Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klagebegründung erhalten  (Gelesen 44663 mal)

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Offline Opa Ete

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #30 am: 28. Oktober 2009, 09:23:19 »
Hallo Reso1,
sind sie Grundversorgungskunde oder haben sie einen Sondervertrag?
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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« Antwort #31 am: 28. Oktober 2009, 10:41:20 »
@evitel
Können die beiden Threads zu den Klagebegründungen zusammenfasst werden ? Wenn jeder, der eine Klagebegründung erhalten hat, einen neuen Thread aufmacht, blickt bald keiner mehr durch.

Offline DieAdmin

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #32 am: 28. Oktober 2009, 11:10:00 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@evitel
Können die beiden Threads zu den Klagebegründungen zusammenfasst werden ? Wenn jeder, der eine Klagebegründung erhalten hat, einen neuen Thread aufmacht, blickt bald keiner mehr durch.

@Christian Guhl,

die Threads sind nun zusammengefügt.

Offline Nerv-Bert

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« Antwort #33 am: 29. Oktober 2009, 17:25:44 »
Hallo,

auch ich habe \"die\" Klage aus Magdeburg erhalten, von der hier schon die Rede ist.

Da es wirklich nicht einfach ist, einen RA in der Nähe zu finden, sind es die Entfernungskosten + Kosten RA, die den Streitwert (ca. 500 €) überschreiten und damit mehr eine kaufmännische Entscheidung als eine inhaltliche verlangen.

Als Zuarbeit für einen RA soll ich die Verträge suchen und wünsche mir deshalb folgende Informationen:

Seit 1995 bin ich Gaskunde bei der Hastra \"... übersenden wir Ihnen unseren Sondervertrag sowie  die dafür gültigen Preisbedingungen. ... Der Gas-Wärme-Sondervertrag tritt ab dem -Datum- in Kraft\"
Diesen Vertrag habe ich da - sonst leider keinen.
War das der Einzige oder muss es dazwischen noch etwas geben, was ich weggeworfen habe?

Bis 1999 heißen alle Abrechnungen Wärme-Sondervertrag-Gas. Jetzt kommt AVACON gibt mir eine andere Nummer  - heißt aber immer noch bei der Abrechnung Wärme-Sondervertrag-Gas (steht auf Seite 2, 1999)

Ich habe in der ganzen Zeit nie einen anderen Vertrag unterschrieben, etwas verändert oder so. Nur der Lieferant hat sich umbenannt.
Trotzdem noch Sondervertragskunde? Jetzt heißt der Tarif Classic.

Muss ich noch nach einem anderen Papier oder Vertrag suchen (AGB\'s habe ich weggeworfen)?

PS: Ab 2000 - 2001 steht dann \"Allgemeiner Tarif und Erdgas - Sondervertrag\", später dann Classic.

Gruß

Offline Christian Guhl

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« Antwort #34 am: 29. Oktober 2009, 17:56:15 »
Einen unterschriebenen Vertrag gibt es nicht. In dem Schreiben der Hastra heißt es :\"Zur Anerkennung des Sondervertrages bitten wir Sie,die beiliegende Bestätigungskarte rechtsverbindlich zu unterschreiben und uns innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Der Gas-Wärme-Sondervertrag tritt dann zum.....
in Kraft\". Der Nachweis, das man den Sondervertrag abgeschlossen hat, kann eigentlich nur über die Preise geführt werden, denn die Bezeichnung auf den Rechnungen \"Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag\" wurde für alle Kunden verwendet. Wenn du mir deine e-mail-adresse mitteilst (über PN), kann ich dir alle Unterlagen (Angebot,AGB,Preislisten) schicken.
Falls du auch Strom von Eon-Avacon beziehst und im \"Duett\" abgerechnet wirst, ist das ein weiteres Indiz für einen Sondervertrag. Dann hätte ich noch die \"Bestabrechnung\" anzubieten. Im Classic gibt es verschiedene Preisgruppen.  Je nach Verbrauch wurde man in die passende eingruppiert. Auch das kann \"Sondervertrag\" sein.

Offline Nerv-Bert

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« Antwort #35 am: 29. Oktober 2009, 23:43:04 »
- bin sehr erfreut und erleichtert.

Strom beziehe ich nicht von Avacon.

E-Mail kommt.

Nochmals vielen Dank für das Angebot!

MfG

Offline AKW NEE

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« Antwort #36 am: 30. Oktober 2009, 08:31:00 »
Bei der rechtlichen Einordnung des Vertragsverhätnisses nicht vergessen, dass der alte Vertrag, zumindest bei uns, nie gekündigt wurde und ein neuer auch nicht unterschrieben wurde! Nach unserer Rechtsauffassung besteht somit der alte Vertrag weiter, egal unter welcher Bezeichnung.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #37 am: 30. Oktober 2009, 09:29:47 »
Richtig ! Unter Pkt.7 der AGB heißt es :\"Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Gaslieferung und läuft so lange ununterbrochen weiter, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.\" Eine Kündigung ist niemals erfolgt. Ergo ist der Classic nur eine Fortführung des Gas-Wärme-Sondervertrages unter anderem Namen.

Offline Reso1

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« Antwort #38 am: 01. November 2009, 19:27:59 »
Hallo Opa Eta,

ich bin Grundversorgungskunde (Erdgas Classix, Strom Alpha).

Interessanterweise geht es in dieser Klage \"nur\" um Ansprüche aus dem Jahr 2007; Forderungen aus 2005 und 2006 sind nicht berücksichtigt, auch spätere Forderungen nicht. Es scheint also ein Exempel zu sein.

Gruß,
Reso1

Offline AKW NEE

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« Antwort #39 am: 02. November 2009, 11:34:17 »
Erdgas Classic ist nach Meinung vieler kein Tarif in der Grundversorgung!

siehe auch:
Mündliche Verhandlung Erdgas Classic

Erdgas Classic

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

Offline Christian Guhl

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« Antwort #40 am: 02. November 2009, 12:05:29 »
@Reso1
Wenn Strom und Gas von Eon-Avacon bezogen werden, besteht der \"Duett\".
Eine Sondervereinbarung über einen Rabatt auf den Erdgaspreis. Allein deswegen könnte der Classic ein Sondervertrag sein.

Offline AKW NEE

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« Antwort #41 am: 02. November 2009, 16:46:56 »
Natürlich gibt es noch weitere Gründe:z.B.
- der Vertrag, der durch den Tarif Classic ersetzt wurde war, zumindest im Hastra-Land ein Sondervertrag (siehe hierzu die Beiträge hier vom 30. 10. 2009)!

- der Classic Vertrag brauchte zuerst nicht unterschrieben zu werden, dann wurde ein schriftlicher Vertrag (Sondervertrag) mit AGB incl. Preisanpassungsklausel eingeführt, sollte ohne Unterschrift auch für Alt-Kunden gelten!

- für den Tarif Classic ist von der Avacon die Beendigung angekündigt worden, Folgetarif soll der Tarif Ideal sein, natürlich auch ein Sondervertrag!

- nach Angaben von E.ON Avacon im Netz war der Tarif Classic nie ein Grundversorgungstarif (§36 EnWG).

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #42 am: 03. November 2009, 10:19:36 »
@Christian Guhl

Zitat
Original von Christian Guhl
Dann hätte ich noch die \"Bestabrechnung\" anzubieten. Im Classic gibt es verschiedene Preisgruppen.

Beides gibt es auch im Grundversorgungstarif ErdgasTarif

Zitat
Original von E.ON Avacon
Hinweis:
Bei ErdgasTarif stufen wir unsere Kunden automatisch nach Ihrem letzten Jahresverbrauch optimal ein.
Dieses Angebot entspricht den Allgemeinen Preisen bzw. dem Allgemeinen Tarif gemäß der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) und stellt den Grundversorgungstarif (§36 EnWG) dar. Ebenfalls gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Avacon Vertrieb.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=162&ch=2

Wann gab es im Tarif Classic verschiedene Preisgruppen? Mit ist nur bekannt, das der Grundpreis ab einen bestimmten Verbrauch nicht pauschal abgerechnet wurde, sondern über den Verbrauch

Offline Christian Guhl

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #43 am: 03. November 2009, 12:57:56 »
Auch der ErdgasTarif kann durch den \"Duett\" zum Sondervertrag werden.
Ich suche die Mitteilung über die verschiedenen Preisgruppen heraus und maile sie.

Offline AKW NEE

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« Antwort #44 am: 04. November 2009, 08:46:34 »
Bei dem Modell \"Duett\"  könnte es sich auch um ein Rabatt handeln!

Seit 25.07.2001 ist das 1933 eingeführtes Rabattgesetz außer Kraft gesetzt.
Seit der Liberalisierung des Gesetzes können Händler in fast allen Bereichen individuelle Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme bildet die Buchpreisbindung.

Ich glaube eher, dass es sich hier um einen Treuerabatt handelt der die Kundenbindung fördern und Konkurrenten abwehren soll.

Es gibt aber auch Merkmale in der Beschreibung von \"Duett\", die für eine Preismodell im Sinne von Christian Guhl ( Sondervertrag) sprechen.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=170&ch=2&n=811ac62ea94a419b897e410efd937e2c

Genauso könnte es aber auch ein unzulässiges Kopplungsgeschäft sein.

 

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