Durch das EEG entstehen Differenzkosten.
Zu diesen stellt sich die Frage, ob man diese nicht - als Beihilfe- zukünftig aus dem Haushalt decken kann, weil dies die Frage nach Nachlässen für die energieintensive Industrie und die Wirtschaft ingsgesamt erübrigen würde, ebenso die Mehrwertsteuerproblematik und die Problematik, dass die Kosten derzeit unabhängig von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Stromkunden umgelegt werden.
Mit einer solchen Beihilfe verbundewn wäre die Frage der Genehmigungsfähigkeit etwa mit Rücksicht darauf, dass das EEG den Warenverkehr mit Elektrizität und den Wettbewerb innerhalb der EU beeinträchtigen kann, wenn dadurch 20 Prozent des Stromabsatzmarktes in Deutschland gegen Stromlieferungen aus dem EU- Ausland abgeschottet werden, insbesondere auch gegen Stromlieferungen mit zertifizierter Herkunft aus regenerativen Energien; das EEG zudem zugleich einen großen Einfluss auf die Großhandelspreise hat. Der große Einfluss auf die Letztverbraucherpreise entfiele, wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt gedeckt würden.
Im weiteren geht es um die Beschränkung der Differenzkosten andererseits.
Die Differenzkosten werden beeinflusst von den eingespeisten EEG- Strommengen sowie den staatlich festgesetzten und garantierten Vergütungen für die Anlagenbetreiber einerseits und den Vermarktungserlösen andererseits.
Bisher werden die EEG- Strommengen von den ÜNB über die Börse vermarktet.
Der Strom wird dadurch an der Börse zu Graustrom.
Die ÜNB haben kein gesteigertes Interesse daran, diese Strommengen zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten.
Der durchschnittliche Vermarktungserlös lag im Februar 2013 noch bei 43,94 EUR/ MWh bzw. 4,394 Ct/ kWh.
Der durchschnittliche Vermarktungserlös lag im Juni 2013 nur noch bei 27,63 EUR/ MWh bzw. 2,763 Ct/ kWh.
Siehe hier:
http://www.eeg-kwk.net/de/file/Vermarktungsmengen_Prg-7_Abs-1_Nr-2_Juni_2013.pdfDie gesamte EEG- Strommenge hatte bei Vermarktung über die Börse im Juni 2013 also nur noch einen durchschnittlichen Wert von knapp 2,8 Ct/ kWh.
Umso geringer die durchschnittlichen Vermarktungserlöse ausfallen, um so größer sind die Differenzkosten.
Der SPD- Vorschlag zielt darauf ab, die EEG- Strommengen nicht mehr von den ÜNB an der Börse vermarkten zu lassen, sondern diese den Stromvertrieben zuzuteilen, damit diese die EEG- Strommengen auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermarkten. Dahinter steckt wohl der Gedanke, dass die Stromvertriebe aus diesen Strommengen neue Ökostrom- Produkte kreiren, die sie höherpreisig am Markt platzieren.
Bisher decken sich sog. Ökostromlieferanten oft mit Graustrom an der Börse ein und peppen diesen mit recht kostengünstigen Ökostromzertifikaten zu Ökostrom auf.
Die Stadtwerke Jena liefern laut Eigenwerbung ab 01.07.13 allen Kunden, auch grundversorgten Stromkunden, ausschließlich Ökostrom.
Wenn alle Grundversorger so verfahren wollten, würden sich wohl bloß die Preise für die Ökostromzertifikate verteuern.
Das EEG billigt den Anlagenbetreibern ohne jedes Risiko den Absatz der erzeugten Strommengen zu den staatlich festgesetzten und garantierten Vergütungen zu.
Im Wettbewerb müssten die Anlagenbetreiber ihr Vermarktungsrisiko selbst tragen. Fraglich, ob die Anlagenbetreiber bei einer Direktvermarktung ihres Stroms im Juni 2013 höhere durchschnittliche Erlöse erzielt hätten als eben jene 2,8 Ct/ kWh.
Würde man die Anlagenbetreiber - ohne Rücksicht auf einen etwaigen Vertrauensschutz - zukünftig vor die Aufgabe stellen, ihren erzeugten Strom selbst zu vermarkten, werden dadurch keine Bestandsanlagen zerdeppert. Die bereits am Netz befindlichen Anlagen würden wohl weiter wie bisher Strom erzeugen und einspeisen. Allein die Erlöse der Anlagenbetreiber würden geringer ausfallen, was deren Gewinne schmälert.
Dabei darf man wohl nicht vergessen, dass von Gewinnschmälerungen aufgrund gesunkener Börsenpreise auch alle Betreiber konventioneller Stromerzeugungsanlagen betroffen sind.
Wettbewerblich bedenklich erscheint es deshalb, wenn man die EEG- Anlagenbetreiber diesbezüglich von allen Risiken freistellt,
die konventionellen Stromerzeuger aber genau diese wirtschaftlichen Risiken tragen lässt.
Fraglich ist natürlich, ob dann, wenn die EEG- Stromerzeuger das Vermarktungsrisiko selbst zu tragen hätten, noch genügend weiterer Zubau erfolgt.
Andererseits werden bisher auch noch weiter konventionelle Stromerzeugungsanlagen etwa in Süddeutschland bei Abschalten der Atomkraftwerke benötigt. Auch dabei stellt sich die Frage, ob ein hinreichender Zubau etwa an flexiblen Gaskraftwerken in Süddeutschland angesichts der von den Erzeugern zu tragenden Vermarktungsrisiken noch gewährleistet ist.