Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 170153 mal)

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #150 am: 21. November 2006, 21:58:05 »
@svenschmi,

ja, nehmen Sie den Preis 2004, auch wenn es ein Sondertarif war.

Kündigung neín, sofern dieser Versorger der Netzinhaber ist und dann muss eine Weiterversorung gewährleistet sein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #151 am: 15. Dezember 2006, 08:01:34 »
Hallo, liebe Entega-Geschädigte,

in Ihrem "Hochglanzmagazin" Ausgabe 12/06 behauptet Entega doch allen Ernstes, einer der günstigsten Gasanbieter mit der niedrigsten Preissteigerung zu sein. Nachdem sich mein Lachkrampf nach 45 Minuten gelegt hat, habe ich die "Berechnung" genauer angesehen. Entega rechnet mit einem Verbrauch von 20.000 Kwh und - jetzt kommt´s - einer Verrechnungsleistung von 10 Kw. Welche halbwegs moderne Heizanlage, die einem Verbrauch von 20.000 Kwh genügen soll, entspricht denn dieser Vorgabe??? Bereits bei 11 Kw werden - ohne jegliche Mehrleistung von Entega - 76,56 Euro zusätzlich fällig (nach altem Tarif erst ab 30 Kw VL). Bei realistischen 18 Kw sind es bereits 125,28, bei aktuellen Anlagen mit ca. 24 Kw sogar 167,04. Damit rutscht Entega wohl wieder auf einen der ihr gebührenden "Spitzenplätze".

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Änderung der Tarifstruktur zum 01.08.06 ausschließlich der Verschleierung der bisherigen Preisentwicklung dient.

Also durchhalten, Leute, lasst Euch nicht irre machen.

Trotzdem ein schönes Wochenende

Napez :evil:

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #152 am: 15. Dezember 2006, 09:04:40 »
@Napez,

nur ruhig Blut  :wink:

Papier ist geduldig.

Sind doch nur Beispielrechnungen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #153 am: 15. Dezember 2006, 11:06:32 »
@ Cremer

Sicher ist das "nur" eine Beispielrechnug. Ich fürchte nur, dass viele Entega-Kunden diesen Unsinn auch noch glauben. Leider tummeln die sich nicht in diesem Forum der gut Informierten  :wink:.

Gruß

Napez

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #154 am: 27. Dezember 2006, 11:42:56 »
@Regina***
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.10.2006 um ca. 14:30 Uhr erhielt ich einen Anruf vom Emnid-Institut. Man wolle eine Befragung mit Kunden durchführen, die an die Entega telefonisch oder schriftlich in der letzten Zeit eine Beschwerde eingereicht haben.
...
Ihre Rückäußerung erwarte ich bis spätestens zum 30.11.2006.

Gab es schon Antwort von Entega.

Gruss eislud

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #155 am: 27. Dezember 2006, 16:43:35 »
Zitat
Strompreis-Abrechnung sorgt für Ärger
...Ohne Rücksprache, echauffiert sich H., der mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus lebt, sei man vom Familientarif auf den für ihn ungünstigeren Singletarif umgestuft worden. "Mit der Begründung, dass wir im September 2005 Widerspruch eingelegt hätten gegen den höheren Strompreis", schildert H. den Fall aus seiner Warte. "Sobald wir den Einspruch zurückziehen würden, würde man wieder mit uns sprechen, hieß es. Das ist Erpressung", empört sich der Mann....

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2651802

Offline Fabio

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #156 am: 27. Dezember 2006, 18:22:43 »
Zitat von: \"Napez\"
Hallo, liebe Entega-Geschädigte...


Hallo!
Betreffend der Gas-Endabrechnung - im Tarif der Grundversorgung, die den Zeitraum VOR dem 01.10.2006 abrechnet, und nach umfangreichem Widerspruchsschreiben gegen die Gaspreishöhe an sich (!) und Gaspreiserhöhung, schreibt ENTEGA folgendes:

"Mittlerweile liegen mehrere Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die bestätigen, dass die Preiserhöhungen der Energieunternehmen auf Grund der Steigerung der Bezugskosten zulässig sind. Die Urteile machen deutlich, dass die von Ihnen angemahnte "Billigkeit" (§315BGB) der Preise in diesen Fällen gegeben ist. Eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der zum 01. Oktober 2006 erfolgten Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb ENTEGA keine Monopolstellung hat.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch zurückzuziehen und die Abschläge sowie die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen und ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der bestehenden Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- und Prozesskosten führen könnte."

Meine Fragen:
1. Habe ich da irgendetwas verpasst?
2. Es gibt Urteile, auf die die Gasversorger sich rechtssicher und urteilsfest berufen können?
3. Ich kann also den Gasversorger mittlerweile frei wählen?

Das ALLES wäre mir völlig neu, lerne aber sehr gerne dazu! Wer hat da mehr Infos als ich, die diese Versorgerhaltung begründen können?

4. Und selbst wenn dies ALLES so wäre, wenn der hier betreffende Abrechnungszeitraum VOR dem 01.10.06 liegt, welche Auswirkung hätte eine Entscheidung, die den Zeitraum NACH dem 01.10.06 betrifft?
5. Wie viel ist, solange die Billigkeit der Preishöhe und -erhöhung nicht nachgewiesen wurde, überhaupt fällig? M.E. und nach intensiver Durchsicht der Beiträge hier, gar nichts, da ich ja den "billigen" Preis nicht selber errechnen oder schätzen kann, oder?

DANKE vielmals für die Aufklärung!

Allen mitlesenden "Rebellen" und Energieversorgern
eine gute Zeit "zwischen den Jahren"
wünscht

der Fabio

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #157 am: 27. Dezember 2006, 19:09:29 »
Ich habe einen ähnlichen Brief erhalten.
Das ist nur ein Einschüchterungsversuch.

zu 1. Nein, nichts verpasst, zumindest nichts zum Thema. :lol:

zu 2. Es gibt zumindest ein Urteil, vermutlich aber mehrere, in denen nur die Billigkeit der Preiserhöhungen und nicht des Gesamtpreises bemängelt wurde. Beispiel: LG Bonn - (8 S 146/05). Das Gericht sah sich deshalb nicht beauftragt, die Billigkeit des Gesamtpreises zu prüfen. Das Urteil ging zugunsten des Versorgers, ist aber, glaube ich, noch nicht rechtskräftig wegen Berufung.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4180&highlight=146

zu 3. Frei wählen, ist etwas übertrieben. Im Entega-Gebiet kann man mittlerweile auch zu GGEW. Siehe auch @Napez 10.11.2006 11:35 weiter oben.
Auf eine Monopolstellung kommt es nicht an, sondern auf eine einseitige Leistungsbestimmung.

zu 4. Die Frage stellt sich nicht.

zu 5. Bei einer Grundversorgung ist nichts fällig bis die Billigkeit nachgewiesen ist. Bei einem Sondervertrag ist zuerst mal der vertraglich bestimmte Anfangspreis fällig, sofern es einen gibt. Der Anfangspreis kann aber auch schon einseitg bestimmt sein und unterliegt damit auch eigentlich der Billigkeit. Auch hier wäre dann nichts fällig.
Siehe auch hier 22.12.2006 13:46: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4661

Gruss eislud

Offline Cremer

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« Antwort #158 am: 27. Dezember 2006, 20:30:43 »
@eislud,

richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)

Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.

Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fabio

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« Antwort #159 am: 27. Dezember 2006, 21:44:38 »
Zitat von: \"Cremer\"
@eislud,

richtig, es ist nichts fällig (Punkt5)

Trotzdem sollte man sich kritisch fragen, ob man weiterhin bereit ist, die Abschläge zu zahlen.

Wenn ja, dann auf alle Fälle gekürzt.


Ich bin auch der Meinung, dass nichts fällig ist, daher auch das entsprechende Schreiben des Versorgers, weil dieser genau dieses Problem hat, dass er immer noch auf den abgerechneten Betrag wartet. Wer möchte aber schon einen unbilligen Preis zahlen...?

Ein Abschlag steht im übrigen nicht an, da es um die Abschlußrechnung ging/geht!

Offline Cremer

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« Antwort #160 am: 27. Dezember 2006, 23:06:49 »
@Fabio,

um so besser !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fabio

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« Antwort #161 am: 30. Dezember 2006, 11:29:33 »
ENTEGA erhöht zum 01. Jan. 2007 erneut die Stromtarife

...um 4%, und das exklusive der Mehrwertsteuererhöhung!

Details vgl. hier:

Echo-Online vom 29.12.06:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=419979

Echo-Online vom 30.12.06:
http://www.echo-online.de/service/detail.php3?id=113218

ENTEGA-Preisinfo:
http://www.entega.de/privatkunden/strom/preise/darmstadt_suedhessen_mainz/index1.php#tarif1

So verschafft sich dieser Energieversorger ein verspätetes Weihnachtsgeschenk. Ohne mich! Der nächste Widerspruch lässt grüßen.

Gruss,
der Fabio

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #162 am: 05. Januar 2007, 12:01:13 »
Zitat von: \"Fabio\"


Hallo!
Betreffend der Gas-Endabrechnung - im Tarif der Grundversorgung, die den Zeitraum VOR dem 01.10.2006 abrechnet, und nach umfangreichem Widerspruchsschreiben gegen die Gaspreishöhe an sich (!) und Gaspreiserhöhung, schreibt ENTEGA folgendes:

"Mittlerweile liegen mehrere Urteile von unterschiedlichen Gerichten vor, die bestätigen, dass die Preiserhöhungen der Energieunternehmen auf Grund der Steigerung der Bezugskosten zulässig sind. Die Urteile machen deutlich, dass die von Ihnen angemahnte "Billigkeit" (§315BGB) der Preise in diesen Fällen gegeben ist. Eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil aufgrund der zum 01. Oktober 2006 erfolgten Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb ENTEGA keine Monopolstellung hat.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Widerspruch zurückzuziehen und die Abschläge sowie die Jahresrechnung nicht zu kürzen, da wir ansonsten die fehlenden Beträge anmahnen und ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies für Sie - aufgrund der bestehenden Rechtsprechung - zu nicht unerheblichen Gerichts- und Prozesskosten führen könnte."



Das ist der Entega-Standardbrief, mit dem wohl auf ziemlich dümmliche Weise versucht wird, Querulanten einzuschüchtern. Genau den Text habe ich auch bekommen, sogar schon mehrfach. Ich habe mir erlaubt, um den Nachweis eines einzigen rechtskräftigen Urteils im Sinne der Entega zu bitten. Wie erwartet ohne jegliche Resonanz. Entega behauptet ja auch, das Bundeskartellamt hätte ihre Preise nicht beanstandet. Das ist eine glatte Lüge. Warten wir mal ab, was der BGH sagt.

Hoffentlich tut sich bald was auf dem Energiemarkt (bislang einziger verfügaber Wettbewerber ist die GGEW).

In diesem Sinne, ein erfolgreiches und kämpferisches 2007

Napez

Offline Monaco

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #163 am: 05. Januar 2007, 13:03:07 »
@Napez

Sehen Sie es doch einmal positiv. Wenn Ihr Versorger nicht besseres aufbieten kann, als diese Halbwahrheiten, dann sollten Sie der Sache doch gelassen gegenüber stehen.

Ihr Versorger schreibt wenigstens noch (sinngemäß): "können ihnen Gerichtskosten entstehen". Andre Versorger sind sogar so dreist, das "können" gleich wegzulassen.  


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #164 am: 08. Januar 2007, 08:05:40 »
Hallo zusammen,

Entega brüstet sich bereits auf seiner Homepage, im o.g. Presivergleich besonders gut abgeschnitten zu haben. Wie sie jedoch darauf kommen, bei einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kwh (Einfamilienhaus) unter den Top Ten zu sein, weiß nur Entega selbst. Der errechnete Nettopreis von 1.039 Euro reicht für Platz 32 (Rabatte gewähren auch andere). Im übrigen stimmt dieser Preis nicht, zumindest lässt es sich nicht nachvollziehen. Möglicherweise wurde vergessen, die Kosten für die Verrechnunsgleistung zu berücksichtigen. Nimmt man eine VL von 18 kw an (sicher nicht unrealistisch, moderne Heizungen haben wesentlich mehr), ergibt das einen Preis von 1.084 Euro (netto). Damit rutschen wir dann ab auf Platz 94. Bei 711 Vergleichsanbietern sicher gar nicht mal schlecht, aber bei der Wahrheit sollten wir doch bleiben, Entega, oder?! Letztlich zeigt der Vergleich auch nur, dass es bundesweit durchaus unverschämtere Energielieferanten gibt, allerdings nicht in Hessen. Wenn Entega ein so günstiger Lieferant ist, warum zeigen sie dann nicht ihre Kalkulationsgrundlage?

 

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