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Autor Thema: EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?  (Gelesen 12542 mal)

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Offline Cremer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #15 am: 08. Mai 2007, 12:51:43 »
@Harry01,

ich hatte geschriebe, dass die SW KH seit sept. 2006 bis Dez. 2006 keine Mahnungen mehr verschickte.

Der ausstehend(summierte) Betrag aus den Vorjahren wurde als Position "Rechnung/Forderung" auf der aktuellen Jahresrechnung 31.12.2006 aufgeführt.

genügt es aber nicht, die "offizielle" Rechnung/Mahnung für amtliche Dokumente vorzulegen? Ist es denn schlimm, wenn Mahnbeträge auftauchen?

Andersherum gefragt:
Liese sich die "amtliche Person" in einem etwas längeren Gespräch überzeugen, dass man  so handeln muss.

Dieser Person dürfte es auch nicht verborgen geblieben sein, dass es bundesweite Proteste und Widersprüche für Gas und Striom gibt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #16 am: 08. Mai 2007, 17:00:36 »
@Cremer

Ich habe auch gedacht, daß bei mir nicht mehr gemahnt wird. Aber jetzt ist die 1000-Euro-Grenze überschritten und das Mahnverfahren wurde anscheinend wieder aufgenommen.

Wenn  der Rückstand bzw. der aus Sicht des Versorgers rückständige reine Differenzbetrag aufgeführt wäre, wäre das völlig in Ordnung.
Was aber aktuell hier gemacht wird, grenzt an Betrug, weil sich der Versorger an nicht zustehenden Forderungen bereichert.

Zitat
Andersherum gefragt:
Liese sich die "amtliche Person" in einem etwas längeren Gespräch überzeugen, dass man  so handeln muss.


Nein, ich möchte niemanden von irgendetwas überzeugen. Das soll hier auch nicht ausdiskutiert werden. Ich möchte einfach nur eine Antwort bzw. eine Einschätzung auf bzw. zu meiner Frage.

Ein "man könnte doch" oder "wäre es nicht möglich, wenn" hilft mir nicht wirklich weiter.

Ich hatte gehofft, daß hier jemand mitliest, der auch schon die Abschlagszahlungen vollständig eingestellt hat und der hier von seinen Erfahrungen berichten könnte.

Zitat
Der ausstehend(summierte) Betrag aus den Vorjahren wurde als Position "Rechnung/Forderung" auf der aktuellen Jahresrechnung 31.12.2006 aufgeführt.


Dann wurden bei Ihnen die Abschläge aber nicht auf diese rückständige Forderung angerechnet?

Bei mir sieht die Abrechnung so aus, daß ein Außenstehender gar nicht erkennen kann, daß hier Forderungen aus den Vorjahren gegengerechnet wurden. Deshalb meine ich, die Abrechnung ist nicht leicht verständlich, so wie es die AVB vorsieht und deshalb würde ich die Abschlagszahlungen so lange einstellen, bis ich Abrechnungen zu meiner Zufriedenheit erhalten habe. Leider kann ich auch nicht "nur" die Verbrauchsberechnung vorlegen, weil die neue Höhe der Abschläge auf der Seite steht, wo auch die Position "Mahnkosten" auftaucht.

Offline Cremer

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #17 am: 08. Mai 2007, 17:49:17 »
@Harry01,

Richtig, bei mir wurden Abschläge nicht auf rückständige Forderungen angerechnet.

Dies war im Januar 2006 der Fall als die Jahresrechnung kam. Da wurde eine zu geringe Abschlagshöhe genannt.

Ich hatte daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass nach § 30 AVB\'s die Jahresrechnung falsch ist, weil ich eine höhere Gesamtabschlagsumme habe und dass nach § 30 die Zahlung einstelle.

Daraufhin  kam dann eine korrigierte richtige Rechnung, nur darauf erhob ich den Unbilligkeitseinwand und erstellte sodann meine eigene Gegenrechnung.

Also erst mal vom Versorger eine richtige Rechnung verlangen und wenn die vorliegt, dann Kürzen. :wink:


Also doch, Ihr Versorger verwendet Ihre Abschläge für rückständige Zahlungen :?:

Habe ich das so richtig verstanden aus dem letzten Absatz Ihrere Antwort?

Ich weiß, dass hier auch welche mitlesen und dabei sind, die die Abschlagszahlungen komplett eingestellt hatten.
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Gerd Cremer
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Offline Harry01

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EON Avacon : keine Zahlungen wg. fehlerhafter Abrechnungen?
« Antwort #18 am: 08. Mai 2007, 18:49:17 »
@Cremer

Zitat
Also doch, Ihr Versorger verwendet Ihre Abschläge für rückständige Zahlungen :?:

Habe ich das so richtig verstanden aus dem letzten Absatz Ihrere Antwort?


Ja, das haben Sie richtig verstanden. Mit jeder Mahnung werden 5 Euro Mahnkosten erhoben. Hierauf werden die Abschläge als erstes angerechnet, und zwar beide Abschläge, der für Strom und für Gas, obwohl die Beträge einzeln und zweckbezogen überwiesen werden. Sind die Mahnkosten sozusagen getilgt, wird auf die rückständige Forderung angerechnet! Fatal dabei ist, daß aus Sicht des Versorgers die Verbrauchsabrechnung von vor zwei Jahren vollständig beglichen ist. Der Versorger unterscheidet auch nicht zwischen den Energiearten, sondern rechnet die Beträge einfach zusammen und mahnt diesen Gesamtbetrag an.

 

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