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Hallo, ich habe eine Frage zu der 10 Jahres Prüfung. Vor ca. 5 Jahren haben wir ein Haus mit erdgedecktem Flüssiggastank gekauft. Vom Vor-Eigentümer nur die Rechnung der ersten 10 Jahres Prüfung bekommen und damit seit dem problemlos jährlich Gas bestellt.Erst der letzte Lieferant wollte nicht nur die Rechnung sondern den TÜV Bericht.Habe den vom TÜV bekommen und siehe da der weiterbetrieb des Tank wurde nur mit KKS Anlage erlaubt. Und die wurde vom Vorbesitzer nicht nachgerüstet und von mir aus Unkenntnis auch nicht. Ich weiß ich bin jetzt der Betreiber und hätte mich drum kümmern müssen.Nächstes Jahr steht jetzt die nächste zweite 10 Jahres Prüfung für den Tank an. Wenn ich jetzt davon ausgehe das bei der ersten Prüfung gepfuscht wurde und ich jetzt bei einer korrekten Messmethode oder einem anderen Prüfverfahren die Prüfung bestehen würde müsste ich dann trotzdem die KKS Anlage Nachrüsten, oder fängt der Prüfer gar nicht erst an mit einer Prüfung?Meine Druckminderereinheit ist wohl auch etwas schwach auf der Brust da an der Gasheizung nur etwa 40mbar ankommen, soll ist wohl so 50mbar!?Was für Gesamtkosten würde da ungefähr auf mich zukommen? Also :-KKS-TÜV-Druckmindererich bin schwer am Überlegen das ganze Gas Zeug rauszuwerfen bin mir aber noch nicht 100% sicher.Gruß Thomas
Ich antworte mal selbst...Laut dem Tanklieferanten sind diese Tanks nicht mehr auf dem Markt. Es gibt noch Eurotank, Stag Flamco oder G.A.M Behälter.
Die ESM ist also bei Deltagastanks nicht grundsätzlich sinnlos, sondern notwendig, um diese besonders gefährliche Art Korrosionsmechanismus rechtzeitig zu erkennen. Mit rechtzeitiger Nachrüstung einer KKS und gegebenenfalls zusätzlich eines Isolierstücks an der Rohrleitung im Domschacht kann dieser Korrosionsmechanismus gestoppt und der Tank bedenkenlos weiterbetrieben werden, solange die KKS korrekt funktioniert. Deswegen ist es bei einer KKS auch wichtig, daß sie regelmäßig auf korrekte Funktionsfähigkeit geprüft wird, damit man sicher ist, daß die Korrosion nicht unbemerkt wieder weitergeht.Unabhängig davon kann im Rahmen der ESM auch festgestellt werden, ob überhaupt korrosiver Boden vorliegt. Wenn die Beschichtung zwar als defekt erkannt wird, aber kein korrosiver Boden vorliegt und sich auch kein chemisches Korrosionselement ausgebildet hat, dann muß auch keine KKS nachgerüstet werden und die Prüffrist bleibt in dem Falle auch bei 10 Jahren.
Ich lese hier nichts mehr von einer ESM alle 10 Jahre. Heißt das, ich muss alle 10 Jahre nur noch die "Wiederkehrende Prüfung 10 Jahre (IP KKS galvanisch mit ZÜS- Prüfbescheinigung inkl. äußerer Prüfung 1.16 und SiV- Prüfung)" durchführen und einmal in 40 Jahren die SEP? Eine ESM gar nicht mehr?
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