Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: ADG4 am 26. Februar 2014, 09:28:41
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Hallo Liebe Mitglieder,
hier mein Anliegen:
1. Vertrag mit immergrün! kam zum 15.03.2013 zustande
2. Als Abschlagszahlung wurde 65€ pro Monat veranschlagt
(2700 kwh für 1 Jahr) -> Summe = 710€ pro Jahr/ 11 Abschläge)
3. Abschläge wurden zum 01.04 und 15.05 sowie folgend immer zum 15 abgebucht
4. SEPA Schreiben wurde ausgefüllt und per Post an immergrün! zugestellt
Bis hierhin war immer alles gut.
Es folgte meinerseits die Suche nach einem neuen Anbieter, um nach 12 Monaten Mindestlaufzeit von immergrün! wegzukommen. Anbieter gefunden und beauftragt, sich um die Kündigung zu kümmern.
Kündigungsbestätigung von immergrün! Anfang Januar mit Bestätigung zum Ende am 14.03.2014 bekommen.
Und nun beginnt der Ärger:
1. Abschlag um den 15.01.2014 wurde nicht abgebucht. Mahnung erhalten. Wurde dann von mir per Überweisung nachgereicht.
2. Gestern wieder eine Mahnung erhalten, den Beitrag für Febuar zu bezahlen.
Und hier beginnet nun meine Verwirrung: Ich habe am 01.04, 15.04, 15,05...bis einschließlich 15.01 die Beiträge bezahlt.
Macht 11 Abschläge mit der Summe 710€.
Und nun zu meinen Fragen:
1. Muss ich den Abschlag noch bezahlen? Dann hätte ich ja 1/12 mehr bezahlt als vereinbart? In den AGB werde ich auch nicht schlau. Denn im Vergleich (Toptarif?) stand damals, dass 11 Abschläge bezahlt und mit der Jahresabrechnung verrechnet werden. Was ist denn nun richtig?
2. Wenn ich nicht bezahle habe ich die Befürchtung, dass sich dann das "immergrün! eigene Inkasso Büro" bei mir meldet und neue Kosten auf mich zukommen, bzw. ich aus dem Vertrag gekündigt werde und mein Bonus nicht ausbezahlt wird. Oder beides!
3. Auf Emails reagiert die Firma nicht oder erst Wochen später, ohne Bezug zu meinem Anliegen. Per Telefon lande ich immer nur in der Warteschleife.
Was kann ich nun tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Bitte möglichst genaue Antworten, am besten eine "Art Vordruck" oder ähnliches.
Danke Danke...
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hallo ADG4
ich hab exakt das selbe Problem (siehe mein beitrag)
die 12 forderung habe ich zurückbuchen lassen (laut mein anwalt völlig zurecht) und nun habe ich eine Mahnung erhalten und auch schon heute mit den netten leuten telefoniert. scheint eine neue masche von denen zu sein! du hast ein Zurückhaltungsrecht laut §315bgb/ abs.2/satz3. das bezieht sich auf die Agb´s. da nur 11 Abschläge Vertraglich geregelt sind kommen die damit nicht durch also keine sorge. Sollte dir ein Inkassobrief zukommen wiedersprich dem ganz einfach denn dann müssten die es Gerichtlich einfordern (Was ich so gelesen hab, haben die bisher das zwar ein paar mal gemacht allerdings immer verloren mit deutlich mehrkostenaufwand Ihrerseits)
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hier nochmal der Auszug von Ihrer Website
Wie berechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?
Bei der Berechnung der Abschlagszahlungen wird zwischen Paket- und Verbrauchstarifen unterschieden.
Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,2235 EUR/kWh = 826,95 EUR
Grundpreis: 12 Monate x 5,50 EUR/kWh = 66,00 EUR
Abschlagsbetrag: (826,95 EUR + 66,00 EUR) / 11 Monate = 81,18 EUR/ Monat
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Hi Borni!
Danke für Deine schnell Antwort. Genau diese "Berechnung" aus deren FAQ habe ich auch gelesen. Jetzt wollte ich noch mal auf Nummer sicher gehen und habe mir deren AGB genau durchgelesen.
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.
Hier wird nur leider nicht klar, wieviele Beiträge es denn nun sind. Aber von der Logik her muss ich uns schon Recht geben: Jahresbeitrag/ 11 = 11 Abschläge. Bei 12 Abschlägen würde ich ja 1/12 mehr zahlen.
Was micht nur so extrem ägert ist die Art und Weise wie hier versucht wird, das Geld der Kunden einzubehalten bzw. Boni nicht auszuzahlen etc...
Ich werde morgen mal zur Verbraucherzentrale Bremen gehen, meine Unterlagten mitnehmen und meinen Fall schildern.
Problem: Nur weil ich Recht habe muss ich ja nicht zwangsweise Recht bekommen. In meinem Fall geht es um ca. 330€, Bonus bereits inkl.
Da ich erst neu eingezogen bin, habe ich einen zu hohen Verbrauch angenommen. Ich liege ~ 30% darunter.
Ich nehme morgen folgendes Schreiben mit, in der Hoffung, das die Verbraucherzentrale Bremen vlt noch einen Tipp hat:
Vertragsnummer: XXXXX
Kundennummer: XXXXX
Zählernummer: XXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG
Betreff: Ihr Schreiben vom XXXXXX (Mahnung Beitrag Febuar)
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Kündigung des o.g. Vetragsverhältnisses hat stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum XXXXXX bestätigt.
Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von XXXX€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.
Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom XXXXXX als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen mehr bestehen.
Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 4 Wochen, also bis einschließlich 11.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird.
Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4 wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin anrufen.
Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Soweit von mir. Ich hoffe es nimmt alles ein gutes Ende...
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Wir sind auf dem selben weg allerdings bei almado Energie was ja dasselbe ist . Wir haben auch 1200kw überbezahlt ma schauen ob der bonus und der mehrbetrag ausgezahlt werden. Ich würde mich freuen wenn du mich auf den laufenden hältst da unserer Fälle faktisch gleich sind und man ggf Erfahrungen austauschen konnte
mfg
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Hi!
Also natürlich bekommen wir (Du und Deine Freundin sowie ich und meine Freundin) zuviel bezahlte Beträge zurück. Allerdings muss dafür erstmal die Jahresabrechnung vorliegen. Und die hält immergrün! auch gerne mal zurück.
Das mit der Verbraucherzentrale hat sich auch erledigt. Die wollen 15€ pro 1/4 Std haben.
Also werde ich erstmal abwarten. Sollten weitere Forderungen kommen, denen widersprechen. Sollten Forderungen von der Inkasso Firma kommen, einmal widersprechen und abheften.
Wenn immergrün! dann nicht abrechnet -> Frist setzen.
Wenn Abrechnung fehlerhaft oder nicht erfolgt -> interne Schlichtung anrufen.
Wenn Schlichtung nicht erfolgreich -> Schlichtungsstelle Berlin anrufen
Und wenn es dann immernoch nicht läuft muss ich mal gucken wie es dann weitergeht.
Ich drücke uns allen mal die Daumen...
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Die haben gesetzlich 6 wochen für die Abrechnung nach ende der Belieferung zeit. ja das mit der Verbr.zentrale hätte ich dir auch sagen können ;D ich bin aber ehrlich sollten wir nix von denen hören zwecks abrechnung dann werden wir doch mal zu nem anwalt gehen und ggf die kosten geltend machen (auch die vom anwalt) kann mir nur denken das sich das alles voll in die Länge zieht bis man endlich mal SEINE Knette erhält
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Hallo ADG4,
Frage: was ist nun richtig, Abschlag 01.04.- 15.04.- 15.05...oder 01.04.- 15.05.-15.06....?
Belieferungsbeginn ab 01.04. oder später?
Hat immergrün, wie zur damaligen Zeit noch üblich, Vorkasse vereinbart?
Gruß
KKRUBIN
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Hi KKRUBIN!
An folgenden Tagen wurde per Lastschrift eingezogen:
01.04.2013,
15.04.2013,
15.05.2013,
15.06.2013,
15.07.2013,
15.08.2013,
15.09.2013,
15.10.2013,
15.11.2013,
15.12.2013,
15.01.2014
Belieferungsbeginn war der 15.03.2012
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Hallo ADG4 und an alle "SEPA-Geschädigten" hier im Thread.
Bei mir lief es ähnlich:
Ich war Lastschriftzahler, Vertragsbeginn 01.05.13 (9 Abschläge wurden korrekt abgebucht)
Dann kam ein Schreiben (30.11.2013), in dem u.a. ein Anhang zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beigefügt war.
Dort hieß es, wer bis zum 30.12.2013 kein SEPA-Mandat erteilt wird als "Selbstzahler" eingestuft.
"Selbstzahler" verlieren bekanntlich ihren Neukundenbonus.
Ich habe daraufhin (03.12.2013) das verlangte SEPA-Mandat erteilt, nach dem Motto "kann ja nicht schaden".
Am 02.01.2014 habe ich dann wegen der hier im Forum bekannten unverschämten Preiserhöhung meinen Vertrag zum Ablauf des 30.04.2014 gekündigt.
Der letzte Abschlag wurde am 03.01.2014 abgebucht.
Dann passierte zunächst nichts.
Am 25.02.2014 erhielt ich jedoch eine E-Mail mit Schreiben wegen einer noch "offenen Forderung" über den Februar-Abschlag, zahlbar bis zum 26.02.2014 (!!!), natürlich dan als "Selbstzahler"!
Da wurde mir klar, die Bande will mich reinlegen. Ich habe dann mit 2 E-Mails reagiert:
E-Mail 1, 26.02.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
an Ihrer unten stehenden E-Mail vom 25.02.2014, die in meinem Postfach am 25.02.2014 um 22 Uhr 49 einging, haben Sie ein an mich gerichtetes Schreiben, datiert vom 21.02.2014, angehängt, in dem Sie mich auffordern ("Freundliche Zahlungserinnerung"), eine bei Ihnen vermeintlich offene Abschlagsforderung in Höhe von 90,00 € spätestens bis zum 26.02.2014 nachzuentrichten.
Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Mit Stromliefervertrag vom 28.01.2013 hatte ich Ihnen für die Abbuchung der jeweils fälligen Abschläge auf meinem Konto xxxxxxxxxxx bei der yyyyyyyyy in Musterstadt (BLZ zzzzzzzz) eine Einzugsermächtigung erteilt. Aufgrund dieser Einzugsermächtigung haben Sie die bisherigen 9 Abschläge, letztmalig am 03.01.2014, abgebucht.
2. Mit E-Mail vom 23.11.2013 teilten Sie mir mit, dass für bisherige Lastschriftkunden die Erteilung eines SEPA-Mandats erforderlich sei. Zu diesem Zweck hatten Sie Ihrer E-Mail ein Formular beigefügt, dass unterschrieben bis spätestens zum 23.12.2013 an Sie zurückzusenden war.
3. Ich habe Ihnen daraufhin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und das Formular unterschrieben am 02.12.2013 an Sie zurückgesendet. Eine Kopie des von mir am 02.12.2013 zurückgesendeten Formulars habe ich meiner E-Mail als Anlage beigefügt.
4. Auch im Hinblick auf die Unmöglichkeit der Einhaltung der von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 (E-Mail-Eingang am 25.02.2014!) gesetzten Fristen bitte ich daher um umgehende Aufklärung der Angelegenheit.
5. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich bis zu einer Bestätigung von Ihrer Seite über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.02.2014 verlangte Überweisung von 90,00 € NICHT vornehmen werde.
6. Sollten Sie entgegen der von mir geschilderten Tatsache der fristgerechten Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die Einrede führen, dass Sie das von mir ausgefüllte Formular nicht erhalten haben, behalte ich mir bereits jetzt rechtliche Schritte gegen die in Ihrer E-Mail vom 23.11.2013 angekündigte "Einordnung als Selbstzahler" vor.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin wurde mir in einer Mail am nächsten Tag eine "Fristverlängerung" für die von mir verlangte Zahlung auf den 03.03.2014 "gewährt". Auf den weiteren Inhalt meines Schreibens gingen die Herrschaften natürlich nicht ein.
Ich habe auf diese E-Mail daher erneut per "Antwort-Funktion" reagiert:
E-Mail 2, 27.02.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 26.02.2014, die ich unten nochmals angehängt habe, teile ich Ihnen ergänzend Folgendes mit:
1. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung über 90,00 €, die von mir nunmehr bis zum 03.03.2014 per Überweisung beglichen werden soll, wird von mir aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens dem Grunde nach bestritten.
2. Das vertragswidrige Verhalten Ihrerseits besteht darin, den gemeinsam vereinbarten Zahlungsweg per "Lastschriftverfahren" willentlich und einseitig nicht mehr einhalten zu wollen, da Sie beabsichtigen, mich als "Selbstzahler" im Sinne Ihrer Vertragsbedingungen / AGB einzuordnen.
3. Die Einstufung als "Selbstzahler" hätte zur Folge, dass Sie mir den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 25 % nicht gewähren würden.
4. Aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhaltens werde ich Ihre Forderung über 90,00 € mit Zahlungsfrist zum 03.03.2014 aus den unter Nr. 1 genannten Gründen nicht begleichen.
5. Um Ihnen die Möglichkeit zur Rückkehr zu einem vertragskonformen Verhalten zu bieten, fordere ich Sie hiermit einmalig und letztmalig auf, Ihre Forderung im Wege des vertraglich vereinbarten Lastschriftverfahrens zu begleichen.
6. Für die Begleichung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
a) Per Lastschrift im SEPA-Verfahren, für das ich Ihnen am 02.12.2013 meine Einwilligung im Rahmen eines "SEPA-Lastschriftmandats" erteilt habe (vgl. Anlage zu dieser E-Mail)
oder, falls Sie den Zugang der Einwilligung bestreiten sollten:
b) Per Lastschrift im bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren. Ihnen dürfte sicherlich bekannt sein, dass die bisher erteilten Einzugsermächtigungen von den Banken automatisch auf das neue SEPA-Verfahren übergeleitet wurden und somit unverändert fortbestehen.
7. Für die von Ihnen durchzuführende Lastschrift, wie unter Nr. 6 beschrieben, setze ich Ihnen meinerseits eine Frist bis zum 03.03.2014.
8. Sollten Sie die unter Nr. 7 gesetzte Frist nicht einhalten und somit Ihre vertragswidrige Verhaltensweise weiter fortsetzen, werde ich unter Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bitte das Forum um Kommentare zu meiner Vorgehensweise, hat jemand schon "fortgeschrittenere" Erfahrungen in der Angelegenheit mit diesen Brüdern?
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Hallo NaH,
ihre Antwortmails sind sachlich richtig. Sie entsprechen auch meiner Vorgehensweise.
Ich denke mal, so geht es weiter.
Anbieter nimmt die Einzugsermächtigung nicht wieder auf.
Die hat er ja eingestellt um den Bonus nicht zu bezahlen. Er merkt nun das von Ihnen kein Geld kommt
und beendet den Vertrag vorzeitig. Sie erhalten eine Schlussrechnung und müssen die Forderung bezahlen.
(Ware Strom ist geliefert worden)
Die Abrechnung wird korrekt sein und ist für den abgerechneten Zeitraum nicht zu beanstanden. Nur das das weniger wie die 12 Monaten sind und natürlich kein Bonus beinhaltet.
Das die Vertragsstörung absichtlich herbeigeführt wurde steht außer Frage. Nach der Abmeldung beim Netzbetreiber wird Almado/Immergrün/Meisterstrom die Versorgung nicht wieder aufnehmen.
Wer hier im gleichen Fall selber überweist hat schon den ersten Fehler gemacht und ist in die Sepa Falle
getappt.
In der Sepa Mail auf Seite 2 heist es:
Für Selbstzahler ändert sich durch die SEPA-Einführung nichts!
Von unseren Lastschriftkunden benötigen wir das beiliegende Formular zur Erteilung des SEPA-Mandats. Zur
Sicherstellung des zukünftigen Zahlungsablaufes ist es wichtig, dass wir das SEPA-Mandat von Ihnen bis zum
23.12.2013 im Original von allen Kontoinhabern unterschrieben zurück erhalten, da wir Sie ansonsten als
Selbstzahler einordnen müssten
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Sie haben das Formular zurückgeschickt? Ich auch. Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht
nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.
Noch ist es nicht zu spät (die Netzabmeldung steht noch nicht bevor) meinen Vertragspartner zum vertragsgerechten Verhalten zu bewegen. Nun, als Kunde habe ich schlechte Karten. Da hilft nur ein Anwalt. Ob sie das wollen, auch im Hinblick auf zusätzliche Kosten müssen sie selbst entscheiden.
Auf jeden Fall, bitte ich sie uns über den weiteren Fortgang zu informieren. Danke!
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Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.
Das sehe ich anders: Wie NaH richtig in seiner zweiten Variante der Mail 2 ausgeführt hat, ist ein neues Sepa-Mandat für den Vertragspartner nicht zwingend notwendig, da die Banken das alte Einzugsermächtigungsverfahren als Grundlage für ein Sepa-Mandat anerkennen. Daher kann ich dort kein vertragswidriges Verhalten erkennen und halte die gezogene Konsequenz von Almado, Sie als Selbstzahler einzustufen und Ihnen somit keinen Bonus mehr auszahlen zu müssen, für willkürlich und damit angreifbar. Aber auch hier gilt: Freiwillig wird da vermutlich gar nichts laufen !!!
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Hallo stromer51,
hallo bolli,
zunächst einmal ein Dankeschön für Ihre / Eure schnellen Reaktionen auf meinen Beitrag.
Ich hatte Almado eine Frist zur Vornahme der Lastschrift bis zum 03.03.2014 gesetzt, passiert ist aber bisher nichts. Das habt Ihr richtig vorausgesagt und ich hatte ehrlich gesagt auch nicht wirklich daran geglaubt.
Andererseits habe ich auch noch keine weitere Mahnung erhalten, auch der Gerichtsvollzieher war noch nicht vor Ort. Im Moment (seit Anfang Februar) beziehe ich also Strom, für den ich noch nichts bezahlt habe.
An stromer 51:
Sie werden Recht haben, die Almado-Brüder werden mir vermutlich in Weiterführung ihres vertragswidrigen Verhaltens außerordentlich kündigen und ihre Restforderung aufmachen. Sollten die von mir eine Überweisung verlangen, werde ich nicht zahlen. Vertraglich vereinbart und nach wie vor möglich ist die Lastschrift - ob nach SEPA oder altem Verfahren ist egal.
Sollte Almado wider Erwarten doch per Lastschrift einziehen, würde ich mich freuen, frei nach dem Motto: "Lastschrift funktioniert ja doch!". Dann werde ich, mit Blick auf den mir nicht gewährten Neukundenbonus und meine gegenüber Almado angekündigten Schadensersatzforderungen, den eingezogenen Betrag zurückholen. Und dann werde ich erst einmal abwarten, was weiter passiert. Ich habe auch eine gute Rechtsschutz-Versicherung ohne Selbstbeteiligung!
Und noch etwas: Ich glaube nicht, dass diese mit dem massenhaften Abstreiten des Zugangs der von ihren Kunden zurückgesendeten SEPA-Mandate wirklich durchkommt. Ich denke, die Gerichtsbarkeit wird über den jeweils verhandelten Einzelfall hinaus auch diese allgemein von vielen anderen Betroffenen geschilderten Umstände richtig zu würdigen wissen.
Also ich werde erst einmal abwarten und Tee trinken (Jever!).
Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.
Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.
Ich werde weiter berichten!
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... Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.
Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.
Damit Sie nicht suchen müssen ;) :
EnWG § 5 Anzeige der Energiebelieferung
... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
Die Bundesnetzagentur scheint leider ein "Papiertiger" zu sein >:(. Bspw. bei FlexStrom wollte man wohl handeln, die sind der BNetzA mit dem Insolvenzantrag aber zuvorgekommen :(.
Bzgl. Almado siehe Thread "Schlichtungsstelle Energie: BNetzA soll Almado & ExtraEnergie überprüfen":
die gesammelten Meldungen aus diesen Thread: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18542.0.html
ZfK: Billiganbieter provozieren Schlichter
http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/billiganbieter-provozieren-schlichter.html
Bundesnetzagentur prüft Beschwerden gegen Billiganbieter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
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Hallo NaH,
Sie und andere Betroffene waren und sind wg. der "SEPA-Masche" von immergrün/almado (überflüssigerweise verlangtes neues Mandat) zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug.
Selbst die erteilte "Altversion" Einzugsermächtigung konnte bis einschließlich Januar und dann nach Fristverlängerung sogar bis einschließlich Juli 2014 verwendet werden !
Wenn der Gläubiger von der angebotenen Leistung keinen Gebrauch macht, dann ist nicht der Schuldner sondern der Gläubiger in Verzug - siehe BGB:
§ 293 Annahmeverzug
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
Gruß, khh
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Hallo khh,
besten Dank für die Infos in Sachen "EnWG", mir ist damit zeitaufwendige Recherchearbeit erspart geblieben, die ich wegen dieser halbseidenen Gestalten hätte verrichten müssen.
Wie ich den von Ihnen hinterlegten Links entnehmen konnte, ist die Schlichtungsstelle bereits im September 2013 mit einer Beschwerde in Bezug auf Almado bei der Bundesnetzagentur vorstellig geworden.
Da inzwischen fast 6 Monate vergangen sind, stellt sich mir die Frage, was die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehöre bis jetzt unternommen hat. "Papiertiger" hin, "Papiertiger" her, es kann jedenfalls nicht angehen das im weiteren Zeitenlauf Tausende von Kunden dieser Zockerbande über das Ohr gehauen werden und möglicherweise völlig unberechtigte Forderungen von Almado erfüllen bzw. auf eigene Ansprüche verzichten.
Ich denke, dass eventuell ein verstärktes Vorstelligwerden geschädigter Kunden von Almado bei der Bundesnetzagentur in Form von Schreiben, E-Mails etc. die Abläufe dort beschleunigen könnten. "Aufsichtsbehörde" impliziert auch immer die Möglichkeit einer "Verletzung der Aufsichtspflicht", ein vorwurfsvoller Hinweis wäre möglicherweise zielführend.
Ich schreibe dies auch, weil ich die Bundesnetzagentur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit (Beratung kommunaler Unternehmen, vor allem Stadtwerke) bislang als äußerst nickelig und "selbstbewusst" auftretende Behörde kennengelernt habe, die gerne mit überzogenen regulatorischen Anforderungen insbesondere auch Kleinststadtwerke in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Existenz gefährdet.
Deshalb verstehe ich nicht, warum die Netzagentur gegenüber solchen zwielichten Gestalten wie Antoine B. nicht schneller und härter durchgreift; an forschem und sicherem Auftreten mangelt es den Mitarbeitern der Behörde doch sonst nicht.
Ich werde also aufgrund der durch Ihre Infos eingesparten Recherchearbeit mal versuchen, ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Bundesnetzagentur zu formulieren und könnte es dann hier im Forum auch veröffentlichen. Ist die Idee gut, oder gibt es das alles schon wieder längst, nur ich weiß nichts davon? (Bitte um kurze Rückmeldung!)
Schön war auch der Hinweis auf § 293 BGB (Annahmeverzug). Der "Nur-Steuermensch" hätte wieder lange blättern müssen ...
Von Almado bei mir gibt es nichts Neues: Keine Lastschrift, kein Gerichtsvollzieher.
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Hi an Alle!
Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt.
Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren.
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.
Neue Frage: Wo steht denn, dass man als Selbstzahler den Anspruch auf Bonus verliert?
Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
Ich habe den Gesamtbetrag bezahlt. Also habe ich meinen Vertrag vollständig erfüllt. Oder habe ich etwas übersehen?
Was sollte ich denn nun am besten machen?
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Hinsichtlich der Forderung von immergrün! einen 12. Abschlag zu bezahlen ist inzwischen Ruhe eingekehrt. Mein Schrieben:
[...]
Betreff: Ihr Schreiben vom XXXXXX (Mahnung Beitrag Febuar)
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Kündigung des o.g. Vetragsverhältnisses hat stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum XXXXXX bestätigt.
Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von XXXX€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.
[...]
hat wohl dazu geführt, dass ich heute per Mail die Antwort erhaten haben:
Ihr aktuelles Kundenaldo von 06.03.2014: -0,00€
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Hallo ADG4,
jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.
Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.
Ich habe leider die zur Zeit meines Vertragsabschlusses gültigen AGB nicht in schriftlicher Form erhalten und auch nicht von der Website von Almado heruntergeladen.
Ich habe aber in Erinnerung, dass einige Energielieferanten die Gewährung der Boni an die Erteilung einer Einzugsermächtigung gekoppelt hatten.
Frage an alle hier im Forum:
1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass einige Energielieferanten eine Einzugsermächtigung / Erteilung einer Lastschriftsermächtigung für die Gewährung des Kundenbonus voraussetzten, falsch?
2. Ist jemand noch im Besitz der AGB von Almado aus früherer Zeit, z.B. aus dem Jahr 2013? Ich habe nämlich den Eindruck, dass die AGB von Almado fortlaufend, je nach "Gefahrenlage", fortgeschrieben werden ...
An ADG4:
Sollte meine gefühlte Einschätzung, dass eine Lastschrifterteilung Voraussetzung für den Kundenbonus ist, nicht zutreffen, hätten Sie also alles richtig gemacht.
Bestätigen kann ich das aufgrund der mir fehlenden Informationen aber leider nicht!
Grüße!
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Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.
Diese von Ihnen zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB dürfte unwirksam sein. Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt - Zitat (Auszug):
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. ...
Allein der Kunde trifft die Entscheidung, welche Zahlungsmöglichkeit er wählt. Überweisung oder Dauerauftrag sind keine verschiedene Zahlungsarten!
Hallo ADG4, jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.
Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.
Das ist ja auch nicht Voraussetzung und es ist auch nicht ersichtlich, dass @ADG4 das geschrieben hat. ;)
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Hallo,
ob die zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB bei Vertragsschluss schon vorhanden war,
kann nur der Kunde selbst nachprüfen.
Bei almodo Energy war sie nachweislich bis zum 0ktober 2013 nicht enthalten.
Es bringt also gar nichts aus den neuesten AGB zu zitieren. Es gelten nur die AGB die auch zum Vertrag des Kunden gehören. Neue AGB hat zB Almado bei den mir zur Verfügung stehen Verträgen vom 03.12.12
(schon beendet), 04.03.13 und 28.03.13 nicht versendet. (zusätzlich habe ich noch AGB am 20.09.13 abgespeichert. findus 14472 stellt in Antwort 8 fest das auch im Oktober 13 die Klausel noch nicht enthalten war.
mfg
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Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.
Diese von Ihnen zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB dürfte unwirksam sein. Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt - Zitat (Auszug):
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. ...
Allein der Kunde trifft die Entscheidung, welche Zahlungsmöglichkeit er wählt. Überweisung oder Dauerauftrag sind keine verschiedene Zahlungsarten!
Hallo ADG4, jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.
Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.
Das ist ja auch nicht Voraussetzung und es ist auch nicht ersichtlich, dass @ADG4 das geschrieben hat. ;)
@khh, da wäre ich mir nicht so sicher. Zu Beginn hat der Versorger wie in § 41 EnWG gefordert, die Bedingung ja erfüllt: "Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.".
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung zu berechnen.
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Aber wenn der Versorger nach der Kündigung für die fällige Zahlung eines Guthabens aus der Schlussrechnung die Zahlung mit Scheck nutzt, sollte er diese Zahlungsmöglichkeit mindestens auch dem Verbraucher ermöglichen. Als Betroffener würde ich diesem Versorger im Falle des Falles als faire Gleichbehandlung die Scheckzahlung für die Abschläge vorschlagen. ;)
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... Aber wenn der Versorger nach der Kündigung für die fällige Zahlung eines Guthabens aus der Schlussrechnung die Zahlung mit Scheck nutzt, sollte er diese Zahlungsmöglichkeit mindestens auch dem Verbraucher ermöglichen. Als Betroffener würde ich diesem Versorger im Falle des Falles als faire Gleichbehandlung die Scheckzahlung für die Abschläge vorschlagen. ;)
Das ist eine wirklich interessante Anregung! Den Vorschlag vielleicht auch noch mit dem Hinweis verbinden, dass die Scheckübersendung wg. großer Arbeitsbelastung leider immer die ein oder andere Woche Zeit erfordern wird. ;D
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Das ist eine wirklich interessante Anregung! Den Vorschlag vielleicht auch noch mit dem Hinweis verbinden, dass die Scheckübersendung wg. großer Arbeitsbelastung leider immer die ein oder andere Woche Zeit erfordern wird. ;D
@khh, man braucht da nur genügend Fantasie. Alternativ würde ich nach der Kündigung als zweite Möglichkeit für die verbleibenden Abschlagstermine je einen Wechsel mit entsprechender Fälligkeit anbieten. Die rechtzeitige Vorlage (http://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_38.html) ist dann Sache dieses Versorgers.
Ironie beiseite, Zahlungen per Scheck sind in der heutigen Zeit eine Zumutung. Schon die Einlösung ist mit Arbeit und wohl auch mit Kosten verbunden. Solche Bedingungen sind nur ein weiterer Ausschlußgrund. Finger weg von solchen Versorgern!
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... Zahlungen per Scheck sind in der heutigen Zeit eine Zumutung. Schon die Einlösung ist mit Arbeit und wohl auch mit Kosten verbunden. Solche Bedingungen sind nur ein weiterer Ausschlußgrund.
(Fettformatierung durch mich)
Soll Ausschluss gleich Kündigung heißen ? Wenn ja, ist festzustellen, der im geschilderten Fall der Zustand, dass nicht mehr per Einzugsverfahren abgebucht wurde, ja gerade erst nach der ordentlichen Vertragskündigung durch den Kunden erfolgte. Wenn er möchte, soll er diese doch bestätigen. ;) Und außerordentlich kann der Versorger daher auch wohl kaum wegen der geänderten Zahlungsweise kündigen. Und warum sollte für den Versorger was anderes gelten als für den Kunden ? Dieses ist aus rein rechtlichen Gründen kaum ersichtlich.
Sollte der Begriff "Ausschlussgrund" die Bonusgewährung betreffen, ist wieder festzustellen, dass der Versorger selbst diesen Zustand herbeigeführt hat und des weiteren die Scheckzahlung selbst anwendet. Mit welcher Begründung sollte er sie beim Kunden als Negativum werten können, das eine Bonustreichung rechtfertigt ?
Finger weg von solchen Versorgern!
Dem kann man natürlich nur zustimmen !
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Hi an Alle!
ich habe nochmal meinen Vertrag ausgekramt:
Die wesentlichen Vertragsdetails:
Tarif: Windkraft 6, 100% Ökostrom mit RECS-Zertifikat
Arbeitspreis: 23,38 Cent/kWh
Grundpreis: 6,63 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!. Preise inklusive
gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern per Stand 1. Januar 2012,
EEG-Umlage 2013 enthalten.
Jetzt stehe ich wieder auf dem Schlauch. Ich glaube mal irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass immergrün mal die Masche angewendet hat, dass der Bonus angeblich bereits in den Preisen eingerechnet war. Soll dies jetzt auch hier der Fall sein?
Grüße
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... ich habe nochmal meinen Vertrag ausgekramt:
Die wesentlichen Vertragsdetails:
...
Bonus: 25 % inkl.
... Preise inklusive gesetzlicher Umlagen, Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern ...
... Ich glaube mal irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass immergrün mal die Masche angewendet hat, dass der Bonus angeblich bereits in den Preisen eingerechnet war. ...
[Hervorhebungen in blau durch khh]
@ADG4,
dazu und auch zu Ihren anfänglich gestellten Fragen wurde hier viel (und manches überflüssige)
in den verschiedenen almado/365 AG-Threads geschrieben.
Lesen Sie es selbst nach, filtern Sie das Hilfreiche für sich heraus und handeln Sie zu gegebener Zeit entsprechend.
Viel Erfolg !
Gruß, khh
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@ADG4
Ja, hier wird oder wurde das heftig diskutiert
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.0
Und damit sie nicht so viel lesen müssen, hier in Kurzform:
Einige hier im Forum gehen davon aus, dass Almado hier einen Trick angewandt hat, den vorher im Internet versprochenen und auch bei einigen in der Bestellbestätigung zugesicherten Bonus bei der Vertragsbestätigung (25% Bonus inkl.) verschwinden zu lassen. Da hätten die Kunden eben nicht aufgepasst und den Vertrag so akzeptiert. (Vertrag ist Vertrag!)
Wäre das so, ist die logische Folge, dass, wenn der Kunde nicht kündigt oder die Kündigung nicht gelingt, der Grund- und Arbeitspreis im zweiten Lieferjahr um ein Drittel höher ist, ohne dass es einer Ankündigung einer solchen Preiserhöhung bedarf. (Vertrag ist Vertrag)
Eine Schlussrechnung (25%Bonusinkl.), in der Bonus fehlt, sehen die Verfechter dieser Annahme als Beweis an.
Ich und viele andere sind der Meinung, dass Almado hier wie häufig den Bonus versuchsweise absichtlich weggelassen hat.
Es gibt noch keine Beispiele, in denen Almado behauptet hat, dass der Bonus doch in den Grund- und Arbeitspreis eingearbeitet ist.
Und gibt auch noch keinen Nachweis über Fälle, in denen der Preis im 2. Lieferjahr automatisch um ein Drittel höher ist.
berghaus 15.03.14
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@ berghaus, Sie bemühen schon wieder den Leierkasten. Lassen Sie davon ab, es erübrigt sich! Das Thema ist ausdiskutiert!
Mit Ihren Diskussionsallüren sind Sie inzwischen am Rand der Unerträglichkeit angekommen! Mit Meinungsaustausch hat Ihr Gehabe nichts mehr zu tun! >:(
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@ Didakt
Mein Beitrag war doch ganz sachlich!
Viel länger hätte der Thread auch nicht werden müssen!
Sagen Sie doch einfach, was an der Darstellung in meiner Antwort #26 falsch ist, oder sagen Sie nichts!
berghaus 15.03.14
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@ADG4,
vergessen Sie besser, was @berghaus sich zusammenschreibt. Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
In den verschiedenen almado/immergrün-Threads finden Sie Anregungen aus jüngster Zeit, wie man gegen die Bonusverweigerung Schritt für Schritt vorgehen kann.
Gruß, khh
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@ADG4
Lassen Sie sich nicht den Mut nehmen, den Bonus ohne die kostenpflichtige Hilfe von Rechtsanwälten doch noch zu bekommen.
Es macht sicher keinen Spass, in den verschiedenen almado/immergrün-Threads(khh) statt Sachargumente ständig abwertende Bemerkungen über die Unfähigkeit und das Unwissen anderer Forumsteilnehmer zu lesen.
In diesem Thread http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18882.0;topicseen finden Sie noch ein paar einfache Empfehlungen, was man tun kann, wenn der Bonus in der Abrechnung fehlt.
berghaus 15.03.14
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vergessen Sie besser, was @berghaus sich zusammenschreibt. Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
(farbliche Hervorhebung durch mich)
Sie scheinen ja tieferes Wissen zu haben. Haben Sie auch Quellen dafür, was Ihrer Meinung nach Fakt ist ?
Die Frage der Beweislast und Darlegung ist eine ganz andere, aber das sollte man auch genauso darstellen und nicht Behauptungen in die Welt setzen, wenn man sie nicht belegen kann und alles schön miteinander "vermatschen".
Almado/immergrün hat auch früher schon Boni nicht in Rechnungen ausgewiesen, obwohl die Worte "inkl. Boni" nicht so verwendet wurden wie in den fraglichen Verträgen/Abrechnungen. Über den Grund, warum die Boni nicht extra ausgewiesen wurden, steht in allen Varianten nichts.
Also: Ihre Quelle ?
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@ Mitdiskutanten in Sachen Almado-„inkl. Boni“,
das Thema ist inzwischen so was von "ausgelutscht", dass mir jedwedes weitere Brimborium darüber mächtig auf den Geist geht!
...Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Diese Feststellung von @ khh ist und bleibt Fakt!
Was ist zu unternehmen, wenn die Verrechnung des Bonus in der Schlussrechnung ausbleibt bzw. einem Widerspruch dagegen vom EVU nicht abgeholfen wird?
Wir sind uns wohl einig darüber, dass die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie der erste und bevorzugte Weg sein sollte, um die Gewährung des Bonus doch noch zu erlangen. Eine andere Möglichkeit wäre, das gerichtliche Mahnverfahren zu nutzen.
Alternativ bleibt es jedem Betroffenen individuell überlassen, dafür sofort rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um evtl. gleich den Gerichtsweg per Zahlungsklage zu beschreiten.
Wir hier im Forum bzw. Mitglieder, die sich dazu in der Lage sehen, sollten uns/sich nunmehr ausschließlich darauf besinnen, den Boni-Geschädigten bei Bedarf bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem EVU unsere/ihre Hilfe dahingehend anzubieten, dass wir nur noch Antworten auf konkrete abwicklungstechnische Fragen geben und ggf. bei der Formulierung von Schriftsätzen behilflich sind.
Danke für Ihr Verständnis.
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... Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet. ...
Sie scheinen ja tieferes Wissen zu haben. Haben Sie auch Quellen dafür, was Ihrer Meinung nach Fakt ist ? ...
Also: Ihre Quelle ?
@bolli, meine „Quelle“ sind die Beiträge der aktuell betroffenen immergrün-/almado-Kunden. Bei allen, die ihre Vertragsdaten/Vertragsbestätigung und in Einzelfällen auch die (Schluss)Abrechnung ins Forum eingestellt haben, sind die o.g. Fakten festzustellen!
Und diese Fakten lassen (für sich betrachtet!) nur die von @Amazone getroffene Schlussfolgerung zu:
... Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet.
Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. Denn dieser enthält den Bonus bereits. Trotz des Hinweises "inkl. 25% Bonus" vor den abgerechneten Preisen wird dieser Umstand von manchem Verbraucher wohl übersehen, ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]
... Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Die Frage der Beweislast und Darlegung ist eine ganz andere, aber das sollte man auch genauso darstellen und nicht Behauptungen in die Welt setzen, wenn man sie nicht belegen kann und alles schön miteinander "vermatschen".
Almado/immergrün hat auch früher schon Boni nicht in Rechnungen ausgewiesen, obwohl die Worte "inkl. Boni" nicht so verwendet wurden wie in den fraglichen Verträgen/Abrechnungen. Über den Grund, warum die Boni nicht extra ausgewiesen wurden, steht in allen Varianten nichts.
Frühere Boni-Verweigerungen sind nicht das Thema, sondern allein die aktuell „fraglichen Verträge/Abrechnungen“. Und die Frage der Beweislast und Darlegung ist die ganz entscheidende Frage!
Warum bei der aktuellen „Variante“ nirgendwo etwas steht „Über den Grund, warum die Boni nicht extra ausgewiesen wurden“, ist doch logisch: Wo kein „Extra-Bonus“ fehlt (siehe oben zitierte Ausführungen von @Amazone) gibt es NICHTS zu begründen!
Dass Almado/Immergrün in der Werbung (bei der Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises) bei den Vergleichsportalen und auf der eigenen HP tatsächlich immer einen zusätzlichen „Extra-Bonus“ ausgewiesen haben, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein (belegt bspw. durch die von @Hurraapostel in einem anderen Thread eingestellte „Auftragseingangsbestätigung“). Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller!
Soviel zu „alles schön miteinander vermantschen“ >:(! Ansonsten schließe ich mich dem vorstehenden „Appell“ von @Didakt an.
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@khh
Jetzt wird mir klar, warum Sie und Didakt die ‚Fakten‘ so heftig verteidigen.
Vielleicht hätten wir gar nicht so lange diskutieren müssen.
von khh in Antwort #33
Und diese Fakten lassen (für sich betrachtet!) nur die von @Amazone getroffene Schlussfolgerung zu:
Zitat von: Amazone am 24. Februar 2014, 19:09:42
... Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet.
Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. Denn dieser enthält den Bonus bereits. Trotz des Hinweises "inkl. 25% Bonus" vor den abgerechneten Preisen wird dieser Umstand von manchem Verbraucher wohl übersehen, ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]
Sie heben Werbung und Vertragsgestaltung hervor, wobei das Wort Werbung wohl auch blau sein sollt?!
Wenn der Arbeits- und Grundpreis schon in der Werbung, eventuell auch in der Bestellbestätigung und dann im Vertrag in den Arbeits- und Grundpreis (gleichlautend) enthalten sind, dann ist auch die Abrechnung richtig.
Dann kann man mit recht von Fakten ausgehen.
Dann bedeutet (25%Bonus inkl.) aber auch, dass in der Werbung ein um 1/3 höherer Preis angezeigt worden sein muss. Ob Almado mit diesem bei den Vergleichsportalen auf den vorderen Plätzen gelandet wäre, wage ich zu bezweifeln.
Hier im Thread wird aber behauptet, Almado hätte den Bonus bei der Übersendung des Vertrages verschwinden lassen. Beispiele seien die Fälle von Stromer 51 (Antwort # 11) und Hurraapostel (Antwort13) und die entsprechende Abrechnung sei ein weiterer Beweis. Das wären Fakten.
Ich meine nach wie vor, dass man einen solchen Vorgang, wenn er denn wahr (Fakt) wäre, als einfach zu erkennenden Betrug bezeichnen kann.
Ein Betrug, der gar nicht vollendet werden könnte, wenn, wie bei Hurraapostel eine (nach den AGB Vertragsbestandteil gewordene) Bestellbestätigung vorliegt, die auch der Werbung entspricht und die einen um 25% niedrigeren Jahresbetrag anzeigt.
Ich bin immer noch überzeugt, dass Amazone diese Fälle gar nicht gemeint hat.
von Amazone
Trotz des Hinweises "inkl. 25% Bonus" vor den abgerechneten Preisen wird dieser Umstand von manchem Verbraucher wohl übersehen, weshalb es dann zu vermeidbar großer Aufregung kommt.
Unsere Aufregung war wohl auch vermeidbar.
Was (Ihnen) jetzt fehlt, ist ein Beispiel für einen Fall, wo der Jahrespreis ‚in seiner Werbung und Vertragsgestaltung‘ gleich hoch ist, der einen 25% Bonus (wie auch immer) enthält und aus dem man auch den Preis ersehen kann.
berghaus 17.03.14
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@berghaus,
jetzt fangen Sie nicht schon wieder von vorne an, es ist ALLES x-mal gesagt ::) !
Wenn Ihnen der Sachverhalt jetzt klar geworden ist, ist es gut. Wenn nicht, dann ist es auch egal.
Vieles hätte GAR NICHT diskutiert werden müssen, wenn insbesondere Sie damit nicht gekommen wären.
Wie @stromer 51 richtig schreibt, ist es letztlich auch "wurscht", WARUM almado/immergrün einen separaten Bonus nicht abrechnen.
Wichtig und für zu findende Lösungen vorrangig zu beachten ist:
@ Mitdiskutanten in Sachen Almado-„inkl. Boni“,
das Thema ist inzwischen so was von "ausgelutscht", dass mir jedwedes weitere Brimborium darüber mächtig auf den Geist geht!
...Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Diese Feststellung von @ khh ist und bleibt Fakt!
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@khh
Sie müssen nicht unbedingt auf meine Beiträge antworten.
Aber solange ich in Ihren Antworten Ungereimtheiten zu der Frage, ob die Boni schon in den Arbeits- und Grundpreis eingearbeitet sind, entdecke und Sie an diesen hartnäckig festhalten, zeige ich diese auf.
Und das darf ich, hat die Admin gesagt! - http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18888.0;topicseen
Mir war in Ihrem Beitrag Antwort #33 nur aufgefallen, dass Sie Amazones Fall in Antwort #8
(Zitat: Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist,(blau von khh)) mit denen von Stromer51 und Hurraapostel vergleichen, in denen es nach Ihrer Lesart Fakt sein soll, dass Almado den Bonus bei der Ausfertigung des Vertrages mit Absicht weggelassen hat. Dabei soll der Kunde die Beweislast tragen, obwohl es doch noch gar nicht erwiesen ist, dass es so ist.
Zitat von: khh am 15. März 2014, 14:28:16
... Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet. ...
Meine Ansicht ist einfach, dass Almado grundsätzlich versucht, den Bonus erst mal wegzulassen.
Die Beispiele von Amazone und auch von anderen hier im Forum zeigen doch, dass Almado den Bonus zahlt, wenn man ihn hartnäckig fordert, und sich noch in keinem Fall darauf berufen hat, dass (25%Bonus inkl.) bedeutet, der Bonus wäre schon in dem Arbeits- und Grundpreis eingerechnet/enthalten.
Den Fall wird es auch nicht geben, weil das offensichtlicher Betrug wäre, der im Fall Hurraapostel schon mal gar nicht gelingen könnte!
berghaus 17.03.14
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@khh
Sie müssen nicht unbedingt auf meine Beiträge antworten. ...
Das mach ich auch nicht mehr, da es augenscheinlich zwecklos ist. Wie bereits gesagt:
@berghaus
Wenn Ihnen der Sachverhalt jetzt klar geworden ist, ist es gut. Wenn nicht, dann ist es auch egal.
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...Und das darf ich, hat die Admin gesagt!
Wer weiß wie lange noch? Bei jener äußerst destruktiven Diskussionskultur wird Frau Evi sicher bald andere Seiten aufziehen! Sie kann das! :D
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@khh und Didakt,
die Beiträge #37 und #38 enthalten wieder keine Sachargumente zu meinen neuen Erläuterungen, warum ich der Meinung bin, dass Sie beide falsch liegen, wenn Sie die Aussage von Amazone in Antwort #8 auf die Fälle von stromer51 und Hurraapostel übertragen und nach wie vor behaupten, es wäre Fakt, dass der Arbeits- und Grundpreis dieser Verträge den Bonus schon enthalte. Das ganz frisch zuletzt in Antwort #33 von khh.
berghaus 17.03.14
berghaus
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:-X :-X :-X ! ! !
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:-X :-X :-X ! ! !
8) 8) 8) ! ! !
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Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Also so einfach würde ich das nicht sehen. Auch wenn es Unsicherheiten bzgl. der Anwendung der Preisangabenverordnung gibt, so gelten dennoch im Fernabsatz die Vorgaben für Preisangaben nach Artikel 5 Absatz 2 der E-Commerce-Richtlinie Nr. 2000/31/EG
Zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach dem Gemeinschaftsrecht tragen die Mitgliedstaaten zumindest dafür Sorge, dass, soweit Dienste der Informationsgesellschaft auf Preise Bezug nehmen, diese klar und unzweideutig ausgewiesen werden und insbesondere angegeben wird, ob Steuern und Versandkosten in den Preisen enthalten sind.
Diese Vorschrift bestimmt daher nicht nur, welche Preisbestandteile idargestellt werden müssen, sondern auch das Wie, nämlich das Erfordernis der klaren und unzweideutigen Preisangabe.
Das ist bei einer Preisangabe "inkl. Bonus" nicht der Fall, da nicht erkennbar ist, wie sich der Preis ohne Bonus darstellt, womit auch gleichzeitig die Frage beantwortet werden kann, ob sich der Preis im 2. Vertragsjahr ohne Zutun erhöht, weil doch der Bonus wegfällt. Ich meine, nein, da eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überaschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.
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... eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überraschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.
Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten. :)
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Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten. :)
Wenn dem so wäre, dass die Vorgaben für Preisangaben nicht eingehalten wurden dann ...; aber sind sie das wirklich nicht ist weiterhin die offene Frage,
wenn die Kosten im ersten Jahr auf Euro und Cent deutlich fett und in größerer Schrift ausgewiesen wurden wie das mindesten jetzt der Fall ist. Der zusätzliche Hinweis "Der Bonus ist bereits eingerechnet" ausgewiesen ist und ein unmittelbarer erster Hinweis auf die Bedingungen erfolgt:"Wenn Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten 6 Monate noch nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden, wird der Bonus nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferungszeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Der Bonus entfällt bei Vertragsverstoß. Im übrigen gilt §9 der AGB."
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zu "W i e d e r v o n v o r n ? !"
@PLUS,
NEIN, nicht wieder - siehe gleich folgende PM !
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von khh in Antwort #63 a.a.O.
@stromer51, das sind zwei Sätze! Und Sie "meinen" etwas, was dort so nicht steht. Die Formulierung der Vertragsbestätigung ist m.E. eindeutig und nicht interpretierbar !
und
... eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überraschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.
Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten. :)
Das 'Danke @uwes' stört mich! Damit wollen Sie den Eindruck erwecken, uwes würde Ihrer inzwischen wirklich unhaltbaren Meinung von der nicht interpretierbaren Vertragsbestätigung zustimmen. Dem ist nicht so!
Und der ersten Hinweis auf § 305 c kam von mir, auch wenn ich den Paragrafen nicht direkt genannt habe.
« Antwort #61 (a.a.O.) am: 28. Februar 2014, »
Zitat:
"Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado."
Als unbedarfter Kunde lese ich das immer noch so, dass der Vertrag (nach wie vor) alle bekannten Abgaben, Steuern und die Preisgarantie enthält und auch der Bonus gewährt wird, wobei die AGB gelten, in denen auch das Antragsformular und die Auftragseingangsbestätigung eine Rolle spielen:
Zitat aus den AGB
„(1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.......“
und wie war das noch mit der Rechtsprechung:
Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Verwenders!
An das Zwitschen glaube ich erst, wenn mir jemand ein Schreiben von almado zeigt, aus dem das ersichtlich wird.
Noch gibt es doch keine Begründung von almado für das Fehlen des Bonus.
berghaus 28.02.14
Und viel später war es Didakt, der die knallharte, Angst verbreitende Aussage von Ihnen in Antwort #135 mit seinem Hinweis auf § 305 c BGB abschwächen musste:
von khh in Antwort #135
@pk85, zu berücksichtigen ist aber:
Zitat
BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
von Didakt in Antwort #144
@ pk85, bei Ihrer Vorlage an die SE könnte folgende Bestimmung für Sie von Nutzen sein. Darauf könnten Sie auch abheben:
§ 305c BGB lautet:
Zitat
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
berghaus 18.03.14
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zu "W i e d e r v o n v o r n ? !"
@PLUS,
NEIN, nicht wieder - siehe gleich folgende PM !
Hm, mich würde auch interessieren, warum nicht, wenn Sie nicht Ihre Meinung geändert haben.
Sowohl berghaus, wie auch stromer51 und meine Person haben es an anderer Stelle schon mehrfach erwähnt: Die Angaben von Almado/immergrün wären tatsächlich intransparent/irreführend, wenn Ihren Gedanken, dass der Bonus bereits eingerechnet sei, gefolgt würde.
Nehmen wir als Beispiel mal den Beitrag #4 in diesem Thread (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.0), der ja schön dokumentiert ist:
Da hat jemand einen Verbrauch von 4.000 kWh und bestellt einen Pakettarif bei immergrün für 4.200 kWh. Dafür wird ihm von einem Verbrauchsportal ein Preis von 779,35 EUR ausgewiesen. Im Portal steht, dass dieser Preis incl. 25% Neukundenbonus gilt.
Da in den immergrün-AGB steht
Nr. 9
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
wundert sich der Kunde nicht, als er von Almado/immergrün eine Vertragsbestätigung erhält, in der steht
...
Arbeitspreis : 24,74 ct/kWh
...
Paket: 4.200 kWh
...
Abschlagssumme: monatlich 94,- EUR
Denn schließlich sind 4.200 x 24,74 ct = 1.039,08 EUR. Das ist der Preis, den er bezahlen soll und laut AGB soll ja NACH bzw. MIT der ersten Jahresrechnung der Bonus fällig werden, wenn er die Bedingungen erfüllt hat. Und 11 x 94,- EUR sind ja 1034,- EUR. Passt also. Und wenn er von den 1.039,08 EUR 25% abzieht kommt er genau auf die (im Vergleichsportal) versprochenen 779,31 EUR. Also für ihn alles in Ordnung !
Nun kommt in der Abrechnung auf einmal kein ausgewiesener Bonus hinzu und jemand versucht zu behaupten, der Bonus sei ja bereits in den Summen in der Vertragsbestätigung enthalten gewesen. Da stünde ja: "incl Bonus". Das in den AGB steht, dass der Bonus NICHT (vor der ersten jahresrechnung) mit den Abschlägen verrechnet werden dürfe, also in diesen NOCH NICHT enthalten sei, sei durch individuelle Absprache außer Kraft gesetzt, denn schließlich ergebe sich ja durch den Zusatz "incl. Boni", dass man eine andere Veranschlagungsart gewählt habe.
Und das soll transparent sein ? 8)
Mal abgesehen davon, dass bei dieser Berechnungsart ja JEDER, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, VORAB in den Genuss eines Bonusses käme BEVOR überhaupt klar ist, ob er die Vertragsbedingungen für die Bonusgewährung erfüllt. Almado/immergün würde also in Vorleistung treten mit dieser Bonusanrechnung. Und auch dieses steht wieder im Widerspruch zu den entsprechenden AGB-Regelungen.
Nr. 9 Abs. 1
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif des Energieversorgers gewechselt ist. Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
Ich will jetzt hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufstellen, aber da passieren ne ganze Menge Dinge vorher, bevor diese Kette von Annahmen in der Argumentation erfüllt wird und diesen auch noch maßgebliche Leute (wie z.B. Richter) folgen.
Man sollte fair genug auch gegenüber etwas unkundigeren Forenteilnehmern sein und einräumen, dass solche Theorien vor Gericht eher keinen Bestand haben werden.
Und alleine um diese Verunsicherung der weniger kundigen Besucher geht es berghaus mit seinen Bemühungen um Aufklärung, auch wenn der Weg der Aufklärung nicht immer der geradeste ist, dass Ziel ist das Richtige !
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@ bolli,
bitte nicht wieder von vorn. Sie kennen meine Meinung dazu. Ich toleriere wirklich jede Anschauung zu dieser Thematik, aber eine neuerliche Diskussion bringt uns im Moment keinen Schritt weiter.
Die Krux ist doch auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)
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Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!
Also so einfach würde ich das nicht sehen. ...
@ uwes, die o. a. Fakt-Feststellung ist im Zusammenhang mit der Anspruchsbegründung des Antragstellers im Rahmen seiner Beschwerdevorlage an die Schlichtungsstelle zu sehen, wegen mir auch im Zuge einer Zahlungsklage. Hierbei muss der Kunde/Antragsteller/Kläger sein Anspruchsbegehren begründen und belegen. Wenn Sie das nicht so einfach sehen, wären weitergehende Ausführungen von Ihnen hierzu für den juristisch nicht vorgebildeten Kunden sicherlich sehr hilfreich. :)
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von khh in Antwort #63 ...
und
...
von khh in Antwort #135 ...
...
berghaus 18.03.14
Unglaublich, aus verschiedenen Threads, herausgelöst aus dem Zusammenhang und damit verfälscht zitieren sowie erneut - Zitat v. @bolli #31 "alles schön miteinander vermantschen".
Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.
Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen EGO !
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Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)
Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.
Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen Egos !
(die farblichen Einfärbungen sind von mir)
Genau darum geht es mir !
Die Frage ist aber doch, wie weit ich als Kunde gegenüber der Schlichtungsstelle begründen muss/sollte, dass mir der Bonus zusteht. Nach Ihrer (Didakt's und khh's ) Meinung muss/sollte ich auf alle Möglichkeiten eingehen, aus denen der Versorger den Bonus verweigern könnte, obwohl er mir zusteht UND noch nicht gezahlt worden ist. Dieses sei u.a. der Fall, wenn in der Vertragsbestätigung (in Abwandlung der entsprechenden AGB-Regelungen) der Bonus bereits in die ausgewiesenen Preise eingerechnet wäre. Dieses ist, wie auch alle möglichen anderen Möglichkeiten, warum der Bonus nicht gewährt worden sein könnte, reine Spekulation (und kein Faktum), die bisher durch keinerlei Aussagen von Almado/immergrün gestützt wird.
So z.B. hier
Ich bezweifel auch, dass die almado/365 AG jemals explizit Stellung nehmen wird zu der in Einzelfällen hier aufgezeigten "Diskrepanzen" der Bonus-Darstellung auf der Almado-HP/in den Vergleichsportalen und der Bonus-Darstellung in den Almado-Vertragsbestätigungen/-Abrechnungen. Kunden, die diese "Diskrepanz" in ihrem individuellen Einzelfall nicht belegen können, werden bzgl. Durchsetzung einer "zusätzlichen" Bonusgutschrift womöglich schlechte Karten haben !? ???
(farbliche Hervorhebung durch mich)
oder hier
Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts! :D
Einig sind wir uns alle sicherlich darin, dass betroffene Kunden gegen die "falsche Abrechnung" vorgehen und Almado/immergün dieses Vorgehen nicht durchgehen lassen sollten.
Aber ICH würde bei meiner Bonusbegründung (natürlich nachdem ich dem Versorger mitgeteilt habe, dass und warum ich den Bonus erhalten möchte und für den Fall, dass er mir nach den 4 Wochen gesetzter Frist noch keine Antwort geschickt und auch kein Geld gezahlt hat) den deutlich kürzeren Weg gehen, nämlich die in den AGB genannten Fälle, wann ein Bonus gezahlt wird und wann dieser verweigert wird unter mein konkretes Versorgungsverhältnis subsumieren und darlegen, dass eine Bonusstreichung aus besagten Gründen nicht gegeben ist. Und DANN sollen die von Almado/immergün mal antworten. Sollten sie das wirklich tun (was ich stark bezeifele) UND sollten sie dann die "Boni incl. Theorie" verfolgen und es so begründen, wie Sie und khh es hier immer wieder als Möglichkeit darstellen, bleiben immer noch zwei Möglichkeiten:
- Entweder die Schlichtungssstelle gibt mir diese Begründung, die ich ja gar nicht kennen konnte, da sie nicht auf den AGB fußt, zur Kenntnis mit der Möglichkeit der Stellungnahme (dieses Verfahren würde auch ich vermuten) oder aber
- sie lehnt meinen Anspruch unter Verweis auf die Almado/immergrün-Stellungnahme sofort ab. Dann kann ich immer noch vor Gericht ziehen und zu dem ganzen Summs Stellung nehmen.
Da ich aber nicht Betroffener von Almado/immergrün bin, kann ich natürlich auch locker warten, was aus den Verfahren bei der Schlichtungsstelle wird. Ich befürchte nur, dass Sie ohne den genauen Schriftverkehr zwischen Versorger/Kunde/Schlichtungsstelle gerade im Hinblick auf unsere hier vorliegende Diskussion keinen wesentlichen Nährwert aus der Schlichtungsempfehlung werden entnehmen können.
Aber sei's drum, warten wir halt ab und hoffen wir, dass die betroffenen Almado/immergrün-Kunden nícht zu sehr verunsichert sind/werden, so dass sie ihre Ansprüche auch durchzusetzen versuchen.
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@ bolli,
entschuldigen Sie, auf Ihren Beitrag gehe ich nicht mehr tiefgreifend ein. Für mich zählen Fakten.
Schauen Sie sich mal die Abfragen der Schlichtungsstelle in deren Online-Beschwerdeformular an und auch, welche Belege im Rahmen der Anspruchsbegründung beizubringen sind. Der Antragsteller hat seinen Anspruch zu behaupten, zu begründen und zu beweisen!
Der Beschwerdegegner hat die Möglichkeitkeit, in seiner Replik der Forderung mit eigenen Gegenargumenten zu begegnen bzw. sie zu entkräften, evtl. auch anzuerkennen. Der SE kommt sonach die Erleuchtung! :D So einfach ist das! Ich habe damit kein Problem.
Ich habe neulich zwei Betroffenen per PM für ihr Petitum Textvorschläge unterbreitet und hoffe, dass sie verwertet werden konnten. Auf die Ergebnisse der Schlichtungsstelle ist zu warten, alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D
PS: Zum besseren Verständnis meiner o. a. Ausführungen nachstehend ein Auszug aus der Verfahrensordnung der SE:
§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
...
(3) Der Beschwerdeführer soll einen klaren Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens stellen. Der Antrag soll den Antragsteller, den Antragsgegner und das Antragsziel enthalten, sowie eine Sachverhaltsdarstellung, aus der sich die geltend gemachten Ansprüche bzw. Abwehransprüche konkret ergeben. Der Anspruch ist, soweit möglich, zu beziffern und zu begründen. Es sind alle zur Beurteilung des Falles geeigneten und erforderlichen Tatsachen mitzuteilen. Zu einem vollständigen Antrag gehören alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie der Nachweis der vorherigen erfolglosen Beschwerde beim Unternehmen nach § 111a EnWG.
Die Geschäftsstelle gibt bei Bedarf hierzu Hilfestellung. Der Beschwerdeführer hat auf Nachfrage der Schlichtungsstelle Energie den Antrag innerhalb einer angemessenen Frist zu vervollständigen. Erfolgt unentschuldigt keine Reaktion des Beschwerdeführers, kann die Schlichtungsstelle Energie die weitere Durchführung des Schlichtungsverfahrens ablehnen.
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
...
(2) Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuvor bei dem Unternehmen gemäß § 111a EnWG geltend gemacht und das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Unternehmen sind gemäß § 111a EnWG verpflichtet, Verbraucherbeschwerden innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen. Wurde ein Verfahren nach § 111a EnWG erkennbar nicht durchgeführt, ist der Antrag unzulässig.
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... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...
"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !? :)
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... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...
"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !? :)
@khh/Didakt/andere
sachlich bleiben. Es entwickelt sich in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel".
Spätestens dann wird eine Diskussion langweilig.
Sie haben sich beide ein recht ansehnliches Wissen zu Fragen der hier auftauchenden Art angeeignet. Dessen Umsetzung und Ausdruck hier im Forum hilft. Abwertende Äußerungen anderen gegenüber dienen lediglich der Herausstellung des eigenen Ego's und sind nicht nur unnötig, unhöflich und unsachlich sondern auch langweilig.
Zumindest ich würde die Beiträge dieses Forums gerne ohne Langweiler dazwischen lesen. (Bitte beim Zitieren nicht aus dem Zusammenhang reißen)
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@khh/Didakt/andere
sachlich bleiben. Es entwickelt sich in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel".
@ uwes,
ich verstehe Ihren vorstehenden Beitrag als Tadel und habe kein Problem damit, wenn Sie den Inhalt meiner Beiträge kritisieren, aber bitte im Einzelnen begründet. Sie können sich also ruhig auf mich/uns einschießen.
Im Gegenteil, wenn Sie sich als Jurist berufen fühlen, in dieser ausgeuferten, inzwischen sinnlos gewordenen Diskussion um die Almado-Bonusgewährung den Schiedsrichter zu spielen, kann das für die Sache und die betroffenen Bonusgeschädigten nur dienlich sein. Das kommt mir persönlich sehr entgegen, weil ich mir davon einen ergiebigeren Meinungsaustausch als den bisherigen verspreche.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass Sie die Mehrzahl der Diskussionsbeiträge von einigen Usern in diesem und anderen Threads in der Sache und für die Hilfe suchenden Almado-Kunden als zielführend ansehen.
(Bitte beim Zitieren nicht aus dem Zusammenhang reißen)
Das sollten Sie aber auch nicht tun: Ihr vorstehendes Beispiel : "... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei." Dann lesen Sie bitte hier mal den ganzen Beitrag (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18851.msg108258#msg108258). Was haben Sie daran konkret auszusetzen? Wen habe ich denn darin beschimpft? ::) Darin mangelt es doch wohl nicht an Sachlichkeit?
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Nach den mahnenden Worten der Admin und nun auch von Uwes (ich schließe mich da nicht aus, auch ich habe manchmal Öl ins Feuer gegossen, wenn auch wohl eher indirekt) will ich auf den Vorwurf von khh zu einer Verfälschung nicht eingehen und möglichst wenig Zitate in meine Ausführungen einblenden.
Es steht m.E. außer Frage, dass inzwischen der richtige Weg bei fehlendem Bonus für die Betroffenen aufgezeigt worden ist.
Die Forumsteilnehmer Stromer51, Hurraapostel, Tenker W00dy, KRUBIN und PK85 haben wohl Verträge mit der umstrittenen Formulierung (25% Bonus inkl.).
Die meisten haben jedoch noch keine Abrechnung und müssen noch länger mit der Furcht leben, keinen Bonus zu bekommen, weil sie in der Vertragsbestätigung nicht den Pferdefuß gesehen haben, der nach khh’s und Didakt’s felsenfester Überzeugung Fakt ist und in tausenden oder allen Verträgen der letzten Zeit der Bonusvermeidung dient.
(Auch da frage ich mich, ob das nicht den Portalen oder sonst jemand außerhalb diese Forums aufgefallen und als offensichtlicher Betrug an die große Glocke gehängt worden wäre. Ich glaube, das Forum hier ist eine Insel!)
Alle Bemühungen der Betroffenen und anderer erfahrener Forumsteilnehmer und deren vielfältige Argumente können die beiden nicht davon abbringen, diese absurde Auslegung, dass Almado hier 100%ig einen Trick angewandt hat und dementsprechend zur Zeit immer noch anwendet, aufzugeben.
Ich halte es ja durchaus für angebracht, zu sagen: „Es besteht die Möglichkeit, dass hier ein weiterer Trick von Almado angewandt wird, den Bonus zu vermeiden. Lasst uns diskutieren, was man macht, wenn Almado diesen Trick offenbaren sollte.“
Es wird weiter diskutiert, ob es sinnvoll ist, bei der Begründung alle möglichen Argumente, warum der Bonus fehlen könnte, schon bei der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle zu erwähnen, hier insbesondere das Fehlen des Bonus wegen eines (vermuteten) Tricks von Almado.
Siehe auch Bolli’s Ausführungen dazu in Antwort #51.
Nun erwähnt Didakt in seinem Beitrag #52, er „habe neulich zwei Betroffenen per PM für ihr Petitum Textvorschläge unterbreitet und hoffe, dass sie verwertet werden konnten.“
Nun interessiert uns aber brennend, ob und wie er dort die „Tatsache“, dass Almado hier einen Trick angewandt hat, verarbeitet hat, oder, wenn es nur ein Schreiben an Almado war, wie er und auch khh dies in einem Schreiben an die Schlichtungsstelle formulieren würden.
berghaus 20.03.14
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@(Namenskürzel entfernt) Didakt. Ich möchte Ihnen einmal erläutern, was Sie missverständlich aufgefasst haben:
ich verstehe Ihren vorstehenden Beitrag als Tadel und habe kein Problem damit, wenn Sie den Inhalt meiner Beiträge kritisieren, aber bitte im Einzelnen begründet.
Ich kritisiere Ihre Beiträge nicht. Ich kritisiere aufkommende Langeweile. Sie haben einschlägige Erfahrungen mit Energiethemen gemacht und haben möglicherweise Ihren Prozess zu Unrecht verloren. Man bemerkt, dass Sie sich recht gut - eben autodidaktisch - in das komplexe Thema eingearbeitet haben. Viele Ihrer Beiträge weisen durchaus eine beachtliche Substanz aus. Da ist nichts zu kritisieren. Sie vertreten in der Sache Ihre Meinung. Das ist doch o.k.
Vielleicht sollten Sie es dabei belassen, denn alle Beiträge, die diese Eigenschaft nicht aufweisen, sind dadurch gekennzeichnet, dass Sie entweder Ihre Meinung ständig gebetsmühlenartig wiederholen oder andere Beiträge durch unsachliche Bemerkungen herabwürdigen.
Im Gegenteil, wenn Sie sich als Jurist berufen fühlen, in dieser ausgeuferten, inzwischen sinnlos gewordenen Diskussion um die Almado-Bonusgewährung den Schiedsrichter zu spielen, kann das für die Sache und die betroffenen Bonusgeschädigten nur dienlich sein. Das kommt mir persönlich sehr entgegen, weil ich mir davon einen ergiebigeren Meinungsaustausch als den bisherigen verspreche.
Ich werde mit Sicherheit keinen Schiedsrichter "spielen". Einen "Meinungsaustausch" mit Ihnen zu beginnen, hat schon so manchen verzweifeln lassen. Jemand, der immer das letzte Wort führen muss und immer wieder sinngemäß zum Ausdruck bringt, er habe ja doch immer recht, ist für mich als Partner eines "Meinungsaustausches" ungeeignet.
Komme ich mal zum Inhalt:
Sie vertreten ebenso wie der mir persönlich sehr bekannte und geschätzte khh die Auffassung, dass bei Versorgern wie almado oder jetzt 365 AG die Einschaltung der Schlichtungsstelle der bessere Weg wäre, um an den Bonus zu kommen.
Ich habe in der Praxis jedoch die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Unternehmen sich um die "Sprüche" der Schlichtungsstelle nicht scheren. Müssen sie ja auch nicht. Der Schlichtungsstellenspruch ist ja kein Zahlungs- oder gar Vollstreckungstitel. In der Angelegenheit Flexstrom sind diejenigen, die sich an die Schlichtungsstelle gewandt haben, anstatt sich einen Vollstreckungstitel über das Gericht zu besorgen, in den mir bekannten Fällen leer ausgegangen. Diejenigen, die ich vertreten habe, haben Ihr Geld noch bekommen einschl. der Kostenerstattung.
Ich habe durchaus nichts gegen die Schlichtungsstelle, die juristisch ganz hervorragend besetzt ist. Sie ist auch hilfreich, wenn man schwierigere Rechtsfragen beurteilen lassen muss.
Aber die "Geiz ist geil" Mentalität vieler Energiekunden, treibt diese immer wieder in die Fänge dubioser Anbieter, die Preise verschleiern, versprochene Boni nicht zahlen, Vorkasse verlangen oder die Kunden nach Kündigung oder ohne Vertrag beim Netzbetreiber einfach nicht abmelden.
Da nützt auch eine Schlichtungsstelle nicht. Da nützt nur der Weg über das Gericht.
Das alles können Sie nicht wissen, weil Sie nicht an mehr als Ihrem eigenen Verfahren gegen die Eon-Avacon an gerichtlichen Verfahren beteiligt waren. Und natürlich: Strafanzeigen haben Sie auch verfasst. Ich habe sie sogar gelesen.
Daher ist vieles von Ihnen vorgeschlagene - Theorie, während ich mich in der Praxis bewege.
Wir diskutieren daher nicht unbedingt mit dem gleichen Hintergrundwissen. Vielleicht sollten Sie das wissen, bevor Sie einen "Meinungsaustausch" mit mir beginnen.
Bitte verwenden Sie in der Anrede ausschließlich die Nicknamen, Namen oder Initialen sind nicht erwünscht! Gruß, Höppedier
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@berghaus
nur zur Ergänzung Ihrer Antwort vom 20.03.:
Ich habe meine Endabrechnung nach 5 monatigem Streit mit Almodo, auch vor der Schlichtungsstelle, und mein Restguthaben per V-Scheck erhalten. Ich habe die Endrechnung hier an anderer Stelle im Forum eingestellt inklusive der gesamten Vorgeschichte. Okay, die Rücklastgebühr habe ich Almado letzendlich hinterhergeschmissen, das war in der Schlichtung anders vereinbart, aber der Bonus war in der Nettoendabrechnung korrekt abgerechnet und als Gutschrift ausgewiesen. (Preise inkl.25% Bonus).
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@KKRUBIN
Herzlichen Glückwunsch KKRUBIN! :) :) :) ! ! !
Sehe ich da was falsch oder war die ganze Angstmacherei von khh und später! auch von Didakt total unnötig?
Und wie war das mit der Behauptung, der eingerechnete Bonus sei Fakt, bewiesen u.a., weil so abgerechnet worden sei.
Oder der Bonus sei weg, weil er er plötzlich nicht mehr vereinbart ist („soweit ein Bonus vereinbart ist“):
Eigentlich musste doch Almado an Krubin schreiben:
„Pech gehabt KKRUBIN, wir haben das mit dem plötzlichen Weglassen des Bonus bei der Abfassung des Vertrages versucht, und siehst Du, es ist uns gelungen!"
Aber, 'KKRUBIN war sicher eine Ausnahme', wird es jetzt heißen, die anderen müssen weiter zittern.
berghaus 20.03.14
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@khh/...
sachlich bleiben. Es entwickelt sich in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel". ...
[Hervorhebungen durch khh]
@uwes,
eine wirklich ausgesprochen sachliche und überhaupt nicht überzogene Bemerkung >:(.
„Foren-Insider“ dürfte kaum verborgen bleiben, dass Ihre vorstehende (mir gegenüber schon mal erhobene) „Vorhaltung“ wohl auch auf die EGNW-Threads gemünzt ist. Bleiben Sie bitte auf dem Teppich und objektiv!
... Sie vertreten ebenso wie der mir persönlich sehr bekannte und geschätzte khh die Auffassung, dass bei Versorgern wie almado oder jetzt 365 AG die Einschaltung der Schlichtungsstelle der bessere Weg wäre, um an den Bonus zu kommen. ...
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
@uwes,
wann und wo (Thread/Beitrag) habe ich diese Auffassung vertreten ?
Gruß, khh
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Nach den mahnenden Worten der Admin und nun auch von Uwes (...) will ich auf den Vorwurf von khh zu einer Verfälschung nicht eingehen und möglichst wenig Zitate in meine Ausführungen einblenden. ...
@berghaus,
darauf sollten Sie besser auch nicht eingehen, andernfalls werde ich das mal ganz ausführlich tun. Und meine Beiträge sollten Sie richtig lesen und richtig zitieren. Dass Letzteres nicht zutrifft, belegt Ihre Anwort #34 auf meinen Beitrag #33:
@khh
Jetzt wird mir klar, warum Sie und Didakt die ‚Fakten‘ so heftig verteidigen. ...
Sie heben Werbung und Vertragsgestaltung hervor, wobei das Wort Werbung wohl auch blau sein sollte?!
Wenn der Arbeits- und Grundpreis schon in der Werbung, eventuell auch in der Bestellbestätigung und dann im Vertrag in den Arbeits- und Grundpreis (gleichlautend) enthalten sind, dann ist auch die Abrechnung richtig. Dann kann man mit recht von Fakten ausgehen. ...
Unsere Aufregung war wohl auch vermeidbar. ...
[Unterstreichung durch khh]
NEIN, im ersten Teil meines Beitrags #33 hatte ich NICHT „Werbung und“ hervorgehoben, sondern ausschließlich „Vertragsgestaltung ...“ (= die Vertragsbestätigung) sowie „Hinweises ...“ (= in der Schlussabrechnung) und „Werbung“ sollte keinesfalls auch „blau“ sein!
Dazu habe ich ausgeführt, dass „diese Fakten lassen (für sich betrachtet!) nur die von @Amazone getroffene Schlussfolgerung zu“ !
Im zweitletzten Absatz meines Beitrags #33 habe ich dann „... Werbung“ (= Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises bei den Vergleichsportalen) hervorgehoben.
Dazu habe ich dann in Fettdruck geschrieben „Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller“ !
Wenn Sie meine Beiträge mal richtig lesen würden (und nicht immer zwischen den Zeilen, was dort gar nicht zu lesen ist), dann wäre Ihnen vielleicht schon manches „klar“ geworden und tatsächlich so manche „Aufregung vermeidbar“ gewesen.
Es ist wirklich bedauerlich, dass die Diskussion erneut ausufert, obwohl ALLES gesagt ist und wir uns besser auf die Vorgehensweise der betroffenen almado-/immergrün-Kunden konzentrieren sollten, wie von @Didakt angeregt wurde.
Für mich sehr nachvollziehbar ist, dass @Didakt seine Textvorschläge für die zwei Betroffenen per PM übermittelt hat. Bei Einstellung hier ins Forum ist doch ein „zerreden“ sehr zu befürchten. :(
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@khh
Schade dass Sie nicht auf berghaus Beitrag #59 eingegangen sind.
Also versuch ich es mal auf andere Art und Weise. Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle von KKRUBIN zeigt doch zumindest, dass Almado bei weitem nicht soviel Gehirnschmalz in die Konstruktion von allen möglichen Theorien und vor allem deren konsequente Verfolgung verwendet, wie dieses teilweise hier im Forum von einigen betrieben wird.
Die Kürzen den Bonus und gut ist. Wird sich gewehrt und die Schlichtungsstelle oder das Gericht eingeschaltet, wird man zwar etwas individueller, aber wohl nicht kreativer als man eh schon ist. Bei KKRUBIN hat man ja wohl nicht versucht, weiter die Schiene "Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeitraum und wenn Vertragsgerechte Kündigung, dann kein Bonus wegen unvollständigem Lieferzeitaumes" durchzuziehen.
Wir kennen zwar den genauen Text der einzelnen Vertragsdokumente von KKRUBIN nicht, aber laut ihrer/seiner Aussage hatte sie/er auch schon so eine Vertragsbestätigung mit "25% Bonus incl." und hat ihn trotzdem bekommen.
Vielleicht können wir uns nun mal darauf verständigen, dass man in einem ersten Schritt mal nicht alle Möglichkeiten der Bonusnichtgewährung argumentativ beleuchten muss, wenn man ein Verfahren einleitet, sei es vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht. Man begründet einfach, dass man alle in den AGB festgelegten Kriterien für eine Bonusgewährung erfüllt habe und wartet ab, ob und was ggf. der Versorger einwendet. Sollten dieses Gründe sein, die sich nicht aus den AGB ergeben, so wird sicher nicht nur das Gericht sondern auch die Schlichtungsstelle nochmal die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen.
Daran ändern auch Didakt's häufige Hinweise auf bestimmte Formulare und dortige Hinweise für das Schlichtungsverfahren nichts.
Ob man nun uwes Ratschlag folgt und direkt vor Gericht geht oder eher erst den Schlichtungsstellenweg wählt, sollte jeder für sich entscheiden. Wenn wir hier permanent über mögliche Anzeichen einer Insolvenz der 365 AG spekulieren, ist sein Argument des Zeitverzuges sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, bedeutet aber auch, wie im Fall KKRUBIN ja aufgezeigt, auch ein gewisses fianzelles Risiko, zumindest im Falle, dass ein Vergleich geschlossen wird.
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... Vielleicht können wir uns nun mal darauf verständigen, dass man in einem ersten Schritt mal nicht alle Möglichkeiten der Bonusnichtgewährung argumentativ beleuchten muss, wenn man ein Verfahren einleitet, sei es vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht. Man begründet einfach, dass man alle in den AGB festgelegten Kriterien für eine Bonusgewährung erfüllt habe und wartet ab, ob und was ggf. der Versorger einwendet. Sollten dieses Gründe sein, die sich nicht aus den AGB ergeben, so wird sicher nicht nur das Gericht sondern auch die Schlichtungsstelle nochmal die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen. ...
Darauf können wir uns verständigen, oder habe ICH jemals etwas anderes geschrieben? Zur Begründung ist allerdings ein Nachweis darüber zweckdienlich, wie der Tarif seinerzeit beworben bzw. angeboten wurde (bspw. ein Screenshot oder ein Ausdruck mit den Vertragsdetails und dem "Extra-Bonus" wie bei Verivox möglich), andernfalls könnte es schwierig werden.
Außerdem sind die bei Vertragsabschluss geltenden AGB vorzulegen (mit den heutigen AGB kann man wenig bis nichts begründen). Und die Beweis(führungs)last liegt nun mal zunächst beim Anspruchsteller. Was Hinweise auf die Realität mit "Angstmache" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Ob man nun uwes Ratschlag folgt und direkt vor Gericht geht oder eher erst den Schlichtungsstellenweg wählt, sollte jeder für sich entscheiden. Wenn wir hier permanent über mögliche Anzeichen einer Insolvenz der 365 AG spekulieren, ist sein Argument des Zeitverzuges sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, bedeutet aber auch, wie im Fall KKRUBIN ja aufgezeigt, auch ein gewisses fianzielles Risiko, zumindest im Falle, dass ein Vergleich geschlossen wird.
... ein finanzielles Risiko erst Recht im Falle einer Insolvenz, dann bleibt der klagende Kunde nämlich auf seinem zu leistenden Gerichtskostenvorschuss und auf seinen Anwaltskosten sitzen !
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Off topic
@ uwes,
ei der Daus, da muss wohl ein Stachel ziemlich tief in Ihrer Haut stecken! Insidern dürfte der Ursprung dafür bekannt sein! Und nun bot sich Ihnen endlich die Gelegenheit für die ersehnte Retourkutsche. Die wäre allerdings in einem anderen Board treffender untergebracht gewesen. Darauf hätte ich dann auch sehr gern noch gezielt erwidert. An dieser Stelle bietet sich das allerdings nicht an.
Ich bin enttäuscht. Etwas mehr an Objektivität und Souveränität hätte ich von Ihnen schon erwartet. Ihr geschichtsträchtiger Ausflug langweilt übrigens auch mich! Also Langeweile auf beiden Seiten. :D
Einen "Meinungsaustausch" mit Ihnen zu beginnen, hat schon so manchen verzweifeln lassen. Jemand, der immer das letzte Wort führen muss und immer wieder sinngemäß zum Ausdruck bringt, er habe ja doch immer recht, ist für mich als Partner eines "Meinungsaustausches" ungeeignet.
Aus dieser Einlassung spricht Ihre Voreingenommenheit. Sie berührt mich nicht! Die Egomanen sind schnell auszumachen, die immer wieder aufs Neue die gegenständliche leidige Almado-Diskussion entfachen. Schauen Sie sich beispielsweise nur die Beiträge der letzten drei Tage an!
Wir diskutieren daher nicht unbedingt mit dem gleichen Hintergrundwissen. Vielleicht sollten Sie das wissen, bevor Sie einen "Meinungsaustausch" mit mir beginnen.
Wohl wahr! Und vor allem nicht mit der gleichen Einstellung zu den Verhaltensweisen gewisser „Intelligenzbestien“, denen Sie nahe standen oder noch stehen!
Ich lege ebenfalls keinen gesteigerten Wert auf einen weiteren Meinungsaustausch mit Ihnen, den wohl Sie richtigerweise begonnen haben!
Jetzt fehlt nur noch, dass Sie mir wegen dieser Ausführungen wieder mein Recht auf freie Meinungsäußerung durch Einschaltung einer Dritten beschneiden lassen wollen.
Freundliche Grüße gen Nordwest
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@khh
Das ist aber eine Steilvorlage:
von khh in Antwort #63
Was Hinweise auf die Realität mit "Angstmache" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
blau von mir
Genau das ist das Problem!
Sie behaupten, dass die (trickreiche) Einarbeitung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis Fakt, d.h. Realität ist, an der keine Schlichtungsstelle und kein Gericht etwas ändern kann.
Wenn das so (für jeden) erkennbar und offensichtlich ist, dann müsste doch wohl in einem Prozess der Richter nach §139 ZPO beide Parteien darauf hinweisen, dass hier etwas ganz Wesentliches übersehen wurde, auch wenn es bis dahin noch keiner gemerkt hätte.
ZPO § 139 Materielle Prozessleitung
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.
(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.
Und es sind doch noch nicht alle Fragen beanwortet:
Der Kunde, der diesen Trick in der Vertragsbestätigung übersehen hat und auch die Kündigung für das 2. Lieferjahr nicht geschafft hat, wird doch seinen 'freundlichen Versorger' darauf hinweisen, dass er, der Versorger, 'vergessen' hat, die Abschläge im 2. Lieferjahr um ein Drittel zu erhöhen, weil er, der Kunde, ja nicht gerne eine hohe Nachzahlung leisten möchte.
Eine Preiserhöhungsschreibens seitens des Versorgers bedarf es, anders als Didakt meint, ja nicht, weil die Preiserhöhung schon, wie khh meint, in dem Vertrag enthalten ist. Das sei nun mal Fakt!
von khh in Antwort #70
Richtig gerechnet: Wenn 25 % Bonus wegfallen, erhöhen sich die Kosten um mindestens 1/3,
was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Versorger die Abschläge entsprechend erhöht. Kunden die nicht richtig hinschauen, merken dann erst bei Zugang der Abrechnung für das 2. Lieferjahr, welchen Preis sie zahlen und nachzuzahlen haben. Aufgrund versäumter Kündigung sind diese Kunden dann sogar in ein 3. teures Vertragsjahr gerutscht. Selbst diese „Masche“ wurde schon praktiziert, auch das ist im Netz nachzulesen :( !
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berghaus 20.03.14
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... Sie behaupten, dass die (trickreiche) Einarbeitung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis Fakt, d.h. Realität ist, an der keine Schlichtungsstelle und kein Gericht etwas ändern kann. ...
Nein, das behaupte ich NICHT ! Und alles andere, was Sie mir eventuell sonst noch unterstellen wollen, behaupte ich ebenfalls nicht. Bitte r i c h t i g lesen ! Danke.
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... Sie behaupten, dass die (trickreiche) Einarbeitung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis Fakt, d.h. Realität ist, an der keine Schlichtungsstelle und kein Gericht etwas ändern kann. ...
Nein, das behaupte ich NICHT ! Und alles andere, was Sie mir eventuell sonst noch unterstellen wollen, behaupte ich ebenfalls nicht. Bitte r i c h t i g lesen ! Danke.
@ berghaus, an einer Diskussion mit Ihnen beteilige ich mich - wie bereits gesagt - nicht mehr. Aber ich schließe mich der Bitte von @ khh an: Sie sollten richtig lesen!
Die meisten haben jedoch noch keine Abrechnung und müssen noch länger mit der Furcht leben, keinen Bonus zu bekommen, weil sie in der Vertragsbestätigung nicht den Pferdefuß gesehen haben, der nach khh’s und Didakt’s felsenfester Überzeugung Fakt ist und in tausenden oder allen Verträgen der letzten Zeit der Bonusvermeidung dient.
1. Die User @Tenker, KRUBIN und PK85 haben wohl eine Rechnung ohne Bonusverrechnung erhalten, sonst hätten sie deswegen nicht die SE anrufen können.
2. Ihre blau unterlegte Behauptung sollten Sie belegen! An welcher Stelle ist von dieser faktischen felsenfesten Überzeugung die Rede, die Sie mir hier unterstellen.
Nun interessiert uns aber brennend, ob und wie er dort die „Tatsache“, dass Almado hier einen Trick angewandt hat, verarbeitet hat, oder, wenn es nur ein Schreiben an Almado war, wie er und auch khh dies in einem Schreiben an die Schlichtungsstelle formulieren würden.
Trick? Von vermuteter "arglistiger Täuschung" war die Rede. Nicht nur von mir! Meine Textvorschläge gebe ich Ihnen selbstverständlich nicht zur Kenntnis! Warum auch, Sie können doch selbst welche fertigen und hier zur Schau stellen. :D
Ihre Neugier soll zu mindestens etwas befriedigt werden. Hier ausnahmsweise eine Antwort von einem User auf meinen Vorschlag im Original:
Hallo Didakt,
Vielen lieben Dank für den Text!
Der ist wirklich gut - kann man ja ziemlich genau so wegschicken. Ich werde das Schreiben jetzt noch ein bisschen umformatieren usw. und dann ab zu almado. Ich werde im Forum weiter berichten - bin sehr gespannt wie es weiter geht.
Viele Grüße!
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... Sie behaupten, dass die (trickreiche) Einarbeitung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis Fakt, d.h. Realität ist, an der keine Schlichtungsstelle und kein Gericht etwas ändern kann. ...
Nein, das behaupte ich NICHT ! Und alles andere, was Sie mir eventuell sonst noch unterstellen wollen, behaupte ich ebenfalls nicht. Bitte r i c h t i g lesen ! Danke.
Hm, und wie bezeichnen Sie diese Einlassungen
Tja, bei beiden Verträgen "Preise inklusive Boni" ! Das bedeutet dann wohl: KEIN zusätzlicher Bonus. Und ob der Screenshot vom Vergleichsportal 'Top Tarif' weiterhilft, ist zu bezweifeln (ebenso, dass man Top Tarif haftbar machen kann). Rechtlich verwertbar dürfte wohl nur ein Screenshot von der Almado-HP sein. :(
dazu folgende Aussage
Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o
dazu noch diese Aussage
@berghaus,
aus der AGB bzw. dem zitierten Auszug ist nicht ersichtlich, WARUM Sie von einem
"absichtlich vergessen" ausgehen !
Oder hat jeder Almado-Kunde eine "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, aus der
eine "zusätzliche" Bonus-Gutschrift hervorgeht ?
Gruß, khh
und mal als letztes noch dieses
Wenn betroffene Kunden nicht anhand von Almado-Unterlagen nachweisen können, dass ein über "Preise inkl. Boni" hinausgehender Bonusanspruch besteht, dann sehe ich für die diesbzgl. Geltendmachung schwarz :( !
Gruß, khh
Aus allen diesen Aussagen geht hervor, dass Sie der Meinung sind, dass der Kunde etwas beweisen müsste, was noch gar nicht behauptet wurde. Wer außer Ihnen, Didakt und Amazone (wobei letztere sich ja erstaunlich ruhig hält, nachdem sie das Feuer erstmal angefacht hat) glaubt denn an diese Konstruktion, von der Sie immer wieder behaupten, der Kunde müsse beweisen, dass er einen ZUSÄTZLICHEN Bonus vereinbart habe. Ich habe einen Bonus vereinbart, die Bedingungen laut AGB für die Auszahlung sind erfüllt und ich sehe auf der Rechnung keine Anrechnung von diesem. Darüber beschwere ich mich. Was ist daran so kompliziert, dass Sie es nicht verstehen. Sollte dann jemand behaupten, der Bonus sei schon eingerechnet, DANN können wir ja weiterdiskutieren, aber doch nicht so, wie Sie es hier gebetsmühlenartig versuchen und sich dann immer wieder rauswinden wollen. Ist schon klar, dass Sie im Prinzip was anderes meinen, aber dann lassen Sie es mit Ihrer Schwarzmalerei doch endlich gut sein !
Das Problem von Ihnen und Didakt ist, dass Sie immer wieder betonen, dass man den eigentlichen Grund, warum die Schlussrechnung so aussieht wie sie aussieht (nämlich ohne den erwarteten 25% Bonus), nicht kennen, dass Sie aber trotzdem meinen empfehlen zu müssen, dass man bei Vorlage an die Schlichtungsstelle mittels Screenshots beweisen bzw. darlegen müsse, dass der Bonus nicht bereits im ersten Angebot bzw. der Vertragsbestätigung bereits eingerechnet war. Das die bekannten Rechnungen den Bonus nicht in der erwarteten Form enthalten ist kein Beleg für die Richtigkeit Ihrer Theorie, warum Almado den Bonus nicht so erstattet wie es erwartet wird.
Warum ich dem nicht folge, habe ich oben schon mal erläutert.
Und das man die AGB braucht, dürfte klar sein. Sollte ich die blöderweise nicht haben, muss ich halt versuchen, passende zu finden. Da Alamado anscheinend ja kein Datum auf diesen teilen angibt, würde ich mir einfach mal eine suchen, die zeitlich einigermaßen passen könnte und diese verwenden. Ich behaupte mal, in den hier zur Disposition stehenden Teilen waren die alle gleich. und wenn Almado was anderes behauptet, müssen die es ja auch beweisen. Dann sehen wir weiter.
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@bolli, wo Sie Widersprüchlichkeiten sehen, ist mir absolut ein Rätsel !
- siehe bspw. hier:
... Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet. ...
Sie scheinen ja tieferes Wissen zu haben. Haben Sie auch Quellen dafür, was Ihrer Meinung nach Fakt ist ? ...
Also: Ihre Quelle ?
@bolli, meine „Quelle“ sind die Beiträge der aktuell betroffenen immergrün-/almado-Kunden. Bei allen, die ihre Vertragsdaten/Vertragsbestätigung und in Einzelfällen auch die (Schluss)Abrechnung ins Forum eingestellt haben, sind die o.g. Fakten festzustellen!
Und diese Fakten lassen (für sich betrachtet!) nur die von @Amazone getroffene Schlussfolgerung zu:
... Mir sind inzwischen mehrere Fälle zu Ohren gekommen, in denen Verbraucher empört berichteten, man habe ihnen in der Schlussabrechnung keinen Bonus gewährt.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet.
Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. Denn dieser enthält den Bonus bereits. Trotz des Hinweises "inkl. 25% Bonus" vor den abgerechneten Preisen wird dieser Umstand von manchem Verbraucher wohl übersehen, ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]
...
aber:
... Dass Almado/Immergrün in der Werbung (bei der Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises) bei den Vergleichsportalen und auf der eigenen HP tatsächlich immer einen zusätzlichen „Extra-Bonus“ ausgewiesen haben, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein (belegt bspw. durch die von @Hurraapostel in einem anderen Thread eingestellte „Auftragseingangsbestätigung“). Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller! ...
Dieses (nötigenfalls) "... zu beweisen" muss ja nicht zwingend im 1. Schritt der Bonus-Geltendmachung erfolgen.
Und welche Begründung oder Bestätigung wird denn von immergrün/almado erwartet (speziell von @berghaus), sollen die etwa schreiben „Jawoll, wir haben diesen ‚Trick’ mit „Preise inkl. Bonus“ (oder andere ‚Tricks’) in unsere Vertragsbestätigung und Schlussabrechnung mit der Absicht eingebaut, die Kunden zu besch......“ ?
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@bolli, wo Sie Widersprüchlichkeiten sehen, ist mir absolut ein Rätsel !
- aber:
... Dass Almado/Immergrün in der Werbung (bei der Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises) bei den Vergleichsportalen und auf der eigenen HP tatsächlich immer einen zusätzlichen „Extra-Bonus“ ausgewiesen haben, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein (belegt bspw. durch die von @Hurraapostel in einem anderen Thread eingestellte „Auftragseingangsbestätigung“). Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller! ...
Wo ist denn das Problem, z. B. der SE in der eigenen Anspruchsbegründung auf Gewährung des Bonus die Almado-Masche zu verdeutlichen, auch dann, wenn ein ursprünglicher Screen-Shot für den gegenständlichen Fall nicht mehr vorliegt? Almado geht doch auch aktuell in der gleichen Weise auf Kundenfang! Es reicht doch nachfolgender Ersatz-Beleg (übrigens @ Bodensatz schon mal empfohlen):
(http://www7.pic-upload.de/thumb/20.03.14/yofrermjs6j2.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22612763/Almado-Masche.jpg.html)
In den hier inzwischen bekannten Fällen ist der ausgelobte sog. "Jahrespreis" den Verbrauchern versagt geblieben!
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Wo ist denn das Problem, z. B. der SE in der eigenen Anspruchsbegründung auf Gewährung des Bonus die Almado-Masche zu verdeutlichen, ... Almado geht doch auch aktuell in der gleichen Weise auf Kundenfang! ...
OK, ein brauchbarer Lösungsvorschlag ! :)
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...Wer außer Ihnen, Didakt und Amazone (wobei letztere sich ja erstaunlich ruhig hält, nachdem sie das Feuer erstmal angefacht hat) glaubt denn an diese Konstruktion, von der Sie immer wieder behaupten, der Kunde müsse beweisen, dass er einen ZUSÄTZLICHEN Bonus vereinbart habe.
@ bolli, welche "Konstruktion" unterstellen Sie mir, an die ich angeblich glaube. Ich glaube an keine Konstruktion. Ich orientiere mich vielmehr an Tatsachen!
Ich habe einen Bonus vereinbart, die Bedingungen laut AGB für die Auszahlung sind erfüllt und ich sehe auf der Rechnung keine Anrechnung von diesem. Darüber beschwere ich mich. Was ist daran so kompliziert, dass Sie es nicht verstehen.
Schon wieder eine Unterstellung! Daran ist gar nichts kompliziert! Das muss so sein, sonst akzeptiert die SE die Beschwerdevorlage nicht! Kompliziert - um bei Ihrem Ausdruck zu bleiben - ist nur, dass der Verbraucher nicht die erwartete und zeitgerechte Auskunft oder auch keine oder eine fadenscheinige Antwort von Almado erhält. Z. B., er nutze den Strom für gewerbliche Zwecke oder er habe eine PV-Anlage auf dem Dach! Nachlesen und Sie finden die Bestätigung dafür! Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, was es alles an Ausreden seitens des Anbieters gibt!
Das Problem von Ihnen und Didakt ist, dass Sie immer wieder betonen, dass man den eigentlichen Grund, warum die Schlussrechnung so aussieht wie sie aussieht (nämlich ohne den erwarteten 25% Bonus), nicht kennen, dass Sie aber trotzdem meinen empfehlen zu müssen, dass man bei Vorlage an die Schlichtungsstelle mittels Screenshots beweisen bzw. darlegen müsse, dass der Bonus nicht bereits im ersten Angebot bzw. der Vertragsbestätigung bereits eingerechnet war. Das die bekannten Rechnungen den Bonus nicht in der erwarteten Form enthalten ist kein Beleg für die Richtigkeit Ihrer Theorie, warum Almado den Bonus nicht so erstattet wie es erwartet wird.
@ bolli, ich habe allenfalls ein Problem, Ihren Schachtelsatz zu verstehen, sonst aber keines. Und ich frage mich schon, seit ich diesen Beitrag schreibe, welche Theorie Sie mir anhängen wollen. Auch die Frage des Screenshots habe ich bereits beantwortet. Jetzt dürfen Sie mir mal was glauben: Ich kann mit dieser Thematik gut umgehen und mache daraus kein "Bohei hoch drei" mehr!
Wenn Sie meiner Empfehlung vor ein paar Tagen gefolgt wären, den Dingen nunmehr ihren Lauf zu lassen, und mich in Ihrem gegenständlichen Beitrag außen vor gelassen hätten, wäre uns beiden diese Antwort erspart geblieben. :D
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von khh am 17.März 2014
... Dass Almado/Immergrün in der Werbung (bei der Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises) bei den Vergleichsportalen und auf der eigenen HP tatsächlich immer einen zusätzlichen „Extra-Bonus“ ausgewiesen haben,…….
blau von mir
Ich hatte auch schon mal hinterfragt, was das zusätzlich bedeutet.
Das ist mir jetzt erst aufgefallen:
In dem khh-Denkmodell gibt es :
- den Bonus,
- den Extra- Bonus und
- den zusätzlichen Extra-Bonus
Wenn ich Almado wäre, würde ich die beiden letzteren auf jeden Fall und mit Fug und Recht verweigern!
berghaus 20.03.14
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Was schreiben Sie da?
Hier ein aktuelles Download:
(http://www7.pic-upload.de/thumb/20.03.14/ashpkohr5zz4.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22615412/Immergr--n-Werbung.jpg.html)
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... In dem khh-Denkmodell gibt es :
- den Bonus,
- den Extra- Bonus und
- den zusätzlichen Extra-Bonus
Eine Aussage im Zusammenhang zu lesen
... Es wird also kein Extra-Bonus gezahlt oder von dem Endbetrag der Schlussabrechnung abgezogen. ...
scheint ein permanentes Problem zu sein. :)
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von: khh in Antwort #31
….vergessen Sie besser, was @berghaus sich zusammenschreibt. Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.
von Amazone in Antwort 8# a.a.O.
Bei näherer Überprüfung lag das Problem jedoch nicht bei Almado, sondern beim Kunden. Denn dieser hatte wohl aus den Augen verloren, dass Almado in seiner Werbung und Vertragsgestaltung sämtliche Preise "inkl. Bonus" ausweist, also diesen bereits einrechnet
.
von khh in Antwort #33
@bolli, meine „Quelle“ sind die Beiträge der aktuell betroffenen immergrün-/almado-Kunden. Bei allen, die ihre Vertragsdaten/Vertragsbestätigung und in Einzelfällen auch die (Schluss)Abrechnung ins Forum eingestellt haben, sind die o.g. Fakten festzustellen!
Meine Meinung dazu:
Fakt ist, dass in diesen Verträgen ein Arbeits- und Grundpreis genannt wird und dass in den Beispielen in http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.msg108098#msg108098 zwei Zeilen tiefer „25% Bonus inkl.“ und kleingedruckt weiter unten „Die Preise enthalten alle Abgaben, Steuern, Boni und…" steht.
Fakt ist auch, dass in den Abrechnungen der versprochene Bonus fehlt.
Die Auslegung dieser Darstellung, dass in dem genannten Arbeits- und Grundpreis ein Bonus inkludiert/eingerechnet ist, ist eine Möglichkeit.
Eine andere Möglichkeit der Auslegung ist die, dass hier einfach nur der tarifliche Bonus genannt wird und dass der kleingedruckte Satz nur eine ungeschickte Ausdrucksweise durch den Versuch einer Verkürzung ist.
Dass der Bonus in dem genannten Preis schon eingerechnet ist, ist also nicht Fakt, sondern eine Möglichkeit, für die es bisher noch keine Beweise gibt.
Amazones Aussage (Werbung und Vertragsgestaltung) hat mit den Fällen der „Quelle“-Kunden überhaupt nichts zu tun. Meines Erachtens hat Amazone, das, 'was ihr nur zu Ohren gekommen war', so ausgelegt, weil sie den Zusammenhang nicht erkennen konnte.Ich bin mir ziemlich sicher, dass es diese Fälle, in denen der Arbeits- und Grundpreis sowohl in der Werbung wie auch im Vertrag mit eingearbeitetem Bonus gleich hoch ist, gar nicht gibt.
Sie und Didakt
(letzterer, indem er Ihnen beipflichtet, - eigentlich unverständlicherweise, wenn man seine Anmerkungen zu Amazones "zarte Finger" und zu ihre "allerhöchsten Geistesgaben" in Antwort 12# a.a.O. noch mal liest)
bezeichnen die Auslegung, dass der Bonus in dem genannten Arbeits- und Grundpreis enthalten ist, als Fakt und versuchen diese Ihre klare, aber ganz einfach falsche Ausssage durch Ausflüchte oder Gegenfragen zu verwässern.
;) Auf falschem Fuß erwischt? ;) Das Eingestehen von Fehlern nützt dem Ansehen mehr als das eigensinnige Beharren auf offensichtlich falschen Argumenten.
berghaus 20.03.14
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@Didakt
Wenn Sie meiner Empfehlung vor ein paar Tagen gefolgt wären, den Dingen nunmehr ihren Lauf zu lassen, und mich in Ihrem gegenständlichen Beitrag außen vor gelassen hätten, wäre uns beiden diese Antwort erspart geblieben. :D
ich hab hier letztens mal was von einem Glashaus und Steine werfen gelesen. Könnte das auch auf Sie zutreffen
@ bolli,
entschuldigen Sie, auf Ihren Beitrag gehe ich nicht mehr tiefgreifend ein. Für mich zählen Fakten.
@ bolli, welche "Konstruktion" unterstellen Sie mir, an die ich angeblich glaube. Ich glaube an keine Konstruktion. Ich orientiere mich vielmehr an Tatsachen!
(fett von mir)
Na dann mal zu. Nennen Sie mir EINEN, auch nur EINEN Fall, in dem Almado/365 AG für die Bonusnichtausweisung in der Schlussrechnung den Grund genannt hätte, er sei bereits eingerechnet. Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich weder um Fakten noch um Tatsachen. Warum soll ich ohne Anlass bei meiner Anspruchsbegründung gegenüber der SE darauf eingehen ???
Das muss so sein, sonst akzeptiert die SE die Beschwerdevorlage nicht! Kompliziert - um bei Ihrem Ausdruck zu bleiben - ist nur, dass der Verbraucher nicht die erwartete und zeitgerechte Auskunft oder auch keine oder eine fadenscheinige Antwort von Almado erhält. Z. B., er nutze den Strom für gewerbliche Zwecke oder er habe eine PV-Anlage auf dem Dach! Nachlesen und Sie finden die Bestätigung dafür! Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, was es alles an Ausreden seitens des Anbieters gibt![/b]
Sie versuchen ja immer wieder geschickt, neue Punkte einzustreuen und vom eigentlichen Punkt, den ich kritisiere, abzulenken, aber es geht an der Sache vorbei. WENN Almado Behauptungen aufstellt, die nicht zutreffen (Photovoltaik - Gewerbliche Zwecke etc.) bin ich doch vollkommen bei Ihnen. DANN gehe ich auf den "Humbug" ein, den die behaupten und lege dar, warum dem nicht so ist. Bei dem "Bonus inkl." Fall haben DIE aber noch gar nichts diesbezügliches behauptet und Sie meinen anscheinend immer noch, man sollte schon bei Erstvorlage bei der SE darauf eingehen (die Empfehlungen Ihrerseits an die beiden user waren auf jeden Fall Erstvorlagen, ohne das Almado/immergrün was dazu gesagt hätte). Nur daran störe ich mich. Ansonsten sind wir auch gar nicht so weit auseinander.
und wenn khh hier sagt
aber:
... Dass Almado/Immergrün in der Werbung (bei der Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises) bei den Vergleichsportalen und auf der eigenen HP tatsächlich immer einen zusätzlichen „Extra-Bonus“ ausgewiesen haben, dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein (belegt bspw. durch die von @Hurraapostel in einem anderen Thread eingestellte „Auftragseingangsbestätigung“). Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller! ...
Dieses (nötigenfalls) "... zu beweisen" muss ja nicht zwingend im 1. Schritt der Bonus-Geltendmachung erfolgen.
(fett durch mich)
und wir uns darauf einigen können, bin ich sofort weg aus dieser Diskussion.
@khh
Und welche Begründung oder Bestätigung wird denn von immergrün/almado erwartet (speziell von @berghaus), sollen die etwa schreiben „Jawoll, wir haben diesen ‚Trick’ mit „Preise inkl. Bonus“ (oder andere ‚Tricks’) in unsere Vertragsbestätigung und Schlussabrechnung mit der Absicht eingebaut, die Kunden zu besch......“ ?
Es wird die Begründung erwartet, warum SIE (der Versorger) der Meinung sind, dass ihre Rechnung ordnungsgemäß sei (denn nur dann würde die "Bonus incl." Theorie ja den Status einer Theorie verlassen und eine Tatsache werden, auf deren Nachweis hier ja einige verzweifelt warten. ;)). DAS müssen sie doch darlegen können, wenn sie danach gefragt werden, oder etwa nicht ???
Bei der Photovoltaik - Gewerbegeschichte behaupten sie es ja auch, genau wie bei den 364 Tage-Veträgen oder was auch immer. NUR den "Bonus incl."-Trick haben sie noch gar nicht behauptet. Warum wohl nicht ? Liegt es vielleicht daran, dass es gar nicht deren Trick ist ? ;)
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...wenn man seine Anmerkungen zu Amazones "zarte Finger" und zu ihre "allerhöchsten Geistesgaben" in Antwort 12# a.a.O. noch mal liest....
Verwundert Sie dieses Attribut? Ich wollte sie damit als Intellektuelle herausstellen, die sie zweifellos ist. Sie schreibt mit Sicherheit keinen Nonsens in dieses Forum! :)
Edit: Gut aufgepasst, @ Berghaus. Schon korrigiert!
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von Didakt in Antwort #78
Ich wollte Sie damit als Intellektuelle herausstellen, die sie zweifellos ist. Sie schreibt mit Sicherheit keinen Nonsens in dieses Forum!
blau und unterstrichen von mir
Amazone schreibt sicher keinen Unsinn, Sie aber:
Ich bin nicht weiblich und als intellektuell müssen Sie mich auch nicht herausstellen! ;D
berghaus 21.03.14
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...Bei dem "Bonus inkl." Fall ... und Sie meinen anscheinend immer noch, man sollte schon bei Erstvorlage bei der SE darauf eingehen. Nur daran störe ich mich. Ansonsten sind wir auch gar nicht so weit auseinander.
@ bolli, es bleibt aus den bekannten Gründen dabei: Keine Beteiligung mehr an dieser Diskussion, es denn, Sie provozieren mich! :D
Seien Sie versichert, ich verwende den Begriff "Bonus inkl." überhaupt nicht! In die Anspruchsbegründung gehört aber im Rahmen der Sachverhaltsdarlegung die Darstellung der Diskrepanz zwischen Angebot/Vertrag und Abrechnung, wenn Sie verstehen, was ich meine! Diese Diskrepanz kann man auch belegen! ;) Bitte zerbrechen Sie sich darüber nicht meinen Kopf. :)
Edit:Siehe auch hier! (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.msg108317#msg108317)
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@Didakt
von Didakt in Antwort #80
In die Anspruchsbegründung gehört aber im Rahmen der Sachverhaltsdarlegung die Darstellung der Diskrepanz zwischen Angebot/Vertrag und Abrechnung,
Man kann doch nicht mit Selbstverständlichkeiten vom Thema abschweifen!
Wenn da keine Diskrepanz wäre, würde der Bonus ja nicht fehlen, dann braucht man auch nicht zu schreiben.
Es ist nur nicht zweckmässig, zum Ausdruck zu bringen, dass man vermutet oder gar für Fakt hält, dass im Vertrag der Bonus in dem Arbeits- und Grundpreis enthalten ist und da eine Abweichung zur Darstellung im Internet oder sogar zur Bestellbestätigung zu sehen ist.
berghaus 21.03.14
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:-X :-X. Sie müssen mich nicht verstehen!
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khh
... Das Eingestehen von Fehlern nützt dem Ansehen mehr als das eigensinnige Beharren auf offensichtlich falschen Argumenten.
@berghaus,
genau, aber bleiben Sie von mir aus bei Ihrem Glauben, Ihren Vermutungen oder was auch immer. Ich bleibe jedenfalls bei den Fakten...... und gut is' !
Konzentrieren wir uns also auf die konstruktive Hilfestellung für immergrün-/almado-Kunden.
Andernfalls müsste man sich @Hurraapostel anschließen:
[...]
@ Berghaus
Was soll das eigentlich, was Sie hier veranstalten?
Haben Sie noch immer nicht erkannt, das es hier um Menschen geht, die Hilfe suchen??? Seit etlichen Posts versuchen Sie hier auf Ihre eigenen Probleme mit sich und diversen Schreibern aufmerksam zu machen. Aber es sind eigentlich Ihre Probleme - oder?
Sie wollen ALLEN in diesem Forum weiß machen, das Sie zu den Guten gehören - richtig?
Ich würde mich schämen, wenn ich aufgrund meines Ego´s hier jegliche Hilfestellungen "ad Absurdum" führen würde. ...
-
@Didakt
und im Übrigen ist der Dank des Ratsuchenden für Ihren Musterbrief (siehe Ihre Antwort #67) noch kein Beweis dafür, dass darin nichts Unsinniges oder gar Gefährliches zu dem Hauptthema hier, was Fakt oder Vermutung ist und ob man davon sprechen muss, steht!
Was soll die Heimlichtuerei hinter den Kulissen?
Sie wollen doch nicht nur einem helfen?!
berghaus 21.03.14
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@berghaus
SIE sollten jetzt auch nicht abschweifen. Wir, Sie und ich und sicher auch einige andere, sind der Meinung, dass die Diskussion über die "Bonus incl." Variante, die hier mehrfach u.a. von khh, Didakt und amazone angesprochen wurde, NICHT zielführend ist, da sie bisher noch gar nicht vom Versorger behauptet wurde. Dann kann uns auch der Entwurf von Didakt egal sein.
Helfen wollen wir, dass unterstelle ich mal, alle. Wer hier jetzt mehr hilft, kann man hinterfragen, ist aber von uns Beteiligten sicher nicht selbst zu beantworten.
Und wenn es Leute gibt, die Didakt für seine Mühen danken, so ist das o.k.. Lassen wir es dabei. Selbst wenn er seinen Entwurf veröffentlichen würde, würde es an den Sachverhalten, die wir jetzt reichlich diskutiert haben, nichts ändern. Ich habe die Hoffnung, dass das alles jetzt so breit diskutiert wurde, dass es auch jemand versteht, der Betroffen ist. Für welche Variante des Vortrags er sich dann entscheidet, ist seine Sache. Mein Bestreben ist immer nur, dass man alle Argumente kennt und weniger zu beraten, was zu tun ist.
Denn schließlich sind wir zur Rechtsberatung ja nicht befugt. ;)
Und insofern sollten wir es an dieser Stelle vielleicht wirklich gut sein lassen. :)
-
Hallo,
in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen.
Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt.
Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen
was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem
Juristen geprüft.
mfg
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@stromer51,
was in der Vertragsbestätigung steht, ist Vertragsbestandteil - Punkt !
Möglichkeiten der Kunden ergeben sich gem. §§ 123, 305c, 307 BGB etc. !
@all,
es ist bedauerlich, dass jeder Appell, sich nunmehr auf Hilfestellungen
für die Betroffenen zu konzentrieren, augenscheinlich ins Leere läuft. :(
Gruß, hkk
-
Ich kann die verschiedenen Argumentationen zu der „Bonus inkl.“-Problematik überwiegend nachvollziehen. Ohne Öl ins Feuer schütten zu wollen - eins beschäftigt mich dennoch:
Warum fordert Almado bzw. immergrün von denjenigen, bei welchen das Vertragsverhältnis z.B. wegen eines Umzugs o.ä. schon vor Ablauf des ersten Vertragsjahres beendet wurde, nicht 25% des Rechnungsbetrages (Arbeitspreis) nach, wenn der „Bonus inkl.“ sein soll. Dies müsste doch dann die logische Konsequenz sein. Hat jemand bereits von einem derartigen Fall gehört?
Wenn dies hier bereits thematisiert wurde, dann ist es mir bis dato nicht aufgefallen und ich bitte um Nachsicht.
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@str_eik
Guter Beitrag! Noch ein Beispiel, dass nicht...!
Es zeigt - wie viele andere ähnliche Beispiele - die Unsinnigkeit der Auslegung von khh und Didakt an.
In dem Beitrag von Amazone in Antwort #10 a.a.O. klingt ähnliches an. Sie denkt darüber nach, was geschieht, wenn der Bonus vertragsgemäß wegfällt. Sie geht dabei wohl davon aus, dass der Bonus tatsächlich in den Arbeits- und Grundpreis ordnungsgemäß eingearbeitet ist.
(Da gibt es noch was zu diskutieren. Diskutieren ist ja auch keine Hilfeverweigerung.)
@bolli
Ich möchte ja auch aufhören! Geht aber nicht!
Die Angstmacherei vonn khh, der hier Hilfe anbieten will, nimmt kein Ende!
Obwohl es nicht einen Fall gibt, in dem das vorgekommen ist, hält er an seiner Ansicht, dass das Fehlen des Bonus im Vertrag Fakt ist, auch gegen die anderslautende Meinung vieler anderer hier im Forum, fest
und fährt, wie schon an anderer Stelle, den wirklich Betroffenen über den Mund (Punkt!).
berghaus 21.03.14
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@khh,
ich habe hier zwei Verträge von almado vorliegen. Die laufen noch ein paar Wochen.
Bei der Schlussrechnung wird dann der Bonus fehlen. Ok - dann kann ich überlegen dagegen vorzugehen.
Sie sind der festen Meinung in der Schlussrechnung ist der Bonus enthalten - dann freuen sie sich und machen hier kein Fass auf.
Wenn Sie dann meine Schlussrechnung hier sehen, und nachrechnen, werden sie merken ich habe recht,
der versprochene Bonus fehlt leider in der Schlussrechnung. Und nun? - Sie meinen der Bonus ist in der
Schlussrechnung schon inklusive, stand ja schon in der Auftragsbestätigung!!. Dann ist ja alles gut für sie.
Wenn sie aber mal praktisch denken und ihren Kontoauszug prüfen, werden sie merken das wir beide
am Ende einen Preis bezahlt haben der ohne den versprochenen Bonus von 25% ist. Ich setze voraus das
wir beide rechnen können.
Somit haben wir beide am Ende den gleichen Stand was das Geld anbelangt.
Nur ich sehe es gelassen und sie dagegen?
Sie dürfen das natürlich auch anders sehen. Schon bei Flexstrom gab es Gerichte die haben den Bonus
verweigert und andere Richter haben ja gesagt. 2x das Gleiche aber anders gesehen. Gut, es gab dann
ein Oberlandesgericht das hat zugunsten der Kunden entschieden, aber dann gab es Flex schon nicht mehr.
Nehmen sie es also locker das ich anderer Meinung bin. Jeder darf seine Meinung behalten.
mfg
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Ich möchte ja auch aufhören! Geht aber nicht!
Die Angstmacherei vonn khh, der hier Hilfe anbieten will, nimmt kein Ende!
::) ::) ::)
-
An ALLEN, die hier ganze Zeit schreiben, dass Almado uns verarschen darf, die UNRECHT HATTEN!
Bitte keinen Streit mehr, sonder die neue Almado Rechnung anschauen, die ich soeben bekommen habe!
Alles ENDLICH korrekt und der 25%-Neukundenbonus ist auch da!
Jetzt können Sie, die "GUTEN Almado-Rechtsanwelte" (die Nicknamen werde ich NICHT erwähnen) endlich zugeben, dass Eure s.g. Rechtsprechung ein BLÖDSINN ist!
So hilft Ihr NIEMANDEM, sondern bringen Sie Hilfesuchenden NUR UNSICHERHEIT!
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/a3irxve73z6r.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623852/RE-Seite1.jpg.html)
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/s9qc7x8be433.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623851/RE-Seite2.jpg.html)
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@Berghaus
Ich empfinde die Auslegungen von khh und Didakt nicht als unsinnig. Ich kann auch diese nachvollziehen.
Das Problem, das ich mit vermutlich sehr vielen Almado und immergrün-Kunden teile, ist, dass man sich die Frage stellt, wie man möglichst schnell und ohne viel Herzblut investieren zu müssen an den Bonus gelangt. Wünschenswert wäre die Kenntnis einer weitestgehend rechtsverbindlichen Aussage zum Vorgehen bei der "Bonus inkl."-Problematik. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hierzu noch keine Korrespondenz gibt. Dass das Aufsuchen eines fachkundigen Rechtsanwaltes ein guter Weg wäre, ist mir bewusst, aber im Zweifel eben nicht der günstigste.
@Tenker
Sehr schön, das lässt mich und sicher viele andere hoffen.
Ich persönlich stehe noch nicht unmittelbar vor dem konkreten Problem, da mir noch nicht einmal eine Rechnung vom ersten Vertragsjahr zugegangen ist. Die Schlichtungsstelle habe ich diesbezüglich bereits angerufen, welche meinen Antrag auf Schlichtung auch angenommen hat.
-
@ str_eik,
wenn Sie noch an Bord sind, stelle ich Ihnen mal für ein paar Minuten zur Ihrer Kenntnis eine Anspruchsbegründung hier ein. Ihre Bewertung interessiert mich.
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@Didakt
Das klingt gut. Ich bin hier :)
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@ str_eik
nur für Sie!
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@Didakt
Vielen vielen Dank.
Die Anspruchsbegründung liest sich gut und vielversprechend! Ich hoffe, dass mir immergrün schon im Rahmen des jetzigen Schlichtungsverfahrens eine korrekte Abrechnung zugehen lässt. Sofern dies nicht der Fall ist, werde ich mich wiederum an die Schlichtungsstelle wenden und würde dann gern Ihre Anspruchsbegründung heranziehen. ;)
Nochmals vielen Dank dafür. Dies hilft sicher auch anderen Lesern hier im Forum.
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@ str_eik
ich habe mir keine Zeit genommen, die Word-Datei als Bild im JPG-Format abzuspeichern und hier einzustellen. Unformatiert sieht das Schreiben nicht so gut aus.
Sie haben wahrscheinlich kopiert, das ist eigentlich nicht in meinem Sinn gewesen. Ich bitte Sie, von einer Weitergabe abzusehen. Mir werden die Dinge hier im Forum zu sehr zerredet! Wenn erforderlich, stelle ich Ihnen auch nochmal die formatierte Form für Ihre individuelle Editierung zur Verfügung. :)
-
@Didakt
Keine Sorge, ich gebe Ihr Schreiben nicht weiter :-X und komme gern auf Ihr Angebot zurück, wenn das gegenwärtige Schlichtungsverfahren fruchtlos bzgl. der Bonusgewährung verläuft. ;)
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Bitte keinen Streit mehr, sonder die neue Almado Rechnung anschauen, die ich soeben bekommen habe!
Alles ENDLICH korrekt und der 25%-Neukundenbonus ist auch da!
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/a3irxve73z6r.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623852/RE-Seite1.jpg.html)
(http://www7.pic-upload.de/thumb/21.03.14/s9qc7x8be433.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22623851/RE-Seite2.jpg.html)
Das ist doch mal ein Wort! Diese Streiterei hier, insbesondere um das Auslegen von AGB, §§, etc. bringt überhaupt nichts, sie vergrault lediglich neue Member die hier rein schauen, weil sie Hilfe suchen. Des Weiteren gilt eh folgendes:
Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – und so ist es tatsächlich.
Dieses Phänomen hat zwei Ursachen:
1.) Recht ist Auslegungssache
2.) Der Richter war nicht dabei
Allein die neue Abrechnung von Tenker könnte all jenen den Wind aus den Segeln nehmen, die hier bislang vehement behauptet haben, das der Bonus inclusive zu sehen ist!
Bin nur mal gespannt, wie lange es dauert bis der Scheck eintrudelt und wie oft Tenker diesen anmahnen muss. Denn eigentlich ist die Rückzahlung des Guthabens schon lange überfällig!
Aber Glückwunsch!
-
Hallo, @ str_eik,
im Nachgang zur gestrigen Post schicke ich Ihnen den "Vorschlag Schlichtungsantrag" nochmal als jpg-Datei (4 Bilder). Er ist in dieser Form besser zu lesen. Siehe PM.
Bei Bedarf sende ich Ihnen die Datei zu ggb. Zeit im editierbaren Word-Format.
MfG
-
Schon bei Flexstrom gab es Gerichte die haben den Bonus
verweigert und andere Richter haben ja gesagt. 2x das Gleiche aber anders gesehen. Gut, es gab dann
ein Oberlandesgericht das hat zugunsten der Kunden entschieden, aber dann gab es Flex schon nicht mehr.
Es muss etwas berichtigt werden. Es war letztlich kein Oberlandesgericht sondern der Bundesgerichtshof himself.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591
-
... Diese Streiterei hier, insbesondere um das Auslegen von AGB, §§, etc. bringt überhaupt nichts, sie vergrault lediglich neue Member die hier rein schauen, weil sie Hilfe suchen. Des Weiteren gilt eh folgendes:
Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – und so ist es tatsächlich.
Dieses Phänomen hat zwei Ursachen: 1.) Recht ist Auslegungssache; 2.) Der Richter war nicht dabei. ...
@Hurraapostel,
da bin ich aber völlig anderer Meinung: Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern geht es letztlich immer um Rechtsfragen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. trifft ihre Schlichtungsempfehlungen allein auf Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung.
Viele den Energiebereich betreffende Rechtfragen sind längst höchstrichterlich entschieden. Dazu bietet dieses Forum den Hilfesuchenden insbesondere im Bereich "Gerichtsurteile" und "Grundsatzfragen" umfassende Informationsmöglichkeiten. Jeder kann sich damit ein Grundwissen erarbeiten!
Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen.
Gruß, khh
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...Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen.
Weil es zweifelsfrei so ist, befördert dies auch zunehmend den Rückzug aus der Beteiligung am Forum. Leider wahr! :(
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da bin ich aber völlig anderer Meinung: Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern geht es letztlich immer um Rechtsfragen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. trifft ihre Schlichtungsempfehlungen allein auf Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung.
Viele den Energiebereich betreffende Rechtfragen sind längst höchstrichterlich entschieden. Dazu bietet dieses Forum den Hilfesuchenden insbesondere im Bereich "Gerichtsurteile" und "Grundsatzfragen" umfassende Informationsmöglichkeiten. Jeder kann sich damit ein Grundwissen erarbeiten!
Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen.
Problem könnte sein, wer entscheidet, was entscheidende Rechtsfragen sind. Wie Sie richtig sagen, haben zu einer ganzen Reihe von Fragen höhere und höchstrichterliche Entscheidungen schon eine gewisse Klarheit geschaffen. In anderen Fragen ist dieses aber noch nicht passiert und nicht jeder Punkt, den wir "Amateure" (oder netter ausgedrückt "juristische Laien") möglicherweise als "Problem" erkannt haben wollen, muss sich auch vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren als ein solches herausstellen. Von daher gilt es aus meiner Sicht, bei der Kreativität des Entdecksens von entscheidenden Rechtsfragen auch bei der Hilfestellung nicht übers Ziel hinaus zu schießen.
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@bolli
Hilfestellungen allein nach "Bauchgefühl", ohne vorhandene Grundkenntnisse im Kauf-, AGB- oder Energierecht, sind weitaus weniger zielführend.
Wenn dann sogar vertrags- und rechtswidrige Handlungen propagiert werden (wie Du mir, so ich Dir ::)), dann ist das in einem seriösen Forum kaum akzeptabel.
Gruß, khh
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... Diese Streiterei hier, insbesondere um das Auslegen von AGB, §§, etc. bringt überhaupt nichts, sie vergrault lediglich neue Member die hier rein schauen, weil sie Hilfe suchen. Des Weiteren gilt eh folgendes:
Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – und so ist es tatsächlich.
Dieses Phänomen hat zwei Ursachen: 1.) Recht ist Auslegungssache; 2.) Der Richter war nicht dabei. ...
@Hurraapostel,
da bin ich aber völlig anderer Meinung: Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern geht es letztlich immer um Rechtsfragen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. trifft ihre Schlichtungsempfehlungen allein auf Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung.
Viele den Energiebereich betreffende Rechtfragen sind längst höchstrichterlich entschieden. Dazu bietet dieses Forum den Hilfesuchenden insbesondere im Bereich "Gerichtsurteile" und "Grundsatzfragen" umfassende Informationsmöglichkeiten. Jeder kann sich damit ein Grundwissen erarbeiten!
Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen.
Gruß, khh
Vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt, grundsätzlich schätze ich die verschiedensten Meinungen. Und es kann durchaus auch einmal kontrovers diskutiert werden.
Reine "Laber-Beträge" oder Empfehlungen nach dem Motto "wie Du mir, so ich Dir" vorzugehen, können nur im Nichts enden. Dieses Verhalten ist für sich alleine gesehen ein "Vertragsbruch".
Denn wenn jemand empfiehlt, einfach die Abschläge nicht mehr zu zahlen und gegen ein imaginäres Guthaben aufzurechnen, so ist dies sicherlich grob fahrlässig. Der Versorger bei fehlendem Eingang der Abschlagszahlungen sogar berechtigt, eine Meldung an die Schufa abzugeben, was letztendlich in einem Eintrag enden kann und dann war´s das dann mit dem möglichen Abschluss neuer Verträge.
Gruß Hurraapostel
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Denn wenn jemand empfiehlt, einfach die Abschläge nicht mehr zu zahlen und gegen ein imaginäres Guthaben aufzurechnen, so ist dies sicherlich grob fahrlässig.
Wie kommen Sie darauf? Was meinen Sie mit "imaginäres Guthaben"?
Der Versorger bei fehlendem Eingang der Abschlagszahlungen sogar berechtigt, eine Meldung an die Schufa abzugeben, was letztendlich in einem Eintrag enden kann und dann war´s das dann mit dem möglichen Abschluss neuer Verträge.
Das ist so natürlich nicht richtig. Seit dem 1. April 2010 ist die Datenübermittlung in § 28a BDSG geregelt. Danach dürfen personenbezogene Daten über eine Forderung nur übermittelt werden, wenn die Forderung durch Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel gem § 794 ZPO vorliegt, die Forderung unbestritten in der Insolvenztabelle festgestellt ist, der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen, die Übermittlung der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. (Hervorhebung von mir)
Grundvoraussetzung ist in allen Fällen, dass geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist
Sie werden schnell erkennen, dass man es selbst in der Hand hat, eine Eintragung zu verhindern. Bestreiten der Forderung reicht. Meist hapert es schon an der Fälligkeit, wenn beispielweise der Tarifkunde die Billigkeit einer Preiserhöhung in Abrede stellt und die etwaige Preiserhöhung erst mit der Rechtskraft eines die Billigkeit bejahenden Urteils fällig wird.
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Hi!
auf die letzten (1000 Beiträge?!) welche am Thema vorbei gegangen sind und mir wirklich keine Hilfe waren werde ich jetzt nicht noch einmal eingehen.
Ich will jetzt hier meinen Ablauf und den gegenwärtigen Stand schildern:
1. Abschlag wurde von immergrün! nicht mehr angebucht, nachdem ich (durch den neuen Stromanbieter) gekündigt habe. Es kam eine "Freundliche Zahlungserinnerung". Ich habe den Betrag überwiesen. Folgendes Schreiben habe ich vorsorglich gleich mal mitgesendet, da ich keine Lust auf Inkasso oder sonstige Drohungen hatte:
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG
Betreff: Ihr Schreiben vom 21.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Kündigung des o.g. Vertragsverhältnisses durch die eprimo GmbH hat fristgerecht stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum 14.03.2014 bestätigt.
Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von 715,00€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen zu je 65,00€ vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.
Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom 21.02.2014 als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen aus dem o.g. Vertragsverhältnisses mehr bestehen.
Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 6 Wochen, also bis einschließlich 25.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird, da eine Belieferung Ihres Unternehmens 12 Monate ununterbrochen stattgefunden haben wird.
Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.
Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten würde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
-> Keine Antwort erhalten
2. Schlusszählerstand übermittelt und auch meinem örtlichen Betreiber mitgeteilt.
-> Jahresabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht eingegangen
3. Ich habe eine Frist gesetzt:
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG
Betreff: Fristsetzung Jahresabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit auf, mir eine ordentlichen Jahresabrechnung der o.g. Verbrauchsstelle nach §40 Abs. 4 EnWG über den Vertragszeitraum vom 15.03.2013 bis einschließlich 14.03.2014 zu erstellen. Der Schlusszählerstand ist sowohl Ihnen als auch dem Netzbetreiber am 14.03.2014 mitgeteilt worden. Die ordentlichen Jahresabrechnung hätte mir bereits bis spätestens Samstag den 26.04.2014 zugegangen sein müssen.
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von vier Wochen, ab dem heutigen Tag, Mittwoch den 30.04.2014, zur Erstellung ordentlichen Jahresabrechnung. Die von mir gesetzte Frist endet daher am 28.05.2014.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine ordentlichen Jahresabrechnung bei mir eingegangen sein,
werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.
Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
-> Keine Reaktion (war ja klar)
4. Selber eine Jahresabrechnung erstellt, das Online Formular von immergrün benutzt, folgenden Text benutzt:
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG
Betreff: Auszahlung Restguthaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind meiner Aufforderung vom 30.04.2014, eine ordentlichen Jahresabrechnung der o.g. Verbrauchsstelle zu erstellen, nicht nachgekommen. Sie sind rechtlich nach §40 Abs. 4 EnWG dazu verpflichtet.
Da Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind, habe ich eine Jahresabrechnung erstellt. Es besteht meinerseits ein Guthaben von 407.56€. Ich fordere Sie hiermit auf, dieses Guthaben innerhalb vier Wochen auf mein Bankkonto zu überweisen. Diese Frist beginnt mit dem heutigen Tag und endet am 25.06.2014.
Sollte bis dahin keine Gutschrift von 407.56€ auf meinem Bankkonto eingegangen oder eine ordentliche Jahresabrechnung zugegangen sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.
Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.
Ich fordere Sie hiermit noch einmal ausdrücklich auf, Ihren vertraglichen wie auch gesetzlichen Pflichten Folge zu leisten. Sie sind bereits per Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW dazu aufgefordert worden, Ihr unlauteres Verhalten einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
-> Jahresabrechnung 3 Tage später bei mir eingetroffen. Abrechnung korrekt. Bonus ist richtig eingerechnet.
In der Hoffnung das der Check hier auch ankommt ist das Kapitel "immergrün!" endlich erledigt!
Es hat mich aber echt genervt und bestimmt das eine oder andere graue Haar verursacht.
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Hallo zusammen,
ich habe meinen immergrün Vertrag zum Ende der einjährigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt, der Endtermin 31.10.2014 (Beginn der Belieferung war der 01.11.2013) wurde mir von immergrün auch bestätigt.
Nun habe ich gestern nachfolgende E-Mail erhalten:
[EMail entfernt]
Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. Sollte diese nicht kommen, dann werde ich das Verfahren von ADG4 einleiten, d.h. selber eine Schlussabrechnung erstellen und das ganze dann von meinem Bekannten auf Rechtsanwaltspapier verschicken lassen.
Die konfrontative Variante, auf das bestehende Einzugsmandat zu beharren, auch wenn sie natürlich formaljuristisch richtig ist, erschwert aus meiner Sicht alles. Hier gehts ja nicht ums "Rechthaben", sondern schlicht und ergreifend um Geld.
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... Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. ...
Hallo T6666,
um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?
Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch - mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !
Gruß, khh
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Hallo T6666,
um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?
Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch - mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !
Gruß, khh
Hallo khh,
es geht um die Abschlagszahlung am 01.10., die für 01.09. hat immergrün noch ausgeführt, ob es der 11. oder 12. Abschlag ist, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Auf meinem Schreibtisch liegt schon ein Zettel "Kontoauszüge prüfen Abschlag Strom" ;)
Ich bin auf diese Masche gerade erst heute bei Euch hier im Forum aufmerksam geworden und muss die Unterlagen am Wochenende mal checken. Online kann ich bei meiner Bank nur bis März schauen. Ich würde mich dann hier noch mal melden, Eure "professionelle" Hilfe im Forum ist wirklich toll!
Gruß,
Heike
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Hallo kkh,
der prognostizierte Jahresverbrauch ist mit den gezahlten 11 Abschlägen bereits abgegolten, ich werde aber um rund 300 KWh über die bei Vertragsschluss von immergrün geschätzten 3.500 KWh kommen. Das ist aber egal für die Betrachtung, richtig?
Ich würde immergrün jetzt freundlich auf die geleisteten Abschläge hinweisen und darauf, dass der geschätzte Jahresverbrauch damit bezahlt ist. Danach heißt es dem Grundversorger und immergrün den Endzählerstand am 31.10. um 23.59 Uhr mitteilen und warten.
Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?
Gruß,
Heike
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... Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?
Hallo Heike,
JA, verlangen Sie unbedingt mit der Zählerstandsmitteilung Anfang Novemer, dass Ihnen die Schlussrechnung mit 25 % Bonusgutschrift gemäß § 40 Abs. 4 EnWG innerhalb von 6 Wochen zugeht, dass das Guthaben spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf Ihr zu benennendes Bankkonto überwiesen wird (andernfalls kommt immergrün gem. § 286 Abs. 3 BGB erst nach 30 Tagen in Verzug) und kündigen Sie an, dass im Fall des fruchtlosen Ablaufs eine der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgen wird.
Damit beugt man den bekannten "Hinhalte" der 365 AG & Co. vor und bei einer (fast zu erwartenden) nicht korrekten Abrechnung bzw. Guthabenauszahlung kann man sich spätestens nach 6 bzw. 8 Wochen sofort mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Ohne diese (prophylaktisch) vorgebrachten Forderungen müsste man Unkorrektheiten erst bei immergrün/365 AG reklamieren und eine vierwöchige "Abhilfefrist" einräumen (vgl. §§ 111 a u. b EnWG). Ziel ist also, dass man damit als Kunde mindestens 6 Wochen früher zu seinem Geld kommt!
Gruß, khh
Nachtrag:
Der zum Ablauf des 31.10. selbst abgelesene Zählerstand ist immergrün sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen!
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...Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?
Hallo @ T6666,
in Ihrem Postfach liegt eine PM von mir. Bitte schauen Sie in Ihre Mitteilungen.
MfG
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Danke kkh und Didakt!
Ich kann es nur wiederholen, toll wie man hier Hilfe bekommt. Ich werde berichten, wie es bei mir mit immergrün weitergeht.
T6666
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Hallo zusammen,
Neues von immergrün, die mir folgende E-Mail zugesandt haben:
[EMail entfernt]
Das angehängte Schreiben war dann eine "freundliche Zahlungserinnerung":
Freundliche Zahlungserinnerung
[EMail entfernt]
ich habe immergrün ja bereits mit Fax von Anfang September auf den Umstand hingewiesen, dass mit der Zahlung meiner 11 Abschläge der prognostizierte Jahresverbrauch bereits überzahlt ist. Das hindert immergrün aber nicht, mir gleichwohl eine Zahlungserinnerung zuzusenden und mein Fax vom September unbeantwortet zu lassen.
Mein Gesamtjahresverbrauch wird höher sein, wie der prognostizierte Verbrauch, das ändert aber an der Tatsache nichts, dass ich mit den 11 Abschlägen meiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nachgekommen bin, richtig? Immergrün hat in seinem Schreiben zum Vertragsstart damals ja selber exemplarisch vorgerechnet, dass sich der Abschlag aus dem geschätzten Jahresverbrauch ergibt und durch 11 (und nicht 12) geteilt wird.
Sollte man auf diese Zahlungserinnerung überhaupt reagieren, oder kann man das getrost ignorieren?
T6666
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Sollte man auf diese Zahlungserinnerung überhaupt reagieren, oder kann man das getrost ignorieren?
Ein kurzer nochmaliger Widerspruch per Email - mit Hinweis auf das bereits vorliegende Fax - ist ja kein besonderer Aufwand !
Man könnte auch bspw. damit "drohen", dass im Fall weiterer Mahnungen etc. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle erfolgt und die Verbraucherzentrale NRW informiert wird. ;)
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Danke, dann werde ich das mal so formulieren ;)
Kommt hier immergrün nicht langsam in den Bereich des versuchten Betruges, wenn sie zum wiederholten Mal suggerieren, man habe eine Schuld zu begleichen, die gar nicht besteht?
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... Kommt hier immergrün nicht langsam in den Bereich des versuchten Betruges, ...
Man müsste die Absicht/den Vorsatz beweisen. Eine Strafanzeige führt zudem zur Zurückweisung bzw. Einstellung eines Verfahrens bei der www.schlichtungsstelle-energie.de (siehe § 4 Ziff. 3 d der Verfahrensordnung unter Menü-Punkt "Ihre Beschwerde"). Bringt also nichts!
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Hallo zusammen,
dank der tollen Vorlagen von kkh (vielen Dank dafür!) bin ich außerordentlich schnell vorangekommen.
Nachdem mein Vertrag mit immergrün ordentlich zum 31.10.2014 endete, habe ich am Montag 03.11.2014 den Zählerstand vom 31.10.2014 vorab per Telefax und mit Einwurfeinschreiben mitgeteilt. Ebenso meinem neuen Versorger und dem Netzbetreiber. Noch am 04.11.2014 kam eine Eingangsbestätigung von immergrün, man kümmere sich um meine Endabrechnung.
Heute kam dann die Schlussabrechnung per E-Mail, dabei ist mir aufgefallen, dass für den zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.12.2013 ein Arbeitspreis von netto 0,20016800 € und vom 01.01.2014 bis 31.10.2014 0,20846800 angestzt wurde. Hat es hier die EEG Umlage zum Jahreswechsel erhöht, denn der Tarif hatte ja im ersten Jahr eine Preisgarantie.
Insgesamt liege ich mit 100 kWh über dem prognostizierten Jahresverbrauch, so dass ich den 25%igen Bonus in völler Höhe erhalten müsste. Gerade die Angabe des gewährten Bonus in der Endabrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar. In den AGB heißt es in 9. (2) letzter Satz, "der Bonus wir höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden". Meine Bonuszahlung liegt aber gut 6 € über der bei Vertragsschluss genannten maximalen Bonuszahlung, denn die AGB deckeln diese ja eigentlich. Im Ergebnis macht es aus meiner Sicht keinen Sinn hier nochmals in eine Dikussion einzusteigen, es geht um wenige Euro (sowhl plus, als auch minus) und diese sind nicht ein Schreiben wert.
Was aber wieder ärgerlich ist, die Bonuszahlung soll per Verrechnungsscheck erfolgen, der innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum kommen soll. Macht es Sinn hier nochmals Druck zu machen und wen ja, wie und auf welchem Weg?
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... die Bonuszahlung soll per Verrechnungsscheck erfolgen, der innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum kommen soll. Macht es Sinn hier nochmals Druck zu machen und wen ja, wie und auf welchem Weg?
Hatten Sie am 03.11. die Guthabenüberweisung auf Ihr Bankkonto innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abrechnungserstellung verlangt? Wenn ja, dann schicken Sie immergrün/365AG am 24.11.2014 doch per Email eine Mahnung mit 2,50 Euro Mahngebühren, falls der Scheck bis 22.11. nicht zugegangen ist (das machen die bei verspäteter Zahlung schließlich auch!). ;)
Scherz - Ende !
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Ja, hatte ich! Ich habe mich streng an Ihre Vorlage gehalten, diese sieht ja ausdrücklich Überweisung vor und lehnt den Verechnungsscheck ab.
Wobei Ihre Idee gar nicht schlecht ist, in wenigen Tagen ist der 11.11. und der Kölner begibt sich in einen humorvollen Zustand!
Ab wann macht ein Inverzugsetzen von 365AG Sinn, tatsächlich erst am 26.11. (Rechnungsdatum war der 05.11.)?
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Ab wann macht ein Inverzugsetzen von 365AG Sinn, tatsächlich erst am 26.11. (Rechnungsdatum war der 05.11.)?
@ T6666,
da die Vorlagen, auf die Sie Bezug nehmen, nicht von @ khh, sondern von mir stammen, erlaube ich mir, Ihre Frage kurz zu beantworten. :D
Ihr Schreiben an Immergrün dürfte u. a. folgenden Text enthalten, wenn Sie ihn nicht verändert haben:
...Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Bankkonto überweisen, dessen Verbindungsdaten Ihnen bekannt sind. Mit der von Ihnen praktizierten verzögerten Scheckzahlung bin ich ausdrücklich nicht einverstanden.
...Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (s. auch § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend....
Demnach befindet sich der EVU ab 21.11.2014 in Verzug. Sie brauchen ihn nicht erst noch in Verzug zu setzen.
MfG
Edit: Im BGB steht auch noch folgendes, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Ihnen danach zumute ist: ;)
§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
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@ T6666, da die Vorlagen, auf die Sie Bezug nehmen, nicht von @ khh, sondern von mir stammen, ...
Edit: Im BGB steht auch noch folgendes, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Ihnen danach zumute ist: ;)
§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Richtig, mit "fremden Federn" möchte ich auch nicht "geschmückt" werden ! ...... ;)
Der Basiszins im 2. Halbjahr 2014 beträgt übrigens - 0,73 % p.a., Sie könnten ab 21.11.
also Verzugszinsen i.H. von 4,27 % p.a. verlangen ! :)
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Dann noch einmal einen ausdrücklichen Dank an Sie! Ich wollte nur zum Ausdruck bringen wie hilfreich die Vorlagen sind und wie gut es funktioniert hat. Das schreiben hat diesen Wortlaut, ganz genau ;)
Dann heißt es jetzt ein wenig Geduld haben und hoffen, dass der Scheck kommt. Tolle Verzinsung eigentlich, wenn der Schuldner nur nicht so windig wäre :D