Bis zum 21.06.13 hatte almado nur festgestellt, daß eine Abschlagsrate zurückgebucht worden war und hatte mir eine "freundliche" Zahlungserinnerung (incl. der exorbitanten Gebühren) zukommen lassen:
[EMail entfernt]
Meine Antwort vom 22.06.13
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund meiner Kündigung vom 28.05.2013 zum 31.05.13, die am 31.05.13 an Sie zugestellt wurde, der Rückschein wurde an gleichem Datum per Unterschrift quittiert, verstehe ich nicht, wie eine vom 17.06.13 datierte Forderung entstehen kann. Auch haben Sie meinem Wunsch, mit E-Mail vom 7.06.13, nach einer Kündigungsbestätigung und einer zeitnahen Jahres.-bzw. Endabrechnung leider bis heute nicht entsprochen. Für eine Abrechnung hatte ich Ihnen den Zählerstand und die monatlichen Verbräuche am 03.06.13 gemailt, was auch mit gleichem Datum von Ihnen bestätigt wurde. Nun darf ich Sie nochmals um die kurzfristige Zusendung einer Kündigungsbestätigung und einer Endabrechnung bitten. Ich gehe auf Grund der dargelegten Fakten, davon aus, daß der offenstehende Forderungsbetrag umgehend von Ihnen storniert wird und ich bitte Sie mir dieses zu bestätigen.
Sollten weiterhin Differenzen bezüglich der Vertragsbeendigung durch Sonderkündigungsrecht bestehen, behalte ich mir weitergehende rechtliche Schritte vor.
mit freundlichem Gruß
Am 27.06.13 ist man dann darüber gefallen, daß 2 Abschlagszahlungen zurückgebucht wurden, und man sah sich scheinbar bei almado unter Tränen dazu genötigt eine Mahnung zu verschicken. Doppelter Betrag, doppelte Gebühren, aber , man beachte, keine MAHNGEBÜREN und ,das konnte man sich nicht verkneifen, der deutliche Hinweis, bei ausbleibenden Zahlungseingang werde man einen" externen Dienstleister den Forderungsfall übergeben".
Am 01.07.13 habe ich dann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht.