Hallo zusammen,
habe am 29.09. neuerlich Einspruch zur weiteren Gaspreiserhöhung zum 01.10.2006 eingelegt.
Heute am 11.10. kam der Dank auf meinen Einspruch und die Bestätigung daß mein Einspruch zur Kenntnis genommen wurde.
Es wurde auch mit Bedauern festgestellt, daß bisher keine Übereinstimmung gelungen ist (...wie denn auch?). Mich freut
, daß die ESB mittlerweile einen Hinweis von mir aufgenommen hat, künftig alle Briefwechsel einzustellen um unnötige Kosten zu sparen (...sehr löblich
..., wird wohl bis auf weiteres nichts werden solange nicht auch die Nachrichten zu weiteren Gaspreiserhöhungen aufhören.... :x )
Ich wurde weiterhin informiert, daß die ESB auf die Erdgaspreiserhöhungen in der mir bekannten Form und Höhe und aus den daraus resultierenden Forderungen in voller Höhe besteht.
Neu für mich ist der Hinweis, daß es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshofes kommen soll.
Originalzitat:
"Hinsichtlich Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise informieren wir Sie darüber, dass es im Dezember voraussichtlich zu einer höchstrichterlichen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof kommen wird, auf dessen Basis dann die strittigen Fälle zu regeln sind".
Was ist damit gemeint? Kennt das jemand?
Komisch finde ich die Formulierung ...Ihres Widerspruches gegen die Billigkeit der Gaspreise... Meine Einsprüche richteten sich ja gegen die
Billigkeit der Höhe der Gaspreiserhöhungen (ich gehöre zu denen, die dem Versorger 3% Erhöhung zugestanden haben, jedoch nicht mehr...)
Bin gespannt, wie\'s weitergeht!
Viele Grüsse
an alle Mitstreiter...