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Autor Thema: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion  (Gelesen 69573 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #30 am: 14. Juli 2013, 16:49:27 »
An sich geht es ja hier um das von der SPD-Fraktion ins Spiel gebrachte neue EEG Umlage Wälzungsmodell.
Wir sollten uns nicht heiß machen, was stattdessen sein könnte.
M.M. steht derzeit nur das EEG mit der EEG-Umlage -wenn überhaupt- zur Debatte.
Da kann es durchaus sein, dass seitens der EU den deutschen Entscheidungsträgern Dampf gemacht wird.
Erst wenn eine Reform des EEG -und die müsste m.E. grundlegend sein- nicht möglich sein sollte oder egal in welcher Form verfassungswidrig sein sollte, käme eine andere Lösung in Frage.
@Superhaase:
Zitat
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
Das ist aus meiner Sicht sachlich falsch. EEG-Kosten hat nicht der Stromverbraucher veranlasst. Die Kosten sind allerdings vom Verbraucher zu tragen. Die Höhe legen entsprechend des EEG die ÜNB jedes Jahr bis zum 15.10. fest. Derzeit ist es so, dass sich die Kosten vor allem nach der Höhe des Stromverbrauchs richten. Aber nicht nur. Ich erspare mir hier das Aufzählen weiterer Faktoren. Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #31 am: 14. Juli 2013, 23:27:44 »
Die Kosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umzulegen sind, sind allein staatlich veranlasste Kosten:
Der Staat hat den Einspeisevorrang, die Abnahmepflicht der Netzbetreiber, ide gesetzlichen Mindestvergütungen und die diesbezügliche zwanzigjährige Garantie geschaffen, die allein zu diesen Kosten führen.

Nur deshalb haben Private in entsprechende Anlagen investiert, haben diese ans Netz anschließen lassen und speisen daraus ein.
Die Stromversorgung als solche gab es ja schon weit vorher, die hängt nicht davon ab.

Nur weil die EEG- Strommengen mit Einspeisevorrang staatlich veranlasst und garantiert höhere Vergütungen erhalten als den Marktpreis, den der erzeugte Strom wert ist, entstehen überhaupt nur Differenzkosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegt werden müssen.

Werden diese Kosten zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, zahlt deshalb jedenfalls niemand, der über kein zu versteuerndes Einkommen verfügt, höhere Steuern als bisher bzw. als sonst.

Hartz-IV-Empfänger, Geringeverdiener ... erfahren dadurch eine  für diese deutliche Kostenentlastung.
Schließlich verringert sich auch das Mehrwertsteueraufkommen aus der Umsatzsteuer der Stromlieferanten.

Auch Bäcker, die Deutsche Bahn und strombetriebene Schienenbahnen des ÖPNV.... hätten geringere Stromkosten zu verzeichnen...., könnten diese geringeren Kosten über Preissenkungen  weitergeben. 

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #32 am: 15. Juli 2013, 07:48:54 »
Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird.
Dass es so ist, hat auch niemand behauptet.

Zu den staatlich veranlassten Kosten:
Man kann es wohl so oder so sehen. Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden und nötig wäre, das nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).

Aber vergleichen wir doch einmal die mutmaßlich vom Staat veranlassten EEG-Kosten mit anderen vom Staat veranlassten Kosten.
Da gibt es z.B. die Kosten für die Sozialversicherungssysteme die auch der zitierte Bäcker für seine Angestellten bezahlen muss.
Diese liegen gewiss nicht im Interesse des "Brotverbrauchers" - er hätte sein Brot sicher lieber billiger.
Der Bäcker aber muss neben diesen Sozialkosten auch weitere Kosten tragen, um z.B. Hygienevorschriften und Arbeitsschutzvorschriften zu erfüllen, damit sein Betrieb nicht dicht gemacht wird.
Diese Kosten sind eindeutig auch durch staatliche Vorschriften und Gesetze im obigen Sinn veranlasst.

Das sind nach der hier vorgebrachten Logik wohl alles Gemeinwohlaufgaben, für die doch der Staat zu sorgen hat.
Würde man diese Logik genauso anwenden, dann muss er nicht nur mittels Gesetzen dafür sorgen, dass diese Gemeinwohlaufgaben erfüllt werden, sondern er müsste auch die Kosten dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen begleichen so dass der Bäcker diese Kosten nicht auf die Brotpreise umlegen muss.
Warum soll der arme Rentner oder die kindereiche Familile mit geringem Einkommen über die Brotpreise für diese Gemeinwohlaufgaben aufkommen?
Diese Vergleichbarkeit der Versorgung mit dem täglichen Brot und mit Strom hat ja das BVerfG postuliert.

Allein daran sieht man, wie wenig überzeugend diese Argumentation ist, dass Gemeinwohlaufgaben grundsätzlich aus dem Staatssäckel zu finanzieren seien.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 08:09:49 von superhaase »
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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #33 am: 15. Juli 2013, 07:55:17 »
@RR-E-ft: Ich sehe Ihre Argumentation im Prinzip als richtig an, auf jeden Fall besser als die EEG-Umlage in der aktuellen Gestaltung.
Allerdings: mit dem im Thema genannten EEE Umlage Wälzungsmodell hat es nichts zu tun.
Ich befürchte auch, dass es eine Wunschvorstellung bleibt.
Falls die EU oder auch das BVerfG das jetzige EEG als dem Wettbewerbsrecht der EU entgegenstehend erklären oder das BVerfG verfassungswidrig, dann werden nur soviel Änderungen gemacht, wie unbedingt nötig.
Die Kanzlerin spricht schon jetzt davon, das EEG wird nivelliert.
Ich glaube nicht daran, dass man von dem jetzigen Umlageverfahren in eine steuerfinanzierte Gemeinwohlaufgabe umsteigt.

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #34 am: 15. Juli 2013, 08:17:46 »
@superhaase: meine Aussage muss man im Kontext sehen.
Sie schrieben:
Zitat
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
Ich darauf:
Zitat
Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.

Aus Ihrem letzten Beitrag:
Zitat
Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden wäre, dass nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).
Was ist denn das für eine Argumentation?
Wenn es uns Menschen nicht geben würde oder die Erde nicht existieren würde, hätte niemand irgendwelche Kosten.
Ich halte die Energiewende auch für richtig.
Wenn ich allerdings gewusst hätte, dass die EEG-Umlage und die anderen durch die Energiewende verursachten Kosten nun schon über ein Drittel meines Strompreises ausmachen, komme ich ins Zweifeln.
Es war keine Willkür des Staates, das EEG. Aber im Interesse der Verbraucher ist es in der jetzigen Form auch nicht. Da denke ich besonders an die Nipris und ich bin einer davon.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #35 am: 15. Juli 2013, 08:58:41 »
@Stromfraß:

Weder RR-E-ft noch ich sagen, dass das EEG in der jetzigen Form im Interesse des Verbrauchers ist oder gut ist.

RR-E-ft argumentiert hier hauptsächlich, dass die EEG-Kosten aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren seien, weil es sich um eine Gemeinwohlaufgabe handele.

Ich argumentiere hier dagegen, dass die EEG-Kosten grundsätzlich von den Stromverbrauchern zu tragen seien, diese die Verursacher der Kosten seien und soweit möglich das Verursacherprinzip gelten sollte: Wer ein Konsumgut verbraucht, sollte alle damit zusammenhängenden Kosten tragen, auch für den Schutz der Umwelt vor den Folgen der Produktion und des Konsums dieses Gutes.
Ich behaupte, die Einstufung einer Aufgabe als Geminwohlaufgabe hat nicht zur Folge, dass der Staat dafür die Kosten aus dem Steueraufkommen tragen muss. Meines Erachtens ist das in vielen Bereichen bei vielen Gemeinwohlaufgaben nicht der Fall - und das auch zurecht.

Es ist also diesbezüglich eine Grundsatzdiskussion, in der es nicht um Details der Ausgestaltung der EEG-Umlage wie die Befreiung der Industrie oder privilegierte / nicht-privilegierte Stromverbraucher geht.
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Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #36 am: 15. Juli 2013, 10:07:08 »
Ich halte das SPD- Papier für verfehlt, weil es den Stromvertrieben die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung der ihnen zugeteilten EEG- Strommengen aufbürdet, zudem abhängig vom unterschiedlichen Wettbewerbsdruck zu besorgen steht, dass die Kleinkunden überproportional belastet werden, jedenfalls nicht sichergestellt ist, dass jede an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde noch gleichmäßig belastet wird, zudem neues Missbrauchspotential eröffnet wird.

=========
Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.

Werden die allein staatlich veranlassten Kosten des EEGG zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, stellt sich auch  die Frage nach einer Befreiung der stromintensiven Industrie von diesen Kosten und dadurch bewirkte Mehrbelastungen anderer Verbrauchsgruppen überhaupt nicht mehr. Zu Mehrbelastungen bei der Mehrwertsteuer kommt es dann auch nicht mehr.

Jeder Steuerzahler wird dann ebenso zur Deckung dieser Kosten herangezogen, wie er auch zur Deckung anderer staatlich veranlasster Kosten, etwa der Kosten für  Verteidigung und Rüstung herangezogen wird. Von den Kosten für Verteidigung und Rüstung, die auch von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu tragen sind, wird ja auch niemand gesondert befreit. Da fragt auch niemand, welchen Anteil dieser Kosten er trägt.

Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.

============

Im Übrigen bestehen gegen das EEG verschiedene europarechtliche Bedenken.

Dies betrifft nicht allein die Privilegierung der stromintensiven Industrie bei der Kostentragung zulasten des deutschen Mittelstandes und der Verbraucher, die als unzulässige Beihilfe gewertet werden kann und wegen derer die EU wohl ein förmliches Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnen wird.

Europarechtlich bedenklich ist auch, dass im Umfange der geförderten Strommengen der deutsche Strommarkt gegenüber europäischen Stromerzeugern  zunehmend abgeschottet wird, auch bezüglich zB. Windstrom aus den Niederlanden und aus Dänemark, die wegen des EEG- Einspeisevorrangs  in Deutschland nicht abgesetzt werden können. 

Auf dem EU- Binnenmarkt muss es grundätzlich jedem Stromverbraucher auch freistehen, seinen Strombedarf ausschließlich etwa durch Atomstrom aus Frankreich oder Kohlestrom aus Polen zu decken.

Den Lieferanten aus dem EU- Ausland, die Letztverbraucher in Deutschland beliefern, wird gesagt, dass sie gem. § 37 Abs. 2 EEG den Übertragungsnetzbetreibern EEG- Umlage schulden. Das betrifft auch Windstromerzeuger aus Dänemark, die mit ihrem Windstrom Letztverbraucher in Deutschland beliefern wollen. Dabei ist Windstrom aus Dänemark nicht besser oder schlechter als nach EEG geförderter Windstrom.
 
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 11:20:59 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #37 am: 15. Juli 2013, 11:41:40 »
Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.
Diese Aussage ist m.E. schlicht falsch.

Die Kosten des EEG verursacht der einzelne Bürger maßgeblich in dem Umfang, in dem er Strom verbraucht.
Sie hängen also von seinem persönlichen Verhalten, dem Konsum ab.
Verbraucht er mehr Strom, muss auch mehr Strom bereitgestellt werden und es müssen mehr Kraftwerke (z.B. Windkraftanlagen) errichtet werden.
So hat jeder Bürger durch sein Konsumverhalten einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der veranlassten Kosten.

Bei der Verteidigung und Rüstung ist das grundlegend anders. Hier hängen die staatlich veranlassten Kosten nicht von dem persönlichen Verhalten einzelner Bürger ab.
Es geht schließlich bei staatlicher Sicherheit (ob nun Bundeswehr oder Polizei) nicht um ein Konsumgut.
Schwer vorstellbar, dass sich ein Bürger persönlich mehr Bundeswehr "gönnt", also mehr staatliche Sicherheit konsumiert als sein Nachbar, und deshalb mehr für die Bundeswehr zahlen sollte.

Dieser Vergleich zeigt sehr schön den Unterschied zwischen Gemeinwohlaufgaben, die nicht mit irgendeinem Konsum zu tun haben und daher aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren sind, und den (vermeintlichen) Gemeinwohlaufgaben, die an den Konsum von Konsumgütern gebunden sind und die ohne weiteres über eine vom Konsum abhängige Kostenwälzung finanziert werden können und auch sollen.
In Deutschland ist es wohl der Normalfall, dass mit Konsumgütern vebundene (echte oder vermeintliche) Gemeinwohlaufgaben auch über die Konsumgüterpreise finanziert werden.
Beispiele sind die Müllabfuhr, die Straßenreinigung, die Trinkwasserversorgung, die Stromversorgung gleichermaßen wie die Brotversorgung (Vergleich des BVerfG !).
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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #38 am: 15. Juli 2013, 11:46:56 »
Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.
Der Zweck, wenn man von der Wirkung absieht, vielleicht nicht, die Mittel schon.  Das SPD-Papier ändert daran nichts!

Daran ändert auch @Supperhaase mit seinem verkorksten "Verursacherkostenargument" nichts! Es fehlt bei der im Strompreis einkalkulierten sogenannten "EEG-Umlage" schon der Bezug zwischen Leistung und Gegenleistung. Es wird Strom geliefert, das ist die ausschließliche Leistung. Es wird nicht "Umwelt-Klimaschutz" oder "Zukunftssicherung" geliefert. Das sind staatliche Gemeinwohlaufgaben.

Was hier erhoben wird ist nichts anderes als eine verkappte Steuer. Sie wird weitgehend kontrollfrei als staatlich verordnete "Umlage" erhoben. Man finanziert par ordre du mufti an den Staatssäckeln und dem Verfassungs- und Haushaltsrecht gemeinschatliche Gemeinwohlaufgaben vorbei. Sorry, aber da sind wir wieder bei der Verfassungswidrigkeit. Es gibt auch noch die tollen Länderverfassungen, die aber bei der Entwicklung wohl bald zur Folklore gezählt werden dürfen: 

Der Staat dient dem Gemeinwohl. Also nicht den Interessen Einzelner!

Siehe Beispiel aus der bayerischen Verfassung:

Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.

Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
(2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlusskraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt.
Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #39 am: 15. Juli 2013, 12:20:16 »
@sh

Langsam werden Sie komisch!

Die Differenzkosten werden nicht durch den Stromverbrauch des Stromkunden verursacht, sondern - wie detailliert dargelegt- allein durch den Staat und die entsprechende Gesetzgebung, wonach einzelne Stromproduzenten garantierte, höhere Vergütungen als den Marktpreis für ihren Strom erhalten.

Wir haben im europäischen Binnenmarkt freien Handelsverkehr auch für Strom.
Demnach darf jeder Stromkunde innerhalb der EU den Strom zu Marktpreisen dort kaufen, wo er es für richtig hält.
Jeder Stromerzeuger darf seinen Strom innerhalb der EU zu Marktpreisen dort verkaufen, wo er es für richtig hält.

Demnach hätten auch nach EEG privilegierte Stromerzeuger ihren Strom innerhalb der EU auf eigenes wirtschaftliches Risiko selbst zu vermarkten.

Zu höheren als den Marktpreisen könnten auch diese Stromerzeuger ihren Strom nur vermarkten, wenn sie überhaupt jemanden finden, der freiwillig bereit ist, ihnen für diesen Strom einen höheren Preis zu zahlen.
Offensichtlich gelingt das diesen Stromerzeugern aber überhaupt nicht, denn sonst bräuchte es schon keiner gesetzlichen Regelung wie dem EEG!!!

Wenn der Staat es für notwendig und angemessen hält, solche Differenzkosten zu verursachen, dann sollten diese Differenzkosten ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Staates gedeckt werden, um all die bekannten Probleme (Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zunehmende Belastung der privaten Haushalte ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit, Mehrwertsteuerproblematik) zu vermeiden. Dann würden auch die Stromlieferungen europäischer Stromlieferanten an Letztverbraucher in Deutschland nicht mehr mit diesen Kosten belastet.

Vielleicht ist ja gerade auch das EEG ein Grund dafür, dass es bisher kaum Angebote von Stromlieferanten aus dem EU- Ausland für Stromlieferungen an  Letztverbraucher in Deutschland gibt.

Das EEG kann insgesamt  keinen Bestand haben, wenn es den freien Warenverkehr mit Strom innerhalb der EU behindert.
Der deutsche Strommarkt ist Teil des EU- Binnenmarktes.

Falls Sie es nicht verstanden haben sollten:

Mein Ansatz zielt darauf ab, das EEG überhaupt noch erhalten zu können.
Sonst fliegt es wohl insgesamt weg.

http://www.fr-online.de/energie/erneuerbare-energien-gesetz-eeg-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht,1473634,23710764.html

 



« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 13:08:22 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #40 am: 15. Juli 2013, 13:14:35 »
@sh
Langsam werden Sie komisch!

Die Differenzkosten werden nicht durch den Stromverbrauch des Stromkunden verursacht, sondern - wie detailliert dargelegt- allein durch den Staat und die entsprechende Gesetzgebung, wonach einzelne Stromproduzenten garantierte, höhere Vergütungen als den Marktpreis für ihren Strom erhalten.
Die Komik liegt vielleicht im Standpunkt des Betrachters. ;)
Oder daran, dass Sie mit Ihrer Gemeinwohl-Argumentation nicht logisch zwingend überzeugen können.

Ich bestreite nicht, dass der Staat durch die Gesetzgebung Einfluss auf die Kosten nimmt. Auch ist klar, dass der Staat durch die garantierte Einspeisevergütung veranlasst, dass die "Differenzkosten" beim EEG entstehen.

Allerdings ist Ihr Schluss nicht überzeugend, dass deshalb der Staat der Verursacher dieser Kosten wäre.
Verursacher ist immer noch der Stromverbraucher mit seiner Nachfrage nach Strom, die durch eine nachhaltige Stromversorgung gedeckt werden muss.
Würde die Stromnachfrage morgen komplett entfallen, weil ein heilsbringender Esoteriker endlich die freie Energie für jedermann und überall nachhaltig direkt in Form von Nutzenergie nutzbar gemacht hat (Care Energy macht da vielleicht bald den Anfang ;)), so müsste auch kein einziges Windkraftwerk mehr errrichtet werden. Es würden keine Kosten und keine Differenzkosten mehr entstehen. Die Ursache dafür wäre weggefallen.

Die Tatsache, dass der konventionelle Strom am Markt günstiger zu haben ist, bedeutet ja nicht, dass damit alle Kosten für diesen konv. Strom über den Marktpreis gedeckt werden. Die Differenzkosten sind also zumindest zum Teil darauf begründet, dass der konventionelle Strom zu billig ist.

Würde man Ihrer Argumentation mit den "staatlich veranlassten" Kosten oder den vermeintlich "staatlich verursachten Kosten" folgen, so dürften auch die CO2-Zertifikatepreise nicht von den Stromkonzernen bezahlt und auf die Verbraucher gewälzt werden, sondern der Staat müsste die Kosten für diese Zertifikate den jeweiligen Stromerzeugern erstatten.
Sinnlos, so eine Konstruktion.

Zu Ende gedacht hieße das:
Freier Markt über alles! Und für jeden regulatorischen Eingriff muss der Staat alle Kosten übernehmen, bis der Preis des Produkts wieder so niedrig ist, wie er ohne jeglichen regulatorischen Eingriff wäre.
Jeder kann Produkte produzieren und konsumieren und dabei die Umwelt verschmutzen und vergiften wie er will, der Staat hat dann für die "Reparation" zu sorgen und diese auch zu bezahlen, weil ja Umweltschutz und der Erhalt einer bewohnbaren Landschaft eine Gemeinwohlaufgabe ist.
Brrrrr.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 13:29:43 von superhaase »
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Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #41 am: 15. Juli 2013, 13:32:38 »
@sh

Ihre Argumentation überzeugt immer weniger.

Es gibt doch gar keine hinreichende Nachfrage nach diesem Strom, weshalb er sich ohne staatliche Förderung nicht erfolgreich direkt vermarkten lässt. Das ist doch gerade die Begründung für die staatlich verordnete Abnahmepflicht der Netzbetreiber zu garantierten, über dem Marktpreis liegenden Vergütungen. Und erst dadurch werden die Differenzkosten verursacht.

Ausschließlich der Staat verursacht diese Differenzkosten über seine entsprechende Gesetzgebung, denn ohne die entsprechende Gesetzgebung des Staates gäbe es diese Differenzkosten schon überhaupt gar nicht (conditio sine qua non).

Bei den Kosten der CO2- Zertifikate, die der Staat versteigert, handelt es sich um die Internalisierung von Kosten, um die mit Kohlendioxid- Ausstoß verbundene Stromerzeugung zu verteuern. Diese Verteuerung soll dazu führen, dass die davon betroffenen Strommengen weniger nachgefragt und abgesetzt, also überhaupt erst produziert werden oder der Anfall von Kohlendioxid bei deren Erzeugung anderweitig reduziert wird. 

Die dadurch bewirkte  Verteuerung kommt zwar auch den erneuerbaren Energien zu Gute, weil es deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken fördert, reicht aber offensichtlich nicht, um die Stromerzeugung aus erneuerbare Energien ohne weitere staatliche Förderung gegenüber Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken wettbewerbsfähig zu machen.

Im Gegensatz dazu wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht staatlich verteuert.
Sie ist von Anfang an aus sich selbst heraus so teuer,
dass ihre Produzenten nicht mit den Marktpreisen auskommen können und wollen.

Der Staat schreibt auch nicht vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien teuer verkauft werden muss.
Niemand wird staatlich verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und über Marktpreis zu verkaufen.
Netzbetreiber werden verpflichtet, solchen Strom abzunehmen und über Marktpreis zu vergüten.

Der Staat kann erneuerbare Energien staatlich  fördern, hat dann aber auch die Finanzierungsverantwortung dieser staatlichen Förderung.
Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine solche Finanzierungsverantwortung.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 14:10:18 von RR-E-ft »

Offline Energiesparer51

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #42 am: 15. Juli 2013, 14:10:46 »
Ich kann mich sehr gut der Argumentation anschließen, dass die Differenzkosten, d.h. ihre Existenz ausschließlich durch die gesetzgeberische Tätigkeit des Staates verursacht ist.
Bezüglich der Höhe ist zweifellos auch der Gesetzgeber beteiligt, aber auch das Verhalten anderer Marktteilnehmer spielt hier eine Rolle. Das kann, muss man aber nicht als sich zwangsläufig aus den Gesetzen ergebend annehmen. Durch ihr Vehalten können zumindest nicht unbedeutende Marktteilnehmer Einfluss auf die Preisfindung an der Strombörse nehmen und damit auf die Höhe der Differenzkosten.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #43 am: 15. Juli 2013, 14:17:40 »
@Energiesparer51

Um die staatlich verursachten Differenzkosten zu erhöhen, müssten Marktakteure dafür sorgen, dass die Marktpreise für Strom sinken.
Welcher konventionelle Stromerzeuger aus eigenem wirtschaftlichen Antrieb auf sinkende Marktpreise hinarbeiten soll, ist nicht ersichtlich.
Die konventionellen Stromerzeuger erleiden erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch sinkende Marktpreise.

Der Staat kann durch eine Verknappung und Verteuerung der Kohlendioxid- Zertifikate darauf hinwirken, dass die Marktpreise für Strom steigen und sich dadurch die Differenzkosten verringern.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 14:30:58 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #44 am: 15. Juli 2013, 14:26:18 »
Es gibt doch gar keine hinreichende Nachfrage nach diesem Strom, weshalb ...
Strom ist Strom, es gibt keine Atomstromfilter und auch keine EE-Stromfilter.
Die Frage der Herstellungsweise des Stroms ist keine Frage der Nachfrage.
Es ist eine Frage der Folgenabwägung, die nicht über den Markt erfolgt.
Wäre es eine reine Marktfrage, dann hieße das die Verabsolutierung des freien Marktes (nur der Preis zählt), wie zuvor schon von mir kritisiert.
Insofern geht diese Argumentation ins Leere.

Zitat
Ausschließlich der Staat verursacht diese Differenzkosten über seine entsprechende Gesetzgebung, denn ohne die entsprechende Gesetzgebung des Staates gäbe es diese Differenzkosten schon überhaupt gar nicht (conditio sine qua non).
Die eigentliche "conditio sine qua non" ist ja wohl die Nachfrage nach Strom.
Ohne Stromnachfrage keine Stromwirtschaft, ohne auf Nachhaltigkeit auszurichtende Stromwirtschaft kein EEG und ohne EEG keine Differenzkosten.
Es soll noch Gesellschaften auf der Erde geben, die keinen Strom nachfragen. ;)

Insofern gilt:
Ausschließlich der Stromverbraucher verursacht die Stromerzeugungskosten und somit auch diese Differenzkosten, der Staat stellt lediglich die Rahmenbedingungen dafür entsprechend dem Gemeinwohlinteresse.
Ebenso wie dies auch in den vielen von mir schon angeführten Beispielen anderer Konsumgüter geschieht.

Zitat
Bei den Kosten der CO2- Zertifikate, die der Staat versteigert, handelt es sich um die Internalisierung von Kosten, um die mit Kohlendioxid- Ausstoß verbundene Stromerzeugung zu verteuern.
Bei Windkraft und Photovoltaik sind alle Kosten schon (im Wesentlichen) internalisiert. Diese werden über die garantierten Einspeisevergütungen gedeckt.
Ob nun externe Kosten erst internalisiert werden, oder ob die Kosten von vornherein schon höher sind, spielt doch keine Rolle bei der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat.
Insofern ist auch kein Unterschied zwischen den EEG-Differenzkosten und den CO2-Zertifikatekosten ersichtlich, die beide durch staatliche Gesetzgebung "veranlasst" sind und trotzdem vom Stromverbraucher getragen werden sollten.

Um nochmal von einer weiteren Seite zu beleuchten, so dass es jeder bei Lichte betrachten kann ;):
Bei dem von der FDP und eingien anderen favorisierten Quotenmodell würden auch höhere Stromerzeugungskosten anfallen, die die Erzeuger auf die Verbraucher abwälzen müssten, wenn sie nicht pleite gehen wollten.
Hierbei würden die höheren Kosten zwar nicht als "Differenzkosten" in einem Gesetz explizit bezeichnet, aber sie würden trotzdem entstehen und vom Verbraucher getragen werden müssen.
Auch hier käme wohl kaum jemand auf die Idee, zu fordern, die Stromerzeuger müssen diese erhöhten Kosten für die Errichtung von Windkraftanlagen zu Erfüllung der Quoten direkt vom Staat aus Steuermitteln ersetzt bekommen.
Wer das fordert, der fordert im Prinzip gleich die komplette Verstaatlichung der Stromversorgung und einen subventionierten Strompreis.
Solche staatlich geführten und auch subventionierten Energiesysteme gibt es durchaus in anderen Ländern.
Erstrebenswert?
Vielleicht. Für mich nicht.
Ist aber in Deutschland offenbar auch nicht gewollt.

Zitat
Der Staat kann erneuerbare Energien staatlich  fördern, hat dann aber auch die Finanzierungsverantwortung dieser staatlichen Förderung.
Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine solche Finanzierungsverantwortung.
Dieser Schluss ist eben nicht richtig.
Sie ignorieren weiterhin das Verursacherprinzip.
Jedes Produkt muss/soll nachhaltig produziert und konsumiert werden. Die Kosten für die Einhaltung der Nachhaltigkeit soll/muss letztendlich der Konsument über den Produktpreis tragen.
Dies gilt für Kraftfahrzeuge oder Waschmaschinen oder Bleiakkus ebenso wie für Strom.
Auch die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten Haushaltsgeräten (Kühlschränke - Ozonloch!) hat die Industrie und letztendlich der Verbraucher bezahlt. Ebenso die erhöhten Kosten für die Umstellung auf FCKW-freie Kühlschränke, die ja nach der von Ihnen gebrauchten Definition eindeutig durch staatliche Gesetze "verursacht" sind.
Wer wäre da auf die Idee gekommen, diese "Differenzkosten" zur billigeren alten FCKW-Technik über allgemeine Steuermittel zu finanzieren?

Fraglich nun, wessen Standpunkt komisch erscheint. ;)

Sicher wäre es - insbesondere auch rechtlich - möglich gewesen, die EEG-Differenzkosten über Steuermittel zu finanzieren.
Auch erkenne ich die von Ihnen genannten Vorteile einer Steuerfinanzierung hinsichtlich des EU-Rechts und der Stützung der deutschen Industrie (allerdings ginge das auch nicht ohne Steuererhöhungen, was ja wieder gegenteilige Effekte hätte).

Ich bestreite lediglich, dass die Steuerfinanzierung der EEG-Kosten rechtlich / moralisch geboten ist oder in irgendeiner Art "gerechter" wäre.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2013, 15:04:32 von superhaase »
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