Hallo khh,
besten Dank für die Infos in Sachen "EnWG", mir ist damit zeitaufwendige Recherchearbeit erspart geblieben, die ich wegen dieser halbseidenen Gestalten hätte verrichten müssen.
Wie ich den von Ihnen hinterlegten Links entnehmen konnte, ist die Schlichtungsstelle bereits im September 2013 mit einer Beschwerde in Bezug auf Almado bei der Bundesnetzagentur vorstellig geworden.
Da inzwischen fast 6 Monate vergangen sind, stellt sich mir die Frage, was die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehöre bis jetzt unternommen hat. "Papiertiger" hin, "Papiertiger" her, es kann jedenfalls nicht angehen das im weiteren Zeitenlauf Tausende von Kunden dieser Zockerbande über das Ohr gehauen werden und möglicherweise völlig unberechtigte Forderungen von Almado erfüllen bzw. auf eigene Ansprüche verzichten.
Ich denke, dass eventuell ein verstärktes Vorstelligwerden geschädigter Kunden von Almado bei der Bundesnetzagentur in Form von Schreiben, E-Mails etc. die Abläufe dort beschleunigen könnten. "Aufsichtsbehörde" impliziert auch immer die Möglichkeit einer "Verletzung der Aufsichtspflicht", ein vorwurfsvoller Hinweis wäre möglicherweise zielführend.
Ich schreibe dies auch, weil ich die Bundesnetzagentur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit (Beratung kommunaler Unternehmen, vor allem Stadtwerke) bislang als äußerst nickelig und "selbstbewusst" auftretende Behörde kennengelernt habe, die gerne mit überzogenen regulatorischen Anforderungen insbesondere auch Kleinststadtwerke in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Existenz gefährdet.
Deshalb verstehe ich nicht, warum die Netzagentur gegenüber solchen zwielichten Gestalten wie Antoine B. nicht schneller und härter durchgreift; an forschem und sicherem Auftreten mangelt es den Mitarbeitern der Behörde doch sonst nicht.
Ich werde also aufgrund der durch Ihre Infos eingesparten Recherchearbeit mal versuchen, ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Bundesnetzagentur zu formulieren und könnte es dann hier im Forum auch veröffentlichen. Ist die Idee gut, oder gibt es das alles schon wieder längst, nur ich weiß nichts davon? (Bitte um kurze Rückmeldung!)
Schön war auch der Hinweis auf § 293 BGB (Annahmeverzug). Der "Nur-Steuermensch" hätte wieder lange blättern müssen ...
Von Almado bei mir gibt es nichts Neues: Keine Lastschrift, kein Gerichtsvollzieher.