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Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 153514 mal)

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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #30 am: 05. April 2006, 11:50:06 »
Hallo zusammen,

ich habe auch der aktuellen Rechnung von Entega widersprochen (wie schon der Preiserhöhung in 2005) mit dem Ergebnis, dass man mir kommentarlos die Beibehaltung des bisherigen Abschlags bestätigt hat. Immerhin stand hier eine Erhöhung von über 40% (!) im Raum. Mal sehen, ob sie den Restbetrag aus der aktuellen Rechnung mahnen. Nach meiner Gegenrechnung habe ich eine Forderung gegen Entega. Ich mahne dann einfach zurück. Es lohnt sich auf jeden Fall, rebellisch zu sein. Also nicht unterkriegen lassen.

Gruß

Napez

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #31 am: 05. April 2006, 12:43:57 »
@Napez,

dann war der Abschlag noch zu hoch gewesen, wenn Sie nach Gegenrechnung noch eine Forderung (Guthaben) haben.

Mahnen des Restbetrages werden die ebenso.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gas-wucher

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #32 am: 12. April 2006, 17:27:45 »
Habt Ihr schon mal die entega-Stromrechnung angeschaut???


Da verlangt doch sage und schreibe die entega-Tochter HEAG 6 ct/kWh Durchleitungsgebühr.


Das sind 50% des Gesamt-Arbeitspreises!!!!!


Herstellung, Abrechnung und Vetrieb, die Beschäftigung von Rechtsabteilungen gegen uns - all das soll günstiger sein, als das bißchen Kabel, durch den der Strom fließt!!!!

FRAGE: Wie hoch sind die Durchleitungsgebühren bei Strom bei anderen Netzbetreibern (also in anderen Regionen)???

Ich frage deshalb: Bei großer Diskepanz, wäre dies eine Beschwerde bei der Bundesbnetzagentur wert!!! Diese Beschwerde kostet läppische 50€. Allerdings sollte die Begründung schon fundiert sein. Deshalb zögere ich noch....

Offline energienetz

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #33 am: 12. April 2006, 20:09:24 »
die 50 Cent könnt ihr euch auch sparen. denn die netzagentur ist dabei, alle netzentgelte von amts wegen zu genehmigen.

Offline gas-wucher

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #34 am: 12. April 2006, 20:15:02 »
Zitat von: \"energienetz\"
die 50 Cent könnt ihr euch auch sparen. denn die netzagentur ist dabei, alle netzentgelte von amts wegen zu genehmigen.


Ähhhm.... es sind 50 Euzen, nicht 50 cent...

Wenn nun ein Widerspruch eingeht, dann - so meine rein gefühlsmäßige und durch nichts beweisbare These - wird der Preis \"weiter unten\" festgesetzt - oder irre ich mich da total???

Offline gas-wucher

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #35 am: 12. April 2006, 22:29:02 »
Nachtrag:

Zumindest auf dieser Site eine \"Anfrage\" (statt des Antrages des \"besonderen Misbrauchsverfahrens\") an die Bundesnetzagentur zu stellen (kostet Euch nichts als nur ein paar ausgeklügelte Zeilen einzutippen, was den Foren-Usern hier bestimmt leicht fällt) wäre bestimmt kein Schaden.

Hier die URL:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/bba7d6d6bc490c9403331771f87256d3,0/Kontakt_-__Wegbeschreibungen/Fragen_an_den_Verbraucherservice_Elektrizitaet/Gas_1n1.html

Die Stromnetzbetreiber tragen zweifellos auch ihre Argumente vor, warum 6ct/kWh Netzdurchleitungsgebühr \"die absolute Schmerzuntergrenze\" sei.

Es kann sein, daß ich mich absolut irre, ich bin mitnichten ein Energierechtsexperte, ich denke nur an den uralten (klugen?) Rechtsgrundsatz: \"audietur et altera pars\"

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #36 am: 13. April 2006, 07:28:59 »
@gas-wucher,

nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline gas-wucher

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #37 am: 13. April 2006, 10:18:20 »
Zitat von: \"Cremer\"
@gas-wucher,

nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.


Es kommt nur drauf an, wie sie eingreift. Die Bundesnetzagentur wird die beiden widersprechenden Interessen der Verbraucher und der \"netzlosen\" Versorger einerseits und der Netzbetreiber andererseits abwägen. Wenn nur eine Seite (Netzbetreiber) laut schreit, die andere (Verbraucher) aber schweigt, dann wird der Preis afaik höher angesetzt als wenn beide schreien... (rein persönliche Meinung)

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #38 am: 24. April 2006, 13:37:02 »
Hallo,

habe jetzt meine Gas, Strom und Wasserrechnungen erhalten. Wie zu erwarten war, überall Guthaben, trotz IMHO überhöhter Preise.
Die Guthaben sind auf meinem Konto.

Die Vorauszahlungen wurden geringfügig herabgesetzt (wegen des Guthabens).

Gegen die Gasrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, ebenfalls gegen die Höhe der Vorauszahlungen. Mein Vorschlag über die neue Vorauszahlung wurde akzeptiert (ich bin dabei auch fair und realistisch geblieben!). Ich erhielt ein (Muster-?)Schreiben mit der neuen Vorauszahlung.

Bisher kein Ton zu meinem Widerspruch. Aber dadurch, dass ich das Schreiben zu den gemäß meinem Vorschlag geänderten Vorauszahlungen erhalten habe, weiß ich, dass er angekommen ist ...

Werde zu gegebener Zeit weiter berichten.

Liebe Grüße
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #39 am: 24. April 2006, 16:51:10 »
@Regina***

Wenn Sie Widerspruch gegen die Gasrechnung eingelegt haben, dann haben Sie hoffentlich auch den zweiten Schritt unternommen:

Erstellung einer eigenen Gasrechnung auf der Preisbasis Sept. 2004. haben Sie dann immernoch eine Nachzahlung?

Alles andere wäre kalter Kaffee. Fair brauchen Sie auch nicht zu bleiben.
Zeigen Sie Ihrem Versorger die Stirn!

Und dass der Versorger sich mit den gekürzten Abschlägen abfindet, scheint mir, dass die Abschlagshöhe für Gas noch zu hoch ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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« Antwort #40 am: 24. April 2006, 16:54:14 »
@gas-wucher,

deshalb wäre es hilfreich, dass auch Sie an die BNetzA schreiben und Ihre Bedenken mitteilen.

Haben Sie auch an alle MP\'s der Länder geschrieben?

Nur wenn viele die "trommeln" kannn was bewirkt werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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« Antwort #41 am: 24. April 2006, 18:51:33 »
Hallo,

eine neue Rechnung werde ich noch erstellen, habe ich der Entega auch angekündigt.
Ich hatte ja keine Nachzahlung, sondern dieses Jahr ein Guthaben, letztes Jahr jedoch (aufgrund der Preiserhöhungen) eine Nachzahlung die auch von meinem Konto von der Entega eingezogen wurde.

Wenn ich die Rechnungen 2004 und 2005 neu berechne, werde ich schätzungsweise mal ein Guthaben von mehreren 100 Euro haben!
Da muss ich mir noch überlegen, wie ich das dann einfordere ...
Naja, erst mal die neue Rechnung erstellen. Dann sehe ich weiter.
Sollte ich aufgrund dessen zu dem Schluss kommen, dass die jetzt anerkannten Abschläge noch immer zu hoch sind, werde ich erneut eine Reduzierung des Abschlags fordern.

Beschäftigen wir die Herrschaften mal ein bisschen ...  :wink:

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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« Antwort #42 am: 24. April 2006, 20:27:56 »
@Regina***,

das Problem ist, dass Sie e3in Guthaben nicht einfordern können, nur gerichtlich. Und da sieht es ziemlich düster aus. Bisher haben die Gerichte Kunden noch nicht Recht gegeben.

Eine Verrechnung des Guthabens mit dem ersten oder zweiten Abschlag des neuen Abrechnungszeitraumes ist ebenso nicht statthaft. Für den Versorger ja, für die Kunden nicht.

Deshalb bleibt nur eins übrig, die Abschläge so zu minimieren, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung übrigbleibt, selbst dann, wenn Sie Ihre eigene Gegenrechnung erstellen. Auf diese leisten Sie dann ihre Nachzahlung.

Sie können ggf. auch den letzten Abschlag aussetzen. Deshalb ist es wichtig beim vorletzten Abschlag einen Blick auf den Zähler zu werfen und eine Hochrechnung anstellen. Achtung unter Berücksichtigung der Gradtagzahlen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schöfthaler

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« Antwort #43 am: 25. April 2006, 00:05:05 »
@Cremer:
Was passiert denn, wenn man eine eigene Gegenrechnung aufstellt, ein dadurch vorhandenes Guthaben ausweist und dies dann (wie anders rum der Versorger ja auch) mit der ersten oder den ersten beiden Monatsabschlägen fürs neue Jahr verrechnet?

Auch in dem Fall muss doch der Versorger bei der nächsten Jahresabrechnung klagen, will er denn das Geld aus seinen überhöhten Rechnungen wiederhaben, oder? Warum ist dieses Vorgehen "nicht statthaft"?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Cremer

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« Antwort #44 am: 25. April 2006, 07:38:24 »
@Schöfthaler,

Gründe hierzu, warum dies nicht rechtens ist, hatte Herr Fricke bereits mehrfach erläutert
MFG
Gerd Cremer
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