Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 324304 mal)

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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #150 am: 01. Mai 2006, 11:39:04 »
Guten Morgen!

Auch ich gehöre zu denjenigen, die mit den Gaspreiserhöhungen nicht einverstanden sind. Mit den vorgefertigten Briefen der Verbraucherzentrale habe ich Widerspruch eingelegt und auch die allseits bekannten Antwortbriefe der SWM erhalten (Deloitte und danach einen Hinweis auf ein Urteil vom LG Heilbronn, anschließender Abbruch der Korrespondenz). Bislang habe ich allerdings noch keine Androhung einer Sperre. Mein erster Widerspruch ist allerdings erst am 10.4.2006 erstellt worden, der Abbruch der Korrespondenz kam letzten Freitag.

Da ich nicht wusste, wie ich auf die Gutachten reagieren sollte, war ich bei der Verbraucherzentrale und habe mich beraten lassen. Leider saß mir eine Dame gegenüber, die überhaupt keine Ahnung hatte, weder davon, dass die SWM zum 1.4. schon wieder erhöht hatten noch dass die SWM über ihre Tochterfirma Bayerngas beziehen. Sie hat mir auch mitgeteilt, ich hätte die Mahngebühren zu zahlen, die mir die SWM wegen Zurückholung meiner Restforderung 2005 und einer Abschlagszahlung in Rechnung gestellt hatten.

Ich habe nach Löschung der Einzugsermächtigung von seiten der SWM die Zahlungen auf den alten Preis Anfang 2005 neu berechnet und manuell überwiesen, mit den Mahngebühren.

Auf Anraten Herrn Offmans, der mich nachdem ich meine Beschwerde bei ihm eingestellt hatte, sofort angerufen hat, habe ich nun meine Abschlagszahlungen um 2% als angemessene Erhöhung ab Mai angepasst, und das den SWM auch mitgeteilt. Den Widerspruch für die Preise ab 1.4. schicke ich morgen per Einschreiben an die SWM.

Bisher beziehe ich Strom und Gas bei den SWM, allerdings hat mich dieses Gastheater dazu gebracht, meinen Strombezug neu zu überdenken. Ich habe mich nun für die EW Schönau entschieden, hier werden neue atom- und kohlefreie Energiegewinnungsmethoden stark gefördert. Ich werde zwar ca. 40€ mehr im Jahr für Strom bezahlen, habe aber ein besseres Gefühl dabei und bin zumindest beim Strom nicht mehr auf die SWM angewiesen.

Vielen Dank für dieses Forum, ich habe den Eindruck, hier wirklich kompetente Menschen sitzen zu haben und gut beraten zu sein.

Viele Grüße
elad

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #151 am: 01. Mai 2006, 16:18:30 »
@elad

Warum überweisen Sie der SWM auch die Mahngebühren?

Wenn Sie gemäß Musterbrief Widerspruch eingelegt haben, sind Mahngebühren nicht fällig.

Warum akzeptieren Sie 2% Aufschlag auf die alten Preise von 2005 wobei wir doch von Preisen Sept. 2004 ausgehen? Und auf diese leisten wir ebensowenig 2% Aufschlag

Lesen Sie hier im Forum, da waren die 2% schon ein alter Kaffee. Keiner der Widersprüchler akzeptiert dies.

Die Verbraucherzentrale hat m.E. Ihnen keine kompetente Auskunft gegeben. Sie schreiben ja selbt, die hatten wenig Ahnung.

Vergessen Sie das von der SWM angeführte Selbstgefälligkeitsgutachten von Toilette & Dusche.

Auch bei der EW Schönau Strom zu beziehen unterliegt den gleichen Gesetzmäßigkeiten des § 315. Dem Strom kann man seine Herkunft leider nicht ansehen.

Ich rate Ihnen, sich hier im Forum und auf den Seiten von Energienetz umfassend zu informieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #152 am: 01. Mai 2006, 16:48:49 »
Hallo Herr Cremer,

das mit den Mahngebühren hatte mir die Verbraucherzentrale geraten, da kannte ich Ihre Seite noch nicht. Ebenso die Sache mit den 2%, die mir Herr Offman geraten hatte, da kannte ich Ihre Seite auch noch nicht.

Soll ich das jetzt wieder alles zurücknehmen? Bzw. kann ich das?

Mittlerweile habe ich hier viel gelesen und bin jetzt schlauer.

Trotzdem verstehe ich nicht, wo das Problem bei den EW Schönau jetzt liegt? Gibt es da auch Probleme?

Eigentlich hatte ich das ja auch alles schon geschrieben, warum ich was gemacht hatte. Trotzdem fühle ich mich jetzt ein wenig abgekanzelt.

Gruß
elad

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #153 am: 01. Mai 2006, 17:45:31 »
@elad,

Sie können natürlich selbstverständlich die 2% gegenüber der SWM zurücknehmen.

Ich hatte seinerzeit im Okt. 2004 auch zunächst die 2% zugestanden und anschließend mit einem Schreiben zurückgenommen.

Vorausetzung  für einen erfolgreichen Widerspruch ist zunächst natürlich, dass Sie die Abschläge gekürzt haben. Denn nur am Ende eines Abrechnugnszeitraumes wirkt sich dies positiv aus wenn eine Nachzahlung übrig bleibt und Sie nach Ihrer Erstellung einer Jahresrechnung diese Differenz dazu dann leisten.

Ein Versorger wird nicht ein auif der Preisbasis Sept. 2004 errechnetes Guthaben auszahlen.

Bezüglich Strom ist es natürlich Ihre Entscheidung auf eine anderen Versorger zu wechseln. Auch bei diesen dort ist § 315 anwendbar, wenn es eine Preissteigerung geben wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #154 am: 01. Mai 2006, 21:07:35 »
Die SWM haben bei meiner Nachbarin im Haus eingelenkt.

Sie hatte Widerspruch eingelegt und ihre Abschlagszahlungen von 125€ auf 98€ im Monat gekürzt.

Letzte Woche erhielt sie eine ihr unbegreifliche Mahnung, dass noch 53€ ausstehen würden. Daraufhin rief sie im Kundenservice an und fragte nach, was das auf sich hätte. Die Mitarbeiterin bot ihr daraufhin von sich aus an, ohne gebeten worden zu sein: "ich kann Ihnen eine Abschlagszahlung von 80€ anbieten".

Meine Nachbarin bat darum, das schriftlich zu bekommen, was auch geschah.

Noch am Tag zuvor hatte sie übrigens auch eine Sperrandrohung bekommen, wenn sie weiterhin nur den gekürzten Betrag überweist.

Was bedeutet das jetzt? Über den Daumen gepeilt könnte es hinkommen, dass diese 80€ Abschlag sich auf den alten Preis beziehen. (sie hat es noch nicht ausgerechnet) Es ist aber nirgends darauf Bezug genommen worden.

Könnte es sein, dass die SWM dann bei der Jahresabrechnung doch die neuen Preise zugrundelegen und eine sehr viel höhere Restforderung stellen? Meine Nachbarin hatte sich die Restforderung für 2005 übrigens nicht zurückgeholt, sondern nur die neuen Abschlagszahlungen.

Viele Grüße
elad

Offline chrisgruen

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Stadtwerke München
« Antwort #155 am: 03. Mai 2006, 23:00:19 »
Hallo,

wo finde ich das am 24.4. erwähnte "Leppich"(?) Gutachten, in dem die Voraussetzungen für den Nachweis der Billigkeit des Gaspreises beschrieben werden?

Gruß, Christian

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #156 am: 04. Mai 2006, 09:52:41 »
@elad,

ich habe das gefühl, dass die SWM argumentativ "Berg und Talfahrt" betreibt.

da wird was zzugesagt, dann kommt doch eine Mahnung oder Androhung.

Zwei Gründe könnten ausschlaggebend sein:

1. SWM weiß nicht nehr was die Linke und die rechte Hand macht, eventuell wegen fehlender Manpower

2. SWM fährt hier bewußt eine neue Linie an positvem und negativem "Argumentationslimit", um den einen oder anderen Widersprüchler doch zum Umfallen zu bewegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #157 am: 04. Mai 2006, 17:57:28 »
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, Herr Cremer.

Ich habe heute übrigens die Mahnung meiner ausstehenden Beträge bekommen, ich soll 107 € nachzahlen. Darin sind 5 € Mahngebühr enthalten.

Ansonsten Inkasso.

Nachdem, was ich bisher hier gelesen habe, sitze ich das aus, oder?
Oder gibt es Neuigkeiten, die etwas anderes anraten?

Viele Grüße
elad

Offline HannesW

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Stadtwerke München
« Antwort #158 am: 04. Mai 2006, 22:34:58 »
Hier ein Auszug eines Berichts der SZ vom 4. Mai 2006

Gaskunden der Stadtwerke München (SWM) erwägen eine Sammelklage gegen den Energieversorger. Die eben gegründete "Bürgerinitiative Gaspreisrebellen" und ihre Sprecher Hans Strigl und Marian Offman beschlossen, die Vorgehensweise mit einem Fachanwalt zu erörtern. Beim nächsten Treffen am 14. Mai soll geklärt werden, wer sich an der Klage beteiligt. Als höchstmögliches Prozessrisiko für den Einzelnen strebt die Bürgerinitiative einen Betrag von 150 Euro an. Mit der Sammelklage wollen die Gaskunden erreichen, dass die SWM die Kalkulation ihres Gaspreises offenlegen müssen. Laut SWM kürzen in München etwa 440 von 220 000 Kunden ihre Abschlagsraten für Gas.

Offline albatros

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Stadtwerke München
« Antwort #159 am: 04. Mai 2006, 22:47:07 »
Hallo zusammen,

ich habe meine Jahresrechnung bereits Anfang April bekommen. Diese habe ich auf den Preis Sept. 2004 "korrigiert" und diese neue version mit entsprechendem Antwortschreiben an die SWM geschickt. Darin habe ich auch erneut meinen Widerspruch gegen den Gaspreis bekräftigt.

Mir ist an der SWM-Abrechnung aufgefallen, daß die Abschlagszahlungen falsch angegeben waren. Zweimal war ein höherer Betrag angegeben, als ich tatsächlich überwiesen hatte und dreimal war er niedriger. In Summe kamen dabei zufälligerweise 5,- EUR weniger heraus, als ich eigentlich an Abschlägen geleistet hatte. Da hat wohl jemand gleich die Mahngebühr abgezogen  :roll:

Zur Abwechslung habe ich gestern dann wieder mal eine Mahnung bekommen. Vielleicht kann ich ja demnächst mit Papier heizen ...  :D  

Viele Grüße an alle
albatros

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #160 am: 05. Mai 2006, 07:18:39 »
@elad,


genau, ruhig aussitzen


@albatros,

ist bei uns ebenfalls so gewesen, man zieht die Mahngebühr gleich bei den geleisteten Zahlungen ab.
"damit sind die erstmal in derTasche", so die Versorger
MFG
Gerd Cremer
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Offline manfred

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Stadtwerke München
« Antwort #161 am: 05. Mai 2006, 16:32:41 »
@ elad,
Hallo elad,
meine Nachbarin hat das selbe letztes Jahr gemacht, bei den SWM angerufen und sofort ihre alte Abschlagszahlung bekommen. Sie ist dann bei der Jahresabrechnung aus allen Wolken gefallen, da sie eine riesen Rechnung bekommen hat. Also nicht darauf einlassen.
Gruß Manfred

Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #162 am: 05. Mai 2006, 16:40:51 »
Hallo Manfred,

sowas ähnliches hatte ich mir ja schon gedacht.... Hauptsache, der Kunde hält erstmal die Klappe  :roll:

Naja, ich ruf da auch gar nicht an. Mündlich kann man sowieso nichts festmachen.

Ich habe heute per Einschreiben meinen erneuten Widerspruch zum 1.4. an die SWM geschickt, außerdem der Mahnung widersprochen, wo ich schon mal am Schreiben war, und den aktuellen Zählerstand durchgegeben.  :wink:

Mehr wird es von mir nicht geben.

Warten wirs mal ab.

Vielen Dank
elad

Offline manfred

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Stadtwerke München
« Antwort #163 am: 07. Mai 2006, 18:04:11 »
Hallo,
habe nun wieder ein Schreiben von SWM bekommen, anbei 2 Wirtschaftsprüfungsgutachten von Deloitte & Touche die ich schon einmal bekommen habe. Nun fordern sie mich auf die vertraglich geschuldeten Zahlungen unverzüglich zu bezahlen. Zur Durchsetzung ihrers Zahlungsanspruchs werden sie ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Sie werden in dieser Angelegenheit auch nicht mehr korrespondieren, da nun alle Argumente ausgetauscht sind. Schreiben mir das auch schon zum zweiten mal. Mal schauen was sich tut!
Manfred

Offline wolfgs

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Stadtwerke München
« Antwort #164 am: 09. Mai 2006, 13:02:02 »
Hallo zusammen,

habe mit großem Interesse den Thread zu den SWM gelesen und reihe mich hiermit auch in die Reihe dere mit ein, die das Verhalten der SWM so nicht hinnehmen wollen.

Ich habe gelesen, dass die Interessengemeinschaft in München eine Sammelklage anstrebt. Das Treffen hierzu ist, wie ich auf Herrn Offmanns HP gelesen habe, am 14.5. In einem Schreiben vom 24.4. haben mir die SWM die Versorgungseinstellung nicht vor dem 15.5. angedroht. Auf Ihrer HP und auch hier im Forum habe ich gelesen, dass es im Falle der konkreten Androhung der Versorgungseinstellung ratsam ist, einen Anwalt aufzusuchen.

Ich habe das Schreiben der SWM unverzüglich mit der Aufforderung beantwortet, die angedrohte EInstellung der Versorgung unverzüglich zurück zu nehmen (wie in Musterschreiben dargelegt). Die SWM haben hierauf jedoch nicht reagiert. Ist es hinsichtlich des knappen Zeitraums angeraten, einen Anwalt aufzusuchen?

Besten Dank schon mal für schnelle Unterstützung und viele Grüße!

 

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