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Autor Thema: Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung  (Gelesen 3930 mal)

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Offline lotus1804

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Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung
« am: 08. November 2014, 10:36:38 »
Hallo,
heute früh bin ich fast vom Stuhl gefallen.
Da bekommen wir doch von Almado eine Schlussrechnung über noch zu zahlende 365 Euro auf Grund von 881kW Mehrverbrauch.
Die Vorgeschichte:
Am 10.10.2012 haben wir einen Vertrag mit besagter Firma über die Stromlieferung abgeschlossen. Es ist ein Ein-Jahres-Vertrag mit einem Paket von 4700kw.
Die erste Abrechnung bekamen wir am 31.05.2014! Wir haben und zwar ein bisschen gewundert, dass es kein Jahr, sondern fast 1 1/2 Jahre waren, aber da wir Nichts nachzuzahlen hatten, war das so ok.
Vielleicht ein wenig blauäugig.
Jetzt hatten wir den Vertrag zum 10.10.2014 gekündigt und erhalten eine Schlußrechnung über den Zeitraum  vom 01.06.2014 bis 09.10.2014 mit eben dieser Nachforderung wegen Mehrverbrauchs, da wir laut SLP viel weniger Strom in diesem Zeitraum gebraucht haben dürften.
Ich verstehe nun überhaupt nicht, wieso die Abrechnung nur knapp ein halbes jahr umfasst, obwohl wir doch den vertrag fristgemäß gekündigt haben. Außerdem ist mir unklar, wo die die Zahlen her nehmen, die der Abrechnung zu Grunde liegen.
Kann mir da jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen?

Viele Grüße
Lotus

Offline khh

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Re: Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung
« Antwort #1 am: 08. November 2014, 11:20:46 »
Hallo Lotus

"Vielleicht ein wenig blauäugig" ist gut ;). Wenn Sie die erste Abrechnung für den Zeitraum 10.10.2012 - 31.05.2014 widerspruchslos hingenommen haben, dann ist die zweite Abrechnung für den Zeitraum 01.06. - 09.10.2014 doch völlig richtig. Und mit den abgerechneten SLP-Verbräuchen trickst almado/365AG zu eigenen Gunsten gerne rum, wenn Kunden eine "Steilvorlage" geben, weil sie den Zählerstand nicht zum Ende eines jeden vertraglichen Lieferjahres selbst ablesen und mitteilen :(.

Wenn Sie nie selbst Zählerstände abgelesen und almado sowie dem VNB mitgeteilt haben, dann klären Sie vorab mit Ihrem Netzbetreiber (VNB), welche Zählerstände dort zu welchen Terminen vorliegen und ob diese ggf. wann an almado/365AG weitergegeben worden sind.

Zudem sollten Sie die Rechnungen dahingehend prüfen, ob für das 1. Lieferjahr ein eventuell vereinbarter Bonus korrekt mit 25 % vergütet ist, ob und ggf. welche Grund- und Arbeitspreiserhöhungen ihnen mehr oder weniger klammheimlich untergeschoben wurden.

Wenn Sie das recherchiert haben, können Sie sich hier gerne wieder melden und bekommen dann sicherlich konkrete Hilfestellung, was sinnvollerweise zu tun ist :).

Gruß, khh
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Offline lotus1804

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Re: Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung
« Antwort #2 am: 08. November 2014, 11:47:42 »
Hallo Lotus

"Vielleicht ein wenig blauäugig" ist gut ;). Wenn Sie die erste Abrechnung für den Zeitraum 10.10.2012 - 31.05.2014 widerspruchslos hingenommen haben, dann ist die zweite Abrechnung für den Zeitraum 01.06. - 09.10.2014 doch völlig richtig. Und mit den abgerechneten SLP-Verbräuchen trickst almado/365AG zu eigenen Gunsten gerne rum, wenn Kunden eine "Steilvorlage" geben, weil sie den Zählerstand nicht zum Ende eines jeden vertraglichen Lieferjahres selbst ablesen und mitteilen :(.



Gruß, khh

Die Daten müssen Almado vorgelegen haben, da sie in der Abrechnung den detaillierten Verbrauch vom 10.10.2012 bis 31.10.2013 aufgeführt haben.
Außerdem habe ich gerade Folgendes gelesen:

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Paragraph 40 Abs. 4 EnWG, müssen Stromversorger spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechungszeitraums oder des Vertragsverhältnisses eine Rechnung stellen.

Dann hätten sie ja zum 10.10.2013 den Verbrauch zumindest schätzen und uns eine Rechnung erstellen müssen.
Oder liege ich da jetzt ganz falsch?

« Letzte Änderung: 08. November 2014, 12:12:28 von lotus1804 »

Offline lotus1804

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Re: Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung
« Antwort #3 am: 08. November 2014, 12:45:04 »
Also der Netzbetreiber hat am 22.11.2013 einen Zählerstand an Almado weitergegeben.

Offline khh

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Re: Almado - Vertragsbeginn geändert... Nachzahlung
« Antwort #4 am: 10. November 2014, 22:51:26 »
Hallo Lotus,

ich habe Ihnen ein Muster für Ihren Widerspruch mit Fristsetzungen sowie eine "eigene Abschlagsberechnung" übermittelt.

Bedingt durch die von almado "vergessene" Bonus-Gutschrift, der Streichung des vertraglich nicht vereinbarten Grundpreises und der jetzt zeitlich korrekt zugeordneten Zählerstände/Verbräuche (bei Letzterem hat almado
mal wieder unglaublich zu eigenem Vorteil getrickst >:(), ist tatsächlich nicht die o.g. Nachzahlung sondern eine erhebliche Guthabenerstattung fällig. :)

Viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 10. November 2014, 23:38:28 von khh »
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