Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ESB (Erdgas Südbayern)  (Gelesen 72802 mal)

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline jpo312

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #60 am: 09. November 2006, 17:08:57 »
Ging mir genauso.
Erst kam das Schreiben, das die ESB das Verfahren im Dezember abwartet und dann kam die 2. Mahnung, daß ich bis zum 11.11.2006 Zahlen soll, sonst wird das Gas gegen Zahlung eines Obulus von Euro 50,- abgestellt.

Die Hotline hat mich sehr schnell zu ihrer Vorgesetzten weitervermittelt, da ich gleich das Ultimatum gesetzt habe, sollte ich nicht innerhalb 3 Tagen die Rüchnahme der Sperrandrohung haben würde ich eine Einstweilige Verfügung erwirken, eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen und sämtliche Kosten welche mir durch Hotel etc entstehen in Rechnung stellen.

Die Vorgesetzte war schon vorsichtiger und versprach mir einen RR bis Montag. Dies war Donnerstag abend 18:10.

Am Freitag um 10:00 rief ein anderer Herr von ESB an und entschuldigte sich mehrmals, daß die Mahnung ein Fehler war und nahm alles zurück.

Ich habe es auch per mail bekommen.

Naja wer das mit dem Versehen glaubt, die versuchen es halt.  :lol:

Offline MisterNP

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #61 am: 13. November 2006, 11:43:56 »
Vielen Dank für die Tipps.

- Habe als Erstes das Landeskartellamt angerufen und die Sachlage geklärt. Die baten um das Schreiben von ESB. Hab ich ihnen zugeschickt. Noch kein Feedback

- dann hab ich gesehen, dass jpo312 angerufen hat, gute Idee. Ich bekomm jetzt auch, wie jeder andere auch, wenn er nicht doch schon überwiesen hat, ein Widerrufsschreiben.

Kein Wunder, dass die Preise steigern, bei der Verwaltungsstruktur!!

Danke für Eure Hilfe und Unterstützung.

lg
MisterNP

Offline Helge

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #62 am: 19. November 2006, 10:56:36 »
Hallo,

habe im wesentlichen den identischen Ablauf wie Lutz (siehe unten).

Zitat von: \"Lutz\"

Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.


Allerdings will man noch 2,50 € Mahngebühren.
Wobei ich schon einmal eine Mahnung erhalten hatte, die nach meinem Widerspruch wieder zurückgezogen wurde. Deshalb jetzt wohl wieder Mahnung Nr. 1

Ich denke, die haben in ihrem Computer solche Fälle nicht vorgesehen, so dass die Mahnungen quasi (jedes Quartal??) automatisch herausfallen.
Ich werde aber aus Prinzip wieder Widerspruch einlegen.

Gruss an an alle
Helge

Offline MisterNP

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #63 am: 21. November 2006, 10:10:07 »
Guten Morgen,

habe auch, nach meinem Infoschreiben an die Kartellbehörde, mal die ESB angerufen, die haben mir eine Email geschickt, in dem sie die 2. Mahnung widerrufen. Ebenso kam paar Tage später der schriftliche Widerruf. Und die Kartellbehörde hat sich auch gemeldet, die haben von der ESB die Nachricht erhalten, dass dies ein Versehen war und kein Gashahn zugedreht werden soll.

Alles im grünen Bereich......bis zur 3. Mahnung (die noch nicht da ist).

bis bald

MisterNP

Offline noedl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 24
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #64 am: 23. November 2006, 14:14:53 »
Hallo Mitstreiter,

habe das ESB-Schreiben auch an das Kartellamt weitergeleitet. Von dort bekam ich relativ schnell ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass was ESB betrifft nicht das Bundeskartellamt zuständig ist (weil es nur Bayern betrifft) sondern folgende Instanz, an die man mein Schreiben zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat:
Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft
-Landeskartellbehörde-
Prinzregentenstr. 28
80538 München
...und jetzt warte ich mal ab, was passiert...

Heute (30.11.06) die Antwort von ESB in Kurzform:

"Versehen" "irrtümlicherweise Mahnung" "keine Sperrung" "Entschuldigung"

Gruss Noedl

Offline Mainburg

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #65 am: 26. Dezember 2006, 15:28:45 »
Hallo zusammen,

ich habe bisher keine Sperrandrohungen von der ESB erhalten.

Dafür durfte ich mit Schreiben vom 14.12.2006 eine Senkung der
Gaspreise zum 01.02.2007 sowie eine neue Zusammensetzung der
monatlichen Abschlagsbeträge entnehmen. Dabei bleiben meine
Vorauszahlungsbeträge, die ich auf die Gaspreise vor der Erhöhung
zum Juni 2005 angewandt und "eingefroren" habe trotz der MWST-
Erhöhung auf 19% unverändert.

Der Nettogaspreis ist trotz der angepriesenen Senkung um netto
0,27 Cent/kWh ggü den Preisen von vor Juni 2005 um 23% höher
(mein akzeptierter Preis lag bei netto 3,90).

Frage  :?:  : Soll ich wie gehabt auch diesen gesenkten Preisen nochmal neu widersprechen?

Weiterhin schöne Feiertage,
Grüsse aus Mainburg

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #66 am: 26. Dezember 2006, 17:23:09 »
@Mainburg,

ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch, obwohl dieser mal eine Senkung ist.

Wichtig:
Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteiegerung[/b
]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Lutz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #67 am: 22. Februar 2007, 09:00:51 »
Aufgrund des milden Winters und durchgeführter Energiesparmassnahmen hat sich mein Gasverbrauch erheblich reduziert.

Eine kurze überschlagsmäßige Rechnung ergab, dass ich meine ohnehin schon reduzierte Abschläge weiter senken musste, um eine Überzahlung zu vermeiden.

Ich habe dies der ESB mitgeteilt und erhalte als Antwort, dass man die Reduzierung der Abschläge und meine Gegenrechnung zur Jahresabrechnung 2006 "bis auf weiteres akzeptiert".

Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".

Gruß
Lutz

Offline pommes24

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #68 am: 23. Februar 2007, 19:34:21 »
Hallo Lutz,
ich hatte Widerspruch auch gegen die Preissenkung wie von Cremer vorgeschlagen eingelegt:
Zitat von: \"Cremer\"

..ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch...


Darauf bekam ich von der ESB eine Bestätigung des Widerspruchs.
In dem Schreiben der ESB wurde mir eine Senkung der Abschlagszahlungen mit angeboten.
:?:  Ich weiß zwar nicht warum die ESB die Abschlagszahlungen von sich aus senken will, ich werden aber das Angebot annehmen :wink:
Vielleicht wegen des milden Winters ???

Natürlich war auch der gleiche Hinweis dabei:
Zitat von: \"Lutz\"
...
Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".


Gruß
pommes24

Offline Lutz

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #69 am: 28. Februar 2007, 08:24:01 »
Hallo pommes24,

habe mir nochmal den Schriftverkehr mit der ESB angeschaut.
Bei der Senkung des Abschlages bezieht sich die ESB auf dein (letztes?) Schreiben, wo du mit Sicherheit ja auch den von dir errechneten Abschlagsbetrag genannt hast.

Zitat
"erklären wir uns entgegenkommenderweise bereit, bis auf weiteres ... sowie Ihres Abschlages auf € xxx zu akzeptieren.
Zitat Ende

Deswegen schrieb ich ja "moderate Antwort des Versorgers"

Dann hoffen wir mal auf das letztinstandliche Urteil zur Anwendbarkeit des § 315 auf die Gasversorgung.

Gruß
Lutz

Offline Mainburg

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #70 am: 10. März 2007, 08:27:03 »
Hallo zusammen,

habe diese Woche ein Infoschreiben der ESB bekommen.
Darin heißt es

1. Hinweis auf die neue Gesetzgebung GasGVV und NDAV

2. Anpassung der Verträge wegen der neuen Gasversorgungs-
    verordnung.

Zu 2. wird insbesondere angekündigt, daß bis Ende März per Post die Vertragsänderung per Antwortpostkarte bestätigt werden müssen.
Wer das nicht tut, würde automatisch in eine neu eingeführte Preisgruppe ESB-Basis eingestuft und nach dieser abgerechnet werden.

Diese neue Preisgruppe "ESB-Basis" hat dann einen höheren Erdgaspreis, als die anderen nach Verbrauch gestaffelten Preisgruppen im ESB-Preis- system. Außerdem wären in diesem Preissystem keine Wahlleistungen wie ESB-Partner (Bonussystem für langjährige Kunden) oder ESB-Fix (Fixpreis) möglich.

Frage  :?:
- Zu was stimme ich eigentlich damit zu? Ist das über die Hintertür ein
  ausheben, um künftig keine Einsprüche mit Verweis auf die Unbilligkeit
  mehr einlegen zu können?
- Was sollte ich tun? Bestätigen oder nichtbestätigen und weiter Einspruch
  einlegen?

Ist das jetzt die höchstrichterliche Entscheidung, auf die seit letztem Jahr von ESB hinewiesen wird?

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #71 am: 10. März 2007, 19:10:16 »
@Mainburg

Eine Unterschrift ist überhaupt nicht erforderlich, da die neuen Verordnungen spätestens im Mai 2007 zur Anwendung kommen, sofern der Versorger nicht schon früher eine entsprechende Bekanntgabe vornimmt.

http://www.mkvdp.de/de/aktuell/StromGVV-GasGVV-in-Kraft-getreten.html
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #72 am: 10. März 2007, 23:06:54 »
@Mainburg,

unterschreiben Sie nichts und stimmen für nichts zu.

Auch eine vom Versorger angekündigte automatiche Rückstufung bei nicht Unterschreibe  in einen höheren Tarif ist damit unbillig.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline MisterNP

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #73 am: 22. März 2007, 08:15:11 »
Hallo Herr Cremer,
wenn ich mir den §§ 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV ansehe, steht da
(1) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Anschlussnehmer durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet über die Möglichkeit einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zu informieren. Die Anpassung ist in Textform zu verlangen. Der Netzbetreiber kann die Anpassung gegenüber allen Anschlussnehmern auch in der in Satz 1 genannten Weise verlangen. Im Falle des Satzes 3 erfolgt die Anpassung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1.

Wenn ich also Ihrer Empfehlung folge und mein Netzbetreiber auf sein Recht pocht, dann bin ich in dem teureren Tarif. Das ist nicht mein Wunsch. Könnten Sie bitte Ihre EMpfehlung weiter Ausführen, damit ich Ihre Empfehlung besser verstehen kann.

Vielen Dank im voraus

MisterNP

Offline manni12

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #74 am: 22. März 2007, 16:21:22 »
Hallo zusammmen,
Habe auch Schreiben von ESB mit Sondervertrag ab 01.05.07 mit neuem VARIO-Preissystem bekommen. Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1) Soll dieser Vertrag überhaupt unterschrieben werden?
2) Wie wirkt sich der NICHT-Abschluss auf mich aus? Gaspreis ab 01.05.07
3) Welche Auswirkungen hat dieser Vertrag auf mein laufendes Widerspruchsverfahren gegen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.01.06?
Für die Unterstützung im voraus herzlichen Dank.
:wink:  :wink:

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz