Hallo, habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ? ...
Ja, wenn das richtig ist
... die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, ...
dann ist die Folge
... ist der Arbeitspreis 27,5 ct/kWh ... zu akzeptieren, da am 25.07.2013 die Änderungen der Umlagen etc. ab 01.01.2014 noch nicht bekannt und somit auch noch nicht eingepreist sein konnten. ...
Es sei denn, Sie widersprechen der (von mir vermuteten) Weiterreichung von Umlagenerhöhungen, weil diese wohl nicht mitgeteilt und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Außerdem sollte dann die Wirksamkeit der AGB-Klausel, die diesbzgl. eine Mitteilungspflicht und ein Sonderkündigungsrecht nicht vorsieht, bestritten werden. Das ist dann aber eine neue Baustelle!
...Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiner Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ? ...
m.M.n. genügt das, jedenfalls hat von mir bei diversen jährlichen Anbieterwechseln noch kein Versorger oder der Netzbetreiber ein Foto des Zählers mit Datum/Uhrzeit verlangt.
Frage an @chrisw875: Ist die Empfehlung
"Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab" für Sie unklar formuliert?
Der Scheckversandt war vllt. schon vor Bearbeitung Ihres Widerspruchs veranlasst. Oder bei dem Chaos-Laden weiß die Linke nicht, was die Rechte macht? Ich würde dort per Email anfragen, ob der Scheck vernichtet werden soll.
Gruß, khh
PS: Was ist denn "0.00 (am Abend)" ? Jeder Tag beginnt um 00:00:00 Uhr und endet um 24:00:00 Uhr, zum nächsten Tag 00:00:00 Uhr liegt dazwischen eine "Milli-Sekunde" oder was auch immer. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll
!