Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit immergrün!  (Gelesen 95145 mal)

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Offline NaH

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #15 am: 06. März 2014, 20:42:09 »
Hallo khh,

besten Dank für die Infos in Sachen "EnWG", mir ist damit zeitaufwendige Recherchearbeit erspart geblieben, die ich wegen dieser halbseidenen Gestalten hätte verrichten müssen.

Wie ich den von Ihnen hinterlegten Links entnehmen konnte, ist die Schlichtungsstelle bereits im September 2013 mit einer Beschwerde in Bezug auf Almado bei der Bundesnetzagentur vorstellig geworden.

Da inzwischen fast 6 Monate vergangen sind, stellt sich mir die Frage, was die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehöre bis jetzt unternommen hat. "Papiertiger" hin, "Papiertiger" her, es kann jedenfalls nicht angehen das im weiteren Zeitenlauf Tausende von Kunden dieser Zockerbande über das Ohr gehauen werden und möglicherweise völlig unberechtigte Forderungen von Almado erfüllen bzw. auf eigene Ansprüche verzichten.

Ich denke, dass eventuell ein verstärktes Vorstelligwerden geschädigter Kunden von Almado bei der Bundesnetzagentur in Form von Schreiben, E-Mails etc. die Abläufe dort beschleunigen könnten. "Aufsichtsbehörde" impliziert auch immer die Möglichkeit einer "Verletzung der Aufsichtspflicht", ein vorwurfsvoller Hinweis wäre möglicherweise zielführend.

Ich schreibe dies auch, weil ich die Bundesnetzagentur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit (Beratung kommunaler Unternehmen, vor allem Stadtwerke) bislang als äußerst nickelig und "selbstbewusst" auftretende Behörde kennengelernt habe, die gerne mit überzogenen regulatorischen Anforderungen insbesondere auch Kleinststadtwerke in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Existenz gefährdet.

Deshalb verstehe ich nicht, warum die Netzagentur gegenüber solchen zwielichten Gestalten wie Antoine B. nicht schneller und härter durchgreift; an forschem und sicherem Auftreten mangelt es den Mitarbeitern der Behörde doch sonst nicht.

Ich werde also aufgrund der durch Ihre Infos eingesparten Recherchearbeit mal versuchen, ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Bundesnetzagentur zu formulieren und könnte es dann hier im Forum auch veröffentlichen. Ist die Idee gut, oder gibt es das alles schon wieder längst, nur ich weiß nichts davon? (Bitte um kurze Rückmeldung!)

Schön war auch der Hinweis auf § 293 BGB (Annahmeverzug). Der "Nur-Steuermensch" hätte wieder lange blättern müssen ...

Von Almado bei mir gibt es nichts Neues: Keine Lastschrift, kein Gerichtsvollzieher.




Offline ADG4

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #16 am: 07. März 2014, 09:40:26 »
Hi an Alle!

Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt.

Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:

Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren.

Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.

Neue Frage: Wo steht denn, dass man als Selbstzahler den Anspruch auf Bonus verliert?

Zitat
Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.

Ich habe den Gesamtbetrag bezahlt. Also habe ich meinen Vertrag vollständig erfüllt. Oder habe ich etwas übersehen?

Was sollte ich denn nun am besten machen?

---

Hinsichtlich der Forderung von immergrün! einen 12. Abschlag zu bezahlen ist inzwischen Ruhe eingekehrt. Mein Schrieben:

Zitat

[...]

Betreff: Ihr Schreiben vom XXXXXX (Mahnung Beitrag Febuar)


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vetragsverhältnisses hat stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum XXXXXX bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von XXXX€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

[...]
 

hat wohl dazu geführt, dass ich heute per Mail die Antwort erhaten haben:

Zitat
Ihr aktuelles Kundenaldo von 06.03.2014: -0,00€

Offline NaH

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #17 am: 07. März 2014, 21:15:18 »
Hallo ADG4,

jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.

Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.

Ich habe leider die zur Zeit meines Vertragsabschlusses gültigen AGB nicht in schriftlicher Form erhalten und auch nicht von der Website von Almado heruntergeladen.

Ich habe aber in Erinnerung, dass einige Energielieferanten die Gewährung der Boni an die Erteilung einer Einzugsermächtigung gekoppelt hatten.

Frage an alle hier im Forum:

1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass einige Energielieferanten eine Einzugsermächtigung / Erteilung einer Lastschriftsermächtigung für die Gewährung des Kundenbonus voraussetzten, falsch?

2. Ist jemand noch im Besitz der AGB von Almado aus früherer Zeit, z.B. aus dem Jahr 2013? Ich habe nämlich den Eindruck, dass die AGB von Almado fortlaufend, je nach "Gefahrenlage", fortgeschrieben werden ...

An ADG4:
Sollte meine gefühlte Einschätzung, dass eine Lastschrifterteilung Voraussetzung für den Kundenbonus ist, nicht zutreffen, hätten Sie also alles richtig gemacht.

Bestätigen kann ich das aufgrund der mir fehlenden Informationen aber leider nicht!

Grüße!

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #18 am: 07. März 2014, 22:00:48 »
Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.

Diese von Ihnen zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB dürfte unwirksam sein. Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt  -  Zitat (Auszug):
Zitat
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. ...
Allein der Kunde trifft die Entscheidung, welche Zahlungsmöglichkeit er wählt. Überweisung oder Dauerauftrag sind keine verschiedene Zahlungsarten!


Hallo ADG4, jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.

Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.

Das ist ja auch nicht Voraussetzung und es ist auch nicht ersichtlich, dass @ADG4 das geschrieben hat. ;)
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Offline stromer51

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #19 am: 10. März 2014, 08:33:42 »
Hallo,

ob die  zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB  bei Vertragsschluss schon vorhanden war,
kann nur der Kunde selbst nachprüfen.

Bei almodo Energy war sie nachweislich bis zum 0ktober 2013 nicht enthalten.
Es bringt also gar nichts aus den neuesten AGB zu zitieren. Es gelten nur die AGB die auch zum Vertrag des Kunden gehören.  Neue AGB hat zB Almado bei den mir zur Verfügung stehen Verträgen vom 03.12.12
(schon beendet), 04.03.13 und 28.03.13 nicht versendet. (zusätzlich habe ich noch AGB am 20.09.13 abgespeichert. findus 14472 stellt in Antwort 8 fest das auch im Oktober 13 die Klausel noch nicht enthalten war.

mfg



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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #20 am: 10. März 2014, 12:22:53 »
Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.

Diese von Ihnen zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB dürfte unwirksam sein. Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt  -  Zitat (Auszug):
Zitat
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. ...
Allein der Kunde trifft die Entscheidung, welche Zahlungsmöglichkeit er wählt. Überweisung oder Dauerauftrag sind keine verschiedene Zahlungsarten!
Hallo ADG4, jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.
Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.
Das ist ja auch nicht Voraussetzung und es ist auch nicht ersichtlich, dass @ADG4 das geschrieben hat. ;)
@khh, da wäre ich mir nicht so sicher. Zu Beginn hat der Versorger wie in § 41 EnWG gefordert, die Bedingung ja erfüllt: "Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.".
Zitat
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung zu berechnen.

Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Aber wenn der Versorger nach der Kündigung für die fällige Zahlung eines Guthabens aus der Schlussrechnung die Zahlung mit Scheck nutzt, sollte er diese Zahlungsmöglichkeit mindestens auch dem Verbraucher ermöglichen. Als Betroffener würde ich diesem Versorger im Falle des Falles als faire Gleichbehandlung die Scheckzahlung für die Abschläge vorschlagen. ;)

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #21 am: 10. März 2014, 12:28:16 »
... Aber wenn der Versorger nach der Kündigung für die fällige Zahlung eines Guthabens aus der Schlussrechnung die Zahlung mit Scheck nutzt, sollte er diese Zahlungsmöglichkeit mindestens auch dem Verbraucher ermöglichen. Als Betroffener würde ich diesem Versorger im Falle des Falles als faire Gleichbehandlung die Scheckzahlung für die Abschläge vorschlagen. ;)

Das ist eine wirklich interessante Anregung! Den Vorschlag vielleicht auch noch mit dem Hinweis verbinden, dass die Scheckübersendung wg. großer Arbeitsbelastung leider immer die ein oder andere Woche Zeit erfordern wird.  ;D

« Letzte Änderung: 10. März 2014, 12:39:28 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #22 am: 10. März 2014, 13:50:05 »
Das ist eine wirklich interessante Anregung! Den Vorschlag vielleicht auch noch mit dem Hinweis verbinden, dass die Scheckübersendung wg. großer Arbeitsbelastung leider immer die ein oder andere Woche Zeit erfordern wird.  ;D
@khh, man braucht da nur genügend Fantasie. Alternativ würde ich nach der Kündigung als zweite Möglichkeit für die verbleibenden Abschlagstermine je einen Wechsel mit entsprechender Fälligkeit anbieten.  Die rechtzeitige Vorlage ist dann Sache dieses Versorgers.

Ironie beiseite, Zahlungen per Scheck sind in der heutigen Zeit eine Zumutung. Schon die Einlösung ist mit Arbeit und wohl auch mit Kosten verbunden. Solche Bedingungen sind nur ein weiterer Ausschlußgrund. Finger weg von solchen Versorgern!

Offline bolli

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #23 am: 11. März 2014, 07:47:35 »
... Zahlungen per Scheck sind in der heutigen Zeit eine Zumutung. Schon die Einlösung ist mit Arbeit und wohl auch mit Kosten verbunden. Solche Bedingungen sind nur ein weiterer Ausschlußgrund.
(Fettformatierung durch mich)

Soll Ausschluss gleich Kündigung heißen ? Wenn ja, ist festzustellen, der im geschilderten Fall der Zustand, dass nicht mehr per Einzugsverfahren abgebucht wurde, ja gerade erst nach der ordentlichen Vertragskündigung durch den Kunden erfolgte. Wenn er möchte, soll er diese doch bestätigen.  ;)  Und außerordentlich  kann der Versorger daher auch wohl kaum wegen der geänderten Zahlungsweise kündigen. Und warum sollte für den Versorger was anderes gelten als für den Kunden ? Dieses ist aus rein rechtlichen Gründen kaum ersichtlich.

Sollte der Begriff "Ausschlussgrund" die Bonusgewährung betreffen, ist wieder festzustellen, dass der Versorger selbst diesen Zustand herbeigeführt hat und des weiteren die Scheckzahlung selbst anwendet. Mit welcher Begründung sollte er sie beim Kunden als Negativum werten können, das eine Bonustreichung rechtfertigt ?

Finger weg von solchen Versorgern!
Dem kann man natürlich nur zustimmen !

Offline ADG4

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #24 am: 15. März 2014, 10:33:06 »
Hi an Alle!

ich habe nochmal meinen Vertrag ausgekramt:

Zitat
Die wesentlichen Vertragsdetails:

Tarif: Windkraft  6, 100% Ökostrom mit RECS-Zertifikat
Arbeitspreis: 23,38  Cent/kWh
Grundpreis: 6,63 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen immergrün!. Preise inklusive
gesetzlicher  Umlagen,  Abgaben,  Netzentgelte,  Boni  und  Steuern  per  Stand  1.  Januar  2012,
EEG-Umlage 2013 enthalten.

Jetzt stehe ich wieder auf dem Schlauch. Ich glaube mal irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass immergrün mal die Masche angewendet hat, dass der Bonus angeblich bereits in den Preisen eingerechnet war. Soll dies jetzt auch hier der Fall sein?

Grüße

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #25 am: 15. März 2014, 11:41:20 »
... ich habe nochmal meinen Vertrag ausgekramt:
Zitat
Die wesentlichen Vertragsdetails:
...
Bonus: 25 % inkl.
... Preise inklusive gesetzlicher  Umlagen,  Abgaben,  Netzentgelte,  Boni  und  Steuern ...
... Ich glaube mal irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass immergrün mal die Masche angewendet hat, dass der Bonus angeblich bereits in den Preisen eingerechnet war. ...
[Hervorhebungen in blau durch khh]

@ADG4,

dazu und auch zu Ihren anfänglich gestellten Fragen wurde hier viel (und manches überflüssige)
in den verschiedenen almado/365 AG-Threads geschrieben.
Lesen Sie es selbst nach, filtern Sie das Hilfreiche für sich heraus und handeln Sie zu gegebener Zeit entsprechend. 

Viel Erfolg !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 11:46:46 von khh »
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Offline berghaus

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #26 am: 15. März 2014, 11:52:29 »
@ADG4

Ja, hier wird oder wurde das heftig diskutiert
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.0

Und damit sie nicht so viel lesen müssen, hier in Kurzform:

Einige hier im Forum gehen davon aus, dass Almado hier einen Trick angewandt hat, den vorher im Internet versprochenen und auch bei einigen in der Bestellbestätigung zugesicherten Bonus bei der Vertragsbestätigung (25% Bonus inkl.) verschwinden zu lassen. Da hätten die Kunden eben nicht aufgepasst und den Vertrag so akzeptiert. (Vertrag ist Vertrag!)
Wäre das so, ist die logische Folge, dass, wenn der Kunde nicht kündigt oder die Kündigung nicht gelingt, der Grund- und Arbeitspreis  im zweiten Lieferjahr um ein Drittel höher ist, ohne dass es einer Ankündigung einer solchen Preiserhöhung bedarf. (Vertrag ist Vertrag)
Eine Schlussrechnung (25%Bonusinkl.), in der Bonus fehlt, sehen die Verfechter dieser Annahme als Beweis an.

Ich und viele andere sind der Meinung, dass Almado hier wie häufig den Bonus versuchsweise absichtlich weggelassen hat.

Es gibt noch keine Beispiele, in denen Almado behauptet hat, dass der Bonus doch in den Grund- und Arbeitspreis eingearbeitet ist.
Und gibt auch noch keinen Nachweis über Fälle, in denen der Preis im 2. Lieferjahr automatisch um ein Drittel höher ist.

berghaus 15.03.14
« Letzte Änderung: 15. März 2014, 12:03:20 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #27 am: 15. März 2014, 12:16:39 »
@ berghaus, Sie bemühen schon wieder den Leierkasten. Lassen Sie davon ab, es erübrigt sich! Das Thema ist ausdiskutiert!
Mit Ihren Diskussionsallüren sind Sie inzwischen am Rand der Unerträglichkeit angekommen! Mit Meinungsaustausch hat Ihr Gehabe nichts mehr zu tun! >:(

Offline berghaus

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #28 am: 15. März 2014, 14:12:31 »
@ Didakt

Mein Beitrag war doch ganz sachlich!

Viel länger hätte der Thread auch nicht werden müssen!

Sagen Sie doch einfach, was an der Darstellung in meiner Antwort #26  falsch ist, oder sagen Sie nichts!

berghaus 15.03.14

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #29 am: 15. März 2014, 14:28:16 »
@ADG4,

vergessen Sie besser, was @berghaus sich zusammenschreibt. Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.

Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!

In den verschiedenen almado/immergrün-Threads finden Sie Anregungen aus jüngster Zeit, wie man gegen die Bonusverweigerung Schritt für Schritt vorgehen kann.

Gruß, khh
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