Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 164354 mal)

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #90 am: 01. August 2006, 18:34:52 »
@Regina***

es kommt alleine dfrauf an, ob Sie am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung haben werden oder ein Guthaben.

Sie sollten eine Nachzahlung haben, auf welche Sie nach Erstellung Ihrere eigenen Jahresrechnung eine Nachzahlung haben werden und diese dann leisten.

Man kann das anhand von Gradtagzahlen und letztmalige Kontrolle vor Zahlung des letzten (11. Abschlages) entsprechend steuern.
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Gerd Cremer
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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #91 am: 02. August 2006, 13:11:52 »
Habe mir jetzt das Schreiben der Entega bzgl. Änderung des Abschlagsbetrages noch einmal genau angeschaut.
Die 47 Euro Abschlag sind für Gas und Wasser. Dann haut es also hin.

Seltsam nur, dass die Entega so widerspruchslos die Höhe der Abschläge verringert ...
Ich muss mal schauen, wie mein Gas-Verbrauch im kommenden Januar aussieht. Falls er niedriger ist als letztes Jahr, muss ich wohl nochmal kürzen.

Oder dürfte ich dann die letzte (also die 11.)  Abschlagszahlung komplett verweigern?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline rockzipfel

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #92 am: 06. August 2006, 02:01:53 »
Hallo,
jetzt will ich auch mal meinen Senf dazu geben ;-)

Vorab eine Frage: Ist denn bekannt, wie viele Gaskunden wegen der Unbilligkeit die Preiserhöhungen der entega nicht akzeptiert haben?

Ist Euch bekannt, dass es für die Bergstraße einen Anbieter E-Ben GmbH gibt, der deutlich günstiger anbietet als entega? Hat E-Ben etwas mit der entega zu tun?

Gibt es meinen Tarif Entega komfort1 Gas nun nicht mehr? Ich kann ihn auf www.entega.de nicht mehr finden ...? Welche Preise wendet entega für diesen Tarif jetzt ab 01.08.2006 an?

Ich bin seit 2 Jahren mit meinen Schreiben der Unbilligkeit bisher erfolgreich bei einem Gaspreis von 3,2 Cent geblieben. Trotz Drohung von Mahngebühren, Gaseinstellung und Gerichtsverfahren ...
Mit der aktuellen Abrechnung fängt das schon wieder an ... also auf ein Neues. Was mich nervt ist, dass die immer wieder mit den alten Problemen von vorne anfangen. Abschlagszahlung wird mit offener Nachzahlung verrechnet ... Mahnungen ... Einstellung ...

Offline DieAdmin

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #93 am: 06. August 2006, 09:15:59 »
@ rockzipfel,

Zitat
Ist Euch bekannt, dass es für die Bergstraße einen Anbieter E-Ben GmbH gibt, der deutlich günstiger anbietet als entega? Hat E-Ben etwas mit der entega zu tun?


E-Ben war schon ein Thema hier im Forum, sogar in selber Rubrik:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3638

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #94 am: 06. August 2006, 11:01:24 »
@rockzipfel,

e-ben ist ein Tochterunternehmen der Entega und macht Konkurrenzpreise gegenüber der GGEW und EWR. Sie tritt auch nur in diesem Versorgungsgebiet auf.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #95 am: 06. August 2006, 16:21:58 »
@ rockzipfel

Leider gibt entega den Kunden keine Chance zum konzerninternen Wechsel und verweist auf das seltsam aussehende e-ben-Vertriebsgebiet - mit zwei kleinen Inseln im wilden Süden Hessens:
 :roll:

Was passiert, wenn wir einfach nur noch die e-ben-Preise zahlen?
 :wink:

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #96 am: 06. August 2006, 18:26:16 »
@Kaktusfreund,

in Darmstadt können die Kunden nicht mal eben zu e-ben wechseln.

Ich würde die Entega da mal eben mit einem Schreiben konfrontieren.
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Gerd Cremer
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Offline rockzipfel

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #97 am: 06. August 2006, 19:46:24 »
@Kaktusfreund

Den Gedanken, einfach nur die E-Ben Preise zu zahlen, hatte ich auch schon ... eigentlich ist das doch nur in Ordnung ... aber ich glaube, vor Gericht ist es sinnvoller, bei den bisherigen \"alten\" Preisen zu bleiben und nicht noch mehr Durcheinander in die Sache zu bringen. Allerdings würde mich sehr interessieren, ob vor Gericht das Thema E-Ben einfach so von der entega unter den Teppich gekehrt werden kann ...!

@alle
Auf die neuen Preise seit 01.08.06 hat mir noch keiner geantwortet. Gibt es denn zukünftig noch entega komfort1 Gas und zu welchen Preisen?

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #98 am: 08. August 2006, 15:29:20 »
Also ich habe der Tarifänderung vorsichtshalber widersprochen, was Entega auch bestätigt hat, und gehe davon aus, vorläufig nach altem Tarif abgerechnet zu werden. Jedenfalls werde ich nach Endabrechnung im März 2007 nur einen Preis von 3,2 Cent/kwh akzeptieren (der Billigkeitswiderspruch läuft ja nebenbei auch noch). Den alten Tarif bietet Entega meines Wissens nicht mehr an. Die neuen Tarife sind ein durchschaubarer Taschenspielertrick, um zukünftige Preiserhöhungen zu verschleiern (keine direkte Vergleichbarkeit mehr). Die angekündigte Kostenverringerung macht bei mir - bei Annahme des letzten aktuellen kwh-Preises - eine Einsparung von sagenhaften 0,66% aus. Ich werde weiterhin auf Offenlegung der Kalkulation bestehen und nach altem Tarif gegenrechnen.

Offline rockzipfel

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #99 am: 08. August 2006, 20:27:20 »
Hallo,
laut den Medien (ich beziehe mich auf das Darmstädter Echo, Ausgabe 08.08.06) sollten die Gaspreise der entega ab dem 01.08.06 ja mächtig fallen, so dass entega sogar einer der günstigsten Anbieter wäre! Hahaha ... nach zuletzt gültigem

Tarif komfort1 Gas habe ich bei einer
Anschlussleistung von 21 kW und einem
Verbrauch von 11517 kWh/a mit Preisen vom 01.06.06
808,87 EUR zu blechen, mit dem jetzt günstigsten

Tarif Clever Gas2 nun
830,59 EUR ... sagenhaft! Schon wieder eine Steigerung von 2,7 Prozent ...
Oder mache ich da was falsch ...

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #100 am: 09. August 2006, 08:22:21 »
Ds Fatale am neuen Entega-Tarif ist die Tatsache, dass nunmehr die Verrechnungsleistung extra vergütet werden muss. Wer bisher eine Anlage mit einer Verrechnungsleistung <= 30 kw betrieb, und das dürften die allermeisten Haushalte sein, wurde in den Tarif Komfort 1 eingestuft und zahlte pauschal 180,96 Grundpreis. Bei einer VL von 21, was die Zuordnung des Tarifs Clever 2 zur Folge hat, ergibt sich nunmehr ein Grundpreis von 222,72, also 41,76 oder 23% mehr. Durch die Einführung des variablen Preises für die VL hat sich Entega eine zweite Stellschraube geschaffen, um zukünftig Preise zu erhöhen. Aus welchem Grund werden bereits Anlagen mit einer VL von 11 kw dem Trarif Clever 2 zugeordnet? Ich würde bei einem Verbrauch von 16.500 kwh mit Tarif Clever 1 günstiger fahren, aber den gesteht mit Entega natürlich nicht zu. Was ist eigentlich mit modulierenden Anlagen? Ich denke, alle modernen Brennwertkessel können das. D.h. die VL liegt zwischen 4 und 25 kw. Ich werde jedenfalls weiter meine Gegenrechnung nach altem Tarif und einem Nettopreis von 3,2 Cent/kwh machen, bis der Billigkeitsnachweis erbracht ist.

Offline Cremer

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« Antwort #101 am: 09. August 2006, 14:39:42 »
@Napez,

bin mal gespannt, was da kommt.

Bei anderen Versorgern gibt es dies aber bereits schon lange in ähnlicher Form.

Die SW KH haben einen Grundpreis bis 10 KW von 181,xx € und für jedes weitere KW von 8,xx € pro Jahr.  

Damit auch \"zwei Stellschrauben\".
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Gerd Cremer
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Offline Napez

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« Antwort #102 am: 10. August 2006, 07:45:01 »
Hallo zusammen,

Entega hat schon reagiert. Aus \"abrechnungstechnischen Gründen\" ist die Weiterführung des alten Tarifs nicht möglich. Wenn ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, würden sie mich in den Basis-Tarif eingruppieren. Das ist mal wieder eine Art Nötigung. Ich verliere ja nach derzeitigem Stand nichts durch den Wechsel in Clever 2, aber es wird wesentlich schwerer werden, zukünftige Preiserhöhungen mit den Tarifen der Vergangenheit zu vergleichen. Des Weiteren belehren sie mich einmal mehr über die angeblich zu ihren Gunsten ausgefallenen Urteile. Mit diesen Unwahrheiten beenden sie jeden Brief. Muss wohl ein Textmodul sein. Ich denke, ich lasse mich unter Vorbehalt doch in den neuen Tarif eingruppieren, werde aber den Nachweis der Feststellung meiner VL fordern. Abgerechnet wird eh erst am Schluss. Ich leiste schon seit zwei Jahren alle Zahlungen nur unter Vorbehalt.

Nochmals eine Frage: Wie wird bei modulierenden Heizkesseln die VL ermittelt?

Noch einen schönen Tag

Napez

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #103 am: 10. August 2006, 10:47:24 »
@ Napez > Vielleicht kannst du da was für dich rausziehen
\"Die Verrechnungssleistung ist auf die Nennwärmeleistung
der installierten Gasverbrauchseinrichtung bezogen.\"
Anscheinend kann man aber über die anzusetzende VL auch verhandeln (Seite 23+24 jeweils ganz oben):
http://www.ihk-luebeck.de/HLIHK24/HLIHK24/produktmarken/innovation_und_umwelt/Anlagen/Broschuere_Kosten_sparen_bei_Strom_Gas.pdf
(Achtung die Broschüre ist von 2002)

Grundsätzlich vermute ich bei der neuen Tarifstruktur irgendwo wieder mal einen ganz miesen Trick ...
Zumindest bin ich momentan durch die neue Tarifen stark verunsichert.
In welchem Tarif man tatsächlich landet, wird man wohl erst bei der nächsten Jahresabrechnung sehen ...

 :?:  Kann mir das Nachfolgende mal einer erklären  :?:

Ich hatte das so verstanden:
Wer sich nicht ausdrücklilch für einen bestimmten Tarif entscheidet,  ist nach Grundversorgung abzurechnen - dabei ist der Versorger/die entega verpflichtet nach Besttarif abzurechnen.

Treffe ich nun aber eine audrückliche Willensentscheidung - z.B. für den Tarif Clever, dann entfällt dadurch die Verpflichtung zur Besttarifs-Abrechnung :?:
(lt. entega-Text bin ich z.B. 12 Monate an den gewählten Tarif gebunden)

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #104 am: 10. August 2006, 20:40:57 »
Man muss nun auch mal anerkennen, dass entega enetgegen der Praxis vieler anderer Versorger auch das Urteil des OLG Karlsruhe veröffentlicht hat:

http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf

Allein das vorhergehende Urteil des LG Mannheim fehlt wohl noch auf der Seite.

 

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