Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 324121 mal)

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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #120 am: 21. April 2006, 18:20:26 »
Den ganauen Preis kann/darf ich nicht nennen. Sind firmeninterna meines Brötchengebers.

Nur soviel: Erliegt DEUTLICH unter dem Privatkundentarif mit der höchsten Grundgebühr. Man muß allerdings dazu sagen, daß intern mit Preissteigerungen von 20-25% in den nächsten 12 Monaten gerechnet wird.

Elch

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #121 am: 21. April 2006, 23:10:21 »
@ Fricke,

herzlichen Dank für den Link und Verweis auf Seite 20 des Kartellpapieres.

Da läßt sich ja was unternehmen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #122 am: 22. April 2006, 23:36:34 »
Am Montag den 24. April 2006 veranstaltet der Bund der Energieverbraucher eine öffentliche Diskussionveranstaltung zu den Energiepreisen.

Sie sind alle herzlich dorthin eingeladen.

im Casino des Bayerischen Roten Kreuzes, Seitzstr. 8, 80538 München, U-Bahn Lehelstr. Beginn 19:00

Mache grad meine Folien dafür fertig, wird sicher sehr spannend dort.

Kommt bitte alle.

Offline chrisgruen

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Stadtwerke München
« Antwort #123 am: 23. April 2006, 15:19:20 »
Entschuldigung, hab aus Versehen den Beitrag als "Neues Thema" reingestellt, sollte aber hier rein...

Hallo an alle,

bin neu hier, da ich mich auch in den Kreis der Verweigerer eingeordnet habe und inzwischen die Mahnung für die gekürzten Abschlagszahlungen erhalten habe. Wie reagiere ich darauf? Außerdem habe ich erst kürzlich von der erneuten Gaspreiserhöhung erfahren, warum unterrichten die SWM ihre Kunden nicht direkt? Muß ich der extra nochmals widersprechen?
Hat jemand schon die neuen Gutachten gesehen?
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten1.pdf
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten2.pdf
Sind die jetzt irgendwie anders als die ersten, meiner Meinung nach ja nicht.
freue mich über alle Antworten.

Gruß, Christian

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #124 am: 24. April 2006, 15:33:55 »
@Chrisgruen

Die entscheidende Frage wurde - wohl vorsorglich - ausgeklammert, nämlich die Frage der Billigkeit der Gesamtpreise gem. § 315 BGB.

Dabei ist das die eigentlich interessierende Frage.

Die Konzessionsabgabe erscheint deutlich zu hoch, weisen doch alle E.ON-Filialen mit Ausnahme der E.ON WW zutreffend lediglich 0,03 Cent/ kWh aus. Vielleicht war man Seminarist: http://www.iir.de/konzession/pdf

Im Übrigen ist das Gutachten nicht nachvollziehbar und prüffähig, weil man selbst die Unterlagen, auf denen es beruhen soll, nicht kennt.

Das LG Hamburg ließ solche Unterlagen nicht genügen.


Problematisch kann im Hinblick auf die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 13.01.2006 in Sachen E.ON Ruhrgas sein, dass die SWM mit der Bayerngas über einen einzigen Vorlieferanten verfügen sollen, bei welchem sie indes gar nicht ihr ganzes Gas beziehen müssen....

Langfristige Bezugsverträge mit Verpflichtung zur Gesamtbedarfsdeckung sollen regelmäßig kartellrechtswidrig und nichtig sein.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #125 am: 25. April 2006, 01:02:48 »
@Elch

In wissenschaftlichen Arbeiten war schon 2000 von Preisunterschieden zwischen "unstrukturiertem" und "strukturiertem" Gas von ca. 70 Prozent die Rede, die sich nicht mit Kostenunterschieden begründen lassen:

http://66.249.93.104/search?q=cache:ey2TivnCtk4J:wip.tu-berlin.de/de/lehre/infra_vk/arbeiten_von_studis/2000_rudolf_deregulierung_gas_seminararbeit.pdf+Gaspreisbildung+Arten&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=5

Bleibt es bei einer Kostenkontrolle vor den Gerichten, muss dies wohl zwangsläufig Fragen aufwerfen, die von den Gasversorgern nicht mehr bentwortet werden können.

Es war halt immer schon so:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/vwl/17646.html



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #126 am: 25. April 2006, 15:03:33 »
Nun zu den Neuigkeiten von meinem Widerspruch.

Zunächst erhielt ich ein nichtssagendes Schreiben, dem auch die beiden Gutachten beigefügt waren. Interessant hier war, daß nicht explizit meinem Widerspruch widersprochen wurde, sondern nur auf die rechtmäßigkeit der Preise hingewiesen wurde.

Danach habe ich einen sachlichen, mit leicht sarkastischen Elementen gewürzten, Brief zurückgeschrieben, auf den nich jetzt wieder Antwort erhalten habe.

Ergebnis: Man verweist nochmals auf die Gutachten, die *zweifelfrei* (lol) belegen, daß die Rohmarge gesunken ist und die Preise angemessen sind.

Wieder kein explizites Ablehnen meines Widerspruchs nach §315.

Außerdem wünscht man sich, da "alle Argumente ausgetauscht" seien, keine weitere Kommunikation mit mir.

Anscheinend spielt amn jetzt nach Ende der Heiz- und Abrechnungsperiode erst mal auf Zeit und vertragt das Problem auf später.


Philipp

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #127 am: 25. April 2006, 15:39:02 »
@Elch

Kommunikation lässt sich nicht einfach an und abstellen.

Über folgende Argumente hatte Sie sich mit dem Versorger womöglich noch gar nicht ausgetauscht:


a) Europarechtswidrigkeit der Ölpreisbindung

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8812/SessionKey/013CB1B138CD1577E2DB1C27EF8EE974/

b) Kartellrechtswidrigkeit langfristiger Gasbezugsverträge:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #128 am: 26. April 2006, 13:54:29 »
Die SWM haben ihren vorläufigen Jahrsabschluß 2005 vorgelegt: Fast 60 Mio€ Gewinn.... ohne Worte!  :?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #129 am: 26. April 2006, 14:15:41 »
@Elch

Bezogen auf den Gesamtumsatz sicher realistisch.

Nur ist es ja eben so, dass renditestarke Bereiche andere, defizitäre Bereiche subventionieren.

Entscheidend sind also Gewinn und Renditen im Energiesektor, der Strom-
 und Gasversorgung.

Für die Frage der Billigkeit der Energiepreise kommt es auf Rendite und Gewinn allein im Bereich der Energieversorgung an.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #130 am: 26. April 2006, 14:50:03 »
hallo zsammen,

@ sentenza: habe wohl das gleiche schreiben bekommen wie du. soweit ich es sehe,hat sich an der lage nichts geändert. nach auskunft der verbraucherzentrale ist bei nicht nachgewiesener billigkeit der preise auch kein zahlungsverzug vorhanden. also kein grund zur mahnung oder den gashahn abzudrehen. der erste satz "leider sind sie mit ihrer zahlung im rückstand" stimmt schon mal nicht, dann kommt viel rauch um nichts und den schluss des schreibens nehme ich gerne wörtlich:" falls sie zwischenzeitlich ihre offene forderungen beglichen haben, betrachten sie diese zahlungsaufforderung als gegenstandslos."

Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #131 am: 26. April 2006, 18:14:35 »
Hallo Zusammen,

bin auch heute mit dem neusten Schreiben der Stadtwerke (siehe Nachricht sentenza) beglückt worden. Ebenfalls mit der Androhung des Mahnverfahrens  mit Androhung der Sperre.
Ist jetzt der 3. nicht Billig-Brief fällig, oder doch besser auf zum Amtsgericht???

... und zum Thema Erhöhungen 2006? Bin wie viele nicht informiert worden, besteht hier keine Pflicht seitens der SWM??

Leider hab ich vom Treffen am 24.04. erst heute erfahren, gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten und Informationen?

Vielen Dank
Sandra

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #132 am: 26. April 2006, 20:11:38 »
@Sandra

Sie können wenn Sie Lust haben nochmals den SWM schreiben. Tut aber nicht mehr zur Sache, einzig Sie beschäftigen wiederum einen Mitarbeiter der SWM und damit geht Arbeitszeit des Mitarbeiters für andere wichtigere Aufgaben verloren.

Die SWM mögen doch endlich mal ein logistisches Problem bekommeen!

Anwalt ist auch noch nicht angesagt, sofern keine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Und auf diese werden Sie warten können, wie Ihnen die anderen Kunden der SWM bestätigen können.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Claus

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Stadtwerke München
« Antwort #133 am: 27. April 2006, 10:41:02 »
@Cremer

Die Drohschreiben sind wieder unterwegs.
Gestern erhalten:
.....das Mahnverfahren einzuleiten und/ oder unser Zurückbehaltungsrecht (Einstellung der Gasversorgung) auszuüben.

Gruß
Claus

Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #134 am: 27. April 2006, 10:43:29 »
(26. April 2006) In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN für Strom und Wasser nicht mit Gasforderungen verrechnen. Damit hatte der Verbraucher, der gegen die Sperrandrohung der Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sein Ziel erreicht und deshalb seine Klage gegen die Stadtwerke zurückgenommen. Der Richter sah nach dieser Erklärung auch keine Dringlichlichkeit mehr. Die Stadtwerke haben dies wohl als Bestätigung ihrer Position mißverstanden und allen Protestkunden erneut schriftlich eine Gassperrung angedroht. Der Bund der Energieverbraucher prüft dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.

In Lingen hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Stadtwerken wird die Sperrung der Versorgung oder die Drohung der Sperrung untersagt, bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Preisanhebung erbracht haben.

In Delmenhorst hat das Amtsgericht die Klage zweier Verbraucher gegen die Gaspreise der Stadtwerke für zulässig erklärt (Beschluss vom 4.4.2006, Az. 4 A c 4063/06(IV)). Das Gericht hat die Stadtwerke aufgefordert, binnen vier Wochen substantiiert zur Kalkulation der Gaspreise vorzutragen.

 

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