Hallo in die Runde,
bei mir ist im August 2017 die innere Prüfung des grünen deltagaz Erdtank fällig.
Oooh, Deltagaz ....
Jetzt bin ich verunsichert. Beim Kauf 2008 stand und auch heute noch steht da:
30 Jahre Garantierte Betriebserlaubnis
Vereinfachtes Prüfverfahren
30 Jahre garantierte Betriebserlaubnis ist so in dieser pauschalen Formulierung nicht ganz richtig. Spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme sieht der TÜV zum ersten Mal den Behälter. Wenn der TÜV da einen so genannten gefährlichen Mangel feststellt, schmeißt er den Behälter raus. Da ist nix mit Garantie. Praktisch gesehen kommt ein solch gefährlicher Mangel aber nur in einem von 5.000 Fällen vor - wahrscheinlich sogar noch seltener (nur so über den Daumen gepeilt).
Sehr viel häufiger kommen aber geringfügige und erhebliche Mängel vor, die vom TÜV-Sachverständigen festgestellt werden, aber durch verschiedene Massnahmen behoben werden können. Der Behälter kann dann also weiter in Betrieb bleiben.
Praktisch gesehen heißt das also tatsächlich, daß Du getrost davon ausgehen kannst, daß der Behälter mindestens 30 Jahre im Betrieb ist, höchstwahrscheinlich sogar länger. Theoretisch könnte es also in gaaaanz seltenen Fällen sein, daß ein Behälter mal früher rausfliegt. In der Praxis wird das aber sogut wie nie vorkommen.
Ich habe auch schon erdgedeckte Behälter gesehen, die 40 oder 45 Jahre alt waren.
Vereinfachtes Prüfverfahren ... hmmm, tja, wie man's sieht.
Früher wurden die Behälter alle 10 Jahre (manche Behältertypen auch alle 5 Jahre) geöffnet und der TÜV-Sachverständige ist reingeklettert, um sich den Zustand im Inneren anzuschauen. Der Behälter mußte dazu vom Tankwagen (=teuer) komplett leergepumpt, Restgase abgefackelt, der Behälter gespült, geöffnet, freigemessen und auch noch komplett gereinigt werden. Viele Behälter bekamen dann auch noch eine Druckprüfung mit Wasser, mußten also komplett mit Wasser gefüllt, wieder verschlossen und die Druckprüfung gemacht werden. Dann das Wasser wieder raus, alles restlos trocknen, wieder zuschrauben und wieder mit Gas befüllen. Da konnten schon mal 8 bis 10 Stunden Zeit vergehen, bis die ganze Sache abgewickelt war.
Gegenüber dem sind die heutigen Prüfverfahren tatsächlich wesentlich einfacher und schneller und haben - je nach Art des angewandten Prüfverfahrens - auch eine höhere Aussagekraft über den Zustand des Behälters. Es gibt allerdings auch Dinge, die man früher bei den Innenbesichtigungen besser beurteilen konnte, als es heute mit den modernen Prüfverfahren möglich ist. Das auszuführen, wird hier aber zu umfangreich.
Bei XXXXgas erhalten Sie nur Neubehälter in "CE-Version" neuester Generation! Durch erheblich vereinfachtes Prüfverfahren alle 10 Jahre, ist nur das Anliften des Sicherheitsventils notwendig, welches durch den TÜV-Sachkundigen durchgeführt wird. Aufwendige Prüfkosten wie bisher entfallen. 30 Jahre garantierte Betriebserlaubnis durch den Behälter-Hersteller!
Behälter in CE-Version ... geht spätestens seit 2002 auch gar nicht mehr anders. Am 29. Mai 2002 ist die europäische Druckgeräterichtlinie verbindlich geworden, d.h. jedes Druckgerät (das unter die Druckgeräterichtlinie fällt, darunter auch Gasbehälter), das ab 29. Mai 2002 irgendwo in Europa in Verkehr gebracht wurde, MUSS die Forderungen und Mindestbedingungen der europäischen Druckgeräterichtlinie erfüllen. Das CE-Zeichen gehört da quasi automatisch mit dazu. Alles andere ist seit Mitte 2002 also rechtlich gar nicht mehr zulässig.
Das mit dem "nur Anliften des Sicherheitsventils" mag bei einem oberirdischen Behälter HALBWEGS stimmen, ist bei einem erdgedeckten Behälter aber auf jeden Fall falsch. Entweder hat sich der Verkäufer da recht weit aus dem Fenster gelehnt oder die Aussage bezog sich nur auf oberirdisch aufgestellte Behälter.
Erdgedeckte Behälter kriegen auf jeden Fall eine Einspeisemessung (ESM) im Laufe ihres Lebens - nach aktuellster Rechtslage möglist bei der ersten TÜV-Prüfung nach 10 Jahren, und dann abhängig vom Ergebnis der ESM bei der nächsten TÜV-Prüfung wieder eine ESM ODER eine Schallemissionsprüfung (SEP) und eine KKS-Prüfung (falls der Behälter nach der ersten Einspeisemessung eine KKS verordnet bekommen hat). Abhängig vom Ergebnis der Einspeisemessung kann es notwendig werden, daß der TÜV-Sachverständige auch die Prüffrist für die TÜV-Prüfung erst mal verkürzt (kann später unter bestimmten Umständen vom TÜV-Prüfer auch wieder auf 10 Jahre verlängert werden).
Man kann also sagen, der Behälter kriegt bei jeder TÜV-Prüfung mindestens entweder eine ESM oder eine SEP oder eine Prüfung der KKS. In bestimmten Fällen kann es auch sein, daß zwei dieser drei Verfahren bei einer TÜV-Prüfung notwendig sind. Über den Daumen gepeilt kriegen 80% der Behälter aber immer nur eines der Verfahren zu einer TÜV-Prüfung. Daß eine Kombination aus zwei Verfahren zur gleichen TÜV-Prüfung nötig ist, kommt dann folgerichtig nur in etwa 20% der Fälle vor.
Unter welchen Umständen jetzt aber welche(s) Prüfverfahren angewandt wird/werden, hängt von vielen Faktoren ab, so daß ich das hier wirklich nicht für jeden denkbaren Fall aufdröseln kann, sonst tippe ich morgen Abend noch ...
Da mußt Du Dich einfach drauf verlassen, daß der TÜV-Sachverständige weiß, was er macht. Einen geringen Einfluß auf die Wahl des Prüfverfahrens hat auch der Eigentümer des Tanks, aber dieser Spielraum ist nur seeehr, sehr eingeschränkt, da die quasi-rechtlichen Vorgaben sehr strikt sind. Viel läßt sich da nicht machen.
Ist das möglich, oder liegt hier Käufertäuschung vor?
Käufertäuschung würde ich nicht unterstellen. Mit dem Wissen, das der Verkäufer, damals hatte und nur haben konnte, ergeben seine Aussagen aus damaliger Sicht durchaus Sinn. Der konnte damals noch nicht wissen, daß die Beschichtung der meisten Deltagaz-Behälter 10 Jahre nach Einlagerung mangelhaft sein würden. Auch der Behälterhersteller selbst konnte das damals wahrscheinlich nicht ohne Weiteres wissen. Bei der Einlagerung der Behälter in die Erde waren die Beschichtungen nachweislich noch in Ordnung. Das wird bei der Einlagerung immer schon mal mit getestet. Langzeituntersuchungen einer Beschichtung sind natürlich auch schwierig bei diesen langen Zeiträumen. Wenn man eine neue Beschichtung entwickelt hat, kann man es sich als Hersteller wohl kaum leisten, diese erst mal 10 Jahre lang zu testen, bevor man sie in die Produktion übernimmt. Zum Beispiel die 20 Jahre alten Deltagaz-Behälter, die damals noch eine andere Epoxidharzbeschichtung hatten, sind in der Regel bei der ESM in Ordnung.
Für deinen Deltagaz-Behälter sehe ich zwei Möglichkeiten voraus:- Die wahrscheinlichere ist, daß der bei der ESM "durchfällt" und eine KKS verordnet bekommt. Dann wird die Prüffrist erst mal auf 5 Jahre verkürzt (in SELTENEN Extremfällen sogar auf 2 Jahre), d.h. 5 Jahre nach der ersten TÜV-Prüfung bekommt er eine SEP. Wenn er bei der SEP unauffällig ist, wird der TÜV-Sachverständige in der Regel die Prüffrist wieder auf 10 Jahre erhöhen, solange die KKS nachweislich funktioniert.
- Es gibt noch die Möglichkeit, daß die Beschichtung deines Deltagaz bei der ESM zwar quasi durchfällt, aber sich bei den zusätzlichen Messungen im Rahmen der ESM herausstellt, daß der Boden, in dem der Behälter liegt, nur eine geringe korrosive Wirkung hat. In diesem Fall ist nach derzeitiger Rechtslage dann auch keine KKS notwendig und auch keine Prüffristverkürzung nötig. Die Korrosivität des Bodens ist aber in Deutschland von Region zu Region - manchmal sogar von Dorf zu Nachbardorf - sehr unterschiedlich. Auf die Korrosivität deines Bodens kannst Du auch keinen Einfluß nehmen (es sei denn, Du willst den Boden grossflächig bis in 4 Meter Tiefe komplett austauschen, aber da ist ein neuer Behälter fast billiger ... )
Du mußt es halt dann einfach nehmen, wie es kommt.
Was bei der Prüfung aber dann tatsächlich rauskommt, hängt einfach von der konkreten Situation vor Ort und vom spezifischen Zustand deines Behälters ab, die ich natürlich nicht kenne. Aber eine der beiden Möglichkeiten wird mit 99% bei Dir rauskommen.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV