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Autor Thema: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?  (Gelesen 60365 mal)

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Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #75 am: 18. April 2012, 13:42:43 »
@Neu-Genosse, auf Ihre nachstehend zitierten Beiträge muss ich auch noch mal zurückkommen:

Zitat
Original von Neu-Genosse am 14.04.12 / 12:25 h
Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande.
Zitat
Original von Neugenosse am 14.04.12 / 14:17 h
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW (und den EGNW-Genossen) nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
jeweilige Unterstreichungen durch mich

Weil die Verträge zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder nie mit Leben gefüllt wurden, ist nach Ihrer Version die EGS „eingesprungen“ und mit Annahme der Lieferung durch die EGS sowie mit unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlte Abschläge an die EGS haben die EGNW-Mitglieder durch „schlüssiges handeln“ Lieferverträge mit der EGS geschlossen.

?( ?( ?( Wie soll das denn funktioniert haben? - Ihre Logik und Ihr Rechtsverständnis erschließen sich mir nicht:

Das hätte so m.E. nur dann zu Vertragsabschlüssen führen können, wenn die EGS bundesweit der gesetzliche Grundversorger für die EGNW-Mitglieder :D gewesen wäre und insofern hätte einspringen müssen!?  

Und wieso soll der möglicherweise zwischen EGS und EGNW nicht (schriftlich) abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag unmittelbare Auswirkungen auf die Verträge zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder gehabt haben?

Und was ist mit diesen „nie mit Leben gefüllten“ Verträgen zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder? – Hat die einseitige Nichterfüllung der Verträge durch den Schuldner EGNW möglicherweise Konsequenzen für die Genossenschaft?

Und kann die EGNW diese Vereinbarungen beliebig und einseitig zu jedem späteren Zeitpunkt doch noch umsetzen? – Oder gehen Sie hier von bestehenden Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder aus? Ist mit Ihnen exklusiv eine solche Vereinbarung abgeschlossen worden?
 
Abschlussfrage: Erfinden Sie vielleicht gerade das deutsche Vertragsrecht für Dauerschuldverhältnisse neu oder ...... verbreiten Sie hier womöglich nur Unsinn?

Offline Neu-Genosse

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #76 am: 18. April 2012, 17:51:48 »
@buck-r
wie ich geschrieben habe, das steht im letzten Mitgliederbrief vom Februar

@h\'berger

Der \"Sinneswandel\" ergab sich auf der letzten Mitgleiderversammlung, als bekannt wurde, dass über diese Angelegenheiten keine schriftlichen Unterlagen bestehen. Mündliche Vereinbarungen haben nun einmal nur Wert, wenn beide/alle Vertragsparteien dazu stehen. Wenn sich die Süd-Genossen nicht dazu äussern oder einen derartigen Vertrag gar abstreiten sollten, kann man jede schriftliche Äusserung dazu von H. R. nur zu unsäglichem benutzen. Nicht umsonst wird ein Vertrag auch als übereinstimmende Willenserklärung bezeichnet. Sollten die Herren Redeker und Sehler einmal zur Klärung dieser Frage als Zeugen geladen werden, wird hier wohl Klarheit geschaffen werden.

Es gibt die Möglichkeit, dass im Insolvenzverfahren Zahlungen nur mit Zustimmung des InsVerwalters vorgenommen werden dürfen. Das könnte für alle Soll-Buchungen auf dem Bankkonto gelten. Wenn solche Belastungen des Bankkontos durch Rücklastschrift erfolgen sollen, könnte das also durchaus problematisch sein. Das AG hat schliesslich ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Wenn mir die Süd-Genossen im eigenen Namen anbieten mich mit Energie zu versorgen, ich nehme die Lieferungen an und begleiche auch die Rechnung dafür habe ich nach meinem Verständnis einen Vertrag geschlossen.  Natürlich bleibt es Ihnen überlassen ob Sie diese Meinung teilen, jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung.

Die einseitige Nichterfüllung der Vereinbarung kann durchaus Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Aber da die Versorgung zu den gewünschten Konditionen durch die Süd-Genossen durchgeführt wurde, ist kein unmittelbarer Schaden entstanden.

Natürlich kann die EGNW diese Vereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch umsetzen. Es sei denn der Endverbraucher widerspricht dem. Hier liesse sich natürlich darüber streiten, ob der alte Vertrag zur Anwendung kommt oder ein neuer begründet wird.

Ob Sie das als Unsinn klassifizieren oder nicht ist mir eigentlich herzlich egal. Es muss nicht jeder verstehen und nachvollziehen können. Auf alle Fälle gibt es eine von wohl mehreren möglichen Meinungen wieder. Ich denke die Zukunft wird da hoffentlich mehr Klarheit bringen. Spätestens, wenn der InsVerwalter für die ENGW-Mitglieder die Abrechnung durchführen will, sollte Licht in das Dunkel kommen.

Ich für meinen Teil denke, dass in dieser Diskussion alle Argumente ausgetauscht sind und sich jeder eine eigene Meinung bilden kann und Hinweise auf seine Handlungsoptionen hat.
Der Neu-Genosse

Offline jroettges

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #77 am: 18. April 2012, 18:54:35 »
Da ich ja immer wieder zu Äußerungen herausgefordert werde, nun doch ein paar Bemerkungen.

Als Funktionsträger der EGNW werde ich eine Deuwel tun, dabei zu konkreten Problemen etwas konkretes zu sagen. Wie man ja allseits bemängelt, halten sich die anderen Funktionsträger ebenfalls richtigerweise an diese Linie.

In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.

Halten wir aber mal folgende Fakten fest:

Die Kunden der EGNW sind allesamt Mitglieder und damit Miteigentümer der Genossenschaft. Sie haben das Recht mitzuwirken und mitzuentscheiden und tun dies auch.

Als Kunden haben sie davon profitiert, dass sie beim Gas bis 1. Oktober 2011 und beim Strom bis 1. Januar 2012 von der EnerGen Süd eigentlich recht günstig beliefert worden sind.

Kein Kunde hat gegen diese Verträge protestiert. Alle haben hell und warm gesessen, haben brav ihre Abschläge durch die EnerGen Süd abbuchen lassen.

Abrechnungen durch die EnerGen Süd stehen aus oder sind den Kunden zugegangen, ohne dass Gelder zurück gezahlt bzw. Restschulden abgebucht worden wären. Für den Insolvenzverwalter dürfte das ohnehin weitgehend zum Nullsummenspiel, die geschätzt 40000 Abrechnungen selbst aber recht kostenträchtig werden.

Sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte man ja über eine privat organisierte Clearingstelle nachdenken, sofern man an das Gute im Menschen glaubt.

Die EGNW hat von den mündlich vereinbarten Provisionen der Jahre 2010 und 2011, die sich mangels erfolgter Abrechnungen durch die EnerGen Süd leider nicht beziffern, allenfalls schätzen lassen, bisher keinen Cent erhalten. Das wird die Mitglieder/Miteigentümer ärgern, denn es verhagelt die Bilanzen der EGNW.

In dieser Lage kann man sich zwar trefflich streiten, rauskommen wird dabei aber garnichts.

Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.

Offline Akzent

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #78 am: 18. April 2012, 23:23:42 »
Zitat
Original von jroettges
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Und wann gedenken Sie, die Einladungen zu verschicken ? Das könnte eine sehr ungemütliche Veranstaltung werden.
Zitat
Original von jroettges
Als Kunden haben sie davon profitiert, dass sie beim Gas bis 1. Oktober 2011 und beim Strom bis 1. Januar 2012 von der EnerGen Süd eigentlich recht günstig beliefert worden sind.

Für viele Kunden war das in außerordentlich teures Vergnügen. Die gesamten Abschläge sind beim Teufel und Gas wurde während des Sommers kaum verbraucht.
Zitat
Original von jroettges
Kein Kunde hat gegen diese Verträge protestiert. Alle haben hell und warm gesessen, haben brav ihre Abschläge durch die EnerGen Süd abbuchen lassen.
Gegen welche Verträge sollten die Kunden denn protestieren ? Gegen die, welche mit der EGNW abgeschlossen worden waren ? Hätte HR die Mitglieder mit dem Schreiben, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt, nicht hinters Licht geführt, wäre sicherlich den Abbuchungen der EGS widersprochen worden !
Zitat
Original von jroettges
Sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte man ja über eine privat organisierte Clearingstelle nachdenken, sofern man an das Gute im Menschen glaubt.
Schämen Sie sich eigentlich nicht ? Die Verantwortlichen der EGNW, allen voran HR (der sich ja rechtzeitig aus dem Staub gemacht hat) haben den Mist verzapft und jetzt soll eine \"privat organisierte Clearingstelle\" das wieder regeln.
Zitat
Original von jroettges
Die EGNW hat von den mündlich vereinbarten Provisionen der Jahre 2010 und 2011, die sich mangels erfolgter Abrechnungen durch die EnerGen Süd leider nicht beziffern, allenfalls schätzen lassen, bisher keinen Cent erhalten. Das wird die Mitglieder/Miteigentümer ärgern, denn es verhagelt die Bilanzen der EGNW.
Und wer hat das zu verantworten ? HR ! Und der Aufsichtsrat hat dem Treiben dieses Herrn tatenlos zugesehen !
Zitat
Original von jroettges
In dieser Lage kann man sich zwar trefflich streiten, rauskommen wird dabei aber garnichts.
Mal sehen, ob die Gerichte das auch meinen.
Zitat
Original von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Wollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". Meine Berufskollegen würden nicht zum erstenmal mit dem Trecker nach Hannover fahren um die Sache zu klären !

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #79 am: 19. April 2012, 04:47:05 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ... wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen ... sofern dort noch etwas drauf ist.

Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB ? (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)
Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!
Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?
Zitat
Original von Neu-Genosse
... Es gibt die Möglichkeit, dass im Insolvenzverfahren Zahlungen nur mit Zustimmung des InsVerwalters vorgenommen werden dürfen. Das könnte für alle Soll-Buchungen auf dem Bankkonto gelten. Wenn solche Belastungen des Bankkontos durch Rücklastschrift erfolgen sollen, könnte das also durchaus problematisch sein. Das AG hat schliesslich ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. ...
Ich für meinen Teil denke, dass ... sich jeder eine eigene Meinung bilden kann und Hinweise auf seine Handlungsoptionen hat.
Zitat
Original von Akzent
Zitat
Original von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.

Wollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". ...
Soweit bekannt, prüft der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit, ob ein Insolvenzverfahren für die EnerGenSüd eröffnet wird bzw. ob überhaupt Verbrauchsabrechnungen für die eigenen Kunden und für die belieferten EGNW-Mitglieder erstellt werden.

Davon unabhängig dürfte es für EGNW-Mitglieder, die im Verhältnis zu ihrem Gasverbrauch bis 30.09.2011 und Stromverbrauch bis 31.12.2011 zu hohe Abschlagszahlungen an die EnerGenSüd geleistet haben, JETZT dringenden Beratungs- und ggf. Handlungsbedarf geben. Es erscheint daher sinnvoll, dass die betroffenen EGNW-Mitglieder umgehend ihre Bank/Sparkasse und/oder ihren Anwalt (alternativ Verbraucherzentrale oder BdEV-Mitglieder den Verband) kontaktieren und sich über die Rückbuchungs-Möglichkeit der nicht autorisierten Lastschrift/en informieren (Begründung und Widerspruchsfrist siehe oben).

Selbst bin ich glücklicherweise nicht betroffen, andernfalls würde ich der EnerGenSüd, sowie z.K. dem InsVerwalter und der EGNW, die Lastschriftrückgabe mit Begründung schriftlich/per Email avisieren und Lastschrift/en \"nur\" insoweit zurückbuchen lassen, dass keine Überzahlungen mehr bestehen. Es bleibt der EnerGenSüd/dem InsVerwalter unbenommen, deren dann noch bestehende kleine Restforderung in Rechnung zu stellen.

Vielleicht kann der bekanntlich sehr aktive ´IGEL` in Lüneburg den \"Testlauf\" einer Lastschriftrückgabe organisieren, um das Ergebnis, insbesondere die Reaktion des InsVerwalters, zu checken?  ;)

Offline Pille

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #80 am: 19. April 2012, 09:03:35 »
Zitat
Original von jroettges

Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.

Weiterhin abzuwarten und Tee zu trinken und dem ganzen Treiben tatenlos zuzusehen ist mir zu kostspielig.
Der erste Schritt ist getan, die Gaslieferung durch die EGNW endet am 30.4.2012, die Kündigung bzgl. der Stromlieferung und die der Mitgliedschaft werden zeitnah folgen.
Mit Sicherheit werden weitere Mitglieder die Konsequenzen ziehen und der Genossenschaft den Rücken kehren.
Da die Guthaben nicht zurückgezahlt werden, werden nämlich die Preisvorteile der Vergangenheit zur reinen Makulatur.


Pille

Offline Energietourist

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #81 am: 19. April 2012, 09:04:53 »
@Akzent ich bin voll und ganz ihrer Meinung.
Es ist aber völlig sinnlos, auf irgendwelche Äußerungen von jroettges ein zugehen. Das ist einer der Verantwortlichen und der wird sich natürlich bedeckt halten. Da könnte ja noch ziemlich viel Ungemach auf ihn zu kommen...

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #82 am: 19. April 2012, 10:17:47 »
@jroettges

Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort:

Was tut (hilft) die EGNW (Vorstand & Aufsichtsrat) derzeit für ihre Mitglieder und wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?

Die Frage geht an den AR, da dieser ja die Interesse der Mitglieder umsetzen soll, wenn ich richtig informiert bin.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #83 am: 19. April 2012, 10:29:09 »
Zitat
Original von Pille
Weiterhin abzuwarten und Tee zu trinken und dem ganzen Treiben tatenlos zuzusehen ist mir zu kostspielig.
Der erste Schritt ist getan, die Gaslieferung durch die EGNW endet am 30.4.2012, die Kündigung bzgl. der Stromlieferung und die der Mitgliedschaft werden zeitnah folgen.
Mit Sicherheit werden weitere Mitglieder die Konsequenzen ziehen und der Genossenschaft den Rücken kehren.
Da die Guthaben nicht zurückgezahlt werden, werden nämlich die Preisvorteile der Vergangenheit zur reinen Makulatur.
@Pille,
behalten Sie die weitere Entwicklung bzgl. Ihrer Guthaben aber unbedingt im Auge (die Flinte noch nicht in\'s Korn werfen!).

@EGNW-Verantwortliche,
da die Mitglieder nicht längst umfassend informiert wurden und unterstützende Maßnahmen durch die eigene Genossenschaft soweit ersichtlich ausbleiben,
sind Konsequenzen wie von @Pille eine sehr verständliche Reaktion !

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #84 am: 19. April 2012, 11:09:11 »
Zitat
Original von herbertj
@jroettges
Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort: wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?
Die 6-wöchige Ankündigungsfrist für den 01.06.2012 läuft morgen ab !!!

Offline Energietourist

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #85 am: 19. April 2012, 11:30:20 »
@h\'berger
ganz genau, allerspätestens morgen müssen die EGNW Mitglieder
die Briefe mit den neuen Strompreisen in ihren Briefkästen finden, ansonsten kann die EGNW ihre neuen Strompreise gleich wieder in die Tonne kloppen. Der Laden läuft genauso unprofessionell weiter, wie bisher. Hatte meinen Gasbezug zum 31.5.12 fristgerecht gekündigt und die EGNW bestätigt mir die Kündigung zum 30.4.12. Ganz witzig, die schicken jetzt sogar immer 2 Kündigungsbestätigungen, was ich für reine Geldverschwendung halte. Eine erste ganz allgemein gehaltene, in der steht, das man noch eine Extrabestätigung bekommt, falls man dies oder das gekündigt hat.

Offline Akzent

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #86 am: 19. April 2012, 13:49:27 »
Zitat
Original von Energietourist
@h\'berger
ganz genau, allerspätestens morgen müssen die EGNW Mitglieder
die Briefe mit den neuen Strompreisen in ihren Briefkästen finden, ansonsten kann die EGNW ihre neuen Strompreise gleich wieder in die Tonne kloppen.
Das können die sowieso ! Oder hat hier irgendjemand bei der EGNW die AGB akzeptiert ? Die vormals unterschriebenen Verträge sollen ja lt.Aussage der EGNW-Verantwortlichen mit der EGS abgeschlossen worden sein. Was denn nun ? Entweder Verträge mit der EGNW - dann ist diese aber auch für alles verantwortlich, oder Verträge mit der EGS - dann gibt es aber kein Preiserhöhungsrecht für die EGNW. Und HR lacht sich kaputt über das ganze Tohuwabohu, das er angerichtet hat.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #87 am: 19. April 2012, 14:32:35 »
INFO zur Rückgabe von Lastschriften, für die EGNW-Mitglieder der EnerGenSüd (EGS) keine Einzugsermächtigung erteilt haben

Ich habe heute kurz mit meiner Bank gesprochen und nach Sachverhaltsschilderung folgende vorläufige (nicht rechtsverbindliche) Auskunft erhalten:
- den ohne erteilte Einzugsermächtigung und damit unautorisierten Lastschriften kann der (Nicht)zahlungspflichtige innerhalb eine Frist von 13 Monaten nach Abbuchung bei seiner Bank widersprechen;
- problematisch dürfte werden, dass die Bank des (Nicht)zahlungspflichtigen für die Rückbuchung/Gutschrift einen Nachweis verlangen wird, dass der EGS als Zahlungsempfänger keine Einzugsermächtigung erteilt wurde (wie soll man etwas nachweisen, was nicht Existent ist?);
- eventuell würde von der Bank eine Kopie des Auftrags mit der Einzugsermächtigung an die EGNW akzeptiert, wenn der Kunde zusätzlich den Sachverhalt glaubhaft und nachvollziehbar, unterlegt mit Schriftverkehr, vorträgt;
- andernfalls sollte der Endverbraucher unverzüglich von der EGS schriftlich (ggf. per Fax oder Email) die Zusendung einer Kopie der dort verwendeten Einzugsermächtigung verlangen und diese dann seiner Bank vorlegen;
- aufgrund der Insolvenz der EGS dürfte nach Einschätzung des Bankmitarbeiters die Bank des Endverbrauchers auf dem Betrag der Rücklastschrift/en sitzen bleiben (das ist für mich allerdings schwer nachzuvollziehen).

Ergänzend bekam ich den wichtigen Hinweis, dass am 09.07.2012 neue Bestimmungen in Kraft treten die besagen, dass Lastschriftrückgaben ab dann generell nur noch innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung möglich sind. Insofern besteht für die EGNW-Mitglieder, die eine Lastschriftrückgabe versuchen wollen, dringender Handlungsbedarf (z.B. Gespräch mit der eigenen Bank führen und Kopie der Einzugsermächtigung von EGS anfordern).

Offline PLUS

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #88 am: 19. April 2012, 15:37:42 »
Zitat
Original von h\'berger
...
Ergänzend bekam ich den wichtigen Hinweis, dass am 09.07.2012 neue Bestimmungen in Kraft treten die besagen, dass Lastschriftrückgaben ab dann generell nur noch innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung möglich sind. Insofern besteht für die EGNW-Mitglieder, die eine Lastschriftrückgabe versuchen wollen, dringender Handlungsbedarf (z.B. Gespräch mit der eigenen Bank führen und Kopie der Einzugsermächtigung von EGS anfordern).
    Das ist richtig,  wer ein KK-Konto bei einer Bank hat, dürfte dieser Tage Post bekommen. Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr werden zum 9. Juli 2012 bankweit geändert. Allerdings nicht rückwirkend! Diese Sonderbedingungen sollte man mal lesen und die Unterschiede bei den Verfahren zur Kenntnis nehmen. Alt und neu kann man dann auch noch vergleichen.

    Die Klausel für die Acht-Wochen-Rückgabe gilt allerdings nur für autorisierte Zahlungen aufgrund einer Einzugsermächtigung. Hier kann man sich umfassend informieren:

Beispiele[/list]

Offline worker

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #89 am: 19. April 2012, 18:22:56 »
Da wollten die Gas- und Stromrebellen alles selbst in die Hand nehmen und den Konzernen zeigen, wie es geht. Es wurden Laien an die Spitze von Genossenschaften gewählt, die aufgrund fehlender Ausbildung und Erfahrung zwar durch Fehlkalkulation schnell Mitglieder gewannen, aber genauso schnell insolvent wurden. Da die Vorstände und Aufsichtsräte zum großen Teil alles ehrenamtlich machten, kann man ihnen sicherlich keinen finanziellen Vorteil andichten sondern wirklichen Einsatz für die Sache. Es sind meines Erachtens die Mitglieder an diesem Dilemma genauso schuld, da sie die Laien ja in den Vorstand gewählt haben. Ich rate die Diskussionen zu beenden, da sie sinnlos sind, da die Milch ja bereits verschüttet ist. Die Sache liegt jetzt beim Fachmann, nämlich dem Insolvenzverwalter.

 

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