Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon  (Gelesen 130158 mal)

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Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #45 am: 22. August 2006, 19:17:46 »
Hallo und guten Tag,
unser Versorger, die E.ON Avacon, hat, ohne es zu wollen, bestätigt, dass der Brennwert zumindest in Lüchow-Dannenberg willkürlich festgelegt wird!

Das Amt für Meß- und Eichwesen Niedersachsen, hat mir die " Techni-schen Regeln Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung " zur Information über die Brennwertberechnung übergeben. Nach der Lektüre habe ich zwei fachlich begründete Anfragen  an unseren Lieferanten gerichtet. Zu meinem Erstaunen habe ich hierauf ausführliche Erläuterungen bekommen.

Für die Berechnung des Faktors ( Brennwertes des Vorlieferanten X Zustandszahl des Gases ) in unseren Abrechnungen, wird eine große Anzahl von Temperaturen, Feuchte des Gases sowie Luft- und Gasdrücken verwendet. Bei fast allen Werten werden Normwerte verwendet, die bei allen Verbrauchern gleich sind. Eine Ausnahme wäre, wenn beim Endverbraucher mit einem geeichten Gerät z.B. die Temperatur des Gases gemessen wird.

Es gibt zwei Werte, die je nach Region unterschiedlich sein können.
- Der Brennwert der vom Vorlieferanten gemessen wird und an unseren Versorger gegeben wird. Gemessen wird dieser Wert an dem Übergabe-punkt für das Versorgungsnetz. Hier ist dieser Punkt in Lüchow. Von der BEB wird für den Übergabepunkt Lüchow ( L 070 ) ein Brennwert von
9,10 kWh/m³ angegeben.
- Die geodätische Höhe ( Höhe über Null ). Nach schriftlicher Auskunft hat die E.ON Avacon ihr gesamtes Versorgungsnetz in sieben Luftdruckgebiete eingeteilt. Lüchow-Dannenberg hat das Luftdruckgebiet 0001 ( 000 Meter bis 080 Meter ). Zur Berechnung wird die mittlere geodätische Höhe von 040 Meter zu Grunde gelegt.

Um die in den einzelnen Abrechnungen angegebenen Faktor zu vergleichen, ist  es hilfreich, wenn die Zeitspanne identisch ist. Nur selten haben wir den gleichen Ablesetag und den gleichen Abrechnungszeitraum.
Hier haben nun die vielen Preiserhöhungen ein Gutes. Zumindest im Bereich der Avacon gibt es diese Zeitspanne zwischen den Preiserhöhungen zum 01. 08. 05 und zum 01. 01. 06.

Wenn ich jetzt den Brennwert der BEB von 9,10 kWh mit der errechneten Zustandszahl multipliziere komme ich auf einen Faktor von 8,8046. Der von der Avacon verwendete Faktor ist um 6,86% höher.

Nun behauptet die Avacon in Ihrem Schreiben, für den Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es nur einen Faktor, der bei der Berechnung des Verbrauches benutzt wird. Allein aus dem Bereich der Samtgemeinde Lüchow sind mir fünf unterschiedliche Faktoren bekannt. In den anderen Samtgemeinden wird es nicht anders aussehen.

Wenn es in unserem Landkreis so ist, wird es in anderen Regionen und bei anderen Versorgern ähnlich aussehen.

Es trifft uns Privatverbraucher, womit den Regionen Kaufkraft entzogen wird. Es trifft aber auch die öffentlichen Haushalte, wo dringend benötigte Haushaltsmittel verschwendet werden.

Gruß aus dem Wendland

Offline stromdesigner

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E.ON Avacon
« Antwort #46 am: 23. August 2006, 06:05:23 »

Hallo AKW NEE
1. Hast du schon mal auf das Datum unter den Übergabestationen geschaut?
2. Tarif (EUR/(m³/h)/a):15  (Jährlich?)
3. Im grünen Feld darunter(Monatsansicht) steht 15€ Halbjährlich

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #47 am: 23. August 2006, 14:34:47 »
Moin:

@stromdesigner

Weißt du, um was für einen Tarif es sich handelt und wem er in Rechnung gestellt wird?

@all

Weiß jemand, welches Ausspeisepunkt für Lüneburg zuständig ist? Ich vermute einmal H066 Rettmer

Gruß
Fidel

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #48 am: 23. August 2006, 19:02:05 »
Hallo und guten Tag,
für den Raum Lüneburg kommen die Ausspeisepunkte H 054 Vierhoefen,
H 055 Scharnebeck, H 066 Rettmer und/oder H 037 Schnellenberg. An allen vier Punkten wird H-Gas übergeben. An allen vier Punkten wird der Brennwert von der BEB mit 11,20 angegeben.

Im ungünstigsten Fall liegt Lüneburg auch im Luftdruckgebiet 1.

Es wäre die Frage, ob die Brennwert der BEB bei H und L Gas die Brennwerte sind, die bei Übergabe an die Avacon, dieser vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden. Wenn dies der Fall ist, wäre für Lüneburg ein maximaler Faktor / Brennwert von 10,8365 anzuwenden.

Gibt es in Lüneburg auch unterschiedliche Faktoren?

Die bei der BEB angegebenen Preise und Tarife werden für Transport- und Lagerkosten der Avacon in Rechnung gestellt, vermute ich.

Gruß aus dem Wendland

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon
« Antwort #49 am: 24. August 2006, 17:18:42 »

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon
« Antwort #50 am: 26. August 2006, 19:38:05 »

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon
« Antwort #51 am: 01. September 2006, 12:47:23 »
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/salzwedel/?em_cnt=150047


Erdgas wird ab Oktober erneut deutlich teurer / Fast 65 Prozent mehr als vor vier Jahren

Preisspirale dreht sich weiter

Von Torsten Adam

Zehntausende Kunden der E. ON-Avacon im Norden Sachsen-Anhalts müssen ab 1. Oktober tiefer ins Portmonee greifen. Der Energieversorger hat eine Preissteigerung beim Erdgas von acht bis elf Prozent angekündigt, ist damit 43, 2 Prozent teurer als Deutschlands günstigster Anbieter ! Der Rohstoff hat sich hierzulande seit 2002 beispielsweise im Comfort-Tarif um fast 65 Prozent verteuert.

Salzwedel. Über das gefl ügelte Wort " Geld verheizen " kann längst kein Verbraucher mehr lachen. Nicht nur Strom, sondern vor allem Erdgas ist in den vergangenen Jahren spürbar kostspieliger geworden. Während zu Jahresbeginn 2007 neben der Mehrwertsteuererhöhung wohl auch beim Strom die nächste Preisrunde ins Haus steht, wird Erdgas bereits ab 1. Oktober teurer - zumindest für die Kunden der E. ON-Avacon. Der Helmstedter Konzern erhöht die Preise für Haushaltskunden um 0, 58 Cent je Kilowattstunde ( kWh ). Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20 000 kWh sind künftig jährlich 1396 statt 1280 Euro zu zahlen. Vor vier Jahren waren es nur 902 Euro. Das entspricht einer Kostenexplosion von 64, 6 Prozent.


Das Unternehmen, das im Vorjahr einen Gewinn von 133 Millionen Euro auswies, begründet dies mit gestiegenen Beschaffungskosten auf dem Weltmarkt. Andere Versorger kalkulieren indes wesentlich günstiger für ihre Kunden. Laut Internetdienstleister www. verivox. de bietet die Firma e-ben im hessischen Bensheim die gleiche Erdgaslieferung für 974, 95 Euro an. Das sind 43, 2 Prozent weniger als bei E. ON-Avacon. Günstigster Anbieter in Sachsen-Anhalt sind die Städtischen Werke Magdeburg ( 1095 Euro ).

Ein Wechsel des Gasanbieters ist bislang aber nur in Hamburg und Berlin möglich. Hierzulande ist nach Expertenschätzungen mit der Öffnung des Gasmarktes wohl erst ab 2007 zu rechnen.

Der Bund der Energieverbraucher rät Verbrauchern zum Widerspruch. Mehrere Gerichte hätten bereits zu Gunsten von Kunden entschieden. Die Proteste würden Wirkung zeigen. " Sonst wären die Erhöhungen noch unverschämter ausgefallen ", sagte Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes.

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #52 am: 01. September 2006, 12:50:48 »
Moin:

Dass E.ON Avacon sich nicht scheut, mit Bagger und Schaufel gegen unwillige oder säumige Kunden vorzugehen, lesen wir hier einmal mehr:

Aus: Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 30.08.2006

Bis zu 400 Zähler pro Jahr im Kreis gesperrt

E.ON AVACON: Ratenzahlung von Rückständen nur in Ausnahmefällen - Notfalls unter Polizeischutz

as Lüchow. Sind bei der Tendenz der Stromabstellungen Zusammenhänge zu Erhöhungen von Strompreisen zu beobachten? Wie verläuft das Verfahren? Diese und weitere Fragen hat die EJZ an E.ON Avacon gestellt und folgende Antworten erhalten: EJZ: Wie haben sich die Stromabstellungen in den vergangenen fünf Jahren in Lüchow-Dannenberg entwickelt? E.

ON Avacon: Bei 1,3 Millionen Kunden hat E.ON Avacon jährlich etwa 100000 Sperraufträge. In Lüchow-Dannenberg sind drei Inkassoteam-Mitarbeiter mit dem Beitreiben von Forderungen durch Bar-Inkasso oder Zählersperrungen beschäftig. Es werden in diesem Gebiet rund 300 bis 400 Zähler pro Jahr wegen Nichtzahlung der Energiekosten gesperrt. Ein Zusammenhang zwischen Preiserhöhungen und Sperraufträgen ist nicht zu beobachten. Die Gründe für eine Sperrung liegen in der Regel aber in der Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Kunden.

EJZ: Wie gestaltet sich das Verfahren, bis der Versorger den Strombezug abstellt?

E.ON Avacon: Die von E.ON Avacon festgelegten, monatlichen Abschlagsbeträge sind jeweils zum Fälligkeitstag auszugleichen. Ratenzahlungsanträge auf nicht gezahlte Abschläge werden von E.ON Avacon abgelehnt. Jahresabrechnungen sind 14 Tage nach Versand fällig.

Für eine Forderung aus einer Jahresabrechnung kann in besonderen Fällen eine Ratenzahlungsvereinbarung über maximal fünf Raten getroffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde sich nach Erhalt der Rechnung sofort mit dem Kundenservice in Verbindung setzt. Für die Ratenzahlungsvereinbarung werden Bearbeitungskos-ten von 26 Euro erhoben, außerdem werden Zinsen in üblicher Höhe berechnet.

Wird ein Fälligkeitstermin durch Nichtzahlung nicht eingehalten, mahnt E.ON Avacon den fälligen Betrag einmal an. Die Mahnung enthält gleichzeitig die Androhung der Energieeinstellung. Die Gebühren betragen fünf Euro pro Mahnung. Der Kunde bekommt den letzten Zahlungstermin genannt.

Wird der angemahnte Betrag nicht bis zum vorgegebenen Termin ausgeglichen, erfolgt die Weiterleitung des Vorganges an den Außendienst zur Kassierung des gesamten Forderungsbetrages bzw. Sperrung der Anlage. Die Kosten für die Bearbeitung im Außendienst (Inkassokosten) betragen zurzeit 36 Euro.

EJZ: Wie hoch sind die Kosten für die Stromabstellung?

E.ON Avacon: Sofern eine Anlage gesperrt wird, ist eine Wiederherstellung der Energieversorgung erst möglich, wenn der gesamte Forderungsbetrag zuzüglich der Wiederinbetriebnahmekosten (36 Euro für Strom bzw. 63,80 Euro für Gas) ausgeglichen ist. Ratenzahlungsvereinbarungen für gesperrte Anlagen sind nicht möglich, bzw. bewirken keine Öffnung der Anlage. Wird der Zutritt zur Anlage verweigert oder der Kunde zweimal nicht angetroffen, wird der Zutritt per Einstweiliger Verfügung erwirkt oder wenn möglich, die Versorgung durch Netztrennung im Erdreich eingestellt.

In seltenen Ausnahmefällen muss E.ON Avacon zur Durchsetzung des Zutrittsrechtes zum Energiezähler Polizeischutz in Anspruch nehmen, wenn der Mitarbeiter von E.ON Avacon Gefahr für seine körperliche Unversehrtheit sieht.

EJZ: Wie hoch ist der Anteil der Stromabstellungen im Vergleich zu anderen Regionen, die von E.ON Avacon beliefert werden, z. B. Sachsen-Anhalt, Lüneburg, Helmstedt oder Nienburg? Wie viele Stromkunden versorgt E.ON-Avacon in Lüchow-Dannenberg?

E.ON Avacon: Im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es bei Stromabstellungen keine besonderen Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Regionen. In Lüchow-Dannenberg werden schätzungsweise 22000 Haushalte mit Strom versorgt.

EJZ: Wie häufig kommt es vor, dass E.ON Avacon diesen Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wieder Strom liefert? Was muss in der Zwischenzeit geschehen, dass es dazu kommt?

E.ON Avacon: Rund 60 Prozent der gesperrten Anlagen sind nach 21 Tagen wieder geöffnet. In der Zwischenzeit muss der gesamte Betrag bezahlt sein.

EJZ: Sind die Energieversorger vernetzt über Informationen von »faulen» Stromkunden?

E.ON Avacon: Nein, die Daten der Stromkunden dürfen nur zu betriebseigenen Zwecken genutzt werden.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #53 am: 01. September 2006, 13:53:50 »
Der Bericht über Stromsperrungen ging über eine ganze Seite. Wahrscheinlich sollte nach mehreren Berichten über den Preisboykott nun auch mal wieder die "Gegenseite" zu Wort kommen. Ich vermute, daß das Thema "Sperrung der Stromversorgung" so groß aufgemacht wurde, um Kunden von Widersprüchen und Kürzungen abzuhalten. Werde in einem Leserbrief nochmal darauf hinweisen, daß bei Widerspruch nach § 315 nicht gesperrt werden darf.
Hier eine weiter Stilblüte aus dem Schriftverkehr mit Avacon :
Ihr Widerspruch gem. § 315 entbehrt jeder Grundlage. Sie haben den Preis bisher vollständig gezahlt. Daher liegt hier eine konkludente Preisvereinbarung vor. (aus dem Schreiben des Anwaltsbüros von Avacon)

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #54 am: 01. September 2006, 19:08:15 »
Moin:

Zum 01.09.2006 wurden von der Bundesnetzagentur die Netzentgelte der Stromversorger gekürzt. Diese Kürzungen müssten sich nun in den aktuellen Strompreisen niederschlagen.

Nicht so (bisher jedenfalls) bei E.ON Avacon.

Auf der Website ist für Strom immer noch der gleiche Arbeitspreis wie bisher aufgeführt.

Sollte ich mein EVU einmal darauf ansprechen?

Gruß
Fidel

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #55 am: 09. September 2006, 15:28:42 »
Jeder Kunde der Widerspruch nach § 315 einlegt, bekommt von Eon-Avacon eine sogenannte "Offenlegung der Gaspreise" zugeschickt.
Dies passiert bei jedesmal, wenn man den Widerspruch aufgrund einer Preiserhöhung erneuert. Ich habe zu Anfang dieser "Offenlegung"
widersprochen (entspricht nicht den Anforderungen....).Bei den letzten Preiserhöhungen habe ich auf dieses Schreiben nicht mehr reagiert.
Von anderen Mitstreitern wurde nun die Meinung vertreten, ich müßte jeder "Offenlegung"widersprechen, da der Versorger sonst davon ausgehen kann,
der Widerspruch hätte sich erledigt und er könnte bei Kürzung der Zahlungen
nun Sperrung der Versorgung androhen. Wie ist die Meinung hier ? Muß ich jedesmal dem Versorger mitteilen, daß die "Offenlegung" nicht ausreichend ist ?

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #56 am: 27. September 2006, 09:11:45 »
Moin:

@Christian Guhl

Ich teile die Meinung Ihrer "Mitstreiter" und erneuere meinen Widerspruch bei jeder Erhöhung. Zum einen bin ich dann auf der sicheren Seite, zum anderen ist bei guter technischer Ausstattung der zeitliche Aufwand gering.

Gruß
Fidel

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #57 am: 27. September 2006, 09:17:58 »
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006

Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen

(jm Lüneburg) Im Landkreis Lüneburg wächst der Widerstand gegen die Preispolitik von E.ON Avacon. Etwa 80 verärgerte Kunden versammelten sich im Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen, um sich von der Verbraucherinitiative gegen die Gaspreise informieren zu lassen.

Außer vor Gericht zu ziehen, wägen die Gas-Rebellen auch ab, die Versorgung selbst in die Hand zu nehmen. Jörg Hartung und Thomas Wiegand, Gründer der Verbraucherinitiative, zeigten, welche Wege den Verbrauchern zur Wehr gegen die Gaspreise offen stehen. „Der erste Schritt ist in jedem Fall, die Berechtigung des Preises und der Erhöhung anzuzweifeln“, erläutert Wiegand. So mache sich der Kunde auch nicht strafbar, wenn er die geplante Erhöhung zum 1. Oktober nicht zahle, sondern weiterhin nur den bisherigen Preis.

Wer bezüglich der Formulierungen unsicher sei, könne sich an Musterbriefen orientieren. „Früher oder später wird der Streit mit dem Unternehmen vor Gericht führen“, ist Hartung sich sicher. Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher. Problem einer Sammelklage sei jedoch, dass sich nur Kunden mit dem gleichen Tarif zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen könnten.

„Momentan leisten wir jedoch nur Widerstand“, betont Wiegand, „die Lösung des Problems ist das nicht. Optimal wäre, eine Alternative zur Avacon zu haben.“ Die Idee dazu hat er bereits: Eine von Bürgern gegründete Genossenschaft, welche die Gasversorgung selbst in die Hand nimmt. „In Bremen und Delmenhorst gibt es die bereits. Bürger gründen eine Genossenschaft, melden sich bei der Bundesnetzagentur an und kaufen Gas ein“, erklärt Wiegand. Um das Gas durch die Netze der Energieversorger zu leiten, müsse zwar eine Gebühr gezahlt werden, doch das Gesamtpaket könne für den Verbraucher günstiger sein. Eine Kalkulation werde die Initiative bis zum nächsten Treffen in November anstreben. Problem dieser Idee: Verwaltung und Gaskauf müssen selbst organisiert werden.

Offline ra-jaspert

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E.ON Avacon
« Antwort #58 am: 27. September 2006, 11:42:06 »
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006

Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen

Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher.


Nun ja, ganz so war es nicht formuliert......
Die Instanz des Amtsgerichts soll nicht "ausgelassen" werden, es soll vielmehr erreicht werden, direkt auf Landgerichtsebene einzusteigen, um auf diesem Wege gleich 3 Instanzen eröffnet zu haben. Beginnt der Rechtsstreit vor einem Amtsgericht, endet der Rechtsweg (in der Regel) nach 2 Instanzen mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, eine Revision ist nur mit Zulassung durch das Berufungsgericht möglich.

Das, um Missverständnissen vorzubeugen.

Grüße allerseits.

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #59 am: 27. September 2006, 18:14:56 »
@fidel
Natürlich erneuere ich auch den Widerspruch bei jeder  Preiserhöhung.
Das Problem war, ob man bei jeder Antwort auf den Widerspruch
(Pseudo-Offenlegung der Kalkulation mit Tortengrafik)dem Versorger mitteilen muß, daß dies so nicht ausreichend ist und man seinen Widerspruch
aufrechterhält. Übrigens hat Avacon sich etwas Neues einfallen lassen um die Kunden zu verunsichern : "Wie gewünscht, übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie der Offenlegung der Gaspreiskalkulation und möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Offenlegung in der Ihnen
mitgeteilten Form mit diesen Daten ausreichend ist und vor Gericht durchaus Bestand hat."

 

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