Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ESB (Erdgas Südbayern)  (Gelesen 72803 mal)

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Offline scotti26

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #45 am: 02. Oktober 2006, 17:27:24 »
Hallo,
auch ich habe meiner Jahresrechnung wiedersprochen, habe meine Preise von Juni 2005 selbst berechnet und die nachzahlung mit Hinblick auf meine Aufstellung verweigert (hätte sogar was rausbekommen müssen). Meine Abschläge wurden meinerseits nach unten angepasst und werden nun monatl. überwiesen. Eine Mahnung auf die fälligen nachforderungen kam natürlich auch - habe der wiedersprochen.
Meine bedenken richten sich an die Zukunft. Der Versorger wird doch über kurz oder lang nicht einfach tatenlos zusehen wie alle seine Zahler Jahr für Jahr ihre Rechnungen kürzen. Was wäre der realistische Schritt, den ein Versorger gehen könnte, um an sein Geld zu gelangen?
Müssen wir uns fürchten?

ciao Mike

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #46 am: 02. Oktober 2006, 18:21:07 »
@scotti26,

Fürchten muß man sich nur in der Geisterbahn auf dem Rummelplatz :wink:

Bezgl. des weitewren Vorgehen waren hierzu schon mehrfach Threads darüber geschrieben worden.

Die Versorger müssen letztendlich klagen

oder was viel einfacher ist

die ausstehenden Beträge ausbuchen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #47 am: 03. Oktober 2006, 10:34:29 »
Hallo,
habe gestern eine "Information zur Entwicklung der Erdgaspreise zum 1. Oktober 2006" bekommen.

Was mit so einer schönen Überschrift umschrieben wurde, ist nichts anderes als die nächste Erhöhung der Erdgaspreise!  :evil:

Der Preis steigt bei ESB Eco von 6,44 auf 6,72 Cent  pro kWh. Danke!  
Grund: "...die Bezugskosten der ESB für Erdgas sind weiter gestiegen." :shock:
Natürlich gibt des ESB auch diesmal den Einkaufspreis "...nicht in voller Höhe weiter". Schön langsam müsste die ESB ja dann Pleite sein? :wink:  

Anschliessend gibt\'s noch Tipps zum Energiesparen. Man soll am Besten gleich einen neue Heizungsanlage kaufen oder mindestens einen Heizungs-Check durchführen. Toll!  :roll:

 :!:  Werde gleich mal wieder mit dem Standard Schreiben einen Widerspruch einlegen  :!:


Gruß
pommes24

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #48 am: 03. Oktober 2006, 10:53:03 »
@pommes24,

Euer Gaspreis bei der ESB Eco ist mehr als 1 Cent teuerer als bei uns.

Was ist das denn für ein besonderer Tarif, dass dieser so teuer ist?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lutz

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #49 am: 03. Oktober 2006, 11:55:37 »
@Cremer

Tarif        Verbrauch kWH/Jahr  Grundpreis/Monat   Erdgaspreis Cent/kWH
ESB-Eco   bis 15000 kWh/Jahr    6,61 €     /               6,72
ESB-Eco Plus bis 30000             13,17 €    /               6,19
ESB-Multi  bis 75000                  18,97 €   /               5,96
ESB-Multi Plus bis 132000          26,11 €   /               5,85
ESB-Multi Star bis 500000          32,60 €  /                  5,79

Preise incl. Märchensteuer!

Gruß
Lutz

Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #50 am: 04. Oktober 2006, 20:44:06 »
@Cremer:
Lutz war wohl schneller mit der Antwort....
... Es sind die aktuellen Preise ab 01.04.06.
Gruß
pommes24

Offline Mainburg

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #51 am: 12. Oktober 2006, 15:55:11 »
Hallo zusammen,

habe am 29.09. neuerlich Einspruch zur weiteren Gaspreiserhöhung zum 01.10.2006 eingelegt.

Heute am 11.10. kam der Dank auf meinen Einspruch und die Bestätigung daß mein Einspruch zur Kenntnis genommen wurde.

Es wurde auch mit Bedauern festgestellt, daß bisher keine Übereinstimmung gelungen ist (...wie denn auch?). Mich freut  :D , daß die ESB mittlerweile einen Hinweis von mir aufgenommen hat, künftig alle Briefwechsel einzustellen um unnötige Kosten zu sparen (...sehr löblich  :) ..., wird wohl bis auf weiteres nichts werden solange nicht auch die Nachrichten zu weiteren Gaspreiserhöhungen aufhören.... :x )

Ich wurde weiterhin informiert, daß die ESB auf die Erdgaspreiserhöhungen in der mir bekannten Form und Höhe und aus den daraus resultierenden Forderungen in voller Höhe besteht.

Neu für mich ist der Hinweis, daß es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshofes kommen soll.

Originalzitat:

"Hinsichtlich Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise informieren wir Sie darüber, dass es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof kommen wird, auf dessen Basis dann die strittigen Fälle zu regeln sind".

Was ist damit gemeint? Kennt das jemand?

Komisch finde ich die Formulierung ...Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise...  Meine Einsprüche richteten sich ja gegen die
Billigkeit der Höhe der Gaspreiserhöhungen (ich gehöre zu denen, die dem Versorger 3% Erhöhung zugestanden haben, jedoch nicht mehr...)

Bin gespannt, wie\'s weitergeht!


Viele Grüsse
an alle Mitstreiter...

Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #52 am: 25. Oktober 2006, 20:15:13 »
Hallo Zusammen,
auch ich habe diese Woche die Bestätigung für meinen Einspruch erhalten.

Wie bei "Mainburg" auch, gibts eine Information, dass es "im Dezember zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgrichtshof" kommen wird.


 :?: Was das wohl für eine Klärung sein wird ???????? :?:


Gruß
pommes24

Offline RR-E-ft

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #53 am: 25. Oktober 2006, 20:30:52 »
@Mainburg

20.12.2006

Verhandlung des BGH über Gaspreisurteil LG Heilbronn

Es geht nicht um die Klärung eines Sachverhalts, sondern von Rechtsfragen, die der BGH schon oft beantwortet hat.

Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #54 am: 28. Oktober 2006, 17:04:50 »
Hallo zusammen,

habe den gleichen Brief (siehe Mainburg, 12.10.2006) mit dem gleichen Text erhalten.
Also schauen wir was kommt.

Gruss
Helge

Offline MisterNP

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #55 am: 06. November 2006, 14:25:38 »
Hallo Zusammen,
habe nun per 26.10.2006 die 2. Mahnung erhalten.

"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an.
...
Hochachtungsvoll
Ergas Südbayern GmbH"

Und natürlich wieder die Möglichkeit zum Einzugsermächtigungsverfahren.

So, wohl wieder ein Standardschreiben, nachdem ich bereits auch das Schreiben erhalten habe mit der "höchstrichterlichen Einigung". Die versuchen es wohl auf zwei Wegen. Einerseits den gerichtlichen Weg und andererseits den einschüchternden.

Wie kann ich hierauf am besten reagieren. Es gibt ja das "Musterschreibenmahngebühren.doc", womit ich bereits auf die Erste Mahnung reagiert habe. Vor allem bezüglich der Einstellung der Zulieferung benötige ich Eure Hilfe. Worauf kann ich mich hier beziehen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Viele Grüße
Robert
MisterNP

Offline superhaase

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #56 am: 06. November 2006, 15:50:32 »
Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!

Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Lutz

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #57 am: 06. November 2006, 20:19:37 »
Hallo,
scheint ja Methode mit den Mahnungen zu sein.
Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.

Werde vorerst nicht reagieren.
Einspruch gegen Gesamtpreis und jeweilige Erhöhungen wurde gemacht. Ebenfalls Hinweis auf Aufrechnungsverbot und unrechtmäßige Mahnungen.
Das muss reichen!

Gruß
Lutz

Offline ESG-Rebell

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #58 am: 07. November 2006, 10:16:59 »
Zitat von: \"MisterNP\"
"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an. ...


Zitat von: \"superhaase\"
Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!

Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.


Bitte schick dem Kartellamt eine kurze Beschwerde über die Sperrandrohung.

Nachdem Herr Böge so glasklar festgestellt hat, dass Sperrandrohungen nach Billigkeitseinwand unzulässig sind und die AVBGasV in ihrer neuen Fassung in Kraft getreten ist, sollte jeder Gasversorger für jeden einzelnen Verstoß eins mit dem "Knüppel" übergezogen bekommen!

Gruss,
ESG-Rebell

Offline RuRo

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #59 am: 07. November 2006, 20:12:21 »
@ESG-Rebell

Rhetorische Frage:
Was meinst du mit "die AVBGasV in ihrer neuen Fassung"?

etwas das hier  :roll:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4687

Da geht es aber nicht um Tarifkunden, sondern um Kunden in der Grund- bzw. Ersatzversorgung
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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