Hallo svenschmi, die Antworten auf deine Fragen stehen mehrfach hier im Forum - aber hier nochmal für dich zusammengefasst:
Musterschreiben (und viele weitere Infos) findest du hier
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115#Einschreiben an Postfach-Adresse ist o.k.
Gegenrechnung beifügen - zur Begründung des von dir errechneten Abrechnungsbetrages und des neuen Abschlags
(bei Email-Adresse über PN, kann ich dir ein Muster "Gegenrechnung" mailen > XLS oder 123 ?)
Es wird empfohlen die VOR der Erhöhung im Herbst 2004 verlangten Preise anzusetzen (entega: Erhöhung ab 01.08.2004 = Ansatz die von 01-07/2004 gültigen Preise)
Du kannst sowohl die aktuelle Preiserhöhung als auch die zuvor schon verlangten Preise INSGESAMT als unbillig bemängeln.
Der normale Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.
Neuer Abschlag also Abrechnungsbetrag : 12 (zzgl. ca. 2 % Sicherheitszuschlag).
geringerer Abschlag wegen geringerem Verbrauch:Siehe § 25 AVBGasV
http://www.entega.de/download/avb_gas_eur.pdfMache zur Glaubhaftmachung eine Zwischen-Abrechnung - z.B. zur Mitte des Abschlagszeitraums/mit dem Verbrauch zum 30.06./also einfach mal 2 - und verlange gem. § 25 AVBGasV aufgrund dessen eine Anpassung des Abschlags, so dass durch alle für den Abrechnungszeitraum geleisteten und noch zu leistenden Abschlägen der voraussichtliche Abrechnungsbetrag abgedeckt wird.
Oder setze die letzten Abschläge aus, so dass die Abschlagssumme insgesamt den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag decken wird und erwidere auf die Mahnungen entsprechend.
Bedenke bei allem:
Du musst letztendlich immer für dich selbst entscheiden, was du wie tust.