Original von uwes
Original von h\'berger
Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).
@h\'berger diese Problematik ist in aller Öffentlichkeit anlässlich der letzten Generalversammlung erörtert worden. Es geht gerade darum, dass es keinen Vertrag gibt.
Danke @uwes, Ihr Beitrag bestätigt, dass sich die EGNW offiziell nicht erklärt. Zum Thema´vertragliche Beziehungen der EGNW zur EGS`haben lediglich die am 28.01.2012 in der GV anwesenden Mitglieder, also wenige Prozent der Kunden, die von Ihnen genannte Information erhalten, leider auch nur mündlich - allen anderen sind nicht informiert. Selbst Kunden, die sich in Eigeninitiative auf den Internetseiten der EGNW informieren wollen, finden in dem dort veröffentlichten Protokoll zur GV vom 28.01.2012 dazu nichts. Hingegen ist in einem Halbsatz unter TOP 3 zu lesen \"... nachdem das Kooperationsabkommen mit der EGS zum 31.12.2011 ausgelaufen war.\" Mit diesem \"Kooperationsabkommen\" gab es demnach doch etwas. Was war Inhalt dieser Vereinbarung mit EnerGenSüd?
Thema meines letzten Beitrags ist allerdings eher die Frage, wer nach aktueller Ansicht der EGNW-Verantwortlichen in 2010/2011 Vertragspartner für die Versorgung der EGNW-Mitglieder war. Nach dem Insolvenzantrag der EnerGenSüd gab es nur die oben genannten inoffiziellen \"gewendeten\" Verlautbarungen hier im Forum. Das letzte offizielle dazu war der 1. Mitgliederbrief vom 18.12.2011, den leider auch nur die per Email erreichbaren Mitglieder erhalten haben. In diesem Mail-Brief des Aufsichtsrates heißt es gleich im ersten Absatz
Im Sinne der von der Generalversammlung am 28.08.2011 beschlossenen Selbständigkeit der Genossenschaft - neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig zu organisieren - hat der Aufsichtsrat am 21.10.2011 weitreichende Beschlüsse gefasst ...
Verkauft hat also immer die EGNW (war sie mal unselbständig?) und war damit nach meinem Rechtsverständnis von Beginn an (Kauf)Vertragspartner der eigenen Mitglieder. Die EGS war folglich \"nur\" für den Einkauf (sowie für Lieferung und Inkasso) zuständig. Damit wird die frühere schriftliche Information des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden \"... die EnerGenSüd handelt im Auftrag der EGNW und ist nur der Sublieferant\" nochmals auch vom Aufsichtsrat bestätigt.
Nach dem Insolvenzantrag der EnerGenSüd ist hier im Forum der Eindruck entstanden, dass die EGS von den EGNW-Verantwortlichen als Vertragspartner ihrer Mitglieder in 2010/2011 gesehen wird (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Eine offizielle Stellungnahme der EGNW dazu ist nicht bekannt. Äußert sich die EGNW nicht unverzüglich, haben die Mitglieder keine Veranlassung, die noch mögliche Rückgabe der nicht autorisierten Lastschriften vorsorglich in Erwägung zu ziehen. Oder sieht die EGNW eine andere, bessere Möglichkeit, die von den Mitgliedern an EGS geleisteten Überzahlungen zu retten? Wegen der andernfalls zu erwartenden erheblichen Schadensersatzforderungen steht auch die Zukunft der Energiegenossenschaft Nordwest eG auf dem Spiel!
Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Mitglieder von ihrer eigenen Genossenschaft derartig hängen gelassen werden. Insofern ist für mich eine Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates durch die nächste Generalversammlung derzeit kaum vorstellbar.
Bitte endlich \"Butter bei die Fische\" - und komme mir keiner nochmals mit dem Verweis an den vorläufigen Insolvenzverwalter der EGS.