Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 164353 mal)

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #75 am: 26. Juli 2006, 21:55:50 »
@Kaktusfreund,

richten Sie doch mal eine schriftliche Anfrage an die Entega.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #76 am: 27. Juli 2006, 13:16:07 »
Hallo,

ich habe es endlich geschafft, meine Gegenrechnung zu erstellen und an die Entega zu faxen. Fazit: Nach der Gegenrechnung stünden mir noch 546,09 Euro Guthaben zu.

Entsprechend der bereits für den aktuellen Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen und meiner Gegenrechnung habe ich den neuen monatlichen Gas-Abschlag berechnet: 34 Euro.
Und ich habe der Entega mitgeteilt, dass meine Einzugsermächtigung nur in dieser Höhe gültig ist.

Es kam das hier schon hinreichend bekannte Schreiben mit dem Standardsatz:
Zitat
Wir möchten Sie bitten, die Abschläge und die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der Rechtssprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- oder Prozesskosten führen könnte.

Heißt das also, dass die Entega weiterhin den überhöhten Abschlag abbuchen wird?

"Schlauerweise" gibt die Entega auf ihren Rechnungen keine Bankverbindung an!!!!  Also wenn ich jetzt die Einzugsermächtigung kündigen würde, könnte ich nicht einmal die von mir errechneten Beträge überweisen !
Ist es überhaupt rechtens, auf einer Rechnung keine Bankverbindung anzugeben?

Was soll ich also tun?
Eines weiß ich: Akzeptieren werde ich eine überhöhte Abbuchung AUF KEINEN FALL !

Könnte mir bitte jemand auch noch einmal einen Link zum Gaspreisurteil des OLG Karlsruhe  und zum bestätigten Urteil des LG Mannheim geben (beide möglichst als PDF)?

Denn ich fürchte, spätestens nach der (überhöhten) Abbuchung ist dann ein nächster Brief fällig ...

Danke für Euren Rat, ggfs. über persönliche Kurzmitteilung.

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #77 am: 27. Juli 2006, 13:27:19 »
@Regina***,

Man kann den Versorger einwenig ärgern:

fragen Sie doch zunächst die Entega, wie sie die Abschläger haben möchten, da einem Lastschriftverfahren nicht zugestimmt wird:
- Bareinzahlung
- Scheckeinreichung a) per Brief oder b) direkte Übergabe an der Information
- Bankeinzelüberweisung
- Dauerauftrag

Wenn die dann schreiben "per Dauerauftrag" und es ist kein konto angegegben, dann neues Schreiben und nach Bankverbindung fragen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #78 am: 27. Juli 2006, 13:32:27 »
@Regina


Entziehen sie der Entega die Einzugsermächtigung schriftlich umgehend
u.fordern sie die Übermittlung der  Bankverbindung.
Zahlen sie den von Ihnen errechneten Abschlag monatlich selbst per Überweisung.Sie müßten ansonsten jedesmal die Lastschrift stornieren lassen,wenn ihr Versorger nicht bereit ist,die Abbuchung auf den von Ihnen errechneten Betrag zu begrenzen.

Ungewöhnlich,das auf deren Rechnungen u.Anschreiben keine Bankdaten zu finden sind! :roll:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #79 am: 27. Juli 2006, 13:46:40 »
@hollmoor


Wenn man Sondervertragskunde mit Einzugsermächtigung als Bedingung ist, sollte man die Einzugsermächtigung nur wirksam beschränken, um keine Nachteile zu erleiden.

Zum generellen Entzug der Einzugsermächtigung kann deshalb nicht geraten werden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hollmoor

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #80 am: 27. Juli 2006, 14:18:32 »
Richtig!

Aber das wird Regina wissen,ob sie Sondervertragskunde ist mit daran gebundener Einzugsermächtigung.(Gehe ich doch mal von aus)

(Bei mir nur bei Strom so.)
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #81 am: 27. Juli 2006, 14:25:20 »
@hollmoor

Generell kennt man den Kenntnisstand des anderen nicht, so dass man vorsichtig sein muss mit Aussagen, welche von anderen als generelle Empfehlungen angesehen werden könnten.

Der nächste hat das selbe Problem, geht hoffentlich auf "Suchen" und findet den Beitrag, denkt es wäre die Lösung für ihn.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #82 am: 28. Juli 2006, 11:04:14 »
Hallo,

@Cremer
naja, ich will die Entega nicht noch übermäßig ärgern. Muss ja nicht sein ...
Aber trotzdem danke, ich finde es sehr amüsant, einfach nur mal durchzudenken, was ich denn machen könnte . . .

@hollmoor und Herr Fricke
ehrlich gesagt, ich weiß jetzt gar nicht, ob mein Vertrag an eine Einzugsermächtigung gekoppelt ist, denke aber nicht. Ist ein Uralt-Vertrag, bin schon seit jeher bei der Entega, die damals noch HEAG hieß.

In meinem letzten Schreiben habe ich explizit und in Fettdruck geschrieben, dass meine Einzugsermächtigung nur in Höhe von 34,- Euro für den Gasabschlag gilt.
Ich denke mal, das könnte man als "wirksame Einschränkung" bezeichnen?
Und dass mein Fax dort angekommen ist, ist aus dem Antwortschreiben der Entega ja auch ersichtlich.

Ich denke also, ich bringe mal die Bankverbindung in Erfahrung und harre dann der Dinge die kommen.

Entega zieht Gas und Wasser in einem Betrag bei mir ein. Falls sie einen überhöhten Abschlag für Gas einziehen haben sie eben Pech gehabt und es gibt erst mal eine Rückbuchung mit sofortiger Überweisung des von mir errechnten Abschlagsbetrages für Gas und des entsprechend leider mit zurückgebuchten Wasserabschlags.

Und wie auf Mahnungen zu reagieren ist (nämlich gar nicht ...) habe ich ja im Forum schon oft genug gelesen.

- - - -

Wäre es bitte noch möglich, mir die Links zu den Urteilen OLG Karlsruhe und LG Mannheim zu geben?
Dann hätte ich, falls ich denn doch auf irgendwelche Schreiben der Entega reagieren muss, gleich ein bisschen (unangenehmes) Lesefutter für die ...

Danke  :)  und viele Grüße
Regina

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #83 am: 28. Juli 2006, 11:17:08 »
Die Links:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/

Wegen des Pfads zu einer besseren PDF hier lesen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3660


http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf


Diese Urteile sollten sich eigentlich auch hier finden:

http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php

Ggf. entega nochmals darauf hinweisen, dass die Seite nicht dem aktuellen Stand entspricht.

Bitte immer auch unter Grundsatzfragen lesen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #84 am: 28. Juli 2006, 13:55:16 »
Vielen Dank, habe mir die pdfs gleich gespeichert und kann wenn die Entega mir also Mitte August den alten Abschlag (60 Euro) für Gas abbucht, entsprechend reagieren.

Viele Grüße  :)
Regina

Offline Jojo

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #85 am: 31. Juli 2006, 11:49:50 »
Hallo Forum, ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Anbei meine Entega Historie, habe versucht es kurz zu machen:

Entega, (Ende Juni 05):
Verbrauchabrechnung, inkl. Nachzahlung 380,-
Erhöhung Strompreis von 3,5 auf 3,8
Erhöhung Abschlag von 111,- auf 130,-

Antwort (mitte Juli 05)
Widerspruch wegen Unbilligkeit (Musterschreiben), zahle nur 3,5 und Abschlag bleibt bei 111,-
Kündigung Einzugsermächtigung
Betrag wird seitdem per Dauerauftrag überwiesen

Entega (Ende Juli 05)
Trotz Kündigung Einzugsermächtigung wird ein Einzug versucht.
Schreiben das es nicht geklappt hat und das man es noch einmal versuchen wird.
Forderung Verbrauchabrechnung
Abschlagsforderung neuer Betrag (der alte wurde aber überwiesen)
Rückläuferspesen (3,-)

Entega (Ende Juli 05)
Stellungnahme Widerspruch
Widerspruch und Kürzung der Rechnungsbeträge kann nicht entsprochen werden.

Entega (Anfang August 05)
Zahlungserinnerung

Entega Ende August)
Mahnung
Verbrauchsabrechnung (nur Teil)
2 x Abschlag (130,-)
Mahngebühren
Die bezahlten Abschläge wurden gegen die widersprochene Verbrauchsabrechnung gegen gerechnet. Androhung Einstellung der Versorgung

Anruf bei Entega, Rücksprache bei Buchhaltung und Servicestelle:
Info dass monatlicher Abschlag bezahlt wurde und nicht gegen gerechnet werden darf

Entega (Anfang September 05)
Bestätigung Änderung Abschlagsbetrag auf die alten 111,-

Entega (Mitte September 05)
Antwort Widerspruch gegen Preiserhöhung
"§315 BGB findet keine Anwendung da die Preiskonditionen durch Abschluss des bestehenden ENTEGA Komfort Gas Sonderabkommens mit Ihnen vertraglich vereinbart wurden und somit eine Einigung über Preis sowie Preisanpassung vorliegt. Hinweis das Abschlagsbeträge nicht gekürzt werden dürfen. Für Offenlegung der Preiskalkulation gibt es keine Rechtsgrundlage für mich."

Entega (Anfang Oktober)
Androhung der Versorgungssperre bei Nichtzahlung bis Mitte Oktober
Offene Posten:
Verbrauchsabrechnung (nur Teil)
2 x Abschlagsforderung (wurden teilweise der Verbrauchsabrechnung angerechnet)
2 x Mahnkosten

Antwort: Fax an Entega (6 Tage später, Mitte Oktober 05)
Musterschreiben bzgl. Androhung der Versorgungssperre mit Aufforderung diese zurück zu nehmen. Erteilung Hausverbot.
Widerspruch der Forderungen  - mit Hinweis die Verwendung der Abschlagszahlungen einzuhalten und nicht gegen die Verbrauchabrechnung gegen zu rechnen.
Aufforderung eine ordentliche Verbrauchsabrechnung zum alten Preis 3,5 zu erstellen die dann auch überwiesen wird.

8 Monate Funkstille

Entega (Anfang Juli 06)
Verbrauchsabrechnung nach wiederum 2 x erhöhtem Gaspreis (wurde uns nie mitgeteilt)
Festsetzung neuer Abschlag auf 155,- Euro
Nachzahlung
+ 2 x Mahnkosten
+ Forderung Verbrauchsabrechnung (Abschlag der überwiesen wurde)
+ Forderung Verbrauchabrechnung (teilbetrag da Zahlungen zweckentfremdet)

Fragen:
Muss ich der erneuten Preiserhöhung nochmal widersprechen (mit gleichem Musterschreiben)?
Die Androhung der Versorgungssperre wurde bisher nicht zurückgenommen, die Zweckentfremdung meiner Abschlagszahlungen wurden nicht rückgängig gemacht -> muss ich dagegen etwas unternehmen?
Wie kann ich eine Gegenrechnung erstellen um den monatlichen Abschlag genauer festzulegen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Jojo

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #86 am: 31. Juli 2006, 17:11:16 »
@Jojo,

Bitte informieren Sie sich hier im Forum und auf den Energienetz-Seiten.

War bereits vielfach besprochen worden.

Nutzen Sie die Suchfunktion.

Kurz:
Widersprechen Sie gebetsmühlenhaft jedem Preiserhöhungsbegehren des Versorgers und legen Sie Widerspruch ein gegen
a) die Preishöhe an sich und
b) die Preissteigerung.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahrerechnung.

Kürzen Sie die Abschläge soweit ein, dass Sie am Ende eine Nachzahlung haben werden und leisten nur diese Differenz.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Jojo

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #87 am: 31. Juli 2006, 17:40:41 »
Hallo,
diese Antwort hatte ich leider befürchtet. Bin jetzt schon seit mehreren Stunden/Tagen immer wieder hier aber das hat mir leider noch nicht weitergeholfen.

Also, ich werde wieder gegen die erneute Abrechnung und Erhöhung protestieren. Kann ich das alte Musteranschreiben dazu noch einmal verwenden?
Muss ich gegen die nicht zurückgezogene Androhung der Versorgungssperre vorgehen?

Die Gegenrechnung verstehe ich einfach nicht:
Entega kommt bei einem brutto Betrag von 1.653 ,- (380 Tage) auf einen mtl. Abschlag von 133,62 + 21,38 St. = brutto 155,- Euro.

Mit meinem alten Strompreis komme ich auf brutto 1.330,16 (380 Tage). Wie kann ich daraus den mtl. Abschlag berechnen?

Viele Grüße

Offline hollmoor

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #88 am: 31. Juli 2006, 20:02:56 »
Zitat von: \"Jojo\"


Die Gegenrechnung verstehe ich einfach nicht:
Entega kommt bei einem brutto Betrag von 1.653 ,- (380 Tage) auf einen mtl. Abschlag von 133,62 + 21,38 St. = brutto 155,- Euro.

Mit meinem alten Strompreis komme ich auf brutto 1.330,16 (380 Tage). Wie kann ich daraus den mtl. Abschlag berechnen?

Viele Grüße



So wie ich das sehe,werden 11 Abschlagsmonate gerechnet.(Es wurde auf 155,00 € gerundet)Also folglich ihren errechneten Betrag durch 11 teilen,schon haben sie aus ihrer Berechnung den monatlich zu zahlenden Abschlag.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #89 am: 01. August 2006, 16:00:17 »
Hallo,

habe jetzt Post von der Entega gekriegt. Die haben meinen Gas-Abschlag von 60,- auf 47,- Euro runtergesetzt. Von mir gefordert war: 34,- Euro.

Schon "witzig": Ist also doch noch einiges an Spielraum bei der Entega drin ...  :twisted:

Was tun?
Widersprechen und die 34,- Euro Abschlag weiterhin fordern?
Und falls 47,- Euro abgebucht werden, Rückbuchung veranlassen und selbst überweisen?

Die Bankverbindung habe ich mittlerweile in Erfahrung gebracht. Die haben tatsächlich bei der Areal Bank für jeden Kunden ein einzelnes Bank-Konto! (hm, da könnte man bei Zusammenlegung bei der Kontoführung bestimmt auch noch einiges an Geld sparen ...)

Danke und liebe Grüße
Regina

@Jojo
Hollmoors Berechnung kommt hin. Entega hat immer 11 Abschläge. Im 12. Monat, in dem die Rechnung erstellt wird, wird kein Abschlag abgebucht.
Bei 380 Tagen stimmt es nicht nicht ganz 100-%-ig mit den Monaten, also ca. 4 % müsstest Du noch draufrechnen auf den von Dir errechneten neuen Monats-Abschlagsbetrag.

 

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