Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 214149 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Bodensatz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 70
  • Karma: +0/-0
Ich habe der SE nun mitgeteilt, dass ich die Scheckeinlösung wegen der dadurch zusätzlich entstehenden Verzögerung und dem Aufwand und des Risikos nicht akzeptiere. Ich möchte innerhalb einer Woche eine korrekte Schlussrechnung und mein Geld überwiesen haben. Ansonsten werde ich der Beendigung des SE-Verfahrens nicht zustimmen.

Mir war wichtig, dass ich das noch vor den Feiertagen loswerden kann. Jetzt ist der Ball bei denen im Feld. Wenn die wollen, dann können die auch innerhalb von 2-3 Tagen die Sachen korrigieren. Davon abgesehen hatten die ja nun schon mehrere Wochen Zeit dafür.

Ich wünsche euch/ihnen :) Schöne Feiertage

Offline JTreinfall

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 18
  • Karma: +0/-0
moin moin,
bei mir läuft gerade auch eins von drei Schlichtungsverfahren.
Almado hat mir eine Schlußrechnung inkl. Bonus gestellt und mit einer "Mahngebühr"! Wofür auch immer, siehe später! Weiterhin wurde mir mitgeteilt, das ich ein Scheck in ca. drei Wochen erhalte.
Dem Widersprechen und eine Frist setzen mit der Forderung der Überweisung. Ich habe denen nur vier Tage gesetzt da Sie mir den Betrag seit meinem Widerspruch (Schußrechnung/Bonus) bereits mehrere Wochen schuldig sind.
Ein weiterer Versuch (ein Tag vor Fristende) ist wegen den "Mahngebühren" weiterhin Zeit zu schinden. Abblocken und auf den Termin der Fristsetzung hinweisen. Ist doch nur ein "Klick" für Almado. Oder? ;-)
Viel Glück auf dem Weg des Erfolges.

Offline Dandy

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
« Antwort #332 am: 23. Oktober 2014, 11:32:15 »
Mich hat es auch erwischt: - Habe den Hinweis auf :Preise inklusiv ..., Boni etc. wohl falsch ausgelegt, vor dem Hintergrund der Daten von immergrün.

Es ist schon sehr geschickt, wie immergrün, alamo, 365 AG da vorgeht. Meinen Vertrag Wasserkraft fix 3700 habe ich direkt auf der Homepage von Immergrün, nach der dort erfolgten Beispielrechnung, geschlosssen. Der Bonus wurde in der Beispielrechnung am Ende der Aufstellung bei einem Arbeitspreis von 26,44 Cent/KW abgezogen. Der fett ausgewiesene Jahresbetrag wies eine Einsparung von ca 200 € gegenüber dem Netzbetreiber aus. Im zugesandten Stromlieferungsvertrag steht dann der gleiche Arbeitspreis, Bonus inkl. und eben das Kleingedruckte "Preise inklusiv ..."

Gedanklich kontrolliert man den Arbeitspreis (der stimmte), Bonus inklusiv wird so gedeutet, dass der Vertrag mit Neukundenbonus ist, und den Nachsatz "Preise inklusiv ...Boni,...", bezieht man nicht auf den Neukundenbonus, da dieser ja erst nach einem Jahr gewährt wird und daher nicht berücksichtigt sein dürfte.

Besteht eine Möglichkeit, den Neukundenbonus so zu bekommen, wie er auf der Homepage von Immergrün angeboten wurde (nachträglicher Abzug vom Arbeitspreis)? Welche "Beweismittel" muss man dazu vorlegen? Gibt es inzwischen ein "Grundsatzurteil", da ich davon ausgehe, dass alle immergrünkunden davon betroffen sind?

In den Vertragsunterlagen steht ferner, dass 11 Abschlagszahlungen den Jahresverbrauch ergeben und die 12 zur Verrechnung des tatsächlichen Verbrauches genutzt wird. Nach der Umstellung auf "manuelle" Zahlung sollte ich da nur 11 Abschläge zahlen (damit wäre die voraussichtliche Stromlieferung bezahlt) oder werde ich dann "vertragsbrüchig" und verspiele den sowieso fraglichen Bonus?

Wer hat noch den Vertrag Wasserkraft fix 3700 vom Nov. 2013?

Offline Bodensatz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 70
  • Karma: +0/-0
Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
« Antwort #333 am: 23. Oktober 2014, 11:56:00 »
...
Besteht eine Möglichkeit, den Neukundenbonus so zu bekommen, wie er auf der Homepage von Immergrün angeboten wurde (nachträglicher Abzug vom Arbeitspreis)? Welche "Beweismittel" muss man dazu vorlegen? Gibt es inzwischen ein "Grundsatzurteil", da ich davon ausgehe, dass alle immergrünkunden davon betroffen sind?

In den Vertragsunterlagen steht ferner, dass 11 Abschlagszahlungen den Jahresverbrauch ergeben und die 12 zur Verrechnung des tatsächlichen Verbrauches genutzt wird. Nach der Umstellung auf "manuelle" Zahlung sollte ich da nur 11 Abschläge zahlen (damit wäre die voraussichtliche Stromlieferung bezahlt) oder werde ich dann "vertragsbrüchig" und verspiele den sowieso fraglichen Bonus?

Wer hat noch den Vertrag Wasserkraft fix 3700 vom Nov. 2013?

Nach meinen inzwischen gemachten Erfahrungen würde ich nicht lang fackeln.
Ich würde den Bonus mit der Begründung fordern, dass er bei Vertragsabschluss zugesichert worden ist. Ich hatte zum Glück einen Screenshot von den meisten Seiten beim Vertragsabschluss. Aber auch ohne diese Screenshots würde ich den gleichen Weg gehen.
Ich würde von 365 eine kurzfristige Auszahlung auf das Konto fordern, und eine kurze, realistische Frist setzen.
Ich würde auch gleich bei der ersten Ungereimtheit ankündigen, dass die Sache nach Verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung bei der Schlichtungsstelle vorgelegt wird. Und genau das würde ich dann auch machen.
Bei mir haben die dann trotzdem noch versucht rumzuzicken, aber solange die nicht den vollen Betrag ÜBERWIESEN hatten, habe ich das bei jeder Gelegenheit der SE mitgeteilt und um die Fortführung des Schlichtungsverfahrens gebeten. Da es immer teurer für den Versorger wird, stehen die Chancen gut, dass der Versorger einlenkt.

Bei der Höhe und Anzahl der Abschlagszahlungen würde ich nachlesen, was konkret im Vertrag steht und mich daran halten, wenn es mit geltendem Recht vereinbar ist. Ich würde nicht riskieren, wegen einer Kleinigkeit einen Vertragsbruch zu begehen und einen wertvollen Bonus gefährden. Das würde ich nur machen, wenn bekannt wäre, dass eine Insolvenz kurz bevorsteht.


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
« Antwort #334 am: 23. Oktober 2014, 12:31:50 »
Hallo Dandy,

Ihre beiden Fragen sind zigmal  - auch in jüngerer Zeit -  im Forum diskutiert worden und (rechtlich begründete) Lösungen wurden ebenfalls aufgezeigt.

Wenn Ihr Strompaket mit 11 Abschlägen bezahlt ist, dann kann immergrün  - insbesondere bei einem gekündigten Vertrag -  einen 12. Abschlag nicht beanspruchen und rückt bei entsprechendem Widerspruch zu einer ggf. erfolgten Mahnung von einer solchen Forderung auch ab (nachzulesen in den betreffenden Threads). Ob Sie trotzdem einen 12. Abschlag zahlen wollen, wo Sie der Erstattung dann womöglich hinterherlaufen, müssen Sie selbst entscheiden!

Der Bonus steht Ihnen wie vertraglich vereinbart zu. Auf das "Preise inkl. Boni ..." haben die 365 AG & Co. sich (entgegen zunächst anderer Vermutungen hier im Forum) m.W. nie berufen. Wie man mit der Meldung des Schlusszählerstandes an immergrün den Bonus zweckmäßigerweise geltend machen sollte, kann ebenfalls nachgelesen werden. Vielleicht stellt Ihnen der User Didakt ja dafür sein entwickeltes Musterschreiben per PM zur Verfügung.

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Dandy

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
« Antwort #335 am: 23. Oktober 2014, 12:49:15 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort khh.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass es für eine Neuling einfacher ist, sich eine Frage von versierten Usern beantworten zu lassen, als sie sich zu erlesen (Diesen Thread habe ich in mehreren Stunden erlesen). Leider sind die Thread-Überschriften nicht so aussagefähig, dass man eine Antwort vermuten kann und wie Sie schon häufiger betont haben, ist das Problem oft individuell.

Gestatten Sie mir eine Nachfrage zu Ihrer Antwort bezüglich des 12. Abschlages. Ist Ihnen bekannt, ob immergrün aus der Nichtzahlung der 12. Abschlagszahlung einen "Vertragsbruch" und damit eine "Bonusverweigerung" ableitet?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
« Antwort #336 am: 23. Oktober 2014, 13:11:09 »
... Ist Ihnen bekannt, ob immergrün aus der Nichtzahlung der 12. Abschlagszahlung einen "Vertragsbruch" und damit eine "Bonusverweigerung" ableitet?

Die werden es vielleicht versuchen  -  ansonsten s.o. !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz