Hallo,
auch ich habe \"die\" Klage aus Magdeburg erhalten, von der hier schon die Rede ist.
Da es wirklich nicht einfach ist, einen RA in der Nähe zu finden, sind es die Entfernungskosten + Kosten RA, die den Streitwert (ca. 500 €) überschreiten und damit mehr eine kaufmännische Entscheidung als eine inhaltliche verlangen.
Als Zuarbeit für einen RA soll ich die Verträge suchen und wünsche mir deshalb folgende Informationen:
Seit 1995 bin ich Gaskunde bei der Hastra \"... übersenden wir Ihnen unseren Sondervertrag sowie die dafür gültigen Preisbedingungen. ... Der Gas-Wärme-Sondervertrag tritt ab dem -Datum- in Kraft\"
Diesen Vertrag habe ich da - sonst leider keinen.
War das der Einzige oder muss es dazwischen noch etwas geben, was ich weggeworfen habe?
Bis 1999 heißen alle Abrechnungen Wärme-Sondervertrag-Gas. Jetzt kommt AVACON gibt mir eine andere Nummer - heißt aber immer noch bei der Abrechnung Wärme-Sondervertrag-Gas (steht auf Seite 2, 1999)
Ich habe in der ganzen Zeit nie einen anderen Vertrag unterschrieben, etwas verändert oder so. Nur der Lieferant hat sich umbenannt.
Trotzdem noch Sondervertragskunde? Jetzt heißt der Tarif Classic.
Muss ich noch nach einem anderen Papier oder Vertrag suchen (AGB\'s habe ich weggeworfen)?
PS: Ab 2000 - 2001 steht dann \"Allgemeiner Tarif und Erdgas - Sondervertrag\", später dann Classic.
Gruß