Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 181469 mal)

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Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #60 am: 27. Juni 2013, 00:32:16 »
Antwort an die Almado AG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen am 26.06.2013 zugesandte Bestätigungsmail muß ich leider zurückweisen, da die Angaben falsch sind. Das Vertragsverhältnis hat am 31.05.2013 durch einseitige Kündigung geendet, und ich bitte mir das auch zu bestätigen. Ebenso erwarte ich eine sofortige Freigabe des Anschlusses Zähler 52XXX und verweise diesbezüglich auf meine E-Mail vom 25.06.2013. Die monatlichen Zählerstände wurden Ihnen bereits am 03.06.2013 zugesandt.

mfG

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #61 am: 06. Juli 2013, 01:04:59 »
@ Amazone

... Immerhin hat aber die Diskussion zuvor Ihr 'Zugeständnis'
@ khh
Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ...
und Ihr Abrücken von der zwischenzeitlichen Bewertung der „aktuellen“ AGB bewirkt. ;)

Ich bin von nichts abgerückt. Wir hatten lediglich unterschiedliche Begründungsweisen für dasselbe Ergebnis.

@ KKRUBIN

Halten Sie uns über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden?

@ Alle

Hier gibt es übrigens weitere Beschwerdemöglichkeiten: http://de.reclabox.com/beschwerde/64189-almado-koeln-falsches-vertragsende-hat-methode (Beispiel)

Offline KKRUBIN

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #62 am: 27. August 2013, 01:16:48 »
Bis zum 21.06.13 hatte almado nur festgestellt, daß eine Abschlagsrate zurückgebucht worden war und hatte mir eine "freundliche" Zahlungserinnerung (incl. der exorbitanten Gebühren) zukommen lassen:

[EMail entfernt]

Meine Antwort vom 22.06.13

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner Kündigung vom 28.05.2013 zum 31.05.13, die am 31.05.13 an Sie zugestellt wurde, der Rückschein wurde an gleichem Datum per Unterschrift quittiert, verstehe ich nicht, wie eine vom 17.06.13 datierte Forderung entstehen kann. Auch haben Sie meinem Wunsch, mit E-Mail vom 7.06.13, nach einer Kündigungsbestätigung und einer zeitnahen Jahres.-bzw. Endabrechnung leider bis heute nicht entsprochen. Für eine Abrechnung hatte ich Ihnen den Zählerstand und die monatlichen Verbräuche am 03.06.13 gemailt, was auch mit gleichem Datum von Ihnen bestätigt wurde. Nun darf ich Sie nochmals um die kurzfristige Zusendung einer Kündigungsbestätigung und einer Endabrechnung bitten. Ich gehe auf Grund der dargelegten Fakten, davon aus, daß der offenstehende Forderungsbetrag umgehend von Ihnen storniert wird und ich bitte Sie mir dieses zu bestätigen.
Sollten weiterhin Differenzen bezüglich der Vertragsbeendigung durch Sonderkündigungsrecht bestehen, behalte ich mir weitergehende rechtliche Schritte vor.


mit freundlichem Gruß


Am 27.06.13 ist man dann darüber gefallen, daß 2 Abschlagszahlungen zurückgebucht wurden, und man sah sich scheinbar bei almado unter Tränen dazu genötigt eine Mahnung zu verschicken. Doppelter Betrag, doppelte Gebühren, aber , man beachte, keine MAHNGEBÜREN und ,das konnte man sich nicht verkneifen, der deutliche Hinweis, bei ausbleibenden Zahlungseingang werde man einen" externen Dienstleister den Forderungsfall übergeben".

Am 01.07.13 habe ich dann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:35:03 von DieAdmin »

Offline Kjubie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #63 am: 12. Oktober 2013, 09:26:12 »
Moin!

Leider bin ich erst nach Abschluss eines Vertrages bei almado auf dieses Forum aufmerksam geworden ;).

Zum 01.03.2013 habe ich bei Almado einen Vertrag abgeschlossen (inklusive 25% Bonus).

Nun erhielt ich am 08.10.2013 folgende Mail von almado:

[EMail entfernt]

Nun weiß ich nicht genau wie ich zu reagieren habe, denn im Gegensatz zu den anderen Fällen hier, habe ich bisher nicht gekündigt gehabt und habe auch von almado keine Kündigung erhalten. Lediglich diese Mail aus heiterem Himmel.

Könnt Ihr mir helfen und sagen, ob Almado ernsthaft vor hat den Vertrag zu beenden und ich sollte mir vorsorglich einen neuen Anbieter suchen? Wird der Vertrag wirklich auch so kurzfristig beendet? Sollte der Vertrag nicht gekündigt sein, macht die Suche nach einem neuen Anbieter ja keinen Sinn?!

Oder macht es Sinn hier darauf zu pochen, dass überhaupt keine Kündigung ausgesprochen wurde und der Vertrag für 12 Monate gilt + ggf Verlängerung und man am Ende den Bonus noch bekommt?

Grundsätzlich hatte ich mir überlegt der Mail zu widersprechen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und zukünftig per Überweisung zu zahlen und zum Ablauf des ersten Jahres zu kündigen.

Aber wenn ich hier so lese, wie viele Probleme Almado macht, kann man doch auf der anderen Seite froh sein, wenn man schnellstmöglich den Anbieter wechselt...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:36:10 von DieAdmin »

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #64 am: 12. Oktober 2013, 10:40:43 »

Oder macht es Sinn hier darauf zu pochen, dass überhaupt keine Kündigung ausgesprochen wurde und der Vertrag für 12 Monate gilt ...?

Genau das! Plus Ankündigung, dass Sie bei unberechtigter Vertragsbeendigung Schadensersatzforderungen gelten machen werden. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und zusätzlicher E-Mail an "kundenanwalt.strom@almado-energy.de".

Offline Kjubie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #65 am: 12. Oktober 2013, 11:32:37 »
Genau das! Plus Ankündigung, dass Sie bei unberechtigter Vertragsbeendigung Schadensersatzforderungen gelten machen werden. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und zusätzlicher E-Mail an "kundenanwalt.strom@almado-energy.de".

Hallo Amazone,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das war der richtige Anstupser um sich das Verhalten von Almado nicht einfach gefallen zu lassen. Ich werde erstmal wie beschrieben vorgehen.

Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Almado schreibt in ihren AGB's

Zitat
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist ENERGY berechtigt, bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.

Hat man zunächst Nachteile, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde? Almado berechnet die 2 EUR wahrscheinlich wirklich oder?

Offline Stromfraß

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #66 am: 12. Oktober 2013, 11:50:16 »
Zitat
Sehr geehrter xxx,
 
kündigungsbedingt endet Ihr o. a. Vertrag mit uns zum 18.10.2013.

Zumindest dieser Satz bedarf eine Aufklärung.
Vielleicht liegt eine Verwechslung vor?

Ansonsten würde ich so vorgehen, wie es Amazone beschreiben hat.

Was den Lastschrifteinzug betrifft, würde ich die Einzugsermächtigung kündigen.
Es kann doch nicht an den 2 Euro hängen, zumal Almado von "berechtigt" schreibt, also nicht muss.

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #67 am: 12. Oktober 2013, 11:54:41 »

Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Warum wollen Sie  die Einzugsermächtigung widerrufen? Ich sehe darin keine Vorteile.

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #68 am: 12. Oktober 2013, 13:13:59 »
Mit Überweisung ist das Geld weg, bei einer Lastschriftbelastung haben Sie das Recht zur Rückbuchung
innerhalb von 8 Wochen !

Ein Widerruf der Einzugsermächtigung macht dann Sinn, wenn Sie bspw. bei Preiskürzungen niedrigere
Abschlagszahlungen leisten wollen als verlangt, um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2013, 13:34:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #69 am: 12. Oktober 2013, 16:38:51 »
Sicher ist die Kündigung des Lastschrifteinzugs nicht primär das Wichtigste.

Aber: wenn Almado einen Kündigungstermin 18.10. nennt, ist ja wohl nur noch die Schlussrechnung zu erwarten.

Wenn ich gegen die unberechtigte Kündigung vorgehe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündige, muss Almado reagieren.
Ich halte das aus taktischen Gründen für gut.

Almado hat nun 2 Möglichkeiten.
1. sie bestehen -aus welchen Gründen auch immer- auf der Kündigung
2. sie ziehen die Kündigung zurück, weil ein Fehler vorliegt oder sie evtl.
Schadenersatzforderungen vermeiden wollen.

Bei 1. würde eine Schlussrechnung kommen, die man prüfen kann und zahlt oder auch nicht.
Bei 2. wäre es kein Problem, die Einzugsermächtigung ggf. wieder zu erteilen.

Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #70 am: 12. Oktober 2013, 19:29:48 »

Wenn ich gegen die unberechtigte Kündigung vorgehe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündige, muss Almado reagieren.
Ich halte das aus taktischen Gründen für gut.

Wieso "muss" Almado reagieren? Almado muss gar nichts. Daran ändert auch ein Widerruf der Einzugsermächtigung nichts.

Was soll an einem Widerruf auch "taktisch gut" sein? Zumal eine Lastschrift innerhalb von 2 Monaten jederzeit wieder storniert werden kann.

Offline Stromfraß

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #71 am: 12. Oktober 2013, 20:46:37 »
Almado "muss" nicht, das wäre dann die 3.Möglichkeit.
Ich habe nur das geschrieben, was ich machen würde.
Als ich einen Abschlag habe rückbuchen lassen und die Einzugsermächtigung entzogen habe, hat mein damaliger Stromversorger sofort reagiert und in meinem Sinne gehandelt.
Kjubie wird sich selbst ein Urteil bilden und das hoffentlich Richtige machen.

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #72 am: 12. Oktober 2013, 21:41:02 »
[...]
Kjubie wird sich selbst ein Urteil bilden und das hoffentlich Richtige machen.

Na klar wir er/sie das Richtige machen und besser auf die Expertin hören !   :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Kjubie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #73 am: 14. Oktober 2013, 20:12:35 »
Hey Leute,

vielen Dank für die vielen Tips und die rege Beteiligung! Hatte aufgrund des letzten Postings in diesem Forum etwas Sorge :).

Ich habe jetzt wie von Amazone vorgeschlagen reagiert. Einzugsermächtigung habe ich nicht entzogen. Einen wirklichen Vorteil habe ich bisher auch nicht drin gesehen und natürlich sind die 2 EUR je Buchung nicht ausschlaggebend. Aber almado für "nichts" noch Geld in den Rachen zu werfen, sehe ich gerade auch nicht ein.

Das Argument, dass Almado reagieren muss, hat mich insofern nicht überzeugt, da ich aktuell so agieren werde, dass ich darauf aus bin, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen für 1 Jahr gilt. Daher will ich gar keine Schlussrechnung etc. erzwingen.

Prinzipiell frage ich mich auch weshalb ich dieses Schreiben bekommen habe. Wie Stromfraß schon geschrieben hat, kann es eine Verwechslung sein.

Doof für Almado, dass ich erst dadurch auf deren Machenschaften aufmerksam geworden bin :D. Wahrscheinlich hätte ich den Vertrag sogar noch länger laufen lassen (Asche auf mein Haupt, aber manchmal ist man auch bequem =)).


Offline Amazone

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #74 am: 14. Oktober 2013, 20:21:43 »
..., da ich aktuell so agieren werde, dass ich darauf aus bin, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen für 1 Jahr gilt.

Sofern Sie Ihren Vertrag noch nicht gekündigt haben, läuft Ihr Vertrag erst mal auf unbestimmte Zeit.

Bei der Kündigung übrigens aufpassen: Was genau steht in den AGB, die bei Vertragsschluss einbezogen wurden, zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, zum Belieferungsbeginn und zur Kündigungsfrist?

 

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