Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 153663 mal)

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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #45 am: 28. April 2006, 13:38:16 »
Hallo,

habe jetzt einen ziemlich nichtssagenden Brief der Entega auf meinen Widerspruch hin erhalten. Genau der selbe Wortlaut wie im Posting von Merit angegeben.

Was tun?
Meine Fragen auf genaue Darlegung der Preisstruktur etc. haben sie ignoriert. Es scheint einfach nur der Versuch einer Einschüchterungsmaßnahme zu sein.

Also nochmal schreiben? Oder ignorieren?
Der Brief ist ja wohl doch nur "heiße Luft" ... ???

Oh Mann, für wie doof hält uns die Entega eigentlich ?

Danke und liebe Grüße
Regina

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #46 am: 28. April 2006, 13:44:51 »
Noch eine Frage:
Haben die Versorgungsunternehmen einen Rechtsanspruch auf Vorauszahlungen?
Und wie müssen diese Vorauszahlungen gestaltet sein? Denn nur zu schreiben "angemessene Vorauszahlungen" könnte da wohl doch nicht ausreichen ???

Danke und liebe Grüße
Regina

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #47 am: 28. April 2006, 17:54:02 »
Ich habe der entega 1* bzgl. Widerspruchs geschrieben und nocheinmal auf eine Mahnung erwidert - jetzt warte ich erst mal gelassen ab.
Bei mir ist die Mahnung allerdings nachweislich gegenstandslos, weil die angemahnte Differenz zum ursprünglich verlangten neuen Abschlag dadurch überholt ist, dass die entega meinem errechneten ANGEMESSENEN Abschlag durch einen neuen Abschlagsplan zugestimmt hat.
Nichtsdestotrotz mahnt die entega derzeit fleissig weiter ...

Auf Vorauszahlungen besteht ein Rechtsanspruch gemäß der
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV)

Die kannst du dir herunterladen unter:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/angebot/preise/index.php
(unten rechts auf der Seite - PDF-Datei)

> § 25 Abschlagszahlungen

(Vorauszahlungen sind gemäß diesen AVB etwas anderes > § 28)

aus dem Text: Diese (die Abschlagszahlung) ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung  entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen.

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #48 am: 28. April 2006, 18:00:22 »
WOW - die entega ist ja echt großherzig !!!
Hat ihr gewusst, dass entega die Preise ab 1. April nochmal erhöhen wollte??
... und nun darauf verzichtet hat ??
Die Selbstbeweihräucherung ist nachzulesen unter:

http://www.entega.de/energiepreise/gaspreise.php

wohl doch inzwischen Angst vor\'m Kartellamt und/oder weiteren Protesten/Widersprüchen ??

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #49 am: 30. April 2006, 09:45:59 »
Hallo Zusammen,

möchten nun auch Widerspruch bei der Entega einlegen.
Ich habe gelesen das sollte man dann per Einschreiben machen. Allerdings haben die ja eine Postfachadresse. Das Einschreiben dann also einfach an den Sitz der Gesellschaft?
Lege ich diesem Widerspruch dann gleich eine Gegenrechnung zur Erläuterung der Senkung der geforderten Nachzahlung und des geforderten neuen Abschlags bei? Wenn ja, gibt es da bestimmte Vorlagen?
Kann ich für die Gegenrechnung jetzt den Preis von 2004 nehmen, obwohl wir diesen ja bei der letzten Jahresabrechnung leider anstandslos gezahlt haben? Oder muss ich sie auf Basis des zuletzt gezahlten Preises, also der letzten Jahreabrechnung erstellen?
Der neue Abschlag wurde über einen Zeitraum von 10Monaten veranschlagt. Um den neuen Abschlag zu bestimmen, würde ich also den korregierten Jahresverbrauch durch 10 teilen. Muss ich dann diese Summe nutzen oder sollte ich ihn noch etwas kürzen, um kein zinsloses Darlehen zu vergeben, wenn der Verbrauch dann dieses Jahr weniger sein wird (wegen Umbaumaßnahmen zu erwarten).

Grüße
Sven

Offline FM

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #50 am: 30. April 2006, 10:32:02 »
@ Regina ...

ist eine gängige Praxis ....und somit bleibt bei den Unternehmen die berechtigte Hoffnung, es wird nur von einem Bruchteil  " der Gebeutelten "gelesen  :evil: ....

***

@RR-E

zu Ihrem Hinweis  :roll: "Mitleser" ... dass dieses Forum bereits zur "Pflichtlektüre" der Versorgungsunternehmen gehört, ist ja teilweise zu begrüßen.

Aber irgendwie scheinen sie resisten zu sein  :lol:

Ein Schelm dem jetzt das Sprichwort:

"Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand"

einfällt  :wink:

Schönen Sonntag
FM

Offline Schöfthaler

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #51 am: 30. April 2006, 15:25:36 »
@FM
Kann mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen, dass die Versorger hier im Forum mitlesen. Die haben weder Zeit, die Briefe ihrer eigenen Kunden zu lesen, noch eine individuelle Antwort zu schreiben.

Dennoch: Strategie-Diskussionen wären im Forum hier fehl am Platz. Immer so schreiben, dass es "zur Not" auch der eigene Versorger lesen dürfte (in der Regel sollte er das ja auch lesen, dann würde er sich eine gerichtliche Auseinandersetzung schon aufgrund des Erkenntniszuwachses sparen  :P )
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Offline hollmoor

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #52 am: 30. April 2006, 16:33:44 »
@Schöfthaler

Oh doch!!!!!!Ich kann bestätigen,das Versorger vereinzelt durchaus mitlesen.Als ich diesen Beitrag reingestellt hatte,
 
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=8215&highlight=#8215

bekam ich eine persönliche Mail von meinem Versorger,kritisch verfasst,was ich mir dabei denken würde,solche unqualifizierte Äußerungen hier einzustellen.
Also die Zeit,mal hier reinzuschauen,ist durchaus vorhanden.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline FM

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #53 am: 30. April 2006, 17:10:08 »
Hallo Schöfthaler,

ich kenne   :roll:  5 (fünf).... nicht viel ...aber komme ja auch aus dem kleinsten Bundesland :-) ...

Und ehrlich ....wenn ich Versorger wäre, würde dieses Forum auch zu meiner wichtigen Tages/Nachtlektüre zählen....  :lol:
Persönlich gönne ich allen Energielieferanten den kostenlosen Studienführer  "Kundenunzufriedenheit".

Das die meisten  Unternehmen  bei den Zwischenprüfungen bisher schlecht abgeschnitten haben, mag wohl an dem fehlenden "Übungsfleiß" hängen.... :wink:

Aber ....wir geben ja die Hoffnung nicht auf  :lol:

Gruß
FM

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #54 am: 30. April 2006, 17:53:46 »
@all,

Aus meiner Erfahrung:
Das Forum ist hinlänglich bekannt und die Versorger lesen hier mit.

Sie werden hier tunlichst nichts posten, außer z.B. seinerzeit Hennessy.

Übrigens wo sind Sie? Lange nichts mehr gehört.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Schöfthaler

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« Antwort #55 am: 30. April 2006, 19:47:25 »
Na, umso besser.

Wenn die FairEnergie hier tatsächlich mitliest, dann kann ich mir in Zukunft vielleicht meine Erläuterungs-Briefe sparen :D ?

Bisher hatte zumindest ich hier in RT nicht diesen Eindruck.
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Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #56 am: 01. Mai 2006, 08:30:47 »
Kann mir niemand meine Fragen beantworten? Hier haben doch schon einige Widerspruch bei der Entega eingelegt...

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #57 am: 01. Mai 2006, 09:29:36 »
Hallo svenschmi, die Antworten auf deine Fragen stehen mehrfach hier im Forum - aber hier nochmal für dich zusammengefasst:

Musterschreiben (und viele weitere Infos) findest du hier
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115#

Einschreiben an Postfach-Adresse ist o.k.

Gegenrechnung beifügen - zur Begründung des von dir errechneten Abrechnungsbetrages und des neuen Abschlags
(bei Email-Adresse über PN, kann ich dir ein Muster "Gegenrechnung" mailen > XLS oder 123 ?)

Es wird empfohlen die VOR der Erhöhung im Herbst 2004 verlangten Preise anzusetzen (entega: Erhöhung ab 01.08.2004 = Ansatz die von 01-07/2004 gültigen Preise)

Du kannst sowohl die aktuelle Preiserhöhung als auch die zuvor schon verlangten Preise INSGESAMT als unbillig bemängeln.

Der normale Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.
Neuer Abschlag also Abrechnungsbetrag : 12 (zzgl. ca. 2 % Sicherheitszuschlag).

geringerer Abschlag wegen geringerem Verbrauch:
Siehe § 25 AVBGasV
http://www.entega.de/download/avb_gas_eur.pdf

Mache zur Glaubhaftmachung eine Zwischen-Abrechnung - z.B. zur Mitte  des Abschlagszeitraums/mit dem Verbrauch zum 30.06./also einfach mal 2 - und verlange gem. § 25 AVBGasV aufgrund dessen eine Anpassung des Abschlags, so dass durch alle für den Abrechnungszeitraum geleisteten und noch zu leistenden Abschlägen der voraussichtliche Abrechnungsbetrag abgedeckt wird.
Oder setze die letzten Abschläge aus, so dass die Abschlagssumme insgesamt den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag decken wird und erwidere auf die Mahnungen entsprechend.

Bedenke bei allem:
Du musst letztendlich immer für dich selbst entscheiden, was du wie tust.

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #58 am: 18. Mai 2006, 09:42:07 »
Hallo Leidgenossen,

habe die Tage den gleichen Brief der Entega auf meinen Widerspruch erhalten wie Merit und Regina. Was habt Ihr darauf hin unternommen?
Nochmal Widerspruch, auch gegen die Preishöhe an sich (hab ich hier im Forum irgendwo mal gelesen)?
Oder einfach nichts machen, da sie die neu errechneten Abschlagszahlungen akzeptiert haben...??

Gruß
Sven

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #59 am: 18. Mai 2006, 15:43:12 »
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)

FÜR VERBRAUCHER
18.05.2006, 14:40 Uhr

Energiemarkt: Entega-Broschüre informiert über Preisentwicklung

Der Energieversorger Entega erklärt in einer kostenlosen Broschüre, was der Grund für die hohen Energiekosten ist. Die Beschaffungskosten seien stark angestiegen, zudem gehe ein großer Teil des Geldes an den Staat, so dass dem Unternehmen selbst fast nichts von den Einnahmen übrig bleibe.

...
Wie in der Broschüre erklärt wird, sind die Einkaufskosten für Erdgas, auch Beschaffungskosten genannt, in den zurückliegenden Monaten stark angestiegen. Beim Strom sei es derzeit sogar so, dass Entega pro Tag etwa 50. 00 Euro Verlust macht, da die Anträge auf Strompreiserhöhung zum 1. Januar und 1. Mai 2006 vom hessischen Wirtschaftsministerium nicht genehmigt wurden.
..

Damit werde deutlich, welchen geringen Anteil einer Jahresabrechnung eine regionale Energievertriebsgesellschaft erwirtschaftet: Von einer durchschnittlichen Jahresrechnung für Erdgas von 1272 Euro verbleiben 23 Euro bei Entega, während der Staatsanteil bei 292 Euro und die Beschaffungskosten bei 625 Euro lägen.
...



Probleme mit der Arithmetik?



EUR 1.272 Rechnungsbetrag abzüglich
EUR    292 Staatsanteil abzüglich
EUR    625 Beschaffungskosten abzüglich
EUR      23 verbleibender entega- Anteil

Und der Rest ? Verschwindibus ?!!!

Greift etwa ein Buchhalter von jeder Gasrechnung über 330 EUR ab?

Woher stammt eigentlich das Geld für die Broschüren, wenn man schon Verluste schieben will?

Propaganda?

Verbraucher sollten den Inhalt der Broschüren ganz genau auf die Glaubwürdigkeit abklopfen.

Immerhin hat der hessische Versorger E.ON Mitte in seinem Geschäftsbericht 2005 auf Seite 11 deutlich herausgestellt, dass die Informationsversorgung einen hohen Brennwert haben soll.

 

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