Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 164358 mal)

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Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #105 am: 11. August 2006, 00:27:39 »
Oha - das ist brandneu (ich hatte am 06.08.2006 die ENTEGA-Urteilsauflistung als PDF gedruckt/zwecks Weiterleitung, da war das Urteil noch nicht aufgeführt)

Warum ich aber überhaupt hier im Forum reingeschaut habe ...
Wegen einer ganz anderen Sache bin ich gerade auf eine ENTEGA-Seite gestossen, auf der die ENTEGA ihre Berechnung der Abschlagszahlungen erläutert ... für Strom ... aber auch für Gas
Da das schon öfter mal gefragt wurde (und auch mir bisher ein Rätsel war), hier der Link (Titel \"fairer Abschlag\"):
http://www.entega.de/privatkunden/strom/rechnung/abschlagsermittlung/index.php

kleine Anmerkung
Zitat
... oder ... anhand ... \"der Kundenangaben\"

DAVON wollte die ENTEGA aber rein gar nicht wissen, als ich im Frühjahr 2005 = zu Beginn unseres ENTEGA-Gas-Bezugs mit der ENTEGA über eine Reduzierung der geforderten Abschläge diskutiert habe, weil mir die verlangten 85 Euro doch SEHR hoch vorkamen.
Laut ENTEGA: \"üblicher Ansatz für ein Reihen-Mittelhaus\"

ERGEBNIS:
geforderte (und brav gezahlte) Vorauszahlungssumme 2005: 850,00 Euro
Abrechnungsbetrag lt. verlangten Preisen/Preisabrechnung ENTEGA: 386,59 Euro  :x ... soviel also zu \"fairer Abschlag\"  :evil:

Da fällt mir ein ...
    mit einer Frau Bensheimer hatte ich damals gesprochen
    Gradzahltage oder Heizmonate/Nichtheizmonate war für die etwas völlig neues  
    und auch von \"den jahreszeitlichen Schwankungen, denn im Winter benötigen Kunden in der Regel mehr Energie als im Sommer\" hatte diese Dame noch nie etwas gehört
    (wir hatten zwar ab Mrz \"übernommen\", sind aber erst im Juni wirklich  eingezogen )
    [/list:u]... ich hatte dieser Dame damals ja sogar eine kleine Wette vorgeschlagen, nämlich dass nach meiner Einfachst-Berechnung (Abschläge für 6 Heizmonate, Verbrauch aber nur in 3 Heizmonaten) dann wohl mit einer Erstattung von ca 3 bis 6 Abschlägen zu  rechnen sei.
    Huhu Frau Bensheimer  :D  ... sehen Sie, das  kam dann ja sogar fast mit
6 hin !!!
War doch echt fair ... von uns als Kunden gelle?!

Die kleine Anmerkung wurde doch etwas länger ... aber ich habe mich auch ohne Widerspruch/Preiserhöhungen in der kurzen Zeit schon sooo über die ENTEGA geärgert.
Ich hoffe, ihr verzeiht meinen Ausbruch.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #106 am: 11. August 2006, 07:32:02 »
@Merit,

Der Modus für Berechnungen von Abschlagzahlungen ist nicht neu und bekannt.

haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?

Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #107 am: 11. August 2006, 09:13:49 »
In der Tat veröffentlicht Entega jetzt auch das angesprochene Urteil des OLG Karlsruhe. aber nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei! Dies gilt wohl auch für alle anderen Urteile, auf die Entega hinweist. Nur hier handelt es sich durchweg um Entega-gefällige Urteile. Ein Schuft, der Böses dabei denkt.

Lasst Euch nicht verarschen, vor allem nicht beim Preis...

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #108 am: 12. August 2006, 10:43:22 »
Hallo Cremer

Zitat
Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
Ja

Zitat
haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?
Das Guthaben aus der Jahres-Abr 2005, das die ENTEGA gemäß den von ihr GEFORDERTEN Preisen (3,80/4,28/4,70) errechnet hat, habe ich erstattet bekommen.
Den Differenzbetrag auf den Erstattungsanspruch, der sich nach meiner Berechnung *1) ergibt, nicht.

*1) auf Basis 3,20 Ct/kWh, d.h. der bis VOR der Erhöhung ab 01.08.2004 von ENTEGA geforderte Preis

Nach anfänglichen Mahnungen und div. Schriftverkehr gibt sich die ENTEGA momentan allerdings mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 30,00 Euro zufrieden.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #109 am: 12. August 2006, 11:48:16 »
@Merit,

 8)

Es geht doch
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Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #110 am: 15. August 2006, 19:49:51 »
Amtsgericht Darmstadt:

Energieversorger immer rabiater, Kunden können sich wehren.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_25053848

Offline Bob

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #111 am: 20. August 2006, 15:00:01 »
Hallo zusammen!

Meine Frage: Hat die Entega eigentlich schon mal jemanden verklagt?

Unser Hintergrund: Wir haben letzten November unsere Gaspreise selbst festgelegt, haben daraufhin viele Drohungen von der Entega bekommen und dann erstmal gar nichts mehr gehört. Nach einem halben Jahr melden sie sich jetzt erstmals wieder, "sicherlich ist es nur Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die ausstehenden Beträge zu bezahlen" usw.

Ich denke, der ganze Zirkus aus Mahnungen und Drohungen geht jetzt von vorne los.

Meine Frage ist, wie machen die das grundsätzlich? Warten die, bis ein bestimmter Betrag überschritten ist, und gehen dann vor Gericht? Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank und schöne Grüße!
(fantastisches Forum!)

Bob

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #112 am: 20. August 2006, 19:30:13 »
@Bob

jetzt gibt es offenbar endlich Wettbewerb:

http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20060819_b301114000_23006.html

 :wink:

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #113 am: 21. August 2006, 14:06:49 »
@Bob

So ein Mahnschreiben bezüglich einer nicht beglichenen Nachforderung aus der letzten Abrechnung (März 2006!) habe ich kürzlich auch bekommen. Ich habe Entega auf das BGH-Urteil von Juli 2005 verwiesen, wonach bei berechtigtem Widerspruch gem. §315 Abs. 3 BGB eben diese Forderung bis zur erfolgten Feststellung der Billigkeit der widersprochenen Preiserhöhungen gar nicht existiert und somit auch nicht gemahnt werden kann. Ich habe meinerseits an meine Forderung aus meiner Gegenrechnung erinnert. Mal sehen, was jetzt passiert.

Haben hier eigentlich alle Entega-Kunden die Tarifänderung (lateinischer Ausdruck für "Preisverschleierung") hingenommen? Ich habe auch dieser widersprochen. Ansonsten wird es schwerer, die Preisentwicklung zu verfolgen (was wohl Sinn der Übung ist).

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #114 am: 23. August 2006, 21:51:11 »
Wenn der harte Konkurrenzkampf an der Bergstrasse zu Ende ist,
koennten die Preise bald wieder (wie bundesweit) nach oben gehen -
Antraege sind offenbar bereits gestellt.

Zudem investiert der Konzern aus Darmstadt (entega & e-ben) offenbar auch eine Menge Geld in Rechtsanwaelte:

http://www.morgenweb.de/region/heppenheim/20060823_srv0000000146210.html

Offline Santos

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #115 am: 24. August 2006, 16:43:05 »
Zitat von: \"Merit\"


*1) auf Basis 3,20 Ct/kWh, d.h. der bis VOR der Erhöhung ab 01.08.2004 von ENTEGA geforderte Preis....


Hallo!

Welcher ENTEGA-Kunde kann mir die STROMTARIFE vor der Erhöhung Sommer / Herbst 2004 nennen? Ich bin sehr dringend daran interessiert. Nach Möglichkeit bitte per PN zusenden.

Ich danke vielmals dafür vorab!


Gruß,
Santos

Offline RR-E-ft

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Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #117 am: 25. August 2006, 16:54:01 »
Richterschelte mit Wirkung bei Energieversorgern:

http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=394269

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #118 am: 26. August 2006, 21:06:21 »

Offline TWU

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #119 am: 29. August 2006, 20:13:39 »
Hallo,
bin neu hier, darum wahrscheinlich die vielen Fragen.
Also:
Hatte gestern die Info über Tariferhöhung per 01.08.06 im Briefkasten, also rückwirkend.
Habe das mal analysiert, und ein paar Punkte formuliert, die ich unter dem rechtlichen Aspekt nicht verstehe:
a) Wieso können die ohne uns vorab zu informieren und ohne unsere Zustimmung einzuholen automatisch unseren Komfortvertrag für Erdgas auf einen neuen Tarif umstellen? Für mich ist das eine Vertragsänderung die Zustimmungspflichtig ist.
Wieso benötigen die aber zur Umstellung unseres Stromtarifs auf die günstige Variante eine Mitteilung, wieso erfolgt diese nicht auch automatisch?
Wieso müssen einmal Zählerstände festgestellt werden (Strom), einmal nicht (Gas)?
c) Wieso wird nicht mitgeteilt, daß eine Unterlassung des Tarifwechsels auf entega Clever einer Preiserhöhung gleichkommt, da die vorherigen Tarife single und family günstiger waren? Ist das rechtens?
d) Wieso wird nicht mitgeteilt, dass der neue Tarif in den Musterrechnungen lediglich bis zu einer VL von 15 respektive 17 kW vorteilhaft ist? Höhrere Werte der VL führen zu einer teilweise erheblichen Verteuerung, da im Komforttarif der VL Zuschlag erst ab 31 kW erhoben wurde.
e) Es fehlt sogar jegliche Erklärung, was VL bedeutet, wie es berechnet oder festgelegt oder feststellbar ist. Selbst auf deren Homepage führt eine Suche nach VL zu keinem Ergebnis. Wie erhält man also seinen VL - Wert bzw. wie erhalten die ihn -und- wie hoch ist er denn genau?
f)  Es fehlt eine Erklärung wie diese Tarifänderung, die wie vorstehend dargestellt, sehr wohl eine Verteuerung darstellen kann, rechtlich zu sehen ist.

Also, wenn das eine Beitragsanpassung z.B. bei einer Krankenkasse wäre, wüsste ich mir zu helfen, so stehe ich relativ ahnungslos da - auch weil wir erst seit ein paar Monaten mit Gas zu tun haben.

Ich sehe das Tarifänderungsschreiben als reines Vertragsangebot welches man annehmen kann oder nicht, ist ja keine Preiserhöhung, entsprechend müsste es da doch evtl. ein Sonderkündigungsrecht geben - weiss jemand wie das ganze rechtlich zu bewerten ist?

Gibt es für Dieburg eine Alternative, was Gas angeht?

Antworten gerne auch als PN an mich

 

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