Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon  (Gelesen 121303 mal)

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Offline Fidel

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E.ON Avacon
« am: 23. März 2006, 00:05:02 »
Moin:

Heute erhalte ich die energiekostenabrechnung meines EVU, der E.ON Avacon, in den händen. Abgesehen davon, dass mir natürlich andere zahlen in rechnung gestellt werden, als sie nach meinen einsprüchen gegen die letzten preiserhöhungen sein sollten, stelle ich noch etwas erstaunliches fest:

Genau zum beginn des zurückliegenden abrechungszeitraumes, beginnend im märz 2005, legt E.ON Avacon einen neuen, höheren brennwert für das gelieferte erdgas fest. In der vorhergehenden abrechnungsperiode, also 2004-2005, lag der faktor bei 11,2472, punktgenau ab märz 2005 dann bei 11,4178. Also immerhin + 1,5%.

Mich würde eimal interessieren, welche brennwerte andere mitstreiter aus dem großraum Lüneburg in rechnung gestellt bekommen haben.

Gruß
Fidel

Offline kwade

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E.ON Avacon
« Antwort #1 am: 23. März 2006, 09:12:29 »
Hallo Fidel,
bei mir rechnet die E.ON Avacon mit nachfolgenden Brennwerten:
14.11.01 - 01.01.02  11,090
01.01.02 - 01.04.02  11,120
01.04.02 - 01.11.02  11,156
01.11.02 - 01.10.03  11,061
01.10.03 - 26.11.03  11,044
26.11.03 - 30.11.04  11,1858
01.12.04 - 30.11.05  11,3910
Diese großen Schwankungen veranlaßten mich, einen Nachweis der Ermittlung dieser Brennwerte von der E.ON Avacon zu fordern, natürlich ohne Erfolg. Lediglich technische Erläuterungen wurden mir mitgeteilt.Bei
Nachfragen im Bekannten und Verwandtenkreis habe ich doc h sehr unter-
schiedliche Faktoren ermittelt. Ich frage mich nur: gibt es überhaupt so viele Meßstellen?
M.f.G. KW

Offline Fidel

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E.ON Avacon
« Antwort #2 am: 23. März 2006, 09:30:56 »
Moin:

@kwade

Danke für die übermittlung deiner zahlen. Ich hoffe, dass die datenbasis hier noch etwas größer wird.

@all

Aus meiner sicht könnte ich diese erhöhung des brennwertes - die ja de fakto eine preiserhöhung darstellt - auf die gleiche weise behandeln, wie die vorangegangenen preiserhöhungen. Macht es also sinn, wenn ich hier ebenfalls widerspreche und von meinem EVU den nachweis der billigkeit einfordere.

Meldet euch in massen! ;-)

Gruß
Fidel

Offline stromdesigner

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E.ON Avacon
« Antwort #3 am: 23. März 2006, 09:53:49 »
Bei der SVO(Avacon Tochter) schwankt der Brennwert auch. Bitte mal unter Suchen eingeben. Der Brennwert wird laufend gemessen und dann der Durchschnitt berechnet.

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon
« Antwort #4 am: 29. März 2006, 09:43:01 »
Hallo und guten Tag,
im Raum Lüchow ist der Brennwert unterschiedlich mit 9,x festgelegt.
Gruß

Offline gerpie

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E.ON Avacon
« Antwort #5 am: 29. März 2006, 11:10:31 »
@Fidel
Eine Erhöhung des Berechnungsfaktors ist, wenn er auf einer wirklichen Erhöhung des Brennwertes beruht, keine Preiserhöhung. Dem Heizkessel wird ja pro Kubikmeter Gas auch entsprechend mehr Energie zugeführt.
Gruß Gerhard

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #6 am: 29. März 2006, 18:46:03 »
Musterschreiben bei Brennwerterhöhung :
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich meiner Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen konnte, behaupten Sie, daß sich der Brennwert des Erdgases von xxxx auf xxxx erhöht hat.
Da es nicht zu meinen Gewohnheiten gehört, Rechnungen zu bezahlen, die aufgrund von Behauptungen aufgestellt wurden, bitte ich, mir durch aussagekräftige Unterlagen die Brennwerterhöhung zu belegen.
Ich denke da z.B. an rechtsgültig unterschriebene Meßprotokolle in Verbindung mit der nachvollziehbaren Berechnung des Brennwertes.
Auch eine Bescheinigung des Eichamtes, welches Ihre Berechnungen bestätigt, würde mir ausreichen.
Bis mir diese Unterlagen vorliegen, werde ich meinen Verbrauch mit dem Brennwert Stand xxxxx berechnen und Ihre Verbrauchsabrechnung entsprechend korrigieren.

Offline HC

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E.ON Avacon
« Antwort #7 am: 18. April 2006, 19:55:06 »
hallo,

mein Brennwert wird seit Jahren mit 9,xxxx angegeben für den Raum Hldesheim. Ist mir nicht bekannt/neu, dass es bei AVACON verschiedene Gassorten gibt  :?

Wie dem auch sei, nach meinen Einsprüchen bzgl. der Gaspreiserhöhung habe ich gem. meiner Kostenaufstellung ein Guthaben von 77,52 Euro.
Dieses wird eingefordert, da es die AVACON es bisher nicht geschafft hat mir die Billigkeit gem. §315 BGB nachzuweisen nach der Leprich-Expertise vom 22.02.06. (E.ON Hanse Klage vor dem LG hamburg).

Bisher habe ich mit dem Schriftverkehr sehr viel Spass gehabt. Ich wundere mich immer wieder, dass die Damen und Herren denken ihre Kunden hätten alle einen IQ von 35 und sind nicht in der Lage die Grundrechenarten zu beherrschen. :twisted:

Mfg

H.C.

Offline Cremer

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E.ON Avacon
« Antwort #8 am: 18. April 2006, 20:49:26 »
@HC,

ist denn der Brennwert bis auf die fünfte Stelle hinter dem Komma seit Jahren konstant oder variiert er?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
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Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon
« Antwort #9 am: 07. Juni 2006, 20:48:48 »
Auch hier wird man sich nicht ohne Not beim Bundeskartellamt gemeldet haben, um dort Versprechen abzugeben:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_02_14.shtml

Offline stromdesigner

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E.ON Avacon
« Antwort #10 am: 07. Juni 2006, 21:53:32 »
Liebe Mitstreiter und Fußballfans,

es ist soweit und wir haben es geschaft unsere Einladung zu unserer Großveranstaltung auszusprechen.  Wir haben auch an unsere Fußballfans gedacht und können Ihnen mitteilen,

dass am 16.06.06 in Gruppe A und B, also Deutschland , kein Spiel stattfindet.

Wir haben uns viel Mühe gegeben und bitten Sie ganz herzlich um zahlreiche Teilnahme

 

                                      am 16.06.06 – 19 Uhr 30 – Bürgerhaus-Schacht,

                                                29339 Wathlingen, Villeparisplatz 1

 

Eingeladen sind:

E.on-Avacon, SVO, Politiker und Mandatsträger der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen,

Bürgermeister von 9 verschiedenen Samtgemeinden und Gemeinden, der Vorsitzende vom

Bund der Energieverbraucher, Herr Dr. Aribert Peters, sowie Medien und Presse.

 

Es ist Ihrem Wunsch gemäß, die größte, informativste Veranstaltung, die wir je haben werden.

Eine Wiederholung in dieser Art, wird es nicht mehr geben.

 

Bitte bringen Sie auch Freunde, Kollegen, Nachbarn mit.

Bitte öffnen und lesen Sie unsere Einladung und alle anderen Anhänge.

 

Wir hoffen Sie alle begrüßen zu dürfen und verbleiben mit dem Gruß

 

„ Der nächste Winter kommt bestimmt „

Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon
« Antwort #11 am: 08. Juni 2006, 12:25:30 »
Vielleicht wird man darüber zu sprechen haben:


http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/5510143

Offline Quint

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E.ON Avacon
« Antwort #12 am: 16. Juni 2006, 11:05:10 »
Guten Morgen,
Wenn der Brennwert der Faktor in der Gasrechnung ist, gelten bei mir, 30900 Wedemark folgende Werte:
11.04.05 bis 09.09.06 Faktor 9,6706
Herzliche Grüße

Offline stromdesigner

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E.ON Avacon
« Antwort #13 am: 21. Juni 2006, 13:29:39 »
Düsseldorf - Im Kampf um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt hat das Bundeskartellamt einen wichtigen Sieg gegen den größten deutschen Gasversorger E.ON Ruhrgas errungen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am Dienstag im Eil-Verfahren einen Antrag des Energiekonzerns gegen eine Verfügung der Wettbewerbshüter ab. Danach sind die langfristigen Lieferverträge mit 51 regionalen und lokalen Gasversorgern mit sofortiger Wirkung nichtig. Die Verträge verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, befand das Gericht. E.ON Ruhrgas hatte mit dem Antrag einen Aufschub bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren erreichen wollen.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15160&g=gas
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-06/artikel-6593691.asp

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon
« Antwort #14 am: 21. Juni 2006, 14:24:46 »
Trotz allem sorgt Eon-Avacon dafür, daß man auch im tristen Alltag immer wieder etwas zum lachen hat.
Auf meine Frage zur Preisanpassungsklausel bekam ich gerade eine e-mail:
"Das Urteil des LG Bremen ist eine rechtskräftige Einzelfallentscheidung.
Andere Gerichte haben eine andere Rechtsauffassung.Wir versichern, daß wir
Preisanpassungen nur aufgrund gültiger Rechtsgrundlagen vornehmen."
Ich habe daraufhin versichert, daß ich die Preise nur aufgrund gültiger
Rechtsgrundlagen kürze.

 

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