zu "W i e d e r v o n v o r n ? !"
@PLUS,
NEIN, nicht wieder - siehe gleich folgende PM !
Hm, mich würde auch interessieren, warum nicht, wenn Sie nicht Ihre Meinung geändert haben.
Sowohl
berghaus, wie auch
stromer51 und meine Person haben es an anderer Stelle schon mehrfach erwähnt: Die Angaben von Almado/immergrün wären tatsächlich intransparent/irreführend, wenn Ihren Gedanken, dass der Bonus bereits eingerechnet sei, gefolgt würde.
Nehmen wir als Beispiel mal den Beitrag #4
in diesem Thread, der ja schön dokumentiert ist:
Da hat jemand einen Verbrauch von 4.000 kWh und bestellt einen Pakettarif bei immergrün für 4.200 kWh. Dafür wird ihm von einem Verbrauchsportal ein Preis von 779,35 EUR ausgewiesen. Im Portal steht, dass dieser Preis incl. 25% Neukundenbonus gilt.
Da in den immergrün-AGB steht
Nr. 9
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
wundert sich der Kunde nicht, als er von Almado/immergrün eine Vertragsbestätigung erhält, in der steht
...
Arbeitspreis : 24,74 ct/kWh
...
Paket: 4.200 kWh
...
Abschlagssumme: monatlich 94,- EUR
Denn schließlich sind 4.200 x 24,74 ct = 1.039,08 EUR. Das ist der Preis, den er bezahlen soll und laut AGB soll ja NACH bzw. MIT der ersten Jahresrechnung der Bonus fällig werden, wenn er die Bedingungen erfüllt hat. Und 11 x 94,- EUR sind ja 1034,- EUR. Passt also. Und wenn er von den 1.039,08 EUR 25% abzieht kommt er genau auf die (im Vergleichsportal) versprochenen 779,31 EUR. Also für ihn alles in Ordnung !
Nun kommt in der Abrechnung auf einmal kein ausgewiesener Bonus hinzu und jemand versucht zu behaupten, der Bonus sei ja bereits in den Summen in der Vertragsbestätigung enthalten gewesen. Da stünde ja: "incl Bonus". Das in den AGB steht, dass der Bonus NICHT (vor der ersten jahresrechnung) mit den Abschlägen verrechnet werden dürfe, also in diesen NOCH NICHT enthalten sei, sei durch individuelle Absprache außer Kraft gesetzt, denn schließlich ergebe sich ja durch den Zusatz "incl. Boni", dass man eine andere Veranschlagungsart gewählt habe.
Und das soll transparent sein ?
![Cool 8)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/cool.gif)
Mal abgesehen davon, dass bei dieser Berechnungsart ja JEDER, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, VORAB in den Genuss eines Bonusses käme BEVOR überhaupt klar ist, ob er die Vertragsbedingungen für die Bonusgewährung erfüllt. Almado/immergün würde also in Vorleistung treten mit dieser Bonusanrechnung. Und auch dieses steht wieder im Widerspruch zu den entsprechenden AGB-Regelungen.
Nr. 9 Abs. 1
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif des Energieversorgers gewechselt ist. Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
Ich will jetzt hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufstellen, aber da passieren ne ganze Menge Dinge vorher, bevor diese Kette von Annahmen in der Argumentation erfüllt wird und diesen auch noch maßgebliche Leute (wie z.B. Richter) folgen.
Man sollte fair genug auch gegenüber etwas unkundigeren Forenteilnehmern sein und einräumen, dass solche Theorien vor Gericht eher keinen Bestand haben werden.
Und alleine um diese Verunsicherung der weniger kundigen Besucher geht es
berghaus mit seinen Bemühungen um Aufklärung, auch wenn der Weg der Aufklärung nicht immer der geradeste ist, dass Ziel ist das Richtige !