@Santos
Vielen Dank.
Die Seite 6 der Broschüre kannte ich ebenso wie die Grafik nicht.
Dann ergeben sich ca. 23 Prozent Steuern und Abgaben
(genannt wurden früher vom BGW immer 30 Prozent).
Ca. 27,9 Prozent verbleiben in der einen oder anderen Form bei entega (Marge, Netzkosten).
Ca. 49 Prozent sollen auf die Beschaffung entfallen.
Die Vorlieferantenpreise wären eigentlich auch zu teilen in die Kosten des Transportes, welche gleich geblieben sein müssten und in den eigentlichen Gasbeschaffungspreis, der sich nur geändert haben kann (also die Beschaffungskosten abzüglich der Kosten des vorgelagerten Netzes/ Transportes).
Transportkosten wird man die eigenen kalkulatorischen Netzentgelte nennen. Es handelt sich um kalkulatorische Kosten, denen keine tatsächlichen entsprechen müssen. Je nachdem wie weit die kalkulatorischen Kosten von den tatsächlichen Kosten abweichen, um so größer wird die Netzmarge, die natürlich auch bei entega verbleibt.
Die arme Energievertriebsgesellschaft, wenn die interne Netzgesellschaft zu viel für die Netznutzung verlangt.....
Man könnte auch die kalkulatorischen Netzkosten noch um 23 EUR erhöhen, dann bliebe für die Vertriebesgesellschaft gar nichts mehr übrig, was nicht bedeutet, dass keine Marge beim Versorger verbliebe.
Diese könnte sogar sehr hoch sein:
Die BGW- Sturmwarnungen gehen dahin, dass die Bundesnetzagentur die Netzkosten um 30 bis 50 Prozent senken könnte:
http://www.welt.de/data/2006/05/24/891450.htmlDies würde vorliegend eine Ersparnis von 100 bzw. 166 EUR bedeuten.
In den Netzentgelten wäre dann jedoch immer noch ein Gewinn enthalten....
Die oben genannten Werte der BGW- Sturmwarnungen unterstellt, verbleiben bisher mithin mehr als
123 bzw.
189 EUR bei dem Versorger.
Bezogen auf den Nettopreis von 980 EUR (ohne Stuern und Abgaben) wären das 12,55 bzw. 19,28 Prozent des Nettopreises als Gewinn.
Das wäre keine schlechte Rendite für Leistungen der Daseinsvorsorge, jedenfalls aus Unternehmenssicht.
Bezogen auf den Gesamtpreis wären es immer noch zwischen 9,66 und 14,85 Prozent.
Ganz beachtlich und kein Grund zum jammern. Das könnte man wahrlich nicht "fast nichts" nennen.
Bei welchem Erdgasverbrauch kommt man nun zu der durchschnittlichen Jahresrechnung und wieviel der genannten Kosten fließen nun jeweils in die Grund- und Arbeitspreise ein.
Was kostet dann dabei die Beschaffung des Gases und was die Netznutzung in Cent/ kWh (netto)?
Man müsste also wissen, welche Kosten für die Netznutzung auf die Rechnung entfallen. Diese Kosten können sich gegenüber 2004 nicht verändert haben. Dann könnte man sehen wie es sich noch in 2003 verhielt.
Man darf gespannt sein, wann entega die Gaspreis-Urteile des LG Mannheim vom 16.08.2004 und des LG Bremen vom 24.05.2006 auf seinen Seiten einstellt:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.phpAuch die Entscheidung des LG Oldenburg vom 15.02.2006 fehlt noch in der Sammlung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt