@lilli
Schon mal die Klagebegründung durchgelesen ? Teilweise recht amüsant. Ich glaube nicht, dass ein Termin vor dem 01.12. gemacht wird. Bei Klagen, die Kunden gegen Eon-Avacon angestrengt haben, hat es mehrere Jahre bis zur mündlichen Verhandlung gedauert. Übrigens wäre es äußerst vorteilhaft, wenn das gelten würde, was Ihr Anwalt spricht. Leider hat bei Gericht der Richter das letzte Wort. Wenn das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, bleibt die Berufung (wenn die Streitsumme ausreicht). Die gesamte Klagebegründung fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn herauskommt, das der ErdgasClassic ein Sondervertrag ist. Dafür spricht zur Zeit alles : Die Richter am LG Hannover haben in einem Kundenanschreiben eine Preisänderungsklausel gefunden, die von der GVV abweicht und tendieren daher zum Sondervertrag. Im Classic wurde eine Bestabrechnung vorgenommen und im Zusammenhang mit Strom wurde ein Rabatt auf den Preis gewährt (EnergieDuett). Alles Indizien für Sondervertrag. Das einzige Argument der Gegenseite : \"Wir haben nichts Schriftliches, also muss es die Grundversorgung sein.\"
@Cremer
Da sind die Anwälte bei uns schneller.