Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 324279 mal)

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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #135 am: 27. April 2006, 11:27:14 »
Ich habe gestern ebenfalls wieder eine Sperrandrohung erhalten, in der mir angeboten wird, meine ausstehenden Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten … und ansonsten mit Versorgungseinstellung gedroht wird.
Schonfrist ist bis 15. Mai: »wegen der länger anhaltenden kühlen Witterung werden wir das Zurückbehaltungsrecht vor dem 15. Mai 2006 nicht ausüben.«

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #136 am: 27. April 2006, 11:36:24 »
@Mano,

die SWM lassen sich doch da das Hintertürchen in ihrem Schreiben offen:

werden wir das Zurückbehaltungsrecht vor dem 15. Mai 2006 nicht ausüben.

Also, ruhig Blut.

Sitzen Sie die Sache aus!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #137 am: 27. April 2006, 11:54:37 »
@Mano

Es gibt gar kein Zurückbehaltungsrecht des Versorgers, welches er ausüben könnte und dürfte, vgl. nur Beschluss des LG Oldenburg in der Urteilssammlung.

Die Forderung ist nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05). Die Darlegungs- und Beweislast (prüffähiger Nachweis) liegt beim EVU (BGH, aaO.; BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04; BGH NJW 2005, 2919,2920; BGH NJW 2003, 3131, 3132).

Der § 30 AVBV führt nicht dazu, dass der Kunde zunächst (unter Vorbehalt) zahlen muss und auf einen Rückforderungsprozess verwiesen werden darf (BGH NJW 2003, 3131, 3132; BGH NJW 2005, 2919, 2920; BGH, Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05).

Die Rechtslage ist eindeutig.


Aus den vorgelegten Testaten geht schon hervor, dass die Billigkeit des gesamten Tarifs gem. § 315 III BGB gerade nicht geprüft wurde. Im Übrigen genügt ein solches Testat nicht als nachvollziehbarer und prüffähiger Nachweis.

Fordern Sie den Versorger auf, sich zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Inhalt des Schreibens zu distanzieren und zu erklären, dass es wegen des Unbilligkeisteinwandes under der darauf beruhenden Zahlungskürzung auch nach dem 15.05.2006 keine Versorgungseinstellung geben wird.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #138 am: 27. April 2006, 12:17:45 »
Herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung – ich werde die SWM zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern.

In dem Schreiben heisst es uebrigens noch: »Durch die zwischenzeitlich bundesweit ergangene Rechtsprechung (u.a. des LG Heilbronn, des LG Karlsruhe und des AG Ludwigsburg) sowie mündlichen Verhandlungen bei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die SWM (auf Empfehlung der Amtsrichter nahmen die Kläger ihre Anträge wegen Erfolglosigkeit zurück) sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass wir nachgewiesen haben, dass die Erdgaspreise angemessen sind.«

Sowie ich informiert bin, wurde der Antrag in München gegen sie SWM nicht wegen Erfolglosigkeit zurückgenommen – sondern weil keine Notwendigkeit mehr bestand … das scheint die in diesem Forum bereits thematisierte Fehlinterpration eines Urteils zu sein, aufgrund dieser Fehlinterpretation verschickt die SWM jetzt diese Androhungen.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #139 am: 27. April 2006, 12:28:29 »
@Mano

Sie können doch auf die andere Rechtsprechung verweisen, insbesondere LG Mannheim,  LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, LG Hamburg....

Diese Rechtsauffassungen, wie auch  des OLG Düsseldorf in Sachen NVV dürften sich auch bis zu den Stadtwerken in München rumgesprochen haben, weil sie in allen Brancheninforamtionsdiensten breit kommuniziert wurden.

Ebenso muss den Stadtwerken bekannt sein, dass die Urteile LG Heilbronn und LG Karlsruhe sich in Revision zum BGH befinden:

http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-LG-47857
http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-Billigkeitskontrolle-47857



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #140 am: 27. April 2006, 20:10:12 »
@ Mano

ich habe von der SWM schon vor etwa 3 wochen dieses schreiben erhalten. da war ja die verhandlung vom 26.04.06 noch garnicht.
aber ich kann mir kaum vorstellen, das jemand wegen aussichtslosigkeit die anträge zurückgenommen hat.

ein bekannter eines bekannten (wie das immer so ist) arbeitet bei der swm (also ich kenn den selber nicht). der meinte aber dass die mit den protestschreiben heillos überfordert sind und im grunde schon nimmer wissen, was sie schreiben sollen.

hab zuerst auch vorgehabt nochmal auf das schreiben zu reagieren. aber jetzt kommt ja bald die jahresabrechnung. da kann ich mich dann wieder genug auslassen.

gruß
mona

Offline baj

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Stadtwerke München
« Antwort #141 am: 27. April 2006, 21:34:07 »
Habe das gestern gleiche Schreiben wie Mano erhalten und war leicht beunruhigt. Die Ausführungen der letzten 2 Seiten waren mir wieder einmal wertvolle Info für mich.
Herzlichen Dank dem Energienetz (Admin) und den Herren Cremer und Fricke!

Offline Claus

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Stadtwerke München
« Antwort #142 am: 28. April 2006, 12:04:01 »
Nachdem ich bereits am Mittwoch dieser Woche ein weiteres Drohschreiben der SWM erhalten habe, werde ich heute bereits wieder mit einem neuen Drohschreiben beglückt. In der Anlage sind zwei neue Gutachten von Deloitte.

....Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Die Entstehung weiterer Kosten, die Sie zusätzlich zu tragen hätten, können Sie durch sofortige Zahlung der offenen Forderungen vermeiden. Bezug genommen wird in diesem Schreiben wieder auf Heilbronn.

Claus[/b]

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #143 am: 28. April 2006, 12:32:31 »
@Claus,

die SWM haben anscheinend Softwaremitarbeiter eingestellt, die den Rechner jetzt so konfiguriert haben, dass dieser alle 2 Tage entspr. Schreiben rauswirft und automatisch versendet. 8)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Claus

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Stadtwerke München
« Antwort #144 am: 28. April 2006, 12:48:56 »
@Cremer

Das ist gut möglich. Heisst aber für mich: Ich brauche einen zweiten Reißwolf.....

Gruß
Claus

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #145 am: 30. April 2006, 14:59:51 »
@alle
nach mehrmaligem schreiben haben die swm mir auskunft darüber gegeben, wie die errechneten zählerstände zum zeitpunkt der preiserhöhung berechnet werden, wenn kein zählerstand vorliegt. nachdem ich die swm damit konfrontiert habe, dass die jahresrechnung nicht nachvollziehbar ist, weil bei der berechnung nach gradttagen, egal in welcher variante, die werte der swm nicht zu erreichen waren. die swm berechnen also nicht nach gradtagen, sondern nach auskunft durch die swm nach folgendem schema:

jan 16,10%, feb 13,00%, mrz 12,50%, apr 8,10%, mai 3,50%, jun 2,20%,jul 1,70%, aug 1,60%, sep 5,20%, okt 8,40%, nov 12,20%, dez 15,50%

ausserdem haben die swm angeboten, ihnen die zählerstände zum termin der erhöhung mitzuteilen, damit diese werte anstelle der errechneten werte in der jahresrechnung verwendet werden. ich habe die obigen prozente bei meiner jahresrechnung noch nicht gegengerechnet, werde das aber noch überprüfen. lg, der affe

Offline energienetz

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Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #147 am: 30. April 2006, 17:57:25 »
@deraffe

natürlich können sich die Versorger auch an anderen Daten halten, z.B. an eigene Erfahrungswerte.

Es muss nicht immer die aktuelle Gradtagzahlen sein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline sonmic

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« Antwort #148 am: 01. Mai 2006, 10:31:03 »
Hallo,

konnte schon geklärt werden, ob der Gasversorger verpflichtet ist eine Gaspreiserhöhung vorher schriftlich anzukündigen? Ich habe von den beiden Erhöhungen durch die SWM erst vor zwei Wochen im Internet erfahren.

Schönen Gruß
Michi

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #149 am: 01. Mai 2006, 10:58:02 »
@sonmic,

Anzeige in der Tagespresse genügt, zu einem persönlichen Schreiben nicht verpflichtet.
MFG
Gerd Cremer
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