@deraffe
Das ist vollkommen absurd.
Gegen einen Mahnbescheid legt man einfach Widerspruch ein.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für streitige Forderungen schon gar nicht gedacht.
Das EVU müsste m.E. aus Gründen der prozessualen Wahrheitspflicht immer schon darauf hinweisen, dass die Unbilligkeit gegen die Forderung gem. § 315 BGB eingewandt wurde. Andernfalls begibt man sich auf sehr dünnes Eis.
Wenn den Stadtwerken an einer gerichtlichen Klärung gelegen wäre, dann würden die sofort klagen.
Wahrscheinlich wissen die nicht, an welches Münchner Amtsgericht man sich am besten wendet. Immerhin hat man ja schon Erfahrungen mit der Münchner Justiz gemacht.
Keinesfalls darf man sich auf Vorbehaltszahlungen einlassen.
Sie können schon nicht sicher sein, ob ein Urteil zugunsten des Versorgers nicht etwa auf einer nachlässigen Prozessführung eines anderen Beklagten beruht.
Zudem können Sie nicht sicher sein, dass sich die Stadtwerke an Zusagen halten.
Ein Wort ist oft Schall und Rauch:
Erinnert sei an die Stadtwerke Bremen, die jetzt plötzlich zu der Erkenntnis gelangt sein wollen, dass sie trotz vorheriger öffentlicher Bekundungen wohl nicht alle Kunden gleich behandeln können nach dem Urteil des Landgerichts, welches für den 19.05.2006 erwartet wird.
http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/Bekanntlich führt die
Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln schon zur Unwirksamkeit von darauf gestützten Preiserhöhungen, ohne dass es erst auf eine Billigkeitskontrolle ankäme.
Darüber steht aber auch schon in dem ganzen Gutachten nichts.
Erst gestern hat zB. das
Landgericht Dresden ein Urteil verkündet, wonach Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen der DREWAG mit Verbrauchern unwirksam sind.
Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.
Setzt sich diese Rechtsprechung durch, sind die hohen Kosten für Testate von Anfang an nicht gerechtfertigt und dürfen allein deshalb nicht in die Energiepreiskalkulation einfließen.....
Die Zeit arbeitet für die Verbraucher.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt