Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage  (Gelesen 105264 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +5/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #45 am: 07. April 2016, 22:33:41 »
Hallo,

wenn bei der Einspeisemessung (die besagte Widerstandsmessung) festgestellt wurde, daß eine KKS-Anlage notwendig ist, dann wird diese Anlage voraussichtlich eingebaut werden müssen.
Wie hinlänglich bekannt (auch aus meiner persönlichen Prüferfahrung), fallen Deltagaz-Behälter bei dieser Widerstandsprüfung immer durch, zumindest die Bauserie, die die leuchtend hellgrüne Beschichtung besitzt. Das liegt nicht am Messverfahren, sondern daran daß die Beschichtung dieser Deltagaz-Tanks wohl tatsächlich mangelhaft ist. Bei der Beschichtung dieser Behälter liegt vermutlich ein systematischer Fehler vor. Die Ursachen dafür sind noch nicht ganz klar und werden zurzeit vom Hersteller in Zusammenarbeit mit den TÜVs untersucht.

Wenn der Tank diese Prüfung nun nicht bestanden hat, gibt es für den entscheidenden TÜV-Sachverständigen nur zwei Möglichkeiten. Entweder eine KKS-Anlage wird nachgerüstet mit den daraus folgenden Installations- und Wartungskosten, ODER die Frist für die TÜV-Prüfung wird von 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt (in bestimmten Extremfällen sogar auf 2 Jahre) mit der Folge, daß die Kosten für die TÜV-Prüfung (innere Prüfung) dann alle 5 Jahre anfallen statt alle 10 Jahre. Dies wird dann alle 5 Jahre eine Gasdruckprüfung (Schallemissionsprüfung) sein.
Eine dieser beiden Massnahmen wird zwangsläufig eintreffen. Der Eigentümer des Tanks (Bei einem Miettank ist das der Gasversorger. Bei einem Eigentumstank ist das eben der private Eigentümer des Tanks.) hat nur die Wahl zwischen diesen beiden Massnahmen (Muß jeder selbst durchrechnen, was sich eher rechnet, wobei eine KKS-Anlage aus sicherheitstechnischer Betrachtung auf jeden Fall zu bevorzugen ist.), wobei der prüfende TÜV-Sachverständige letztlich die Entscheidungshoheit hat, ob er der Wahl des Eigentümers zustimmt. Der TÜV wird in der Regel auch zur Nachprüfung kommen und schauen, ob die KKS-Anlage nachgerüstet und damit der Mangel behoben wurde. Wurde das nicht gemacht, wird der Sachverständige - wenn er gnädig ist - nochmal zu einer zweiten Nachprüfung kommen (jede Nachprüfung kostet übrigens Geld) und - falls der Mangel immer noch nicht behoben ist - entweder die Prüffrist automatisch auf 5 Jahre verkürzen oder einen Tankstopp verhängen, bis die KKS-Anlage nachgerüstet ist.

Das technische Prüfergebnis steht eben fest. Da kann auch kein Anwalt etwas rütteln oder verhindern. Denn kein Anwalt und kein Richter kann technisch beurteilen, ob die KKS-Anlage bzw. die Prüffristverkürzung notwendig ist. Das können nur die Sachverständigen der TÜVs, die den nötigen Sachverstand und das technische Fachwissen besitzen. Und die Sachverständigen der TÜVs haben technische Regelwerke, Verordnungen, sicherheitstechnische Vorgaben und Gesetze, die sie anwenden und aus denen sie ableiten, welche Massnahmen zum Schutz des Tanks notwendig sind.

Das einzige, was Du mit anwaltlicher Hilfe beeinflussen kannst, ist, ob die Installations- und Wartungskosten für die KKS-Anlage bzw. die Verkürzung der Prüffrist auf 5 Jahre auf deine Kappe gehen, auf die Kappe des Gasversorgers oder auf die Kappe des Tankherstellers. Und das hängt ganz entscheidend davon ab, was in deinem Vertrag steht. Wenn Du einen für Dich ungünstigen Vertrag unterschrieben hast, hast Du ein Problem.

Ideen in der Richtung, Behälter auszugraben und die Epoxidharzbeschichtung zu reparieren, gebe ich nicht viele Chancen auf Erfolg. Allein der Aufwand, den ganzen Behälter auszugraben (Und zwar komplett!!! Und dafür darf keinerlei Gas mehr im Behälter sein!!! Kran, um den Behälter anzuheben, damit man ihn vollständig neu mit Epoxidharz beschichten kann, und und und), ist so teuer, daß man für den Preis im Grunde schon einen neuen Behälter kaufen kann. Denn wenn man den Behälter neu beschichtet, muß man die Beschichtung ja auch gleich nochmal prüfen, um sicher zu sein, daß die Beschichtung dann auch in Ordnung ist, sonst hat man bei der nächsten TÜV-Prüfung den gleichen Trubel wieder. Ich habe auch noch nie von jemandem gehört, der diesen Aufwand auf sich genommen hat. Das rechnet sich einfach nicht. Abgesehen davon kann man den Behälter auch nicht selbst neu beschichten. Der TÜV-Sachverständige würde immer eine zugelassene Fachfirma verlangen und nicht erlauben, daß da ein privater Hänschen Hinterklein mit seinem Halbwissen an einem Druckbehälter rumwerkelt, in dem 2.000 oder 5.000 Liter hochexplosives, verflüssigtes Gas unter hohem Druck gelagert wird. Mit Bitumen braucht man erst recht nicht anfangen. Bitumen ist schlicht völlig ungeeignet, um einen epoxidharzbeschichteten Tank zu reparieren.
Übrigens ist so eine selbst durchgeführte Widerstandsmessung von Hobby-"Elektrikern", wie ich es hier in dem Thread in einigen Beiträgen gelesen habe, nicht aussagekräftig. Die spezielle Widerstandsmessung (=Einspeisemessung), die für die Beschichtungsprüfung des Gasbehälters durchgeführt wird, ist recht komplex und da gehen viele verschiedene Parameter ein. Beispielsweise müssen die Korrosivität und Leitfähigkeit des Bodens miteinbezogen werden, gegebenenfalls galvanische Elementbildung (elektrische Korrosionselementbildung) und einige andere Dinge. Mit einer einfachen Zweipunkt-Widerstandsmessung mit einem Multimeter ist es da bei weitem nicht getan. Das stellt sich der geläufige Hobby-Elektriker, glaub ich, etwas zu einfach vor. Ich will aber niemandem zu nahe treten ... nix für ungut.


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

PS: Es gibt übrigens nicht nur die Firma Ronschke, die diese Widerstandsmessungen durchführt. Der TÜV Thüringen führt, soweit ich weiß, im Gegensatz zu allen anderen TÜVs als einziger TÜV in Deutschland diese Widerstandsmessungen (ESM-Prüfungen) und auch die Gasdruckprüfungen (Schallemissionsprüfungen) bundesweit tatsächlich selbst durch und läßt dies nicht durch die Firma Ronschke und auch nicht durch andere Unterauftragnehmer machen. Falls dabei allerdings festgestellt wird, daß eine KKS notwendig ist, wird die in der Regel ebenfalls von der Firma Ronschke nachgerüstet (Die haben auf den Einbau quasi ein Monopol in Deutschland). Allerdings hat man da noch den Vorteil, daß dieser TÜV im Gegensatz zur Firma Ronschke keinen finanziellen Vorteil daran hat, eine KKS zu verordnen, sondern wird das nur tun, wenn es sicherheitstechnisch notwendig ist. Denn an der KKS verdient der TÜV nichts.
Der TÜV Nord und der TÜV Süd führen zumindest die Schallemissionsprüfungen in der Regel selbst durch. Die Widerstandsmessungen lassen die durch die Firma Ronschke durchführen. Der TÜV Rheinland führt weder die Schallemissionsprüfung noch die Widerstandsprüfung selbst durch, sondern vergibt das an die Firma Ronschke und andere Unterauftragnehmer.
Auch die DEKRA, die GTÜ und einige wenige kleine Prüfgesellschaften führen Flüssiggasprüfungen durch. Allerdings vergeben auch die die Widerstandsprüfung und die Schallemissionsprüfung an Unterauftragnehmer.
Dabei muss man wissen, daß die verschiedenen TÜVs und auch die anderen Prüfgesellschaften alle jeweils bundesweit prüfen. D.h. man kann auch den TÜV Thüringen in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen usw. (eben bundesweit) beauftragen, genauso wie man den TÜV Nord nicht nur in Norddeutschland, sondern auch in Bayern usw. und den TÜV Süd nicht nur in Süddeutschland, sondern auch im Rheinland, in Thüringen oder in Schleswig-Holstein beauftragen kann. Das gleiche gilt für den TÜV Rheinland und die anderen kleineren Prüfgesellschaften. Der Eigentümer des Gasbehälters (bei Miettanks der Gasversorger und bei Privattanks eben der private Eigentümer) kann sich aussuchen, welchen TÜV oder welche andere Prüfgesellschaft er beauftragt. Die haben auch alle jeweils unterschiedliche Preise. Es lohnt sich gerade für Privateigentümer also, einfach mal unverbindlich mehrere Angebote von verschiedenen TÜVs einzuholen.
« Letzte Änderung: 08. April 2016, 01:06:50 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +5/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #46 am: 15. April 2016, 21:14:25 »
PS:
Nach derzeitiger Regelung ist es sogar so, daß der TÜV-Sachverständige bei Notwendigkeit einer KKS generell die Prüffrist erst mal auf 5 Jahre verkürzen muß. Nach diesen 5 Jahren bekommt der Behälter dann eine Druckprüfung und wenn dabei alles in Ordnung ist und auch die KKS installiert und die Wirksamkeit geprüft wurde, kann nach diesen 5 Jahren die Prüffrist dann wieder auf 10 Jahre verlängert werden.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline happy bienchen

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 36
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #47 am: 10. Mai 2016, 20:09:36 »
Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig.

Jetzt bin ich verunsichert. Beim Kauf 2008 stand und auch heute noch steht da:
30 Jahre Garantierte Betriebserlaubnis
Vereinfachtes Prüfverfahren

Bei XXXXgas erhalten Sie nur Neubehälter in "CE-Version" neuester Generation! Durch erheblich vereinfachtes Prüfverfahren alle 10 Jahre, ist nur das Anliften des Sicherheitsventils notwendig, welches durch den TÜV-Sachkundigen durchgeführt wird. Aufwendige Prüfkosten wie bisher entfallen. 30 Jahre garantierte Betriebserlaubnis durch den Behälter-Hersteller!

Ist das möglich, oder liegt hier Käufertäuschung vor? 

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #48 am: 16. Mai 2016, 02:00:23 »
@ Guru,

ich war mal wieder etwas länger Offline ... nein, habe bei Drachengas keine jährliche Prüf- und Installationspauschale bezahlt. Hatte immer nur einen monatlichen Mietpreis von Anfangs 20,- DM (Netto) der sich in 2002 in 10,23 € (Netto) und ab 07/2003 in 8,00 € (Netto) wandelte. Insgesamt habe ich in 10 Jahren Miete lediglich 1.263,87 € Miete gezahlt, und zwar Brutto, macht also durchschnittlich 10,53 € monatlich.

Seit ich meinen eigenen Tank habe (01.04.2009), habe ich keine Prüfung "umsonst" als Serviceleistung erhalten, sondern immer dafür zahlen müssen. Waren es in 2011 noch 20,- € Netto 23,80 € Brutto, wie auch in 2013, hat die Prüfung in 2015, inklusive einem Satz Sicherheitsaufkleber???, 24,95 € Netto also 29,69 € Brutto gekostet. Die Erstabnahme schlug übrigens mit 38,50 € Netto also 45,82 € Brutto zu Buche.

Insgesamt habe ich bisher im Mietverhältnis bei Drachengas 19.751 Liter zu 7.731,23 € + 1.263,87 € Mietkosten und 487,35 € Installationskosten, Gesamt 9.482,45 €, erhalten. Der eigene Tank hat mit Installation 2.814,79 € ohne Erdarbeiten gekostet, die schlugen nochmals mit 586,74 zu Buche und inzwischen habe ich, in 7 Jahren, 14.621 Liter zu 7.197,28 € gekauft.

Trotz der nur 123,11 € Wartungskosten, liege ich nach sieben Jahren bei 10.721,92 € und damit bereits 1.239,47 € über der 10 Jahresbilanz des Miettanks.

Das sagt natürlich nur bedingt etwas aus, da das Preisniveau von 2009-2015 scheinbar generell immer über dem von 1999-2009 lag und ich nicht sagen kann, was ich mit einem Miettank für Preise erzielt hätte. In 2015 habe ich zumindest mit 0,351 €/ Liter Netto, erstmals wieder einen Preis unterhalb der Preise erreichen können, die ich früher als Vertragskunde erzielt habe. Gerade letzten Freitag habe ich die nächste Befüllung zu 0,29 €/ Liter bestellt und damit einen Preis erzielt, wie zuletzt im Jahr 2000. Da rechne ich mal so mit 1.800 Liter, also ca. 621,18. Damit hätte ich auch ungefähr die gleiche Menge Gas zusammen, wie ich sie in 10 Jahren Miete verbraucht habe. Eine zweijährige Prüfung in 2017 steht noch aus und dann die 10 jährige in 2019 mit ungewissem Kostenvolumen und Ausgang. Insgesamt wird die erste 10 Jahresbilanz des eigenen Tanks also mind. ca. 2.500,- € schlechter ausfallen, als die ersten 10 Jahre mit Miettank.

Was zugegeben sehr viel entspannter war, ist die Preise mit meinem neuen Lieferanten zu besprechen, wobei ich im Sinne einer dauerhaften Kundenbeziehung und zu Gunsten eines regionalen Anbieters, bisher immer auf 0,5 bis 1,5 Cent/ Liter Netto verzichtet habe und eben nicht die günstigste "online Offerte" angenommen habe. Dafür besteht aber die realistische Hoffnung, dass die zweiten 10 Jahre besser werden, wenn der Tank die 10 jährige Prüfung besteht und auch der übernommene Regler weiter durchhält und ich eine regionalen Anbieter unterstütze.

Aber keine Sorge, es trifft keinen "Armen" und ich werde die Sache schon durchstehen, selbst wenn ich nochmal einen Tank kaufen muss, der dann max. wieder ein hoi werden dürfte. Eine KKS Anlage kommt, bei den Preisen, für mich, überhaupt nicht in die Tüte.

In dem Sinne,


Schöne Grüße,
Onkel-Olli

keine Beratung, kein Verkauf, keine Garantie - Alles nur eigene Erfahrungen...

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +5/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #49 am: 19. Mai 2016, 21:14:39 »
Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig.

Oooh, Deltagaz ....

Jetzt bin ich verunsichert. Beim Kauf 2008 stand und auch heute noch steht da:
30 Jahre Garantierte Betriebserlaubnis
Vereinfachtes Prüfverfahren

30 Jahre garantierte Betriebserlaubnis ist so in dieser pauschalen Formulierung nicht ganz richtig. Spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme sieht der TÜV zum ersten Mal den Behälter. Wenn der TÜV da einen so genannten gefährlichen Mangel feststellt, schmeißt er den Behälter raus. Da ist nix mit Garantie. Praktisch gesehen kommt ein solch gefährlicher Mangel aber nur in einem von 5.000 Fällen vor - wahrscheinlich sogar noch seltener (nur so über den Daumen gepeilt).
Sehr viel häufiger kommen aber geringfügige und erhebliche Mängel vor, die vom TÜV-Sachverständigen festgestellt werden, aber durch verschiedene Massnahmen behoben werden können. Der Behälter kann dann also weiter in Betrieb bleiben.
Praktisch gesehen heißt das also tatsächlich, daß Du getrost davon ausgehen kannst, daß der Behälter mindestens 30 Jahre im Betrieb ist, höchstwahrscheinlich sogar länger. Theoretisch könnte es also in gaaaanz seltenen Fällen sein, daß ein Behälter mal früher rausfliegt. In der Praxis wird das aber sogut wie nie vorkommen.
Ich habe auch schon erdgedeckte Behälter gesehen, die 40 oder 45 Jahre alt waren.

Vereinfachtes Prüfverfahren ... hmmm, tja, wie man's sieht.
Früher wurden die Behälter alle 10 Jahre (manche Behältertypen auch alle 5 Jahre) geöffnet und der TÜV-Sachverständige ist reingeklettert, um sich den Zustand im Inneren anzuschauen. Der Behälter mußte dazu vom Tankwagen (=teuer) komplett leergepumpt, Restgase abgefackelt, der Behälter gespült, geöffnet, freigemessen und auch noch komplett gereinigt werden. Viele Behälter bekamen dann auch noch eine Druckprüfung mit Wasser, mußten also komplett mit Wasser gefüllt, wieder verschlossen und die Druckprüfung gemacht werden. Dann das Wasser wieder raus, alles restlos trocknen, wieder zuschrauben und wieder mit Gas befüllen. Da konnten schon mal 8 bis 10 Stunden Zeit vergehen, bis die ganze Sache abgewickelt war.

Gegenüber dem sind die heutigen Prüfverfahren tatsächlich wesentlich einfacher und schneller und haben - je nach Art des angewandten Prüfverfahrens - auch eine höhere Aussagekraft über den Zustand des Behälters. Es gibt allerdings auch Dinge, die man früher bei den Innenbesichtigungen besser beurteilen konnte, als es heute mit den modernen Prüfverfahren möglich ist. Das auszuführen, wird hier aber zu umfangreich.

Bei XXXXgas erhalten Sie nur Neubehälter in "CE-Version" neuester Generation! Durch erheblich vereinfachtes Prüfverfahren alle 10 Jahre, ist nur das Anliften des Sicherheitsventils notwendig, welches durch den TÜV-Sachkundigen durchgeführt wird. Aufwendige Prüfkosten wie bisher entfallen. 30 Jahre garantierte Betriebserlaubnis durch den Behälter-Hersteller!

Behälter in CE-Version ... geht spätestens seit 2002 auch gar nicht mehr anders. Am 29. Mai 2002 ist die europäische Druckgeräterichtlinie verbindlich geworden, d.h. jedes Druckgerät (das unter die Druckgeräterichtlinie fällt, darunter auch Gasbehälter), das ab 29. Mai 2002 irgendwo in Europa in Verkehr gebracht wurde, MUSS die Forderungen und Mindestbedingungen der europäischen Druckgeräterichtlinie erfüllen. Das CE-Zeichen gehört da quasi automatisch mit dazu. Alles andere ist seit Mitte 2002 also rechtlich gar nicht mehr zulässig.

Das mit dem "nur Anliften des Sicherheitsventils" mag bei einem oberirdischen Behälter HALBWEGS stimmen, ist bei einem erdgedeckten Behälter aber auf jeden Fall falsch. Entweder hat sich der Verkäufer da recht weit aus dem Fenster gelehnt oder die Aussage bezog sich nur auf oberirdisch aufgestellte Behälter.

Erdgedeckte Behälter kriegen auf jeden Fall eine Einspeisemessung (ESM) im Laufe ihres Lebens - nach aktuellster Rechtslage möglist bei der ersten TÜV-Prüfung nach 10 Jahren, und dann abhängig vom Ergebnis der ESM bei der nächsten TÜV-Prüfung wieder eine ESM ODER eine Schallemissionsprüfung (SEP) und eine KKS-Prüfung (falls der Behälter nach der ersten Einspeisemessung eine KKS verordnet bekommen hat). Abhängig vom Ergebnis der Einspeisemessung kann es notwendig werden, daß der TÜV-Sachverständige auch die Prüffrist für die TÜV-Prüfung erst mal verkürzt (kann später unter bestimmten Umständen vom TÜV-Prüfer auch wieder auf 10 Jahre verlängert werden).

Man kann also sagen, der Behälter kriegt bei jeder TÜV-Prüfung mindestens entweder eine ESM oder eine SEP oder eine Prüfung der KKS. In bestimmten Fällen kann es auch sein, daß zwei dieser drei Verfahren bei einer TÜV-Prüfung notwendig sind. Über den Daumen gepeilt kriegen 80% der Behälter aber immer nur eines der Verfahren zu einer TÜV-Prüfung. Daß eine Kombination aus zwei Verfahren zur gleichen TÜV-Prüfung nötig ist, kommt dann folgerichtig nur in etwa 20% der Fälle vor.

Unter welchen Umständen jetzt aber welche(s) Prüfverfahren angewandt wird/werden, hängt von vielen Faktoren ab, so daß ich das hier wirklich nicht für jeden denkbaren Fall aufdröseln kann, sonst tippe ich morgen Abend noch ...  ;)
Da mußt Du Dich einfach drauf verlassen, daß der TÜV-Sachverständige weiß, was er macht. Einen geringen Einfluß auf die Wahl des Prüfverfahrens hat auch der Eigentümer des Tanks, aber dieser Spielraum ist nur seeehr, sehr eingeschränkt, da die quasi-rechtlichen Vorgaben sehr strikt sind. Viel läßt sich da nicht machen.

Ist das möglich, oder liegt hier Käufertäuschung vor?

Käufertäuschung würde ich nicht unterstellen. Mit dem Wissen, das der Verkäufer, damals hatte und nur haben konnte, ergeben seine Aussagen aus damaliger Sicht durchaus Sinn. Der konnte damals noch nicht wissen, daß die Beschichtung der meisten Deltagaz-Behälter 10 Jahre nach Einlagerung mangelhaft sein würden. Auch der Behälterhersteller selbst konnte das damals wahrscheinlich nicht ohne Weiteres wissen. Bei der Einlagerung der Behälter in die Erde waren die Beschichtungen nachweislich noch in Ordnung. Das wird bei der Einlagerung immer schon mal mit getestet. Langzeituntersuchungen einer Beschichtung sind natürlich auch schwierig bei diesen langen Zeiträumen. Wenn man eine neue Beschichtung entwickelt hat, kann man es sich als Hersteller wohl kaum leisten, diese erst mal 10 Jahre lang zu testen, bevor man sie in die Produktion übernimmt. Zum Beispiel die 20 Jahre alten Deltagaz-Behälter, die damals noch eine andere Epoxidharzbeschichtung hatten, sind in der Regel bei der ESM in Ordnung.

Für deinen Deltagaz-Behälter sehe ich zwei Möglichkeiten voraus:
  • Die wahrscheinlichere ist, daß der bei der ESM "durchfällt" und eine KKS verordnet bekommt. Dann wird die Prüffrist erst mal auf 5 Jahre verkürzt (in SELTENEN Extremfällen sogar auf 2 Jahre), d.h. 5 Jahre nach der ersten TÜV-Prüfung bekommt er eine SEP. Wenn er bei der SEP unauffällig ist, wird der TÜV-Sachverständige in der Regel die Prüffrist wieder auf 10 Jahre erhöhen, solange die KKS nachweislich funktioniert.
  • Es gibt noch die Möglichkeit, daß die Beschichtung deines Deltagaz bei der ESM zwar quasi durchfällt, aber sich bei den zusätzlichen Messungen im Rahmen der ESM herausstellt, daß der Boden, in dem der Behälter liegt, nur eine geringe korrosive Wirkung hat. In diesem Fall ist nach derzeitiger Rechtslage dann auch keine KKS notwendig und auch keine Prüffristverkürzung nötig. Die Korrosivität des Bodens ist aber in Deutschland von Region zu Region - manchmal sogar von Dorf zu Nachbardorf - sehr unterschiedlich. Auf die Korrosivität deines Bodens kannst Du auch keinen Einfluß nehmen (es sei denn, Du willst den Boden grossflächig bis in 4 Meter Tiefe komplett austauschen, aber da ist ein neuer Behälter fast billiger ...  ;))
Du mußt es halt dann einfach nehmen, wie es kommt.

Was bei der Prüfung aber dann tatsächlich rauskommt, hängt einfach von der konkreten Situation vor Ort und vom spezifischen Zustand deines Behälters ab, die ich natürlich nicht kenne. Aber eine der beiden Möglichkeiten wird mit 99% bei Dir rauskommen.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 21:33:48 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Lutz 1

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #50 am: 10. Oktober 2016, 14:53:42 »
Hallo ,
bin heute auch durch die 10 jährige Tank Prüfung beim TÜV Thüringen gefallen. Es wurde die Strommessung durchgeführt. Mein Tank ist ein grüner von Deltagaz Bj. 2003. Er hat mich auch gleich über die Kappenisolierung  des Tanks und KKS Anlage informiert. Als das Gespräch auf eine Stilllegung des Tanks kam , sagte er mir das er erst gereinigt , aufgeschnitten  und dann mit Sand aufgefüllt werden muß , was natürlich nicht billig ist.
So wird mir wohl nur eine KKS Anlage übrigbleiben wie im Forum schon ausfühlich beschrieben. Der Prüfer hat nur 16 Kiloohm statt 100 Kiloohm ( Minimum ) gemessen und es wurden auch nur 2 Jahre zur Nachprüfung gegeben.

PS  Mein Nachbar hatte mit gleichem Deltagaz Tank zuerst die Schall Prüfung und hat sie bestanden und 10 Jahre TÜV bekommen. 

Offline DerGasmann

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #51 am: 27. Oktober 2016, 03:03:04 »
Hallo,

ich möchte mal meine Erfahrungen zum Thema 10Jährige Prüfung in Kurzform wiedergeben.

Mein unterirdischer 1,2 t-Tank ist mein Eigentum und 20 Jahre alt. Die erste Prüfung war 2006, kurz vor Weihnachten. Da wurde das Restgas abgefackelt (vorher Info an Feuerwehr), der TÜV-Prüfer stieg in den leeren Tank, befand ihn für gut und ein Monteur sorgte für ein neues Sicherheitsventil. Leider hinterließ er mir den Rohrleitungsanschluss undicht, was ich aber erst merkte, als er schon weg war. Er reagierte nicht auf meine Mailboxanrufe und emails, stellte sich quasi tot. Es folgte eine Notreparatur durch den ortsansässigen Heizungsbauer. Ich versuchte, den Monteur wg. fahrlässiger Herbeiführung einer Explosionsgefahr zu verklagen. Eine Richterin winkte im Vorfeld schon halb ab, mein Rechtsanwalt hinterging mich und meine Rechtsschutzversicherung, indem er einen satten Vorschuß kassierte, die Sache aber liegenließ. Bis die Rechtsschutzversicherung das endlich merkte und ich beim Chef der betroffenen Kanzlei finanzielle Wiedergutmachung erfolgreich einfordern konnte, waren Monate vergangen.
Inzwischen war die zweite 10J.-Prüfung. Der TÜV-Prüfer wurde mir von meinem langjährigen Gaslieferanten vermittelt und brachte nach noch nicht einmal 1 Stunde Prüfzeit die neue Plakette für weitere 10 Jahre am Tank an. Die Prüfung lief per Einspeisemessung o.ä. (bin kein Technikexperte) ab. Zunächst war ein (Widerstand-?) Wert zu gering (29,7 ...). Der Prüfer schraubte daraufhin die Kupferrohrleitung kurz ab und konnte die Messung dann erfolgreich mit gemessenen etwa 200 (KiloOhm?) abschließen. Die Ursache für den  anfänglich zu geringen Meßwert vermutete der Prüfer in der Qualität der damals üblichen Rohrisolierung (Folienschlauch mit filzähnlichem Innenleben). Nach dem Festschrauben der Leitung samt Dichtheitsprüfung bekam ich problemlos die Plakette und eine Bescheinigung, wonach an meinem Tank keine gefährlichen Mängel festgestellt wurden, die eine unmittelbare Gefährdung darstellen. Also nix mit KKS-Anlage usw.
Mein Flüssiggasversorger erhält das abschließende Ergebnis der Prüfung und ich warte noch auf die Rechnung.

Offline Lutz 1

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #52 am: 13. November 2016, 18:13:08 »
Hallo zusammen ,
hatte letzten Monat meine 10 jährige TÜV Prüfung durch den TÜV Thüringen und bin an der Isolationsmessung gescheitert ( DeltaGaz Tank ) . Nun liegt mir ein Angebot der Firma GGT-Tech aus Allendorf über eine  KKS Anlage vor. Nun meine Frage . Hat hier schon jemand Erfahrung mit dieser Firma und ist der Preis mit Gasrohrprüfung , KKS Anlage ,Erdarbeiten ,  Montage für 930 € ok
MFG Lutz

Offline Siebener

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #53 am: 14. November 2016, 18:28:24 »
Leute, lasst Euch das nicht gefallen!
Es ist inzwischen in der gesamten Prüferschaft (und auch den meisten Flüssiggasversorgern als Auftragnehmer der Prüfleistung) bekannt, dass alle Tanks einer bestimmten Baureihe von Deltagas komplett durchfallen bei der Einspeisemessung (was ziemlich sicher an einer nicht ordnungsgemäßen Beschichtung, die Deltagas damals bei einem "befreundeten" Nachbarn in Auftrag gegeben hat, liegt. Wobei die Beschichtung nicht defekt ist, sondern "nur" für die Einspeiseprüfung nicht geeeignet ist).
Warum wird dann immer noch fleißig mit dieser Methode geprüft, obwohl das Ergebnis vorher schon feststeht? Bestimmt weil man damit was verdienen kann und anschließend noch dem nichtsahnenden Opfer gleich noch mal eine KKS-Anlage aufdrücken kann (mit Folgekosten, die man da auch erst mal nicht erwähnt). Auffällig, dass auch immer eine gewisse Firma die Prüfung durchführt, die auch als Hersteller und Vertreiber von KKS-Anlagen bekannt ist (und wahrscheinlich auch als Lobbyist bei gesetzgebenden Einrichtungen ausreichend Einfluss hat).
Ich finde, diesem Geschäftsgebaren sollte nun endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden, bevor noch mehr Leute darauf reinfallen.
Bitte meldet Euch, wenn Interesse besteht, sich hier auf rechtlichem Wege zu wehren. Zusammen kann man bestimmt was ausrichten (und zwar gegen den Tankhersteller sowie die sinnlosen Prüfmethoden).
Hinweis an Leute, denen die Prüfung eines solchen Tanks noch bevorsteht: lasst Euch von Eurem Anbieter informieren über Kosten und Verfahren alternativer Prüfmethoden (die Schalldruckprüfung ist fast immer erfolgreich).

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +5/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #54 am: 04. Dezember 2016, 20:16:24 »
Leute, lasst Euch das nicht gefallen!
Es ist inzwischen in der gesamten Prüferschaft (und auch den meisten Flüssiggasversorgern als Auftragnehmer der Prüfleistung) bekannt, daß alle Tanks einer bestimmten Baureihe von Deltagas komplett durchfallen bei der Einspeisemessung (was ziemlich sicher an einer nicht ordnungsgemäßen Beschichtung, die Deltagas damals bei einem "befreundeten" Nachbarn in Auftrag gegeben hat, liegt. Wobei die Beschichtung nicht defekt ist, sondern "nur" für die Einspeiseprüfung nicht geeeignet ist).

Letzteres ist so nicht hunderprozentig korrekt. Die Beschichtung besteht die ESM nicht, weil die Beschichtung aus irgendwelchen Gründen im Laufe ihres Lebens (vielleicht wenn sie feucht wird) elektrisch leitfähig wird. Damit ist die Widerstandsmessung im Rahmen der ESM natürlich erst mal sinnlos. Wenn die Beschichtung elektrisch leitfähig ist, kann sich demzufolge unter ungünstigen Bedingungen auch ein chemisches Korrosionselement ausbilden (wird im Rahmen der ergänzenden Messung der ESM mit geprüft). Ein chemisches Korrosionselement ist der mit Abstand gefährlichste Korrosionsmechanismus bei diesen Tanks, der dazu führen kann, daß innerhalb weniger Jahre starker Werkstoffabtrag stattfindet. Und wenn von 6 bis 7 mm Wandstärke mal 2 mm weg sind, ist das das Aus für den Tank. Das kann bei Deltagastanks aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit der Beschichtung durchaus auftreten, auch wenn die Beschichtung vielleicht mechanisch tatsächlich noch in Ordnung ist. Diese Fälle kommen in der Realität tatsächlich auch vor.
Die ESM ist also bei Deltagastanks nicht grundsätzlich sinnlos, sondern notwendig, um diese besonders gefährliche Art Korrosionsmechanismus rechtzeitig zu erkennen. Mit rechtzeitiger Nachrüstung einer KKS und gegebenenfalls zusätzlich eines Isolierstücks an der Rohrleitung im Domschacht kann dieser Korrosionsmechanismus gestoppt und der Tank bedenkenlos weiterbetrieben werden, solange die KKS korrekt funktioniert. Deswegen ist es bei einer KKS auch wichtig, daß sie regelmäßig auf korrekte Funktionsfähigkeit geprüft wird, damit man sicher ist, daß die Korrosion nicht unbemerkt wieder weitergeht.

Unabhängig davon kann im Rahmen der ESM auch festgestellt werden, ob überhaupt korrosiver Boden vorliegt. Wenn die Beschichtung zwar als defekt erkannt wird, aber kein korrosiver Boden vorliegt und sich auch kein chemisches Korrosionselement ausgebildet hat, dann muß auch keine KKS nachgerüstet werden und die Prüffrist bleibt in dem Falle auch bei 10 Jahren.

Warum wird dann immer noch fleißig mit dieser Methode geprüft, obwohl das Ergebnis vorher schon feststeht? Bestimmt weil man damit was verdienen kann und anschließend noch dem nichtsahnenden Opfer gleich noch mal eine KKS-Anlage aufdrücken kann (mit Folgekosten, die man da auch erst mal nicht erwähnt).

Siehe meine Ausführungen oben. Das Ergebnis steht eben auch bei Deltagasbehältern nicht pauschal im Vorhinein fest. Und die ESM ist bei erdgedeckten Tanks noch die günstigste Prüfmethode. Eine Schallemissionsprüfung (SEP) ist in der Regel teurer.
Die ESM ist zunächst erst mal auch absolut notwendig, damit der TÜV überhaupt feststellen kann, ob die Prüffrist bei 10 Jahre bleiben kann. Wird keine ESM durchgeführt, sondern nur eine SEP, dann MUß der TÜV die Prüffrist auf 5 Jahre verkürzen, wenn keine KKS vorhanden ist. Daran führt aus gesetzgeberischen Gründen, aber vor allem aus technischen Gründen kein Weg vorbei. Es ist einfach eine technische Notwendigkeit. Daran kann auch der Gesetzgeber nichts ändern.

Auffällig, dass auch immer eine gewisse Firma die Prüfung durchführt, die auch als Hersteller und Vertreiber von KKS-Anlagen bekannt ist (und wahrscheinlich auch als Lobbyist bei gesetzgebenden Einrichtungen ausreichend Einfluss hat).

Ich als TÜV-Prüfer finde auch, daß das ein Geschmäckle hat (sowohl der erste Satz als auch das, was Du in Klammern geschrieben hast), aber gerade die grossen Gasversorger wollen das so. Warum die das so wollen, weiß ich nicht, denn auch die Gasversorger machen sich ja dann von dieser Firma stark abhängig. Die ideale Situation wäre, daß eine Organisation die ESM durchführt und feststellt, ob eine KKS notwendig ist, aber nur eine andere Firma dann tatsächlich die KKS einbauen darf. Dadurch wäre gewährleistet, daß die prüfende Organisation kein finanzielles Interesse daran hat, möglichst viele KKS zu verordnen. Diese Konstellation ist übrigens durchaus auf dem Markt verfügbar. Weder ist besagte Firma die einzige Firma, die ESM durchführen, noch ist besagte Firma die einzige Firma, die KKS herstellt und vertreibt. Es gibt Alternativen. Man muß sich nur entsprechend informieren.

Ich finde, diesem Geschäftsgebaren sollte nun endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden, bevor noch mehr Leute darauf reinfallen.
Bitte meldet Euch, wenn Interesse besteht, sich hier auf rechtlichem Wege zu wehren. Zusammen kann man bestimmt was ausrichten (und zwar gegen den Tankhersteller sowie die sinnlosen Prüfmethoden).
Hinweis an Leute, denen die Prüfung eines solchen Tanks noch bevorsteht: lasst Euch von Eurem Anbieter informieren über Kosten und Verfahren alternativer Prüfmethoden (die Schalldruckprüfung ist fast immer erfolgreich).

1. An der Notwendigkeit der ESM als Prüfverfahren für erdgedeckte Tanks führt kein Weg vorbei. Es gibt im Grunde keine Alternative. Die Alternativen, die es gibt, sind auf jeden Fall für alle Beteiligten (insbesondere für den Tankeigentümer) teurer und aufwändiger. Das Problem bei den Deltagastanks ist nicht die grundsätzliche Ungeeignetheit des Prüfverfahrens ESM, sondern die Mangelhaftigkeit der Beschichtung. Seit diesem Jahr verwendet Deltagas für neue Tanks übrigens wieder eine ältere Art der Beschichtung, die nachweislich auch über lange Zeiträume funktioniert.
2. Das einzige Ziel, das Ihr auf rechtlichem Wege anstreben könntet, wäre direkt den Hersteller haftbar zu machen oder denjenigen, der Euch den Tank verkauft hat. Ihr müßt aber wissen, daß in Deutschland nur eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren besteht. Wenn Euch der Verkäufer des Tanks oder der Hersteller des Tanks keine Garantie eingeräumt hat, die über diese 2 Jahre hinaus geht, könnt Ihr Euch selber an einer Hand abzählen, welche Chancen Ihr in der Hinsicht auf rechtlichem Wege habt.
3. Die Schallemissionsprüfung (SEP) ist tatsächlich eine Alternative zur ESM. Kann man durchführen. Euch sollte aber klar sein, daß der TÜV in dem Falle die Prüffrist des Tanks aus rechtlichen und technischen Gründen von 10 auf 5 Jahre verkürzen MUß und wird, wenn bisher an dem Behälter noch keine ESM durchgeführt wurde und auch keine KKS am Tank vorhanden ist, da ohne ESM nicht nachgewiesen werden kann, ob die Korrosionsschutzbeschichtung des Tanks in Ordnung ist oder nicht. Ihr müsst dann halt individuell mal rechnen, ob alle 5 Jahre eine SEP billiger ist als eine KKS (inklusive Einbau und Wartung) und dann nur alle 10 Jahre die SEP.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2016, 20:21:03 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline happy bienchen

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 36
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #55 am: 24. Januar 2017, 12:32:00 »
Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig – der mit Sicherheit nicht bestanden wird.

Hatte Ende November 2016 deswegen bereits ein Angebot von der Fa. STD GmbH 71229 Leonberg zwecks Einspeisemessung (473,62 € + evtl. aufgelistete Zusatzleistungen) erhalten - der ehemalige Tankverkäufer und Gaslieferant hat dies wahrscheinlich automatisch angeleiert.

So jetzt hat sich die Sachlage evtl. geändert. Auf Grund der bayerischen  Fördermaßnahmen  besteht jetzt, hier im Ort,  die Möglichkeit ab April 2017 von Gas & Glasfaser (Schwabengas). Wenn sich bis Ende März 2017, 55 % der Hauseigentümer für einen Gasanschluß entscheiden, dann hätten wir bis spätestens Mitte 2018 den Erdgasanschluß im Haus liegen.  Ich selbst habe schon unterschrieben.

Natürlich kann jeder verstehen, dass ich keine Lust mehr auf die ca. 500-600 +X Euro für den Erdtank investieren will.
Dumm ist nur die kommende Heizperiode von Oktober 2017 auf April 2018  :'(

Jetzt meine Fragen an Euch. Vielleicht hat auch unser Fachmann (TÜV-SV) wieder etwas Zeit dafür.
1.   Wenn ich bis April 2018 nichts unternehme, steht da irgendwann der TÜV oder sonst wer vor der Tür und sperrt den Tank ab – oder wird ab August 2017 nur kein Gas mehr nachgeliefert?
2.   Evtl. etwas nachtanken  (500 liter) bis Juli 2017 wäre möglich?
3.   Wo müßte der Stilllegungswunsch des Tank gemeldet werden?
4.   Evtl. Restgas abfackeln mittels Gasheizstrahler möglich- auch wenns Tage dauert?
5.   Müßte der Tank vorher gereinigt werden um dann mit Sand zu verfüllen?
6.   Wer kontrolliert das?
7.   Was habe ich übersehen, bei der Angelegenheit?

Für jeden Rat wäre ich dankbar!!

Gruß
Andreas

Offline Lutz 1

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #56 am: 28. Februar 2017, 15:55:51 »
Hallo zusammen ,
hatte letzten Monat meine 10 jährige TÜV Prüfung durch den TÜV Thüringen und bin an der Isolationsmessung gescheitert ( DeltaGaz Tank ) . Nun liegt mir ein Angebot der Firma GGT-Tech aus Allendorf über eine  KKS Anlage vor. Nun meine Frage . Hat hier schon jemand Erfahrung mit dieser Firma und ist der Preis mit Gasrohrprüfung , KKS Anlage ,Erdarbeiten ,  Montage für 930 € ok
MFG Lutz

Hallo zusammen , habe jetzt die KKS Anlage von der Firma  GGT - Tech , 65370 Allendorf  installieren lassen  ( 26.02.2017 ). Bin sehr zufrieden und möchte die Firma weiterempfehlen. Den Preis konnte ich noch etwas senken.

MFG Lutz

Offline TÜV-SV

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 74
  • Karma: +5/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #57 am: 02. April 2017, 23:41:40 »
Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig – der mit Sicherheit nicht bestanden wird.

Hatte Ende November 2016 deswegen bereits ein Angebot von der Fa. STD GmbH 71229 Leonberg zwecks Einspeisemessung (473,62 € + evtl. aufgelistete Zusatzleistungen) erhalten - der ehemalige Tankverkäufer und Gaslieferant hat dies wahrscheinlich automatisch angeleiert.

So jetzt hat sich die Sachlage evtl. geändert. Auf Grund der bayerischen  Fördermaßnahmen  besteht jetzt, hier im Ort,  die Möglichkeit ab April 2017 von Gas & Glasfaser (Schwabengas). Wenn sich bis Ende März 2017, 55 % der Hauseigentümer für einen Gasanschluß entscheiden, dann hätten wir bis spätestens Mitte 2018 den Erdgasanschluß im Haus liegen.  Ich selbst habe schon unterschrieben.

Natürlich kann jeder verstehen, dass ich keine Lust mehr auf die ca. 500-600 +X Euro für den Erdtank investieren will.
Dumm ist nur die kommende Heizperiode von Oktober 2017 auf April 2018  :'(

Jetzt meine Fragen an Euch. Vielleicht hat auch unser Fachmann (TÜV-SV) wieder etwas Zeit dafür.
1.   Wenn ich bis April 2018 nichts unternehme, steht da irgendwann der TÜV oder sonst wer vor der Tür und sperrt den Tank ab – oder wird ab August 2017 nur kein Gas mehr nachgeliefert?
2.   Evtl. etwas nachtanken  (500 liter) bis Juli 2017 wäre möglich?
3.   Wo müßte der Stilllegungswunsch des Tank gemeldet werden?
4.   Evtl. Restgas abfackeln mittels Gasheizstrahler möglich- auch wenns Tage dauert?
5.   Müßte der Tank vorher gereinigt werden um dann mit Sand zu verfüllen?
6.   Wer kontrolliert das?
7.   Was habe ich übersehen, bei der Angelegenheit?

Für jeden Rat wäre ich dankbar!!

Gruß
Andreas

Anhand deiner Schilderungen schlußfolgere ich, daß Du Eigentümer des Tanks bist.
Wenn das so ist, dann liegt es auch in deiner Aufgabe, die fälligen Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Das Angebot von STD Leonberg mußt Du erst mal nicht annehmen, wenn der Tank dein Eigentum ist, da es Dir als Eigentümer ja frei steht, von wem Du die Prüfung durchführen läßt.
Ich gehe nun auch mal davon aus, daß die TÜV-Prüfung im August 2017 fällig ist.

1. Der TÜV wird Dir den Tank nicht absperren. Der TÜV weiß ja auch erst mal nicht, daß die Tankprüfung im August 2017 fällig ist. Auch sonst wird Dir erst mal niemand den Tank absperren. Es gibt aber ein anderes Problem. Da Du Eigentümer des Tanks bist, kannst Du Dir ja aussuchen, bei welchem Gasversorger Du tankst. Nun ist es so, dass jeder Gasversorger formal deinen Behälter aus gesetzlichen Gründen nicht mehr betanken DARF, wenn die letzte fällige TÜV-Prüfung nicht durchgeführt worden ist. Normalerweise wird also der Gasversorger, wenn Du ihn zum Betanken beauftragst, sich von Dir die Bescheinigung über die letzte TÜV-Prüfung zeigen lassen und wird erst dann den Behälter betanken. Wenn Du ihm die nicht vorlegen kannst, muß er formal das Betanken ablehnen.

2. Bis Juli 2017 kannst Du natürlich problemlos noch tanken, wenn die Prüfung erst im August fällig ist. Wenn Du da also genug Gas tankst, um noch über den Winter zu kommen, kann erst mal keiner was dagegen tun. Allerdings sollte Dir bewußt sein, daß Du voll haftest, wenn es zu irgendeinem Zwischenfall an dem Tank kommt, während Du ihn betreibst, aber die fälligen Prüfungen nicht hast durchführen lassen.

3. Die Stilllegung mußt Du eigentlich nirgendwo melden. Allerdings kann es ja nicht schaden, deinem bisherigen Gasversorger kurz Bescheid zu sagen, wenn Du den Tank endgültig außer Betrieb genommen hast.

4. Die Stilllegung des Tanks ist etwas heikel. Der Tank muß natürlich frei von Gas sein. Übrigens kannst Du den Tank auch nicht einfach so öffnen, bevor er nicht drucklos ist. Denk daran, daß da mindestens 5 bar Überdruck drauf sind und daß das darin verflüssigte Gas schlagartig mit großem Druck verdampft, wenn der Tank mal einfach so geöffnet wird. Wenn es dann dabei auch noch zu einer Entzündung des Gases kommt, möchte ich nicht im Umkreis von mindestens 200 Metern sein. Abhängig davon, wie viel Gas da noch drin ist, kann das Abfackeln Tage oder Wochen dauern. Und auch dann, wenn die Fackel nicht mehr brennt, sind immer noch Restgase im Tank, die mit der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, wenn Du den Tank öffnest. Meiner Meinung nach ist das alles nichts, was ein Laie selber machen sollte. Da kann schnell was schiefgehen, vor allem wenn ein Laie so einen Tank öffnet, in dem noch Restgase drin sind (und die sind auch nach dem Abfackeln noch drin).
Für die Stillegung des Tanks würde ich Dir wirklich dringend raten, einen kleinen privaten Gasversorger aus deiner Region für die Außerbetriebnahme zu beauftragen. Der kann Dir mit dem Tankwagen das Restgas abpumpen und/oder die Restgase abfackeln, kann den Behälter dann öffnen (wenn der Behälter ein Mannloch hat) und kann die Restgase ausspülen. Du kannst ja zu gegebener Zeit auch mal bei deinem jetzigen Gasversorger nachfragen, welchen Preis er dafür verlangen würde.
Sand reinfüllen usw. kannst Du im Anschluß daran ja dann selber. Du solltest auch überlegen, ob Du den Behälter einfach nur mit Sand befüllen und in der Erde lassen willst, oder ob Du ihn nach dem Spülen ausgräbst und abtransportierst. Dann ist er weg. Wenn er gespült ist, könntest Du ihn aber auch von innen mit dafür geeignetem Anstrich wasserdicht anstreichen und ihn als Zisterne für Regenwasser oder sowas nutzen. Oder Du kannst irgendwas drin lagern. So billig und mit so wenig Aufwand kommst Du nie wieder an eine eingegrabene Wasserzisterne.

5. siehe 4.

6. Das kontrolliert niemand. Wie gesagt kannst Du die Arbeiten zur Außerbetriebnahme theoretisch alle selber machen, aber ich würde Dir wirklich raten, das von jemandem machen zu lassen, der im Umgang mit Gas Erfahrung hat, wie gesagt am besten einen kleinen regionalen Gasversorger aus deiner Region oder von deinem jetzigen Gasversorger. Einer von denen macht Dir sicher einen halbwegs guten Preis. Natürlich wird das was kosten, aber bevor Du versuchst, das selber zu machen und dann beim Öffnen des Tanks was schiefgeht und Du dann mit schweren Verbrennungen, geplatzter Lunge oder geplatztem Trommelfell da stehst oder gar das Zeitliche gesegnet hast, ist es meiner Meinung nach der bessere Weg, lieber das Geld zu investieren, um all die Außerbetriebnahmearbeiten an dem Tank, bei denen man mit Gas in Kontak kommen kann, von jemandem ausführen zu lassen, der sich damit auskennt und der Erfahrung im Umgang mit Gas hat.


Mit bestem Gruß
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 03. April 2017, 00:08:49 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline happy bienchen

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 36
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #58 am: 30. April 2017, 17:04:48 »
Hallo Autor TÜV-SV,
das hat mir sehr geholfen. Deine Antworten waren sehr hilfreich und kompetent. Danke!
Werd mir ein paar Angebote reinholen und   lass den Tank ganz entfernen. Bei dem 100qm Garten lohnt das Regenwasser nicht, da ist der Strom teurer als der wirkliche Nutzen.

Gruß
Andreas

Offline Gutachtinator

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: 10-jährige Prüfung nicht bestanden.. KKS-Anlage
« Antwort #59 am: 06. November 2017, 17:15:45 »
TÜV-SV hat eigentlich alles ausfürlich erläutert, aber als kleine Ergänzung:

1. Es wird ein Behälter mit einer riesigen Menge hochexplosiven Gases im Garten vergraben. Dieser Behälter unterliegt Gesetzen und Vorschriften. Hier sind es im Besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (über die Feurerungsverordnungen der Länder oder die jeweilige Bauordnung gilt diese bei einer so gefährlichen Anlage auch für Privatpersonen), die Gefahrstoffverordnung, das Produktsicherheitsgesetz und als Technische Regeln die TRBS und die TRGS. Diese sind einzuhalten und für jedermann zugänglich. Jeder der eine solche Anlage betreibt muß sich über seine Pflichten informieren.

2. Auf Druck der Industrie und der Verbände sind sowohl im Gesetz, als auch in den Technischen Regeln die niedrigsten möglichen Anforderungen festgeschrieben worden. Für Flüssiggas gibt es mehr Ausnahmen als für jede andere überwachungsbedürftige Anlagenart.

3. ESM und SEP sind bereits günstige und schnelle "Ersatzprüfungen" für die normalerweise erforderlichen Prüfungen.

4. Stand der Technik wären eigentlich doppelwandige Behälter mit Leckageüberwachung, wie z.B. bei Benzintanks seit Jahrzehnten Standard. Die Behälter wären nur ca. 30 % teurer als einwandige Behälter. Die wiederkehrende Prüfung wäre eine Überprüfung des Warngeräts und eine Prüfung des Sicherheitsventils und für einen Bruchteil der aktuellen Prüfkosten abzuleisten. Man spart also am falschen Ende und verschenkt riesige Sicherheitsvorteile. Aber der Markt (ihr) und die Industrie will das so haben.

5. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb hat der Betreiber. Kein TÜV keine DEKRA, keine GTÜ und auch keine Behörde. Knallt es, muß der Betreiber nachweisen, dass er alle rechtlich und technisch vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt hat.

6. Knallt es bei Flüssiggas, dann knallt es richtig. Sucht mal unter "Flüssiggas Explosion" oder "LPG Explosion" oder "Bleve". Vor wenigen Jahren gab es mal 6 Tote bei einer Explosion......und da waren Fachleute bei der Arbeit. Kommt also bitte nicht auf die gefährliche Idee, auch nur irgendetwas selber an der Anlage rumzuschrauben.

7. Ein Hersteller verschmiert einen Beschichtungswerkstoff, der seine Funktion bei Feuchtigkeit verliert und das Prüfverfahren, welches den Pfusch aufdeckt wird hier diskreditiert. Ebenso wird das notdürftige Gesundbeten durch KKS dann noch als Schikane aufgefasst?
Eigentlich ist das ein Fall für die Marktaufsicht und die Behälter gehören alle ausgetauscht, bzw. repariert, analog zu Autos mit Schummelsoftware.
Seid doch froh, dass der Pfusch festgestellt wurde und schlimmeres verhütet wurde. Dazu sind diese Prüfungen da. Ich will die sehen, die hier rumjammern, wenn so ein Behälter leck geht und das Gas sich durch das Erdreich zum Keller durcharbeitet. Beim nächsten Lichteinschalten geht dann manchem mehr als nur ein Licht auf.

.....solange nichts passiert ist das alles ja nur Schikane und Geldmacherei. Wenn dann etwas passiert, wird nachgefragt warum nicht schärfer, besser und häufiger geprüft wurde und die Schuld bei jemand anderem gesucht. Das ist mit der BetrSichV aber erledigt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber (in der BetrSichV "Areitgeber" und "Gleichgestellte" genannt).
« Letzte Änderung: 06. November 2017, 17:19:18 von Gutachtinator »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz