Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ESB (Erdgas Südbayern)  (Gelesen 72801 mal)

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Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #75 am: 22. März 2007, 22:24:05 »
@manni12,
@MisterNP,

wie H. Fricke in mehreren Threads bereits ausführte.

Keine Antwort auf die Vorlage von neuen Verträgen ist keine Zustimmung.


Also daher eine Ablehnung/Nichtanerkenntnis der Neuen Verträge

Sie können -müssen nicht- Widerspruch gegen den neuen Vertragsentwurf einlegen.

Bei der Jahresrechnung erstellen Sie einfach Ihre Jahresrechnung als Gegenrechnung mit dem alten Tarif und den alten Preisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Douny

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #76 am: 23. März 2007, 15:55:34 »
Hallo Hr. Cremer,

auch ich habe dieses Schreiben erhalten. Was mich ein wenig irritiert: Es steht dort der Satz \'Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe versorgen wir sie in diesem Fall (Anmerkung von mir: Man bestätigt nicht das neue Vertragsangebot) im Rahmen der Grundversorgung im Basistarif\'. Dieser ist der oben genannte höhere Tarif.
Mich verunsichert hier \'gesetzliche Vorgabe\'. Der satz hört sich für mich so an, als wenn es ein Gesetz geben würde, nach dem ich in einen Grundversorgungstarif gehen müßte, wenn ich das neue Vertragsangebot nicht annehme.
Und bei Gesetz versteh ich immer: Das gilt !

Interpretier ich den Satz falsch ?

Gruß,
 Douny

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #77 am: 23. März 2007, 16:27:41 »
@Douny,

bitte lesen Sie die Threads der vergangenen Wochen und informieren sich hier.

Nutzen Sie die Suchfunktion

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697
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Gerd Cremer
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Offline Douny

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #78 am: 23. März 2007, 17:53:20 »
Hm, bin ja mit der Suchfunktion genau auf diesen Thread gekommen, da es um die Umstellung bei ESB geht.

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #79 am: 23. März 2007, 21:52:28 »
@Douny,

man schreibt gerne "gesetzliche Vorgabe"

Es gibt drei Stufen
- Gestz
- Verordnung
- Regelungen/Regeln

Verordnungen sind nachrangig zu Gesetzen, da Gesetze durch den Bundestag/Bunderat gehen.

Regelungen sind nachrangig zu Verordnungen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline noedl

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #80 am: 27. März 2007, 16:16:41 »
@Cremer

Lieber Herr Cremer,
Die Gaspreise der neuen "Sonderverträge" (wie ESB das nennt) entsprechen in etwa dem alten Preissystem der ESB. Die neuen "Grundversorgungstarife" hingegen, in die man ja lt. ESB automatisch eingestuft wird, falls man den neuen Vertrag (und damit die genannten Preise) nicht akzeptiert liegen wiederum um ein gutes Stück höher, als die "Sonderverträge". Im Grunde genommen ist es also wieder eine Preiserhöhung, der ich -wenn ich Ihrer bisherigen Argumentation folge- abermals widersprechen sollte (wie bei jeder Änderung). Der letzte Preis, den ich akzeptiert hatte lag bei 3,70 Cent/kwh, der neue "Sondervertrag" liegt bei 4,54 Cent/kwh und der Grundversorgungspreis bei 5,20 Cent/kwh (alle Preise netto). Ich will mich aber nicht von ESB zu etwas drängen lassen (v.a. nicht in der vorgegebenen Zeitspanne), was ich später vermutlich bereue...
- Soll ich jetzt widersprechen oder nicht?
- Soll ich ESB überhaupt antworten?
Es kann ja nicht sein, dass ohne meine Reaktion eine Umstellung zu meinem Nachteil stattfindet, nur weil ich innerhalb von 14 Tagen nicht antworte, oder?

Danke vorab und Gruss - Noedl

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #81 am: 27. März 2007, 21:24:31 »
@noedl,

es wurde berits hier mehrfach dargelegt, dass ein passives Verhalten nicht als Zustimmung gilt.

Ich vertrete diue Ansicht - entgegen Herrn  Fricke - dass man schriftlich Widerspruch gegen die Trifänderung einlegen sollte.

So habe ich es bereits bei uns mit den SW KH im September 2006 getan.
MFG
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Offline dobe

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #82 am: 28. März 2007, 16:23:32 »
ESB Preissystem ab 1.05.2007

Hallo zusammen, Hallo manni12,

bin durch Zufall leider erst jetzt auf dieses Forum gestoßen!

Was sich hier im Internet und Forum abspielt, ist ja gigantisch, Tausende Endverbraucher kämpfen gegen 730 Energievertreiber (!) -  letztlich gegen 4 Konzerne !!

Habe auch dieses ESB-Schreiben am 23.3.2007 erhalten ! Dieses Schreiben ist ein Hohn !

1) Der Zweck des Schreibens:
 
Möglichst viele Verweigerer mit einer sog. Preissenkung !! in den Sondervertrag zu locken bei 12 monatiger Laufzeit und weiteren negativen Auswirkungen!!

2) Der Zeitdruck: 8 Tage Entscheidung bis 31.3.2007, einseitige Kündigung eines Vertrages!

3) Allein schon diese Aufmachung:

Oben dieser bunte verlockende „Vario“ „Sondervertrag“ mit „ kleinen Änderungen“ der Preisgruppen, Umwelttarif,  Grundpreis, Arbeitspreis, Fußnoten usw.

Unten dagegen der kleine schwarze Hinweis mit unkorrekten Angaben, geradezu lachhafter Staffelung der Preisgruppen, Preise (Ohne Einheiten), die teuerste Preisgruppe ab 6001 kWh (!) (welcher Spezialist hat dies alles berechnet !)

4) Die Wortwahl  „neue gesetzliche Verordnung“ „ neue gesetzliche Vorgabe“ „neues Vertragsangebot“ !! (mit Preiserhöhung) d.h. nur Druck ausüben

5) Die Bonus“Programme(?)“ gelten sogar rückwirkend (!) wie soll das funktionieren im alten Vertrag mit Preiserhöhung, Preissenkung, Verweigerern usw. neuen Vertrag neuen Preisen Verbrauchsmengen usw. – viel Spaß und Arbeit der ESB, den Gerichten usw.  

6) Sehr interessant für uns Verbraucher die 4-seitigen ergänzenden Bedingungen der Erdgassüdbayern der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) siehe auch Ersatzversorgung 4)!
Direkt lustig wirkt dazu das Berechnungsbeispiel in Preisgruppe  zB. Eco Plus.

Alter Vario-Vertrag  bis 1.5. neuer Vario-Vertrag (?!)

Weigert man sich den „Sondervertrag“ zu unterschreiben, wird man in den Basis-Vertrag gezwungen und mit einer über 2 %igen Preiserhöhung bestraft – ist das die  Ersatzversorgung !

Mit diesem Schreiben werden die Anwälte noch viel Arbeit bekommen!
Dies alles nach der riesigen Preissenkung zum 1.2.2007
Ob die einzelnen Passagen überhaupt juristisch haltbar sind, wagt man zu bezweifeln !!

Wir Verbraucher benötigen von der ESB keinen Vario, Sondervertrag, Bonus multistar Eco  Basis plus Fahr und spar, Partner usw. usw. (wer zahlt denn all dies?) sondern nur Erdgas mit einem korrekten realistischen Preis.
Fazit: Nichts unterschreibern – weiter verweigern !
Oder lt. RuRo: Leid hoids zam, sonst geht’s Recht nimmer lang.

Offline flupo

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #83 am: 29. März 2007, 15:54:34 »
Hat jemand einen Entwurf eines Antwortschreibens zum Widerspruch
auf die neuen Vertragsgestaltungen bei der ESB?

(das Standard Musterschreiben dient dazu ja nicht ganz, oder)

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #84 am: 29. März 2007, 20:42:05 »
@flupo,

eigentlich genügt das Musterschreiben voll und ganz.

Wichtig ist dabei, das man gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteigerungen Widerspruch einlegt.

Sie können ja, wenn Sie wollen, noch auf ESB spezifische Dinge widersprüchlich mit aufnehmen.

Informieren Sie sich bitte hier im Forum und auf www.energiepreise-runter.de
MFG
Gerd Cremer
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Offline Douny

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #85 am: 31. März 2007, 18:37:42 »
@Cremer: Jetzt bin ich doch ein wenig durcheinander. Ich bin nach Lesen der bisherigen Beiträge auch der Meinung, dass ich nicht widersprechen müßte und hab dies jetzt auch nicht getan (diese Meinung haben sie ja bisher vertreten). Jetzt bin ich ein wenig überrascht, dass sie doch der Meinung sind, Widerspruch einzulegen.

Gruß,
 Douny

Offline kamaraba

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #86 am: 31. März 2007, 19:36:47 »
@Douny

Ein Vertrag kommt nicht durch stillschweigen zustande. punktum.
Also einfach ignorieren. :lol:
Siehe auch hier:
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/gasmarkt_aid_51295.html

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #87 am: 02. April 2007, 19:51:21 »
@All:

Hallo Zusammen,
bin ja auch ESB Kunde und habe auch das neue tolle-super-spezial-angebot erhalten.
:lol:
Ich bin aber (wie die meisten hier) der Meinung, dass durch Stillschweigen kein neuer Vertrag mit einem höheren Tarif zustande kommen darf.
Daher: Ich habe diesmal nix an ESB geschrieben und sehe meine alten Vertrag als noch vollkommen gültig an.  

Gruß
pommes24


Zitat von: \"dobe\"

Oder lt. RuRo: Leid hoids zam, sonst geht’s Recht nimmer lang.

Bin Deiner Meinung !!!

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #88 am: 02. April 2007, 21:50:28 »
@Douny,

ich war und bin immer der Meinung, bei jeder Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen.

Also "gebetsmühlenhaft" den Widerspruch wiederholen.

Da haben Sie was falsch verstanden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline pommes24

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #89 am: 11. April 2007, 20:22:53 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Douny,

ich war und bin immer der Meinung, bei jeder Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen.

Also "gebetsmühlenhaft" den Widerspruch wiederholen.


Sehe ich nicht ganz so:
Das Schreiben von jetzt ist ja noch keine Preiserhöhung. Es ist ein Angebot für einen neuen Tarif.

Der Widerspruch kommt von mir erst, wenn ich auf einen anderen Tarif automatisch umgestellt werde.  :twisted:

Dazu erwarte ich von der ESB noch die schriftliche Mitteilung über meine Umstellung auf den Grundtarif und darauf wird mein Widerspruch folgen:
1. Widerspruch gegen den neuen Preis
2. Widerspruch gegen eine automatische Tarifumstellung (hatte ja bisher den Basis Tarif und den gibts ja auch im neuen System ;-)  )

Gruß
pommes24

 

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