Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ESB (Erdgas Südbayern)  (Gelesen 72799 mal)

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Offline noedl

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #90 am: 24. April 2007, 14:18:25 »
Hallo zusammen,

habe heute eine "Erinnerung" für das tolle ESB-Angebot bekommen - wieder mit neuer Frist bis 11. Mai. Werde mal wieder gar nichts machen. Ich gehe davon aus, dass mir ESB dann irgendwann eine Mitteilung zur Umstellung in den Grundversorgungsvertrag schickt - dann werde ich widersprechen...

Offline MisterNP

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #91 am: 26. April 2007, 08:52:22 »
Was haltet Ihr davon?

http//www.e-wie-einfach.de/privatkunden/gas/

Offline Lutz

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #92 am: 26. April 2007, 12:24:06 »
Nichts!

Offline RR-E-ft

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #93 am: 26. April 2007, 14:40:01 »
Erdgas Südbayern erkennt an, dass einseitig neu festgelegte  für den Kunden nur dann verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (so auch Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff. [ unter II. 2 b; insbesondere Fn. 44 und 46]), Gaskunden unter Berufung auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB Abschlagsforderungen und Rechnungsbeträge legitim kürzen können. 3.000 Kunden des Unternehmens gingen bisher so vor.

Die Geschäftsführer des Unternehmens äußerten sich demgemäß gegenüber dem "Merkur".


http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,787939.html?fCMS=1fdacd8ba25e36329d4c24a6e5c7eafe

Offline Douny

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #94 am: 02. Mai 2007, 13:17:09 »
Hi,

ich denke, jeder der bei ESB bisher widersprochen hat, hat auch einen solchen Brief erhalten, wie ich ihn am letzte Woche erhalten hatte. In dem Brief wird mir erstmalig offiziell mitgeteilt, dass ESB Verständnis dafür zeigt, dass aus meiner Sicht erstmal ein endgültiges Urteil abgewartet wird und ich deshalb meine Beiträge in eigener Verantwortung anpassen kann. Das ist ja schon mal nicht schlecht.

Allerdings geht ESB in dem Brief wiederum darauf ein, dass es gezwungenermaßen die Verträge wegen §23 GasGVV i.V.m. §115 Energiewirtschaftsgesetz anpassen muss. Und infolgedessen hat ESB eine Änderungskündigung ausgesprochen und beruft sich dabei auf §32 Abs.1 AVBGasV.

Damit hat es ESB jetzt doch wieder geschafft, mich zu verunsichern. Bisher bin ich entsprechend den Forumsbeiträgen so vorgegangen, dass ich den ersten Brief bzgl. der Umstellung auf neue Verträge vernachlässigt habe, da mein bisheriger Vertrag weiterläuft, wenn ich dem neuen Vertragsangebot nicht zustimme.
Nach Kombination der oben beschriebenen von ESB angeführten Paragraphen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob mein bisheriger Vertrag (Abschluß 05/2005) nicht doch einseitig gekündigt bzw. neu gestaltet werden kann. Wie im ersten brief wird darauf hingewiesen, dass ich bei Nichtantwort bis 11.5. nach dem höheren Grundversorgungstarif bezahlen muss. Gut, dies ist mir ja egal, solang meine Widersprüche alle korrekt waren und ich sowieso den Beitrag bezahle, den ich seit Mitte 2005 bezahle. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich einen Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen sollte.

Darum abschließend meine Frage: Wie geht ihr mit dem Schreiben um ? Ignorieren wie bisher oder Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen, wobei ich mir da garnicht sicher bin, ob dieser überhaupt gerechtfertigt wäre.

Gruß,
 Douny

Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #95 am: 05. Mai 2007, 11:59:27 »
Hallo,

ich denke ich habe das gleiche Schreiben erhalten. Ich sehe keine Grund, von meinem Einspruch abzugehen.  (siehe auch Beiträge oben)

Interessant ist folgende Passage im Text der ESB: "... Wir haben daher inzwischen die Änderungskündigung ausgesprochen, um das Versorgungsverhältnis auf Grundlage der bisherigen Bedingungen zum nächstmöglichen Termin zu beenden. ..." (Das Schreiben ist hanschriftlich unterzeichnet! Das ist die einzigste Passage im Text die auf eine Änderungskündigung oder Kündigung überhaupt verweist.) Das ist für mich der erste schriftliche Hinweise auf eine ggf. erfolgte \'Änderungskündigung\'. Dabei ist mir Unklar: Wurde so formal eine Änderungskündigung ausgesprochen oder was? Sollte ich der Änderungskündigung schriftlich widersprechen?

Im weiteren erfolgt nur die bereits hinlänglich bekannte, freundlich und länglich formulierte \'Drohung\', dass ich in den Grundversorgungsvertrag umgestuft werde, wenn ich die Karte nicht zurückschicke.

Allerdings habe ich fast zeitgleich \'Ergänzende Bedingungen der ESB\' zur Gasgrundversorgungsverordnung erhalten. Ob das alles OK ist kann ich als Nicht-Jurist kaum einschätzen. Im begleitschreiben ist davon die Rede, dass meine Gasversorgung zum 30.04.2007 endet, wenn ich nicht bis zum 11.05.07 den neuen Sondervertrag annehme. Das Wort Kündigung tauscht nicht auf. Das Schreiben ist nicht handschriftlich unterzeichnet.

Frage: Macht es Sinn in einem speziellen Schreiben, der Umstufung in diesen Sondervertrag zuzustimmen und im gleichen Schreiben den Widerspruch mit allen Randbedingungen (inkl. reduzierter Abschlagszahlung) aufrechtzuhalten?
Oder soll ich feststellen, dass so keine Kündigung zustande gekommen ist?
Oder mache ich einfach gar nichts, da mein Widerspruch gegen den Gaspreis und die reduzierten Abschlagszahlungen (wenn auch unter Angabe verschiedenster Gründe, das meine Chancen schlecht stehen) von der ESB akzeptiert werden.

Ich tendiere eigentlich zu letzteren, bin mir aber insbesondere wegen der jetzt von ESB genannten Änderungskündigung unsicher, da ich auf eine solche in meinen bisherigen Schreiben natürlich nicht eingegangen bin.

Offline Cremer

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #96 am: 05. Mai 2007, 20:44:30 »
@Helge,

nehmen Sie das letztere.

Wenn Sie schreiben wollen, auch dann das vorletzte Ihrer Darstellung (das keine Kündigung zustande gekommen ist)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Helge

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #97 am: 06. Mai 2007, 15:13:45 »
@Cremer,

Danke für den Hinweis. Nach dem Motto \'Reden ist Silber - Schweigen ist Gold\' werde ich vorerst keine Rückmeldung an die ESB senden.

Viele Grüße und schönes Wochenende
Helge

Offline falschblonde

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #98 am: 31. Mai 2007, 07:33:48 »
Hallo!
Dank der bayrischen Verbraucherzentrale habe ich dieses Forum gefunden und bin froh, dass ich offenbar doch nicht ganz allein kämpfen muss...
Also ich habe auch gegen den neuen Vertrag Widerspruch erhoben - auf Rat der Verbraucherzentrale hin.
Dann kam mit Datum 18.05. ein Schreiben der ESB zurück, daß am 13. Juni ein Gerichtstermin zur Klärung der Preise ansteht. Sie rechnen mit keiner Billigkeitsprüfung und überhaupt werden sie nicht ihre Kalkulationen offenlegen. Und außerdem rangierte die ESB auf Platz 410 von ca. 750 Versorgungsunternehmen und finden ihre Preise somit sehr wettbewerbsgerecht...   ?(
Aha. Toll.
Na, ich bin jetzt ja mal gespannt, was bei diesem Gerichtstermin rauskommt. Ich zahle nach wie vor die Raten vom Jahr 2005...
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline manni12

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #99 am: 17. Juni 2007, 15:33:04 »
Hallo zusammen!
Ich habe genau wie alle hier im Forum gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt und zahle seit dem 01.01.06 nur noch den \"alten\" Gaspreis. Die bisherige Jahresrechnung zum 30.06.06 habe ich unter Berücksichtigung des \"alten\" Gaspreises korrigiert und bezahlt.
Welche Auswirkung hat jetzt das Urteil des BVG vom 13.06.07 auf uns?
Müssen wir jetzt die entsprechenden Nachzahlungen leisten?? Welche Preise gelten jetzt für uns?? Wir soll man sich jetzt verhalten??
Wäre sehr dankbar, wenn ich dazu einige Hinweise und Tipps erhalten könnte.
Außerdem: Ich finde es verdammt traurig, dass nicht jeder Gaskunde, wie die Teilnehmer in diesem Forum, reagiert. Die meisten schimpfen und jammern über die hohen Gaspreise, aber die wenigsten unternehmen etwas dagegen und wehren sich.
Deshalb vielen Dank und vor allem viel Erfolg an alle, die sich wehren!!!
Herzliche Grüße an alle \"Erdgas-Rebellen\"
von manni12 aus Niederbayern.

Offline jpo312

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ESB (Erdgas Südbayern)
« Antwort #100 am: 17. Juni 2007, 18:03:07 »
@manni12

So sind wir deutschen halt. Jammern können wir aber bloß nichts machen, wir können ja doch nichts machen.

Ich warte jetzt erstmal meine Abrechnung ab und werde nur den Preis von 2005 zahlen. Sollen die mich doch erstmal verklagen dann sehe ich weiter.

 

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