Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ESB (Erdgas Südbayern)  (Gelesen 71358 mal)

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Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #30 am: 12. August 2006, 19:29:18 »
Hallo,

Habe den gleichen Text auf meinen Widerspruch erhalten.
Leichte Variation:
Zitat
\"... Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben, können wir Ihnen nur mit der Senkung Ihres Abschlagsbetrages auf 75,00 € entgegen kommen. ...\"

Anmerkungen: Die 75€ haben ich der ESB vorgerechnet  (gemäß meiner Rechnung ist das mein Limit für den Abschlag seit Juli 2005).

Also folgt nun gemäß dem Rat von Herrn Cremer ein erneuter Widerspruch...
Wird langsam eintönig. :wink:

Gruss an alle Mitstreiter

Offline o_team

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #31 am: 20. August 2006, 17:02:14 »
Auch ich habe das Standardschreiben der ESB erhalten, allerdings mit folgender Variation:

Ich hatte im letzten Abrechnungszeitraum einen Minderverbrauch von ca. 7 % und habe mit meinem Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 bei der ESB daher die Kürzung meiner (bisherigen) Abschlagszahlung von 96,-- € auf 91,-- € beantragt.

Die ESB hat dem nicht entsprochen und besteht weiter auf einen mtl. Abschlag von 96,-- €.

Ich habe - wie empfohlen - erneut Widerspruch eingelegt, auf § 25 AVBV verwiesen und mitgeteilt, dass ich ab sofort nur noch 91,-- € überweisen werde.

Ich hoffe, dies ist so o.k. und warte gespannt auf die Reaktion der ESB.

Gruß

o_team

Offline noedl

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #32 am: 24. August 2006, 14:05:08 »
Hallo,
ich habe heute die erste Mahnung für den "Differenzbetrag" erhalten, der sich aus meiner Gasabrechnung und der von ESB ergibt. Was soll ich jetzt tun? Der Mahnung widersprechen? Die Mahnung ignorieren? Danke vorab für eine Hilfestellung und Gruss - noedl

Offline catweezle2000

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #33 am: 24. August 2006, 19:50:03 »
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe heute meine 1. Mahnung  :evil: von ESB erhalten. Bisheriger Werdegang:
- Widersprüche wegen Unbilligkeit seit Juli 2005
- jedesmal standartisierter Schriftverkehr seitens ESB
- Jahresabrechnung durch ESB ohne Rücksicht auf Widersprüche
- eigene Jahresabrechnung auf Basis Juli 2005 + 2% Sicherheitsaufschlag

Anschließend wurde von mir der Fehlbetrag unter Vorbehalt überwiesen. Gleichzeitig habe ich mit einer gesonderten Überweisung den Abschlag für Juli 06 überwiesen. ESB verrechnet nun den Abschlag auf die Forderung für den Abrechnungszeitraum 2005/2006, obwohl in meinem Schreiben und auch auf der Überweisung auf die Zuordnung der Zahlungen verwiesen wurde.

Hab ich da was falschgemacht und was nicht mitbekommen?

Weiter habe ich die Höhe der Abschläge gegenüber dem vorherigen Abrechnungszeitraum eigenmächtig gekürzt mit dem Hinweis, dass eine alternative Heizquelle eingebaut wurde (Holzofen) - stimmt natürlich auch. Darf ich das?

Bisher habe ich außer der Mahnung von ESB noch kein Schreiben bekommen. Werde wohl missachtet.

Bleibt standhaft und stark!
Gruß
Catweezle

Offline manni12

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #34 am: 24. August 2006, 19:51:49 »
Hallo,
mir geht es genau so, wie Euch allen. Habe auch das ganze Verfahren mit ESB Erdgas Südbayern durch. Mein Einspruch läuft seit der Gaspreiserhöhung zum 01.01.06 (Leider viel zu spät!!).
Habe die Jahresabrechung zum 30.06.06 entsprechend gekürzt (alten Preis berücksichtigt, Einzugsermächtigung widersprochen, überweise jetzt weiter den alten Abschlag)
Reaktion von ESB: Viel bla-bla und Versuch die Erhöhungen nochmal zu rechtfertigen;
Zusätzlich die Bemerkung: "Im Hinblick auf Ihren Widerspruch bestehen wir bis zur rechtlichen Klärung des Gaspreiswiderspruchs auf den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einer Kürzung weisen wir darauf hin, dass ensprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten sie in Verzug. Die Geltendmachung entsprechender Verzugsschäden behalten wir uns vor."

Heute habe ich von ESB die 1. Mahung über den Differenzbetrag erhalten.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll? Der Mahnung widersprechen? Mahnung ignorieren?
Wäre toll, wenn mir jemand Hilfestellung gegen könnte.
Vorab schon man herzlichen Dank und Gruß, manni

Offline catweezle2000

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #35 am: 24. August 2006, 21:30:38 »
Hallo Mitstreiter,

ich bitte um Entschuldigung, dass mein Beitrag nicht ganz vollständig ist. Hier noch ein Nachtrag:

Der 1. Mahnung ist ersichtlich, dass der Abschlag für 07/2006 einfach den Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung diese vermindernd zugeschlagen wurde. Damit wird nicht nur der neue Differenzbetrag zur Verbrachsabrechnung gemahnt, sonder gesondert aufgeführt auch der Abschlag für 07/2006. Dies, obwohl ich in meiner Abrechnung auf den Abschlag hingewiesen habe und auf der Überweisung ebenfalls "Abschlag Juli 2006" steht. Bereits mit Schreiben vom 23.07.05 wies ich darauf hin, dass "diese und künftige Zahlungen nicht mit dem nicht gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen sind (§ 376 BGB)."

Was soll ich tun? Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus. :evil:

Gruß und danke für jeden Tip
Catweezle

Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #36 am: 25. August 2006, 09:24:12 »
Hallo Zusammen,
auch ich habe mehrere Widersprüche gegen die Preiserhöhungen eingelegt und auch gegen die Jahresabrechnung.

Da ich die Jahresrechnung nicht voll gezahlt habe, habe ich nun eine Mahnung erhalten.
Gegen die Mahnung werde ich Widerspruch einlegen.
 
" Schau\'n ma\' mal " :wink:
 
Gruß
pommes24

P.S.
Zitat
...Das läuft doch auf Gashahn abdrehen hinaus...

Sperrandrohungen oder Gashahn abdrehen sind nur rechtens, wenn man gar nicht zahlen würde.
-> siehe auch im "Stadtwerke München"-Thread hier im Forum.

Noch zwei Infos:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4464&back_cont_id=1707
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

:!:  nicht einschüchtern lassen :!:
.

Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #37 am: 25. August 2006, 09:50:02 »
Hallo Zusammen,
jetzt gibts noch mal Neuigkeiten:  :o
Habe gerade beim ServiceCenter der ESB angerufen und war wohl nicht der erste; gleich die erste Frage:
ESB: "Sie haben eine Mahnung bekommen, obwohl sie Widerspruch eingelegt haben ?"
Ich: "JA !"
ESB: "Die Mahnungen gingen zunächst an alle. Wenn Sie nicht darauf reagieren, werden sie einen Brief erhalten. Wie es weitergeht und was wir machen werden, wisssen wir aber noch nicht. "
 :shock:

Na dann!
Ich schicke nun mal meinen Widerspruch gegen die Mahnung los.
Vorlage: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4493&back_cont_id=1707

Gruß
pommes24

Offline Mainburg

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #38 am: 26. August 2006, 10:06:53 »
Habe den Rat von Hr. Cremer vom 03.08 bezüglich meiner Schilderung zur Kürzung der Jahresabrechnung von ESB (siehe Beitrag vom 3.8) befolgt und erneut Widerspruch gegen die ESB-Darstellung eingelegt.

Wochenlang tat sich nichts bis ich gestern, 25.08, eine 1. Mahnung über den Differenzbetrag zzgl. 2,50 € Mahngebühren bekommen habe.

Habe die gleichen Fragen gehabt und sehe, daß es bereits vielen von Euch so ergangen ist.

Werde diesbezüglich auch sofort der Mahnung widersprechen und dann weitersehen!

Viele Grüsse an Alle,

Offline o_team

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #39 am: 26. August 2006, 14:27:19 »
Hallo zusammen,

auch ich habe von der ESB nun die erste Mahnung bekommen und werde dagegen mit dem empfohlenen Standardschreiben antworten.

Darüber hinaus mahne ich die ESB meinerseits nun an, denn die Verrechnung meiner Abschlagszahlungen mit meinen tatsächlichen Verbrauchskosten (Abrechnungspreis vom 07/2005-Zeitpunkt des 1. Einspruchs) ergibt eine Überzahlung zu Gunsten der ESB.
Diesen Betrag habe ich fällig gestellt und mahne ihn an. Im Falle einer Klage der ESB und meines möglichen Obsiegens kann ich den Betrag vielleicht doch noch (mit Zins und Zinseszins) zurückfordern.:twisted:

Gruß

o_team

Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #40 am: 26. August 2006, 16:53:59 »
Hallo,

bei mir ist es das gleiche Spiel: Die 1. Mahnung bezogen auf die Jahresabrechnung ohne Berücksichtigung der gezahlten Abschlagszahlung Juli zzgl. Mahngebühr ist eingetroffen.

Ich werde mit dem gleichen Standardtext erneut Widerspruch einlegen.
Da ich nach meiner Rechnung bezüglich dem Jahres-Abschluss Juli 2005/06 von ESB eine Rückzahlung zu erhalten habe, die einfach ignoriert wird, werde ich jetzt ebenfalls Mahngebühren in Höhe meiner Einschreibgebühren einfordern.

Also, schau\'n wir mal...

Gruss
Helge

Offline Lutz

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #41 am: 28. August 2006, 16:48:17 »
Hallo,

bei mir hat es mit der Mahnung etwas länger gedauert. Lag ja auch ein Wochenende dazwischen. Hatte heute Post von der ESB und habe mit dem "Standardschreiben zu Mahnungen" gleich geantwortet. Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

Gruß
Lutz

Offline Lutz

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #42 am: 30. August 2006, 10:45:32 »
Hallo,

nachdem vor 2 Tagen die Mahnung einging erhielt ich gestern einen "Infobrief", in dem man mir mitteilte, dass ich zukünftig für die termingerechte Überweisung der Abschläge selbst verantwortlich sei. Dabei mache ich das jetzt bereits seit einem Jahr!
Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich am Einzugsverfahren teilnehmen könne. Im Antwortschreiben auf meine korrigierte Jahresrechnung hat man mir noch mitgeteilt, dass zwar meine gekürzte Abschlagszahlung akzeptiert werde aber "es ist uns nicht möglich, Ihre Einzugsermächtigung auf frei gewählte Preise oder Abschläge zu beschränken".

Hier weiß wohl die linke Hand nicht, was die rechte macht!

Gruß
Lutz

Offline Douny

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #43 am: 05. September 2006, 10:12:05 »
Hi,

a) mal eine Frage zum Widerspruch gegen die Mahnungen: Im Endeffekt geht es doch nur um die Mahngebühr (bei ESB scheinbar 2,50 Euro), oder ? Ich frag mich nämlich, ob ich den Aufwand auf mich nehmen soll und gegen meine Mahung seitens ESB widersprechen soll, wenn\'s nur um 2,50 Euro geht.
Lieg ich falsch ?

b) nur als Info: bei mir wurde übrigens der auf den alten Preisen von mir selber berechnete neue Abschlagsbetrag akzeptiert (alte Preise bei letztem Jahresverbrauch)

Gruß,
 Douny

Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #44 am: 01. Oktober 2006, 10:16:46 »
Hallo alle,

Nur zur allgemeinen Information: Ich habe mit Datum \'September 2006\' neue Preise mit Gültigkeit ab 01.10.2006 von der ESB erhalten.
Ausser der neuen Preisliste und diversen Infos zum Gassparen kam nichts weiter.

Gruss
Helge

 

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