Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit immergrün!  (Gelesen 106544 mal)

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Offline ADG4

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Probleme mit immergrün!
« am: 26. Februar 2014, 09:28:41 »
Hallo Liebe Mitglieder,

hier mein Anliegen:

1. Vertrag mit immergrün! kam zum 15.03.2013 zustande
2. Als Abschlagszahlung wurde 65€ pro Monat veranschlagt
   (2700 kwh für 1 Jahr) -> Summe = 710€ pro Jahr/ 11 Abschläge)
3. Abschläge wurden zum 01.04 und 15.05 sowie folgend immer zum 15   abgebucht
4. SEPA Schreiben wurde ausgefüllt und per Post an immergrün! zugestellt

Bis hierhin war immer alles gut.

Es folgte meinerseits die Suche nach einem neuen Anbieter, um nach 12 Monaten Mindestlaufzeit von immergrün! wegzukommen. Anbieter gefunden und beauftragt, sich um die Kündigung zu kümmern.

Kündigungsbestätigung von immergrün! Anfang Januar mit Bestätigung zum Ende am 14.03.2014 bekommen.

Und nun beginnt der Ärger:
1. Abschlag um den 15.01.2014 wurde nicht abgebucht. Mahnung erhalten. Wurde dann von mir per Überweisung nachgereicht.
2. Gestern wieder eine Mahnung erhalten, den Beitrag für Febuar zu bezahlen.

Und hier beginnet nun meine Verwirrung: Ich habe am 01.04, 15.04, 15,05...bis einschließlich 15.01 die Beiträge bezahlt.
Macht 11 Abschläge mit der Summe 710€.

Und nun zu meinen Fragen:

1. Muss ich den Abschlag noch bezahlen? Dann hätte ich ja 1/12 mehr bezahlt als vereinbart? In den AGB werde ich auch nicht schlau. Denn im Vergleich (Toptarif?) stand damals, dass 11 Abschläge bezahlt und mit der Jahresabrechnung verrechnet werden. Was ist denn nun richtig?

2. Wenn ich nicht bezahle habe ich die Befürchtung, dass sich dann das "immergrün! eigene Inkasso Büro" bei mir meldet und neue Kosten auf mich zukommen, bzw. ich aus dem Vertrag gekündigt werde und mein Bonus nicht ausbezahlt wird. Oder beides!

3. Auf Emails reagiert die Firma nicht oder erst Wochen später, ohne Bezug zu meinem Anliegen. Per Telefon lande ich immer nur in der Warteschleife.

Was kann ich nun tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Bitte möglichst genaue Antworten, am besten eine "Art Vordruck" oder ähnliches.

Danke Danke...

Offline Borni89

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #1 am: 26. Februar 2014, 10:55:39 »
hallo ADG4

ich hab exakt das selbe Problem (siehe mein beitrag)
die 12 forderung habe ich zurückbuchen lassen (laut mein anwalt völlig zurecht) und nun habe ich eine Mahnung erhalten und auch schon heute mit den netten leuten telefoniert. scheint eine neue masche von denen zu sein! du hast ein Zurückhaltungsrecht laut §315bgb/ abs.2/satz3. das bezieht sich auf die Agb´s. da nur 11 Abschläge Vertraglich geregelt sind kommen die damit nicht durch also keine sorge. Sollte dir ein Inkassobrief zukommen wiedersprich dem ganz einfach denn dann müssten die es Gerichtlich einfordern (Was ich so gelesen hab, haben die bisher das zwar ein paar mal gemacht allerdings immer verloren mit deutlich mehrkostenaufwand Ihrerseits)
« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 11:01:52 von Borni89 »

Offline Borni89

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #2 am: 26. Februar 2014, 11:00:34 »
hier nochmal der Auszug von Ihrer Website

Zitat
Wie berechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?

Bei der Berechnung der Abschlagszahlungen wird zwischen Paket- und Verbrauchstarifen unterschieden.

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:

Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,2235 EUR/kWh = 826,95 EUR
Grundpreis: 12 Monate x 5,50 EUR/kWh = 66,00 EUR
Abschlagsbetrag: (826,95 EUR + 66,00 EUR) / 11 Monate = 81,18 EUR/ Monat

Offline ADG4

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #3 am: 26. Februar 2014, 13:05:57 »
Hi Borni!

Danke für Deine schnell Antwort. Genau diese "Berechnung" aus deren FAQ habe ich auch gelesen. Jetzt wollte ich noch mal auf Nummer sicher gehen und habe mir deren AGB genau durchgelesen.

Zitat
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.

Hier wird nur leider nicht klar, wieviele Beiträge es denn nun sind. Aber von der Logik her muss ich uns schon Recht geben: Jahresbeitrag/ 11 = 11 Abschläge. Bei 12 Abschlägen würde ich ja 1/12 mehr zahlen.

Was micht nur so extrem ägert ist die Art und Weise wie hier versucht wird, das Geld der Kunden einzubehalten bzw. Boni nicht auszuzahlen etc...

Ich werde morgen mal zur Verbraucherzentrale Bremen gehen, meine Unterlagten mitnehmen und meinen Fall schildern.

Problem: Nur weil ich Recht habe muss ich ja nicht zwangsweise Recht bekommen. In meinem Fall geht es um ca. 330€, Bonus bereits inkl.
Da ich erst neu eingezogen bin, habe ich einen zu hohen Verbrauch angenommen. Ich liege ~ 30% darunter.

Ich nehme morgen folgendes Schreiben mit, in der Hoffung, das die Verbraucherzentrale Bremen vlt noch einen Tipp hat:

Zitat

Vertragsnummer: XXXXX
Kundennummer: XXXXX
Zählernummer: XXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG


Betreff: Ihr Schreiben vom XXXXXX (Mahnung Beitrag Febuar)


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vetragsverhältnisses hat stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum XXXXXX bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von XXXX€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom XXXXXX als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen mehr bestehen.

Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 4 Wochen, also bis einschließlich 11.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird.

Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4 wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin anrufen.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Soweit von mir. Ich hoffe es nimmt alles ein gutes Ende...

Offline Borni89

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #4 am: 26. Februar 2014, 13:11:48 »
Wir sind auf dem selben weg allerdings bei almado Energie was ja dasselbe ist . Wir haben auch 1200kw  überbezahlt ma schauen ob der bonus und der mehrbetrag ausgezahlt werden. Ich würde mich freuen wenn  du mich auf den laufenden hältst da unserer Fälle faktisch gleich sind und man ggf Erfahrungen austauschen konnte

mfg

Offline ADG4

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #5 am: 26. Februar 2014, 13:31:38 »
Hi!

Also natürlich bekommen wir (Du und Deine Freundin sowie ich und meine Freundin) zuviel bezahlte Beträge zurück. Allerdings muss dafür erstmal die Jahresabrechnung vorliegen. Und die hält immergrün! auch gerne mal zurück.

Das mit der Verbraucherzentrale hat sich auch erledigt. Die wollen 15€ pro 1/4 Std haben.

Also werde ich erstmal abwarten. Sollten weitere Forderungen kommen, denen widersprechen. Sollten Forderungen von der Inkasso Firma kommen, einmal widersprechen und abheften.

Wenn immergrün! dann nicht abrechnet -> Frist setzen.
Wenn Abrechnung fehlerhaft oder nicht erfolgt -> interne Schlichtung anrufen.
Wenn Schlichtung nicht erfolgreich -> Schlichtungsstelle Berlin anrufen

Und wenn es dann immernoch nicht läuft muss ich mal gucken wie es dann weitergeht.

Ich drücke uns allen mal die Daumen...

Offline Borni89

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #6 am: 26. Februar 2014, 13:40:45 »
Die haben gesetzlich 6 wochen für die Abrechnung nach ende der Belieferung zeit. ja das mit der Verbr.zentrale hätte ich dir auch sagen können  ;D ich bin aber ehrlich sollten wir nix von denen hören zwecks abrechnung dann werden wir doch mal zu nem anwalt gehen und ggf die kosten geltend machen (auch die vom anwalt) kann mir nur denken das sich das alles voll in die Länge zieht bis man endlich mal SEINE Knette erhält

Offline KKRUBIN

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #7 am: 27. Februar 2014, 03:31:07 »
Hallo ADG4,
Frage: was ist nun richtig, Abschlag 01.04.- 15.04.- 15.05...oder 01.04.- 15.05.-15.06....?
Belieferungsbeginn ab 01.04. oder später?
Hat immergrün, wie zur damaligen Zeit noch üblich, Vorkasse vereinbart?

Gruß
KKRUBIN

Offline ADG4

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #8 am: 02. März 2014, 10:47:33 »
Hi KKRUBIN!

An folgenden Tagen wurde per Lastschrift eingezogen:

01.04.2013,
15.04.2013,

15.05.2013,
15.06.2013,
15.07.2013,
15.08.2013,
15.09.2013,
15.10.2013,
15.11.2013,
15.12.2013,
15.01.2014

Belieferungsbeginn war der 15.03.2012


Offline NaH

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #9 am: 04. März 2014, 20:24:18 »
Hallo ADG4 und an alle "SEPA-Geschädigten" hier im Thread.

Bei mir lief es ähnlich:

Ich war Lastschriftzahler, Vertragsbeginn 01.05.13 (9 Abschläge wurden korrekt abgebucht)
Dann kam ein Schreiben (30.11.2013), in dem u.a. ein Anhang zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beigefügt war.
Dort hieß es, wer bis zum 30.12.2013 kein SEPA-Mandat erteilt wird als "Selbstzahler" eingestuft.
"Selbstzahler" verlieren bekanntlich ihren Neukundenbonus.
Ich habe daraufhin (03.12.2013) das verlangte SEPA-Mandat erteilt, nach dem Motto "kann ja nicht schaden".
Am 02.01.2014 habe ich dann wegen der hier im Forum bekannten unverschämten Preiserhöhung meinen Vertrag zum Ablauf des 30.04.2014 gekündigt.
Der letzte Abschlag wurde am 03.01.2014 abgebucht.
Dann passierte zunächst nichts.
Am 25.02.2014 erhielt ich jedoch eine E-Mail mit Schreiben wegen einer noch "offenen Forderung" über den Februar-Abschlag, zahlbar bis zum 26.02.2014 (!!!), natürlich dan als "Selbstzahler"!

Da wurde mir klar, die Bande will mich reinlegen. Ich habe dann mit 2 E-Mails reagiert:

E-Mail 1, 26.02.2014:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
an Ihrer unten stehenden E-Mail vom 25.02.2014, die in meinem Postfach am 25.02.2014 um 22 Uhr 49 einging, haben Sie ein an mich gerichtetes Schreiben, datiert vom 21.02.2014, angehängt, in dem Sie mich auffordern ("Freundliche Zahlungserinnerung"), eine bei Ihnen vermeintlich offene Abschlagsforderung in Höhe von 90,00 € spätestens bis zum 26.02.2014 nachzuentrichten.
 
Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit:
 
1. Mit Stromliefervertrag vom 28.01.2013 hatte ich Ihnen für die Abbuchung der jeweils fälligen Abschläge auf meinem Konto xxxxxxxxxxx bei der yyyyyyyyy in Musterstadt (BLZ zzzzzzzz) eine Einzugsermächtigung erteilt. Aufgrund dieser Einzugsermächtigung haben Sie die bisherigen 9 Abschläge, letztmalig am 03.01.2014, abgebucht.
 
2. Mit E-Mail vom 23.11.2013 teilten Sie mir mit, dass für bisherige Lastschriftkunden die Erteilung eines SEPA-Mandats erforderlich sei. Zu diesem Zweck hatten Sie Ihrer E-Mail ein Formular beigefügt, dass unterschrieben bis spätestens zum 23.12.2013 an Sie zurückzusenden war.
 
3. Ich habe Ihnen daraufhin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und das Formular unterschrieben am 02.12.2013 an Sie zurückgesendet. Eine Kopie des von mir am 02.12.2013 zurückgesendeten Formulars habe ich meiner E-Mail als Anlage beigefügt.
 
4. Auch im Hinblick auf die Unmöglichkeit der Einhaltung der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 (E-Mail-Eingang am 25.02.2014!) gesetzten Fristen bitte ich daher um umgehende Aufklärung der Angelegenheit.
 
5. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich bis zu einer Bestätigung von Ihrer Seite über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 verlangte Überweisung von 90,00 € NICHT vornehmen werde.
 
6. Sollten Sie entgegen der von mir geschilderten Tatsache der fristgerechten Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die Einrede führen, dass Sie das von mir ausgefüllte Formular nicht erhalten haben, behalte ich mir bereits jetzt rechtliche Schritte gegen die in Ihrer E-Mail vom 23.11.2013 angekündigte "Einordnung als Selbstzahler" vor.
 
Mit freundlichen Grüßen


Daraufhin wurde mir in einer Mail am nächsten Tag eine "Fristverlängerung" für die von mir verlangte Zahlung auf den 03.03.2014 "gewährt". Auf den weiteren Inhalt meines Schreibens gingen die Herrschaften natürlich nicht ein.

Ich habe auf diese E-Mail daher erneut per "Antwort-Funktion" reagiert:

E-Mail 2, 27.02.2014:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 26.02.2014, die ich unten nochmals angehängt habe, teile ich Ihnen ergänzend Folgendes mit:
 
1. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung über 90,00 €, die von mir nunmehr bis zum 03.03.2014 per Überweisung beglichen werden soll, wird von mir aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens dem Grunde nach bestritten.
 
2. Das vertragswidrige Verhalten Ihrerseits besteht darin, den gemeinsam vereinbarten Zahlungsweg per "Lastschriftverfahren" willentlich und einseitig nicht mehr einhalten zu wollen, da Sie beabsichtigen, mich als "Selbstzahler" im Sinne Ihrer Vertragsbedingungen / AGB einzuordnen.
 
3. Die Einstufung als "Selbstzahler" hätte zur Folge, dass Sie mir den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 25 % nicht gewähren würden.
 
4. Aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens werde ich Ihre Forderung über 90,00 € mit Zahlungsfrist zum 03.03.2014 aus den unter Nr. 1 genannten Gründen nicht begleichen.
 
5. Um Ihnen die Möglichkeit zur Rückkehr zu einem vertragskonformen Verhalten zu bieten, fordere ich Sie hiermit einmalig und letztmalig auf, Ihre Forderung im Wege des vertraglich vereinbarten Lastschriftverfahrens zu begleichen.
 
6. Für die Begleichung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
a) Per Lastschrift im SEPA-Verfahren, für das ich Ihnen am 02.12.2013 meine Einwilligung im Rahmen eines "SEPA-Lastschriftmandats" erteilt habe (vgl. Anlage zu dieser E-Mail)
oder, falls Sie den Zugang der Einwilligung bestreiten sollten:
b) Per Lastschrift im bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren. Ihnen dürfte sicherlich bekannt sein, dass die bisher erteilten Einzugsermächtigungen von den Banken automatisch auf das neue SEPA-Verfahren übergeleitet wurden und somit unverändert fortbestehen.
 
7. Für die von Ihnen durchzuführende Lastschrift, wie unter Nr. 6 beschrieben, setze ich Ihnen meinerseits eine Frist bis zum 03.03.2014.
 
8. Sollten Sie die unter Nr. 7 gesetzte Frist nicht einhalten und somit Ihre vertragswidrige Verhaltensweise weiter fortsetzen, werde ich unter Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
 
 
Mit freundlichen Grüßen


Ich bitte das Forum um Kommentare zu meiner Vorgehensweise, hat jemand schon "fortgeschrittenere" Erfahrungen in der Angelegenheit mit diesen Brüdern?

Offline stromer51

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #10 am: 05. März 2014, 08:17:17 »
Hallo NaH,

ihre Antwortmails sind sachlich richtig. Sie entsprechen auch meiner Vorgehensweise.

Ich denke mal, so geht es weiter.
Anbieter nimmt die Einzugsermächtigung nicht wieder auf.
Die hat er ja eingestellt um den Bonus nicht zu bezahlen. Er merkt nun das von Ihnen kein Geld kommt
und beendet den Vertrag vorzeitig. Sie erhalten eine Schlussrechnung und müssen die Forderung bezahlen.
(Ware Strom ist geliefert worden)
Die Abrechnung wird korrekt sein und ist für den abgerechneten Zeitraum nicht zu beanstanden. Nur das das weniger wie die 12 Monaten sind und  natürlich kein Bonus beinhaltet.
Das die Vertragsstörung absichtlich herbeigeführt wurde steht außer Frage. Nach der Abmeldung beim Netzbetreiber wird Almado/Immergrün/Meisterstrom die Versorgung nicht wieder aufnehmen.
Wer hier im gleichen Fall selber überweist hat schon den ersten Fehler gemacht und ist in die Sepa Falle
getappt.
In der Sepa Mail auf Seite 2 heist es:

Für Selbstzahler ändert sich durch die SEPA-Einführung nichts!
Von unseren Lastschriftkunden benötigen wir das beiliegende Formular zur Erteilung des SEPA-Mandats. Zur
Sicherstellung des zukünftigen Zahlungsablaufes ist es wichtig, dass wir das SEPA-Mandat von Ihnen bis zum
23.12.2013 im Original von allen Kontoinhabern unterschrieben zurück erhalten, da wir Sie ansonsten als
Selbstzahler einordnen müssten
-------------------------------------
Sie haben das Formular zurückgeschickt? Ich auch. Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht
nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.


Noch ist es nicht zu spät  (die Netzabmeldung steht noch nicht bevor)  meinen Vertragspartner zum vertragsgerechten Verhalten zu bewegen. Nun, als Kunde habe ich schlechte Karten. Da hilft nur ein  Anwalt. Ob sie das wollen, auch im Hinblick auf zusätzliche Kosten müssen sie selbst entscheiden.

Auf jeden Fall, bitte ich sie uns über den weiteren Fortgang zu informieren. Danke!
   

                 
« Letzte Änderung: 05. März 2014, 08:54:05 von stromer51 »

Offline bolli

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #11 am: 05. März 2014, 15:35:47 »
Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.

Das sehe ich anders: Wie NaH richtig in seiner zweiten Variante der Mail 2 ausgeführt hat, ist ein neues Sepa-Mandat für den Vertragspartner nicht zwingend notwendig, da die Banken das alte Einzugsermächtigungsverfahren als Grundlage für ein Sepa-Mandat anerkennen. Daher kann ich dort kein vertragswidriges Verhalten erkennen und halte die gezogene Konsequenz von Almado, Sie als Selbstzahler einzustufen und Ihnen somit keinen Bonus mehr auszahlen zu müssen, für willkürlich und damit angreifbar. Aber auch hier gilt: Freiwillig wird da vermutlich gar nichts laufen !!!

Offline NaH

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #12 am: 05. März 2014, 20:38:21 »
Hallo stromer51,
hallo bolli,

zunächst einmal ein Dankeschön für Ihre / Eure schnellen Reaktionen auf meinen Beitrag.

Ich hatte Almado eine Frist zur Vornahme der Lastschrift bis zum 03.03.2014 gesetzt, passiert ist aber bisher nichts. Das habt Ihr richtig vorausgesagt und ich hatte ehrlich gesagt auch nicht wirklich daran geglaubt.

Andererseits habe ich auch noch keine weitere Mahnung erhalten, auch der Gerichtsvollzieher war noch nicht vor Ort. Im Moment (seit Anfang Februar) beziehe ich also Strom, für den ich noch nichts bezahlt habe.

An stromer 51:
Sie werden Recht haben, die Almado-Brüder werden mir vermutlich in Weiterführung ihres vertragswidrigen Verhaltens außerordentlich kündigen und ihre Restforderung aufmachen. Sollten die von mir eine Überweisung verlangen, werde ich nicht zahlen. Vertraglich vereinbart und nach wie vor möglich ist die Lastschrift - ob nach SEPA oder altem Verfahren ist egal.
 
Sollte Almado wider Erwarten doch per Lastschrift einziehen, würde ich mich freuen, frei nach dem Motto: "Lastschrift funktioniert ja doch!". Dann werde ich, mit Blick auf den mir nicht gewährten Neukundenbonus und meine gegenüber Almado angekündigten Schadensersatzforderungen, den eingezogenen Betrag zurückholen. Und dann werde ich erst einmal abwarten, was weiter passiert. Ich habe auch eine gute Rechtsschutz-Versicherung ohne Selbstbeteiligung!

Und noch etwas: Ich glaube nicht, dass diese mit dem massenhaften Abstreiten des Zugangs der von ihren Kunden zurückgesendeten SEPA-Mandate wirklich durchkommt. Ich denke, die Gerichtsbarkeit wird über den jeweils verhandelten Einzelfall hinaus auch diese allgemein von vielen anderen Betroffenen geschilderten Umstände richtig zu würdigen wissen.

Also ich werde erst einmal abwarten und Tee trinken (Jever!).

Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.

Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.

Ich werde weiter berichten!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:38:54 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #13 am: 05. März 2014, 21:02:51 »
... Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.
Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.

Damit Sie nicht suchen müssen ;) :
Zitat
EnWG § 5 Anzeige der Energiebelieferung
... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...

Die Bundesnetzagentur scheint leider ein "Papiertiger" zu sein >:(. Bspw. bei FlexStrom wollte man wohl handeln, die sind der BNetzA mit dem Insolvenzantrag aber zuvorgekommen :(.

Bzgl. Almado siehe Thread "Schlichtungsstelle Energie: BNetzA soll Almado & ExtraEnergie überprüfen":
die gesammelten Meldungen aus diesen Thread: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18542.0.html

ZfK: Billiganbieter provozieren Schlichter
http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/billiganbieter-provozieren-schlichter.html

Bundesnetzagentur prüft Beschwerden gegen Billiganbieter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #14 am: 05. März 2014, 21:32:35 »
Hallo NaH,

Sie und andere Betroffene waren und sind wg. der "SEPA-Masche" von immergrün/almado (überflüssigerweise verlangtes neues Mandat) zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug.

Selbst die erteilte "Altversion" Einzugsermächtigung konnte bis einschließlich Januar und dann nach Fristverlängerung sogar bis einschließlich Juli 2014 verwendet werden !

Wenn der Gläubiger von der angebotenen Leistung keinen Gebrauch macht, dann ist nicht der Schuldner sondern der Gläubiger in Verzug  -  siehe BGB:
Zitat
§ 293 Annahmeverzug
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

Gruß, khh
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