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Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 181456 mal)

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Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #45 am: 24. Juni 2013, 14:27:25 »
@ khh

Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ist Ihre Behauptung unter „Anmerkungen 2.“ ein reines Wunschgebilde und frei aus der Luft gegriffen.

Zitat
Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Wie bitte, werter Rechtslaie mit den beanspruchten besonderen Kompetenzen im AGB-Recht, begründen Sie denn Ihre Behauptung? Diese setzt nämlich voraus, dass der Verbraucher einen Anspruch darauf hätte und Almado eine Pflicht träfe, nicht nur gesondert herauszustellen, dass das Vertragsjahr und das Belieferungsjahr nicht identisch sind, sondern auch noch, welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Aus welchen Rechtsgrundlagen leiten Sie diesen Anspruch bzw. diese Pflicht denn ab? Und welche Rechtssprechung bestätigt das?

Wilde Behauptungen in den Raum zu stellen, ohne sie auch nur mit einem Wort zu begründen, ist schlicht unseriös!

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #46 am: 24. Juni 2013, 15:12:01 »
@ khh
... ist Ihre Behauptung unter „Anmerkungen 2.“ ein reines Wunschgebilde und frei aus der Luft gegriffen.
Zitat
Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Wie bitte ... begründen Sie denn Ihre Behauptung? Diese setzt nämlich voraus, dass der Verbraucher einen Anspruch darauf hätte und Almado eine Pflicht träfe, nicht nur gesondert herauszustellen, dass das Vertragsjahr und das Belieferungsjahr nicht identisch sind, sondern auch noch, welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Aus welchen Rechtsgrundlagen leiten Sie diesen Anspruch bzw. diese Pflicht denn ab? ...

@ Amazone,
"begründet" hab ich meine Einschätzung doch, aber gerne noch mehr  -  Quelle www.jura-basic.de :
Zitat
AGB (Inhaltskontrolle und Transparenzgebot)
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Eine einseitig vorformulierte Vertragsklausel ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt.
Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners kann sich daraus ergeben, dass die AGB-Klausel nicht klar und verständlich ist (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB@, Verstoß gegen das Transparenzgebot).
Die Regelungen dürfen für den durchschnittlichen Leser nicht zweideutig sein.
Bei der Beurteilung, ob eine Klausel klar und verständlich ist, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Leser abzustellen.
So müssen Regelungen mit wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen für den durchschnittlichen Leser erkennbar sein (BGHZ 106, 42, 49; BGHZ 116, 1, 4).
Die Regelungen dürfen für den durchschnittlichen Leser nicht zweideutig sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB@). Zulässig ist aber, dass der Verwender unbestimmte Rechtsbegriffe aus gesetzlichen Vorschriften übernimmt.

Und wenn Sie nicht endlich auch mal mit fundierten Argumenten und/oder Rechtsgrundlagen anstatt nur mit Behauptungen kommen, dann lohnt sich mit Ihnen keine weitere Diskussion  -  oder, um mit Ihren Worten zu sprechen: „Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen“ !
« Letzte Änderung: 24. Juni 2013, 15:44:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #47 am: 24. Juni 2013, 16:44:17 »
@ khh

Ich brauche hier weder Gesetze noch Urteile zu bemühen, denn Ihre „Begründung“ beruht schlicht auf einem wunschgeprägten Denkfehler.

Konkret:
  • Ist die Klausel „Der Vertrag beginnt mit der Annahmeerklärung von Energy“ intransparent? Nein!
  • Ist intransparent, dass das Belieferungsjahr mit der Belieferung beginnt? Nein!
  • Ist insofern intransparent, dass die Annahmeerklärung des Vertrages VOR Aufnahme der Belieferung erfolgt und das Vertragsjahr damit eher zu laufen beginnt und endet als das Belieferungsjahr? Nein!
  • Ist weiter intransparent, dass eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres dazu führt, dass noch kein vollständiges Belieferungsjahr abgelaufen ist? Nein!
  • Ist etwa intransparent, dass ein Bonus nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird? Nein!
  • Ist vor diesem Hintergrund intransparent, dass KEIN Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und damit VOR Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wird? Nein!

Wie soll sich da Ihrer Meinung nach für den verständigen Durchschnittsverbraucher, von dem die Rechtssprechung ausnahmslos ausgeht (siehe Ihr eigenes Zitat: "Bei der Beurteilung, ob eine Klausel klar und verständlich ist, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Leser abzustellen."), irgendeine Intransparenz ergeben? Oder möchten Sie den durchschnittlichen Almado-Kunden als „geistig minderbemittelt“ darstellen?

Ihre angebliche „Begründung“ löst sich von daher in Luft auf. Wenngleich auch ich mir wünschen würde, es wäre anders und es gäbe tatsächlich eine Intransparenz.

Stellen Sie doch das Thema mal unter „Grundsatzfragen“ ohne Bezugnahme auf Almado zur Diskussion. Dann werden Sie auch von den hier anwesenden Juristen eher eine Stellungnahme erhalten als hier.
« Letzte Änderung: 24. Juni 2013, 17:02:38 von Amazone »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #48 am: 24. Juni 2013, 17:46:36 »
@ khh
Ich brauche hier weder Gesetze noch Urteile zu bemühen, ...

Ach, auf einmal nicht mehr ...... oder verlangen Sie das nur von mir ?

... denn Ihre „Begründung“ beruht schlicht auf einem wunschgeprägten Denkfehler.

Sie wünschen sich das, ich nicht. Allerdings scheinen Sie die Begründung für meine Einschätzung nicht richtig gelesen zu haben  -  die lautet nämlich :
Anmerkungen:
1. ...
2. Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, dass 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Und meine ergänzende Begründung (Quelle www.jura-basic.de ) :
Zitat
AGB (Inhaltskontrolle und Transparenzgebot)
Verstoß gegen das Transparenzgebot
...
So müssen Regelungen mit wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen für den durchschnittlichen Leser erkennbar sein (BGHZ 106, 42, 49; BGHZ 116, 1, 4).
...

Und denken Sie mal über Ihren Diskussionsstil nach :
Ihre angebliche „Begründung“ löst sich von daher in Luft auf.

Immer wieder Tatsachenbehauptungen, ohne jede Einschränkung oder als Meinungsäußerung !  ::)

Ein guter Vorschlag :
Stellen Sie doch das Thema mal unter „Grundsatzfragen“ ohne Bezugnahme auf Almado zur Diskussion. Dann werden Sie auch von den hier anwesenden Juristen eher eine Stellungnahme erhalten als hier.

Aber warum sollte ich das machen und nicht Sie als „Betroffene/r“  -  vllt. wird ja Ihre (bisher mit nichts unterlegte!) Meinung bestätigt ?  :)
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Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #49 am: 24. Juni 2013, 19:19:49 »
@ khh

Da Sie sich erneut in hilfloser Polemik ergehen und jedwedes Fehlgehen Ihrer vermeintlich von „besonderer Kompetenz in abstrakter AGB-Auslegung“ geprägten Wunschvorstellungen ausschließen, lohnt es sich nicht, auf Ihre Äußerungen näher einzugehen.

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #50 am: 24. Juni 2013, 19:40:43 »
@ Amazone

Toll, wirklich ein sehr konstruktiver Beitrag !  ::)
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Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #51 am: 24. Juni 2013, 23:19:18 »
@ khh

Ich hatte Ihnen trotz Ihrer vorangegangenen Beleidigungen nochmals sachlich detailliert  auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.

Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, dass nicht nur die Transparenz der einzelnen Klauseln zu berücksichtigen ist, sondern dass der Verbraucher auch einen Rechtsanspruch darauf haben soll, von Almado über die sich aus dem Zusammenwirken der einzelnen AGB-Klauseln ergebenden Rechtsfolgen belehrt zu werden, wechseln Sie sofort wieder auf eine persönlich angreifende Ebene und gehen mich erneut vehement an, ich hätte wohl Ihre „Begründung … nicht richtig gelesen“ etc.

Nennen Sie DAS konstruktiv?

Entweder Sie befleißigen sich zukünftig eines deutlich erwachseneren Verhaltens und bleiben auf der Sachebene oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab. Denn ich habe keine Lust, meine kostbare Zeit auf Leute zu verschwenden, denen es schlicht an Kinderstube fehlt.
« Letzte Änderung: 24. Juni 2013, 23:25:13 von Amazone »

Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #52 am: 25. Juni 2013, 10:13:04 »
Zitat
…oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab.

Ja, das wäre in der Tat ein konstruktiver Akt. Dieses in persönliche Verunglimpfungen abgedriftete Kaschperltheater hat inzwischen weder einen nützlichen noch einen erheiternden Effekt. Die Diskussion hat immerhin doch letztendlich für den verständigen Leser/Verbraucher noch zu einem brauchbaren Resultat geführt: Lasst die Finger von Almado!
« Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 10:17:08 von Didakt »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #53 am: 25. Juni 2013, 11:21:34 »
@ khh
Ich hatte Ihnen nochmals sachlich detailliert  auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.

@ Amazone,
meinen Sie etwa Ihre 6 mit einem schlichten „Nein!“ selbst beantworteten Fragen?
Zitat
1. Ist die Klausel „Der Vertrag beginnt mit der Annahmeerklärung von Energy“ intransparent? Nein!
2. Ist intransparent, dass das Belieferungsjahr mit der Belieferung beginnt? Nein!
3. Ist insofern intransparent, dass die Annahmeerklärung des Vertrages VOR Aufnahme der Belieferung erfolgt und das Vertragsjahr damit eher zu laufen beginnt und endet als das Belieferungsjahr? Nein!
4. Ist weiter intransparent, dass eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres dazu führt, dass noch kein vollständiges Belieferungsjahr abgelaufen ist? Nein!
5. Ist etwa intransparent, dass ein Bonus nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird? Nein!
6. Ist vor diesem Hintergrund intransparent, dass KEIN Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und damit VOR Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wird? Nein!

Wenn ja, dann ist für mich ein „detailliert auseinandergelegt“ nicht ersichtlich, insbesondere auch keine „Rechtsgründe“, die Sie von mir ja immer einfordern. Trotzdem stimme ich insofern zu, dass die von Ihnen in der 1. Frage angesprochene Klausel (die zumindest in der AGB-Version 2012 - ? etwas anders lautet, nämlich „Der Stromliefervertrag kommt durch Annahmeerklärung von ENERGY zustande.“) isoliert betrachtet transparent ist.

Alle anderen Fragen stellen sich m.E. so nicht, da (wenn ich nichts überlesen habe) nirgendwo in der AGB von einem „Vertragsjahr“ die Rede ist und „Belieferungsjahr“ nur einmal in Ziffer 9 angesprochen wird. Hinzu kommt, dass die Klausel Ziffer 2.1 (Vertragszustandekommen) auf Seite 1 und die Klausel Ziff. 9.1 (Bonusregelung) erst auf Seite 4 der 6-seitigen AGB steht. Würde beides in der AGB so stehen, dann könnte der „Normalverbraucher“ ja vielleicht stutzig werden und sich fragen, ob es womöglich nicht identische Vertrags- und Lieferjahre gibt.

Dass die Klauseln „im Zusammenwirken“ eher intransparent sind, bestätigt sich doch wohl auch damit, dass bspw. die Userin @nelly oder der ‚erfahrene Versorgerwechsler' @KKRUBIN und vermutlich auch Sie selbst (siehe Ihr Beitrag #48 am 23.01. im anderen Thread ;)) nicht erkannt hatten, dass Belieferungsbeginn = nicht Vertragsbeginn sein soll.   

Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, ...

Versteh ich jetzt nicht, was Sie kritisieren. Meine Auffassung bzw. Einschätzung, aus welchen Rechtsgründen abgeleitet, hab ich doch sogar wiederholt!   

Und ob wer wen beleidigt, wer sich eines „deutlich erwachseneren Verhaltens“ befleißigen sollte oder wem „es schlicht an Kinderstube fehlt“, lass ich so im Raum stehen.

Einfach mal abwarten, ob von einem der hier schreibenden Juristen eine Antwort kommt auf die Fragen, welche im unter Grundsatzfragen eröffneten Thread gestellt sind.  :)
« Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 11:42:48 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #54 am: 25. Juni 2013, 12:32:25 »
Auf mein Vorgehen,  im Beitrag vom 22.Juni 2013 geschildert, kam heute von Almado AG folgende Antwort - Mail:

[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:33:45 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #55 am: 25. Juni 2013, 13:22:07 »
Logisch, so ist das!

Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #56 am: 25. Juni 2013, 14:12:33 »
Meine Antwort :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wollen scheinbar nicht zur Kenntnis nehmen, daß Ihnen meine Kündigung am 31.05.2013 zugestellt wurde.

Diese Kündigung erfolgte auf Grund Ihrer "Preisanpassungs" E-Mail vom 25.11.2012:
Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012

Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.

Die Kündigungen vom 28.05.13 wurden im Beisein von Zeugen couvertiert und als Einschreiben/ Rückschein und als Einwurf Einschreiben der Post übergeben.
Die Zustellungen an Ihren Postbevollmächtigten erfolgten am 31.05.2013. Der unterschriebene Rückschein liegt im Original und die Protokolle der Dt. Post liegen als E-Mails vor.

Ich erwarte, daß der Vertrag entsprechend meiner E-Mail vom 22.06.2013 abgewickelt wird und der Anschluß sofort von Ihnen freigemacht wird. Sollte ich bis zum Ende der Woche ( bis zum 28.06.2013) keine befriedigende Antwort erhalten haben, werde ich mich an die Schlichtungsstelle e.V. mit einer entsprechenden Beschwerde wenden. Des weiteren werde ich prüfen lassen, ob im vorliegenden Fall der Tatbestand des Betruges bzw. der Nötigung erfüllt ist.

« Letzte Änderung: 26. Juni 2013, 12:48:26 von KKRUBIN »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #57 am: 25. Juni 2013, 15:22:02 »
@ khh

Sie haben sich anscheinend besonnen und sind zu einer sachlicheren Ausdrucksweise zurückgekehrt. Deshalb zurück zur Sache, in der Ihre Rechtansicht leider nach wie vor an diversen Fehlern krankt.

Zitat
Alle anderen Fragen stellen sich m.E. so nicht, da (wenn ich nichts überlesen habe) nirgendwo in der AGB von einem „Vertragsjahr“ die Rede ist und „Belieferungsjahr“ nur einmal in Ziffer 9 angesprochen wird. Hinzu kommt, dass die Klausel Ziffer 2.1 (Vertragszustandekommen) auf Seite 1 und die Klausel Ziff. 9.1 (Bonusregelung) erst auf Seite 4 der 6-seitigen AGB steht. Würde beides in der AGB so stehen, dann könnte der „Normalverbraucher“ ja vielleicht stutzig werden und sich fragen, ob es womöglich nicht identische Vertrags- und Lieferjahre gibt.

Es gilt in den Rechtswissenschaften der eherne Grundsatz, dass eine Rechtsansicht nur dann tragfähig ist, wenn sie auch allgemeinen denkgesetzlichen Anforderungen genügt. Diesen Rechtsgrundsatz missachten Sie wieder einmal eklatant. Mit Ihrer pauschalen Behauptung, dass sich bis auf die von Ihnen nunmehr konzedierte Transparenz der Klausel zum Zustandkommen des Vertrages „alle anderen Fragen so nicht stellen“ verweigern Sie sogar jede Bereitschaft zur logischen Überprüfung Ihrer Denkweise und ziehen sich darauf zurück, dass die fraglichen AGB allein schon deswegen intransparent seien, weil sie nicht die von Ihnen gewünschten Worte in Art, Häufigkeit und Anordnung enthalten.

Gleichermaßen denkgesetzwidrig kommt Ihre weitere Argumentation daher.

Zitat
Dass die Klauseln „im Zusammenwirken“ eher intransparent sind, bestätigt sich doch wohl auch damit, dass bspw. die Userin @nelly oder der ‚erfahrene Versorgerwechsler“ @KKRUBIN und vermutlich auch Sie selbst (siehe Ihr Beitrag #48 am 23.01. im anderen Thread) nicht erkannt hatten, dass Belieferungsbeginn = nicht Vertragsbeginn sein soll.

Wenn irgendein Verbraucher (Ihre Vermutung in Bezug auf mich selbst ist wieder mal frei aus der Luft gegriffen) nicht erkannt hat, dass das Vertragsjahr aufgrund einer eindeutigen Klausel zum Zustandekommen des Vertrages nicht identisch ist mit dem Belieferungsjahr, sondern vor dessen Ablauf endet und deshalb wegen Nichterfüllung der Bedingung „Bonuszahlung nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres“ kein Bonus fällig wird, dann ist Ihre Auffassung, dass dies nur daher rühren kann, dass die betreffenden AGB-Klauseln in ihrem Zusammenwirken intransparent sind, denkgesetzlich fehlschlüssig. Denn in Ihrem starken Wunsch nach Bestätigung Ihrer Intransparenzansicht übersehen Sie, dass das Nichterkennen der entsprechenden Zusammenhänge sehr wohl auch darauf beruhen kann, dass der entsprechende Verbraucher, der aus Vorverträgen bisher immer gewohnt war, dass das Vertragsjahr identisch mit dem Belieferungsjahr ist, einfach davon ausgegangen ist, dass dies auch bei seinem neuen Versorger Almado der Fall sein werde und es deshalb an ausreichender Vorsicht und aufmerksamer Vertragsprüfung hat mangeln lassen.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Mühe machen würden, sich mehr mit dem Thema der denkgesetzlich sauberen Argumentation zu befassen. Denn dann blieben uns viele unerquickliche Diskussionen erspart.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 15:58:59 von Amazone »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #58 am: 25. Juni 2013, 20:15:54 »
@ Amazone

Sollte der Einwurf des Users @ Didakt „Eine Juristin hat Ihnen ja schon geantwortet, ... “ im Grundsatzfragen-Thread zutreffend sein, rudere ich gerne zurück und beuge mich der ‚Weisheit’ des Berufsstandes :) bzgl. meiner Einschätzung
Anmerkungen:
2. Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Allerdings kann ich unverändert eher nicht nachvollziehen, dass die neu ab 01.08.2013 von Almado verwendeten AGB transparent und demnach für Neukunden wirksam sein sollen. Schließlich hatten ja Sie selbst die „ursprüngliche“ AGB-Formulierung (oder ist die nicht identisch mit der „neuen“?) mal in Frage gestellt: 
@ nelly
Die ursprüngliche AGB-Formulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen? ...

In früherer Kenntnis des Eingangs gesagten hätte ich uns das Hin und Her zur „neuen“ AGB (ab meiner Antwort #46) gerne erspart. Immerhin hat aber die Diskussion zuvor Ihr 'Zugeständnis'
@ khh
Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ...
und Ihr Abrücken von der zwischenzeitlichen Bewertung der „aktuellen“ AGB bewirkt. ;)

Sollten die ein oder andere meiner Äußerungen ihrerseits beleidigend oder vllt. abwertend aufgefasst worden sein (Sie teilen ja auch ganz gut aus  :) ), so war das bestimmt nicht meine Intention und ich leiste hiermit Abbitte.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, 00:57:35 von khh »
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Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #59 am: 26. Juni 2013, 12:59:29 »
Die Antwort von Almado AG :

[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:34:19 von DieAdmin »

 

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