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Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 153510 mal)

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Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #15 am: 09. Februar 2006, 21:10:51 »
Zitat
rückwirkender widerpsruch


Die gesetzl. regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB  3 Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(BGB im Volltext z.B. unter www.dejure.org)

z.B. Forderung entstand durch Rechnungsstellung am 15.01.2003
als Jahresende = 31.12.2003
plus 3 Jahre = Verjährung tritt am 31.12.2006 ein

M.E. ist erst nach eingetretener Verjährung kein Widerspruch mehr möglich.

Zum Einen dürfte hier aber sicher nicht so einfach zu bestimmen sein, wann der Gläubiger (= bei einer Erstattung du als Verbraucher dem zuviel abkassiert wurde) von den .. Umständen Kenntnis erlangt -
zum Anderen gibt\'s ja auch noch \"sonstige Schadensersatzansprüche\" (Verjährung 10 Jahre) > keine Ahnung, ob das hier ggfs. zum Tragen kommen könnte - z.B. weil/wenn die verlangten und abgerechneten Preise bewusst überhöht waren (> wäre das nicht sogar Straftatbestand nach § 263 ??).

Es kann ja grundsätzlich wohl nichts schaden, auch gegen \"alte\" Abrechnungen wegen bereits überhöhter Preise Widerspruch einzulegen - einfach nur um eben keine Rechtsnachteile zu erleiden für den Fall, dass sich tatsächlich erweist, dass die Preise seit ???? überhöht waren.

Vielleicht meldet sich ja (eventuell korrigierend ?) noch jemand \"vom Fach\" dazu?
Vielleicht sind ja hier noch ganz spezielle Besonderheiten zu beachten?

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #16 am: 10. Februar 2006, 12:28:46 »
Entega hat ein weiteres Urteil des Landgerichts Karlsruhe v. 03.02.06 veröffentlicht.

http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php

Die aktuellen Urteile der LG Düsseldorf und Bonn fehlen nach wie vor. Das Verfahren hat also Methode und dient ausschließlich der gezielten Desinformation eventuell streitbarer Kunden. Frage an den Anwalt: Inwieweit hat das Karlsruher Urteil überhaupt mit der aktuellen Fragestellung zu tun?

Gruß

Napez

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #17 am: 10. Februar 2006, 22:51:27 »
Schau(t) mal da
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2525

RR-E-ft - Herr RA Thomas Fricke hat heute bereits ganz ausführlich dazu Stellung genommen.

Was die entega hier macht ist m.E. äußerst unseriös
z.B. der Satz \" Alle Urteile, zu denen derzeit schriftliche Urteilsbegründungen vorliegen, haben wir für Sie zusammengestellt:\"
Leider lassen sich wohl viele Verbraucher durch diese geziehlte Fehlinformation einschüchtern.

Man müsste wirklich auf breiter Front davor warnen, dass diese Liste der entega einseitig nur Urteile enthält, die den Energieversorgungs-Unternehmen Recht geben und alle anderen einfach \"vergisst\".

Mal sehen, ob z.B. unser Ortsblatt den Mumm hat, die Liste  der entega zu vervollständigen ...

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #18 am: 14. Februar 2006, 14:20:35 »

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #19 am: 14. Februar 2006, 15:26:54 »
Hallo,

bedeutet die Vereinbarung u.a. von entega mit dem Bundeskartellamt, dass alle entega-Kunden ab 01.04.06 den Anbieter wechseln können? Ist dann noch eine Billigkeitskontrolle gem §315 BGB überhaupt geboten? Die Situation scheint sich doch grundlegend zu ändern dadurch, oder sehe ich das falsch?

Gruß

Napez

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #20 am: 14. Februar 2006, 16:38:04 »

Offline Phadda

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #21 am: 18. Februar 2006, 10:18:45 »
etwas zum schmunzeln ;)

 
Entega: Vorerst keine Preissenkung
http://www.echo-online.de/3/detail.php3?id=351203

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #22 am: 19. Februar 2006, 15:50:35 »
Zu dem Artikel fällt mir nur ein:\"Komm, wir gehen angeln, sagte der Fischer zum Wurm\".

Im übrigen negiert Entega auf ihrer Homepage noch immer Urteile, die nicht ihren Einschüchterungsversuchen dienen. Für wie blöd hält man dort seine Kunden (Entega, mitgelesen???)?

Gruß

Napez

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #23 am: 24. Februar 2006, 07:53:55 »
Hallo,

Neues von Entega. Jetzt behaupten sie in einem \"persönlichen\" Brief, das Bundeskartellamt hätte ihre Preise nicht beanstandet, man möge von Kürzungen absehen, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hallo Entega, wir lesen auch die Zeitung. Ihr habt einen Deal mit dem Kartellamt gemacht, indem ihr vermeintlich den Markt vorzeitig geöffnet habt. Mitnichten hat das Kartellamt die Korrektheit eurer Preise bestätigt. Wenn ihr nichts zu verbergen habt, warum legt ihr eure Kalkulation dann nicht vor??? Bitte Entega, haltet uns Kunden nicht für blöd, auch wenn wir derzeit geneigt sind, euch dafür zu halten.

Offline energienetz

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #24 am: 28. Februar 2006, 18:03:56 »
Sehr geehrte Frau Ritzmann,

auf Ihrer Internetseite Preiswidersprüche Erdgas
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/index.php
haben Sie Urteile zusammengestellt, die den Energieversorgungsunternehmen Recht geben.

Im letzten Absatz vor der Urteilssammlung wird diese Einschränkung aber nicht wiederholt, so dass der flüchtige Leser den Eindruck erhält, bei der
nachfolgenden Sammlung handele es sich um \"Alle Urteile, \".

Darüber hinaus erwecken Sie mit Ihrer Zusammenstellung den Eindruck, als gäbe es gar keine anderen Urteile.

Wir bitten Sie höflichst zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die obigen Beanstandungen bis zum

3. März 2006

abzustellen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 Unterlassungsklagegesetzes und als solcher in der Liste
qualifizierter Einrichtungen eingetragen.

Zur Meidung einer Wiederholungsgefahr möchte ich Sie um ein Erklärung bitten, aus der hervorgeht, dass Sie derartige einseitige Zusammenstellungen künftig
nicht mehr veröffentlichen.

Sollten Sie diesen Aufforderungen nicht nachkommen, so müssen Sie mit der Einreichung einer gegen Sie gerichteten Klage rechnen.

Mit herzlichem Gruss

Dr. Aribert Peters

Vorsitzender

Offline Phadda

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #25 am: 01. März 2006, 00:51:00 »
wau O_o das sowas geht, respekt! den verein muss ich mir jetzt mal genauer anschauen und liebäugel jetzt auch mit einer mitgliedschaft!
*daumen hoch*

Offline stromdesigner

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #26 am: 01. März 2006, 07:04:35 »
Auf dieAntwort bin ich aber gespannt.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #27 am: 01. März 2006, 11:59:56 »
@Padda,

da gibt\'s nicht lange zu überlegen. Mitgliedschaftsantrag ausstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline energienetz

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #28 am: 03. März 2006, 16:30:00 »
Jetzt haben die zwar ihre Internetseiten geändert, danke, aber das Urteil AG Oldenburg, inzwischen kassiert durch ein entgegengesetztes Urteil des LG Oldenburg steht da noch in aller Unschuld. Wie unglaublich schwach muss man sich fühlen, um seine Kunden dermassen hinters Licht zu führen. Leute, das macht uns stark.

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #29 am: 03. April 2006, 10:06:02 »
Antwort der Entega vom 23.03.2006 auf Einspruchschreiben vom 10.02.2006 (gegen alte und neue Preiserhöhungen)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Widerspruch gegen unsere aktuelle Preiserhöhung für Erdgas ist bei uns eingegangen. Ihren Vorbehalt nehmen wir zur Kenntnis und haben Verständnis dafür, dass Sie Preiserhöhungen derzeit kritisch gegenüberstehen. Sie werden jedoch sicherlich verstehen, dass die hohen Preise am Energiemarkt auch uns keine andere Wahl gelassen haben, als zum 1. Januar 2006 die Erdgaspreise zu erhöhen.

Eine transparente Partnerschaft ist uns sehr wichtig, schon aus diesem Grund haben wir die Zusammensetzung unserer Kostenstruktur - aufgeteilt in Staatsanteil, Einkaufs-, Vertriebs- und Transpoirtkosten - veröffentlich. (diese nichtssagende Grafik kennen wir ja)

Mittlerweile liegen fünfzehn Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die allesamt bestätigen, dass die Preissteigerungen der Energieunternehmen rechtens sind. Gerade das kürzlich gesprochene Berufungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom Januar 2006 macht deutlich, dass die von Ihnen angemahnte \"Billigkeit\" (§315 BGB) der Preise durch die Energieunternehmen sichergestellt ist. (!!! ohne Worte)

Wir möchten Sie daher bitten, die Abschläge und die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen. (wenn sie denn nichts besseres zu tun haben ...)

Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- oder Prozesskosten führen könnte. Das Bundeskartellamt hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es bezüglich unserer Erdgaspreise keine Beanstandungen hat. (halten die ihre Kunden für doof ?)

Mit freundlichen Grüßen
ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
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