Hallo ADG4 und an alle "SEPA-Geschädigten" hier im Thread.
Bei mir lief es ähnlich:
Ich war Lastschriftzahler, Vertragsbeginn 01.05.13 (9 Abschläge wurden korrekt abgebucht)
Dann kam ein Schreiben (30.11.2013), in dem u.a. ein Anhang zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beigefügt war.
Dort hieß es, wer bis zum 30.12.2013 kein SEPA-Mandat erteilt wird als "Selbstzahler" eingestuft.
"Selbstzahler" verlieren bekanntlich ihren Neukundenbonus.
Ich habe daraufhin (03.12.2013) das verlangte SEPA-Mandat erteilt, nach dem Motto "kann ja nicht schaden".
Am 02.01.2014 habe ich dann wegen der hier im Forum bekannten unverschämten Preiserhöhung meinen Vertrag zum Ablauf des 30.04.2014 gekündigt.
Der letzte Abschlag wurde am 03.01.2014 abgebucht.
Dann passierte zunächst nichts.
Am 25.02.2014 erhielt ich jedoch eine E-Mail mit Schreiben wegen einer noch "offenen Forderung" über den Februar-Abschlag, zahlbar bis zum 26.02.2014 (!!!), natürlich dan als "Selbstzahler"!
Da wurde mir klar, die Bande will mich reinlegen. Ich habe dann mit 2 E-Mails reagiert:
E-Mail 1, 26.02.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
an Ihrer unten stehenden E-Mail vom 25.02.2014, die in meinem Postfach am 25.02.2014 um 22 Uhr 49 einging, haben Sie ein an mich gerichtetes Schreiben, datiert vom 21.02.2014, angehängt, in dem Sie mich auffordern ("Freundliche Zahlungserinnerung"), eine bei Ihnen vermeintlich offene Abschlagsforderung in Höhe von 90,00 € spätestens bis zum 26.02.2014 nachzuentrichten.
Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Mit Stromliefervertrag vom 28.01.2013 hatte ich Ihnen für die Abbuchung der jeweils fälligen Abschläge auf meinem Konto xxxxxxxxxxx bei der yyyyyyyyy in Musterstadt (BLZ zzzzzzzz) eine Einzugsermächtigung erteilt. Aufgrund dieser Einzugsermächtigung haben Sie die bisherigen 9 Abschläge, letztmalig am 03.01.2014, abgebucht.
2. Mit E-Mail vom 23.11.2013 teilten Sie mir mit, dass für bisherige Lastschriftkunden die Erteilung eines SEPA-Mandats erforderlich sei. Zu diesem Zweck hatten Sie Ihrer E-Mail ein Formular beigefügt, dass unterschrieben bis spätestens zum 23.12.2013 an Sie zurückzusenden war.
3. Ich habe Ihnen daraufhin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und das Formular unterschrieben am 02.12.2013 an Sie zurückgesendet. Eine Kopie des von mir am 02.12.2013 zurückgesendeten Formulars habe ich meiner E-Mail als Anlage beigefügt.
4. Auch im Hinblick auf die Unmöglichkeit der Einhaltung der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 (E-Mail-Eingang am 25.02.2014!) gesetzten Fristen bitte ich daher um umgehende Aufklärung der Angelegenheit.
5. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich bis zu einer Bestätigung von Ihrer Seite über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 verlangte Überweisung von 90,00 € NICHT vornehmen werde.
6. Sollten Sie entgegen der von mir geschilderten Tatsache der fristgerechten Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die Einrede führen, dass Sie das von mir ausgefüllte Formular nicht erhalten haben, behalte ich mir bereits jetzt rechtliche Schritte gegen die in Ihrer E-Mail vom 23.11.2013 angekündigte "Einordnung als Selbstzahler" vor.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin wurde mir in einer Mail am nächsten Tag eine "Fristverlängerung" für die von mir verlangte Zahlung auf den 03.03.2014 "gewährt". Auf den weiteren Inhalt meines Schreibens gingen die Herrschaften natürlich nicht ein.
Ich habe auf diese E-Mail daher erneut per "Antwort-Funktion" reagiert:
E-Mail 2, 27.02.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 26.02.2014, die ich unten nochmals angehängt habe, teile ich Ihnen ergänzend Folgendes mit:
1. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung über 90,00 €, die von mir nunmehr bis zum 03.03.2014 per Überweisung beglichen werden soll, wird von mir aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens dem Grunde nach bestritten.
2. Das vertragswidrige Verhalten Ihrerseits besteht darin, den gemeinsam vereinbarten Zahlungsweg per "Lastschriftverfahren" willentlich und einseitig nicht mehr einhalten zu wollen, da Sie beabsichtigen, mich als "Selbstzahler" im Sinne Ihrer Vertragsbedingungen / AGB einzuordnen.
3. Die Einstufung als "Selbstzahler" hätte zur Folge, dass Sie mir den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 25 % nicht gewähren würden.
4. Aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens werde ich Ihre Forderung über 90,00 € mit Zahlungsfrist zum 03.03.2014 aus den unter Nr. 1 genannten Gründen nicht begleichen.
5. Um Ihnen die Möglichkeit zur Rückkehr zu einem vertragskonformen Verhalten zu bieten, fordere ich Sie hiermit einmalig und letztmalig auf, Ihre Forderung im Wege des vertraglich vereinbarten Lastschriftverfahrens zu begleichen.
6. Für die Begleichung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
a) Per Lastschrift im SEPA-Verfahren, für das ich Ihnen am 02.12.2013 meine Einwilligung im Rahmen eines "SEPA-Lastschriftmandats" erteilt habe (vgl. Anlage zu dieser E-Mail)
oder, falls Sie den Zugang der Einwilligung bestreiten sollten:
b) Per Lastschrift im bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren. Ihnen dürfte sicherlich bekannt sein, dass die bisher erteilten Einzugsermächtigungen von den Banken automatisch auf das neue SEPA-Verfahren übergeleitet wurden und somit unverändert fortbestehen.
7. Für die von Ihnen durchzuführende Lastschrift, wie unter Nr. 6 beschrieben, setze ich Ihnen meinerseits eine Frist bis zum 03.03.2014.
8. Sollten Sie die unter Nr. 7 gesetzte Frist nicht einhalten und somit Ihre vertragswidrige Verhaltensweise weiter fortsetzen, werde ich unter Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bitte das Forum um Kommentare zu meiner Vorgehensweise, hat jemand schon "fortgeschrittenere" Erfahrungen in der Angelegenheit mit diesen Brüdern?