Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: userD0005 am 12. Juli 2013, 08:34:58
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http://www.photon.de/newsletter/document/78491.pdf (http://www.photon.de/newsletter/document/78491.pdf)
Ich finde, dies ist ein interessanter Ansatz.
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Das Positionspapier stellt darauf ab, es gäbe wertvollen und weniger wertvollen Strom.
Der Strom aus jedweder Erzeugung hat den gleichen Wert, nämlich den gerade erlösbaren Börsenpreis.
Einen höheren Wert hat der Strom nicht.
Weil es zwischen der gesetzlich festgesetzten Einspeisevergütung und dem erlösten Börsenwert eine Differenz gibt,
entstehen Differenzkosten, die bisher nach dem bekannten Mechanismus ausgeglichen werden.
Die Differenzkosten fallen um so höher aus, wie die gesetzlich festgesetzte Einspeisevergütung vom erlösten Börsenpreis abweicht.
Wenn man darauf abstellen wollte, es gäbe unterschiedlich wertvollen Strom, dann wäre wohl unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit der Strom am wertvollsten, dessen Erzeugung gesichert zur Verfügung steht. Das wäre dann aber wohl der Strom aus den bisherigen Grundlastkraftwerken.
Nach dem Diskussionspapier würde der von den Netzbetreibern (wohl bundesweit über alle Regelzonen der ÜNB) aufgenommene EEG- Strom auf alle in Deutschland tätigen Stromvertriebe in Abhängigkeit von dren Marktanteil an einem bundesweiten Stromabsatzmarkt aufgeteilt und die Vermarktung bliebe den Stromvertrieben überlassen. Schon die Ermittlung der Marktanteile der einzelnen Stromvertriebe an einem bundesweiten Stromabsatzmarkt wäre mit Schwirigkeiten verbunden, zumal diese sich auch ständig ändern können.
Nicht ersichtlich ist, wie die eingespeisten EEG- Strommengen dann noch Einfluss auf den Börsenpreis haben sollen.
Einfluss auf den Börsenpreis haben grundsätzlich nur die über die Börse vermarkteten Strommengen.
Wenn es dumm kommt, haben die den Stromvertrieben direkt zugeteilten Strommengen gar keinen Einfluss mehr auf den Börsenpreis, was höhere Börsenpreise zur Folge hätte. Steigen die Börsenpreise, erhöhen sich wohl die Systemkosten aus Börsenpreis und EEG- Einspeisevergütungen.
Zugleich wird den Stromvertrieben ein wirtschaftliches Risiko aufgebürdet, welches wohl sogar zu Marktanteilsverschiebungen führen soll.
Bisher können diese anhand der von ihnen oft im Voraus eingekauften Strommengen und der zum 15.10. von den ÜNB veröffentlichten EEG- Umlage für das Folgejahr ihre Strompreise gut kalkulieren.
Nach dem Papier wüssten die Stromvertriebe zunächst nicht, welche Strommengen ihnen nach EEG zugeteilt werden, und welche Strommengen sie deshalb überhaupt noch am Markt zukaufen müssen. Welche Kosten mit den ihnen dann nach EEG zugeteilten Strommengen verbunden sind, könnten die Stromvertriebe zudem erst nach der konkret erfolgten Zuteilung erkennen, um ihre Preiskalkulation darauf einzurichten.
Dadurch dass den Vertrieben die Vermarktung der zugeteilten Mengen überlassen bleibt, entsteht- wie die Verfasser selbst erkennen - ein nicht unerhebliches Missbrauchspotential. Eine gute gesetzliche Regelung schafft keine zusätzliche Missbrauchskontrolle, sondern vermeidet von Anfang an weiteres Missbrauchspotential. Alle Stromvertriebe müssten jährlich kontrolliert werden. Schließlich ist nicht ersichtlich, wie ein Missbrauch, wenn er durch eine weiter eröffnete Missbrauchskontrolle überhaupt festgestellt würde, sanktioniert werden sollte.
Bisher ist noch halbwegs transparent, wie die Kostenbelastungen, die aus den Differenzkosten resultieren, die einzelnen Verbrauchsgruppen erreichen. Gemäß § 37 Abs. 2 EEG soll jede an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde gründsätzlich deshalb gleich hoch belastet werden.
Dies würde sich ändern. Wird die Vermarktung der ihnen zugeteilten Strommengen in das Ermessen der Stromvertriebe gestellt, ist dies nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar.
Erfahrungsgemäß würden die Preise der Großkunden, um die jeder Stromvertrieb hart ringt, weit weniger mit diesen Kosten belastet als die Preise für Haushaltskunden (Kleinkunden), bei denen der Wettbewerbsdruck naturgemäß weit geringer ist.
Zwar mögen Stromvertriebe, die sich auf die Belieferung von Haushaltskunden fokussieren und deshalb keine interne Subventionierung der Großkunden betreiben, dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Stromvertrieben erlangen. Es steht jedoch zu bezweifeln, dass diese Wettbewerbsvorteile dazu führen, dass die Haushaltskunden insgesamt nicht überproportional stärker belastet werden.
Zwar hätten die Stromvertriebe, die nur Haushaltkunden beliefern, gegenüber den Stromvertrieben, die den Stromabsatz an Großkunden intern subventionieren, einen Kostenvorteil. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass sie diesen Kostenvorteil vollständig an die eigenen Kunden weitergeben. Einen Wettbewerbsvorteil hätten sie nämlich schon dann, wenn sie den Kostenvorteil nur teilweise weitergeben. Im Umfange des nicht notwendig weitergegebenen Kostenvorteils würden sie ihre Vertriebsmarge erhöhen. An einer möglichst hohen Vertriebsmarge haben alle im Wettbewerb stehenden Stromvertriebe ein wirtschaftliches Interesse.
Ingsgesamt stünde deshalb wohl zu erwarten, dass das Preisniveau für Haushaltskunden weit stärker steigt, als es bisher bei einer gleichmäßigen Kostenbelastung aller Letztverbraucher gem. § 37 Abs. 2 EEG der Fall wäre. Es käme nach aller bisherigen Erfahrung insgesamt zu einer stärkeren Kostenumverteilung zu Lasten der Kleinkunden.
Von wem stammt dieser Vorschlag? SPD?
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ist ein SPD Papier.
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Man kann nur hoffen, dass sie weiterhin in der opposition bleiben.
Gruß
NN
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Bisher werden nur die Differenzkosten über die EEG- Umlage gewälzt, die sich aus der Summe aller Einspeiservergütungen abzüglich der Erlöse aus der Vermarktung der eingespeisten Strommengen über die Börse ergeben.
Nach dem Papier würden nur die gezahlten Einspeisevergütungen und die daraus resultierenden Kosten auf die Stromvertriebe weitergewälzt.
Diese Kosten lägen höher als die bisherigen Differenzkosten, weil dann die Vermaktungserlöse zu Marktpreisen unberücksichtigt blieben.
Nur mit diesen höheren Kosten würden die Stromvertriebe in Bezug auf ihre Strompreiskalkulationen argumentieren.
Wie die Kosten in die Strompreiskalkulation einfließen, könnte niemand mehr nachvollziehen.
Möglicherweise lässt sich mit solchen Diskussionspapieren gut um Wahlkampfhilfen der Energiekonzerne buhlen.
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Nach dem geltenden EEG werden auf Stromvertriebe nur die Differenzkosten gewälzt, die sie zudem nur für tatsächlich abgesetzte Strommengen zu zahlen haben, § 37 Abs. 1 und 2 EEG.
Nach dem Papier hätten die Stromvertriebe die Einspeisevergütungen derjenigen EEG- Strommengen, die ihnen aufgrund in der Vergangenheit abgesetzten Strommengen (Marktanteile) zugewiesenen wurden, ohne Rücksicht darauf zu tragen, welche Strommengen sie tatsächlich noch absetzen.
Verliert ein Stromvertrieb durch Wettbewerb erheblich an Absatz und gerät dadurch ohnehin in wirtschaftliche Schwierigkeiten, bleibt er wohl auch noch auf den Kosten der bereits zugewiesenen Strommengen sitzen, was diesem Vertrieb leicht den Rest geben kann.
Denn selbst wenn der Stromvertrieb die ihm zugewiesenen Strommengen auf dem Markt losschlägt, erhält er dafür nur den Börsenpreis und bleibt deshalb auf den Differenzkosten sitzen. Diese verbleibenden Differenzkosten lassen sich im Wettbewerb schwer auf Kunden abwälzen.
Bei manch einem Stadtwerk entfällt z.B. ein ganz erheblicher Anteil des Absatzes auf wenige Großkunden, die nicht EEG privilegiert sind, und die das Stadtwerk kurzfristig an Wettberber verlieren kann.
Die wirtschaftlichen Folgen des beabsichtigten Wälzungsmechanismusses wären für einen solchen Stromvertrieb wohl unabsehbar.
Warum man das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung von den EEG- Erzeugern auf die Stromvertriebe abwälzen will, ist nicht ersichtlich.
Bisher entfiel zwar auch das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung für die EEG- Erzeuger.
Die ÜNB hatten daraus jedoch grundsätzlich kein wirtschaftliches Risiko, weil man ihnen mit § 37 Abs. 2 EEG einen gesetzlichen Zahlungsanspruch gegenüber den Stromvertrieben einräumte.
Den Stromvertrieben die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung aufzubürden, erscheint weder sachgerecht noch gerechtfertigt, zumal die EEG- Stromerzeuger mit ihnen auch noch (wegen der Möglichkeit der Direktvermarktung) potentiell im Wettbewerb stehen.
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Das Thema Gerechtigkeit soll ja ein wichtiges Wahlkampfthema werden.
Nachricht an MdB Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr Oppermann,
die SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag hat kürzlich ein Papier zu einem neuen EEG- Umlage- Wälzungsmodell zur Diskussion gestellt.
Anmerkungen dazu finden Sie im Forum des Bundes der Energieverbraucher e.V. unter
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18382.msg102130.html#msg102130
Freundliche Grüße
Thomas Fricke
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Da es sich bei der Energiewende nach einhelliger Meinung um die größte Gemeinschaftsaufgabe handelt, diese zudem eine Gemeinwohlaufgabe darstellt, sollte aus dem Staatshaushalt ein Sondervermögen gebildet werden, aus welchem die bisher nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegten Kosten direkt gedeckt werden, ebenso wie die § 19 Abs. 2 NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage.
Damit hätten sich die Probleme "unsozial" bei den Haushaltskunden und "Wettbewerbsnachteil" für die deutsche Industrie wohl erledigt.
Allenfalls könnte sich dann wohl nach EU- Recht ein neues Problemfeld unter dem Gesichtspunkt "unzulässige Beihilfe" auftun.
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ich bin gespannt, was Herr Oppermann hierzu anzumerken, zu erklären bzw. zu ergänzen hat.
Schauen wir mal......
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Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
Bei einer Finanzierung der bisher über § 37 Abs. 2 EEG umgelegten Kosten, welche aus der staatlichen Abnahmeverpflichtung für EEG- Strom, der staatlich festgesetzten und staatlich über 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen resultieren, aus staatlichen Haushaltsmitteln haben Hartz-IV- Empfänger, mittelständische Unternehmen und energieinstensive Industrie diese Kosten nicht mehr über ihren Strompreis zu zahlen.
Nachlässe für energieintensive Unternehmen sind nicht mehr erforderlich und führen deshalb auch nicht mehr zu höheren Strompreisen bei den Verbrauchern.
Zudem entfällt auf den Betrag, der bisher als EEG- Umlage in die Strompreise eingepreist ist, dann die zusätzliche Belastung aus der Mehrwertsteuer.
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Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
Das kann man so pauschal aus der Entscheidung des BVerfG nicht herauslesen, weil dies verkürzt ist und Teile aus den entsprechenden Abschnitten der Entscheidung weglässt, die sich auf anderes als die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung beziehen.
Äußerst fraglich daher auch, ob diese Kohlepfennig-Entscheidung überhaupt in ihrem Tenor auf die Frage des heutigen Problems der Finanzierung eines Umbaus zu einer nachhaltigen Stromversorgung übertragbar ist, die nämlich schon im ureigensten langfristigen Interesse der Stromverbraucher liegt - sogar auch im Hinblick auf die Kostengünstigkeit.
Unwahrscheinlich somit gar, dass das BVerfG heute dies in Bezug auf die Umlegung der EE-Kosten auf die Stromverbraucher so wie in der Kohlepfennig-Entscheidung sehen würde (unabhängig davon, dass/ob hier die formalen Voraussetzungen bzgl. der Geldströme ganz anders gelagert sind).
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Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
Für die Einschätzung, was eine "Gemeinwohlaufgabe" ist und ob diese für den "Kohlepfennig" in der Begründung zutrifft oder nicht, brauche ich kein BVerfG.
Genau so wenig benötige ich es für die heutige Enschätzung bezüglich des EEG.
Mir reicht der gesunde Menschenverstand, dass man die Kosten der Energiewende nicht nur bestimmten Gruppen aufbürden kann, sondern möglichst gerecht auf alle zu verteilen ist. Wem das nicht passt, stellt sich außerhalb der Solidargemeinschaft, sprich außerhalb des Gemeinwohls.
Leider ist es so, dass die beschriebene Selbstverständlichkeit nicht in die Köpfe der Zuständigen oder Verantwortlichen hinein will oder kann oder darf. Dazu bedarf es wohl -so wie die Dinge nun mal liegen- eines Machtwortes des BVerfG. Leider.
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@Stromfraß:
Bei der Aussage mit der "Gemeinwohlaufgabe" in Anlehnung an den "Kohlepfenning" geht es im Kern darum, ob die Energiewendekosten beim Strom überhaupt über die Stromkosten auf die Stromverbraucher abgewälzt werden dürfen/sollen, oder ob das aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist, also z.B. über eine Mehrwertsteuererhöhung oder eine Einkommensteuererhöhung etc.
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@superhaase: Ich will nicht darüber streiten, was seinerzeit den "Kohlepfennig" betraf.
Er wurde abgeschafft und das BVerfG hatte eine Begründung dafür.
Wenn die Sache mit der EEG-Umlage tatsächlich bis vor das BVerfG kommt, müsste es darüber entscheiden, ob die EEG-Umlage verfassungsgemäß ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn es die Aufgaben der Energiewende als Aufgabe des "Gemeinwohls" betrachtet, so müssen die Kosten aus Steuermitteln aufgebracht werden. Welche Steuern dafür verwendet werden oder ob eine neue "erfunden" wird, ist zunächst nebensächlich.
Die Einkommenssteuer wird es mit Sicherheit nicht sein, denn die zahlt ja nicht jeder.
Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?
Das Papier der SPD-Fraktion halte ich nicht für so schlecht, wie es schon wieder gemacht wird.
Es soll ja ein Vorschlagspapier sein und Diskussion und Änderungsvorschläge sind willkommen.
Seit langer Zeit auch mal wieder ein Vorstoß aus dieser Ecke.
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Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?
Nein, nicht nur der "Nipri".
Alle Stromverbraucher sollten zahlen. Das sind ja quasi auch alle Bürger.
Und zwar sollte jeder umso mehr zahlen, je mehr Strom er verbraucht, denn dann nutzt er dieses System auch stärker und verursacht somit auch mehr entsprechende Kosten.
Kann es etwas Gerechteres geben?
Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
Welche andere Aufschlüsselung wäre gerechter?
Warum soll der, der viel verdient und wenig Strom verbraucht genausoviel zahlen wie jemand, der gleich viel verdient, aber mit Strom viel verschwenderischer umgeht und das doppelte verbraucht?
Soll das dann gerecht oder gerechter sein?
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Superhaase schrieb:
Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
Mir geht es nicht darum, wie sich das nennt.
Mir geht es darum, dass die Lasten einer Gemeinwohlaufgabe nicht gerecht verteilt werden!
Es ist nicht meine Sache, warum es so ist, aber Fakt ist, dass die, die besonders viel verbrauchen, einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage stellen können.
Wird dieser genehmigt, dann zahlen die Nipris zusätzlich (bisher waren es ca. 2 Ct. je kWh, künftig wird es mehr). Das ist ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel: wieso muss der Staat durch die Energiewende zusätzliche Gewinne machen? Auf alle Steuern und Abgaben und das sins außer der EEG-Umlage noch die NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage, kassiert er nochmals die USt. Macht wieder über 1 Ct. je kWh.
Es kommen ja auch weitere Kosten dazu, wie z.B. Netzentgelte. Auch diese werden sehr unterschiedlich erhoben und auch hier gibt es Befreiungen.
Mag sein, dass es richtig ist, dass, wer mehr Strom verbraucht, mehr zahlen soll. Es kann aber nicht sein, dass, wer besonders viel verbraucht ... naja, möchte mich nicht wiederholen.
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@Stromfraß:
Dann reden RR-E-ft und ich hier über ein anderes Thema als Sie.
RR-E-ft hatte mit "Gemeinwohlaufgabe" und Kohlepfennig explizit die Frage aufgeworfen, ob die Energiewendekosten über eine Umlage oder aus dem Staueraufkommen bezahlt werden sollen.
Sie sind offenbar nicht darauf eingestiegen, obwohl Sie RR-E-ft zitiert haben. und reden hier von etwas anderem.
Gut.
Dann hat sich die Diskussion hier insoweit erledigt.
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@sh
Zum Thema Gerechtigkeit:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
Wie aufgezeigt und bekannt, führt die Kostenwälzung über die Strompreise zu höherem Mehrewertsteueraufkommen, da die EEG- Umlage auf der Stromrechnung derezeit in Höhe von 5,277 Ct/ kWh auftaucht und auf den Gesamtstrompreis 19 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, so dass sich die Kostenbelastung aus der EEG- Umlage für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Stromkunden auf 6,28 Ct/ kWh (= 5,277 Ct/kWh * 1,19) beläuft. Diese zusätzliche Last aus der Mehrwertsteuer entfällt auch.
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RR-E-ft schreibt:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommensteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Die Einkommenssteuer ist dafür aber ungeeignet!
Wenn man wirklich Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener von Zusatzkosten befreien wollte, darüber ließe sich nachdenken.
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht.
Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
Für mich steht jedenfalls eines fest: so wie bisher kann es nicht weitergehen!
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Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen.
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von Stromfraß:
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Wie kommen Sie denn zu dieser pauschalen Feststellung? Sie trifft absolut nicht zu! Das Gegenteil ist meistens der Fall. Schauen Sie mal ins Einkommenssteuergesetz. :D
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Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht. Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
@Stromfraß, doch so geht es! Meine Empfehlung: Machen Sie sich schlau, bevor Sie schreiben. Auch das Steuer- und Abgabenrecht hat seine Macken, aber die Besteuerung hat nach unserer Finanzverfassung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erfolgen. @Didakt hat es schon deutlich gemacht. Deshalb sind auch Renten und Pensionen nicht steuerfrei: Rentenbesteuerung (http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung)
Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen.
Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.
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Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG weiter nicht aus Haushaltsmitteln, sondern über die Strompreise finanziert werden, zieht das ja neben der bekannten Mehrwertsteuerproblematik auch den weiteren Rattenschwanz nach sich:
Wegen der deshalb steigenden Stromkosten erhöhen die Bäcker ihre Preise , die Deutsche Bahn und die strombetriebenen Schienenbahnen des ÖPNV erhöhen ihre Preise.....
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Ich hatte geschrieben:
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Das war wohl ein klassisches Eigentor, sorry!
Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
Zu meiner Verteidigung: an sich wollte ich ... "üppige" Rente ... schreiben, aber die Gänsefüßchen hatte ich dann vergessen.
Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer. Mir sind keine genauen Zahlen bekannt, aber der Sachverhalt trifft auf etliche weitere Millionen Renten- und Pensionsbezieher zu.
Von daher könnte es mir nur recht sein, wenn man die Einkommensteuer zur Finanzierung der Gemeinwohlaufgabe heranziehen würde.
Es wäre ein Umsteuern in der Belastung. Nicht mehr der Stromverbrauch an sich würde die Höhe der Finanzierung bestimmen, sondern in erster Linie würden es die mit den "breiten Schultern" tragen.
Glaubt aber jemand ernsthaft daran, dass dies freiwillig geschieht?
Es wären doch dann diejenigen, die das Sagen haben, die auch davon betroffen wären. Also, die Chefs der Energiekonzern und die Politiker. Ich weiß nicht genau, aber im Bundestag sitzen doch kaum Hartz-IV-Empfänger und minderbemittelte Rentner.
Da dann das Steueraufkommen maßgeblich wäre und bei der Einkommensteuer betrifft es Personen, würden nicht mehr die Unternehmen belastet und es sind ja nicht alle befreit ...
Damit das Geld, was derzeit durch die EEG-Umlage "reinkommt", mit der Einkommensteuer aufgebracht wird, müsste wohl z.B. ein Herr A. statt 30 - 50 Euro EEG-Umlage monatlich dann mindestens das Doppelte "berappen".
Mag sein, dass es ihm nichts ausmacht, aber anderen doch.
Eine Steuer, die alle beträfe, wäre die MWSt.
Da würde vielleicht schon 1% Erhöhung ausreichen. Allerdings würde es dann in der Relation wiederum zuerst die "Minderbemittelten" treffen.
Fakt ist in meinen Augen, dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann.
Entweder das EEG wird grundlegend reformiert oder ...
Da sehe ich allerdings nur eine reelle Chance mit einem Machtwort der BVerfG.
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Off Topic
@ Stromfraß
Sie schrieben:
1. Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
2. Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer.
Zu 1.: Es ist zu bezweifeln, ob Sie sich in diesem Metier wirklich gut auskennen. Ein „Pensionsrecht“ unter diesem Begriff gibt es gar nicht! Allerdings gibt es das „BeamtVG“. Und noch etwas: Zwischen diesen beiden Versorgungsarten bestehen erhebliche Unterschiede. Sie sind sich noch nicht einmal im Ansatz ähnlich!
Zu 2.: Dann warten Sie ab. Auch Ihnen kommt die BaFin möglicherweise noch auf die Schliche! Andere mit „üppiger Rente“ hat es in letzter Zeit schon erwischt, und zwar mit einer „üppigen Steuernachzahlung“. ;)
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Off Topic
Didakt, es würde zu weit führen, hier über Renten und Pensionen zu diskutieren.
Was ich sagen wollte: Einen Stromverbrauch hat (fast) jeder, eine Einkommensteuer zahlen Millionen deutscher Bürger aber nicht!
Ich halte es aus diesem Grund für sehr bedenklich, ob eine Gemeinwohlaufgabe über die Einkommensteuer zu finanzieren, rechtens wäre.
Da rede ich noch nicht einmal davon, ob das tatsächlich gerechter wäre.
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@ Stromfraß
Es ist eine Frage der individuellen Betrachtungsweise, ob man den Intentionen von @ RR-E-ft und @ Plus folgt oder nicht. Ich halte sie für naheliegend und erwägenswert.
Mir jedenfalls gefällt an der folgenden Einlassung von @ Plus vor allem der letzte Satz – von mir hervorgehoben - . Das ist doch verständlich, oder? ;D
Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.
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Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.
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Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.
man sollte auch mal darauf hinweisen, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer PV Anlage auch steuerpflichtige Einnahmen sind. Jährlich ist eine EÜR anzufertigen, Die riesigen Profite die man nach Meinung einiger Foristen mit einer PV erzielt werden dann noch mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Auch selbst genutzter Strom zählt hierzu. Dies ist eine "Privatentnahme" und somit auch Umsatzsteuerpflichtig/Einkommenssteuerpflichtig.
Der Staat kassiert dort ganz gut mit. Wenn man dann der Meinung ist keine Gewinne über Jahre erzielen zu müssen... Vorsicht, Ruckzug ist man bei der "Liebhaberei" das FA kassiert die Ust Zahlung wieder ein....
Dies sollte jeder wissen, der sich eine eigene Stromerzeugungsanlage (PVA) anschafft.
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@sh
Zum Thema Gerechtigkeit:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Das ist wohl aus der Luft gegriffen.
Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener zahlen Ihrer Meinung nach also keinerlei Steuern?
Allein die Mehrwertsteuer zahlt ja wohl jeder. Dann gibts da noch die Stromsteuer, die Mineralölsteuer, die Grundsteuer , ....
Diese Steuern zahlen auch alle alleinerziehenden Mütter und kinderreiche Familien mit geringem Einkommen.
Dieses "Argument" ist also schon mal einfach nicht wahr.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Das erscheint nicht zutreffend.
Wer sollte denn wie festlegen, dass nur die Einkommensteuerzahler die Energiewendekosten tragen sollen?
Die Energiewendekosten würden aus dem großen gesamten Steuertopf getragen, zu dem auch die von Ihnen genannten Gruppen beitragen müssen.
Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
Das Beispiel wird gerne genommen. Macht immer Stimmung, klar.
Es lassen sich aber auch gegenteilige Beispiele konstruieren:
"Es erscheint doch nicht gerecht, dass z.B. gerade ausländische Gutverdiener, die in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen, für ihre großen Zweitwohnsitz-Villen mit stromhungriger Klimaanlage, Springbrunnen und üppiger Beleuchtung der Auffahrtsallee praktisch gar nichts zu den Energiewendekosten beitragen sollen, während kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen über ihre Mehrwertsteuer für die oft zitierten Windeln und die Grundsteuer in der Wohnungsmiete und die Mineralölsteuer etc. zu den Energiewendekosten beitragen müssen."
Im Übrigen:
Man muss es nicht so sehen, dass die EEG-Kosten staatlich veranlasste Kosten wären.
Ja, man muss es sogar anders sehen:
Der Staat veranlasst bei keinem Bürger einen persönlichen Stromverbrauch.
Hingegen veranlasst der persönliche Stromverbrauch eines jeden Bürgers Kosten, nämlich die mit der Stromerzeugung in Zusammenhang stehenden Kosten.
Bisher haben die Bürger diese Kosten nicht voll getragen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere abgewälzt, insbesondere auch auf die nachfolgenden Generationen (Umweltverschmutzung, Klima, Ressourcen-Erschöpfung, Landschaftsverbrauch mit allen Folgen).
Der Staat sorgt nun z.B. mittels des EEG dafür, dass der Stromverbraucher die Neuausrichtung der Stromerzeugung auf Nachhaltigkeit finanziert.
Diese Nachhaltigkeit ist auch im ureigensten Interesse des Stromverbrauchers, denn sie beinhaltet auch Sicherheit der Stromversorgung und nicht zuletzt auch die Bezahlbarkeit des Strom in der Zukunft.
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
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An sich geht es ja hier um das von der SPD-Fraktion ins Spiel gebrachte neue EEG Umlage Wälzungsmodell.
Wir sollten uns nicht heiß machen, was stattdessen sein könnte.
M.M. steht derzeit nur das EEG mit der EEG-Umlage -wenn überhaupt- zur Debatte.
Da kann es durchaus sein, dass seitens der EU den deutschen Entscheidungsträgern Dampf gemacht wird.
Erst wenn eine Reform des EEG -und die müsste m.E. grundlegend sein- nicht möglich sein sollte oder egal in welcher Form verfassungswidrig sein sollte, käme eine andere Lösung in Frage.
@Superhaase:
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
Das ist aus meiner Sicht sachlich falsch. EEG-Kosten hat nicht der Stromverbraucher veranlasst. Die Kosten sind allerdings vom Verbraucher zu tragen. Die Höhe legen entsprechend des EEG die ÜNB jedes Jahr bis zum 15.10. fest. Derzeit ist es so, dass sich die Kosten vor allem nach der Höhe des Stromverbrauchs richten. Aber nicht nur. Ich erspare mir hier das Aufzählen weiterer Faktoren. Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.
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Die Kosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umzulegen sind, sind allein staatlich veranlasste Kosten:
Der Staat hat den Einspeisevorrang, die Abnahmepflicht der Netzbetreiber, ide gesetzlichen Mindestvergütungen und die diesbezügliche zwanzigjährige Garantie geschaffen, die allein zu diesen Kosten führen.
Nur deshalb haben Private in entsprechende Anlagen investiert, haben diese ans Netz anschließen lassen und speisen daraus ein.
Die Stromversorgung als solche gab es ja schon weit vorher, die hängt nicht davon ab.
Nur weil die EEG- Strommengen mit Einspeisevorrang staatlich veranlasst und garantiert höhere Vergütungen erhalten als den Marktpreis, den der erzeugte Strom wert ist, entstehen überhaupt nur Differenzkosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegt werden müssen.
Werden diese Kosten zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, zahlt deshalb jedenfalls niemand, der über kein zu versteuerndes Einkommen verfügt, höhere Steuern als bisher bzw. als sonst.
Hartz-IV-Empfänger, Geringeverdiener ... erfahren dadurch eine für diese deutliche Kostenentlastung.
Schließlich verringert sich auch das Mehrwertsteueraufkommen aus der Umsatzsteuer der Stromlieferanten.
Auch Bäcker, die Deutsche Bahn und strombetriebene Schienenbahnen des ÖPNV.... hätten geringere Stromkosten zu verzeichnen...., könnten diese geringeren Kosten über Preissenkungen weitergeben.
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Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird.
Dass es so ist, hat auch niemand behauptet.
Zu den staatlich veranlassten Kosten:
Man kann es wohl so oder so sehen. Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden und nötig wäre, das nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).
Aber vergleichen wir doch einmal die mutmaßlich vom Staat veranlassten EEG-Kosten mit anderen vom Staat veranlassten Kosten.
Da gibt es z.B. die Kosten für die Sozialversicherungssysteme die auch der zitierte Bäcker für seine Angestellten bezahlen muss.
Diese liegen gewiss nicht im Interesse des "Brotverbrauchers" - er hätte sein Brot sicher lieber billiger.
Der Bäcker aber muss neben diesen Sozialkosten auch weitere Kosten tragen, um z.B. Hygienevorschriften und Arbeitsschutzvorschriften zu erfüllen, damit sein Betrieb nicht dicht gemacht wird.
Diese Kosten sind eindeutig auch durch staatliche Vorschriften und Gesetze im obigen Sinn veranlasst.
Das sind nach der hier vorgebrachten Logik wohl alles Gemeinwohlaufgaben, für die doch der Staat zu sorgen hat.
Würde man diese Logik genauso anwenden, dann muss er nicht nur mittels Gesetzen dafür sorgen, dass diese Gemeinwohlaufgaben erfüllt werden, sondern er müsste auch die Kosten dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen begleichen so dass der Bäcker diese Kosten nicht auf die Brotpreise umlegen muss.
Warum soll der arme Rentner oder die kindereiche Familile mit geringem Einkommen über die Brotpreise für diese Gemeinwohlaufgaben aufkommen?
Diese Vergleichbarkeit der Versorgung mit dem täglichen Brot und mit Strom hat ja das BVerfG postuliert.
Allein daran sieht man, wie wenig überzeugend diese Argumentation ist, dass Gemeinwohlaufgaben grundsätzlich aus dem Staatssäckel zu finanzieren seien.
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@RR-E-ft: Ich sehe Ihre Argumentation im Prinzip als richtig an, auf jeden Fall besser als die EEG-Umlage in der aktuellen Gestaltung.
Allerdings: mit dem im Thema genannten EEE Umlage Wälzungsmodell hat es nichts zu tun.
Ich befürchte auch, dass es eine Wunschvorstellung bleibt.
Falls die EU oder auch das BVerfG das jetzige EEG als dem Wettbewerbsrecht der EU entgegenstehend erklären oder das BVerfG verfassungswidrig, dann werden nur soviel Änderungen gemacht, wie unbedingt nötig.
Die Kanzlerin spricht schon jetzt davon, das EEG wird nivelliert.
Ich glaube nicht daran, dass man von dem jetzigen Umlageverfahren in eine steuerfinanzierte Gemeinwohlaufgabe umsteigt.
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@superhaase: meine Aussage muss man im Kontext sehen.
Sie schrieben:
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
Ich darauf:
Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.
Aus Ihrem letzten Beitrag:
Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden wäre, dass nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).
Was ist denn das für eine Argumentation?
Wenn es uns Menschen nicht geben würde oder die Erde nicht existieren würde, hätte niemand irgendwelche Kosten.
Ich halte die Energiewende auch für richtig.
Wenn ich allerdings gewusst hätte, dass die EEG-Umlage und die anderen durch die Energiewende verursachten Kosten nun schon über ein Drittel meines Strompreises ausmachen, komme ich ins Zweifeln.
Es war keine Willkür des Staates, das EEG. Aber im Interesse der Verbraucher ist es in der jetzigen Form auch nicht. Da denke ich besonders an die Nipris und ich bin einer davon.
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@Stromfraß:
Weder RR-E-ft noch ich sagen, dass das EEG in der jetzigen Form im Interesse des Verbrauchers ist oder gut ist.
RR-E-ft argumentiert hier hauptsächlich, dass die EEG-Kosten aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren seien, weil es sich um eine Gemeinwohlaufgabe handele.
Ich argumentiere hier dagegen, dass die EEG-Kosten grundsätzlich von den Stromverbrauchern zu tragen seien, diese die Verursacher der Kosten seien und soweit möglich das Verursacherprinzip gelten sollte: Wer ein Konsumgut verbraucht, sollte alle damit zusammenhängenden Kosten tragen, auch für den Schutz der Umwelt vor den Folgen der Produktion und des Konsums dieses Gutes.
Ich behaupte, die Einstufung einer Aufgabe als Geminwohlaufgabe hat nicht zur Folge, dass der Staat dafür die Kosten aus dem Steueraufkommen tragen muss. Meines Erachtens ist das in vielen Bereichen bei vielen Gemeinwohlaufgaben nicht der Fall - und das auch zurecht.
Es ist also diesbezüglich eine Grundsatzdiskussion, in der es nicht um Details der Ausgestaltung der EEG-Umlage wie die Befreiung der Industrie oder privilegierte / nicht-privilegierte Stromverbraucher geht.
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Ich halte das SPD- Papier für verfehlt, weil es den Stromvertrieben die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung der ihnen zugeteilten EEG- Strommengen aufbürdet, zudem abhängig vom unterschiedlichen Wettbewerbsdruck zu besorgen steht, dass die Kleinkunden überproportional belastet werden, jedenfalls nicht sichergestellt ist, dass jede an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde noch gleichmäßig belastet wird, zudem neues Missbrauchspotential eröffnet wird.
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Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.
Werden die allein staatlich veranlassten Kosten des EEGG zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, stellt sich auch die Frage nach einer Befreiung der stromintensiven Industrie von diesen Kosten und dadurch bewirkte Mehrbelastungen anderer Verbrauchsgruppen überhaupt nicht mehr. Zu Mehrbelastungen bei der Mehrwertsteuer kommt es dann auch nicht mehr.
Jeder Steuerzahler wird dann ebenso zur Deckung dieser Kosten herangezogen, wie er auch zur Deckung anderer staatlich veranlasster Kosten, etwa der Kosten für Verteidigung und Rüstung herangezogen wird. Von den Kosten für Verteidigung und Rüstung, die auch von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu tragen sind, wird ja auch niemand gesondert befreit. Da fragt auch niemand, welchen Anteil dieser Kosten er trägt.
Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.
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Im Übrigen bestehen gegen das EEG verschiedene europarechtliche Bedenken.
Dies betrifft nicht allein die Privilegierung der stromintensiven Industrie bei der Kostentragung zulasten des deutschen Mittelstandes und der Verbraucher, die als unzulässige Beihilfe gewertet werden kann und wegen derer die EU wohl ein förmliches Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnen wird.
Europarechtlich bedenklich ist auch, dass im Umfange der geförderten Strommengen der deutsche Strommarkt gegenüber europäischen Stromerzeugern zunehmend abgeschottet wird, auch bezüglich zB. Windstrom aus den Niederlanden und aus Dänemark, die wegen des EEG- Einspeisevorrangs in Deutschland nicht abgesetzt werden können.
Auf dem EU- Binnenmarkt muss es grundätzlich jedem Stromverbraucher auch freistehen, seinen Strombedarf ausschließlich etwa durch Atomstrom aus Frankreich oder Kohlestrom aus Polen zu decken.
Den Lieferanten aus dem EU- Ausland, die Letztverbraucher in Deutschland beliefern, wird gesagt, dass sie gem. § 37 Abs. 2 EEG den Übertragungsnetzbetreibern EEG- Umlage schulden. Das betrifft auch Windstromerzeuger aus Dänemark, die mit ihrem Windstrom Letztverbraucher in Deutschland beliefern wollen. Dabei ist Windstrom aus Dänemark nicht besser oder schlechter als nach EEG geförderter Windstrom.
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Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.
Diese Aussage ist m.E. schlicht falsch.
Die Kosten des EEG verursacht der einzelne Bürger maßgeblich in dem Umfang, in dem er Strom verbraucht.
Sie hängen also von seinem persönlichen Verhalten, dem Konsum ab.
Verbraucht er mehr Strom, muss auch mehr Strom bereitgestellt werden und es müssen mehr Kraftwerke (z.B. Windkraftanlagen) errichtet werden.
So hat jeder Bürger durch sein Konsumverhalten einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der veranlassten Kosten.
Bei der Verteidigung und Rüstung ist das grundlegend anders. Hier hängen die staatlich veranlassten Kosten nicht von dem persönlichen Verhalten einzelner Bürger ab.
Es geht schließlich bei staatlicher Sicherheit (ob nun Bundeswehr oder Polizei) nicht um ein Konsumgut.
Schwer vorstellbar, dass sich ein Bürger persönlich mehr Bundeswehr "gönnt", also mehr staatliche Sicherheit konsumiert als sein Nachbar, und deshalb mehr für die Bundeswehr zahlen sollte.
Dieser Vergleich zeigt sehr schön den Unterschied zwischen Gemeinwohlaufgaben, die nicht mit irgendeinem Konsum zu tun haben und daher aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren sind, und den (vermeintlichen) Gemeinwohlaufgaben, die an den Konsum von Konsumgütern gebunden sind und die ohne weiteres über eine vom Konsum abhängige Kostenwälzung finanziert werden können und auch sollen.
In Deutschland ist es wohl der Normalfall, dass mit Konsumgütern vebundene (echte oder vermeintliche) Gemeinwohlaufgaben auch über die Konsumgüterpreise finanziert werden.
Beispiele sind die Müllabfuhr, die Straßenreinigung, die Trinkwasserversorgung, die Stromversorgung gleichermaßen wie die Brotversorgung (Vergleich des BVerfG !).
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Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.
Der Zweck, wenn man von der Wirkung absieht, vielleicht nicht, die Mittel schon. Das SPD-Papier ändert daran nichts!
Daran ändert auch @Supperhaase mit seinem verkorksten "Verursacherkostenargument" nichts! Es fehlt bei der im Strompreis einkalkulierten sogenannten "EEG-Umlage" schon der Bezug zwischen Leistung und Gegenleistung. Es wird Strom geliefert, das ist die ausschließliche Leistung. Es wird nicht "Umwelt-Klimaschutz" oder "Zukunftssicherung" geliefert. Das sind staatliche Gemeinwohlaufgaben.
Was hier erhoben wird ist nichts anderes als eine verkappte Steuer. Sie wird weitgehend kontrollfrei als staatlich verordnete "Umlage" erhoben. Man finanziert par ordre du mufti an den Staatssäckeln und dem Verfassungs- und Haushaltsrecht gemeinschatliche Gemeinwohlaufgaben vorbei. Sorry, aber da sind wir wieder bei der Verfassungswidrigkeit. Es gibt auch noch die tollen Länderverfassungen, die aber bei der Entwicklung wohl bald zur Folklore gezählt werden dürfen:
Der Staat dient dem Gemeinwohl. Also nicht den Interessen Einzelner!
Siehe Beispiel aus der bayerischen Verfassung:
Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.
Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
(2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlusskraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt.
Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.
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@sh
Langsam werden Sie komisch!
Die Differenzkosten werden nicht durch den Stromverbrauch des Stromkunden verursacht, sondern - wie detailliert dargelegt- allein durch den Staat und die entsprechende Gesetzgebung, wonach einzelne Stromproduzenten garantierte, höhere Vergütungen als den Marktpreis für ihren Strom erhalten.
Wir haben im europäischen Binnenmarkt freien Handelsverkehr auch für Strom.
Demnach darf jeder Stromkunde innerhalb der EU den Strom zu Marktpreisen dort kaufen, wo er es für richtig hält.
Jeder Stromerzeuger darf seinen Strom innerhalb der EU zu Marktpreisen dort verkaufen, wo er es für richtig hält.
Demnach hätten auch nach EEG privilegierte Stromerzeuger ihren Strom innerhalb der EU auf eigenes wirtschaftliches Risiko selbst zu vermarkten.
Zu höheren als den Marktpreisen könnten auch diese Stromerzeuger ihren Strom nur vermarkten, wenn sie überhaupt jemanden finden, der freiwillig bereit ist, ihnen für diesen Strom einen höheren Preis zu zahlen.
Offensichtlich gelingt das diesen Stromerzeugern aber überhaupt nicht, denn sonst bräuchte es schon keiner gesetzlichen Regelung wie dem EEG!!!
Wenn der Staat es für notwendig und angemessen hält, solche Differenzkosten zu verursachen, dann sollten diese Differenzkosten ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Staates gedeckt werden, um all die bekannten Probleme (Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zunehmende Belastung der privaten Haushalte ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit, Mehrwertsteuerproblematik) zu vermeiden. Dann würden auch die Stromlieferungen europäischer Stromlieferanten an Letztverbraucher in Deutschland nicht mehr mit diesen Kosten belastet.
Vielleicht ist ja gerade auch das EEG ein Grund dafür, dass es bisher kaum Angebote von Stromlieferanten aus dem EU- Ausland für Stromlieferungen an Letztverbraucher in Deutschland gibt.
Das EEG kann insgesamt keinen Bestand haben, wenn es den freien Warenverkehr mit Strom innerhalb der EU behindert.
Der deutsche Strommarkt ist Teil des EU- Binnenmarktes.
Falls Sie es nicht verstanden haben sollten:
Mein Ansatz zielt darauf ab, das EEG überhaupt noch erhalten zu können.
Sonst fliegt es wohl insgesamt weg.
http://www.fr-online.de/energie/erneuerbare-energien-gesetz-eeg-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht,1473634,23710764.html
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@sh
Langsam werden Sie komisch!
Die Differenzkosten werden nicht durch den Stromverbrauch des Stromkunden verursacht, sondern - wie detailliert dargelegt- allein durch den Staat und die entsprechende Gesetzgebung, wonach einzelne Stromproduzenten garantierte, höhere Vergütungen als den Marktpreis für ihren Strom erhalten.
Die Komik liegt vielleicht im Standpunkt des Betrachters. ;)
Oder daran, dass Sie mit Ihrer Gemeinwohl-Argumentation nicht logisch zwingend überzeugen können.
Ich bestreite nicht, dass der Staat durch die Gesetzgebung Einfluss auf die Kosten nimmt. Auch ist klar, dass der Staat durch die garantierte Einspeisevergütung veranlasst, dass die "Differenzkosten" beim EEG entstehen.
Allerdings ist Ihr Schluss nicht überzeugend, dass deshalb der Staat der Verursacher dieser Kosten wäre.
Verursacher ist immer noch der Stromverbraucher mit seiner Nachfrage nach Strom, die durch eine nachhaltige Stromversorgung gedeckt werden muss.
Würde die Stromnachfrage morgen komplett entfallen, weil ein heilsbringender Esoteriker endlich die freie Energie für jedermann und überall nachhaltig direkt in Form von Nutzenergie nutzbar gemacht hat (Care Energy macht da vielleicht bald den Anfang ;)), so müsste auch kein einziges Windkraftwerk mehr errrichtet werden. Es würden keine Kosten und keine Differenzkosten mehr entstehen. Die Ursache dafür wäre weggefallen.
Die Tatsache, dass der konventionelle Strom am Markt günstiger zu haben ist, bedeutet ja nicht, dass damit alle Kosten für diesen konv. Strom über den Marktpreis gedeckt werden. Die Differenzkosten sind also zumindest zum Teil darauf begründet, dass der konventionelle Strom zu billig ist.
Würde man Ihrer Argumentation mit den "staatlich veranlassten" Kosten oder den vermeintlich "staatlich verursachten Kosten" folgen, so dürften auch die CO2-Zertifikatepreise nicht von den Stromkonzernen bezahlt und auf die Verbraucher gewälzt werden, sondern der Staat müsste die Kosten für diese Zertifikate den jeweiligen Stromerzeugern erstatten.
Sinnlos, so eine Konstruktion.
Zu Ende gedacht hieße das:
Freier Markt über alles! Und für jeden regulatorischen Eingriff muss der Staat alle Kosten übernehmen, bis der Preis des Produkts wieder so niedrig ist, wie er ohne jeglichen regulatorischen Eingriff wäre.
Jeder kann Produkte produzieren und konsumieren und dabei die Umwelt verschmutzen und vergiften wie er will, der Staat hat dann für die "Reparation" zu sorgen und diese auch zu bezahlen, weil ja Umweltschutz und der Erhalt einer bewohnbaren Landschaft eine Gemeinwohlaufgabe ist.
Brrrrr.
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@sh
Ihre Argumentation überzeugt immer weniger.
Es gibt doch gar keine hinreichende Nachfrage nach diesem Strom, weshalb er sich ohne staatliche Förderung nicht erfolgreich direkt vermarkten lässt. Das ist doch gerade die Begründung für die staatlich verordnete Abnahmepflicht der Netzbetreiber zu garantierten, über dem Marktpreis liegenden Vergütungen. Und erst dadurch werden die Differenzkosten verursacht.
Ausschließlich der Staat verursacht diese Differenzkosten über seine entsprechende Gesetzgebung, denn ohne die entsprechende Gesetzgebung des Staates gäbe es diese Differenzkosten schon überhaupt gar nicht (conditio sine qua non).
Bei den Kosten der CO2- Zertifikate, die der Staat versteigert, handelt es sich um die Internalisierung von Kosten, um die mit Kohlendioxid- Ausstoß verbundene Stromerzeugung zu verteuern. Diese Verteuerung soll dazu führen, dass die davon betroffenen Strommengen weniger nachgefragt und abgesetzt, also überhaupt erst produziert werden oder der Anfall von Kohlendioxid bei deren Erzeugung anderweitig reduziert wird.
Die dadurch bewirkte Verteuerung kommt zwar auch den erneuerbaren Energien zu Gute, weil es deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken fördert, reicht aber offensichtlich nicht, um die Stromerzeugung aus erneuerbare Energien ohne weitere staatliche Förderung gegenüber Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken wettbewerbsfähig zu machen.
Im Gegensatz dazu wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht staatlich verteuert.
Sie ist von Anfang an aus sich selbst heraus so teuer,
dass ihre Produzenten nicht mit den Marktpreisen auskommen können und wollen.
Der Staat schreibt auch nicht vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien teuer verkauft werden muss.
Niemand wird staatlich verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und über Marktpreis zu verkaufen.
Netzbetreiber werden verpflichtet, solchen Strom abzunehmen und über Marktpreis zu vergüten.
Der Staat kann erneuerbare Energien staatlich fördern, hat dann aber auch die Finanzierungsverantwortung dieser staatlichen Förderung.
Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine solche Finanzierungsverantwortung.
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Ich kann mich sehr gut der Argumentation anschließen, dass die Differenzkosten, d.h. ihre Existenz ausschließlich durch die gesetzgeberische Tätigkeit des Staates verursacht ist.
Bezüglich der Höhe ist zweifellos auch der Gesetzgeber beteiligt, aber auch das Verhalten anderer Marktteilnehmer spielt hier eine Rolle. Das kann, muss man aber nicht als sich zwangsläufig aus den Gesetzen ergebend annehmen. Durch ihr Vehalten können zumindest nicht unbedeutende Marktteilnehmer Einfluss auf die Preisfindung an der Strombörse nehmen und damit auf die Höhe der Differenzkosten.
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@Energiesparer51
Um die staatlich verursachten Differenzkosten zu erhöhen, müssten Marktakteure dafür sorgen, dass die Marktpreise für Strom sinken.
Welcher konventionelle Stromerzeuger aus eigenem wirtschaftlichen Antrieb auf sinkende Marktpreise hinarbeiten soll, ist nicht ersichtlich.
Die konventionellen Stromerzeuger erleiden erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch sinkende Marktpreise.
Der Staat kann durch eine Verknappung und Verteuerung der Kohlendioxid- Zertifikate darauf hinwirken, dass die Marktpreise für Strom steigen und sich dadurch die Differenzkosten verringern.
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Es gibt doch gar keine hinreichende Nachfrage nach diesem Strom, weshalb ...
Strom ist Strom, es gibt keine Atomstromfilter und auch keine EE-Stromfilter.
Die Frage der Herstellungsweise des Stroms ist keine Frage der Nachfrage.
Es ist eine Frage der Folgenabwägung, die nicht über den Markt erfolgt.
Wäre es eine reine Marktfrage, dann hieße das die Verabsolutierung des freien Marktes (nur der Preis zählt), wie zuvor schon von mir kritisiert.
Insofern geht diese Argumentation ins Leere.
Ausschließlich der Staat verursacht diese Differenzkosten über seine entsprechende Gesetzgebung, denn ohne die entsprechende Gesetzgebung des Staates gäbe es diese Differenzkosten schon überhaupt gar nicht (conditio sine qua non).
Die eigentliche "conditio sine qua non" ist ja wohl die Nachfrage nach Strom.
Ohne Stromnachfrage keine Stromwirtschaft, ohne auf Nachhaltigkeit auszurichtende Stromwirtschaft kein EEG und ohne EEG keine Differenzkosten.
Es soll noch Gesellschaften auf der Erde geben, die keinen Strom nachfragen. ;)
Insofern gilt:
Ausschließlich der Stromverbraucher verursacht die Stromerzeugungskosten und somit auch diese Differenzkosten, der Staat stellt lediglich die Rahmenbedingungen dafür entsprechend dem Gemeinwohlinteresse.
Ebenso wie dies auch in den vielen von mir schon angeführten Beispielen anderer Konsumgüter geschieht.
Bei den Kosten der CO2- Zertifikate, die der Staat versteigert, handelt es sich um die Internalisierung von Kosten, um die mit Kohlendioxid- Ausstoß verbundene Stromerzeugung zu verteuern.
Bei Windkraft und Photovoltaik sind alle Kosten schon (im Wesentlichen) internalisiert. Diese werden über die garantierten Einspeisevergütungen gedeckt.
Ob nun externe Kosten erst internalisiert werden, oder ob die Kosten von vornherein schon höher sind, spielt doch keine Rolle bei der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat.
Insofern ist auch kein Unterschied zwischen den EEG-Differenzkosten und den CO2-Zertifikatekosten ersichtlich, die beide durch staatliche Gesetzgebung "veranlasst" sind und trotzdem vom Stromverbraucher getragen werden sollten.
Um nochmal von einer weiteren Seite zu beleuchten, so dass es jeder bei Lichte betrachten kann ;):
Bei dem von der FDP und eingien anderen favorisierten Quotenmodell würden auch höhere Stromerzeugungskosten anfallen, die die Erzeuger auf die Verbraucher abwälzen müssten, wenn sie nicht pleite gehen wollten.
Hierbei würden die höheren Kosten zwar nicht als "Differenzkosten" in einem Gesetz explizit bezeichnet, aber sie würden trotzdem entstehen und vom Verbraucher getragen werden müssen.
Auch hier käme wohl kaum jemand auf die Idee, zu fordern, die Stromerzeuger müssen diese erhöhten Kosten für die Errichtung von Windkraftanlagen zu Erfüllung der Quoten direkt vom Staat aus Steuermitteln ersetzt bekommen.
Wer das fordert, der fordert im Prinzip gleich die komplette Verstaatlichung der Stromversorgung und einen subventionierten Strompreis.
Solche staatlich geführten und auch subventionierten Energiesysteme gibt es durchaus in anderen Ländern.
Erstrebenswert?
Vielleicht. Für mich nicht.
Ist aber in Deutschland offenbar auch nicht gewollt.
Der Staat kann erneuerbare Energien staatlich fördern, hat dann aber auch die Finanzierungsverantwortung dieser staatlichen Förderung.
Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine solche Finanzierungsverantwortung.
Dieser Schluss ist eben nicht richtig.
Sie ignorieren weiterhin das Verursacherprinzip.
Jedes Produkt muss/soll nachhaltig produziert und konsumiert werden. Die Kosten für die Einhaltung der Nachhaltigkeit soll/muss letztendlich der Konsument über den Produktpreis tragen.
Dies gilt für Kraftfahrzeuge oder Waschmaschinen oder Bleiakkus ebenso wie für Strom.
Auch die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten Haushaltsgeräten (Kühlschränke - Ozonloch!) hat die Industrie und letztendlich der Verbraucher bezahlt. Ebenso die erhöhten Kosten für die Umstellung auf FCKW-freie Kühlschränke, die ja nach der von Ihnen gebrauchten Definition eindeutig durch staatliche Gesetze "verursacht" sind.
Wer wäre da auf die Idee gekommen, diese "Differenzkosten" zur billigeren alten FCKW-Technik über allgemeine Steuermittel zu finanzieren?
Fraglich nun, wessen Standpunkt komisch erscheint. ;)
Sicher wäre es - insbesondere auch rechtlich - möglich gewesen, die EEG-Differenzkosten über Steuermittel zu finanzieren.
Auch erkenne ich die von Ihnen genannten Vorteile einer Steuerfinanzierung hinsichtlich des EU-Rechts und der Stützung der deutschen Industrie (allerdings ginge das auch nicht ohne Steuererhöhungen, was ja wieder gegenteilige Effekte hätte).
Ich bestreite lediglich, dass die Steuerfinanzierung der EEG-Kosten rechtlich / moralisch geboten ist oder in irgendeiner Art "gerechter" wäre.
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@sh
Ihre Argumentation wird noch weniger überzeugend.
Wofür braucht es noch ein EEG, wenn die Erzeuger regenerativ erzeugten Stroms, für ihren Strom zu den Preisen, die sie aufgrund ihrer Kosten nehmen müssen, am Markt auf genügend Nachfrage treffen?!!!
Richtig ist: Strom ist Strom. Jedweder Strom ist nur den Marktpreis wert.
Einige Erzeuger kommen mit diesem Marktpreis aus, andere hingegen nicht.
Der Strom der Erzeuger, die jeweils (noch nicht oder nicht mehr) mit dem Marktpreis auskommen,
wird jeweils nicht nachgefragt und vom Markt verdrängt.
Der EEG- Strom wird nur deshalb zu den hohen Vergütungen abgenommen, weil die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Es gäbe schon gar keine Differenzkosten, wenn die EEG- Stromerzeuger nur den Marktpreis für ihren Strom erhielten.
Auuschließlich der Staat verursacht mit seinen entsprechenden gesetzlichen Regelungen die Differenzkosten (conditio sine qua non). Ohne die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gäbe es keine Differenzkosten.
Der Staat kann die erneuerbaren Energien staatlich fördern. Den Staat trifft dann aber die Finanzierungsverantwortung für diese staatliche Förderung. Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine Finanzierungsverantwortung für diese staatliche Förderung.
Der Staat kann grundsätzlich nur etwas finaziell fördern, wenn er auch die Gelder dafür selbst bereitstellt.
Der Staat muss sich nicht nur eine staatliche Förderung leisten wollen, er - der Staat selbst - muss sie sich auch leisten können.
Der Staat muss die Milliardenbeträge, mit denen etwas staatlich gefördert werden soll, in seinem Haushalt einplanen.
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@sh
Ihre Argumentation wird noch weniger überzeugend.
Dann zeigen Sie doch konkret, wo sie nicht überzeugend ist - also widersprüchlich bzw. unsinnig.
Wofür braucht es noch ein EEG, wenn die Erzeuger regenerativ erzeugten Stroms, für ihren Strom zu den Preisen, die sie aufgrund ihrer Kosten nehmen müssen, am Markt auf genügend Nachfrage treffen?!!!
Dies geht z.B. völlig an der Diskussion und an meinen vorgebrachten Argumenten vorbei.
Richtig ist: Strom ist Strom. Jedweder Strom ist nur den Marktpreis wert.
Einige Erzeuger kommen mit diesem Marktpreis aus, andere hingegen nicht.
Der Strom der Erzeuger, die jeweils (noch nicht oder nicht mehr) mit dem Marktpreis auskommen,
wird jeweils nicht nachgefragt und vom Markt verdrängt.
Dies sind Binsenweisheiten der Marktwirtschaft.
Zielen aber ebenfalls an der Frage der Verursachung von Kosten vorbei.
Der Marktpreis ist nicht gleichzusetzen mit den Kosten. (Ebenfalls eine Binsenweisheit)
Marktpreis und Differenzkosten sind nicht für sich schon ausschlaggebend für die Beantwortung der Frage, wer die Kosten oder die Differenzkosten oder beides zu tragen hat.
Und noch wichtiger: Der Markt ist nicht das Maß aller Dinge.
Es gäbe schon gar keine Differenzkosten, wenn die EEG- Stromerzeuger nur den Marktpreis für ihren Strom erhielten.
Auuschließlich der Staat verursacht mit seinen entsprechenden gesetzlichen Regelungen die Differenzkosten (conditio sine qua non). Ohne die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gäbe es keine Differenzkosten.
Sie wiederholen sich, ohne auf meine Argumente einzugehen.
Der Staat kann die erneuerbaren Energien staatlich fördern. Den Staat trifft dann aber die Finanzierungsverantwortung für diese staatliche Förderung. Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine Finanzierungsverantwortung für diese [/b]staatliche Förderung[/b].
Falsch.
Siehe z.B. FCKW-Problematik und die Folgekosten der Einführung anderer Kühlmittel für Kühlschränke.
Der Staat kann grundsätzlich nur etwas finaziell fördern, wenn er auch die Gelder dafür bereitstellt.
Der Staat muss sich nicht nur eine staatliche Förderung leisten wollen, er - der Staat sebst - muss sie sich auch leisten können.
Das ist natürlich richtig.
Der Staat kann aber auch Vorgaben und Auflagen erlassen, ohne die Umsetzung finanziell zu fördern.
Dies ist "staatlicher Alltag".
Insofern muss er sich solche Vorgaben und Auflagen (die "Förderung") dann nicht mehr finanziell leisten können - allenfalls die politische Führung muss sich überlegen, ob sie sich das noch politisch leisten kann. ;)
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@sh
Alles Notwendige ist bereits gesagt.
Ich habe den Eindruck gewonnen, ich könnte ebenso gut und zielführend mit der Solaranlage auf dem Dach diskutieren.
Bleiben Sie getrost bei Ihrer - verquer erscheinenden - Meinung. Die kostet uns immerhin nichts.
Die staatliche Förderung der erneueraberen Energien über das EEG kostet allein 2013 über 20 Mrd. EUR;
Geld, das wohl bisher nicht im Haushalt des Staates eingeplant ist.
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@sh
Alles Notwendige ist bereits gesagt.
Ich habe den Eindruck gewonnen, ich könnte ebenso gut und zielführend mit der Solaranlage auf dem Dach diskutieren.
Bleiben Sie getrost bei Ihrer - verquer erscheinenden - Meinung. Die kostet uns immerhin nichts.
Gerne.
Immerhin fand ich den Gedankenaustausch interessant, wenn ich auch Ihre Argumete nicht überzeugend fand.
Hat halt Zeit gekostet, die nach meinem Empfinden nicht vergebens war.
Wenn Sie mehr Zielführung bei einer Diskussion möchten, müssten Sie besser auf die einzelnen Argumente der Gegenseite gezielt eingehen, statt häufig nur Ihre Aussagen zu wiederholen.
Die staatliche Förderung der erneueraberen Energien über das EEG kostet allein 2013 über 20 Mrd. EUR;
Geld, das bisher nicht im Haushalt des Staates eingeplant ist.
Auch bei einer Finanzierung über Steuermittel würde uns das mehrere Milliarden kosten.
Es wird doch heute wohl hoffentlich niemand mehr annehmen, dass staaliches Geld vom Himmel fällt.
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@sh
Sie haben wohl nicht bemerkt, dass die staatliche Förderung über den Strompreis die Unternehmen und Verbraucher - ohne Rücksicht auf deren persönliche Leistungsfähigkeit - dieses Geld kosten soll, zusätzlich auf den Stromrechnungen auch noch Umsatzsteuer der Stromlieferanten anfällt, was alles bei einer Finanzierung über Haushaltsmittel nicht der Fall wäre.
Auch die europarechtlichen Bedenken, die wohl schon am Mittwoch in ein erstes Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen Wettbewerbsverstoßes münden werden, dessen Anlass bei einer Finanzierung über Haushaltsmittel nicht bestünde, scheint Ihnen verborgen geblieben.
Sie scheinen - ohne Rücksicht auf die Belange der betroffenen Verbraucher - schon zufrieden, wenn die Sonne scheint.
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Sie haben wohl nicht bemerkt, dass die staatliche Förderung über den Strompreis die Unternehmen und Verbraucher - ohne Rücksicht auf deren persönliche Leistungsfähigkeit - dieses Geld kosten soll, zusätzlich auf den Stromrechnungen auch noch Umsatzsteuer der Stromlieferanten anfällt, was alles bei einer Finanzierung über Haushaltsmittel nicht der Fall wäre.
Auch die europarechtlichen Bedenken, die wohl schon am Mittwoch in ein erstes Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen Wettbewerbsverstoßes münden werden, dessen Anlass bei einer Finanzierung über Haushaltsmittel nicht bestünde, scheint Ihnen verborgen geblieben.
Doch, beides habe ich wahrgenommen (die europarechtlichen Bedenken durch Ihren Hinweis) und schon kommentiert.
Zu den europarechtlichen Bedenken kann ich momentan nicht mehr sagen, da ich hierzu noch zu wenig tief eingestiegen bin. Eine steuerliche Finanzierung der EEG-Kosten hätte aber hier wohl offenbar erhebliche Vorteile hinsichtlich Einfachheit und Angreifbarkeit.
Der einzige Punkt, in dem Sie mich überzeugen konnten.
Es ist von meiner Seite zwar nicht alles Notwendige, aber wohl alles Begründbare gesagt. ;)
Sie scheinen - ohne Rücksicht auf die Belange der betroffenen Verbraucher - schon zufrieden, wenn die Sonne scheint.
Das ist eine böswillige Unterstellung, die ich eigentlich nur von den Herren PLUS und Netznutzer gewohnt bin. ::)
Nur weil ich dafür eintrete, dass die Stromverbraucher auch die Kosten für die Energiewende beim Strom tragen sollen, heißt das nicht, dass ich keine Rücksicht auf die Belange des Verbrauchers nehme.
Genauso unsinnig wäre der Vorwurf, jemand nähme keine Rücksicht auf die Belange von Kleinkindern (billiges Spielzeug und somit viel Spielzeug), wenn er fordert, das die höheren Kosten für gesundheitsunschädliches Plastikspielzeug auf den Preis des Spielzeugs gewälzt und nicht vom Staat aus Steuermitteln finanziert wird.
Es gibt kein Recht auf "billig" auf Kosten anderer, auch nicht auf Kosten der Steuerzahler.
Konsum und persönliche Vorteile als individuelles Recht, und die zugehörigen Lasten als Gemeinwohlaufgabe, die der Staat aus Steuermitteln zu finanzieren hat?
Das erinnert mich an "Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren".
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Das ist eine böswillige Unterstellung, die ich eigentlich nur von den Herren PLUS und Netznutzer gewohnt bin.
A Propos Unterstellung: Ich kommentiere seit MONATEN nichts von Ihrem Geschreibe, da mir meine Zeit zu schade ist, Ihre Ausflüsse zu lesen, also nehmen Sie diese Bemerkung weg!
NN
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@Netznutzer: :-*
Ok, bei Ihnen war ich es gewohnt und freue mich, wenn Sie es mir nicht mehr unterstellen.
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Das ist eine böswillige Unterstellung, die ich eigentlich nur von den Herren PLUS und Netznutzer gewohnt bin. ::)
Genauso unsinnig wäre der Vorwurf, jemand nähme keine Rücksicht auf die Belange von Kleinkindern (billiges Spielzeug und somit viel Spielzeug), wenn er fordert, das die höheren Kosten für gesundheitsunschädliches Plastikspielzeug auf den Preis des Spielzeugs gewälzt und nicht vom Staat aus Steuermitteln finanziert wird.
@Supperhaase, ich würde da Ihren Vorschlag aufgreifen und die hohen Zusatzkosten "böswillig" dem PV-Spielzeug aufschlagen. Der eine hat auf dem Dachboden halt seine elektrische Eisenbahn als Hobby, der andere seine PV-Anlage. ;) Die Eisenbahn kann man wenigstens wetterunabhängig nutzen. Die PV-Autarken brauchen dazu noch eine Batterie, oder die Eisenbahn fährt nur bei Sonnenschein.
Aber keines der "Hobbys" rechtfertigt eine dreistellige Milliardenförderung mit staatlichem Zwang durch Dritte.
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Das Thema ist ernst genug.
Es wurden viele, wie ich meine, nicht schlechte Argumente gebracht, warum die allein staatlich verursachten Differenzkosten zukünftig ausschließlich aus dem Haushalt bzw. einem daraus zu schaffenden Sondervermögen vom Staat gedeckt werden sollten.
Es wurden eine Reihe von Vorteilen dieser Lösung aufgezeigt, die darin besteht, dass den ÜNB die Differenzkosten aus einem solchen Sondervermögen und nicht mehr von den Stromlieferanten, die Letzverbraucher beliefern, erstattet werden.
Schlüssige Argumente, die gegen diese Lösung sprechen, waren noch nicht zu vernehmen.
Dass die Haushaltsmittel auch nicht wie Manna vom Himmel fallen, ist bekannt, spricht aber wohl gerade in der jetzigen Situation sprudelnder Steuereinnahmen nicht dagegen, insbesondere wenn eine entsprechende Entlastung bei den Strompreisen für Wirtschaft und Verbraucher gegenübersteht, die schon allein wegen des Umsatzsteuereffekts größer ausfällt.
Durch die flächendeckende Entlastung aller Unternehmen, die Letztverbraucher sind, bei den Stromkosten fallen bei allen diesen Unternehmen - unter sonst gleichen Bedingungen - höhere Gewinne an, die wiederum die Basis für ein höheres Steueraufkommen bilden können.
Soweit aus der Wirtschaft Klagen über die wegen der EEG- Umlage steigenden Stromkosten kamen und deshalb teils drastische Folgen aufgezeigt wurden, müssten die sich doch wohl dann alle ins Gegenteil verkehren, also insbesondere neue Arbeitsplätze geschaffen werden usw. usf. .
Unabhängig davon steht zu hoffen, dass irgendwann auch mal für die EEG- Stromerzeuger der Markt das Maß aller Dinge wird, diese vollkommen ohne staatliche Förderung auskommen.
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Superhaase hatte geschrieben:
Sicher wäre es - insbesondere auch rechtlich - möglich gewesen, die EEG-Differenzkosten über Steuermittel zu finanzieren.
Das bringt mich dazu, nachzufragen, warum das seinerzeit nicht so gemacht wurde?
Offenbar wären wir da nicht mit der EU in Konflikt geraten, es hätte keiner Ausnahmregelung für die energieintensive Industrie bedurft, es wären keine zusätzlichen USt angefallen ...
Sicherlich war diese Möglichkeit auch in der Diskussion.
Ich kann mir aber lebhaft vorstellen, wie die Damen und Herren Abgeordnete das gesehen haben: lieber 3,5 Ct. EEG-Umlage zahlen und mit 15 oder 20 Euro monatlich eine gute Sache - nämlich die Energiewende- finanzieren, als z.B. über die Einkommensteuer. Ein Abgeordneter weiß ja, dass er mit seinem Einkommen etwas mehr zur Kasse gebeten würde als ein Durchschnittsverdiener, vielleicht das Doppelte o.g. Beträge.
Könnte das so gewesen sein?
Oder was gibt es sonst für einen vernünftigen Grund?
Hat man damals die aktuellen Probleme nicht erkannt?
Oder war es tatsächlich so, dass man unbedingt nach dem "Verursacherprinzip" handeln wollte?
Da hätte es aber sofort "klingeln" müssen, denn die Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, sollten ja per "Ausnahmegenehmigung" von der Umlage befreit werden. Und es werden täglich immer mehr.
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Es wurden viele, wie ich meine, nicht schlechte Argumente gebracht, warum die allein staatlich verursachten Differenzkosten zukünftig ausschließlich aus dem Haushalt bzw. einem daraus zu schaffenden Sondervermögen vom Staat gedeckt werden sollten.
Einzig die europarechtlichen Bedenken gegen die EEG-Umlage konnten überzeugen.
Schlüssige Argumente, die gegen diese Lösung sprechen, waren noch nicht zu vernehmen.
Jetzt wird klar, warum Sie auf diese Argumente nicht eingegangen sind: Sie haben sie gar nicht wahrgenommen. ;)
Komisch mutet der in neutraler Formulierung eines dritten Beobachters daherkommende Anspruch auf Deutungshoheit in Ihren obigen beiden Sätzen an. ???
Das riecht ein bisschen nach Selbstbeweihräucherung.
Was die Frage niedrigerer Strompreise und der Wirtschaftentlastung angeht, so steht weiterhin im Raum, dass es der Logik folgend zunächst sinnvoller wäre, dereinst zur Verteuerung des Stroms eingeführte Steuern (Ökosteuer bzw. Stromsteuer) wieder abzuschaffen, bevor man daran geht, echte Kostenbestandteile des Stroms aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu subventionieren.
Ferner: Wenn man nun dazu übergeht, die Differenzkosten aus dem EEG aus Steuermitteln zu bezahlen, dann stellt das indirekt eine Subvention des Strompreises dar, die über die EE-Stromeinspeisung und den Merit-Order-Effekt zu sinkenden Strompreisen durch staatliche Subventionen führt.
Äußerst fragwürdig, ob man dazu übergehen sollte, Energie aus Steuermitteln zu subventionieren (abgesehen davon, dass man zuvor die Steuern auf Energieabschaffen sollte, bevor man die Energie subventioniert, allein schon, um Bürokratie zu reduzieren).
Das ist sicher nicht der richtige Weg.
Energie künstlich billig zu halten ist die völlig falsche Politik.
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Hat man damals die aktuellen Probleme nicht erkannt?
Mit Sicherheit nicht.
Bei Einführung des EEG hat man nicht erwartet, dass die PV so schnell so billig wird und hat daher die explosionsartige Überförderung der PV nicht im Blick gehabt. Bei andere erneierbaren Energien ist das ja auch nicht so passiert, eher das Gegenteil z.B. bei Biogasverstromung, die wurde zeitweise erheblich teurer.
Insofern hatte das EEG von Anfang an einen Kosntruktionsfehler aufgrund von Unwissen bzw. zu geringer Phantasie.
Dann hat man auch mit der Umstellung der EEG-Kostenwälzung 2010 sicher nicht erwartet, dass die Börsenstrompreise derart in den Keller gehen und dass der CO2-Zertifikatehandel in sich zusammenbricht.
Auch hat man bei Einführung des EEG sicher nicht eine derart überzogene Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage geplant, das ist erst auf schraz-gelbem Mist gewachsen, ebenso wie die komplette Befreiung der Großindustrie von den Netzentgelten.
Dies sind unsinnige Fehlentwicklungen, die eine Großindustrie-Förderung auf Kosten des Mittelstands und der kleinen Leute darstellen.
Dies ist von Anfang an klar als unzulässig einzustufen gewesen und von derr aktuellen Regierung trotzdem gemacht worden. Eigentlich ein Skandal.
Wenn jetzt die EU diese Regeln tatsächlich kippen sollte und auch eine irgendwie geartete Rückzahlung dieser Quersubventionierung erzwingen sollte, dann wird das Gezeter groß sein. Eine "sakrische Watschn" für Merkel und Rösler.
Oder war es tatsächlich so, dass man unbedingt nach dem "Verursacherprinzip" handeln wollte?
Das ist sicherlich richtig.
Da hätte es aber sofort "klingeln" müssen, denn die Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, sollten ja per "Ausnahmegenehmigung" von der Umlage befreit werden. Und es werden täglich immer mehr.
Nein, es hätte nicht sofort klingeln müssen, weil diese Ausnahmeregeln anfangs nicht notwendig waren und auch später zumindest nicht in diesem großen Umfang nötig geworden sind.
Auch war der extreme Anstieg der EEG-Umlage anfangs nicht absehbar.
Das EEG war ein gelungener Versuch, der als Gesetz ja nicht in Stein gemeißelt bleiben sollte, sondern durchaus für Anpassungen vorgesehen war.
Leider ging die Weiterentwicklung in vielen Details in die falsche Richtung - nämlich in die Hose.
Leider hat die Politik in etlichen Situationen viel zu spät oder auch falsch reagiert. Die PV-Überförderung wurde erst 2012 beseitigt, nachdem schon Ende 2008 erste Stimmen sogar aus der PV-Branche (Photon) davor gewarnt hatten und stärkere Senkungen der Einspeisevergütungen gefordert hatten. Dann war die Umstellung der Kostenwälzung beim EEG offenbar ein Fehler, der nun den weiteren Anstieg der EEG-Umlage auch ganz ohne EE-Zubau bewirkt. Und nicht zuletzt die übermäßigen Befreiungen der Industrie von EEG-Umlage und Netzentgelten ist ganz klar ein Fehler, allein schon rechtlich wohl nicht haltbar.
Wenn nun immer von einer grundlegenden Reform des EEG gesprochen wird, die nötig sei, so ist das sicher richtig. Wichtig ist aber, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gefährdet wird.
Ich halte auf lange Sicht aber auch eine grundlegende Reform des Strommarktes für notwendig.
Bei immer mehr Anteil regenerativen Stroms mit Grenzkosten gleich Null ist eine Strombörse und das aktuelle Strommarktsystem m.E. nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Insofern ist auch die Aussage von RR-E-ft:
Unabhängig davon steht zu hoffen, dass irgendwann auch mal für die EEG- Stromerzeuger der Markt das Maß aller Dinge wird, diese vollkommen ohne staatliche Förderung auskommen.
dahingehend zu hinterfragen, wie genau beim Strom der Markt das Maß aller Dinge werden soll.
Der Markt in seiner jetzigen Form kann mit überwiegend EE-Strom nicht mehr funktionieren.
Ein ganz anderes Markt-Design muss her.
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Wenn ich die hier veröffentlichten Beiträge betrachte, geht die Tendenz in 2 Richtungen:
1. Beibehaltung der Finanzierung mit der EEG-Umlage, allerdings einhergehend mit einer grundsätzlichen Reform des EEG
2. Finanzierung über Steuern
Zu 1. Es besteht insoweit Konsenz, dass die jetzige Form der Finanzierung über die EEG-Umlage aus mehreren Gründen nicht mehr funktionieren kann.
Da ist zum einen die EU, die aus wettbewerbsrechtlichen Gründen das EEG in der jetzigen Form angreift.
Da ist zum anderen die ungleiche Lastenverteilung.
Die Nipris werden nicht nur für den eigenen Stromverbrauch zur Kasse gebeten –was ja insoweit in Ordnung ist- sondern es werden ihnen zunehmend Lasten aufgebürdet, die sie nicht wollten, gegen die sie sich aber nicht wehren können.
Aus Sicht der Nipris wäre schon viel gewonnen, wenn sie nicht die Befreiung von Unternehmen von der EEG und dem Netzentgelt zusätzlich zahlen müssten.
Inwieweit die Stromsteuer heute noch sinnvoll ist, wurde auch schon mehrfach angesprochen.
Wenn ich dann noch die USt sehe, die der Staat nochmals auf Steuern und Abgaben erhebt, könnten die Zusatzkosten um einige Ct. fallen.
Soweit ein paar grundsätzliche Gedanken zumm EEG und dessen Finanzierung.
Zu 2. Ein Modell zur Finanzierung über Steuern wurde hier zwar diskutiert, ich halte es aber derzeit nicht für ernsthaft zur Debatte stehend.
Ich will die Vorteile einer Steuerfinanzierung nicht leugnen. Insbesondere wenn man die Ziele der Energiewende als „Gemeinschaftsaufgabe“ oder „Gemeinwohlaufabe“ definiert, wäre das von Anfang an der sinnvollere Weg gewesen. Man hätte einige Probleme nicht gehabt bzw. vermieden mit der Verfassungsmäßigkeit und dem EU-Recht.
Es geht ja bei den Zielstellungen der Energiewende nicht nur um „Erneuerbare“, sondern um mehr.
Es ist natürlich auch klar, dass einige USER hier in erster Linie die Sache subjektiv sehen.
Wenn ich eine PVA auf dem Dach habe und vielleicht nur Strom in einer geringen Menge zukaufen muss und da vielleicht 50 Euro EEG-Umlage jährlich anfallen, sehe ich eine Finanzierung über die Einkommensteuer skeptisch, wo ich vielleicht 300 oder 500 Euro jährlich „abdrücken“ muss.
Auch für einen PVA-Installateur würde es das Geschäft „verhageln“, wenn die Nachfrage nach derlei Anlagen rapide abnehmen würde.
Machen wir uns nichts vor: in der Vergangenheit war es eine gewinnbringende Investition mit der PVA auf dem Dach wegen der garantierten hohen Einspeisevergütung.
Derzeit bringt so eine Anlage nur noch etwas, wenn ich mich mehr oder weniger autark versorgen kann und ich die ständig steigenden Strompreise sparen kann.
Wenn ich aber mit der Einsparung von 500 oder 1000 € die Finanzierung über die Einkommensteuer gegenrechne, bleibt nicht mehr viel.
Zu meiner Person: ich zahle keine Einkommensteuer, zahle EEG-Umlage und habe weder PVA noch Windrad oder dgl.
@Superhaase:
Energie künstlich billig zu halten ist die völlig falsche Politik.
Wer redet denn von künstlich billig halten?
Ich bin einfach nur der Meinung, dass sie nicht „künstlich“ verteuert werden sollte.
Dazu rechne ich in erster Linie die Stromsteuer sowie die zusätzlichen EEG-Umlagen für die davon befreiten und die darauf entfallenden Umsatzsteuern.
Dass jeder Verbraucher ohnehin mit einem höheren Strompreis rechnen muss, das war in der Vergangenheit so und wird auch künftig so sein.
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@sh
Bezeichnenderweise beziehen Sie ihre Betrachtung wieder auf PV.
Beim EEG geht es jedoch von Anfang an nicht allein um PV.
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Werden die Differenzkosten aus dem Haushalt gedeckt, handelt es sich schon nach dem Urteil des EuGH v. 13.03.01 Rs. C- 379/98 um eine staatliche Beihilfe.
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=45891&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1308926
Staatliche Beihilfen müssen bei der Kommission notifiziert werden.
Dementsprechend müssen Gesetzentwürfe der Kommission vorab zur Genehmigung vorgelegt werden,
was kurzfristige Gesetzesänderungen erschwert.
Der Entwurf zu einem Stromeinspeisegesetz wurde der Kommission noch vorgelegt und von dieser genehmigt.
Unzulässige Beihilfen können die Rückabwicklung der Zahlungsflüsse zur Folge haben.
Die gesetzlichen Regelungen können den zwischenstaatlichen Warenverkehr beeinträchtigen.
Gerechtfertigt wurde die Förderung erneuerbarer Energien mit dem Umweltschutz und dem damit verbundenen Gesundheitsschutz.
In der vorgenannten Entscheidung "PreussenElektra" war der zwischenstaatliche Handel nur potentiell oder gering betroffen, da die Strommengen aus ereneuerbaren Energien nur einen geringen Anteil am deutschen Strommarkt und zudem nur einen geringen Einfluss auf die Strompreise hatten. Zudem bestand noch keine Zertifizierung von Strom aus erneuerbaren Energien, die einen Herkunftsnachweis sicherstellten und einen zwischenstaatlichen Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichten.
Nach Auffassung der Kommission haben sich die Umstände gegenüber der "PreussenElektra"- Entscheidung des EuGH zwischenzeitlich entscheidend geändert:
Nach der jüngeren Rechtsprechung scheint der Kommission eine Qualifizierung als staatliche Beihilfe auch dann möglich, wenn keine Zahlungen aus dem Haushalt erfolgen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommarkt hat zwischenzeitlich bereits einen erheblichen Anteil erreicht.
Seit dem EEG 2009 und der Direktvermarktung der EEG- Strommengen durch die ÜNB an der Börse haben die EEG- Strommengen einen großen Einfluss auf die Börsenstrompreise und über die EEG- Umlage zudem einen sehr großen Einfluss auf die Strompreise der Letztverbraucher gewonnen. Es beeinflusst wohl derzeit nichts stärker den Strompreis als die Regelungen des EEG. Es wird nicht nur der Strompreis in Deutschland beeinflusst.
Es bestehen für Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb der EU mittlerweile Herkunftsnachweise, die den zwischenstaatlichen Handel mit solchem Strom ermöglichen.
Nach alldem will die Kommission die Regelungen des EEG erneut grundlegend prüfen.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eeg-eu-kommission-greift-deutsche-energiepolitik-an/7455210.html
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@Superhaase:
Energie künstlich billig zu halten ist die völlig falsche Politik.
Wer redet denn von künstlich billig halten?
Ich bin einfach nur der Meinung, dass sie nicht „künstlich“ verteuert werden sollte.
Naja, wenn der Staat die Kosten aus dem EEG übernimmt, also einen Teil der Erzeugungskosten des erneuerbaren Stroms, wie soll man das anders bezeichnen als "die Strompreise mittels staatlicher Subvention künstlich niedrig halten"?
Ob eine solche Subvention dann direkt aus der Staatskasse die Probleme hinsichltich des EU-Rechts lösen würde, ist m.E. äußerst fraglich.
Man bedenke auch die Zukunft: wie soll es dann mit dieser Subvention weitergehen?
Nimmt man die heutigen Börsenstrompreise als Basis und alle Differenzkosten der Stromerzeugung, die darüber hinausgehen, übernimmt heute und in Zukunft der Staat?
Wenn einmal das Ziel erreicht ist und der Strom zu fast 100% aus erneuerbaren Quellen stammt, soll dann der Staat weiterhin die Strompreise auf dem Niveau der heutigen Stromhandelspreise halten, indem er weiter einen Teil der Stromgestehungskosten übernimmt?
Wenn man nun andererseits annimt, dass das ja nur vorübergehend so ist und die Börsenstrompreise zusammen mit den preisbestimmenden Erzeugungskosten des konv. Stroms auch wieder steigen werden und so die Differenzkosten des erneuerbaren Stroms gegenüber dem konv. Strom abnehmen oder dereinst gar ganz verschwinden mögen, dann muss man sich fragen, warum dann überhaupt die heute umgelegten Differenzkosten vom Staat übernommenwerden sollen, die späteren höheren Börsenstrompreise aber nicht mehr staatlich verbilligt werden sollen?
Erneuerbarer Strom soll also vom Staat subventioniert werden, solange er teuerer ist als konv. Strom, aber wenn dann der an der Börse preisbestimmende konv. Strom teurer werden wird als erneuerbarer Strom, dann soll die Stromsubvention beendet werden, obwohl der Strom insgesamt womöglich sogar teuerer sein wird?
Wenn man nun in einer Reform die Differenzkosten des EEG aus Steuermitteln finanzieren will, welchen "angemessenen" Basispreis zur Berechnung dieser Differenzkosten nimmt man denn dann an?
Den heutigen Börsenstrompreis, der ja erst durch die erneuerbaren Energien so niedrig geworden ist?
Den Börsenstrompreis von 2008, der vor diesem Verbilligungseffekt herrschte?
Gibt der Strommarkt in seiner heutigen Form überhaupt richtige Preissignale, die eine Entscheidungsgrundlage für irgendwas sein können?
Es führt wohl kein Weg daran vorbei, dass der gesamte europäische Strommarkt auf andere Beine gestellt wird.
Das heutige System kann mit erneuerbaren Energien nicht funktionieren, weil diese Grenzkosten nahe Null und lediglich hohe Investitionskosten haben. Wie soll sich da später einmal ein Börsenstrompreis wesentlich über 0 ct/kWh bilden können? Wie sollen Kraftwerksinvestitionen dann erwirtschaftet werden?
Nochmal zum wirtschafltichen Effekt einer Steuerfinanzierung der Energiewende:
Auf jeden Fall wären wohl mit der Umstellung auf Steuerfinanzierung gleichzeitig Steuererhöhungen nötig.
Es andererseits ist eine Milchmädchenrechnung, wenn man wie hier schon vorgetragen annimmt, dass eine Finanzierung über Steuererhöhungen die Wirtschaft mehr schont oder gar ankurbelt als eine Finanzierung über die Strompreise. Es wird so oder so dem Wirtschaftskreislauf genau dieselbe Menge Geld auf der einen Seite entzogen und auf der anderen Seite wieder zugeführt.
Auch Steuern nehmen den Leuten Geld aus der Tasche, das sie nicht mehr an anderer Stelle ausgeben können. Da sind Steuern nicht besser als Strompreise.
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Auch hat man bei Einführung des EEG sicher nicht eine derart überzogene Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage geplant, das ist erst auf schraz-gelbem Mist gewachsen, ebenso wie die komplette Befreiung der Großindustrie von den Netzentgelten.
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Eine "sakrische Watschn" für Merkel und Rösler.
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Jetzt wird klar, warum Sie auf diese Argumente nicht eingegangen sind: Sie haben sie gar nicht wahrgenommen.
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Äußerst fragwürdig, ob man dazu übergehen sollte, Energie aus Steuermitteln zu subventionieren (abgesehen davon, dass man zuvor die Steuern auf Energieabschaffen sollte, bevor man die Energie subventioniert, allein schon, um Bürokratie zu reduzieren).
Das ist sicher nicht der richtige Weg.
Energie künstlich billig zu halten ist die völlig falsche Politik.
Was für eine Chuzpe.
Das schreibt ein PV-Anlagenbetreiber, der die extremste Förderung genießt, die es je im Energiebereich gegeben hat.
Ohne EEG gäbe es die beschriebenen Probleme überhaupt nicht, auch die Bürokratie wäre erheblich "reduziert".
Energie künstlich zu Gunsten Dritter zu verteuern, damit diese mit dem Geld der Verbraucher zwanzig Jahre lang unwirtschaftlich Energie erzeugen können und dabei sich noch eine goldene Nase verdienen. Geht's noch!?
@Supperhaase, zu welchen Problemen das insgesamt geführt hat, ist nicht mehr zu vertuschen. Lassen Sie es einfach. Der richtige Weg ist jetzt die Finanzierung der Misere auf Steuerbasis. Damit sind die gemachten Probleme nicht beseitigt, aber sie werden weniger und kleiner und die Energiewende wird auf rechtliche und sozial saubere Füsse gestellt. Es spricht nichts dafür, an diesem verkorksten EEG festzuhalten. Es spricht alles dafür, jetzt die Reißleine zu ziehen. Die Parteien müssen dazu vor der Wahl Farbe bekennen. Daher halte ich die Aktion von RR-E-ft für außerordentlich hilfreich und geradezu im Sinne der Verbraucherinteressen unverzichtbar. Wann, wenn nicht jetzt! Es ist höchste und die richtige Zeit.
@supperhaase, kommen Sie auf den Boden der Tatsachen zurück. Fassen Sie sich an die eigene Nase und fordern Sie nicht Sachlichkeit von anderen Nutzern. Lesen Sie Ihre Beiträge! Selten sind die nur von Sachlichkeit geprägt. Ihre einseitige Unsachlichkeit macht Ihnen hier kaum einer streitig. Ja gut, es gibt da eine Ausnahme.;)
- Wieviel Strom liefert PV in Deutschland im Vergleich zu anderen Erzeugungen?
- Was kostet das jeweils im Verhältnis?
- Wie zuverlässig ist die Versorgung mit EE?
Ihre Verteufelung der konventionellen Stromerzeugung kann kein Mensch ernstnehmen. Es geht noch lange Zeit nicht ohne! Die Energiewende braucht Zeit und in dieser Zeit die konventionelle Versorgung.
Die extreme PV- bzw. Solarförderung ist verknüpft mit Ideologie, Eigennutz, Tarnen, Täuschen und Missbrauch. Jeden Tag wird das deutlicher! Von dem gemeinsamen Ziel der Energiewende mit Umwelt- und Klimaschutz ist nicht mehr viel zu erkennen. Jede, insbesondere die PV betreffend, genannte Zahl war von vornherein von Interessen gespeist, nicht von Fakten. Nichts hat gestimmt. Die Verbraucher waren bei diesem bösen Spiel immer die Dummen. Das muss jetzt ein Ende haben. Das EEG ist der größte Fehler aller Zeiten und ein Musterbeispiel für die negative Wirkung von langfristigen Subventionen.
Weg damit! It's Time to say goodbye!
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Durch die staatliche Regelung des EEG werden den begünstigten Anlagenbetreibern ohne jedes Risiko Gewinne ermöglicht, die sie ohne diese gesetzliche Regelung im freien Wettbewerb nicht erzielen könnten (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.01 Rs. C- 379/98 Tz. 54).
Diese staatliche Regelung hat Einfluss auf alle anderen Marktakteure, sei es auf die konventionellen Stromerzeuger, sei es auf die Letztverbraucher, sei es auf Stromerzeuger aus dem EU- Ausland, die ihren Strom in Deutschland absetzten wollen.
Solche staatlichen Regelungen, die den Wettbewerb verfälschen, sind nur in engen Grenzen zulässig.
Die Kommission stellt die Frage, ob mit den staatlichen Regelungen des EEG diese Grenzen überschritten sind.
Dabei wird auch zu prüfen sein, ob die verfolgten Ziele des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nicht durch mildere Mittel mindestens ebensogut erreicht werden können, siehe "Rückblick auf das PreussenElektra- Urteil des EuGH" in Handbuch Energiemanagement .
In Betracht käme zum Beispiel eine staatliche Auktion der Strommengen aus erneuerbaren Energien, an denen sich die Anlagenbetreiber beteiligen und bei denen die Anlagenbetreiber zum Zuge kommen, welche die Strommengen zu den geringsten Kosten zur Verfügung stellen.
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@PLUS:
Dass Sie die Photovoltaik als Feindbild auserkoren haben und deren Nutzbarkeit für die Stromversorgung der Zukunft leugnen, ist bekannt.
Insofern sind Ihre Auswürfe hier auch nicht weitrer zu beachten, sofern Sie immer nur dieselben längst als unsinnig entlarvten Phrasen dreschen.
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Ziel des EEG - wie schon des Stromeinspeisegesetztes - ist der Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid- Emissionen und der Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Nur diese Gesetzesziele wurden in der "PreussenElektra"- Entscheidung des EuGH (Urt. v. 13.01.01 Rs. C- 379/98) auch annerkannt.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die Begünstigung einer bestimmten Technologie wie etwa PV nicht zwingend notwendig.
Es genügt, wenn überhaupt Strommengen aus erneuerbaren Energien gefördert werden, vollkommen unabhängig, woher diese stammen.
Wenn für die Zielerreichung aber alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen grundsätzlich die kostengünstigste zu bevorzugen.
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In Betracht käme zum Beispiel eine staatliche Auktion der Strommengen aus erneuerbaren Energien, an denen sich die Anlagenbetreiber beteiligen und bei denen die Anlagenbetreiber zum Zuge kommen, welche die Strommengen zu den geringsten Kosten zur Verfügung stellen.
Kein schlechter Gedanke.
Das funktioniert aber nur im Sinne einer Auktion vor der Invenstitionsentscheidung, wobei dann die Strommenge für einen bei der Auktion bestimmten Festpreis im Laufe der Betriebsjahre der zum Zuge kommenden Anlagen eingespeist wird.
Das hätte den Vorteil einer echten marktwirtschaftlichen Komponente und eines echten Wettbewerbs unter den Anlagenbetreibern und würde so optimal kostengünstige Entwicklungen zur Folge haben.
Rückblickend betrachtet wäre das (insbesondere bei der PV) wohl ein besseres Instrument der Förderung gewesen, das jedenfalls keine Überförderung zugelassen hätte.
Außer einem erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Auktion spricht eigentlich nichts dagegen, dies auch heute noch für den weiteren Zubau von EE-Stromanlagen einzuführen.
Falls Sie eine regelmäßige Auktion von angebotenen Strommengen von bestehenden EE-stromerzeugern meinen, müssten Sie noch erklären, wie das genau gehen soll. Es würde sich wohl immer ein Preis von nahe 0 ct/kWh einstellen, sofern Wind- und PV-Kraftwerke mitbieten können und die versteigerten Strommengen unterhalb der Lieferkapazität dieser beiden Erzeugungsarten liegen. Mit einem regelmäßigen Auktionspreis von 0 ct/kWh könnte man nichts anfangen.
Ziel des EEG, wie schon des Stromeinspeisegesetztes ist der Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid- Emissionen und der Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die Begünstigung einer bestimmten Technologie wie etwa PV nicht zwingend notwendig.
Es genügt, wenn überhaupt Strommengen aus erneuerbaren Energien gefördert werden, vollkommen unabhängig, woher diese stammen.
Wenn für die Zielerrichung alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen die kostengünstigste zu bevorzugen.
Diese oft vertretene stark marktwirtschaftlich ausgerichtete Meinung zur Förderung erneuerbarer Energien ist zu kurzsichtig.
Gerade bei der PV hat sich, wie erwartet, gezeigt, dass diese anfangs teuerste Technik in Zukunft das größte Potential hat und auch den billigsten Strom liefern wird.
Solche Einschätzungen sollte man bei einer Förderpolitik schon berücksichtigen.
So hätte eine Ausrichtung nur auf die aktuell billigste erneuerbare Energie jedenfalls nicht zu einer Entwicklung der Photovoltaik zur Wettbewerbsfähigkeit geführt.
Eine Stromversorgung Europas aus erneuerbaren Energien ohne PV wäre allerdings schwer machbar oder zumindest erheblich teurer, da wesentlich mehr Speicherkapazitäten und stärkere Netze erforderlich wären, um die Versorgung ausschließlich aus Windstrom sicherstellen zu können. Man bedenke die Tageslastkurven, die zeitliche und räumliche Verteilung des Windangebots usw.
Die Photovoltaik kann hier in teilweise antizyklischer Ergänzung zur Windkraft viel einsparen. Auch kann die PV mit ihrer tageslichtabhängigen Stromerzeugung zusammen mit anderen EE-Stromarten eine gute Abbildung der Tageslastkurven mit weniger Speicheraufwand ergeben.
Nicht zuletzt ist die PV die einzige erneuerbare Energie, die direkt in den Siedlungsgebiete kleinteilig und absolut verbrauchsnah erzeugt (und in Zukunft wohl auch gespeichert) werden kann, was erheblich an Netzkosten einspart.
Kurzum, es wäre geradezu töricht gewesen, die Förderung nur auf die momentan kostengünstigste erneuerbare Energie auszurichten.
Es ist auch keineswegs so, dass für die Zielrichtung alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind.
Es ist nicht richtig, dass es gleichgültig ist, woher diese stammen.
Diese Sichtweise blendet die Realität aus, nämlich die Natur, die diese Energien zur Verfügung stellt.
Es ist absolut sinnvoll aufgrund der räumlichen und zeitlichen Struktur des natürlichen Dargebots der verschiedenen erneuerbaren Energien diese gezielt und unterschiedlich zu fördern. Erst in einem sinnvollen Mix der verfügbaren erneuerbaren Energien werden diese gleichwertig, wird eine Stromversorgung kostengünstig und sicher.
Eine Stromversorgung nur aus Windkraft, weil diese z.B. vor 10 Jahren gerade die billigste erneuerbare Energie war, wäre in Europa wohl kaum möglich, oder jedenfalls langfristig viel teurer.
Fazit: Der reine Marktansatz ist nicht zielführend.
Der Markt ist nicht das Allheilmittel, für den ihn manche halten.
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Ziel des EEG, wie schon des Stromeinspeisegesetztes ist der Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid- Emissionen und der Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Zur Erreichung dieser Ziele ist die Begünstigung einer bestimmten Technologie wie etwa PV nicht zwingend notwendig.
Es genügt, wenn überhaupt Strommengen aus erneuerbaren Energien gefördert werden, vollkommen unabhängig, woher diese stammen.
Wenn für die Zielerreichung aber alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen grundsätzlich die kostengünstigste zu bevorzugen.
Für die von Ihnen formulierten Ziele hätte es keiner differenzierten Vergütungshöhe für verschiedene Erneuerbare Energien bedurft. Der Ansatz, dass jede Strommenge gleichwertig ist, ist unzutreffend. Es bilden sich an der Strombörse zeitabhänig (angebots- und nachfrageabhängig) unterschiedliche Preise. Die teilweise nicht nachfrageorientierte Produktion aus Erneuerbaren Energien macht diese auch unter diesem Aspekt nicht alle gleichwertig.
Im EEG 2000 war als Ziel genannt:
Ziel dieses Gesetzes ist es, in Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Ernergieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlsich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
Auch das Stromeinpeisungsgesetz gestand der PV und Wind schon einen,wenn auch nur leicht höhreren Vergütungssatz zu.
§ 3 Höhe der Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas sowie aus Biomasse mindestens 80 vom Hundert des Durchschnittserlöses je Kilowattstunde aus der Stromabgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an alle Letztverbraucher. Bei einem Wasserkraftwerk, einer Deponiegas- oder Klärgasanlage mit einer Leistung über 500 Kilowatt gilt dies nur für den Teil des eingespeisten Stroms des jeweiligen Abrechnungsjahres, der dem Verhältnis von 500 Kilowatt zur Leistung der Anlage in Kilowatt entspricht; dabei bemißt sich die Leistung nach dem Jahresmittel der in den einzelnen Monaten gemessenen höchsten elektrischen Wirkleistung. Der Preis für den sonstigen Strom beträgt mindestens 65 vom Hundert des Durchschnittserlöses nach Satz 1.
(2) Für Strom aus Sonnenenergie und Windkraft beträgt die Vergütung mindestens 90 vom Hundert des in Absatz 1 Satz 1 genannten Durchschnittserlöses.
(3) Der nach den Absätzen 1 und 2 maßgebliche Durchschnittserlös ist der in der amtlichen Statistik des Bundes jeweils für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichte Wert ohne Umsatzsteuer in Pfennigen pro Kilowattstunde. Bei der Berechnung der Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.
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Alle Stromerzeuger können ohne staatlichen Eingriff im freien Wettbewerb den jeweiligen Marktpreis erzielen, der sich jeweils an der Börse bildet.
Im freien Wettbewerb ist der Strom aus allen Stromerzeugungsanlagen gleichwertig, verdient den selben Marktpreis.
Strom aus erneuerbaren Energien hat in Bezug auf das Ziel der Kohlendioxid- Einsparung und der Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken einen besonderen Nutzen, ist deshalb staatlich förderwürdig (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.01 Rs. C- 379/98).
Dieser Nutzen ist aber bei allem Strom aus erneuerbaren Energien gleich groß, so dass aller Strom aus erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf dieses Ziel und seinen Nutzen zur Zielerreichung gleichwertig ist.
Der Staat hätte zur Zielerreichung hinsichtlich der jeweils notwendigen Strommenge aus erneuerbaren Energien eine Auktion durchführen können, bei denen die Anlagenbetreiber mit den geringsten Kosten zum Zuge kommen.
Außerhalb dieser Auktion hätte es keine sonstige Förderung gegeben.
Es ist Unsinn, dass bei einer solchen Auktion der Auktionspreis 0 betragen hätte. Denn welcher Anlagenbetreiber hätte seine Strommengen zu 0 über diese Auktion verkaufen wollen, wenn er doch schon auf dem freien Markt - wie jeder Stromerzeuger - den jeweils an der Börse gebildeten, über 0 liegenden, Marktpreis erzielen konnte?!
An der Auktion hätten sich mithin nur solche Anlagenbetreiber beteiligt, die sich aus dem Auktionspreis höhere Erlöse als zum jeweiligen - ohnehin erzielbaren - Marktpreis verprochen hätten.
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Der Ansatz, dass jede Strommenge gleichwertig ist, ist unzutreffend.
@Energiesparer51, Ihr Einwand ist unzutreffend, darum ging es im Text nicht. Es ging um Klimaschutz durch Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen, den Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken.
Welche Unterschiede zwischen den diversen EE bestehen da jetzt genau?
Wenn für die Zielerreichung aber alle Strommengen aus erneuerbaren Energien gleichwertig sind, ist unter diesen grundsätzlich die kostengünstigste zu bevorzugen.
Zustimmung wenn man Verbraucher ist, was denn sonst?!
Außer man ist hier involviert ;):
Mehr geht nicht (http://www.dw.de/image/0,,16870820_403,00.jpg)
..und dazu @Supperhaase, wie gehabt. Eine unsachliche Antwort, die nichts beantwortet ist eine @Supperhaasen-Antwort.
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Ich finde das Haus schön. ;)
Und das blaue Dach psst gut n die Landschaft. ;)
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Dieser Nutzen ist aber bei allem Strom aus erneuerbaren Energien gleich groß, so dass aller Strom aus erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf dieses Ziel und seinen Nutzen zur Zielerreichung gleichwertig ist.
Das trifft aber nur zu, wenn man davon ausgeht, dass der Anteil des erneuerbaren Stroms jederzeit kleiner als der zeitgleiche Strombedarf ist.
Diese Sichtweise blendet also aus, dass es das Ziel ist, die Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.
Unter diesem Aspekt ist diese Aussage ganz offensichtlich falsch, wie ich oben erläutert habe.
Der Staat hätte zur Zielerreichung hinsichtlich der jeweils notwendigen Strommenge aus erneuerbaren Energien eine Auktion durchführen können, bei denen die Anlagenbetreiber mit den geringsten Kosten zum Zuge kommen.
Außerhalb dieser Auktion hätte es keine sonstige Förderung gegeben.
Es ist Unsinn, dass bei einer solchen Auktion der Auktionspreis 0 betragen hätte. Denn welcher Anlagenbetreiber hätte seine Strommengen zu 0 über diese Auktion verkaufen wollen, wenn er doch auf dem Markt - wie jeder Stromerzeuger - den jeweils an der Börse gebildeten, über 0 liegenden, Marktpreis erzielen konnte?!
An der Auktion hätten sich mithin nur solche Anlagenbetreiber beteiligt, die sich aus dem Auktionspreis höhere Erlöse als zum jeweiligen - ohnehin erzielbaren - Marktpreis verprochen hätten.
Sie scheinen also wirklich die regelmäßige Auktion der Strommengen aus bestehenden Anlagen zu meinen.
Aus Ihrer letzten Aussage der Wahlfreiheit zwischen der EE-Auktion und der "normalen" Strombörse ergibt sich die logische Folge:
Es würde sich bei ausreichendem EE-Stromangebot bei der Auktion immer derselbe Preis (oder ein um beispielsweise 0,01 ct/kWh höherer Preis) wie an der Strombörse für den konventinellen Preis ergeben, denn die mit Grenzkosten von 0 ct/kWh angebotenen EE-Strommengen würden dies zwangsweise ergeben, wenn diese auf beide Börsen wahlfrei verteilt würden.
Wozu dann eine getrennte Auktion?
Dann kann man es gleich beim bestehenden System belassen.
Außerdem: was ist die "jeweils notwendige Strommenge aus erneuerbaren Energien"?
Wie sollte diese festgelegt werden?
Legt man sie so fest, dass sie unterhalb des (wettermäßig) erwarteten EE-Stromangebots liegt, dann ergibt sich obiger Effekt, dass man sich die getrennten aber wahlfreien Auktionen sparen kann - die normale Strombörse wie derzeit erfüllt denselben Zweck.
Legt man sie so fest, dass sie über dem erwareteten EE-Stromangebot liegt, so dass die Nachfrage nicht bedient werden kann, dann schießt der Preis an dieser getrennte EE-Strombörse ins Unendliche. Da freuen sich dann die EE-Anlagenbetreiber und können mit einer einzigen Auktion unendlich reich werden.
Aber wem sonst ist damit gedient?
Ich fürchte, Sie müssen das nochmal genauer durchdenken, bevor Sie Ihr Auktionsmodell der Politik anbieten können.
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In dem formulierten Zusammanhang auf ausschließlich die Kohlendioxid- und Staubemissionen war mein Einwand in Beuzg auf die Preisbildung unzutreffend.
Aber wie schon geschrieben, hatte der Gesetzgeber weitere Ziele formuliert. Dass diese vom EuGH offenbar nicht alle anerkannt wurden, hatte allerdings nicht zur Folge, das EEG von Allem zu befreien, was anderen Zielen dienen könnte.
Insbesondere die Ausbauziele waren wohl dafür verantwortlich, dass verschiendene Erneuerbare Energien unterschiedlich gefördert wurden. Hätte man ausschließlich auf die Erneuerbare Energie gesetzt, die im EEG 2000 die niedrigsten Vergütungssätze erhielt, wäre das wohl hauptsächlich Wasserkraft gewesen, die in D das Ausbaupotenzial gar nicht hätte.
In der jetzt gültigen EEG-Version ist noch die Technologieförderung als Ziel nachzulesen.
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Auch wenn aller Strom aus erneuerbaren Energien stammt, bleibt aller Strom aus erneuerbaren Energien in Bezug auf die Ziele der Vermeidung von Kohlendixid- Emissionen und der Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken gleichwertig.
Noch bevor der gesamte Strom aus erneuerbaren Energien stammt, wird die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien wohl vollkommen ihre Daseinsberechtigung verloren haben.
Es ist fraglich, wann der Strom aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig wird, also die Anlagenbetreiber ohne Förderung allein mit dem Marktpreis auskommen.
Die Frage, ob und ggf. wann zB. PV- Strom wettbewerbsfähig wird, die Anlagenbetreiber nur mit dem für alle Stromerzeuger am Markt erzielbaren Marktpreis auskommen, ist wohl eine Glaubensfrage. Über Glaubensfragen lässt sich heftig streiten.
Grundsätzlich sind der Markt und freier Wettbewerb nichts Schlechtes, weil sie die kostengünstigsten Lösungen bevorzugen.
So kommen nach der merit-order- Preisbildung immer die Stromerzeugungsanlagen mit den geringsten Grenzkosten zum Zuge und sind preisbestimmend. Stromerzeugungsanlagen mit höheren Grenzkosten als dem Marktpreis werden aus dem Markt verdrängt.
Der Wettbewerb wird jedoch verfälscht, so lange die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien derart gefördert wird, dass die Anlagenbetreiber ohne jedes Risiko höhere Gewinne realisieren, als sie ohne die gesetzliche Regelung im freien Wettbewerb erreichen könnten (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.01 Rs. 379/98 Tz. 54).
Doping.
Wenn der dereinst nicht mehr geförderte Strom aus erneuerbaren Energien mit Grenzkosten 0 die konventionelle Stromerzeugung nach merit-order- Preisbildung verdrängt, ist das in Ordnung.
Fraglich nur, wann es endlich soweit ist, dass niemals geförderte (neue) Anlagen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im fairen Wettbewerb die konventionelle Stromerzeugung verdrängen.
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Auch wenn aller Strom aus erneuerbaren Energien stammt, bleibt aller Strom aus erneuerbaren Energien in Bezug auf die Ziele der Vermeidung von Kohlendixid- Emissionen und der Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken gleichwertig.
Ok, sie meinen das wortgenau. Das ist dann schon richtig.
Was ich zu verdeutlichen versuche ist, dass es in Bezug auf die Kosten zur Erreichung dieser Ziele nicht egal ist, woher dieser Strom stammt und dass es daher sinvoll ist auch zunächst teuerere Techniken zu fördern, weil dies in Bezug auf eine Stromversorgung vollständig aus erneuerbaren Energien günstiger kommt.
Insofern ist der Strom aus unterschiedlichen erneuerbaren Quellen im Hinblick auf das Fernziel der vollständigen Vermeidung von Emissionen aus Verbrennungskraftwerken nicht mehr gleichwertig, weil PV-Strom eben z.B. die von mir genannten Vorteile bietet, die eine soclhe Vollversorung günstiger machen. Mit "nicht gleichwertig" meine ich dabei jetzt nicht den dann momentan erzielten oder erzielbaren Preis, sondern die Wertigkeit im Hinblick auf das Fernziel einer vollständig nachaltigen Stromversorgung mit möglichst niedrigen Kosten und möglichst großer Versorgungssicherheit.
Grundsätzlich sind der Markt und freier Wettbewerb nichts Schlechtes, weil sie die kostengünstigsten Lösungen bevorzugen.
Ja, klar.
So kommen nach der merit-order- Preisbildung immer die Stromerzeugungsanlagen mit den geringsten Grenzkosten zum Zuge und sind preisbestimmend. Stromerzeugungsanlagen mit höheren Grenzkosten als dem Marktpreis werden aus dem Markt verdrängt.
...
Wenn der dereinst nicht mehr geförderte Strom aus erneuerbaren Energien mit Grenzkosten 0 die konventionelle Stromerzeugung nach merit-order- Preisbildung verdrängt, ist das in Ordnung.
Jetzt ergibt sich halt die große Frage, wie ein Strommarkt aussehen kann, der überwiegend aus nicht mehr geförderten Stromanbietern mit Grenzkosten gleich 0 ct/kWh besteht.
Bei ausreichend Stromangebot aus diesen Quellen ergibt sich dann zwangsweise immer ein Strompreis von 0 ct/kWh.
Es ist doch klar wie Kloßbrühe, dass dieses Marktmodell dann nicht mehr geeignet ist.
Fraglich nur, wann es endlich soweit ist, dass niemals geförderte Anlagen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im fairen Wettbewerb die konventionelle Stromerzeugung verdrängen.
Ich nehme jetzt mal an, Sie meinen nicht die alten ungeförderten Wasserkraftwerke. Die lassen wir also mal außen vor.
Das ist aber trotzdem schon passiert. Zwar nur bei der PV und nur bei Anlagen mit 100% Eigenverbrauch, also auf der Marktebene des Endverbrauchers und nicht auf Strombörsenebene, aber es ist heute schon möglich.
Der zweite Termin, den Sie wohl eher meinen, also die Verdrängung auf Börsenebene, ist aktuell laut Herrn Altmeier das Jahr 2018.
Ab diesem Jahr wird es nach Erreichen des Förderdeckels der PV nur noch neu zugebaute PV-Anlagen ohne Förderung geben, die dann nach Eigenverbrauch ihren Überschussstrom mit Grenzkosten Null an der Börse anbieten und jedes konv. Kraftwerk unterbieten werden.
Aber in Bezug auf die anderen EE-Stromarten (z.B. Windkraft) ist das nicht absehbar, oder vielleicht nie der Fall
Da muss man dann schon auch fragen, warum die konv. Stromerzeugung denn unbedingt nur "im fairen Wettbewerb" aus dem Markt gedrängt werden muss bzw. darf.
Der Markt ist zwar wie gesagt ein gutes Mittel, um kostengünstige Lösungen zu finden, aber er kann nicht alles leisten.
Womöglich kann der Markt niemals leisten, die konv. Stromerzeugung durch einen nachhaltige zu ersetzen.
Selbst wenn die nachhaltige Stromerzeugung auf alle Zeit teurer bliebe als die konv. Stromerzeugung, kann das ja nicht heißen, dass man bei der konv. Stromerzeugung bleiben muss oder will oder kann.
Wie gesagt, der Markt ist kein Allheilmittel.
Der Markt ist daher nicht immer die optimale Lösung oder bietet für ein bestimmtes Problem möglicherweise gar keine Lösung.
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Es ist fraglich, wann der Strom aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig wird, also die Anlagenbetreiber ohne Förderung allein mit dem Marktpreis auskommen.
Doping.
Wenn der dereinst nicht mehr geförderte Strom aus erneuerbaren Energien mit Grenzkosten 0 die konventionelle Stromerzeugung nach merit-order- Preisbildung verdrängt, ist das in Ordnung.
Fraglich nur, wann es endlich soweit ist, dass niemals geförderte (neue) Anlagen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im fairen Wettbewerb die konventionelle Stromerzeugung verdrängen.
Ich lese immer: "Fairer Wettbewerb, wettbewerbsfähig, Marktpreise" usw. usw.
Man beachte, dass die Antagonisten der EE ebenso gefördert/subventioniert sind und der Marktpreis dieser ebensowenig fair ist. Wäre er dies unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits kosten wäre bald Schicht im Schacht. Ein Aufschrei würde durch die Volksseele brausen, wenn nur etwas "fairer" gerechnet würde. Aber das merkt man eben nicht gleich beim Strompreis direkt im Geldbeutel.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Man beachte, dass die Antagonisten der EE ebenso gefördert/subventioniert sind und der Marktpreis dieser ebensowenig fair ist. Wäre er dies unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits kosten wäre bald Schicht im Schacht. Ein Aufschrei würde durch die Volksseele brausen, wenn nur etwas "fairer" gerechnet würde.
Richtig.
Ich erinnere an die Aussage des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der einst vorgerechnet hat, dass der "faire" Strompreis der konv. Stromerzeuger bei etwa 11 ct/kWh liegen würde.
Da läge zumindest die Windkraft schon seit vielen Jahren darunter.
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Man beachte, dass die Antagonisten der EE ebenso gefördert/subventioniert sind und der Marktpreis dieser ebensowenig fair ist. Wäre er dies unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeits kosten wäre bald Schicht im Schacht. Ein Aufschrei würde durch die Volksseele brausen, wenn nur etwas "fairer" gerechnet würde.
Richtig. Ich erinnere an die Aussage des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der einst vorgerechnet hat, dass der "faire" Strompreis der konv. Stromerzeuger bei etwa 11 ct/kWh liegen würde. Da läge zumindest die Windkraft schon seit vielen Jahren darunter.
Rechnen und EE, das ist ein Widerspruch in sich. Einfach mal die "Rechnungen" der Vergangenheit mit der Wirklichkeit vergleichen! Wenn sich PV nicht rechnet, dann kommen "Nachhaltigkeitskosten", oder wie man das sonst noch nennt, auch noch nachträglich ins Spiel. Man findet immer einen "Rat" oder "Expert(inn)en", die so lange nachhaltig rechnen bis sich jede EE rechnet.
Man verweist dann noch nebenbei auf die so schädliche Atomstrom- oder Kohleförderung und leitet dann davon sehr gerne den eigenen Förderanspruch ab. Fair ist da überhaupt nichts. Glaubwürdigkeit = Null.
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Ach Gott ist der wieder süüüüß! :-*
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Die merit-order-Preisbildung führt dazu, dass das preisbestimmende konventionelle Stromerzeuger gerade einmal seine Grenzkosten, mithin seine Brennstoffkosten abdecken kann. Nach der ökonomischen Theorie entspricht der Preis, der sich in vollständigem Wettbewerb bildet, auch den Grenzkosten. Wieso man den konventionellen Stromerzeugern einen höheren Preis zubilligen wollte, erschließt sich nicht.
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Die merit-order-Preisbildung führt dazu, dass das preisbestimmende konventionelle Stromerzeuger gerade einmal seine Grenzkosten, mithin seine Brennstoffkosten abdecken kann. Nach der ökonomischen Theorie entspricht der Preis, der sich in vollständigem Wettbewerb bildet, auch den Grenzkosten. Wieso man den konventionellen Stromerzeugern einen höheren Preis zubilligen wollte, erschließt sich nicht.
Woran man wieder einmal sieht, dass für die Stromerzeugung das Merit-Order-Marktmodell womöglich der völlig falsche Ansatz ist.
Wie soll ein Gaskraftwerksbetreiber (als angenommener Stromerzeuger mit den höchsten Grenzkosten) bei "vollständigem Wettbewerb" jemals irgendwelche Deckungsbeiträge erwirtschaften, wenn sich der Preis selbst zu den Zeiten, in denen er zum Zuge kommt, genau bei seinen Grenzkosten bildet?
Wer hätte bei dieser Marktaussicht jemals in Gaskraftwerke invenstiert?
Diese Fragen sollte zunächst einmal für die vergangenen Zeiten vor dem EEG beantwortet werden, um abschätzen zu können, ob die Strombörse in ihrer jetzigen Form überhaupt ein geeignetes Strommarktmodell war/ist/sein kann.
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siehe: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18347.msg102330.html#msg102330
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Alle Stromerzeuger können ohne staatlichen Eingriff im freien Wettbewerb den jeweiligen Marktpreis erzielen, der sich jeweils an der Börse bildet. Im freien Wettbewerb ist der Strom aus allen Stromerzeugungsanlagen gleichwertig, verdient den selben Marktpreis.
Strom aus erneuerbaren Energien hat in Bezug auf das Ziel der Kohlendioxid- Einsparung und der Vermeidung von Staubemissionen aus Verbrennungskraftwerken einen besonderen Nutzen, ist deshalb staatlich förderwürdig (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.01 Rs. C- 379/98).
Dieser Nutzen ist aber bei allem Strom aus erneuerbaren Energien gleich groß, so dass aller Strom aus erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf dieses Ziel und seinen Nutzen zur Zielerreichung gleichwertig ist.
Der Staat hätte zur Zielerreichung hinsichtlich der jeweils notwendigen Strommenge aus erneuerbaren Energien eine Auktion durchführen können, bei denen die Anlagenbetreiber mit den geringsten Kosten zum Zuge kommen. Außerhalb dieser Auktion hätte es keine sonstige Förderung gegeben.
Der VKU ist auch soweit:Dahinter steckt folgendes Szenario: Konventionelle Kraftwerke werden in großer Zahl stillgelegt. Diese Kapazitäten könnten an kalten Wintertagen fehlen, wenn zudem keine Sonne scheint und kein Wind weht. Die Folge wäre im schlimmsten Fall ein Blackout.
Für Reck muss deshalb die Diskussion, „wie der Energiemarkt zukünftig gestaltet werden kann, verstärkt vorangetrieben werden“. Der VKU hat vorgeschlagen die garantierten Einspeisevergütungen, das ist Kern der Erneuerbaren-Förderung, zu streichen. Stattdessen soll die Erzeugung von Grünstrom über Auktionen an günstige Anbieter vergeben werden. Daneben sollen Prämien an Kraftwerksbetreiber gezahlt werden, die für eine gesicherte Stromerzeugung bereit stehen.
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Stattdessen soll die Erzeugung von Grünstrom über Auktionen an günstige Anbieter vergeben werden. Daneben sollen Prämien an Kraftwerksbetreiber gezahlt werden, die für eine gesicherte Stromerzeugung bereit stehen.
Die Bereitstellung von gesicherter Kraftwerksleistung sollte natürlich auch in Auktionen vergeben werden. ;)
Aber hat der VKU auch gesagt, wie solche Auktionen für Ökostrom aussehen sollen?
Ich hab ja oben aufgezeigt, dass regelmäßige Auktionen für Ökostrom aus bestehenden Anlagen nicht funktionieren können, wenn der Großteil des Ökostroms aus Anlagen mit Grenzkosten gleich Null stammt.
Meiner Meinung nach wären allerdings Auktionen für Stromkontingente aus neu zu errichtenden Ökostrom-Anlagen durchaus ein sehr gutes Mittel, um den weiteren Ausbau möglichst kostengünstig zu gestalten.
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Worum es bei der Abschalt-Drohung der Stromversorger wirklich geht
http://www.iwr.de/news.php?id=24103
Drohkulisse soll politischen Handlungsdruck erzeugen
Die Stromversorger hingegen malen aus taktischem Kalkül eine Drohkulisse: "Wenn das politisch zu verantwortende System weiter so fortgesetzt wird, dann kommt es auf absehbare Zeit zu Problemen bei der Versorgungssicherheit – vor allem in Süddeutschland“, warnte jetzt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
"Um Druck für neue Subventionen zu erzeugen, malen die Stromkonzerne den Teufel an die Wand", sagte Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling der "dpa". Tatsächlich hat es den Anschein, dass dem Verbraucher noch tiefer in die Tasche gegriffen werden soll. Während BDEW-Chefin Müller verklausuliert von einem "neuen Marktdesign" spricht, wird VKU-Mann Reck konkret: Er wünsche sich einen "Leistungsmarkt, über den derjenige, der gesicherte Stromerzeugung (Kraftwerke, Speicher) anbietet, zukünftig ein Entgelt für die Bereitstellung erhält."
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Die Bereitstellung von gesicherter Kraftwerksleistung sollte natürlich auch in Auktionen vergeben werden. ;)
Aber hat der VKU auch gesagt, wie solche Auktionen für Ökostrom aussehen sollen?...
@Supperhaase, Sie wissen doch wie das heutzutage üblich ist, dazu lassen die Lobbyverbände aus allen Ecken Gutachten oder eine Studie erstellen. Ein bisschen wissenschaftlich soll das schon aussehen, auch wenn jedem aufgeklärten Leser klar ist, dass das Ergebnis nur das gewollte Ziel zeigt, das die eigenen Interessen widerspiegelt.
Sie können hier klicken und direkt lesen (http://www.vku.de/fileadmin/get/?24361/EMD_Gutachten__Kurzfassung.pdf) oder sich beim Hauptgeschäftsführer des VKU Herrn Reck erkundigen. Ich bin nicht deren Sprecher!
PS: Falls da Zweifel bestehen, der VKU vertritt die Interessen seiner Mitglieder, das sind nicht die Verbraucher, nicht die Bürger und nicht die Steuerzahler!
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Sie können hier klicken und direkt lesen (http://www.vku.de/fileadmin/get/?24361/EMD_Gutachten__Kurzfassung.pdf) oder sich beim Hauptgeschäftsführer des VKU Herrn Reck erkundigen. Ich bin nicht deren Sprecher!
Danke für den Link!
Die Ökostromauktionen sollen also laut diesem Papier nach dem von mir oben schon vorgestellten Modell der Versteigerung von Stromkontingenten aus neu zu errichtenden Anlagen geschehen:
Eigenschaften der vorgeschlagenen Auktion von EE-Kapazitäten
- Es erfolgt eine mengenbasierte Auktionierung von Erneuerbaren-Energien-(EE)-
Vergütungsrechten. Diese wird zentral organisiert und mündet in der Auszahlung einer
leistungsbasierten Förderung (€/MW) für bezuschlagte EE-Projekte.
- Ausschreibungen werden solange durchgeführt, bis die jeweiligen EE-Technologien die
Marktparität erreicht haben.
- Die EE-Förderung ist technologiedifferenziert und regionalisierbar. Die Förderhöhe wird
in der Auktion bestimmt und über die Finanzierungsdauer ausgezahlt.
- EE vermarkten ihre Erzeugung zukünftig als aktive Marktakteure am Strommarkt (reine
Direktvermarktung).
- Die Kostenwälzung erfolgt auf Basis des Stromverbrauchs.
- Der europäische CO2-Markt bleibt im iEMD erhalten und unterstützt durch seine
Preiswirkung langfristig die Integration der EE in den Strommarkt.
Auch die Vorschläge für den Kapazitätsmarkt finde ich auf den ersten Blick ganz vernünftig:
Eigenschaften des vorgeschlagenen Strom- und Leistungsmarktes
- Der Strommarkt bleibt als ein zentraler Marktplatz für Erzeuger und Nachfrager
erhalten. Er koordiniert effizient die kurzfristigen Einsatzentscheidungen aller Anbieter
und Nachfrager von Strom.
- Die Investitionssignale aus dem Energy-Only-Markt (EOM) für Strom müssen ergänzt
werden, daher wird ein Leistungsmarkt flankierend zum EOM eingeführt.
- Der Leistungsmarkt ist als umfassender Kapazitätsmarkt ausgestaltet, der auf Basis
von handelbaren Leistungszertifikaten funktioniert.
- Die Nachfrager nach Strom sind auch Nachfrager von gesicherter Leistung. Kunden
(bzw. ihre Vertriebe/Beschaffer) decken ihren Leistungsbedarf im Voraus durch den
Einkauf von Leistungszertifikaten ab. Leistung wird damit über die gesamte
Wertschöpfungskette integriert bewirtschaftet und optimiert.
- Technisch flexible Verbraucher können Kosten für die Leistungsvorhaltung einsparen,
in dem sie ihren individuellen Beitrag zur Leistungsvorhaltung (d. h. zur Höchstlast)
reduzieren. Nachfrageflexibilität wird hierdurch ökonomisch attraktiv.
Freilich bleibt weiterhin das Problem, dass der Strommarkt nach bisherigem Modell (Strombörse), der ja beibehalten werden soll, bei zunehmendem Anteil von EE-Strom mit Grenzkosten gleich Null nicht mehr funktionieren wird. Hierfür muss auch noch eine Lösung gefunden werden.
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Die Ökostromauktionen sollen also laut diesem Papier nach dem von mir oben schon vorgestellten Modell der Versteigerung von Stromkontingenten aus neu zu errichtenden Anlagen geschehen: ..
@supperhaase, dann können Sie sich doch gleich neben der Solaristenvertretung noch als VKU-Sprecher bewerben. ;)
Nein, das VKU-Konzept ist schon aus einem einzigen Grund nicht akzeptabel. Die Energiewende ist eine staatliche Gemeinschaftsaufgabe, die so zu finanzieren ist, wie eben staatliche Gemeinschaftsaufgaben, aus Haushaltsmitteln. Die Bürger sind nach ihrer Leistungsfähigkeit daran zu beteiligen. Der Stromverbrauch, bzw. präzise der von Stadtwerke & Co. gelieferte Strom, ist dafür kein Maßstab. Das Konzept schont die Mitglieder der VKU. Was für einen Beitrag leisten eigentlich diese. Milliardengewinne, die nicht einmal für die Energiewende sondern zweckentfremdet verwendet werden. Milliardeneinnahmen aus den sogenannten Konzessionsabgaben und die Quersubventionen davor nicht vergessen ... usw. usf...
Wenn ich an die Mitglieder des VKU denke, fallen mir daher ganz andere Verbesserungsvorschläge ein.
PS - Apropos Vorschläge für den VKU. Unglaublich welche Blüten die EE treiben. Heute in meiner Tageszeitung zu lesen:
Die Kraft des Urins
Britische Forscher machen sich für die Verwendung menschlichen Urins als Energiequelle stark. Ein Team von der Uni Bristol will damit erfolgreich ein Handy betrieben haben. Der Forscher Ioannis Ieropoulos glaubt, mit Urin könnten ganze Badezimmer versorgt werden – vom Rasierer bis hin zur Beleuchtung. Für die Stromgewinnung wurden Spezialbatterien eingesetzt, die beim Zerfall der Mikroben des Urins an Kohlenstoff-Anoden Strom ableiten konnten. Viel Saft bietet der Prototyp aber noch nicht.
Stadtwerke könnten ja dann bald lukrativ öffentliche Toiletten betreiben, die ja überall fehlen. Mit der Stromausbeute wäre dann sogar Gratispinkeln möglich, wenn die Kommunen auf eine Konzessionsabgabe verzichten. ;)
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Da hier sowieso komplett vom Thema abgekommen wurde, will ich noch ein bisschen Verwirrung stiften mit einem aktuellen Link: http://www.iwr.de/news.php?id=24114
Der Forschungsbericht weist darauf hin, dass die Europäische Kommission in ihrem 2011 erschienenen Grünbuch „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ die Kosten für die erneuerbare Energien überschätzt habe. Das DIW hat festgestellt, dass beispielsweise die Kapitalkosten für die Photovoltaik bereits heute zum Teil unterhalb der Werte liegen, die die Kommission für das Jahr 2050 erwartet. Dabei rechnet die Kommission in ihren 2011 erstellten Szenarien, die von einem Anstieg der Kernkraftwerksleistungen von derzeit 120 auf über 140 Gigawatt ausgingen, die Kosten von Atomstrom ziemlich klein. „Weder in Europa, noch an einem anderen Ort dieser Welt ist jemals ein Atomkraftwerk unter marktwirtschaftlichen Bedingungen gebaut worden. Lediglich die Formen der staatlichen Subventionierung unterscheiden sich“
Ich finde es nicht zielführend am Ende wieder bei der Grundsatzdiskussion zu landen, ob "wir" überhaupt erneuerbare wollen oder nicht. Das muss jeder für sich selbst festlegen. Anschließend muss jeder selber schauen, ob er bereit ist dafür 5-9 Cent auszugeben. Und dann kann man wieder die Diskussion beginnen, ob man denn nicht an diesen Kosten was tun kann, ohne mit dem Hammer die Bestandsanlagen zu zerdeppern. Und los.
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Da hier sowieso komplett vom Thema abgekommen wurde, will ich noch ein bisschen Verwirrung stiften
Falsch @Agnitio, wir sind beim Thema und richtig, Sie wollen "verwirren".
Wer da beim Thema wieder die abgegriffene Atomkarte zieht, sollte zuerst selbst überlegen, ob er damit nicht vom Thema abkommt und nur ablenken und "verwirren" will.
Ich finde es nicht zielführend am Ende wieder bei der Grundsatzdiskussion zu landen, ob "wir" überhaupt erneuerbare wollen oder nicht.
Wer führt denn überhaupt eine solche Grundsatzdiskussion!? Wo? Im SPD-Papier? Hier im Forum? Es geht doch um eine gelungene Wende und nicht um einen Salto mortale (italienisch Todessprung)! Sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich soll die Versorgung sein. @Agnitio, nach was sieht es denn bisher aus?
Anschließend muss jeder selber schauen, ob er bereit ist dafür 5-9 Cent auszugeben.
@Agnito, da sind Sie jetzt nicht nur vom Thema, sondern weit von der Wirklichkeit abgekommen. Bei "5-9 Cent" gäbe es diese Diskussion und das SPD-Papier nicht.
PV-Strom kostet in der Spitze immer noch mehr als 50 ct/kWh. 2011 betrug die EEG-Vergütung für Photovoltaik rund 8 Milliarden Euro beziehungsweise durchschnittlich 40,16 Cent pro kWh. Wie sieht das wohl 2013 aus? Wie hoch ist die nutzbare Stromausbeute. Für wieviel Milliarden Euro Aufwand? Sicher keine 5 - 9 ct/kWh im Schnitt, da bin ich mir sehr sicher.
PS Die Autoren des SPD-Papiers wollen EE-Strom möglichst "werthaltig vermarkten". Da steht zwar "vermarkten", aber nicht dem Marktwert entsprechend. Ob das dann wirklich etwas mit "Markt" zu tun hat muss beim Lesen des weiteren Textes doch stark bezweifelt werden. Man will offensichtlich weiter die Preise für Strom hochhalten und weiter treiben. Welche Klientel man im Auge hat und deren Pfründe man sichern will, zeigt auch die Schlussbemerkung. Das Papier geht zu Lasten und nicht zu Gunsten der Energieverbraucher!
Schlussbemerkung
Für die EEG-Anlagenbetreiber bleibt das Regime aus Anschlussanspruch, Einspeisungsvorrang und fester Vergütung erhalten. Damit bestehen verlässliche Rahmenbedingungen fort. Soweit EE-Anlagen zusätzliche Plichten (z.B. Systemdienstleistungen) erhalten sollen, wird dies innerhalb des EEG geregelt. Soweit der Ausbau in anderer Form mit dem Netzzubau synchronisiert werden soll, kann dies in EEG und EnWG geregelt werden.
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Durch das EEG entstehen Differenzkosten.
Zu diesen stellt sich die Frage, ob man diese nicht - als Beihilfe- zukünftig aus dem Haushalt decken kann, weil dies die Frage nach Nachlässen für die energieintensive Industrie und die Wirtschaft ingsgesamt erübrigen würde, ebenso die Mehrwertsteuerproblematik und die Problematik, dass die Kosten derzeit unabhängig von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Stromkunden umgelegt werden.
Mit einer solchen Beihilfe verbundewn wäre die Frage der Genehmigungsfähigkeit etwa mit Rücksicht darauf, dass das EEG den Warenverkehr mit Elektrizität und den Wettbewerb innerhalb der EU beeinträchtigen kann, wenn dadurch 20 Prozent des Stromabsatzmarktes in Deutschland gegen Stromlieferungen aus dem EU- Ausland abgeschottet werden, insbesondere auch gegen Stromlieferungen mit zertifizierter Herkunft aus regenerativen Energien; das EEG zudem zugleich einen großen Einfluss auf die Großhandelspreise hat. Der große Einfluss auf die Letztverbraucherpreise entfiele, wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt gedeckt würden.
Im weiteren geht es um die Beschränkung der Differenzkosten andererseits.
Die Differenzkosten werden beeinflusst von den eingespeisten EEG- Strommengen sowie den staatlich festgesetzten und garantierten Vergütungen für die Anlagenbetreiber einerseits und den Vermarktungserlösen andererseits.
Bisher werden die EEG- Strommengen von den ÜNB über die Börse vermarktet.
Der Strom wird dadurch an der Börse zu Graustrom.
Die ÜNB haben kein gesteigertes Interesse daran, diese Strommengen zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten.
Der durchschnittliche Vermarktungserlös lag im Februar 2013 noch bei 43,94 EUR/ MWh bzw. 4,394 Ct/ kWh.
Der durchschnittliche Vermarktungserlös lag im Juni 2013 nur noch bei 27,63 EUR/ MWh bzw. 2,763 Ct/ kWh.
Siehe hier: http://www.eeg-kwk.net/de/file/Vermarktungsmengen_Prg-7_Abs-1_Nr-2_Juni_2013.pdf
Die gesamte EEG- Strommenge hatte bei Vermarktung über die Börse im Juni 2013 also nur noch einen durchschnittlichen Wert von knapp 2,8 Ct/ kWh.
Umso geringer die durchschnittlichen Vermarktungserlöse ausfallen, um so größer sind die Differenzkosten.
Der SPD- Vorschlag zielt darauf ab, die EEG- Strommengen nicht mehr von den ÜNB an der Börse vermarkten zu lassen, sondern diese den Stromvertrieben zuzuteilen, damit diese die EEG- Strommengen auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermarkten. Dahinter steckt wohl der Gedanke, dass die Stromvertriebe aus diesen Strommengen neue Ökostrom- Produkte kreiren, die sie höherpreisig am Markt platzieren.
Bisher decken sich sog. Ökostromlieferanten oft mit Graustrom an der Börse ein und peppen diesen mit recht kostengünstigen Ökostromzertifikaten zu Ökostrom auf.
Die Stadtwerke Jena liefern laut Eigenwerbung ab 01.07.13 allen Kunden, auch grundversorgten Stromkunden, ausschließlich Ökostrom.
Wenn alle Grundversorger so verfahren wollten, würden sich wohl bloß die Preise für die Ökostromzertifikate verteuern.
Das EEG billigt den Anlagenbetreibern ohne jedes Risiko den Absatz der erzeugten Strommengen zu den staatlich festgesetzten und garantierten Vergütungen zu.
Im Wettbewerb müssten die Anlagenbetreiber ihr Vermarktungsrisiko selbst tragen. Fraglich, ob die Anlagenbetreiber bei einer Direktvermarktung ihres Stroms im Juni 2013 höhere durchschnittliche Erlöse erzielt hätten als eben jene 2,8 Ct/ kWh.
Würde man die Anlagenbetreiber - ohne Rücksicht auf einen etwaigen Vertrauensschutz - zukünftig vor die Aufgabe stellen, ihren erzeugten Strom selbst zu vermarkten, werden dadurch keine Bestandsanlagen zerdeppert. Die bereits am Netz befindlichen Anlagen würden wohl weiter wie bisher Strom erzeugen und einspeisen. Allein die Erlöse der Anlagenbetreiber würden geringer ausfallen, was deren Gewinne schmälert.
Dabei darf man wohl nicht vergessen, dass von Gewinnschmälerungen aufgrund gesunkener Börsenpreise auch alle Betreiber konventioneller Stromerzeugungsanlagen betroffen sind.
Wettbewerblich bedenklich erscheint es deshalb, wenn man die EEG- Anlagenbetreiber diesbezüglich von allen Risiken freistellt,
die konventionellen Stromerzeuger aber genau diese wirtschaftlichen Risiken tragen lässt.
Fraglich ist natürlich, ob dann, wenn die EEG- Stromerzeuger das Vermarktungsrisiko selbst zu tragen hätten, noch genügend weiterer Zubau erfolgt.
Andererseits werden bisher auch noch weiter konventionelle Stromerzeugungsanlagen etwa in Süddeutschland bei Abschalten der Atomkraftwerke benötigt. Auch dabei stellt sich die Frage, ob ein hinreichender Zubau etwa an flexiblen Gaskraftwerken in Süddeutschland angesichts der von den Erzeugern zu tragenden Vermarktungsrisiken noch gewährleistet ist.
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Eine schöne und sachliche Zusammenfassung, RR-E-ft. Danke dafür.
Mein Anhaltspunkt ist natürlich erst einmal der Vertrauensschutz von Anlagen. Da dieser Preis aufgrund der Kosten der Stromgestehung solcher erneuerbarer Anlagen gemacht wurde. Deshalb kann das Marktpreismodell in der Form auch nicht vollkommen funktionieren. Keiner der Pioniere, die damals zwar hohe Einspeisevergütungen bekommen haben, aber auch Investitionen in Höhe von Mittelklassewagen auf ihre Dächer geschraubt haben., wusste wirklich sicher wie sich diese Technologie innerhalb der Jahre verhalten würde. Modulgarantien über 25Jahre bekamen 2002 wohl die wenigsten. Dies hat aber am Ende dazu geführt, dass wir mittlerweile mit Stromgestehungskosten von 10Cent eine Marktfähige (Nicht Börse, aber aus Eigenverbrauchssicht) Technologie geschaffen haben. (Geschaffen durch das EEG)
Ein Vermarktungszwang für Anlagen ab bestimmten Größen erscheint durchaus sinnvoll und dem System der fluktuierenden Einspeisung angemessen. Bei Kleinstanlagen ist das kritisch zu sehen, da diese das selber nicht leisten können und diese Anlagen für Vermarkter in keiner Weise interessant sind. Da würde der Zubau sicherlich sowieso nur noch im Bereich des Eigenverbrauchs mit Überschusseinspeisung stattfinden.
Noch kurz zu Ihnen, Plus
Sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich soll die Versorgung sein. @Agnitio, nach was sieht es denn bisher aus?
Es war jedem Insider klar, dass man da an entsprechenden Stellen Abstriche machen muss. Das wird ja auch allen anderen mittlerweile bewusst. Auf Aussagen von Altmaier und Merkel gebe ich da gar nichts. Da ist jeder Stadtwerke Abteilungsleiter besser informiert. Der Satz im Gesetz stammt nun aber aus dem politischen Lager, dass mit dem technisch/wirtschaftlichen selten viel gemein hat.
Nun gilt es also die hohen entstandenen Kosten auf wirksame Weise einzudämmen und das EEG fortzuentwickeln. Die SPD hat da einen interessanten Vorstoß gewagt, wobei ich die starke Involvierung der Stromvertriebe, für den absolut falschen Ansatz halte, da jeder x-beliebige einen gründen kann und entsprechende Dehnung des Gesetzes vorprogrammiert ist.
Ein wichtiger Ansatz ist für mich, dass die ÜNB momentan keinen Anreiz für gute Prognosen haben, dies aber zu hohen Kosten führt. An dieser Stelle ist meiner Meinung nach zuerst der Hebel anzusetzen. Jeder Direktvermarkter macht momentan bessere Prognosen als die ÜNBs. Danach muss mindestens die Befreiung der stromintensiven Betriebe auf den alten Stand zurückgesetzt oder vom Staat übernommen werden. Trotz der üblichen Golfplätze, die da gerne Erwähnung finden, halte ich es für durchaus sinnvoll, dass z.b. öffentlicher Schienenverkehr weniger zahlen muss. (Es kommt letztendlich dem Gemeinwohl zugute)
Anschließend muss jeder selber schauen, ob er bereit ist dafür 5-9 Cent auszugeben.
Ich rede von der EEG-Umlage. Das meine ich mit „vom Thema abkommen“, ich als Kunde zahle keine 50Cent für Vergütungen. Im übrigen betrifft das mittlerweile nur noch EEG-Mengen im Promillebereich, die diese Vergütung erhalten. Es ist interessant zu beobachten wie Diskussionen unsachlich geführt werden, indem immer wieder aufs neue Horrorszenarien oder eben Grenzbereiche zur Hand genommen werden, die aber nicht der Realität entsprechen. (Prominentes Bsp. Altmaier: "Die Energiewende könnte bis zu einer Billion kosten")
Fakt ist: Die EEG-Umlage ist sehr hoch und es muss ein neues System geben. Richtig ist aber auch: Freiflächenanlagen werden noch dieses Jahr unter 10Cent erhalten und entsprechend teurere Dachanlagen 15ct.
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@Agnitio, nein, da kann ich nicht folgen. Wenn Sie mit den "Insidern" die Tarner und Täuscher meinen, die von Anfang an nur ihren Eigennutz im Auge hatten, dann gibt es da erst recht keine "Abstriche". Woher kamen den die tollen ideologisch und eigennutzgeprägten Prognosen? Wer entscheidet denn, bei welchem Ziel Abstriche zu machen sind.
Ideologie, Eigennutz, PV zuerst? Dort wird die Rechtsstaatlichkeit verteidigt ("Mein Anhaltspunkt ist natürlich erst einmal der Vertrauensschutz von Anlagen."), sonst spielt sie keine Rolle? Ich bin für Rechtsstaatlichkeit, aber umfassend und nicht nach Gusto. Vor allem bin ich Gegner von jeder Art von Etikettenschwindel.
Wenn Sie schreiben "Anschließend muss jeder selber schauen, ob er bereit ist dafür 5-9 Cent auszugeben.", erwecken Sie denn Eindruck, dafür bekäme der Verbraucher dann die genannten Ziele umgesetzt oder wenigstens die sogenannte Energiewende garantiert. "Selbst schauen" kann der normale Stromverbraucher schon gar nicht, die EEG-Umlage ist Zwang und nicht freiwillig! Diese Sprüche haben alle einen abgenutzten langen Bart. Genau damit wird mit Absicht im Eigeninteresse vom Thema abgelenkt. Die extreme PV-Förderung gehört dazu, damit wird nicht abgewichen, sondern das Thema im Kern getroffen.
Dass jeder Stadtwerke-Abteilungsleiter besser informiert sei als die Kanzlerin oder der zuständige Bundesminister, glauben Sie doch nicht wirklich. Es bleibt halt in diesen Tagen nicht aus, die Gelegenheit zu nutzen unsachlich seine politischen Präferenzen zu bedienen. Wenn Sie wenigsten konkret nachgewiesen hätten, wo der Bundesminister oder die Kanzlerin nicht informiert sind, dann könnte man darüber wenigstens diskutieren.
Dies hat aber am Ende dazu geführt, dass wir mittlerweile mit Stromgestehungskosten von 10Cent eine Marktfähige (Nicht Börse, aber aus Eigenverbrauchssicht) Technologie geschaffen haben. (Geschaffen durch das EEG)
Ob das so zutrifft, lassen wir mal dahingestellt! Wenn, wer bezahlt dafür, wie lange und wer sind die Nutznießer. Eine Förderung zu Lasten Dritter. Einfach grundrechtswidrig!
Dieses EEG ist reformunfähig. Wie oft wurde daran schon geflickt. Mit dem EEG bewegt sich Deutschland weg von allen Zielen. Nichts wurde sicherer, preisgünstiger, verbraucherfreundlicher, effizienter oder umweltverträglicher. Das EEG muss weg! Das SPD-Papier hilft nicht weiter. Weg mit dem EEG und die Verpflichtungen die der Staat eingegangen ist, müssen aus Haushaltsmitteln erfüllt werden. Damit kann man die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen. Es geht nicht und es ist ebenso nicht rechtsstaatlich, wenn diese dreistelligen Milliardenschulden den unbeteiligten Verbrauchern belastet werden. Die "Eine Billion", die BM Altmaier als insgesamten Aufwand für die Energiewende genannt hat, sehe ich noch nicht widerlegt. Insbesondere, wenn man sich die bisherige Entwicklung vor Augen hält, dann braucht es keine überzogene Phantasie, sich das vorzustellen.
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Wenn jemand nicht folgen kann, mag das seine Gründe haben.
Wenn jemand einer anderen Meinung nicht zustimmen kann, mag dies andere Gründe haben.
Für stete Polemik wird es hingegen wohl keinen Grund geben.
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Wenn jemand nicht folgen kann, mag das seine Gründe haben. Wenn jemand einer anderen Meinung nicht zustimmen kann, mag dies andere Gründe haben. Für stete Polemik wird es hingegen wohl keinen Grund geben.
@RR-E-ft, es gibt immer Gründe aber was haben Sie grundsätzlich gegen Polemik (http://de.wikipedia.org/wiki/Polemik#Bekannte_Polemiker)?
Ohne Sachlichkeit stirbt jede Diskussion, aber nur mit "Friede-Freude-Eierkuchen"-Beiträgen stirbt sie auch und damit das Forum. Wer nur seine eigenen Beiträge ertragen kann und lesen möchte, der sollte besser ein Tagebuch führen.
Selbst vor Gericht hat Polemik Bestand. Polemik ist gerade wenn es um die EE geht im Internet und in anderen Medien nicht abwesend. Hier zur "Einen Billion" die passende Polemik: Erwiderung auf einen Öffentlichen Brief von Franz Alt an BM Altmaier (http://ef-magazin.de/2013/07/16/4346-klima-lieber-franz-alt)
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@Agnitio, nein, da kann ich nicht folgen. Wenn Sie mit den "Insidern" die Tarner und Täuscher meinen, die von Anfang an nur ihren Eigennutz im Auge hatten, dann gibt es da erst recht keine "Abstriche". Woher kamen den die tollen ideologisch und eigennutzgeprägten Prognosen?
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Ideologie, Eigennutz, PV zuerst?
Womit PLUS wieder einmal deutlich gemacht hat, dass er da mit seinem Kreuzzug gegen die Photovoltaik eine Verschwörungstheorie verfolgt.
Brrr. ;D
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Der Staat wollte im Gemeinwohlinteresse private Investitionen in regenerative Stromerzeugung, um Kohlendioxid- und Staub-Emissionen aus konventionellen Kraftwerken zu verringern und sich wohl auch vom Weltmarkt und in Folge erwarteter Verknappung steigender Brennstoffkosten unabhängiger zu machen.
Schon das Stromeinspeisegesetz, dessen Entwurf noch bei der EU-Kommission als staatliche Beihilfe zur Genehmigung vorgelegt und von dieser auch genehmigt wurde, sah eine Abnahmepflicht der Netzbetreiber und festgesetzte Vergütungen vor. § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes besagte: „Mehrkosten auf Grund der §§ 2 und 4 können bei der Rechnungslegung der Verteilung oder Übertragung zugeordnet und bei der Ermittlung des Durchleitungsentgelts in Ansatz gebracht werden.". Die Merkosten konnten auf die Durchleitungsentgelte, die heute Netzentgelte heißen, umgelegt werden. Das EEG hat das in verschiedensten Ausformungen fortgesezt.
Der bezweckte Anreiz immerhin hat funktioniert. Es wurden Milliardenbeträge von Privaten in solche Anlagen investiert.
Schließlich sind die Stromgestehungskosten solcher Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung erheblich gesunken.
Auch die Vergütungssätze für die Anlagenbetreiber sind gesunken.
Die Großhandelspreise für Strom, die nach merit-order- Preisbildung von den variablen Stromerzeugungskosten konventioneller Kraftwerke und somit vornehmlich von den Brennstoffkosten abhängen, sind durch die zunehmende Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms erheblich gesunken. Das Gesetz wirkt insoweit, wie es wirken sollte.
Schon das Stromeinspeisegesetz, das sicher von einer bestimmten Partei besonders unterstützt und vorangetrieben wurde, fand eine parlamentarische Mehrheit. Am EEG wurde auch nach dem Wechsel zur großen Koalition nach der Bundestagswahl 2005 und auch nach dem Wechsel zur schwarz-gelben Koalition bei der Bundestagswahl 2009 festgehalten.
Die nachfolgenden - teils gravierenden Veränderungen- fanden immer eine parlamentarische Mehrheit und die notwendige Zustimmung des Bundesrates.
Diejenigen, die deshalb in solche Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert haben, haben genau das getan, was der Staat mit dem Gesetz im Gemeinwohlinteresse zu jeder Zeit beabsichtigt hat. Und sie haben wohl nur im Vertrauen darauf investiert, dass die Abnahmepflicht und die staatlich festgesetzten und garantierten Einspeisevergütungen auf Dauer Bestand haben werden. Zwar bestand wohl seit 1998 immer die Besorgnis, dass sich bei einem politischen Richtungswechsel mit der nächsten Bundestagswahl bei geänderten Mehrheitsverhältnissen grundsätzlich etwas daran ändern könnte. Tatsächlich hat sich aber bisher nach den Bundestagswahlen bei wechselnden Koalitionen bisher nichts Entscheidendes daran geändert.
Problematisch sind nun die Diffrenzkosten, die sich aus bekannten Gründen in steigender Höhe ergeben, und bisher nach § 37 Abs. 2 EEG von den EVU, die Letztverbraucher beliefern, zu tragen sind, und von diesen über die Strompreise weitergewälzt werden.
Weil die Kosten nicht aus dem Haushalt gedeckt werden, hatte der EuGH noch in seiner "PreussenElektra"- Entscheidung das seinerzeitige EEG nicht als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet, aus o.g. Gründen zudem auch noch keine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs mit Elektrizität angenommen. Ob EU- Kommission und EuGH das aktuelle EEG noch ebenso bewerten, ist bisher offen.
Mit der Begründung, dass die Kosten nicht aus Haushaltsmitteln bzw. einem staatlichen Sondervermögen gedeckt werden,hat die Rechtsprechung es im Übrigen bisher auch abgelehnt, in der EEG- Umlage eine unzulässige "Sonderabgabe" im Sinne der "Kohelepfennig"- Entscheidung des BVerfG zu sehen. Ob es dabei bleibt, muss der weitere Instanzenzug in den laufenden Rechtsstreitigkeiten erbringen.
Soweit zum bisherigen Sachverhalt, dem man folgen kann oder nicht.
Darüber, dass am bestehenden EEG kurzfristig etwas geändert werden muss, scheint breiter Konsens zu bestehen.
Darüber, worin als notwendig erkannte kurzfristigen Änderungen liegen sollten, gehen die Ansichten - naturgemäß - weit auseinander.
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@RR-E-ft, eine gute zutreffende Beschreibung. Ergänzen muss man dazu nur, dass die hehren Absichten gründlich daneben gegangen sind. Diese Erkenntnis ist nicht erst jetzt vom Himmel gefallen. Dass das so mit dem EEG nicht funktioniert ist an den Ergebnissen schon lange erkennbar. Es fehlt am Controlling. Ziel, Zielkontrolle, Abweichung, Korrektur .... Die Abweichungen von den Zielen hat man noch durchaus festgestellt. Zu einer rechtzeitigen Korrektur war die Politik nicht in der Lage. Die Gründe sind bekannt und oft genannt. Jetzt liegt das Kind im Brunnen und der Brunnen wird weiter geflutet. Von Rettung keine Spur.
Problematisch sind nun die Diffrenzkosten, die sich aus bekannten Gründen in steigender Höhe ergeben, und bisher nach § 37 Abs. 2 EEG von den EVU, die Letztverbraucher beliefern, zu tragen sind, und von diesen über die Strompreise weitergewälzt werden.
So ist es!
Die Einspeisegarantie, die Garantiepreise zu Lasten der Verbraucher sind die Grundübel der EE-Förderung
Die Vorboten des EE-Förder-Dilemmas haben sich längst gezeigt. Es gibt zunehmend Tage, an denen zu viel EE-Strom produziert wird um im Netz aufgenommen werden zu können.
Weihnachten 2012 war z.B. so ein Tag:- Der Wind stürmte über Deutschland hinweg, die Windräder rotierten und fluteten die Netze mit Strom. Das ist nicht ohne Risiko. Die Verantwortlichen müssen handeln. Solche Strommengen könnten sonst die Netze mit weitreichenden Folgen lahmlegen.
- Viel Strom und kaum Nachfrage. In Bayern war es 20 Grad warm, und die Wirtschaft ruhte.
- An der Strombörse in Leipzig fielen die Handelspreise ins Bodenlose.
- Wer am 25. Dezember um 3 Uhr morgens eine Megawattstunde Strom abnahm, bekam noch 220 Euro dazu.
- Das riesige Überangebot hatte negative Preise zur Folge.
- In einem funktionierenden Markt würden die Anlagen lange vorher vom Netz gehen.
- Aber, die Betreiber von Windparks sind subventioniert, der deutsche Staat garantiert rund 90 Euro pro MWh, selbst wenn niemand Strom kauft.
- Dann folgen die Tage, da gibt es kaum EE-Strom, aber eine riesige Nachfrage. ....
- Die wachsende Zeche wird dann zuerst den Haushaltsstromverbrauchern präsentiert.
Das es nicht das Ende, erst der Anfang. Vielleicht ist die kommende Wahl hilfreich. Die Politik muss vor der Wahl Farbe bekennen. Es besteht sonst die Gefahr, dass nach der Wahl wieder nichts geschieht. Sorry, aber es könnte mehr geschehen, leider ist die Vertretung der Energieverbraucherinteressen solarlastig.
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@ plus
Bleiben Sie konsequent, es sind nicht die EE's, die die Strompreise drücken, es sind konventionelle Anlagen, die derzeit den Strompreis nach unten drücken. Wenn es wirtschaftlicher ist, ein Kohlekraftwerk durchproduzieren zu lassen, auch wenn man der kWh Geld auf die Reise mitgibt, dann ist man als Betreiber veratwortlich für den Preisverfall. Seien Sie versichert, an dem Tag, an dem auch nur ein konventionelles Kraftwerk in unserem Park fehlt, und deshalb die Daimler oder Portsche oder BMW die Produktion ausfallen lassen dürfen, da diese vom Netz genommen werden, wird der Jammer groß sein. Dann zahlt mal wieder der Verbraucher die Stromausfallkosten. Soll dies nicht eintreten, werden die unrentablen Kraftwerke per Verordnung als systemrelevant eingestuft, dann zahlen wieder die Verbraucher, nämlich die Differenzkosten, ähnlich wie beim EEG, nur über die Netzentgelte. Da ist es nicht so auffällig.
Von daher, der Strompreis kann an der Börse dauerhaft auf 0 fallen, und wir zahlen weiterhin lang und schmutzig, Hr, Trittin und Hr. Gabriel sei dank, die alles, aber auch wirklich ALLES dafür getan haben, dass unsere armen Anlagenbetreiber i m m e r ihre Rendite fein im Sack haben, und die Allgemeinhet zahlt.
Gruß
NN
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BMW nimmt derweil vier Windräder für das Leipziger Werk in Betrieb:
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/bmw-nimmt-vier-windraeder-am-leipziger-werk-in-betrieb/r-wirtschaft-a-197092.html
Der Autohersteller BMW hat auf seinem Werksgelände in Leipzig vier Windräder in Betrieb genommen. Sie sollen grünen Strom zur Produktion von Elektrofahrzeugen liefern, teilte das Unternehmen am Sonntag mit. Die Windräder haben eine Gesamtleistung von zehn Megawatt und erzeugen jährlich rund 26 Gigawattstunden Strom. Das sei mehr, als zur demnächst anlaufenden Produktion der Elektrofahrzeuge benötigt werde, hieß es. Im Herbst 2013 beginnt hier die Serienproduktion des BMW i3.
Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) führte das BMW-Werk als Beispiel für eine erfolgreiche Energiewende an. „Regenerative Energie muss bezahlbar sein und darf keine Arbeitsplätze vertreiben“, erklärte der Minister.
Der Strom der Windräder bleibt nach Unternehmensangaben komplett im Werk und wird über eine Energiezentrale auf dem Gelände verteilt. Die Windräder sollen rund ein Fünftel des gesamten Strombedarfs des Leipziger BMW-Werkes abdecken.
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Bleiben Sie konsequent, es sind nicht die EE's, die die Strompreise drücken, es sind konventionelle Anlagen, die derzeit den Strompreis nach unten drücken. Wenn es wirtschaftlicher ist, ein Kohlekraftwerk durchproduzieren zu lassen, auch wenn man der kWh Geld auf die Reise mitgibt, dann ist man als Betreiber veratwortlich für den Preisverfall.
@NN, das ist eine Frage des Systems und der Perspektive. Man kann einem unsubventionierten Kraftwerksbetreiber schlecht vorwerfen, dass er nur das tut was wirtschaftlicher ist. Er handelt dann nur konsequent entsprechend seiner Aufgabe und Verantwortung.
Ob gerade der Bulle oder der Bär an der Börse marschiert, PV- und Windkraftwerke liefern immer im Vorrang zu fixen Wucherpreisen wie es eben Wind- und Sonne zulassen. Bezahlt wird immer der garantierte Preis, unabhängig vom Nutzen.
Es ist auch nicht jedes betriebene Kraftwerk für ein ständiges An- und Ausschalten geeignet. Man will ja jetzt das eine oder andere Kraftwerk abschalten, da der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich ist. (http://www.zeit.de/news/2013-07/16/d-bericht-energieversorger-wollen-dutzende-konventionelle-kraftwerke-abschalten-16090403) Selbst flexible GuD-Kraftwerke rechnen sich ja unter diesen Bedingungen nicht.
Die Politik wird sich jetzt doch langsam etwas einfallen lassen müssen. Mit den EE alleine wird das nichts werden mit der Energiewende. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen lösen die Probleme, die mit dem EEG erst entstanden sind, nicht. Fakt ist, dass die deutschen Endverbraucherstrompreise ständig und kräftig steigen und mit die höchsten in Europa sind. Ursache - Wirkung?!
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Man kann einem unsubventionierten Kraftwerksbetreiber schlecht vorwerfen, dass er nur das tut was wirtschaftlicher ist. Er handelt dann nur konsequent entsprechend seiner Aufgabe und Verantwortung.
Richtig. Abgesehen davon, dass weder Atomkraftwerke noch Braunkohlekraftwerk wirklich unsubventionierte Kraftwerke sind.
Ebenso gilt:
Man kann einem subventionierten PV- oder Windkraftwerksbetreiber schlecht vorwerfen, dass er nur das tut was wirtschaftlicher ist. Er handelt dann nur konsequent entsprechend seiner Aufgabe und Verantwortung.
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Ebenso gilt:
Man kann einem subventionierten PV- oder Windkraftwerksbetreiber schlecht vorwerfen, dass er nur das tut was wirtschaftlicher ist.
Nein @Supperhaase, das lässt sich so nicht verdrehen ... und da es sich beim diskutierten Thema um ein Papier der SPD handelt, sozialdemokratisch ist das schon mal gar nicht.
Man kann dem Subventionsempfänger vielleicht nicht vorwerfen, dass er die extreme Subvention nutzt. Egoismus ist nicht strafbar, aber auch nicht lobenswert. Man kann ihm aber die Unwahrheit vorwerfen, wenn er behauptet, diese Stromerzeugung sei wirtschaftlich.
... und man muss diese Subventionspolitik kritisieren, weil sie die Volkswirtschaft schädigt, unsozial ist und zu Lasten unbeteiligter Dritter geht. Es ist die größte Umverteilung von Arm zu Reich, die je stattgefunden hat. Mit dem umstrittenen Länderfinanzausgleich will man vor das Verfassungsgericht und das hier lässt man so weiter laufen. So geht das nicht!
PS„Die Energiewende ist eine Wende zur Energieplanwirtschaft in einem sowieso schon hoch regulierten Sektor“, moniert Prof. Hans Jürgen Schlösser von der Uni Siegen.
Prof. Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie, Uni Düsseldorf, sieht im Kappen der Einspeisevergütung sogar die „allerwichtigste Maßnahme“, die jetzt getroffen werden müsste. „Auch Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien müssen sich an der Stromnachfrage orientieren und mehr Investitionsrisiken selbst tragen“, so Haucap. „Die völlige Abkopplung des Angebots von der Nachfrage und das mit der Energiewende erstmals umgesetzte Modell der dezentralen Planverwaltungswirtschaft führen ins Chaos.“
Viele Ökonomen rechnen mit einem weiter steigenden Strompreis — ein Fünftel davon entfällt bereits auf die EEG-Umlage. „Das System ist immanent kostentreibend“, erläutert Prof. Juergen B. Donges (Universität Köln). „Die Möglichkeit preisdämpfender Effekte durch Wettbewerb hat die Politik ausgeschaltet.“
Einen Zusammenhang zur Bundestagswahl im Herbst stellt Prof. Wilfried Fuhrmann (Uni Potsdam) her: „Vor der Wahl wird wenig passieren. Danach fällt das politische Kartenhaus der Energiepolitik zusammen.“
Zeitschrift Euro am Sonntag oder hier (http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Oekonomen-Barometer-Energiewende-Foerderung-radikal-zusammenstreichen-2554781@print)
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Man kann dem Subventionsempfänger vielleicht nicht vorwerfen, dass er die extreme Subvention nutzt.
Es wäre auch absolut dämlich, ihm das vorzuwerfen, denn die Subvention wurde ja ins Leben gerufen, damit Investoren in die erneuerbaren Energien investieren.
Der Subventionsempfänger tut also nur, worum man ihn gebeten hat.
Egoismus ist nicht strafbar, aber auch nicht lobenswert.
Eben haben Sie noch gesagt, der unsubventionierte Kraftwerksbetreiber muss egoistisch sein (das tun, was für ihn wirtschafltich ist) und man kann ihm das schlecht vorwerfen.
Warum ist das normal oder lobenswert, beim EE-Investor aber nicht?
Man kann ihm aber die Unwahrheit vorwerfen, wenn er behauptet, diese Stromerzeugung sei wirtschaftlich.
Kein EE-Investor hat je behauptet, dass die EE bisher "wirtschaftlich" im Sinne von wettbewerbsfähig sind.
Insofern kann man auch niemandem "die Unwahrheit vorwerfen".
Ich weiß nicht, wie Sie auf so einen Quatsch kommen.
Der EE-Investor und Subventionsempänger tätigt seine Investition nur, wenn es für ihn wirtschaftlich ist.
Die Stromerzeugung ist also zunächst für ihn wirtschaftlich.
Dass dazu Subventionen nötig sind, weil die EE nicht wettbewerbsfähig sind, ist doch allen von Anfang an klar, auch den Gesetzgebern.
Der Sinn der Subvention ist ja, die Technologie anzuschieben und billiger und wettbewerbsfähig zu machen.
und man muss diese Subventionspolitik kritisieren, weil sie die Volkswirtschaft schädigt, unsozial ist und zu Lasten unbeteiligter Dritter geht.
Kritisieren muss man die Auswüchse und die Fehlentwicklungen.
Das tun hier alle einhellig.
Grundsätzlich kritisieren kann man die Subvention von erneuerbaren Energien nicht, zumindest nicht mit rationalen Argumenten.
Auch Sie, PLUS, haben selbst auf Nachfrage noch nie einen alternativen Vorschlag machen können, wie man eine nachhaltige Stromversorung ohne Anschubsubventionen für die Erneuerbaren hinbekommen könnte.
Sie beschimpfen die Subvention nur pauschal, ohne Hirn und Verstand.
Das ist es was hier so nervt.
Es ist die größte Umverteilung von Arm zu Reich, die je stattgefunden hat.
Da ist sie wieder, die dümmste Sozialneidmasche. ::)
Die reichen EON-Aktionäre bekommen auch Geld für den Strom von den Hartz-IV-Empfängern. Geht da nicht auch Geld von arm zu reich?
Wenn der Arme bei ALDI einkauft, wer wird dadurch reicher? Na? Ich sags Ihnen: Die ALDI-Brüder, und die sind Multi-Milliardäre!
Der EE-Investor ist nicht besser oder schlechter als andere Investoren, die für erbrachte und abgenommene Leistungen Geld erhalten. Dass ein Hartz-IV-Empfänger offenbar keine 50.000 € übrig hat, um in einen Windpark oder in eine PV-Anlage zu investieren, dürften auch Sie kapieren.
Wer also sonst soll in die dringend gewünschten neuen Anlagen zur Stromerzeugung investieren, wenn nicht "reiche" Leute, die Geld zum Investieren übrig haben?
Wer das EEG als "Umverteilung von arm zu reich" bezeichnet, hat nicht alle Tassen im Schrank und plappert ohne Verstand dumme Propagandaphrasen nach, oder aber er ist ein übler Propagandist und Hetzer.
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Ich weiß nicht, wie Sie auf so einen Quatsch kommen. Sie beschimpfen die Subvention nur pauschal, ohne Hirn und Verstand. Wer das EEG als "Umverteilung von arm zu reich" bezeichnet, hat nicht alle Tassen im Schrank und plappert ohne Verstand dumme Propagandaphrasen nach, oder aber er ist ein übler Propagandist und Hetzer.
@Supperhaase, toll, aus Ihrer Reaktion sehe ich, dass ich mit meinem Beitrag richtig liege. Eine Antwort erwarten Sie auf Ihr Pamphlet sicher nicht.
Zur Sache, auf Phoenix hat vor einiger Zeit eine interessante Expertendiskussion zum Thema stattgefunden. Spät, aber jetzt sieht man doch die Entwicklung, denkt nach und ändert seine Position:
Energiewende - der teure Irrtum? Prof. Claudia Kemfert - Prof. Michael Hüther u.a. wie die Wende finanzieren - Steuern oder Umlage (http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=RzAV6Ix6GdA) Bemerkenswert: Beide sind letztendlich für Steuerfinanzierung! - noch als HINWEIS: ETWA ZWISCHEN 6:00 - 11:00
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Bemerkenswert: Beide sind letztendlich für Steuerfinanzierung![/b]
Ich finde das zwar nicht richtig, aber wenns so entschieden werden sollte, bitte schön.
Aber dass nachher keiner kommt und sich beschwert, wenn die Mehrwertsteuer auf 21% angehoben wird.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass Merkel und Rösler die Einkommensteuer erhöhen werden?
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Man kann dem Subventionsempfänger vielleicht nicht vorwerfen, dass er die extreme Subvention nutzt. Egoismus ist nicht strafbar, aber auch nicht lobenswert. Man kann ihm aber die Unwahrheit vorwerfen, wenn er behauptet, diese Stromerzeugung sei wirtschaftlich.
... und man muss diese Subventionspolitik kritisieren, weil sie die Volkswirtschaft schädigt, unsozial ist und zu Lasten unbeteiligter Dritter geht. Es ist die größte Umverteilung von Arm zu Reich, die je stattgefunden hat. Mit dem umstrittenen Länderfinanzausgleich will man vor das Verfassungsgericht und das hier lässt man so weiter laufen. So geht das nicht!
Was sie schreiben ergibt wirklich keinen besonders großen Sinn. Und Sie machen es sich sehr einfach dabei, sich einer Antwort zu entziehen, weil Sie sich angegriffen fühlen.
Eine Subvention ganz allgemein wird gewährt um zu erreichen, dass möglichst viele sie nutzen. Mit Ihrer Argumentation ist also auch jeder zu verurteilen, der die Abwrackprämie genutzt hat? Diese hat den Staat auch Geld gekostet und damit jeden Steuerzahler für ein paar Einzelne, die davon profitieren. Nun?
Eine Subvention ist aber nun mal ein Eingriff in das bestehende System und ändert damit die zugrunde liegenden Marktregeln. Die großen 4 Kraftwerksbetreiber haben nur aus einem einzigen Grund bisher wenig in EE investiert. Nicht weil sie den deutschen Bürger vor Kosten bewahren wollen. Die Gründe sind die Konkurrenz zu den eigenen Kraftwerken und die viel zu geringen Paybackzeiten. Die EE-Kraftwerke sind schlicht und einfach zu wenig rentabel für die Gewinnerwartungen dieser Firmen. Ein schönes Beispiel sind die Offshorewindräder, da diese durch das attraktive Vergütungsmodell plötzlich wieder Renditen in Richtung 20% bringen und somit wirtschaftlich gut zu den bisherigen konventionellen Kraftwerken passen.
Dass ein Gaskraftwerk momentan schwer Geld verdienen kann, glaube ich sogar. Aber das grundlegende Gejammer, dass gerade stattfindet ist nichts weiter als die Hoffnung auf Subventionen um wieder in ähnliche Renditen zu kommen, wie vor ein paar Jahren, als "die Welt noch in Ordnung war".
Diese Umverteilung von Arm zu Reich ist ebenfalls ein clever gestreuter Mythos, der nicht real existiert. Oder besser gesagt, wie superhaase schon erwähnte, eher überall existiert. Mal abgesehen von der Verteuerung des Strompreises, können durch die Energiewende erstmals normal verdienende Privatmenschen in Energieerzeugungsanlagen investieren. Seit den Pluginanlagen kann dies sogar der zur Miete wohnende.
Die volkswirtschaftliche Schädigung würde ich mit sehr großer Vorsicht sehen, denn dazu kommt neben den Kosten für die EEG-Förderung auch die Gewinnseite dazu. Die nicht zuletzt durch erworbenes KnowHow deutscher EE-Firmen, Zulieferer und Dienstleister enorm ist und auch enorme langfristige Effekte hat. Fakt ist, dass diese hier wohl keiner in dem Forum realistisch bewerten kann. So weit mir bekannt ist, bewerten Ökonomen aber die Energiewende als volkswirtschaftlich positiv. Für anders lautende Studien bin ich, zur Bewertung der Eingangsgrößen, dennoch offen.
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@Supperhaase, toll, aus Ihrer Reaktion sehe ich, dass ich mit meinem Beitrag richtig liege. Eine Antwort erwarten Sie auf Ihr Pamphlet sicher nicht.
Nein, eine Antwort von Ihnen auf die sachlichen Argumente in meinem Beitrag erwarte ich von Ihnen tatsächlich nicht.
Sie haben auf sachliche Argumente noch nie sachlich geantwortet, weil Sie nicht in der Lage sind, den Argumenten etwas sachliches entgegezusetzen.
Sie streichen in der Diskussion dann immer die Segel, wie hier auch wieder, und wiederholen Ihre gleichen sinnlosen Phrasen bei nächster Gelegenheit im nächsten Thread.
Wir kennen das ja schon.
Das ist aber kein Problem für mich, ganz im Gegenteil:
Sie ermöglichen mir immer wieder, die fadenscheinigen Aussagen und Falschinformationen, die Sie in die Welt setzen oder von anderen Propagandisten übernehmen und nachplappern, hier ganz einfach zu entlarven und zu widerlegen.
Da von Ihnen dann jeweils keine sachlichen Gegenargumente kommen, ist die Diskussion auf sachlicher Ebene schnell beendet und die von Ihnen vertretene Position diskreditiert.
Sie helfen damit in wunderbarer Weise, die Akzeptanz des EEG und der PV fördern.
Besser könnte ich das allein hier gar nicht machen. Sie geben mir immer wieder schöne Ansatzpunkte, die ganzen Vorurteile und Missverständnisse in diesem Bereich aufzuklären. 8)
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Was sie schreiben ergibt wirklich keinen besonders großen Sinn. ...
@Agnito, macht das einen besonderen Sinn was Sie schreiben?
Die Abwrackprämie war eine einmalige kurzfristige Angelegenheit und mit der auf weit über zwanzig Jahre angelegte PV-Förderung sicher nicht zu vergleichen.
Sie schreiben richtig von einem Eingriff in das bestehende System. Die Kraftwerke der Großkonzerne waren nicht unwirtschaftlich und es ist auch kein "grundlegendes Gejammer" und die Hoffnung auf Subventionen. Umgekehrt wird wohl ein Schuh daraus. Man wird auf die Kraftwerke zur Absicherung der unsteten EE-Stromerzeugung nicht verzichten können und deshalb die Konzerne zwingen sie am Netz zu halten. Ohne Entschädigung geht das nicht. Wir befinden uns immer noch in einem Rechtsstaat. Sie können ja raten, wer die Entschädigung dann wieder bezahlen soll. Der EE-Einspeiser pocht auf seine zwanzig Jahre lang garantierte Einspeisevergütung, da kommt ihm der Rechtsstaat gerade recht. Dass unbeteiligte Dritte damit schleichend enteignet werden ist dann wieder kein rechtsstaatliches Problem.
Der Ausstiegsbeschluss ist gefallen. Enteignung ist möglich, aber nicht entschädigungslos. Der Eingriff und die Abschaltung der AKW kommt einer Enteignung gleich. Die Gerichte werden über möglich Entschädigungen noch entscheiden. Das könnte den Steuerzahler noch die eine oder andere Milliarde kosten. Mal sehen wer dann jammert.
Sie kaufen sich heute eine Auto für die Fahrt zur Arbeit. Morgen kommt der Gesetzgeber und sagt, sie dürfen es nicht mehr benutzen. Nur noch Taxen und öffentliche Verkehrsmittel sind zugelassen, die vielfachen Fahrpreise, die Fahrzeiten und Strecken sind staatlich vorgegeben. Was für ein "grundlegendes Gejammere" stellen Sie dann an.
Zur Umverteilung von Arm zu Reich: Also die Erkenntnis ist nun wirklich nicht neu und ernsthaft nicht zu widerlegen. (http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/chef-der-energie-agentur-solarfoerderung-ist-umverteilung-von-arm-zu-reich/5145398.html) Man könnte hierzu eine Vielzahl von Links setzen, aber das dürfte bei der Faktenlage nicht nötig sein.
Es nutzt nichts, auch noch den erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zu leugnen. Mehrstellige Milliardenbeträge wurden bereits in den Sand gesetzt. Arbeitsplätze gehen verloren und die gesamte deutsche Solarbranche befindet sich trotz oder vielleicht gerade wegen der Förderung in Schieflage. Wer will das denn noch leugnen. Es ist einfach lächerlich!
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Der Eingriff und die Abschaltung der AKW kommt einer Enteignung gleich.
Das ist eine Behauptung der Atomkonzerne, die Sie hier nicht unkritisch nachplappern sollten.
Nach Ansicht der Bundesregierung und deren Rechtsexperten ist diese Sichtweise falsch.
Aber wir wissen ja, dass Sie eine vewunderlichen Ansicht darüber haben, was Enteignung ist. Man erkennt das auch daran, dass sie behaupten, mit der EEG-Umlage würde jemand "schleichend enteignet".
Sie sollten sich schon erst einmal über Begriffe informieren, bevor Sie diese hier vollmundig einsetzen.
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Der Eingriff und die Abschaltung der AKW kommt einer Enteignung gleich.
Das ist eine Behauptung der Atomkonzerne, die Sie hier nicht unkritisch nachplappern sollten.
Nach Ansicht der Bundesregierung und deren Rechtsexperten ist diese Sichtweise falsch.
Ja, plappern Sie jetzt unkritisch die Sichtweise der Beklagten nach. Bemerkenswert, sonst sind Sie mir noch nicht als Befürworter und Verteidiger der doch Schwarz-Gelben Regierung aufgefallen.
Ach @supperhaase, wie immer, Sie biegen sich gerne Ihre Solaristenwelt und Ihre Begriffe so zurecht wie es Ihnen gerade in den Kram passt. Überlassen Sie das doch mal den Gerichten. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden, denn es liegt dort eine Verfassungsklage vor.
Ich möchte hier nicht den Ruf nach dem Rechtsstaat lesen, wenn man PV-Anlagen morgen verbieten würde. Da würden wir wohl noch ganz andere "Begriffe" lesen.
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Ja, plappern Sie jetzt unkritisch die Sichtweise der Beklagten nach. Bemerkenswert, sonst sind Sie mir noch nicht als Befürworter und Verteidiger der doch Schwarz-Gelben Regierung aufgefallen.
Ich plappere nicht die Sichtweise der Bundesregierung nach, sondern ich stelle sie nur der Behauptung der Atomkonzerne gegenüber.
Sie hingegen haben die Behauptung, dass die Abschaltung der AKWs eine Enteignung darstelle, wie eine Tatsache dargestellt, so dass die Gerichte nur noch über mögliche Entschädigungen zu entscheiden hätten.
Dem ist aber nicht so.
Mehr habe ich nicht gesagt, aber auch nicht weniger.
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Was man aus dem EEG Umlage Wälzungsmodell der SPD-Fraktion so alles herauslesen kann ...
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Auszug aus dem Gastkommentar "Beispiellose Umverteilung" des Vorsitzenden der IG Bergbau, Chemie, Energie - Handelsblatt vom 22.7.13 Seite 48
Deutschland muss innovativer und effizienter in Energieerzeugung und -verbrauch werden. Erforderlich ist aber eine Debatte über die optimale Vorgehensweise und die Finanzierung der Energiewende. Die Modernisierung muss als gesellschaftspolitisches Gemeinschaftswerk angegangen werden. Ebendeshalb ist es zwingend, die Kosten auch gemeinschaftlich zu tragen und gerecht zu verteilen.
Eine Steuer statt Abgaben auf den Stromverbrauch würde alle – auch die heutigen Profiteure – an den Kosten beteiligen.
Das jetzige Verfahren ist in sich nicht stimmig. Unsinnig ist es etwa, Mehrwertsteuer auf die Mehreinnahmen aus der EEG-Umlage zu erheben. Das werden in diesem Jahr rund 1,2 Milliarden Euro sein. Steuer auf Abgaben – das geht so nicht.
Seite 2:Ein Industrieland, das stolz auf seineExport weltmeisterschaft ist, legt sich durch die Energiewende im immer schnelleren Wettbewerb zusätzliche Gewichte durch höhere Kosten auf die Schultern.
Angeblich soll die EEG-Umlage sogar das Bruttoinlandsprodukt erhöhen. Hatten wir das nicht schon mal in unserem speziellen Sozialismus auf deutschem Boden, wo man sich auch künstlich bis zum Bankrott reich gerechnet hat.
Auf jeden Fall mehren sich die Stimmen fast täglich, die die Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe sehen und die Beteiligung der Profiteure und die Steuerfinanzierung fordern. Bald steht die nächste kräftige Strompreiserhöhung an. Die Bürger als Steuerzahler und nochmals als Geldesel als Verbraucher sind ja erstaunlich leidensfähig, aber jetzt wollen immer mehr wissen, wo die wachsenden Milliardeneinnahmen denn so versickern. Die Einnahmen steigen von Rekord zu Rekord, wie die Energiepreise und die Schuldenberge. Die SPD mit ihrem Papier und die Politik insgesamt werden sich darauf einstellen müssen. Am Besten noch vor der Wahl! Die Wähler wollen schließlich wissen woran sie sind.
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Wahre Worte vom Herrn Vasiliades!
An sich ist nichts Neues dabei - alles hier im Forum nachzulesen.
Ob sich da sein Wunsch erfüllen wird, dass die Parteien noch vor der Wahl "Farbe bekennen"?
Ich glaube nicht daran. Ich glaube auch nicht daran, dass es zu einer grundlegenden Reform des EEG kommen wird. Man wird an einigen Stellschrauben drehen, hier eine kleine Entlastung und dort eine Veränderung z.B. bei der Stromsteuer - und das war´s. Wenn Brüssel ernsthaft droht, dann muss man schon ein bißchen mehr tun, aber ohne viel Aufwand.
Erst recht glaube ich nicht daran, dass man sich tatsächlich zu einer Steuerfinanzierung durchringt.
Eines wissen wir doch alle: gibt es einen Erfolg zu verkünden, wollen ihn alle einheimsen. Gibt es aber einen Misserfolg, war es keiner!
Die bisherige Geschichte mit den Erneuerbaren ist weiß Gott keine Erfolgsstory. Dutzende Milliarden sind verpulvert und was ist der messbare Erfolg? Wenige Prozent konventioneller Energiegewinnung konnten ersetzt werden. Ach ja und dann sind dann noch die Profiteure, die natürlich hoffen, dass es möglichst lange so weiter geht und ihnen der Himmel weiterhin Manna schickt.
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Ich glaube nicht daran. Ich glaube auch nicht daran, dass es zu einer grundlegenden Reform des EEG kommen wird. Man wird an einigen Stellschrauben drehen, hier eine kleine Entlastung und dort eine Veränderung z.B. bei der Stromsteuer - und das war´s. Wenn Brüssel ernsthaft droht, dann muss man schon ein bißchen mehr tun, aber ohne viel Aufwand.
Erst recht glaube ich nicht daran, dass man sich tatsächlich zu einer Steuerfinanzierung durchringt. ...
@Stromfraß, nicht so pessimistisch. Langsam wachen die Verbraucher und andere Geschädigte diese Energiewendenpolitik auf. Ich gebe Ihnen recht, nur wenn sich die Bürger und Verbraucher gegen diesen ausufernden und einnahmenorientierten Steuer- und Abgabenstaat wehren, dann ändert sich was. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich habe sie noch nicht aufgegeben und sehe da noch Licht am Ende des Tunnels.
Die IG BCE ist zwar nicht die größte Gewerkschaft, es wehren sich aber auch andere Gewerkschaftsvertreter die betroffen sind. Mindestens die SPD wird sie hören. Immerhin hat die IG BCE 675.000 Mitglieder mit bundesweit rund 1.100 Ortsgruppen in Städten und Gemeinden sowie 900 Vertrauenskörper in den Betrieben. Die Stimme hat schon Gewicht.
Auf der IG BCE-Seite kann man den Kommentar vollständig lesen: http://www.igbce.de/48992/gastkommentar-vassiliadis-handelsblatt-2207201
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An sich bin ich nicht pessimistisch, aber in diesem Falle schon.
War es nicht die Kanzlerin, die mal sagte: Politik ist die Kunst der kleinen Schritte.
Ob sie damit die Energiepolitik im Auge hatte, glaube ich zwar nicht und ich weiß auch nicht sicher, ob sie Kanzlerin bleibt, aber gehen wir mal davon aus.
Dass es nicht so weiter gehen kann, weiß sie. Also muss was getan werden. Holt man nicht die "große Keule", bleiben doch immer noch Möglichkeiten, die Gemüter zu beruhigen, z.B. Wegfall der Stromsteuer oder zumindest eine Reduzierung. Auch eine Umsatzsteuer auf EEG und andere Abgaben muss nicht sein. Zumindest könnte man diese als zusätzliche staatliche Finanzierungsmöglichkeit nutzen. Der Nipri heutzutage ist doch schon zufrieden, wenn die Belastungen nicht noch weiter steigen. Vielleicht lässt sie sich noch diesen oder jenen Trick einfallen.
Schließlich muss auch die EU beruhigt werden und auf keinen Fall sollte das EEG vor dem BVerfG landen. Da würde man wohl nicht so gut aussehen.
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Die bisherige Geschichte mit den Erneuerbaren ist weiß Gott keine Erfolgsstory. Dutzende Milliarden sind verpulvert und was ist der messbare Erfolg? Wenige Prozent konventioneller Energiegewinnung konnten ersetzt werden.
Soso, "wenige Prozent konv. Energiegewinnung konnten ersetzt werden".
Dann sehen wir mal die realen Zahlen an: Stromerzeugung nach Energieträgern von 1990 bis 2012 (in TWh) Deutschland insgesamt (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=strommix%20deutschland%202012%202013&source=web&cd=12&cad=rja&ved=0CGYQFjAL&url=http%3A%2F%2Fwww.ag-energiebilanzen.de%2F%3FDetailinfo&ei=WOjvUdi6B8aLtAai1IGAAQ&usg=AFQjCNEDjNjuxhmCtXCpvGIKqh6Q2y237A&bvm=bv.49641647,d.Yms)
Daraus ergibt sich:
Anteil EE im Jahr 1998 am Bruttoinlandsstromverbrauch: 26,3 TWh von 556,6 TWh = 4,73 %
Anteil EE im Jahr 2012 am Bruttoinlandsstromverbrauch: 136,2 TWh von 594,5 TWh = 22,91 %
Macht eine Steigerung von 18,18 Prozentpunkten bzw. fast eine Verfünffachung in 13 Jahren.
Der Nettostromexport betrug 1998 etwa 0,6 TWh, während er im Jahr 2012 wegen des zusammengebrochenen CO2-Zertifikatehandels und des deshalb exportierten Braunkohlestroms auf etwa 23,1 TWh angestiegen ist.
Wenn man den derzeitig übermäßigen Braunkohlestromexport aus den Zahlen von 2012 herausrechnet, dann hat die Braunkohle als angeblich größter "Stromerzeuger" im Jahr 2012 nur mehr einen Anteil von 135,9 TWh = 22,86 % am Bruttoinlandsstromverbrauch.
Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien schon im Jahr 2012 den größten Stromanteil für den innerdeutschen Stromverbrauch geliefert haben, mehr als jeder konventinelle Energieträger.
Die bisherige Geschichte mit den Erneuerbaren soll also "weiß Gott keine Erfolgsstory" sein?
Wenn Sie damit auf die scheinbar übermäßigen Kosten abzielen, dann ist das wieder eine andere Frage, die die Gestaltung der EEG-Förderung und die ungerechte Kostenverteilung betrifft.
Trotzdem darf man wohl feststellen, dass die Geschichte der erneuerbaren Energien eine Erfolgsstory ist.
Folgende Tabelle gibt den Überblick über die Anteile der einzelnen Primärenergieträger am deutschen Bruttoinlandsstromverbrauch (Braunkohlestromexport herausgerechnet):
Jahr 2012:
Erneuerbare Energien 136,2 TWh = 22,91 %
davon Wind 46,0 TWh = 7,74 %
Biomasse 36,0 TWh = 6,06 %
Photovoltaik 28,0 TWh = 4,71 %
Wasserkraft 21,2 TWh = 3,57 %
Hausmüll 4,9 TWh = 0,82 %
Braunkohle (ohne Export) 135,9 TWh = 22,86 %
Steinkohle 118,0 TWh = 19,85 %
Atomenergie 99,5 TWh = 16,74 %
Erdgas 70,0 TWh = 11,77 %
Mineralölprodukte 9,0 TWh = 1,51 %
Übrige Energieträger 26,0 TWh = 4,37 %
Diese Zahlen verschieben sich noch zugunsten der erneuerbaren Energien, wenn man nicht mit Bruttostromerzeugung rechnet, wie in den Zahlen der verlinkten Statistik, sondern mit Nettostromerzeugung, die bei den erneuerbaren Energien praktisch gleich der Bruttostromerzeugung ist, während die konv. Kraftwerke netto weniger ins Netz einspeisen, als sie brutto erzeugen.
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Wahre Worte vom Herrn Vasiliades!
An sich ist nichts Neues dabei - alles hier im Forum nachzulesen.
Ob sich da sein Wunsch erfüllen wird, dass die Parteien noch vor der Wahl "Farbe bekennen"?
Ich glaube nicht daran. Ich glaube auch nicht daran, dass es zu einer grundlegenden Reform des EEG kommen wird. Man wird an einigen Stellschrauben drehen, hier eine kleine Entlastung und dort eine Veränderung z.B. bei der Stromsteuer - und das war´s. Wenn Brüssel ernsthaft droht, dann muss man schon ein bißchen mehr tun, aber ohne viel Aufwand.
Erst recht glaube ich nicht daran, dass man sich tatsächlich zu einer Steuerfinanzierung durchringt.
Eines wissen wir doch alle: gibt es einen Erfolg zu verkünden, wollen ihn alle einheimsen. Gibt es aber einen Misserfolg, war es keiner!
Die bisherige Geschichte mit den Erneuerbaren ist weiß Gott keine Erfolgsstory. Dutzende Milliarden sind verpulvert und was ist der messbare Erfolg? Wenige Prozent konventioneller Energiegewinnung konnten ersetzt werden. Ach ja und dann sind dann noch die Profiteure, die natürlich hoffen, dass es möglichst lange so weiter geht und ihnen der Himmel weiterhin Manna schickt.
Duden.de:
[Erfolg]
Substantiv, maskulin - positives Ergebnis einer Bemühung; Eintreten einer beabsichtigten, erstrebten Wirkung
Wir werden Ende des Jahres um die 30% erneuerbare Energien haben. Das ist eine Vervierfachung in 10 Jahren. Mehr braucht man dazu nicht erwähnen.
Dass dazu Kosten kommen, über die man sich streiten kann, ist klar. Stellt aber den Erfolg als solchen nicht in Frage.
Eine Reform des EEG wird zwingend Ende des Jahres kommen. Alle möglichen politischen Kräfte sind bereits am Einreichen entsprechender Ausarbeitungen. Freilich darf man gespannt sein, was der Konsens der verschiedenen Kräfte ist.
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@Superhaase, seriöse Interpretationen von Statistiken und Vergleiche sehen anders aus. Das hier ist mehr als geschönt, einfach unbrauchbar, einfach ungültig. Damit kann man nichts anfangen.
Man rechnet alle EE zusammen und macht diese Aussage:
Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien schon im Jahr 2012 der größten Stromanteil für den innerdeutschen Stromverbrauch geliefert haben, mehr als jeder konventionelle Energieträger.
Das ist so unsinnig wie ein Vergleich von Kaiserschmarrn mit Obstkompott. Warum betrachtet man die einzelnen EE-Stromerzeugungsarten nicht ebenfalls getrennt? Schon da gibt es gewaltige Unterschiede. Äpfel und Birnen addieren und zum Vergleich als Kompott präsentieren geht gar nicht! Die einseitige Aufsummierungen und Additionen sagen überhaupt nichts über den Wert des EE-Stroms im Vergleich zu konventionell erzeugtem Strom aus. Entscheidend ist, dass der Strom bei Bedarf zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Daher ist der EE-Strom schon nicht mit dem konventionellen Strom zu vergleichen. PV- und Wind-Strom brauchen immer eine zusätzliche Absicherung, die hier überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Nicht besser ist der Beitrag von @Agnitio. Was da als Erfolg aus dem Duden kopiert wurde wird ebenfalls tendenziös interpretiert. Doch dazu muss man etwas erwähnen!
Erfolg ist das Erreichen von gesetzten Zielen. Nicht das rücksichtslose meilenweite Überschreiten mit entsprechenden Kollateralschäden. Wäre die Energiewende ein fairer Sport hätten wir längst die Disqualifikation einiger Teilnehmer gesehen.
Von Zielerreichung bzw. Erfolg kann keine Rede sein. Man ist meilenweit von den Zielen abgekommen statt sich anzunähern. Selbst knapp daneben wäre auch noch vorbei. Die Aktivitäten der Energiewende sind unkoordiniert, oft kontraproduktiv, ein einziges Chaos.
Das Ziel ist mehrschichtig, es gilt eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung nachhaltig zu schaffen. Es sind magische Ziele. D.h. die Ziele sind gegenseitig abhängig und es geht nicht, ein Ziel zu Lasten der anderen durchzusetzen. Es gilt alle Ziele gleichermaßen zu verfolgen und auf dem Weg auszutarieren. Es geht ganz sicher nicht um eine "Vervierfachung der EE in 10 Jahren" oder das Durchpeitschen der PV- oder Windstromerzeugung auf Teufel komm raus, koste es was es wolle!
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Warum betrachtet man die einzelnen EE-Stromerzeugungsarten nicht ebenfalls getrennt?
Das ist doch ebenfalls gezeigt!
Wenn Sie an den einzelnen Anteilen der verschiedenen erneuerbaren Energien interessiert sind, können Sie diese ebenfalls aus der Tabelle entnehmen. Es wird also nichts verheimlicht.
Es ist jedenfalls die jedes Jahr übliche Darstellung, dass die Erneuerbaren auch als Gruppe zusammengefasst werden soundsoviel Prozent an der Stromerzeugung hatten. Daran gibt es nichts auszusetzen. Die Gruppe der Erneuerbaren hat nunmal eine wesentliche gemeinsame Eigenschaft: sie sind unerschöpflich und nachhaltig. Daher ist die Information über den Anteil dieser Gruppe an der Stromversorgung auch relevant.
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Warum betrachtet man die einzelnen EE-Stromerzeugungsarten nicht ebenfalls getrennt?
Das ist doch ebenfalls gezeigt!
Wenn Sie an den einzelnen Anteilen der verschiedenen erneuerbaren Energien interessiert sind, können Sie diese ebenfalls aus der Tabelle entnehmen. Es wird also nichts verheimlicht.
Es ist jedenfalls die jedes Jahr übliche Darstellung, dass die Erneuerbaren auch als Gruppe zusammengefasst werden soundsoviel Prozent an der Stromerzeugung hatten. Daran gibt es nichts auszusetzen. Die Gruppe der Erneuerbaren hat nunmal eine wesentliche gemeinsame Eigenschaft: sie sind unerschöpflich und nachhaltig. Daher ist die Information über den Anteil dieser Gruppe an der Stromversorgung auch relevant.
@superhaase, das sind doch kein Argumente. Die tendenziöse Bewertung und Präsentation der Daten mag vielleicht üblich sein, das macht es aber schlechter und nicht besser. Es geht um die tendenziöse Aussage um die Interpretation. So wie Sie für die Erneuerbaren gemeinsame Eigenschaften suchen und finden kann man das jederzeit für die Konventionellen ebenso. Ich spare mir das, es ist sinnlos.
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Es geht um die tendenziöse Aussage um die Interpretation.
Was ist denn an der Betrachtung der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung als Gruppe "tendenziös"?
Ihnen passt halt nicht, dass die erneuerbaren Energien entgegen allen Ihren Unkenrufen inzwischen sehr bedeutend geworden sind und einen recht großen Anteil am Stromverbrauch haben.
Da suchen Sie jetzt verzweifelt ein Haar in der Suppe und empören sich über eine angeblich "tendenziöse" Meldung.
Ansonsten behaupten Sie mal wieder ganz salopp meine Argumente wären "doch keine Argumente" und "Sie sparen sich" wieder jegliche sachlichen Argumente, weil es sinnlos ist.
Es ist wohl so: Sie 'aben gar keine Argumente. :P ;D
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Ihnen passt halt nicht, dass die erneuerbaren Energien entgegen allen Ihren Unkenrufen inzwischen sehr bedeutend geworden sind und einen recht großen Anteil am Stromverbrauch haben.
Da suchen Sie jetzt verzweifelt ein Haar in der Suppe und empören sich über eine angeblich "tendenziöse" Meldung.
Ansonsten behaupten Sie mal wieder ganz salopp meine Argumente wären "doch keine Argumente" und "Sie sparen sich" wieder jegliche sachlichen Argumente, weil es sinnlos ist. Es ist wohl so: Sie 'aben gar keine Argumente. :P ;D
@Superhaase, das ist schlicht nicht wahr. Ich habe Ihnen das sachlich erklärt. Nochmal exklusiv und in Farbe für Sie:
Diese beiden Sätze haben ungefähr dieselbe Qualität. Ihre Aussagen sind unbrauchbar:
"Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien schon im Jahr 2012 den größten Stromanteil für den innerdeutschen Stromverbrauch geliefert haben, mehr als jeder konventionelle Energieträger."
Luxemburger und Chinesen stellen rund ein Fünftel der Weltbevölkerung.
Hopfen und Malz sind bei Ihnen längst verloren und Argumente sinnlos vergeudet. Immer weniger lassen sich mit sonnigen tendenziösen Berichten und Studien von Lobbyschreibern täuschen und durchschauen das böse Spiel. Die aufgeklärten Verbraucher nehmen zu. ;)
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Diese beiden Sätze haben ungefähr dieselbe Qualität. Ihre Aussagen sind unbrauchbar:
"Das bedeutet, dass die erneuerbaren Energien schon im Jahr 2012 den größten Stromanteil für den innerdeutschen Stromverbrauch geliefert haben, mehr als jeder konventionelle Energieträger."
Luxemburger und Chinesen stellen rund ein Fünftel der Weltbevölkerung.
Das soll eine sachliche Erklärung dafür sein, dass die erste Aussage tendenziös ist?
Das meinen Sie wirklich Ernst?
Ich lach mich schlapp! ;D
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Nun merke ich gerade, dass mein heutiger Beitrag von 15:42 eine Aussage enthält, die so nicht richtig ist. Der Anteil der Erneuerbaren an der Gesamtsromerzeugung liegt bei knapp 23% (2012).
Den Hauptanteil bildeten bisher dabei die Wasserkraft, Biomasse und Windenergie. Einen wirklich signifikanten Anteil hat PV dabei erst seit ca. 5 Jahren.
Meine Darstellung der "verschwendeten" Dutzenden Milliarden Euro sollten sich dabei auf PV beziehen, die anteilig die bei weitem höchste "Subventionierung" erfährt.
Im übrigen steht doch außer Frage, dass die Erneuerbaren auf dem Vormarsch sind. Bis 2020 sollen ja immerhin 35% am Gesamtanteil erreicht werden.
Ich bin überzeugt, hätten wir die doppelte Anzahl an Milliarden investiert, dann wären wir schon im nächsten oder übernächsten Jahr soweit - oder auch nicht, weil das die Verbraucher mit einiger Sicherheit nicht mitgemacht hätten.
Tatsachen sollte man nicht leugnen. Dazu gehört aber auch, dass die Erneuerbaren in einem "freien Wettbewerb" nur eine untergeordnete Rolle spielen würden. Ohne die Milliarden an Subventionen und Garantien brauchten wir das Thema hier nicht diskutieren.
Es geht also nicht darum, ob EE, sondern um das wie.
Da können wir insgesamt nur hoffen (vielleicht ein wenig helfen), dass die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft zur Vernunft kommen und zumindest die schlimmsten Fehler korrigiert werden.
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Meine Darstellung der "verschwendeten" Dutzenden Milliarden Euro sollten sich dabei auf PV beziehen, die anteilig die bei weitem höchste "Subventionierung" erfährt.
Lieber Stromfraß, niemand bestreitet doch, dass es bei der PV eine extreme Überförderung gegeben hat. Die ist aber inzwischen Vergangenheit.
Sicher hätte der Ausbau der EE auch billiger geschehen können, wenn man Überförderungen vermieden hätte.
Eine Verschwendung ist hier anerkannt, aber nicht mehr Rückgängig zu machen. Das Geld ist ausgegeben.
Was also darüber immer wieder gebetsmühlenartig lamentieren?
Die PV wird außerdem kaum noch weitere Förderkosten hervorrufen, das ist amtlich, das hat Herr Altmeier vorgerechnet.
Die PV ist durch das EEG praktisch schon zur Wettbewerbsfähigkeit gebracht worden.
Mission accomplished.
Wichtig ist doch vielmehr, wie man die Kosten der Energiewende gerecht verteilt und wie man in Zukunft weitere Überförderungen verhindert und die Kosten minimiert.
Dazu werden nun eben neue Fördermodelle und auch neue Strommarktmodelle diskutiert, die eine allmähliche Integration der EE in den Markt ermöglichen und die Kosten senken und gerechter verteilen sollen.
Daneben muss auch diskutiert werden, ob die enormen Renditen der Offshore-Windenergie wirklich notwendig sind, oder ob es nicht auch billiger oder ohne Offshore geht. Solche hohen Renditen hatte die PV zu Zeiten der Überförderung!
Soll sich das wiederholen?
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Lieber Stromfraß, niemand bestreitet doch, dass es bei der PV eine extreme Überförderung gegeben hat. Die ist aber inzwischen Vergangenheit.
Nein, das ist sie eben nicht!
Sicher hätte der Ausbau der EE auch billiger geschehen können, wenn man Überförderungen vermieden hätte.
Es geht nicht in erster Linie darum, ob sie auch billiger zu haben gewesen wäre.
Es ist immer wieder das gleiche Spiel: das Volk wird nach Strich und Faden ver ... und dann war es niemand!
Sie schreiben es ja selbst:
Daneben muss auch diskutiert werden, ob die enormen Renditen der Offshore-Windenergie wirklich notwendig sind, oder ob es nicht auch billiger oder ohne Offshore geht. Solche hohen Renditen hatte die PV zu Zeiten der Überförderung!
Soll sich das wiederholen?
Es wird investiert und investiert, der Nipri zahlt und irgendwann heißt es wieder: das Geld ist ausgegeben und es ist nichts mehr rückgängig zu machen.
Ich habe es hier im Forum gelesen. Es gibt Institute und Forschungseinruchtungen, die beschäftigen sich mit der Energiewende und beschreiben viele Seiten Papier mit Erkenntnissen und Fprschungsergebnissen. Nur lesen tut das keiner von denen, die zu entscheiden haben. Die denken an die nächste Wahl. Wird sie verloren, hat sich´s ohnehin, wird sie gewonnen, ist ja wieder viel, viel Zeit ...
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Lieber Stromfraß, niemand bestreitet doch, dass es bei der PV eine extreme Überförderung gegeben hat. Die ist aber inzwischen Vergangenheit.
Nein, das ist sie eben nicht!
Doch, ist sie.
Der PV Zubau hat sich in diesem Jahr etwa halbiert und liegt nun im geplanten Bereich von 3-4 GWp/a.
Die PV-Einspeisevergütungen liegen inzwischen unter denen von Biogas-Strom und Offshore-Windkraft, und sie werden weiter monatlich um etwa 2% gesenkt, das gibt es bei keiner anderen erneuerbaren Energie.
Immer mehr PV-Zubau wird zumindest teilweise zum ungeförderten Eigenverbrauch verwendet.
Die Förderkosten für PV-Neuanlagen sind extrem zurückgegangen und sinken durch diese beiden Effekte monatlich weiter.
Wo soll da noch eine Überförderung der PV sein?
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Lieber Stromfraß, niemand bestreitet doch, dass es bei der PV eine extreme Überförderung gegeben hat. Die ist aber inzwischen Vergangenheit.
Nein, das ist sie eben nicht!
Ein klares: Doch, ist sie. Die Freiflächenvergütung liegt bei knapp über 10Cent und ist damit kein lukratives Investitionsobjekt mehr für Investoren. Anlagen über 10MW werden nicht mehr vergütet. Die Dachvergütung liegt im Spitzenbereich bei 14Cent, damit ist klar, dass nahezu jede PV-Anlage aktuell in den Eigenverbrauch gebaut wird. Man sieht also, dass wenn der Strom überhaupt beim ÜNB ankommt, er nur noch sehr geringe Differenzkosten verursacht die wohl im Bereich 0,1 Ct der EEG Umlage liegen.
Wie superhaase schon angedeutet hat, ist das Problem momentan Offshore Wind. Da läuft man wieder sehenden Auges in eine Überförderung. Man muss sich nur mal die exorbitant hohen Vergütungssätze anschauen, die im Bereich von knapp 20Ct liegen und das bei hohen Vollbenutzungsstunden. Aber diesmal profitieren nicht Teile der Bevölkerung, sondern ausschließlich die großen 4. Offshore Wind ist ein wunderbar verpacktes Geschenk an die ehemaligen Oligopolisten.
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Ein klares: Doch, ist sie. Die Freiflächenvergütung liegt bei knapp über 10Cent und ist damit kein lukratives Investitionsobjekt mehr für Investoren. Anlagen über 10MW werden nicht mehr vergütet. Die Dachvergütung liegt im Spitzenbereich bei 14Cent, damit ist klar, dass nahezu jede PV-Anlage aktuell in den Eigenverbrauch gebaut wird. Man sieht also, dass wenn der Strom überhaupt beim ÜNB ankommt, er nur noch sehr geringe Differenzkosten verursacht die wohl im Bereich 0,1 Ct der EEG Umlage liegen.
Wie superhaase schon angedeutet hat, ist das Problem momentan Offshore Wind. Da läuft man wieder sehenden Auges in eine Überförderung. Man muss sich nur mal die exorbitant hohen Vergütungssätze anschauen, die im Bereich von knapp 20Ct liegen und das bei hohen Vollbenutzungsstunden. Aber diesmal profitieren nicht Teile der Bevölkerung, sondern ausschließlich die großen 4. Offshore Wind ist ein wunderbar verpacktes Geschenk an die ehemaligen Oligopolisten.
@Agnitio, so klar ist Ihr "Doch" nicht. Die Überförderung ist nicht weg, sie wirkt für die Stromverbraucher mindestens noch zwanzig Jahre!
Der Eigenverbrauch ist doch jetzt das lukrative Motiv. Das geht wieder zu Lasten Dritter, nämlich der nicht privilegierten Stromverbraucher. Die Eigenverbraucher verabschieden sich nicht nur unsolidarisch von allem was mit dem Strompreis finanziert wird, dazu gehört die notwendige Infrastruktur und gerade diese deutsche staatlich sanktionierte in Gesetze gegossene Energiewende. Schon deshalb ist diese EEG-Finanzierung verfassungswidrig, sie muss aus dem Staatshaushalt gesamtgesellschaftlich nach den verfassungsrechtlichen Kriterien des Steuer- und Abgabenrechts finanziert werden.
Die Strompreise wurden und werden zudem mit dieser EEG-Energiewendenpolitk künstlich auf immer neue Höchststände gebracht. Die sogenannte "Netzparität" bei der sich der egoistische Eigenverbrauch gegenüber den Preisen von Stadtwerke & Co. rechnet ergibt sich nicht aus einer Eigenleistung der EE. Die Gesamtkosten, die Gestehung und Absicherung der EE müssen betrachtet werden. Erst dann sieht man klar. Alles andere ist eine Mogelpackung.
Sie unterschlagen auch, dass die jährlich weiter in zweistelliger Millardenhöhe bestehenden Differenzkosten, die ja explizit der Finanzierung der Energiewende dienen sollen, von immer weniger Stromverbrauchern getragen werden müssen. Die EEG-Umlage wird so nicht nur um 0,1 Ct steigen. Wir werden ja bald sehen, wie die EEG-Umlage in diesem Jahr ansteigen wird. Sicher nicht nur um 0,1 Ct!
Auch wenn wir heute die EEG-Förderung sofort einstellen würden, würde unter den jetzt gegebenen Bedingungen das Problem für die nicht privilegierten Stromverbraucher erst in zwanzig Jahren auslaufen.
PS noch explizit dazu:
Man muss sich nur mal die exorbitant hohen Vergütungssätze anschauen, die im Bereich von knapp 20Ct liegen und das bei hohen Vollbenutzungsstunden. Aber diesmal profitieren nicht Teile der Bevölkerung, sondern ausschließlich die großen 4. Offshore Wind ist ein wunderbar verpacktes Geschenk an die ehemaligen Oligopolisten.
Sehen Sie sich mal die Vergütungssätze der PV zu Beginn an, da waren wir in der Spitze bei über 50Ct! Die werden immer noch bezahlt! Da ist kein Haar besser und es ist kein Haar besser, welche Teile der Bevölkerung davon profitieren. Dieses Umverteilungssystem ist so oder so verfassungswidrig. Die Energiekonzerne gehören schließlich auch Teilen der Bevölkerung, einer ist sogar in der Zwischenzeit vollkommen in öffentlicher Hand und gehört so quasi der Allgemeinheit. Die Augenbinde der Justitia ist das Symbol der Gleichheit vor dem Recht, der Unparteilichkeit, also das Richten ohne Ansehen der Person. Das wird hoffentlich als Bestandteil im deutschen Rechtsstaat nicht in Frage gestellt. Unrecht bleibt Unrecht.
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Zudem durch den weiteren, möglicherweise überflüssigen Offshore-Wind noch riesige Netzausbaukosten hinzukommen - Nord-Süd-Gefälle.
Die Offshore-Vergütung lag ja anfangs deutlich niedriger und ist dank hervorragender Lobbyarbeit auf ein mehrfaches gestiegen. Ohne diese "Überförderung" wären die Konzerne gar nicht eingestiegen. Erpressung nennt man das!
Wie <Agnito> schreibt, Überförderung bei hohen Vollbenutzungsstunden. Nachdem die "großen Vier" bei den EE durch den Schlaf der Gerechten völlig den Anschluss verloren haben errichten sie ein neues Oligopol auf See.
Bin mal gespannt, was mit dem zu viel erzeugten Offshore-Windstrom passiert. Möglicherweise werden Abschaltreihenfolgen durchgesetzt - 1. Onshore-Windanlagen, 2. PV-Anlagen und erst in der Folge Offshore-Windanlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Wie <Agnito> schreibt, Überförderung bei hohen Vollbenutzungsstunden. Nachdem die "großen Vier" bei den EE durch den Schlaf der Gerechten völlig den Anschluss verloren haben errichten sie ein neues Oligopol auf See.
Bin mal gespannt, was mit dem zu viel erzeugten Offshore-Windstrom passiert. Möglicherweise werden Abschaltreihenfolgen durchgesetzt - 1. Onshore-Windanlagen, 2. PV-Anlagen und erst in der Folge Offshore-Windanlagen.
@Wolfgang_AW, einfach mal vorher recherchieren wer da alles Offshore-Windparks erstellt, bevor man wieder u.a. die "großen Vier" als das absolut Böse hinstellt. Die Angelegenheit ist etwas differenzierter.
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PLUS schreibt es!
Es geht nicht darum, ob künftig die EEG-Umlage um 0,x Ct. steigt oder so.
Es wurde ein irreparabler Schaden angerichtet, indem die von der Politik gegebenen Versprechen eiskalt gebrochen wurden!
Es war jedermann klar, dass die Energiewende nicht zum Selbstkostenpreis zu haben ist, aber die Kosten sind ausgeufert!
Die Energiewende verkam hinsichtlich der Finanzierung zum Selbstbedienungsladen und der Staat selbst hat sich ebenfalls reichlich bedient, statt die Kosten zu bremsen.
Es ist nicht damit getan, dass man sich nun hinstellt und meint, das ist passiert und nicht mehr rückgängig zu machen. Vielleicht drückt man dann noch eine Krokodilsträne, damit es realistischer aussieht.
Was passiert ist, ist passiert. Dafür wird -wie immer- niemand zur Verantwortung gezogen. Man kann aber aus den gemachten Fehlern immer noch lernen. Dazu gehört eine angemessene Beteiligung aller. an der Gemeinschaftsaufgabe Energiewende.
Dazu gehört auch, dass man sich über künftige Förderungen oder Subventionen oder wie man es auch nennen mag, ein paar Gedanken mehr macht. Es reicht nicht, nach einigen Jahren wiederum zu sagen: es ist passiert.
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PLUS schreibt es!
Es geht nicht darum, ob künftig die EEG-Umlage um 0,x Ct. steigt oder so.
Es wurde ein irreparabler Schaden angerichtet, indem die von der Politik gegebenen Versprechen eiskalt gebrochen wurden!
Es war jedermann klar, dass die Energiewende nicht zum Selbstkostenpreis zu haben ist, aber die Kosten sind ausgeufert!
Die Energiewende verkam hinsichtlich der Finanzierung zum Selbstbedienungsladen und der Staat selbst hat sich ebenfalls reichlich bedient, statt die Kosten zu bremsen.
Es ist nicht damit getan, dass man sich nun hinstellt und meint, das ist passiert und nicht mehr rückgängig zu machen. Vielleicht drückt man dann noch eine Krokodilsträne, damit es realistischer aussieht.
Was passiert ist, ist passiert. Dafür wird -wie immer- niemand zur Verantwortung gezogen. Man kann aber aus den gemachten Fehlern immer noch lernen. Dazu gehört eine angemessene Beteiligung aller. an der Gemeinschaftsaufgabe Energiewende.
Dazu gehört auch, dass man sich über künftige Förderungen oder Subventionen oder wie man es auch nennen mag, ein paar Gedanken mehr macht. Es reicht nicht, nach einigen Jahren wiederum zu sagen: es ist passiert.
Ich weiß gar nicht, warum Sie nur schreiben, PLUS sagt das?
Das sagen doch eigentlich alle hier.
Ich kenne hier im Forum niemanden, der sagt, alles soll so bleiben wie es ist und alles ist gut.
Ich habe hier auch noch niemanden gesehen, der glaubt, "es ist damit getan, dass man sich nun hinstellt und meint, das ist passiert und nicht mehr rückgängig zu machen".
Sie rennen gerade offene Türen ein - also lieber etwas Dampf rausnehmen. ;)
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Wie <Agnito> schreibt, Überförderung bei hohen Vollbenutzungsstunden. Nachdem die "großen Vier" bei den EE durch den Schlaf der Gerechten völlig den Anschluss verloren haben errichten sie ein neues Oligopol auf See.
Bin mal gespannt, was mit dem zu viel erzeugten Offshore-Windstrom passiert. Möglicherweise werden Abschaltreihenfolgen durchgesetzt - 1. Onshore-Windanlagen, 2. PV-Anlagen und erst in der Folge Offshore-Windanlagen.
@Wolfgang_AW, einfach mal vorher recherchieren wer da alles Offshore-Windparks erstellt, bevor man wieder u.a. die "großen Vier" als das absolut Böse hinstellt. Die Angelegenheit ist etwas differenzierter.
Den Hinweis der Recherche gebe ich gerne an Sie zurück, denn soweit ich erkennen konnte, finden sich bislang bei den laufenden Windparks nur Großinvestoren ... nix Bürgerhand, da die Investitionssummen viel zu hoch sind.
1. Alpha Ventus Beteiligung EWE, E.ON, Vattenfall
2. Baltic 1 ..... ENBW
3. Riffgat ..... EWE
lediglich bei Bard Offshore 1 ..... haben sich Großinvestoren zusammengeschlossen, so zB. Großbank Unicredit. Ein russischer Großinvestor hat sich zurückgezogen
und bei den in Aussicht stehenden Parks sieht es nicht viel anders aus:
Borkum West .... Trianel, Nordsee Ost ..... RWE, Dan Tysk ..... Vattenfall
Inwieweit die "Angelegenheit" aus Ihrer Sicht differenzierter sein soll, müssen Sie schon erklären
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Ich weiß gar nicht, warum Sie nur schreiben, PLUS sagt das?
Das sagen doch eigentlich alle hier.
Ich kenne hier im Forum niemanden, der sagt, alles soll so bleiben wie es ist und alles ist gut.
Ich habe hier auch noch niemanden gesehen, der glaubt, "es ist damit getan, dass man sich nun hinstellt und meint, das ist passiert und nicht mehr rückgängig zu machen".
Sie rennen gerade offene Türen ein - also lieber etwas Dampf rausnehmen.
Wenn das hier alle so sehen, ist doch schon viel gewonnen.
Dann müssen es doch nur noch diejenigen begreifen, die wirklich in Deutschland das Sagen haben.
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Inwieweit die "Angelegenheit" aus Ihrer Sicht differenzierter sein soll, müssen Sie schon erklären
Ja gerne,- die EnBW befindet sich im öffentlich-rechtlichen Eigentum!
- ... und wer ist denn die EWE, wird diese nicht von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Beiteiligungsunternehmen im öffentlich-rechtlichen Eigentum kontrolliert? Letzenlich von gewählten "Bürger"-Vertretern.
- Beide, die EnBW und die EWE befinden sich quasi in Bürgerhand.
- Bard Offshore 1 war ursprünglich ein Stadtwerkeprojekt das gescheitert ist. Die Rechte am Offshore-Windpark BARD Offshore 1 hatten sich zu 70 % der Stadtwerke-Verbund SüdWestStrom Windpark GmbH & Co KG mit Sitz in Tübingen und zu 30 % die WV Energie Frankfurt gesichert.
Um was ging es Ihnen jetzt eigentlich? Um die Verhinderung von Fehlern, wie sie durch die extreme Überförderung z. B. bei der PV gemacht wurden - "Überförderung bei hohen Vollbenutzungsstunden."?
Ich sehe da keinen Unterschied zwischen "Bürgerhand" und Großinvestoren. Wenn Überförderung, wenn Unsinn und Unfug, dann gilt das unabhängig vom Investor! Was in der sogenannten "in Bürgerhand" unter der Prämisse Überförderung an Unfug geschieht und Dritte schädigt, sehe ich schon in der näheren Umgebung zur Genüge.
Ihre Einwände kommen doch immer sehr einseitig daher. Wenn die Milch sauer ist, ist sie sauer, daran ändert auch das Etikett auf der Flasche nichts.
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Sie unterschlagen auch, dass die jährlich weiter in zweistelliger Millardenhöhe bestehenden Differenzkosten, die ja explizit der Finanzierung der Energiewende dienen sollen, von immer weniger Stromverbrauchern getragen werden müssen. Die EEG-Umlage wird so nicht nur um 0,1 Ct steigen. Wir werden ja bald sehen, wie die EEG-Umlage in diesem Jahr ansteigen wird. Sicher nicht nur um 0,1 Ct!
Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle ich behauptet habe, dass die EEG-Umlage nur um 0,1Ct steigt. Ich habe den Einfluss von PV auf die EEG-Umlage dargestellt und nicht die zahlreichen anderen Einflussfaktoren, die allen hier im Forum bekannt sind. Es geht mir aber darum darzustellen, welche Einflussfaktoren auf die EEG-Umlage einwirken um an den entscheidenden Stellhebeln drehen zu können, damit alle(auch Sie Herr Plus) wieder eine preisgünstigere Stromversorgung haben. Das unterscheidet mich auch deutlich von Ihnen, ich bin auf die Zukunft ausgerichtet, während Sie in der Vergangenheit verharren. Die EEG-Umlage wird dieses Jahr wieder steigen, aber das liegt nicht unbedingt am Zubau für dieses Jahr, der in allen EE-Erzeugungsarten in einem gesunden Maß liegt und im Vergleich zu den jahren 2010-2012 nur noch geringe Kosten verursacht. Für eine Senkung dieser brauchen wir eine umfassende Reform, aber meiner Meinung nach weder ein Moratorium, noch einen generellen Zubaustopp.
Man muss sich nur mal die exorbitant hohen Vergütungssätze anschauen, die im Bereich von knapp 20Ct liegen und das bei hohen Vollbenutzungsstunden. Aber diesmal profitieren nicht Teile der Bevölkerung, sondern ausschließlich die großen 4. Offshore Wind ist ein wunderbar verpacktes Geschenk an die ehemaligen Oligopolisten.
Sehen Sie sich mal die Vergütungssätze der PV zu Beginn an, da waren wir in der Spitze bei über 50Ct! Die werden immer noch bezahlt! Da ist kein Haar besser und es ist kein Haar besser, welche Teile der Bevölkerung davon profitieren. Dieses Umverteilungssystem ist so oder so verfassungswidrig. Die Energiekonzerne gehören schließlich auch Teilen der Bevölkerung, einer ist sogar in der Zwischenzeit vollkommen in öffentlicher Hand und gehört so quasi der Allgemeinheit. Die Augenbinde der Justitia ist das Symbol der Gleichheit vor dem Recht, der Unparteilichkeit, also das Richten ohne Ansehen der Person. Das wird hoffentlich als Bestandteil im deutschen Rechtsstaat nicht in Frage gestellt. Unrecht bleibt Unrecht.
Die Kosten zu Beginn waren sehr hoch, da man niemals damit gerechnet hat, dass so ein Boom ausgelöst werden kann. Ich hatte den Zusammenhang schon mal erläutert, dass damals auch die Kosten für eine PV-Anlage exorbitant hoch waren und eine hohe Unsicherheit herrschte. Den damaligen Pionieren haben wir es aber auch zu verdanken, dass wir heute bei Stromgestehungskosten von 10Cent sind!
Das mit den Offshore-Windanlagen sieht anders aus. Die Investoren haben nach 5-6 Jahren ihr angelegtes Kapital wieder. Die Windbranche ist sehr ausgereift. Die einzigen Unsicherheiten bestehen bei der Haltbarkeit der Anlagen im Meerwasser und den Problemen des Abtransports der Strommengen. Zumindest für zweiteres hat man eine sehr elegante(und auch womöglich nochmal sehr teure Lösung, wenn die Offshoreumlage dieses Jahr steigt, gefunden.)
Im Interesse des deutschen Bürgers halte ich es also für sinnvoll die Offshore-Anlagen zumindest anfänglich etwas zu begrenzen.
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Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle ich behauptet habe, dass die EEG-Umlage nur um 0,1Ct steigt. Ich habe den Einfluss von PV auf die EEG-Umlage dargestellt und nicht die zahlreichen anderen Einflussfaktoren, die allen hier im Forum bekannt sind.
@Agnitio, was Sie behauptet haben oder nicht, darum geht es nicht. Es geht um den Einfluss der gesamten PV in Deutschland auf die EEG-Umlage und genau bei diesem Einfluss geht es eben nicht nur um 0,1 Ct. Die Herausstellung dieser Einzelwirkung kommt einer Verharmlosung gleich. Ganz ohne Absicht? Nur in der Gesamtbetrachtung zeigt sich die Wahrheit. Ein Wald besteht nicht nur aus einem Baum!
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@Agnitio, was Sie behauptet haben oder nicht, darum geht es nicht. Es geht um den Einfluss der gesamten PV in Deutschland auf die EEG-Umlage und genau bei diesem Einfluss geht es eben nicht nur um 0,1 Ct. Die Herausstellung dieser Einzelwirkung kommt einer Verharmlosung gleich. Ganz ohne Absicht? Nur in der Gesamtbetrachtung zeigt sich die Wahrheit. Ein Wald besteht nicht nur aus einem Baum!
Sehr treffend formuliert! Es wurden ganz viele teure Bäume in Deutschland gepflanzt, für die sie ungefragt einige Euros löhnen müssen, damit Ihre Kinder eines Tages noch atmen können. Ich wäre gerne bereit Ihre Anteile mit zu übernehmen, wenn Sie mir garantieren, dass Ihre Kinder dann in 20 Jahre nicht an der Luft partizipieren können, meine aber schon.
Ihr Horizont ist leider soooooooooooooo ..... klein.
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Inwieweit die "Angelegenheit" aus Ihrer Sicht differenzierter sein soll, müssen Sie schon erklären
Ja gerne,- die EnBW befindet sich im öffentlich-rechtlichen Eigentum!
- ... und wer ist denn die EWE, wird diese nicht von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Beiteiligungsunternehmen im öffentlich-rechtlichen Eigentum kontrolliert? Letzenlich von gewählten "Bürger"-Vertretern.
- Beide, die EnBW und die EWE befinden sich quasi in Bürgerhand.
- Bard Offshore 1 war ursprünglich ein Stadtwerkeprojekt das gescheitert ist. Die Rechte am Offshore-Windpark BARD Offshore 1 hatten sich zu 70 % der Stadtwerke-Verbund SüdWestStrom Windpark GmbH & Co KG mit Sitz in Tübingen und zu 30 % die WV Energie Frankfurt gesichert.
Um was ging es Ihnen jetzt eigentlich? Um die Verhinderung von Fehlern, wie sie durch die extreme Überförderung z. B. bei der PV gemacht wurden - "Überförderung bei hohen Vollbenutzungsstunden."?
Ich sehe da keinen Unterschied zwischen "Bürgerhand" und Großinvestoren. Wenn Überförderung, wenn Unsinn und Unfug, dann gilt das unabhängig vom Investor! Was in der sogenannten "in Bürgerhand" unter der Prämisse Überförderung an Unfug geschieht und Dritte schädigt, sehe ich schon in der näheren Umgebung zur Genüge.
Ihre Einwände kommen doch immer sehr einseitig daher. Wenn die Milch sauer ist, ist sie sauer, daran ändert auch das Etikett auf der Flasche nichts.
Na ja, nun wird es in Ihrer Argumentation etwas schmal. ENBW zählte doch bislang im Südwesten eindeutig zu den "Großen Vier" Oder nicht?
Ich stimme Ihnen ja zu, Bürgerhand ist relativ. Wenn sich Stadtwerke zu einer kritischen Größe zusammenschliessen .....
Sie sehen ja, dass ich die EWE, Bürgerhand hin oder her zu den Großen zähle. Denn wer solche Investitionen stemmen kann, ist kein Kleininvestor.
Der Großinvestor "Bürgerhand" hat möglicherweise noch mehr negative Einflußmöglichkeiten als der Privatinvestor.
Ich drücke es mal so aus: eine kleingliedrige Stromerzeugung (Graswurzelbewegung) ist mir meist lieber, als ein Oligopol oder ein Monopolist, Stadtwerke hin, russischer Großinvestor her, die schenken sich sicher nichts.
Die "Großen Vier" implizieren für mich die alten Strukturen, der Bund der Energieverbraucher hat sich in ihnen gegründet um gegen diese manifesten Strukturen vorzugehen.
Und siehe, unser Staat ist in Bürgerhand und dauernd wird am EEG geschraubt ;D
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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@Agnitio, was Sie behauptet haben oder nicht, darum geht es nicht. Es geht um den Einfluss der gesamten PV in Deutschland auf die EEG-Umlage und genau bei diesem Einfluss geht es eben nicht nur um 0,1 Ct. Die Herausstellung dieser Einzelwirkung kommt einer Verharmlosung gleich. Ganz ohne Absicht? Nur in der Gesamtbetrachtung zeigt sich die Wahrheit. Ein Wald besteht nicht nur aus einem Baum!
Sehr treffend formuliert! Es wurden ganz viele teure Bäume in Deutschland gepflanzt, für die sie ungefragt einige Euros löhnen müssen, damit Ihre Kinder eines Tages noch atmen können. Ich wäre gerne bereit Ihre Anteile mit zu übernehmen, wenn Sie mir garantieren, dass Ihre Kinder dann in 20 Jahre nicht an der Luft partizipieren können, meine aber schon.
Ihr Horizont ist leider soooooooooooooo ..... klein.
@Agnitio, Sie holzen die Bäume doch heute ab, in 20 Jahren steht da kein Wald mehr. Auf deutsch. Wer die Gegenwart schädigt, schädigt erst recht die Zukunft. Mit Ihrem Horizontblick kann es nicht weit her sein. Vermutlich ist er gestört durch den Blendeffekt einer PV-Anlage.
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@Agnitio, Sie holzen die Bäume doch heute ab, in 20 Jahren steht da kein Wald mehr. Auf deutsch. Wer die Gegenwart schädigt, schädigt erst recht die Zukunft. Mit Ihrem Horizontblick kann es nicht weit her sein. Vermutlich ist er gestört durch den Blendeffekt einer PV-Anlage.
Ja, ich fühle mich sehr geblendet von Ihnen. Ihr Geburtsort heißt nicht zufällig Grafenrheinfeld?
Es findet (in meinen Augen) momentan ein volkswirtschaftlich neutraler Eingriff statt, mit dem Ziel langfristige ökonomische und ökologische Stärkung zu erfahren.
negativ: Wälzung EEG-Umlage auf die Bürger; Positiv: wachsender wirtschaftlicher Sektor der EE, Rohstoffunabhängigkeit, Nachhaltigkeit, Dezentrale Energieerzeugung
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Ich drücke es mal so aus: eine kleingliedrige Stromerzeugung (Graswurzelbewegung) ist mir meist lieber, als ein Oligopol oder ein Monopolist, Stadtwerke hin, russischer Großinvestor her, die schenken sich sicher nichts.
Lassen wir das mit den Offshore-Investitionen, klar reicht dafür nicht die Dorfgenossenschaft mit fünfzig Mitgliedern. Es waren Beispiele, es gibt weitere, sehen Sie sich an wo sich andere große Stadtwerke so beteiligen (München usw. usf.).
Ich sehe eben nicht "die Graswurzelbewegung" lieber, das ist genau der ideologische und unwirtschaftliche Irrweg. Auch weil unsere Netzkarte in Deutschland schon jetzt aussieht, wie die Grenzen im Mittelalter und sich weiter fleckenartig entwickelt, ist es mit der Effektivität nicht weit her. Mehr aus tausend Netze oder ein Dutzend?! Was da effektiver ist, sieht man schon im Vergleich mit den Nachbarn. Netze in Bürgerhand, jedem Dorf sein eigenes Stadtwerk, dazu die ausufernde Hobbystromerzeugung hat mit Wirtschaftlichkeit bzw. Effektivität nichts mehr zu tun. Man entfernt sich damit immer weiter von den fixieren Zielen. Warum steigen denn die Preise wirklich!
Manche verkaufen das auch noch als "mehr Wettbewerb", dabei entsteht täglich neuer Egoismus und täglich neue Monopole. Man muss sich nur die Entwicklung bei der Fern- oder besser Nahwärme ansehen.
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Ja, ich fühle mich sehr geblendet von Ihnen. Ihr Geburtsort heißt nicht zufällig Grafenrheinfeld?
@Agnitio, nicht nur da liegen Sie gründlich falsch. Ich bin schon länger im Forum unterwegs, ich weiß aus Erfahrung, dass Wahrheiten nicht von jedem zu ertragen sind und nicht nur Verbraucher hier unterwegs sind.
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Es geht um den Einfluss der gesamten PV in Deutschland auf die EEG-Umlage und genau bei diesem Einfluss geht es eben nicht nur um 0,1 Ct. Die Herausstellung dieser Einzelwirkung kommt einer Verharmlosung gleich. Ganz ohne Absicht? Nur in der Gesamtbetrachtung zeigt sich die Wahrheit.
Die "gesamte Wahrheit" bei der PV, also insbesondere die Überförderung und die resultierenden Milliardenkosten, die über die EEG-Umlage über die nächsten 20 jahre abzustottern sind, sind doch jedem bekannt und werden auch von niemandem hier im Forum verharmlost, wie Sie dauernd behaupten. Ich denke, jeder hier ist darüber verärgert.
Was sollen also ständig diese dummen Unterstellungen, hier würde die PV-Milliardenverschwendung verharmlost?
Es wäre nett, wenn Sie endlich mal damit aufhören könnten.
Was aber zu der von Ihnen immer geforderten Gesamtbetrachtung dazugehört, ist die Tatsache, dass die PV seit 2013 kaum noch die EEG-Förderkosten erhöhen wird. Die PV-Förderung sinkt rapide und läuft sehr bald ganz aus.
BUM Altmeier hat die Zahl von "weniger als 0,1 ct/kWh" ins Spiel gebracht.
Die PV hat die Wettbewerbsfähigkeit sehr bald erreicht.
Das können Sie nicht wegdiskutieren.
Sie werfen anderen vor, Einzelwirkungen herauszustellen und durch Ausblendung von Teilen der Wahrheit zu verharmlosen.
Genau umgekehrt ist es:
Sie stellen eine Einzelwirkung (die frühere PV-Überförderung) heraus und verteufeln die PV, ohne jegliche anderen Aspekte der Photovoltaik überhaupt zur Kenntnis nehmen zu wollen.
Wenn hier also jemand Teile der Wahrheit ausblendet, dann sind Sie das, lieber PLUS!
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Wenn man die Differenzkosten aus Haushaltsmitteln bestreiten wollte, bedarf es dafür keiner Sondersteuer.
Diese Kosten wären ebenso aus dem Haushalt zu stemmen wie die Kosten für Verteidigung und Rüstung oder etwa die Kosten für Bildung an staatlichen Schulen. Die Kosten werden genauso gerecht von der Allgemeinheit getragen wie die Kosten für Verteidigung und Rüstung (zB. EuroHawk) oder die Kosten der Bildung in staatlichen Schulen.
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Was sollen also ständig diese dummen Unterstellungen, hier würde die PV-Milliardenverschwendung verharmlost?
Es wäre nett, wenn Sie endlich mal damit aufhören könnten.
@Superhaase, die Hinweise auf die PV-Milliardenverschwendung gefallen Ihnen als PV-Protagonist nicht, schon klar. Aber Sie werden täglich relativiert und verharmlost. Dafür liefern Sie mit die Beispiele.
Was aber zu der von Ihnen immer geforderten Gesamtbetrachtung dazugehört, ist die Tatsache, dass die PV seit 2013 kaum noch die EEG-Förderkosten erhöhen wird. Die PV-Förderung sinkt rapide und läuft sehr bald ganz aus. BUM Altmeier hat die Zahl von "weniger als 0,1 ct/kWh" ins Spiel gebracht. Die PV hat die Wettbewerbsfähigkeit sehr bald erreicht. Das können Sie nicht wegdiskutieren.
Jetzt ist Ihnen BUM Altmeier eingefallen, der ja sonst nicht sehr hoch im Kurs bei Ihnen steht. Es ist falsch, die PV-Förderung sinkt nicht rapide und sie läuft auch nicht sehr bald ganz aus. Sie relativeren schon wieder und lenken von der Gesamtbetrachtung ab.
Der Strom aus PV in Deutschland ist nicht wettbewerbsfähig (mit was denn??) und wird es noch lange Zeit nicht sein. Verwechseln Sie nicht Wettbewerbsfähigkeit mit Ihrer ständig propagierten Netzparität. Diese führt in Zukunft gerade dazu, dass sich die EEG-Umlage für die verbleibenden Stromverbraucher weiter erhöht. Dem Staat, den Kommunen fehlen die Einnahmen aus den Steuern und Abgaben, die im Strompreis enthalten sind. Schon mal nachgedacht, wer diese ersetzt? Brauchen wir vielleicht dafür auch noch eine Sondersteuer? :P
Sie sollten relativ und absolut unterscheiden. Sie sollten dabei auch den jährlichen PV-Schnitt der EEG-Umlagenbelastung im Verhältnis zur realen Stromnutzung aus der PV zur Kenntnis nehmen. Den Rest dürfen dann, wenn EE nicht kann, bei Bedarf andere liefern, sonst nicht. Das interessiert PV-Einspeiser nicht, das kostet sie ja nix?!Sie stellen eine Einzelwirkung (die frühere PV-Überförderung) heraus und verteufeln die PV, ohne jegliche anderen Aspekte der Photovoltaik überhaupt zur Kenntnis nehmen zu wollen. Wenn hier also jemand Teile der Wahrheit ausblendet, dann sind Sie das, lieber PLUS!
Sie sind ja der Meister der Verdrehungen. Da ist sie wieder, die Relativierung, die Verharmlosung durch Ablenkung. Die PV-Überförderung ist schon gar nicht von früher. Sie ist Gegegenwart und sie ist von zentraler Wirkung und Bedeutung wenn es um die EEG-Umlage geht und ganz sicher keine "Einzelwirkung"!
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Es ist Fakt, dass jede eingespeiste kWh PV dieses Jahr im Schnitt mindestens 10 ct Mehrpreis hat, als eine kWh Börsenstrom. Nur durch "Manipulations-Mathematik", nämlich die PV-Produktions-Menge auf die gesamte Stromausspeisung umzurechnen, wird diese nicht günstiger. Hinzu kommt, dass mit jeder kWh Selbstverbrauch, dem Markt derzeit 5,3 ct Umlage entzogen werden. Jede kWh Selbstverbrauch verringert die umlagefähige Stromausspeisemenge, also ca. 1 Mrd. kWh in 2013. Diese Menge allein verursacht einen Einnahmeausfall von 53.000.000,-- €, Peanuts für manch Einen. Bei 10 Jahren weit über 500 Millionen €. Da die Tendenz zum SV stark steigt, wird also die Menge des SV jährlich stark ansteigen, während die umlagefähige Ausspeisemenge adäquat abnimmt. Die SV-Mengen verteuern zusätzlich die Netzentgelte, da sie als ausgespeiste Mengen zur Erreichung der Erlösobergrenze fehlen. Da nützt auch nicht der Verweis auf das vNNE. Es ist also wahrhaftig nicht der Fall, PV verursacht dieses Jahr nur 0,1 ct/kWh an Aufwand. Es wird nur nicht ordentlich gerechnet. Den Leuten wird mal wieder Sand in die Augen gestreut, sprich, die wahren Kosten werden wie immer verschleiert und schön geredet.
Gruß
NN
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Wenn schon Ehrlichkeit eingefordert wird, dann müsste man die Einspeisevergütung einem Börsenpreis gegüberstellen, der sich ohne EEG-Anlagen bilden würde.
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Wenn schon Ehrlichkeit eingefordert wird, dann müsste man die Einspeisevergütung einem Börsenpreis gegüberstellen, der sich ohne EEG-Anlagen bilden würde.
@Energiesparer51 ist das wirklich erforderlich?
Wo stand denn bei den Prognosen der Vergangenheit, dass die Verbraucher bei der EEG-Umlage irgendwelche Entwicklungen bei den Börsenpreisen gegenrechnen müssen? Wir Endverbraucher sehen nur steigende Preise und im Vergleich mit den Nachbarn Höchstpreise. Viel fehlt nicht mehr, dann sind wir auch bei den Strompreisen an der Spitze in Europa.
Das EEG-System ist so wie es ist. Was oder wer verfälscht die Börsenpreise denn? In welche Richtung?
Was ist "ehrlich" an den Börsenpreisen?
Was ist "ehrlich" an den Einspeisevergütungen?
Sie müssten sich die Börse nur mal ohne Einspeisevergütung und Einspeisevorrang vorstellen. Hätten wir dann an der EEX "ehrliche" Börsenpreise. Ehrlicher wären sie sicher.
Oder stellen Sie sich eine EE-EEX-Börse ohne Einspeisevergütung und ohne Einspeisevorrang vor. Ehrliche Preise?
EE, Energiewende und ehrlich, das war mal ein schöner Wunsch, eine Illusion.
Wer kennt sie nicht, die Lobbyisten-Ablenkungssprüche vom EEG-Problem:- Der Strompreis steigt auch ohne EEG.
- Langfristig wäre es viel teurer.
- Strom wird an der Börse immer billiger, dank EEG.
- Das EEG gibt Sicherheit für zwanzig Jahre, spätestens dann sind die EE günstiger als die Fossilen. (Natürlich für den Investor und Einspeiser - für den Verbraucher ist das Gegenteil der Fall!)
- Klima- und Umweltschutz und den Atomausstieg gibt es quasi gratis hinzu.
- usw.
Fast täglich gibt es solche Studien, Berichte mit wissenschaftlichem Anschein, angebliche Experten haben umfangreich und genau recherchiert. Dabei geht es auch nur um Eigeninteressen und den Reibach.
Ehrlichkeit: Wer die Quelle kennt, kennt meist schon den Inhalt und das Ergebnis. Lesen bildet hier nicht, es bestätigt nur. Hilfreich ist bei den "Experten" auch ein Blick zurück. Was wurde schon versprochen, angekündigt? Wie sieht im Vergleich die Wirklichkeit aus? Manche Sprüche verfehlen dann ihre beabsichtigte Wirkung schnell. Verbraucher sollten sich nicht für dumm verkaufen lassen.
Das EEG-System war ein Fehler, es ist am Ende angelangt. Die Folgen sind aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Ehrlichkeit und fairer Wettbewerb ist jetzt bei der Stromerzeugung angesagt. Dann klappt das auch an der Börse, immer öfter. ;)
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Ich brauche nur hier zu schauen, dann sehe ich den ehrlichen Wert einer PV-kWh: http://www.eeg-kwk.net/de/Referenzmarktwerte.htm . Manchmal muss man nur mit offenen Augen durchs Netz surfen.
Gruß
NN
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Es ist Fakt, dass jede eingespeiste kWh PV dieses Jahr im Schnitt mindestens 10 ct Mehrpreis hat, als eine kWh Börsenstrom.
..
Es wird nur nicht ordentlich gerechnet. Den Leuten wird mal wieder Sand in die Augen gestreut, sprich, die wahren Kosten werden wie immer verschleiert und schön geredet.
Richtig @NN,
und noch bezogen auf die Netzkosten, die alleine sind es aber nicht!
Die Rentabilität des Eigenverbrauchs von Solarstrom liegt daran, dass die Kosten des Strombezugs Vollkosten darstellen (also neben den Kosten der Stromerzeugung die Kosten des Stromnetzes und der Steuern beinhalten), während die Kosten des Endverbrauchers lediglich Teilkosten darstellen. Derzeit ist die Menge des eigenverbrauchten Solarstroms marginal. Bei einem steigenden Anteil selbstverbrauchten Solarstromes steigt daher der Strompreis, da die fixen Kosten des Netzes auf eine geringere Zahl von transportierten kWh umgelegt werden müssen. Um dies zu vermeiden und eine verursachergerechte Zuordnung der Netzkosten zu erreichen, werden eine Netznutzungsgebühr und eine erhöhte Gebühr für diejenigen vorgeschlagen, die sowohl Strom einspeisen als auch entnehmen.
Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenverbrauch_Solarstrom#Beteiligung_an_den_Netzkosten)
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Ehrlichkeit: Wer die Quelle kennt, kennt meist schon den Inhalt und das Ergebnis. ...
Das trifft auf Ihren Kommentar sicher genauso zu. ;)
Sie philosophieren hier über die von mir angesprochene Ehrlichkeit und stellen diese fast allgemein infrage.
Für NN sind offenbar Referenzmarktwerte "ehrliche" Preise.
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@Netznutzer und PLUS:
Es ist doch sinnlos von Ihnen, immer zu behaupten, ich oder sonstwer in diesem Forum würde die Milliardenkosten der PV-Förderung verschleiern oder verharmlosen.
Alle hier und auch "da draussen" kennen die Milliardenkosten der PV-Förderung. Keiner bestreitet oder verschleiert diese.
Auch bestreitet doch keiner, dass "jede eingespeiste kWh PV dieses Jahr im Schnitt mindestens 10 ct Mehrpreis hat, als eine kWh Börsenstrom".
Was wollen Sie aber mit den dauernden Hinweisen darauf eigentlich sagen?
Dass PV bisher teuer war und hohe Kosten verursacht hat?
Gut. Das wissen doch schon alle.
Wenn es Sie befriedigt schreibe ich es auch nochmal groß hin:
PV war bisher teuer, wurde extrem überfördert und hat sehr hohe Kosten verursacht, die noch 20 Jahre lang abbezahlt werden müssen.
Zufrieden?
Gut.
Aber jetzt lassen Sie mal Ihr ewig gleiches sinnloses Lamento beiseite, reißen Sie sich am Riemen und sagen Sie, was Sie daraus für eine Forderung ableiten!
Was soll daraus für eine Lehre oder Schlussfolgerung die Energiewende gezogen werden, was soll ab jetzt anders gemacht werden?
Wie wird es für den Stromverbraucher und die Gesellschaft in Zukunft billiger?
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@Netznutzer und PLUS:
Es ist doch sinnlos von Ihnen, immer zu behaupten, ich oder sonstwer in diesem Forum würde die Milliardenkosten der PV-Förderung verschleiern oder verharmlosen.
@ superhaase
Wer redet denn von Ihnen oder über Sie?
Nehmen Sie sich nicht so wichtig.
Gruß
NN
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@ superhaase
Wer redet denn von Ihnen oder über Sie?
PLUS und Sie werfen mir und anderen (z.B. Energiesparer und Agnitio) hier vor, die PV-Förderkosten zu "verharmlosen".
Aber nun mal Butter bei die Fische:
Was leiten Sie für Forderungen für den weiteren Verlauf der Energiewende aus der bisherigen Kostenmisere ab?
Oder können Sie doch nur meckern und schimpfen?
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Ich sehe das genauso. Es bestreitet keiner hier, dass eine Überförderung in einigen Bereichen stattgefunden hat, die uns nun belastet. Aber um eine konstruktive Weiterentwicklung im deutschen Energiesystem zu erreichen, muss man weiter denken und Vorschläge für die Zukunft machen. Wir legen das zwar nicht in diesem Forum fest, aber wir können uns unter Experten darüber unterhalten. Es geht hier eben nicht darum den anderen auszustechen, denn wir sind hier keine Partei und nicht im Wahlkampf. Ich sehe das Forum als Informationsaustausch verschiedener Experten mit Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte. Dafür haben wir hier genügend Menschen mit Sachverstand, aber bisher habe ich keinen gesehen der alle Bereiche perfekt beherrscht, denn dann wäre dieser wohl auch nicht in dem Forum unterwegs und hätte vielleicht "besseres" zu tun. ;)
Zum Thema Eigenverbrauch: Ja, PV-EV führt erstmal zur Verteuerung der EEG-Umlage in seiner Wälzung auf alle übrigen Bürger. Ob es eine Art Eigenverbrauchsumlage gibt, wird sich wohl auch dieses Jahr noch entscheiden. Ob ich mir aber eine 3kWp-Eigenverbrauchsanlage aufs Dach schraube oder meine alte ineffiziente Kühltruhe aus dem Jahr 1990(die blöderweise noch funktioniert) wegwerfe, ist praktisch das gleiche. -> Ich nutze weniger Strom aus dem Netz.
Dennoch, finde ich, muss man das Gesamtsystem betrachten. Die Möglichkeit des EV und die Verteuerung der Strompreise führt zu einer Energieeffizienz, die durchaus politisch gewollt ist. Es ist gewollt, dass weniger Strom gebraucht wird. Energiespargeräte werden gekauft und die Menschen machen sich(vielleicht erstmals) Gedanken um ihren Energieverbrauch.
Wenn man mal den Blick nach Frankreich wirft, ist dies keineswegs der Fall. Strom ist billig, die Häuser sind weit von unseren Energie-Standards entfernt, geheizt wird mit Elektroheizungen. In diesem Bereich sind wir bereits viele Jahre voraus. Somit hat auch ein steigender Strompreis nicht nur Nachteile..
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Es ist doch sinnlos von Ihnen, immer zu behaupten, ich oder sonstwer in diesem Forum würde die Milliardenkosten der PV-Förderung verschleiern oder verharmlosen.
Alle hier und auch "da draussen" kennen die Milliardenkosten der PV-Förderung. Keiner bestreitet oder verschleiert diese.
Na ja, weil Sie und die „Sonst wer’s“ ihre Schäfchen im Trockenen wissen, lässt sich hier ja gut heucheln.
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@ Agnitio
Verraten Sie uns doch mal, zu welcher Art von Experte Sie sich zählen.
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Na ja, weil Sie und die „Sonst wer’s“ ihre Schäfchen im Trockenen wissen, lässt sich hier ja gut heucheln.
Toller Beitrag!
Haben Sie sachlich auch noch was auf dem Kasten, oder beschränken Sie sich heute nur aufs Stänkern?
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@ Agnitio
Verraten Sie uns doch mal, zu welcher Art von Experte Sie sich zählen.
Worauf zielt die Frage?
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Ob ich mir aber eine 3kWp-Eigenverbrauchsanlage aufs Dach schraube oder meine alte ineffiziente Kühltruhe aus dem Jahr 1990(die blöderweise noch funktioniert) wegwerfe, ist praktisch das gleiche. -> Ich nutze weniger Strom aus dem Netz.
"Praktisch das Gleiche" - Also irgendwie kommt mir dieses "Kühltruhen"-Argument doch sehr bekannt vor. Das Argument ist doch in der Zwischenzeit schon arg abgenutzt. Nur abgeschrieben oder ...?
Auch die mehrfache Wiederholung bestätigt nur, dass diese EEG-Energiewende nicht nur unsozial sondern rechtlich fragwürdig ist. Nochmal, mit dem staatlich sanktionierten EEG soll die Energiewende befördert werden. Über Sinn und Unsinn, über Missbrauch, über Erfolg und Misserfolg des EEG kann nur noch im Einzelnen gestritten werden. Denn die dicken Fakten liegen jetzt unstreitig auf dem Tisch. Es wurden Milliarden in den Sand gesetzt, egal ob man die "Solarschulden" betrachtet oder die Pleiten in der Branche. Nichts ist mit dem Klima-, und Umweltschutz unter dem Strich, nichts ist mit preiswert, nichts mit sicher und nichts mit nachhaltig. Nichts ist besser, vieles schlechter! Es ist hohe Zeit für eine radikale Korrektur!
Die Energiewende, Klima-, Umweltschutz, Zukunftssicherung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, deren Finanzierung nicht dem nicht privilegierten Stromverbraucher alleine zukommt. Deshalb ist die Finanzierung aus dem Staatssäckel vorzunehmen und nicht über den Strompreis.
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"Praktisch das Gleiche" - Also irgendwie kommt mir dieses "Kühltruhen"-Argument doch sehr bekannt vor. Das Argument ist doch in der Zwischenzeit schon arg abgenutzt. Nur abgeschrieben oder ...?
Abgeschrieben ist es nicht, aber möglicherweise hat das schon mal jemand irgendwo gesagt. Wieso gehen sie nicht lieber darauf ein?
zum Rest: blablablaleierleierleier. Ich weiß gar nicht wieso sie aller 10 Beiträge nochmal eine Zusammenfassung Ihrer, sich stetig im Kreis drehenden, Gedanken brauchen.
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Abgeschrieben ist es nicht, aber möglicherweise hat das schon mal jemand irgendwo gesagt. Wieso gehen sie nicht lieber darauf ein?
zum Rest: blablablaleierleierleier. Ich weiß gar nicht wieso sie aller 10 Beiträge nochmal eine Zusammenfassung Ihrer, sich stetig im Kreis drehenden, Gedanken brauchen.
"Sehr sachlich!" Können Sie nicht lesen, ich bin darauf konkret eingegangen. Wenn Sie mir sagen, dass Sie Kühlschränke oder PV-Anlagen verkaufen, dann könnte ich ja Ihr Motiv wenigsten nachvollziehen.
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Ehrlichkeit: Wer die Quelle kennt, kennt meist schon den Inhalt und das Ergebnis. ...
Das trifft auf Ihren Kommentar sicher genauso zu. ;)
Sie philosophieren hier über die von mir angesprochene Ehrlichkeit und stellen diese fast allgemein infrage. Für NN sind offenbar Referenzmarktwerte "ehrliche" Preise.
@Energiesparer51, das hoffe ich doch, dass meine Kommentare erkennbar sind! Ich hänge meine Fahne nicht in den Wind und vertrete selbstverständlich in meinen Kommentaren meine Meinung. Es geht aber nicht um meinen oder anderer Kommentare, sondern um angebliche wissenschaftliche Studien und Gutachten. Das ist nicht in Ordnung! Aber man hat offensichtlich dafür genug Geld von den Verbrauchern abkassiert und die gekaufte "Wissenschaft" verdient noch gut dabei.
Ehrlichkeit, sehen Sie sich die MW-Entwicklungen an. MW steht für Markt und Wert. Dann denken Sie an PV und sehen Sie sich die seit Jahren festzustellende besondere Herausstellung der PV beim BdEV und hier im Energieverbraucherforum an. Ehrlich, PV, Markt und Wert was haben die miteinander gemein?
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Die Energiewende, Klima-, Umweltschutz, Zukunftssicherung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, deren Finanzierung nicht dem nicht privilegierten Stromverbraucher alleine zukommt. Deshalb ist die Finanzierung aus dem Staatssäckel vorzunehmen und nicht über den Strompreis.
Sie "hängen Ihre Fahne nicht in den Wind"?
Man darf lachen.
Sie fordern hier die Subventionierung der Strompreise durch Steuergelder.
Schreien Sie sonst nicht immer "Subventionen sind Gift"?
Warum wohl fordern Sie hier plötzlich das Gegenteil?
Ganz einfach: Sie erhoffen sich von dieser Subvention den persönlichen finanziellen Vorteil einer niedrigeren Stromrechnung.
Man kann das opportunistischen Egoismus nennen.
Nennen Sie mir doch bitte mal ein einziges Beispiel, bei dem irgendeine Gemeinwohlaufgabe, die mit irgendeinem Konsumgut verknüpft ist, vom Staat aus Steuermitteln finanziert wird.
Es gibt wohl keines.
Übernahm der Staat die Kosten für die Entschwefelungsanlagen der Kohlekraftwerke? Nein.
Übernahm der Staat die Kosten für die Umstellung auf FCKW-freie Kühlschränke und Klimaanlagen? Nein.
Übernahm der Staat die Kosten für Katalysatoren in Kraftfahrzeugen? Nein.
Übernimmt der Staat die Kosten für regelmäßig steigenden Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge? Nein.
Übernimmt der Staat die Kosten für die umweltschonende Müllentsorgung (z.B. Duales System - "grüner Punkt")? Nein.
Umweltschutz bei der Konsumgüterherstellung als vom Staat zu finanzierende Gemeinwohlaufgabe?
Gibt es nicht. Zu Recht.
Der deutsche Staat verfolgt hier offenbar immer das Verursacherprinzip: Wer diese Konsumgüter konsumiert, muss über deren Preise die damit verbundenen Gemeinwohlkosten finanzieren.
Das ist gerecht und auch gut so.
Den von Ihnen behaupteten Zusammenhang, dass ein Gemeinwohlkostenanteil eines Konsumgutes (z.B. die Kosten für Umwetlschutzauflagen bei der Herstellung) vom Staat zu finanzieren seien gibt es nicht.
Er ist aus keinem Gesetz herzuleiten, und auch nicht ethisch zu rechtfertigen. Es muss das Verursacherprinzip gelten, soweit wie irgend möglich. Daraus folgt, dass diese mit dem Konsumgut zusammenhängenden Kosten auch über den Preis des Konsumgutes zu finanzieren sind.
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Ehrlich, PV, Markt und Wert was haben die miteinander gemein?
Der "Wert" der an der Börse gehandelten Ware Strom wird zumindest bei den derzeitigen Marktmechanismen von der PV beeinflusst.
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Superhaase schrieb:
PV war bisher teuer, wurde extrem überfördert und hat sehr hohe Kosten verursacht, die noch 20 Jahre lang abbezahlt werden müssen.
Wenn diese Erkenntnis wirklich bei allen angekommen ist, dann wäre bereits viel gewonnen.
Allerdings habe ich das Gefühl, dass es durchaus noch nicht so ist, sonst würden manche Beiträge anders aussehen.
Wichtiger wäre es allerdings, dass diese Erkenntnis auch bei den Entscheidungsträgern ankommt und entsprechende Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden.
Es wurden hier im Forum eine Reihe von Vorschlägen gemacht.
Die einen betrafen eine grundlegende Reformierung des EEG mit einer gerechteren Kostenverteilung.
2 Kernpunkte: Wegfall der Stromsteuer und Wegfall der Steuern auf Steuern bzw. Abgaben.
Der andere Vorschlag betrifft die Steuerfinanzierung einer Gemeinwohl- bzw. Gemeinschaftsaufgabe des Staates.
Es ist sicher nicht die Aufgabe eines Verbraucherforums, das zu detaillieren. Die Aufgabe muss in beiden Fällen sein, ein Ziel mit den Betroffenen –und das sind wir im Prinzip alle- und nicht gegen sie zu erreichen.
Es darf einfach nicht sein, dass die Energiewende soundsoviele Profiteure hervorbringt und andere das bezahlen sollen.
Um es ganz deutlich zu sagen: es kann nicht sein, dass jemand mit seinem Solardach Monat für Monat 200 Euro Vergütung erhält, seine Investition in 7 Jahren rein hat und sich danach eine goldene Nase verdient, während ein Hartz-IV-Empfänger für jede kWh statt 20 Ct. nun 26 Ct. bezahlt.
Auch dieser Solarist hat sich angemessen an der Gemeinschaftsaufgabe zu beteiligen!
Es muss ja nicht so wie in Spanien gehandhabt werden.
Wenn obige Erkenntnis auch bei den Entscheidungsträgern angekommen ist, müssten zumindest für die Zukunft nicht gleiche Fehler wiederholt werden.
Die Energiewende wird uns noch Jahrzehnte beschäftigen und da ist mit unkoordinierten Hauruckaktionen wenig zu machen.
Es ist eine falsche Annahme, dass der Markt alles regelt.
Die Politik hat die Vorgaben zu machen. Dazu gehört ein Plan mit Zielstellungen und Terminen.
Wenn da das vorauschauende Denken aber nur bis zur nächsten Wahl reicht, muss es schief gehen.
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Wenn diese Erkenntnis wirklich bei allen angekommen ist, dann wäre bereits viel gewonnen.
Allerdings habe ich das Gefühl, dass es durchaus noch nicht so ist, sonst würden manche Beiträge anders aussehen.
Ach ja?
Zeigen Sie ein Beispiel!
Es darf einfach nicht sein, dass die Energiewende soundsoviele Profiteure hervorbringt und andere das bezahlen sollen.
Um es ganz deutlich zu sagen: es kann nicht sein, dass jemand mit seinem Solardach Monat für Monat 200 Euro Vergütung erhält, seine Investition in 7 Jahren rein hat und sich danach eine goldene Nase verdient, `...
Warum sollte ein Solarist weniger Rendite erhalten als ein Atom- oder Kohlekraftwerksbetreiber, der noch viel höhere Renditen einfährt?
Auch dieser Solarist hat sich angemessen an der Gemeinschaftsaufgabe zu beteiligen!
Woraus schließen Sie, dass er das nicht tut?
Jeder "Solarist", der für seinen PV-Strom EEG-Vergütung bekommt, bezahlt auch EEG-Umlage für seinen bezogenen Strom.
Sofern und soweit er seinen Solarstrom selbst verbraucht, erhält er dafür keine Förderung - also ist er in Bezug auf Ihr obiges Argument insoweit auch nicht betroffen. Für seinen Reststrombezug aus dem Netz zahlt er ebenfalls seinen Beitrag zur Gemeinschaftsaufgabe über die EEG-Umlage.
Warum glauben einige immer, dass ein "Solarist" grundsätzlich ein Sozialschmarotzer sei, der keinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet oder leisten will?
Viel eher könnte man womöglich sagen, wer eine Steuerfinanzierung der Energiewende fordert ist ein Sozialschmarotzer, der nur für sich persönlich billigen Strom auf Kosten der Allgemeinheit haben will und nicht seinen dem Stromverbrauch entsprechenden Beitrag zur Gemeinwohlaufgabe Energiewende tragen will.
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Sie fordern hier die Subventionierung der Strompreise durch Steuergelder. Schreien Sie sonst nicht immer "Subventionen sind Gift"? Warum wohl fordern Sie hier plötzlich das Gegenteil? Ganz einfach: Sie erhoffen sich von dieser Subvention den persönlichen finanziellen Vorteil einer niedrigeren Stromrechnung. Man kann das opportunistischen Egoismus nennen.
Nennen Sie mir doch bitte mal ein einziges Beispiel, bei dem irgendeine Gemeinwohlaufgabe, die mit irgendeinem Konsumgut verknüpft ist, vom Staat aus Steuermitteln finanziert wird.
@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, extrem subventioniert wird vorrangig Ihre PV-Anlage. Der Strompreis verteuert sich dadurch. ... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen. Aufgeklärte Verbraucher nehmen Ihnen das schon lange nicht mehr ab, @superhaase. Der PV-Stromerzeuger und Eigenverbraucher verteuert zunehmend den Strompreis für den Rest der nicht privilegierten Stromverbraucher.
Nur mal angenommen, das Bundesverfassungsgericht erklärt das EEG umfassend für verfassungswidrig und es wäre Schluss mit der garantierten Einspeisung und Einspeisevergütung für zwanzig Jahre. Dann wäre es auch zu einem wesentlichen Teil mit der Verteuerung vorbei. Kein Steuerzahler und kein Stromverbraucher würde damit noch belastet.
Jetzt könnte man sich daran machen, die Aufgabe des Klima- und Umweltschutzes und der Zukunftsicherung der Energieversorgung als Gemeinschaftsaufgabe zu organisieren.
Sehen Sie sich mal den Bayerischen Staatshaushalt an (http://www.stmf.bayern.de/haushalt/staatshaushalt_2013/). Was wollen Sie denn mit der Betonung "Konsumgut" in Bezug auf Strom ausdrücken. Dass der Grundversorgungsbedarf Strom für noch mehr Menschen zum unbezahlbaren Luxuskonsumgut werden soll, weil diese unsoziale und wohl rechtswidrige Energiepolitik immer mehr auf die Strompreise ablädt und sich die reichen Cleverle sich davor drücken?! Sehen Sie sich an, was der Freistaat Bayern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Haushalt vorgesehen hat. (http://www.stmf.bayern.de/haushalt/staatshaushalt_2013/haushaltsplan/Epl08.pdf) Da geht es auch um Konsumgüter!
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Die Differenzkosten, die das EEG verursacht, verursacht der Gesetzgeber, der schon das EEG verursacht hat.
Es erscheint also vollkommen falsch, dass die Stromkunden Verursacher dieser Kosten seien.
Verursacherhaftung hat im Übrigen regelmäßig zur Voraussetzung, dass der Haftende die Möglichkeit hat,
die haftungsbegründenden Umstände abzustellen. Er haftet gerade deshalb, weil er die Möglichkeit zur Abstellung hatte, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.
Kein Stromkunde hat jedoch die Möglichkeit, die durch das EEG verursachten Differenzkosten zu verringern:
Wer regenerativen Strom zum Eigenverbrauch erzeugt oder wer als Stromkunde seinen Verbrauch anderweitig reduziert, dem wird sogar entgegen gehalten, dass er damit die Basis für die EEG- Umlage untergräbt, wodurch die EEG- Umlage für alle anderen Stromkunden weiter steigt.
Daran wird offenkundig, dass kein Stromkunde es in der Hand hat, die durch das EEG verursachten Differenzkosten als solche zu vermeiden oder zu verringern.
Wenn der Staat sich entschließt, die erneuerbaren Energien (exakter: die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen) derart wirtschaftlich zu fördern, dann kann er dies grundsätzlich auch durch Beihilfen aus dem Haushalt leisten, etwa indem die den ÜNB verbleibenden Differenzkosten direkt aus dem Haushalt oder einem daraus zu bildenden Sondervermögen laufend gedeckt werden. Wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt bestritten werden, werden die Lasten ebenso gerecht verteilt, wie dies etwa bei den Kosten der inneren Sicherheit, der Verteidigung und Rüstung oder dem öffentlichen Bildungswesen der Fall ist.
Werden die Differenzkosten zukünftig aus öffentlichen Haushaltsmitteln gedeckt, so werden damit auch nicht etwa die Stromkunden subventioniert.
Durch das EEG staatlich subventioniert sind und bleiben allein die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen.
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@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
Was sonst soll denn eine staatliche Kostenübernahme für einen Teil der Herstellungskosten des Stroms sein?
Die festgelegte Einspeisevergütung nach dem EEG ist keine Subventionierung, weil nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern vom Stromverbraucher. Es handelt sich um staatlich festgelege Preise, die zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisegarantie zu einer zwangsweisen Verteuerung des Stroms für den Verbraucher führen.
Das ist z.B. vergleichbar mit anderen gesetzlichen Umweltschutzvorgaben, die die Herstellung eines Konsumgutes teurer machen und zu höheren Preisen für die Verbraucher führen. Zum Beispiel erhalten Katalysatorhersteller auch nur deshalb Geld vom Verbraucher, weil durch gesetzliche Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge die Kraftfahrzeughersteller gezwungen sind, Katalysatoren in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die Kosten dafür trägt der Autokäufer.
Würde man das nun als "Subventionierung der Katalysatorhersteller" bezeichnen? Nein.
Aber eine Steuerfinanzierung dieser Herstellungskosten wäre ganz klar eine Subventionierung durch den Staat.
... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen.
Keiner leugnet das.
Ich weise nur immer darauf hin, dass diese Wirkung nicht gegen den PV-Ausbau und auch nicht gegen den Eigenverbrauch von Ökostrom spricht.
Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?
Zweitens gibt es für das Problem, dass sich immer mehr Leute (PV-Besitzer oder Besitzer eines modernen Kühlschranks) der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben über den Stromverbrauch teilweise entziehen, einfache Lösungen:
a) die Gemeinwohlaufgabe "Finanzierung der Strom-Infrastrukturkosten" kann man ganz einfach stärker auf die Bereitstellung des Stromnetzanschlusses umlegen, also z.B. auf die Anschlussleistung. Somit wird auch ein Eigenverbraucher für die jederzeitige Bereitstellung von Strom, falls seine Anlage ausfällt oder er zeitweise mehr Strom braucht als seine Anlage liefert, zur Kasse gebeten.
Also: Erhebung eines größeren Teils von Netzentgelten und EEG-Umlage auf den monatlichen Grundpreis, statt nur auf den Arbeitspreis des Stroms.
b) die anderen Gemeinwohlaufgaben könnte man ebenso wenigstens teilweise auf den monatlichen Grundpreis umlegen, oder aber womöglich über ganz andere Steuern oder Abgaben finanzieren.
Sehen Sie sich an, was der Freistaat Bayern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Haushalt vorgesehen hat.[/url] Da geht es auch um Konsumgüter!
Erwischt!
Dass Lebensmittel über die Agrarsubventionen ganz generell verbilligt werden, ist wohl wahr.
Allerdings sind mir die Argarsubventionen auch nicht recht. Sie schaden weltweit viel mehr, als sie nützen. Allgemein weltweit notwendig sind sie sicher auch nicht. Leider hat sich da in den Industriestaaten eine Subventionitis hochgeschaukelt und ausgebreitet, die sich nun mehr oder wengier gegenseitig bedingt.
Ich sehe das nicht als Vorbild für andere Wirtschaftbereiche.
Dem PV-Anlagenbetreiber und Windparkbetreiber kann es ja egal sein, woher das Geld kommt.
Insgesamt billiger wird es durch eine Umstellung auf Steuerfinanzierung nicht.
Dass es die Finanzierung deshalb "gerechter" verteilt würde, bestreite ich auch weiterhin. Es ergibt sich lediglich eine ander Verteilung. Fraglich auch weiterhin, welche Steuer man erhöhen wollte.
Die Differenzkosten, die das EEG verursacht, verursacht der Gesetzgeber, der schon das EEG verursacht hat.
Es erscheint also vollkommen falsch, dass die Stromkunden Verursacher dieser Kosten seien.
Wem dies vollkommen falsch erscheint, der hat womöglich nur ein vollkommen falsches Verständnis. ;)
Der Gesetzgeber schreibt mit dem EEG einen Umbau der Stromversorgung zur Nachhaltigkeit (Umweltschutz) vor.
Die Kosten für die Stromherstellung verursacht aber weiterhin der Stromverbraucher, der den Strom nachfragt.
Gäbe es keine Stromnachfrage, würden auch keine Differenzkosten durch das EEG entstehen, weil keine EEG-Anlage Strom einspeisen könnte. Das verhält sich analog zu den "Differenzkosten", die durch die gesetzlichen Regelungen zur Rauchgasentschwefelung entstehen.
Verursacherhaftung hat im Übrigen regelmäßig zur Voraussetzung, dass der Haftende die Möglichkeit hat,
die haftungsbegründenden Umstände abzustellen. Er haftet gerade deshalb, weil er die Möglichkeit zur Abstellung hatte, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.
Das trifft auf den Stromverbrauch zu. Niemand ist verpflichtet, Strom zu verbrauchen. Er kann sich dem entziehen.
Kein Stromkunde hat jedoch die Möglichkeit, die durch das EEG verursachten Differenzkosten zu verringern:
Das erscheint nun nicht nur vollkommen falsch, sondern ist ganz offensichtlich vollkommen falsch.
Jeder einzelne hat es in der Hand, ob und wieviel er Strom verbraucht, und insbesondere, wieviel Strom er aus dem Netz bezieht.
Es gibt auch in Deutschland Leute, die keinen Strom verbrauchen, oder gar Anwesen oder Wirtschaftsbetriebe, die gar nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Wer keinen Strom aus dem Netz verbraucht, weil er nicht darauf angewiesen ist oder dies nicht möchte (weil z.B. unwirtschaftlich), verursacht auch keine Stromerzeugung für das öffentliche Netz. Wer hingegen viel Strom aus dem Netz bezieht, verursacht auch viel Stromerzeugung für das Netz. Viel Stromerzeugung verursacht auch viel Energiewendekosten, denn es müssen viele Ökostromanlangen errichtet und viele Speicher und Netze gebaut werden.
Es besteht eine direkte Kausalität, die nicht wegdiskutiert werden kann.
Wer regenerativen Strom zum Eigenverbrauch erzeugt oder wer als Stromkunde seinen Verbrauch anderweitig reduziert, dem wird sogar entgegen gehalten, dass er damit die Basis für die EEG- Umlage untergräbt, wodurch die EEG- Umlage für alle anderen Stromkunden weiter steigt.
Ja mei, weil irgendwelche Leute auf komische Anschuldigungen kommen, sind diese noch lange nicht irgendwie relevant.
Sie wollen doch nicht allen Ernstes daraus eine Pflicht zu einem Mindeststromverbrauch für jeden Bürger herleiten?
Daran wird offenkundig, dass kein Stromkunde es in der Hand hat, die durch das EEG verursachten Differenzkosten als solche zu vermeiden oder zu verringern.
Au Backe.
Diese Schlussfolgerung ist nun ganz sicher vollkommen falsch.
Wenn der Staat sich entschließt, die erneuerbaren Energien (exakter: die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen) derart wirtschaftlich zu fördern, dann kann er dies grundsätzlich auch durch Beihilfen aus dem Haushalt leisten, etwa indem die den ÜNB verbleibenden Differenzkosten direkt aus dem Haushalt oder einem daraus zu bildenden Sondervermögen laufend gedeckt werden.
Dass das möglich ist, ist unbestritten.
Dass das gerechter und angemessener wäre, ist nicht ersichtlich.
Wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt bestritten werden, werden die Lasten ebenso gerecht verteilt, wie dies etwa bei den Kosten der inneren Sicherheit, der Verteidigung und Rüstung oder dem öffentlichen Bildungswesen der Fall ist.
Innere SIcherheit, Verteidigung und Rüstung, öffentliches Bildungswesen sind nicht mit der Herstellung eines Konsumgutes und der damit zusammenhängenden Kosten vergleichbar.
Ihre Beispiele hinken nicht, sie sind bereits umgefallen ;), denn auf diesen Unterschied hab ich schon an anderer Stelle hingewiesen.
Das oben gebrachte Beispiel von PLUS ist hingegen treffend und brauchbar, weil vergleichbar.
Wie oben von mir schon gesagt, halte ich das aber nicht für ein nachahmenswert.
Werden die Differenzkosten zukünftig aus öffentlichen Haushaltsmitteln gedeckt, so werden damit auch nicht etwa die Stromkunden subventioniert.
Nein, es werden die Strompreise subventioniert, indem ein Teil der Stromerzeuger subventioniert wird.
Durch das EEG staatlich subventioniert sind und bleiben allein die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen.
Das erscheint nun wieder vollkommen falsch, denn derzeit sind die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen nicht staatlich subventioniert. Siehe hierzu ganz oben in diesem Beitrag.
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@sh
Sie führen eine hitzige Diskussion m.E. zu hitzig, was auch an der Sonne liegen mag.
Die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden durch das EEG subventioniert, indem die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, deren Strom zu deutlich höheren als den Marktpreisen (Großhandelspreise) abzunehmen.
Sonst gäbe es schon keine Abnahme des Stroms aus diesen Anlagen zu diesen hohen Vergütungen.
Die staatliche Subventionierung der Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch das EEG besteht also darin, dass diese ihren erzeugten Strom garantiert abgesetzt bekommen, zudem zu einem garantiert hohen Preis, den sie auf dem Markt sonst überhaupt nicht erzielen könnten.
Nicht ersichtlich, welchen Begriff außer Subvention man sonst dafür verwenden sollte, wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten gesetzlich einen wirtschaftlichen Vorteil einräumt/ verschafft, den sie sonst nicht hätten.
Und ohne diese Art der Subventionierung der Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen gäbe es schon gar keine Differenzkosten und die mit diesen verbundenen Probleme.
Sollte es allen Stromkunden in Berlin, Hamburg, und Jena gelingen, überhaupt keinen Strom zu verbrauchen, so würden doch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen weiter unvermindert unter Berufung auf das EEG Strom einspeisen und unter Berufung auf das EEG die hohen Vergütungen von den Netzbetreibern beanspruchen.
Die Differenzkosten würden deshalb mindestens unverändert entstehen, wenn nicht gar der komplette Wegfall der Stromnachfrage in den genannten Städten sogar zu sinkenden Börsenpreisen und darüber zu weiter steigenden Differenzkosten führt.
Daran kann man ersehen, dass die Stromkunden die Differenzkosten nicht verursachen. Die unverändert entstehenden Differenzkosten würden dann nur auf eine geringere an Letztverbraucher gelieferte Stromabsatzmenge umgelegt, was unter sonst gleichen Bedingungen nur eine Erhöhung der EEG- Umlage pro an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde zur Folge hätte.
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@sh
Sie führen eine hitzige Diskussion m.E. zu hitzig, was auch an der Sonne liegen mag.
Ich denke, ich habe sachlich und nicht "hitzig" geschrieben.
Die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden durch das EEG subventioniert, indem die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, Strom zu deutlich höheren als den Marktpreisen (Großhandelspreise) abzunehmen. Sonst gäbe es schon keine Abnahme dieses Stroms zu diesen hohen Vergütungen.
[...]
Das ist, wie von mir schon dargelegt, keine staatliche Subvention, sondern eine Erhöhung der Herstellungskosten aufgrund staatlicher Vorschriften (Gesetze).
Dass die Wirkung einer "Subventionierung druch den Stromverbraucher" gleich kommt, ist klar. Daher hat sich der Begriff "Subvention durch das EEG" inzwischen auch etabliert, obwohl er sachlich falsch ist.
Aber diese Haarspalterei will ich gar nicht weiterführen - schon gar nicht hitzig ;) - ich wehre mich nicht gegen den Begriff "Sun´bventionierung durch das EEG".
Mein Vortrag hierzu war nur eine Klarstellung auf die Behauptung von PLUS, die Finanzierung der EEG-Kosten aus Steuermitteln wäre keine Subvention.
Da sind wir beide uns ja wohl einig, dass das nach jeder Definition eine Subvention wäre.
Sollte es allen Stromkunden in Berlin, Hamburg, und Jena gelingen, überhaupt keinen Strom zu verbrauchen, so würden doch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen weiter unvermindert unter Berufung auf das EEG Strom einspeisen und unter Berufung auf das EEG die hohen Vergütungen von den Netzbetreibern beanspruchen.
[...]
Dieses Beispiel war nicht auf einen lokalen, sondern einen "globalen" Verzicht auf Stromverbrauch gerichtet.
Gäbe es keine Stromnachfrage, hätte man das EEG gar nicht erlassen.
Zugeben, ein recht utopische Beispiel. Es sollte nur das Grundprinzip verdeutlichen und ist natürlich nicht als reales Szenario aufzufassen.
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@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?
@Superhaase, sie können auch nicht lesen. Ich weise Sie nochmal darauf hin, dass das Kühlschrank-Wäschetrocknerbeispiel kein Argument gegen die Steuerfinanzierung ist sondern dafür. Die Energiewende und was damit verbunden ist, ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu finanzieren ist. Gerade der Leistungsfähigere hat vermutlich eher eine PV-Anlage auf dem Dach, verbraucht den Strom bald eigen und kauft sich jeweils den neuesten tollen AAA+++Kühlschrank. Gerade diese Leistungsfähigeren haben sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen. Es geht hier nicht um "geißeln" oder "asoziales", aber Drücken geht nicht, egal mit welchen groben oder feinjustierten Mitteln auch immer. Das muss jetzt ein Ende haben.
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@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?
@Superhaase, sie können auch nicht lesen. Ich weise Sie nochmal darauf hin, dass das Kühlschrank-Wäschetrocknerbeispiel kein Argument gegen die Steuerfinanzierung ist sondern dafür.
Die Leseschwäche haben offenbar Sie.
Ich habe den Zusammenhang gar nicht hergestellt. Sie haben ganz offensichtlich einen dazwischen liegenden Teil meines Beitrags gelöscht und damit diesen Zusammenhang durch falsches Zitieren selbst hergestellt.
Zum Thema "Drücken":
Wenn jemand durch Eigenerzeugung oder einen neuen A+++-Kühlschrank weniger Strom aus dem Netz bezieht, verringert er doch auch die Energiewendekosten, weil insgesamt weniger Strom für das öffentliche Netz erzeugt und verteilt werden muss, was den entsprechenden Aufwand verringert.
Wenn sich die Leistungsfähigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung von anderen Gemeinschaftsaufgaben beteiligen sollen, wovor sie sich vermeintlich durch Eigenerzeugung oder A+++-Kühlschrank drücken, dann müssen diese nicht mit dem Stromverbrauch zusammenhängenden Gemeinschaftsaufgaben eben nicht über den Stromverbrauch finanziert werden, sondern über andere Steuern.
Ich würde das begrüßen.
Wenn es der Staat mit der Entlastung des Stromverbrauchers Ernst meint, muss er zuerst die Stromsteuer (Ökosteuer auf Strom) und die Mehrwertsteuer auf Strom abschaffen. Ebenso alle Konzessionsabgaben.
Erst danach macht es überhaupt Sinn über irgendwelche staatlichen Subventionen des Strompreises (bzw. der Stromerzeugung) nachzudenken. Alles andere wäre Linke-Tasche-Rechte-Tasche.
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Die Leseschwäche haben offenbar Sie.
Ich habe den Zusammenhang gar nicht hergestellt. Sie haben ganz offensichtlich einen dazwischen liegenden Teil meines Beitrags gelöscht und damit diesen Zusammenhang durch falsches Zitieren selbst hergestellt.
Zum Thema "Drücken":.....
Drückend heiß heute, die Sonne brennt vom Himmel, da wird es auf dem PV-Dach heiß ;). @superhaase, ich bin kein Admin, ich kann hier nichts löschen. Ihre Beitrag steht noch so wie Sie ihn hinterlassen haben. Passen Sie nur auf, dass Sie korrekt zitieren. Der Zusammenhang passt exakt:
... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen.
Keiner leugnet das.
Ich weise nur immer darauf hin, dass diese Wirkung nicht gegen den PV-Ausbau und auch nicht gegen den Eigenverbrauch von Ökostrom spricht.
Darauf passt mein Hinweis exakt. Wissen Sie nicht mehr, was Sie selbst geschrieben haben?!
Die Sonne brennt heute so rücksichtslos und macht keinen Halt vor den PVlern. @Superhaase, ich denke es reicht für heute.
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@PLUS:
Sie irren.
In meinem Beitrag waren die Teile
@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
und
Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?
durch viele weitere Zeilen und einen Themenwechsel getrennt. Diese Trennung haben Sie durch falsches Zitieren beseitigt.
Ich hatte also keineswegs das Kühlschrankbeispiel als Argument gegen die Steuerfinanzierung der EEG-Kosten angeführt, wie Sie unterstellen.
Genau Lesen war ja noch nie Ihre Stärke, aber dass Sie nun auch noch verfälscht zitieren und das selbst nach Hinweis darauf nicht erkennen können, mag vielleicht wirklich an der Sonneneinstrahlung auf Sie liegen.
Es sei Ihnen daher verziehen. ;)
Ende dieses Themas.
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.... Diese Trennung haben Sie durch falsches Zitieren beseitigt.
Ich hatte also keineswegs das Kühlschrankbeispiel als Argument gegen die Steuerfinanzierung der EEG-Kosten angeführt, wie Sie unterstellen.
Genau Lesen war ja noch nie Ihre Stärke, aber dass Sie nun auch noch verfälscht zitieren und das selbst nach Hinweis darauf nicht erkennen können, mag vielleicht wirklich an der Sonneneinstrahlung auf Sie liegen. Es sei Ihnen daher verziehen. ;) Ende dieses Themas.
Nein, das Thema ist leider noch nicht am Ende. Dann doch noch mal, so geht das nicht @superhaase. Ich habe Sie nicht "verfälscht zitiert".! Das verbitte ich mir! Das geht dann trotz Sonneneinwirkung zu weit, da hört jede Toleranz auf.
Ich habe Ihren umfangreichen Text nicht nochmal vollständig wiedergegeben. Das ist weder eine Pflicht noch notwendig. Ihren Beitrag kann jeder immer noch als Bezug vollständig nachlesen. Ich habe aber weder einen Text gelöscht noch habe ich falsch zitiert!
Wenn Ihr Kühlschrankbeispiel kein Argument gegen die Steuerfinanzierung war, dann ist das ja schon mal ein kleiner Fortschritt bei Ihrer Erkenntnisgewinnung. Arbeiten Sie daran weiter. Schrittchen für Schrittchen, es braucht halt Zeit und es sind noch ein paar Monate bis Weihnachten ;)
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Mit dem EEG räumt der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen jedenfalls die aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile ein, die sie sonst nicht hätten. Ohne die Einräumung/ Verschaffung dieser wirtschaftlichen Vorteile für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen kraft Gesetzes durch den Staat gäbe es jedenfalls schon keinerlei zu deckende Differenzkosten.
Die Verringerung des Stromverbrauchs durch Stromkunden (Letztverbraucher) verringert die so staatlich verursachten Differenzkosten nicht, sondern könnte durch sinkende Börsenpreise unter sonst gleichen Bedingungen sogar zu steigenden Diffrenzkosten führen. Die Differenzkosten werden dann allenfalls auf eine geringere an Letztverbraucher gelieferte Stromabsatzmenge verteilt, was nach dem bisherigen § 37 Abs. 2 EEG eine höhere EEG- Umlage zur Folge hätte.
Wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten wie hier den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen wirtschaftliche Vorteile einräumt, dadurch Kosten verursacht werden wie vorliegend die Differenzkosten, dann sollten solche Kosten grundsätzlich aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, solche Kosten also nicht ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit Bevölkerungsgruppen auferlegt werden, die insoweit gar keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft.
Ich meine, die Stromkunden trifft schon keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der Förderung einzelner Stromerzeugungsarten. Das gilt für die regenerative Stromerzeugung wohl ebenso wie für die Kohleverstromung.
BVerfGE 91, 186 unter C II 2 a):
Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Abgabeträgern nur der Stromverbrauch. Die bloße Nachfrage nach dem gleichen Wirtschaftsgut aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und energiepolitische Sicherung in Pflicht nimmt.
Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer Sonderabgabe eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur Kohleverstromung begründete. Die Art der Stromproduktion ist für die Stromverbraucher unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuellen Versorgung als Reflex der allgemeinen Versorgungssicherheit. Die Sicherstellung der Strom- oder Energieversorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das deshalb als Gemeinlast - durch Steuer - finanziert werden muß.
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Mit dem EEG räumt der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen jedenfalls die aufgezeigten wirtschaftlichen Vorteile ein, die sie sonst nicht hätten. Ohne die Einräumung/ Verschaffung dieser wirtschaftlichen Vorteile für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen kraft Gesetzes durch den Staat gäbe es jedenfalls schon keinerlei Differenzkosten.
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Wenn der Staat einzelnen Wirtschaftssubjekten wie hier den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen wirtschaftliche Vorteile einräumt, dadurch Kosten verursacht werden wie vorliegend die Differenzkosten, dann sollten solche Kosten grundsätzlich aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, solche Kosten also nicht ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit Bevölkerungsgruppen auferlegt werden, die insoweit gar keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft.
Ich meine, die Stromkunden trifft schon keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der Förderung einzelner Stromerzeugungsarten. Das gilt für die regenerative Stromerzeugung ebenso wie für die Kohleverstromung.
Gleiches gilt für Katalysatorenhersteller, die durch den Staat mittels Abgasvorschriften (Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz) einen wirtschaftlichen Vorteil eingeräumt bekommen, den sie sonst nicht hätten.
Autokäufer, die auch kein Interesse an niedrigen Abgaswerten der Autos haben, trifft somit nach dieser Logik auch keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichlich der Herstellung von Katalysatoren. Der Staat hätte nach dieser Logik auch die Kosten für die Katalysatoren in den Kraftfahrzeugen aus Steuermitteln zu finanzieren.
Ebenso gilt dies alles für die Rauchgasentschwefelungsanlagen der Kohlekraftwerke und viel weitere Beispiele, die schon genannt wurden.
Diese Logik auf die Müllentsorgung angewendet offenbart die darin enthaltene Fehleinschätzung:
Vor langer Zeit hat jeder seinen Müll einfach in den Wald oder den nächsten Fluss gekippt. Das war zwar nicht umweltfreundlich, aber billig. Dann gab es eine öffentlich organisierte Entsorgung ausschließlich auf Mülldeponien. Das wurde später auch als nicht umweltgerecht eingestuft.
Der Staat hat das per Gesetz aus Umweltschutzgründen "verbessert" und organisiert über die Kommunen eine umweltgerechte Müllentsorgung - auch über das Duale System. Durch diese ganzen Gesetze und Regelungen hat der Staat nun den Entsorgungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, den sie sonst nicht hätten. Und das nur aufgrund der Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz.
Dazu würde nun das BVerfG doch nicht folgendes sagen:
Die Müllgebühren und die Umlage des Dualen Systems belasten private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Kostenträgern nur der Konsum und der daraus resultieren Müllanfall. Die bloße Nachfrage nach den gleichen Wirtschaftsgütern aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte umweltpolitische Sicherung in Pflicht nimmt.
Der Kreis der Verbraucher ist nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer Sonderabgabe ("Grüner Punkt", Müllabfuhrgebühren) eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur umweltgerechten Müllentsorgung begründete. Die Art der Müllentsorgung (jeder kippt seinen Müll in den nächsten Wald ./. die Müllabfuhr und das Duale System entsorgen den Müll umweltgerecht) ist für die Konsumenten unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuelle Müllentsorgung als Reflex der allgemeinen Entsorgungssicherheit (die durch "jeder kippt seinen Müll in den Wald" erfüllt ist). Die Sicherstellung der umweltgerechten Müllentsorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das als Gemeinlast - durch Steuer - finanziert werden muss.
Niemand fordert aber die Finanzierung der Müllentsorgung aus Steuermitteln. Im Gegenteil gibt es die Müllabfuhrgebühren und die Kosten des Dualen Systems (Grüner Punkt), die als Umlage auf die einzelnen Produktverpackungen aufgeschlagen werden. Beides absolut verbrauchsabhängig gestaltet.
Würde das BVerfG also die kommunalen Müllabfuhrgebühren und die Umlage des Grünen Punkts auf die Konsumgüterpreise als verfassungswidrig einstufen?
Wohl kaum.
An dieser analogen Übertragung auf die Müllentsorgung kann man erkennen, dass dieser Teil der Begründung des Kohlepfennig-Urteils des BVerfG nicht wirklich nachvollziehbar, wohl eher schlicht falsch ist.
Auch Verfassungsrichter können sich verrennen und irren.
Das Kohlpfennigurteil mag insgesamt richtig sein, die Begründung ist in diesem Teil aber mehr als zweifelhaft.
Es kann daher auch als zweifelhaft angesehen werden, ob das BVerfG heute nochmal so begründen würde.
Dass den Stromverbraucher hingegen keine Finanzierungsverantwortung für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und (allgemeine?) energiepolitische Sicherung trifft, die nicht nur mit dem Stromverbrauch zusammenhängt, ist hingegen sicher nachvollziehbar und gerechtfertigt. Das hätte als Begründung des Kohlepfennig-Urteils wohl auch ausgereicht.
Ich meine, die Stromkunden trifft schon eine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich aller mit der Stromerzeugung zusammenhängenden Kosten, inklusive der aus Umweltschutzgründen und Gründen der Stromversorgungssicherheit als notwendig erachteten Auflagen wie der Rauchgasentschwefelung oder der zwangsweisen Einspeisung einzelner Stromerzeugungsarten trotz höherer Kosten.
Das gilt für die regenerative Stromerzeugung wohl ebenso wie für die Kohleverstromung (Rauchgasentschwefelung).
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Gleiches gilt für Katalysatorenhersteller, die durch den Staat mittels Abgasvorschriften (Gemeinwohlaufgabe Umweltschutz) einen wirtschaftlichen Vorteil eingeräumt bekommen, den sie sonst nicht hätten..
.. und die Hersteller von Gebots- und Verbotsverkehrsschildern erst. Ohne StVO bräuchte man die Schilder gar nicht.
Niemand fordert aber die Finanzierung der Müllentsorgung aus Steuermitteln. Im Gegenteil gibt es die Müllabfuhrgebühren und die Kosten des Dualen Systems (Grüner Punkt), die als Umlage auf die einzelnen Produktverpackungen aufgeschlagen werden. Beides absolut verbrauchsabhängig gestaltet.
Würde das BVerfG also die kommunalen Müllabfuhrgebühren und die Umlage des Grünen Punkts auf die Konsumgüterpreise als verfassungswidrig einstufen? Wohl kaum.
Da haben Sie Recht @superhaase, das wäre auch ein ausgemachter Blödsinn.
Merken Sie wirklich nicht mehr, wie schräg Ihre Argumentation ist. Es ist nicht zu fassen.
Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft. Mit Ihrer PV-Anlage habe ich allerdings nichts zu tun. Ihren Strom will ich sicher nicht. Von der Förderung die Sie genießen habe ich nichts, im Gegenteil. Umwelt- und Klima werden nicht besser, der Strom wird teurer, die Versorgung unsicherer. Alles angeblich für die Zukunft von "Kindern und Enkeln". Ich glaube nicht daran, und wenn, dann ist das nochmal eine staatliche Aufgabe, die der Staat insgesamt zu finanzieren hat. Aus dem Staatssäckel! Ich glaube nicht, dass irgenwelche "Kinder und Enkel" davon einen Nutzen haben. In Wirklichkeit sind die Solaristengemeinde, die PVler die einzigen Nutzniesser von dieser staatlich verordneten Förderorgie. Die Verbraucher und die Steuerzahler werden bei dieser EEG-Energiewende die Dummen bleiben. Die Branche ist bald am Ende und der eine oder andere wird noch seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Profiteure haben dann längst ihre Schäfchen ins Trockene gebracht.
Hinweis aus gegebenem Anlass: Die Zitate sind Ausschnitte, sie geben nicht den vollständigen Beitrag wieder. Gegebenenfalls kann im Originalbeitrag, falls vom Autor oder Admin nicht gelöscht oder geändert, nachgelesen werden auf was sich die Antwort insgesamt beziehen kann.
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Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft.
Es ist zwar richtig, dass Sie die gekauft haben, aber daran, dass Milch fast nur in solchen Pappverpackungen angeboten wird und nicht mehr lose in der Milchkanne sind eine ganze Reihe von Ursachen veantwortlich. Ich sehe die steigende Müllproduktion, speziell beim Verpackungsmüll nicht primär druch den Verbraucher verursacht.
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Den Müll in meiner Tonne habe ich verursacht. Die Milchtüte mit dem Grünen Punkt habe ich gekauft.
Es ist zwar richtig, dass Sie die gekauft haben, aber daran, dass Milch fast nur in solchen Pappverpackungen angeboten wird und nicht mehr lose in der Milchkanne sind eine ganze Reihe von Ursachen veantwortlich. Ich sehe die steigende Müllproduktion, speziell beim Verpackungsmüll nicht primär druch den Verbraucher verursacht.
@Energiesparer51, das hat jetzt mit dem Thema nichts zu tun. Was mit Dosenpfand und Co. beabsichtigt war und was daraus entstanden ist ist bekannt. Sie müssen sich schon an die Befürworter und Akteure wenden. In meinem Haushalt wird übrigens Milch in Mehrwegflaschen gekauft.
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In diesem Thread wurde schon viel geschrieben, was mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Eine Mülldiskussion mag zwar auch interessant sein, aber gehrt das wirklich hierher?
Es ist schon ein Kreuz, was alles Gemeinschaftsaufgaben oder Gemeinwohlaufgaben sind und wie diese zu finanzieren sind.
Was ich insgesamt feststelle: wenn sich der Staat vor der Finanzierung drücken kann, macht er dies.
Er macht es mitunter so geschickt, dass es die meisten gar nicht merken, was sie da wieder "aufgedrückt" bekommen und denken womöglich, die "Bösen" haben wieder an der Stellschraube gedreht.
Besonders interessant wird es dann, wenn man zusätzlich für den "Nachbarn" auch noch einen Teil der Kosten übernimmt, weil er sich drücken kann oder einen Antrag zu laufen hat und diesen -welch Wunder- auch bewilligt bekommen hat.
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Müll- Diskussionen bedarf es hier nicht.
Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der wirtschaftlichen Vorteile, die der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen mit dem EEG einräumt/ verschafft.
Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung dafür, dass Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom garantiert absetzen können, zumal zu garantierten Vergütungen, die über dem Marktpreis (Großhandel/ Erstabsatzmarkt für erzeugten Strom) liegen.
Weder eine Stromabsatzgarantie für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen noch eine garantierte Vergütung für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen über Marktpreis sind notwendige Voraussetzung für eine Stromversorgung, an denen die Stromkunden ein Interesse haben.
Das wird wohl allein daran deutlich, dass die Stromversorgung der Stromkunden nach wie vor vom Staat auch dann gewährleistet sein muss, wenn den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen der Absatz nicht (mehr) staatlich garantiert wird und den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen auch keine Vergütung über Marktpreis (mehr) staatlich garantiert wird.
Schließlich kann es im Wettbewerb grundsätzlich schon keine Stromabsatzgarantie für Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen geben, noch können Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchsetzen.
Immerhin die Betreiber konventioneller Stromerzeugungsanlagen stehen untereinander im Wettbewerb, haben keinerlei staatliche Stromabsatzgarantie und keine Möglichkeit, im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchzusetzen.
Stromerzeugungsanlagen, deren Stromgestehungskosten über dem Marktpreis liegen, werden deshalb aus dem Markt gedrängt.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn deren hohen Stromgestehungskosten etwa auch durch staatlich vorgeschriebene Rauchgasentschwefelungsanlagen, Kohlendioxid- Zertifikate oder besondere Brennelementesteuern begründet sind.
Der Staat garantiert den Betreibern konventioneller Stromerzeugungsanlagen gerade nicht, dass deren staatlich veranlassten Investitionen in Rauchgasentschwefelungsanlgen etc. pp. durch Stromabsatz zu bestimmten Preisen tatsächlich abgedeckt oder amortisiert werden. Liegen die Stromgestehungskosten dieser konventionellen Stromerzeugungsanlagen deshalb staatlich veranlasst über dem Marktpreis, so werden diese Stromerzeugungsanlagen gleichwohl im Wettbewerb aus dem Markt gedrängt.
Die nunmehr entgeltlich vom Staat zugeteilten Kohlendioxid- Verschmutzungsrechte zielen zB. gerade darauf ab.
Denn die Idee hinter dem Zertifikatehandel besteht gerade darin, die konventionelle Stromerzeugung, die mit hohen CO2- Emissionen verbunden ist, im Preiswettbewerb gegenüber Stromerzeugungsanlagen mit geringeren CO2- Emissionen zu benachteiligen.
Auch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden sich einem solchen Wettbewerb stellen müssen.
Soweit der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb noch die genannten wirtschaftliche Vorteile verschafft, trifft die Stromkunden diesbezüglich keine besondere Finanzierungsverantwortung.
Nur dadaurch, dass der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb die genannten wirtschaftliche Vorteile verschafft, entstehen überhaupt nur die abzudeckenden Differenzkosten, die deshalb grundsätzlich aus Haushaltsmitteln zu decken sind.
Nur ganz am Rande- weil auch deutlich neben dem Thema liegend- sei angemerkt, dass der Staat wohl auch keinen Hersteller von Katalysatoren durch Gesetz vom Wettbewerb ausnimmt, indem er ihm gesetzlich den Absatz seiner Produkte - zumal zu garantierten, über Marktpreis liegenden Vergütungen - gesetzlich garantiert. Es ist deshalb vielmehr davon auszugehen, dass auch die Hersteller von Katalysatoren untereinander in einem Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen.
In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
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In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar.
Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet.
Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.
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In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar. Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet. Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.
Manoman @Stromfraß, was für ein gemischter Brei wieder. Der von Ihnen zitierte Satz ist voll gültig und Punkt.
Ist Ihr Beitrag jetzt eine neue Erkenntnis, die der Forengemeinde gerade noch gefehlt hat? Der "Markt" richtet alleine nicht alles, deshalb haben wir ja als Wirtschaftsordnung die soziale Marktwirtschaft und nicht die totale Marktwirtschaft. Wie die Praxis aussieht, ja, das ist in machen Bereichen eine andere Frage. Nichts ist vollkommen! ;)
Diese EEG-Planverwaltungswirtschaft richtet aber überhaupt nichts. Man braucht da keine Studie und kein Gutachten mehr, man muss sich nur die Ergebnisse ansehen.
... und "Die Frage ist ... ". Diese Frage ist lange bekannt, es fehlt alleine die Antwort. Es wird höchste Zeit nicht nur für die Antwort, sondern für die Tat. Man kann aktuell die Politiker fragen. Es ist bald Wahltag. Farbe bekennen jetzt!
Die gemachte Zeche steuerfinanzieren. Weg mit diesem EEG. Ein Schaden im dreistelligen Milliardenbereich wurde angerichtet. Schädlich, unsozial, rechtswidrig ist diese Energieplanverwaltungswirtschaft. Es reicht, subventioniert wurde mehr als genug. Dieser EEG-Anschub bis zur Beerdigung wird in die Geschichte eingehen.
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@RR-E-ft:
Die Frage, ob sich die erneuerbaren Energien untereinander oder allgemein einem Wettbewerb stellen oder nicht, geht an der Frage, ob die EEG-Differenzkosten aus der Staatskasse zu finanzieren sind, schlicht vorbei.
Bei einer Steuerfinanzierung der Differenzkosten wäre zudem erst einmal zu klären, welche Basis man für die Differenzkosten zugrundelegt. Der aktuelle Börsenpreis kann es ja nicht sein. Schon eher ein Börsenpreis zu einem Zeitpunkt vor der Börsenpreissenkung aufgrund der Einspeisung erneuerbarer Energien. Wer legt dan Basispreis fest und in welcher Höhe für welchen Zeitraum? Wer zahlt den Rest, und wie?
Ein Unterschied zwischen EEG-Differenzkosten und CO2-Zertifikatekosten lässt sich allenfalls dahingehend feststellen, dass die Zertifikate eine künstlich herbeigeführte Verteuerung der Strompreise bewirken, deren Geldertrag größtenteils nicht einmal zu CO2-Vermeidunginvestitionen in der Stromerzeugung dient, sondern über den Zertifikateauktionen dann ganz woanders hinfließt und dem Stromsystem entzogen wird. Diese "Finanzierungsverantwortung" trifft den Stromkunden schon zehnmal nicht.
Bei den EEG-Differenzkosten werden die Preiserhöhungen immerhin vollständig für CO2-Vermeidungsinvestitionen im Stromsystem genutzt. Diese Finanzierungsverantwortung lässt sich dem Stromkunden jedenfalls viel eher zuordnen.
Eine vertiefte Diskussion über Müll oder Katalysatoren oder die anderen von mir schon angeführten Beispiele will ich auch nicht führen, aber diese Beispiele zeigen, wie unzutreffend die Aussage ist, alle Gemeinwohlaufgaben hätte der Staat über Steuern zu finanzieren. Das Verursacherprizip hat einen sehr hohen Stellenwert - auch in der Rechtsprechung anerkannt (siehe aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf zur Netzentgeltbefreiung).
Ansonsten ist zu dem Thema "ist Steuerfinanzierung der Energiewende gerechter als Verursacherprinzip" wohl nichts neues an Argumenten mehr zu erwarten. Wir drehen uns schon mehr oder weniger nur noch im Kreis.
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Ansonsten ist zu dem Thema "ist Steuerfianzierung der Energiewende gerechter als Verursacherprinzip" wohl nichts neues an Argumenten mehr zu erwarten. Wir drehen uns schon mehr oder weniger nur noch im Kreis.
Wir drehen uns schon seit längerem im Kreis.
An sich brauchen wir das Thema hinsichtlich der Steuerfinanzierung ohnehin nicht zu diskutieren, denn es steht nicht an.
Insofern ist das eine mehr oder minder theoretische Debatte.
Bei anderen Fragen ist es zu diesem oder jenem Sachverhalt auch nur ein Meinungsaustausch. Diejenigen, die zu entscheiden haben, lesen hier im Forum nicht und bilden sich ihre Meinung sowieso nach anderen Kriterien. Da geht es nicht um Gemeinwohl oder "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern", sondern um Machtgewinn oder -erhalt oder ähnliche "Kleinigkeiten". Was interessiert da eine EEG-Umlage von 2, 3,5 oder 6 Ct.?
Da sind diejenigen, denen der Strom abgeschaltet wird, weil sie ihn nicht mehr bezahlen können (ja, manche auch nicht wollen), nur unangenehme Randthemen. Dass es auch immer mehr werden, die tanken, ohne zu bezahlen, ist nur eine Zahl in der Kriminalitätsstatistik und die Zahl derjenigen, die ihren Strom vor dem Zähler abnehmen, habe ich bisher noch nicht gelesen, aber die gibt es auch. Nur nicht darüber nachdenken, warum das so sein könnte ...