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Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 164362 mal)

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Offline TWU

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #120 am: 31. August 2006, 09:50:28 »
Hmm,
keine Resonanz, kann mir dann wenigstens jemand einen Verein oder eine Beratungsstelle für den Landkreis DA-DI empfehlen, wo ich das ganze mal persönlich von A-Z durchgehen kann?

Danke

twu

Offline stromdesigner

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #121 am: 31. August 2006, 11:09:53 »
Bitte lese doch  erstmal die FAQ durch.

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #122 am: 01. September 2006, 12:40:01 »
@ TWU

Ich habe auch nur aus der Presse von der Tarifänderung der Entega erfahren und sofort formell widersprochen. Dies führt lt. Entega zu einer Abrechnung nach - für mich sehr ungünstigem - Basistarif. Meine Gegenrechnung wird aufgrund meines Widerspruchs gem. §315 BGB ohnehin nach altem Tarif und Preis von 2004 erfolgen.

In den neuen Tarifen wird die VL bereits ab 11 kw wirksam. Die VL ist die Spitzenleistung des Heizkessels. Die Berechnung führt in sehr vielen Fällen zu einer Kostenerhöhung.

Es ist sicher kein Fehler, dem Tarifwechsel zu widersprechen. Bezüglich der Rechtsgrundlage zu so einem einseitig verordneten Tarifwechsel müssen Juristen etwas sagen.

Offline TWU

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #123 am: 01. September 2006, 16:15:33 »
Danke, dann muss ich mal meinen VL - Wert eruieren

Zitat von: \"Napez\"
@ TWU

bezüglich der Rechtsgrundlage zu so einem einseitig verordneten Tarifwechsel müssen Juristen etwas sagen.
 -  das hatte ich mir auch gewünscht

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #124 am: 05. September 2006, 18:22:30 »
Entega wird lästig. Habe heute wieder eine Mahnung über einen sagenhaften zweistelligen Betrag erhalten, den ich bis zum erbrachten Nachweis der Billigkeit der aktuellen Presigestaltung natürlich nicht bezahlen werde.

Wie das Leben so spielt, liegt zeitgleich ein Werbebrief der GGEW mit durchaus interessanten Tarifen im Briefkasten. Hat schon jemand bei denen abgeschlossen? Ich bin im Moment nicht uninteressiert, würde aber gern auch andere Meinungen lesen.

Gruß

Napez

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #125 am: 05. September 2006, 18:48:31 »
Offenbar haben die zur Zeit nicht nur Ärger mit vielen Kunden, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft:

 http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=34892&pm=1

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #126 am: 06. September 2006, 00:15:04 »
Hallo Zusammen,

seit längerem habe ich Einspruch gegen die Preiserhöhungen und die Preishöhe an sich erhoben und habe eine Gegenrechnung und eine Abschlagsanpassung anhand der Preise von 2004 durchgeführt. Nun flattert mir eine Mahnung inkl. Mahngebühren ins Haus mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Hier wird behauptet, dass die Preishöhe gerechtfertigt ist und $315 nicht zum tragen kommt, wie zwischenzeitlich viele Gerichtsurteile beweisen.
Außerdem wurden die neuen Tarife zum 1.8 bekanntgegeben, und das immerhin schon Anfang September ;-)
Außerdem wurde die berühmte Tortengrafik mitgeschickt, welche einer Billigkeitsprüfung aber nicht angemessen und ausreichend ist, oder?

Wie soll ich nun auf die Mahnungen reagieren?
Sollte man Widerspruch gegen die Tarifumstellung einlegen und den alten Preis weiter für die Berechnung ansetzen?

Gruß
Sven

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #127 am: 06. September 2006, 07:50:12 »
@ swenschmi

Offensichtlich führt Entega zur Zeit eine automatisierte Mahnaktion durch (man hat ganz einfach die Mahnsperre heraus genommen). Ich bezweifle, dass sie tatsächlich ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Ich habe entsprechend meine Rückforderung gemahnt, ebenfalls mit 2,50 Euro Mahngebühr und ebenfalls mit der Androhung des Mahnverfahrens. Mal sehen was passiert. Zahlen werde ich mit Sicherheit vorerst nicht.

Der Tarifänderung habe ich bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme widersprochen, da sie in meinem Fall sogar bei Annahme der aktuellen Preise des alten Tarifs zu einer Kostenerhöhung führen würde. Angeblich ist es aus "technischen Gründen" nicht möglich, den alten Tarif weiter zu führen.

Entega wird nicht müde zu behaupten, dass aufgrund einer "Vielzahl von aktuellen Urteilen" die Billigkeitsüberprüfung gem. §315 BGB nicht greifen würde. Frag doch mal nach einem rechtskräftigen Urteil, welches exakt auf Entega übertragbar ist. Auf die Antwort bin ich gespannt.

Ich denke jetzt ernsthaft über einen Wechsel zu GGEW nach. Auf jeden Fall lasse ich mir ein Angebot machen. Vielleicht ist es ja das, was Entega bezweckt. So wird man unbequeme Kunden los.

Also fleissig weiter kämpfen und auf keinen Fall einschüchtern lassen.

Gruß

Napez

Offline Monaco

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #128 am: 06. September 2006, 10:29:17 »
@napez

Schließen Sie nicht voreilig einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter! Die Konditionen werden sicher schlechter sein, als die bisherigen (Stand 2004- oder noch frührer) ihres derzeitigen Versorgers.

Das §315 BGB in einigen der letzten Entscheidungen keine bedeutende Rolle mehr spielte, liegt vorwiegend daran, dass es auf die Billigkeit der Preise oft gar nicht mehr ankommt (siehe nur Bremen, Berlin, Dresden, Leipzig), weil die Preisanpassungsklausel (nach §307 BGB) unwirksam ist.

Da anzunehmen ist, dass fast alle Versorger derzeit unzulässige Preisklauseln benutzen, könnte auch ihre Unwirksam sein. In diesem Fall käme es auf §315 BGB gar nicht mehr an.

Mit einem neuen Vertragsabschluss akzeptieren Sie jedoch die dann geltenden Konditionen und könnten frühestens der nächste Erhöhung Widersprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #129 am: 12. September 2006, 12:49:46 »
Hallo zusammen,

ich habe mich erdreistet, bei Entega nachzufragen, wieso ihr Mitbewerber GGEW in der Lage ist, ihren Gaspreis um 11% zu unterbieten. Hier die Antwort:

"Sehr geehrter ..., die ENTEGA bietet Ihnen Transparenz in den Tarifen. Wir haben zum 01.08 unser Tarifsystem gestrafft. So gibt es nur noch 2 Tarife und dazu unser Rabattsystem. Unsere Philosophie ist es, dem Kunden, der uns in der Betreuung weniger Aufwand bereitet, zu entlasten. Das tun wir mit unserem Rabattmodel. Beim Rabattmodel bsp. Einzugsermächtigung spart der Kunde 17,40 jährlich. Wenn Strom und Gas oder Wasser auf einer Rechung abgerechnet werden, erhalten Sie sogar 34,80 Euro jährlich als Rabatt. Dieser Rabatt ist übrigens höher als es beispielsweise ein Wettbewerber in der Region anbietet, z. B. das GGEW. Wir verfolgen diese Philosophie konsequent. So wird es in Kürze einen Rabatt für Online und das Energiesparprogramm geben. Weitere Rabatte sind angedacht. Auf den ersten Blick zahlen Sie ggf. weniger. Dafür müssen Sie sich aber für 2 Jahre binden, falls Sie das Angebot des GGEW ansprechen wollen. Und das zu einem Zeitpunkt, da der Wettbewerb gerade erst beginnt. Wir verfolgen unsere Preisphilosopie konsequent weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihre ENTEGA-Kundenbetreuung"

Was beweist, es gibt keine dummen Frage, sehr wohl aber dumme Antworten. Das Entega mit der neuen Tarifstruktur vor allem sparsame Verbraucher mit - möglicherweise - etwas überdimensionierten Heizanlagen abzockt, darauf weisen sie natürlich nicht hin. Ich hoffe nur, dass ihnen die Kunden in Heerscharen davon laufen.

Im übrigen soll Entega seine Preisphilosophie nicht nur konsequent weiter verfogen, sondern endlich offenlegen.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #130 am: 12. September 2006, 14:08:00 »
@Napez,

es könnte sein, dass dieses (geplante) Rabattierungssystem gegen den Artikel 82 der EU-Verfassung verstößt.

Ich habe momentan nicht die Zeit dies zu überprüfen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #131 am: 24. September 2006, 14:16:20 »
Hallo Cremer,

konnten Sie mittlerweile nachprüfen, ob dieses Rabattierungssystem der Entega gegen den Artikel 82 der EU-Verfassung verstößt?

Immerhin ist dieses Rabattierungssystem nicht nur geplant, sondern wird bereits tatkräftig durch die Entega umgesetzt, die ihren Kunden Unterschriften für das Einverständnis abfordert. Habe selbst vor kurzem einen solchen Brief erhalten.

Und ist es rechtens, dass die Entega eine Einmalzahlung fordert, damit die Preisgarantie (in diesem Fall für Strom) bis zum 30.06.2007 gewährt wird?
IMHO ist das doch nichts anderes als eine (versteckte) Energie-Grundpreiserhöhung!

Und noch eine Frage:
Ist es überhaupt rechtens, erst IM NACHHINEIN über eine Tarifänderung zu informieren? (IMHO nämlich nicht, dem Kunden muss genügend Zeit zum Widerspruch oder zum Wechsel gegeben werden).

Falls die Angelegenheit zu heikel fürs Forum ist, bitte per PM.
Bin nach wie vor am Kämpfen mit Entega.

Danke und viele Grüße
Regina

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #132 am: 04. Oktober 2006, 19:01:56 »
Von Kundenflucht, Angstkampagne und Rechtsstreitigkeiten ...

 :roll:


Entega unterliegt im Streit zwischen südhessischen Energieversorgern

dpa-Meldung, 30.09.2006

Darmstadt - Im öffentlichen Streit zwischen südhessischen Energieversorgern hat die Bensheimer GGEW Bergstraße AG am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt einen Etappensieg errungen. "Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Entega KG wurde stattgegeben", sagte eine Sprecherin des Gerichts. Demnach darf Entega, eine Tochtergesellschaft der Darmstädter Heag Südhessische Energie AG (HSE), ab sofort nicht mehr behaupten, dem Konkurrenten drohten "mögliche Versorgungsengpässe im Winter". Mit dieser "Angstkampagne" habe Entega Kunden der Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) abwerben wollen, hieß es am Freitag in Bensheim.


 Die GGEW hatte für den Fall der Zuwiderhandlung beantragt, ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft an den Entega-Geschäftsführern zu vollstrecken. Das Landgericht sei den Anträgen der GGEW AG in allen Punkten gefolgt. GGEW-Vorstand Peter Müller warf dem Wettbewerber vor, "mit gezielten Falschmeldungen und windigen Spekulationen Verbraucher an der Bergstraße einzuschüchtern". Dies zeige "die Angst aus Darmstadt vor der Flucht weiterer Kunden".

Die GGEW will sich für die Heizperiode 2006/07 rund 20 Prozent ihrer Gasmengen von Entega liefern lassen. Grund dafür sei eine noch bis 2008 gültige Mindestliefervereinbarung, teilte das Unternehmen in Bensheim mit. "Zu Monopolzeiten mussten wir das ganze Erdgas von unserem Vorlieferanten aus Darmstadt kaufen", sagte Müller. Die Entega hatte aus dem Lieferantrag abgeleitet, die GGEW habe möglicherweise nicht genügend Gas zur Verfügung und dies öffentlich mitgeteilt.

Die Entega-Mutter HSE nahm das Urteil am Freitag gelassen entgegen. "Wir kennen den Wortlaut des Urteils noch nicht. Aber wir haben alle unsere Klagen zurück gezogen und die Rechtsstreitigkeiten beigelegt", sagte ein Sprecher. Leider habe der Wettbewerber ein Fair-Play-Angebot nicht angenommen. "Der Gegenvorschlag hätte in der Abschaffung des Wettbewerbs gegipfelt, denn er wäre beinahe einer Preisabsprache gleich gekommen." Die HSE wolle nicht die Gerichte, sondern den Markt entscheiden lassen.

Seitdem die beiden Unternehmen an der Bergstraße und anderen Teilen Südhessens in Konkurrenz zueinander stehen, entwickelte sich ein harter Preiskampf begleitet von öffentlichen Kampagnen. Da es dabei nicht nur um die eigenen Stärken, sondern auch um angebliche Schwächen des Mitbewerbers ging, folgte eine Reihe von gegenseitigen Unterlassungsklagen.

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #133 am: 26. Oktober 2006, 13:14:42 »
Hallo,

hatte am Dienstag einen Anruf vom Emnid-Institut (ob es nun wirklich das Emnid-Institut war, kann ich nicht nachprüfen, mein Tel. zeigt die Nr. nicht an). Sie führten eine Umfrage bei Entega-Kunden durch, die in der letzten Zeit eine Beschwerde bei der Entega -entweder mündlich oder schriftlich- eingereicht hätten und hätten ein paar Fragen an mich.

Da es mir im Moment sowieso nicht gut geht, habe ich gesagt, dass ich für derlei Umfragen nicht zur Verfügung stehe und aufgelegt.

Außerdem: Traue keiner Umfrage, deren Ergebnisse du nicht selbst geschönt hast ...

Fazit für mich:
Entega hat meine Daten (welche Daten genau?) an Emnid (wenn es denn Emnid war) weitergegeben, ohne mich vorher zu fragen oder Bescheid zu sagen.
IMHO ist das unzulässig.

Was kann ich tun bzw. was sollte ich tun?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline EntegaRebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #134 am: 31. Oktober 2006, 09:06:12 »
liebe mitstreiter im geiste,

ich habe nach widerspruch und nichtzahlung jetzt die erste mahnung auf dem tisch, inkl. mahngebühren und androhung einen gerichtlichen mahnverfahrens beim zuständigen amtsgericht. Dazu habe ich 3 Fragen:

1.) wer hat hier schon erfahrungen?

2.) ist schon jemand von euch gerichtlich gemahnt worden?

3.) muss ich auf das schreiben mit einem gegenschreiben reagieren?

danke vorab...

p.s. bei mir geht es um einen betrag von mehr als 300 Euro

 

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