@ Quint
Wenn Sie die Klagebegründung über das zuständige AG bekommen haben, sind Ihnen vom Gericht fristen mitgeteilt worden.
Nach diesen Fristen müssen Sie dem Gericht mitteilen:
1. Innerhalb von 2 Wochen, dass Sie sich verteidigen wollen!
2. Innerhalb von weiteren zwei Wochen muss eine Klageerwiderung bei Gericht eingereicht werden.
Der erste Schritt kann notfalls noch ohne Anwalt gegangen werden, für den zweiten Schritt sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.
Wenn Sie nicht zahlen wollen und sich damit im Recht fühlen, sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Fristen achten! Von vielen wird dazu geraten auch schon beim ersten Schritt einen Anwalt einzuschalten.
Von Musterklagen ist mir nichts bekannt, mir ist dabei aber auch nicht klar, was Sie genau damit meinen.
Die Prozesskostenbeihilfe, können Sie erhalten von:
- einer Rechtschutzversicherung
- dem Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher (wenn Sie vorher eingezahlt haben)
- über den Anwalt, aber nur bei geringem Einkommen und der Aussicht die Klage zu gewinnen.
Am 07. 10. 2009 um 19:00 ist in Lüchow, Bergstr. 9, im DurchBlick ein Treffen der Energieverbraucher Wendland.