Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klagebegründung erhalten  (Gelesen 41626 mal)

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Offline Christian Guhl

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Klagebegründung erhalten
« am: 25. September 2009, 15:36:52 »
Wir mir mitgeteilt wird, haben die ersten Kunden eine Klagebegründung erhalten (29 Seiten mit 17 Anlagen). Die meisten Erdgas-Kunden werden im ErdgasClassic beliefert. Da das Landgericht Hannover die Preisänderungen in diesem Vertrag höchstwahrscheinlich für ungültig erklären wird, frage ich mich, ob Eon-Avacon jetzt eine zweite Front eröffnen will ? Bevor das Urteil in Hannover am 01.12. verkündet wird, werden die Kunden noch schnell vors Amtsgericht gezerrt. Hat jemand eine Ahnung, was das soll ?

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #1 am: 25. September 2009, 15:51:37 »
Wir sollten uns jetzt im Interesse der Leute zusammensetzen

Offline Bors

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #2 am: 25. September 2009, 20:23:44 »
Wie wird denn die Klage begründet? Irgendetwas neues???
.
.
Vielleicht ist es die pure Verzweiflung, die die Avacon zu diesem Schritt treibt

oder

die eine Abteilung weiß mal wieder nicht, was die andere treibt

oder

man versucht vor dem Gerichtsentscheid noch ein paar Leute einzuschüchtern und zum Umfallen zu bewegen...
...
Es ist wie immer, die Avacon ist ein riesiges Rätsel.
...
Ich frage mich immer, was in diesen großen Gebäuden von denen geschieht, die in jedem Ort ab 10000 Einwohner stehen.... Vielleicht sind das alles Geldspeicher wie bei Dagobert Duck???

Gruß

Bors

Offline Christian Guhl

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #3 am: 26. September 2009, 11:52:35 »
@AKW NEE
Mehr als die Leute an einen Anwalt zu verweisen, können wir nicht tun.

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #4 am: 28. September 2009, 09:14:00 »
In der Mitteilung, die am 25. 09. 2009 an Christian Guhl und mich ging, heißt es:
Zitat
Die e-on hat mich heute mit einer 29seitigen Klagebegründung und einem Paket von umfangreichen anlagen (17 Stück beglückt).\"

Meine Rückfrage, ob die Begründung im Rahmen eines Mahnverfahrens und vom AG Dannenberg kam, blieb bisher unbeantwortet.

Offline Christian Guhl

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #5 am: 28. September 2009, 09:45:17 »
Zitat
Original von AKW NEE
Meine Rückfrage, ob die Begründung im Rahmen eines Mahnverfahrens und vom AG Dannenberg kam, blieb bisher unbeantwortet.
Dann musst du denjenigen fragen, an den du diese Rückfrage gestellt hast. Ich habe jedenfalls keine erhalten. Aber die Antwort ist beidesmal : Ja.

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #6 am: 28. September 2009, 09:50:24 »
Natürlich habe ich die Rückfrage an den Absender der Mitteilung geschickt. Ich dachte, das sich dieses aus meinem Beitrag ergibt!
Natürlich hast Du keine Rückfrage von mir erhalten, dafür wäre Voraussetzung, dass Du mir eine Information geschickt hättest, hast Du aber nicht!

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #7 am: 29. September 2009, 17:51:01 »
Öfter mal was Neues, nun weise ich auf eine Seite der IGEL  als Quelle hin!

Zitat
Original von IGEL
In der Klagebegründung wird ausgeführt, dass der Kunde, obwohl E.ON-Avacon ihn mit Gas und Strom beliefert hat, eine vollständige Bezahlung (anders als die überwiegende Mehrzahl der Kunden) verweigert. Einen bemerkenswerten Satz gibt es auf Seite 6. Da heißt es: „Die Klägerin kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Widersprüche überwiegend aus sachfremden Erwägungen erhoben werden. Die Klägerin soll in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten hineingezogen werden, die nicht nur einen erheblichen internen Aufwand, sondern auch einen substantiellen Rechtfertigungsdruck nach innen und außen mit sich bringen. Die Klägerin soll sich so verschleißen und dann doch den inhaltlich nicht begründeten Anliegen der beklagten Partei nachgeben.“ Die Absichten dürften klar sein:  E.ON-Avacon setzt darauf, dass einige Kunden es nicht zur Klage kommen lassen wollen und die vermeintliche Forderung anerkennen. Die Kunden, die das tun, sind ihr Geld los, selbst wenn das LG Hannover und evtl die weiteren Instanzen etwas anderes entscheiden.  Es steht übrigens noch gar nicht fest, ob die Amtsgerichte überhaupt zuständig sind. Da es hier (nach der Argumentation von E.ON-Avacon) um die Billigkeit der Preise geht, ergibt sich der Rechtsstreit aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach diesem Gesetz sind Versorger verpflichtet, Energielieferungen möglichst preisgünstig vorzunehmen. Für Streitigkeiten, die sich aus dem EnWG ergeben ,sind aber, unabhängig vom Streitwert, immer die Landgerichte, Kammer für Handelssachen, zuständig. Darauf sollte der Rechtsanwalt, der beauftragt wird, hingewiesen werden. Zum Nachweis der angeblichen Billigkeit der Gaspreise sind der Klagebegründung zahlreiche Anlagen beigefügt, die an zahlreichen Stellen „geschwärzt“ wurden. Der Kunde soll nicht erkennen, zu welchen Preisen E.ON-Avacon das Erdgas einkauft. Das Landgericht Hamburg hat in dem Prozess gegen E.ON-Hanse die vorgelegten Unterlagen wegen solcher Unkenntlichmachungen als nicht ausreichend betrachtet.

http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=58

Offline Quint

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2009, 10:34:21 »
Guten Tag,
ich habe am 30.9.09 die Klagebegründung erhalten.
Gibt es bereits Aktivitäten zu Musterklagen, Prozesskostenbeihilfe oder anderen Unterstützungen?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk

Offline AKW NEE

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2009, 12:26:34 »
@ Quint

Wenn Sie die Klagebegründung über das zuständige AG bekommen haben, sind Ihnen vom Gericht fristen mitgeteilt worden.
Nach diesen Fristen müssen Sie dem Gericht mitteilen:

1. Innerhalb von 2 Wochen, dass Sie sich verteidigen wollen!

2. Innerhalb von weiteren zwei Wochen muss eine Klageerwiderung bei Gericht eingereicht werden.

Der erste Schritt kann notfalls noch ohne Anwalt gegangen werden, für den zweiten Schritt sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.

Wenn Sie nicht zahlen wollen und sich damit im Recht fühlen, sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Fristen achten! Von vielen wird dazu geraten auch schon beim ersten Schritt einen Anwalt einzuschalten.

Von Musterklagen ist mir nichts bekannt, mir ist dabei aber auch nicht klar, was Sie genau damit meinen.
Die Prozesskostenbeihilfe, können Sie erhalten von:
- einer Rechtschutzversicherung
- dem Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher (wenn Sie   vorher eingezahlt haben)
- über den Anwalt, aber nur bei geringem Einkommen und der Aussicht die Klage zu gewinnen.

Am 07. 10. 2009 um 19:00 ist in Lüchow, Bergstr. 9, im DurchBlick ein Treffen der Energieverbraucher Wendland.

Offline Quint

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2009, 15:27:44 »
Guten Tag,
vielleicht ist Musterklage der falsche Name. Diese Klageschrift hat viele standardisierte Passagen, die zum Teil nicht auf mich zutreffen, so dass ich denke, viele Gaspreisboykotteure weden die gleiche Klage erhalten haben. Vielleicht gibt es ja bereits einen laufenden oder entschiedenen Prozess, der als Muster dienen kann.
Herzliche Grüße

Offline Christian Guhl

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #11 am: 03. Oktober 2009, 16:43:52 »
Jede Klage ist anders. Es gibt Kunden, die werden wegen Forderungen aus Gaspreisen verklagt, andere wegen Strom. Viele wegen beidem. Es sind immer individuelle Fälle. Ab wann hat der Kunde erstmals Widerspruch erhoben, wie viel hat er gezahlt, in welchen Tarif ist er, hat er einen Sondervertrag usw..Auf jede Klage muss anders erwidert werden. Aber das weiß der Anwalt, der Sie vertreten wird. Die meisten Kunden, die jetzt verklagt werden, haben den Erdgasvertrag Classic. Das LG Hannover entscheidet am 01.12. ob es sich dabei um einen Sondervertrag handelt. Wenn das so ist ( wovon das Gericht bisher ausgeht), kann sich Eon-Avacon seine Klagebegründung einrahmen lassen. Denn ohne gültige Preisanpassungsklausel kommt es auf die Billigkeit (die man in der Begründung mit geschwärzten Zahlen nachweisen will) nicht an.

Offline Blau Bär

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #12 am: 08. Oktober 2009, 16:42:05 »
Ich habe auch eine Klagebegründung erhalten.

Daß die sogar einem Bären in seine Höhle zugestellt werden kann - unglaubliche Sauerei! und ein Fall für den \"Tierschutz\".  :D  :tongue:

Ein Anwalt (Spezialist) ist eingeschaltet.

Natürlich an das/über das Amtsgericht....

Zitat
Original von Christian Guhl
Wir mir mitgeteilt wird, haben die ersten Kunden eine Klagebegründung erhalten (29 Seiten mit 17 Anlagen). Die meisten Erdgas-Kunden werden im ErdgasClassic beliefert. Da das Landgericht Hannover die Preisänderungen in diesem Vertrag höchstwahrscheinlich für ungültig erklären wird, frage ich mich, ob Eon-Avacon jetzt eine zweite Front eröffnen will ? Bevor das Urteil in Hannover am 01.12. verkündet wird, werden die Kunden noch schnell vors Amtsgericht gezerrt. Hat jemand eine Ahnung, was das soll ?

Das ist in der Tat die Frage. Wer weiß hierzu näheres?

So ich werde bis auf das Letzte meine warme Höhle verteidigen.

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Christian Guhl

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« Antwort #13 am: 08. Oktober 2009, 18:28:07 »
@Blau Bär
Was für ein Vertragsverhältnis besteht ? Grundversorgung oder Sondervertrag ?
Bisher habe ich nur Klagebegründungen für Grundversorgungsverträge (oder was Eon-Avacon dafür hält) gesehen. An echte Sonderverträge (Erdgas Comfort,Nachtstrom Amado) traut man sich wohl nicht heran.

Offline Blau Bär

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Klagebegründung erhalten
« Antwort #14 am: 08. Oktober 2009, 20:33:59 »
@ Christian Guhl
@ alle

Erdgas Classic

D. h. lt. Vertrag (uralt):
\"Standard-Sondervertrag\" (So steht es oben auf dem Vertrag.)

Also von Sondervertrag gehe ich hier schon aus?! Andere auch?

Viele Grüße
Blau Bär

 

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