Für eine erste Stellungnahme hab ich doch schon mal etwas Zeit abzwacken können:

Lesen Sie erst mal richtig, was konkret zu den Kündigungsfristen im AGB und EDL Care drin steht und interpretieren Sie es auch richtig. Kein Gericht dieses Landes würde eine Klage eines Kunden zurückweisen, der auf sein festgelegtes gegenseitig vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht pochen würde. Da hab ich zufällig ein klitze bischen Erfahrung drin. Und auch wenn ich keinerlei Anhnung von Strom habe, wie Sie meinen, dann habe ich jedenfalls Erfahrungen, was Verträge und AGB angeht.
Erfahrungen mit Verträge und AGB mögen Sie haben, aber auch Ahnung? Wenn ja, dann können Sie nachstehendes sicherlich schon mal aufklären:
Bei welchem Vertrag glauben Sie denn, auf ein Kündigungsrecht pochen zu können? Meinen Sie den gemäß ‚AGB Strom’ mit mk-
energy, dem Energie
versorger, abgeschlossenen
Strombelieferungsvertrag?
Den Vertrag müsste doch mk-
power, der Energie
dienstleister, gemäß IHRER ‚Vollmachtserklärung’ im ‚Auftrag’ übernommen haben, um Sie gemäß ‚AGB EDL’ überhaupt mit
Nutzenergie zwecks Vertragserfüllung versorgen zu können!? Ansonsten kann doch wohl auch der (Schein)Contracting-Vertrag kaum „funktionieren“, von dem sich CE vermutlich (sehr fragliche?) Steuer-, Entgelt- oder Umlagenersparnisse verspricht?
Können SIE den
Stromvertrag bei mk-energy kündigen, den mk-power an Ihrer Stelle übernommen haben müsste? Oder was meinen Sie, warum CE sich u.a. die Vollmacht – Zitat „...
Kündigung und/oder Übernahme bestehender Energielieferverträge sowie Abschluss neuer Energielieferverträge“ hat geben lassen? Ist das inhaltlich eines Auftrags/einer Bestellung üblicher Standard bzw. ist das hier nur ‚pro forma’ erfolgt??
Oder meinen Sie Ihr Kündigungsrecht für den lt. Auftragsvordruck zwingend (!) mindestens abzuschließenden ‚Care-EDL Standard’-Vertrag, - lt. ‚AGB EDL’ konkret mit mk-power? Wenn Sie DEN Vertrag kündigen und mk-power die Versorgung mit
Nutzenergie einstellen muss, dann könnte es bei Ihnen sehr schnell dunkel und kalt werden sowie warm Duschen, Süppchen kochen und Wäsche waschen dürfte auch schwierig werden!

Und eine (zunächst) Ersatzversorgung durch den Grundversorger sehe ich auch nicht, schließlich könnte es für den Anschluss den o.g. Stromliefervertrag noch geben (zwei Verträge für einen Anschluss geht nicht!) bzw. war der letzte womögliche Strombezieher mk-power sicher kein Haushaltskunde!? Was meinen Sie, wie lange das (ohne Strom bzw. Nutzenergie) andauern könnte, bis Sie eine solch vertrackte Situation (u.U. tatsächlich nur vor Gericht und durch Instanzen?) geklärt und geregelt haben? -
Übrigens, gleiches dürfte sich auch bei einer "Pleite" abspielen! 
Hier noch gar nicht angesprochen sind die ganzen Probleme, die sich für den Endverbraucher ergeben könnten aus in der ‚AGB EDL’ zu Gunsten von mk-power festgelegten „völligen Überlassung der Nutzung der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung“, dem durch mk-power bestimmten „zur Verfügung stellen eines technischen Kundendienstes“ und was sonst noch alles akzeptiert wurde!
Fazit: Fragen über Fragen!
Wer solche Verträge unterschreibt, ohne deren vorherige verbindliche Klärung, der kann wohl nur sehr „blauäugig“ oder ein Hasardeur sein!? Nachtrag:
Warum lehnen Sie sich eigentlich nicht einfach nur zurück und warten genüsslich auf die Pleite des Vereins Care und sagen dann "Siehste, hab ich doch gesagt!" ?
Wenn es schon mehr als 8 Monate gut gegangen ist, dann wirds woll auch noch ne Weile gut gehen und diese Zeit nutze ich einfach zum sparen von Stromgeld.
"genüsslich auf die Pleite des Vereins Care warten" wäre vllt. auch eine Möglichkeit, schließlich ist es bei einem früheren "Kind" von Martin Richard Kristek mit ähnlichen "Traumkonditionen", nämlich der EUROENERGIE AG, auch nicht viel länger als 8 Monate "gut gegangen". Googeln Sie mal 'EUROENERGIE AG", im Internet ist dazu einiges zu finden!