Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit immergrün!  (Gelesen 90205 mal)

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Offline bolli

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #105 am: 16. April 2014, 13:58:49 »
da bin ich aber völlig anderer Meinung: Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern geht es letztlich immer um Rechtsfragen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. trifft ihre Schlichtungsempfehlungen allein auf Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung.

Viele den Energiebereich betreffende Rechtfragen sind längst höchstrichterlich entschieden. Dazu bietet dieses Forum den Hilfesuchenden insbesondere im Bereich "Gerichtsurteile" und "Grundsatzfragen" umfassende Informationsmöglichkeiten. Jeder kann sich damit ein Grundwissen erarbeiten!

Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen. 

Problem könnte sein, wer entscheidet, was entscheidende Rechtsfragen sind. Wie Sie richtig sagen, haben zu einer ganzen Reihe von Fragen höhere und höchstrichterliche Entscheidungen schon eine gewisse Klarheit geschaffen. In anderen Fragen ist dieses aber noch nicht passiert und nicht jeder Punkt, den wir "Amateure" (oder netter ausgedrückt "juristische Laien") möglicherweise als "Problem" erkannt haben  wollen, muss sich auch vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren als ein solches herausstellen. Von daher gilt es aus meiner Sicht, bei der Kreativität des Entdecksens von entscheidenden Rechtsfragen auch bei der Hilfestellung nicht übers Ziel hinaus zu schießen.

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #106 am: 16. April 2014, 14:23:30 »
@bolli

Hilfestellungen allein nach "Bauchgefühl", ohne vorhandene Grundkenntnisse im Kauf-, AGB- oder Energierecht, sind weitaus weniger zielführend.

Wenn dann sogar vertrags- und rechtswidrige Handlungen propagiert werden (wie Du mir, so ich Dir ::)), dann ist das in einem seriösen Forum kaum akzeptabel.

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hurraapostel

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #107 am: 16. April 2014, 15:13:30 »
... Diese Streiterei hier, insbesondere um das Auslegen von AGB, §§, etc. bringt überhaupt nichts, sie vergrault lediglich neue Member die hier rein schauen, weil sie Hilfe suchen. Des Weiteren gilt eh folgendes:

Es ist sprichwörtlich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind – und so ist es tatsächlich.

Dieses Phänomen hat zwei Ursachen: 1.) Recht ist Auslegungssache; 2.) Der Richter war nicht dabei. ...

@Hurraapostel,

da bin ich aber völlig anderer Meinung: Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern geht es letztlich immer um Rechtsfragen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. trifft ihre Schlichtungsempfehlungen allein auf Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung.

Viele den Energiebereich betreffende Rechtfragen sind längst höchstrichterlich entschieden. Dazu bietet dieses Forum den Hilfesuchenden insbesondere im Bereich "Gerichtsurteile" und "Grundsatzfragen" umfassende Informationsmöglichkeiten. Jeder kann sich damit ein Grundwissen erarbeiten!

Wenn aber die vorliegenden Informationen zu entschiedenen Rechtsfragen in der Diskussion außeracht gelassen werden (in jüngster Zeit verstärkt sich leider dieser Eindruck :() , dann wird dieses für Verbraucher bisher wertvolle Forum zu einer der im Netz vielfach anzutreffenden Laber-Plattformen verkommen. 

Gruß, khh

Vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt, grundsätzlich schätze ich die verschiedensten Meinungen. Und es kann durchaus auch einmal kontrovers diskutiert werden.

Reine "Laber-Beträge" oder Empfehlungen nach dem  Motto "wie Du mir, so ich Dir" vorzugehen, können nur im Nichts enden. Dieses Verhalten ist für sich alleine gesehen ein "Vertragsbruch".

Denn wenn jemand empfiehlt, einfach die Abschläge nicht mehr zu zahlen und gegen ein imaginäres Guthaben aufzurechnen, so ist dies sicherlich grob fahrlässig. Der Versorger bei fehlendem Eingang der Abschlagszahlungen sogar berechtigt, eine Meldung an die Schufa abzugeben, was letztendlich in einem Eintrag enden kann und dann war´s das dann mit dem möglichen Abschluss neuer Verträge.

Gruß Hurraapostel
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline uwes

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #108 am: 16. April 2014, 18:43:01 »
Denn wenn jemand empfiehlt, einfach die Abschläge nicht mehr zu zahlen und gegen ein imaginäres Guthaben aufzurechnen, so ist dies sicherlich grob fahrlässig.

Wie kommen Sie darauf? Was meinen Sie mit "imaginäres Guthaben"?

Der Versorger bei fehlendem Eingang der Abschlagszahlungen sogar berechtigt, eine Meldung an die Schufa abzugeben, was letztendlich in einem Eintrag enden kann und dann war´s das dann mit dem möglichen Abschluss neuer Verträge.

Das ist so natürlich nicht richtig. Seit dem 1. April 2010 ist die Datenübermittlung in § 28a BDSG geregelt. Danach dürfen personenbezogene Daten über eine Forderung nur übermittelt werden, wenn die Forderung durch Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel gem § 794 ZPO vorliegt, die Forderung unbestritten in der Insolvenztabelle festgestellt ist, der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen, die Übermittlung der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. (Hervorhebung von mir)

Grundvoraussetzung ist in allen Fällen, dass geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist

Sie werden schnell erkennen, dass man es selbst in der Hand hat, eine Eintragung zu verhindern. Bestreiten der Forderung reicht. Meist hapert es schon an der Fälligkeit, wenn beispielweise der Tarifkunde die Billigkeit einer Preiserhöhung in Abrede stellt und die etwaige Preiserhöhung erst mit der Rechtskraft eines die Billigkeit bejahenden Urteils fällig wird.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline ADG4

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Probleme mit immergrün! (fast) behoben
« Antwort #109 am: 03. Juni 2014, 17:16:53 »
Hi!

auf die letzten (1000 Beiträge?!) welche am Thema vorbei gegangen sind und mir wirklich keine Hilfe waren werde ich jetzt nicht noch einmal eingehen.

Ich will jetzt hier meinen Ablauf und den gegenwärtigen Stand schildern:


1. Abschlag wurde von immergrün! nicht mehr angebucht, nachdem ich (durch den neuen Stromanbieter) gekündigt habe. Es kam eine "Freundliche Zahlungserinnerung". Ich habe den Betrag überwiesen. Folgendes Schreiben habe ich vorsorglich gleich mal mitgesendet, da ich keine Lust auf Inkasso oder sonstige Drohungen hatte:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG

Betreff: Ihr Schreiben vom 21.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vertragsverhältnisses durch die eprimo GmbH hat fristgerecht stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum 14.03.2014 bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von 715,00€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen zu je 65,00€ vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom 21.02.2014 als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen aus dem o.g. Vertragsverhältnisses mehr bestehen.

Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 6 Wochen, also bis einschließlich 25.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird, da eine Belieferung Ihres Unternehmens 12 Monate ununterbrochen stattgefunden haben wird.

Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten würde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

-> Keine Antwort erhalten

2. Schlusszählerstand übermittelt und auch meinem örtlichen Betreiber mitgeteilt.

-> Jahresabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht eingegangen


3. Ich habe eine Frist gesetzt:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG

Betreff: Fristsetzung Jahresabrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie hiermit auf, mir eine ordentlichen Jahresabrechnung der o.g. Verbrauchsstelle nach §40 Abs. 4 EnWG über den Vertragszeitraum vom 15.03.2013 bis einschließlich 14.03.2014 zu erstellen. Der Schlusszählerstand ist sowohl Ihnen als auch dem Netzbetreiber am 14.03.2014 mitgeteilt worden. Die ordentlichen Jahresabrechnung hätte mir bereits bis spätestens Samstag den 26.04.2014 zugegangen sein müssen.

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von vier Wochen, ab dem heutigen Tag, Mittwoch den 30.04.2014, zur Erstellung ordentlichen Jahresabrechnung. Die von mir gesetzte Frist endet daher am 28.05.2014.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine ordentlichen Jahresabrechnung bei mir eingegangen sein,
werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

-> Keine Reaktion (war ja klar)

4. Selber eine Jahresabrechnung erstellt, das Online Formular von immergrün benutzt, folgenden Text benutzt:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG

Betreff: Auszahlung Restguthaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind meiner Aufforderung vom 30.04.2014, eine ordentlichen Jahresabrechnung der o.g. Verbrauchsstelle zu erstellen, nicht nachgekommen. Sie sind rechtlich nach §40 Abs. 4 EnWG dazu verpflichtet.

Da Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind, habe ich eine Jahresabrechnung erstellt. Es besteht meinerseits ein Guthaben von 407.56€. Ich fordere Sie hiermit auf, dieses Guthaben innerhalb vier Wochen auf mein Bankkonto zu überweisen. Diese Frist beginnt mit dem heutigen Tag und endet am 25.06.2014.

Sollte bis dahin keine Gutschrift von 407.56€ auf meinem Bankkonto eingegangen oder eine ordentliche Jahresabrechnung zugegangen sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten werde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Ich fordere Sie hiermit noch einmal ausdrücklich auf, Ihren vertraglichen wie auch gesetzlichen Pflichten Folge zu leisten. Sie sind bereits per Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW dazu aufgefordert worden, Ihr unlauteres Verhalten einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen 

-> Jahresabrechnung 3 Tage später bei mir eingetroffen. Abrechnung korrekt. Bonus ist richtig eingerechnet.

In der Hoffnung das der Check hier auch ankommt ist das Kapitel "immergrün!" endlich erledigt!

Es hat mich aber echt genervt und bestimmt das eine oder andere graue Haar verursacht.

Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #110 am: 03. September 2014, 10:23:24 »
Hallo zusammen,

ich habe meinen immergrün Vertrag zum Ende der einjährigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt, der Endtermin 31.10.2014 (Beginn der Belieferung war der 01.11.2013) wurde mir von immergrün auch bestätigt.

Nun habe ich gestern nachfolgende E-Mail erhalten:

[EMail entfernt]

Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. Sollte diese nicht kommen, dann werde ich das Verfahren von ADG4 einleiten, d.h. selber eine Schlussabrechnung erstellen und das ganze dann von meinem Bekannten auf Rechtsanwaltspapier verschicken lassen.

Die konfrontative Variante, auf das bestehende Einzugsmandat zu beharren, auch wenn sie natürlich formaljuristisch richtig ist, erschwert aus meiner Sicht alles. Hier gehts ja nicht ums "Rechthaben", sondern schlicht und ergreifend um Geld.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 12:33:29 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #111 am: 03. September 2014, 10:55:11 »
... Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. ...

Hallo T6666,

um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?

Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis  - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch -  mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !

Gruß, khh
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Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #112 am: 03. September 2014, 11:10:09 »
Hallo T6666,

um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?

Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis  - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch -  mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !

Gruß, khh

Hallo khh,

es geht um die Abschlagszahlung am 01.10., die für 01.09. hat immergrün noch ausgeführt, ob es der 11. oder 12. Abschlag ist, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Auf meinem Schreibtisch liegt schon ein Zettel "Kontoauszüge prüfen Abschlag Strom"  ;)

Ich bin auf diese Masche gerade erst heute bei Euch hier im Forum aufmerksam geworden und muss die Unterlagen am Wochenende mal checken. Online kann ich bei meiner Bank nur bis März schauen. Ich würde mich dann hier noch mal melden, Eure "professionelle" Hilfe im Forum ist wirklich toll!

Gruß,
Heike

Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #113 am: 06. September 2014, 20:45:35 »
Hallo kkh,

der prognostizierte Jahresverbrauch ist mit den gezahlten 11 Abschlägen bereits abgegolten, ich werde aber um rund 300 KWh  über die bei Vertragsschluss von immergrün geschätzten 3.500 KWh kommen. Das ist aber egal für die Betrachtung, richtig?

Ich würde immergrün jetzt freundlich auf die geleisteten Abschläge hinweisen und darauf, dass der geschätzte Jahresverbrauch damit bezahlt ist. Danach heißt es dem Grundversorger und immergrün den Endzählerstand am 31.10. um 23.59 Uhr mitteilen und warten.

Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?

Gruß,
Heike
« Letzte Änderung: 06. September 2014, 22:57:16 von T6666 »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #114 am: 06. September 2014, 23:28:32 »
... Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?

Hallo Heike,

JA, verlangen Sie unbedingt mit der Zählerstandsmitteilung Anfang Novemer, dass Ihnen die Schlussrechnung mit 25 % Bonusgutschrift gemäß § 40 Abs. 4 EnWG innerhalb von 6 Wochen zugeht, dass das Guthaben spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf Ihr zu benennendes Bankkonto überwiesen wird (andernfalls kommt immergrün gem. § 286 Abs. 3 BGB erst nach 30 Tagen in Verzug) und kündigen Sie an, dass im Fall des fruchtlosen Ablaufs eine der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgen wird.

Damit beugt man den bekannten "Hinhalte" der 365 AG & Co. vor und bei einer (fast zu erwartenden) nicht korrekten Abrechnung bzw. Guthabenauszahlung kann man sich spätestens nach 6 bzw. 8 Wochen sofort mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Ohne diese (prophylaktisch) vorgebrachten Forderungen müsste man Unkorrektheiten erst bei immergrün/365 AG reklamieren und eine vierwöchige "Abhilfefrist" einräumen (vgl. §§ 111 a u. b EnWG). Ziel ist also, dass man damit als Kunde mindestens 6 Wochen früher zu seinem Geld kommt!

Gruß, khh

Nachtrag:
Der zum Ablauf des 31.10. selbst abgelesene Zählerstand ist immergrün sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:06:57 von DieAdmin »
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Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #115 am: 07. September 2014, 10:54:23 »
...Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?

Hallo @ T6666,

in Ihrem Postfach liegt eine PM von mir. Bitte schauen Sie in Ihre Mitteilungen.

MfG

Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #116 am: 07. September 2014, 21:06:30 »
Danke kkh und Didakt!

Ich kann es nur wiederholen, toll wie man hier Hilfe bekommt. Ich werde berichten, wie es bei mir mit immergrün weitergeht.

T6666

Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #117 am: 09. Oktober 2014, 10:07:28 »
Hallo zusammen,

Neues von immergrün, die mir folgende E-Mail zugesandt haben:

[EMail entfernt]

Das angehängte Schreiben war dann eine "freundliche Zahlungserinnerung":

Freundliche Zahlungserinnerung
[EMail entfernt]

ich habe immergrün ja bereits mit Fax von Anfang September auf den Umstand hingewiesen, dass mit der Zahlung meiner 11 Abschläge der prognostizierte Jahresverbrauch bereits überzahlt ist. Das hindert immergrün aber nicht, mir gleichwohl eine Zahlungserinnerung zuzusenden und mein Fax vom September unbeantwortet zu lassen.

Mein Gesamtjahresverbrauch wird höher sein, wie der prognostizierte Verbrauch, das ändert aber an der Tatsache nichts, dass ich mit den 11 Abschlägen meiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung nachgekommen bin, richtig? Immergrün hat in seinem Schreiben zum Vertragsstart damals ja selber exemplarisch vorgerechnet, dass sich der Abschlag aus dem geschätzten Jahresverbrauch ergibt und durch 11 (und nicht 12) geteilt wird.

Sollte man auf diese Zahlungserinnerung überhaupt reagieren, oder kann man das getrost ignorieren?

T6666
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 12:34:36 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #118 am: 09. Oktober 2014, 12:49:19 »
Sollte man auf diese Zahlungserinnerung überhaupt reagieren, oder kann man das getrost ignorieren?

Ein kurzer nochmaliger Widerspruch per Email  - mit Hinweis auf das bereits vorliegende Fax -  ist ja kein besonderer Aufwand !

Man könnte auch bspw. damit "drohen", dass im Fall weiterer Mahnungen etc. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle erfolgt und die Verbraucherzentrale NRW informiert wird.  ;)
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 13:34:28 von khh »
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Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #119 am: 09. Oktober 2014, 16:01:23 »
Danke, dann werde ich das mal so formulieren  ;)

Kommt hier immergrün nicht langsam in den Bereich des versuchten Betruges, wenn sie zum wiederholten Mal suggerieren, man habe eine Schuld zu begleichen, die gar nicht besteht?

 

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