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Autor Thema: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?  (Gelesen 55205 mal)

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Offline angeljustus

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #120 am: 04. Mai 2012, 20:40:26 »
Was ist denn nun davon zu halten, dass der Vorstandsvorsitzende H. Lange wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Aufsichtsratmitglied H. Röttges gekündigt hat?

Quo vadis egnw???

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #121 am: 05. Mai 2012, 03:18:24 »
Zitat
Original von jroettges am 18.04.2012 - Auszug
Da ich ja immer wieder zu Äußerungen herausgefordert werde, nun doch ein paar Bemerkungen.
Als Funktionsträger der EGNW werde ich eine Deuwel tun, dabei zu konkreten Problemen etwas konkretes zu sagen. Wie man ja allseits bemängelt, halten sich die anderen Funktionsträger ebenfalls richtigerweise an diese Linie.
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Hat jemand mit der Einladung zur Generalversammlung den avisierten Mitgliederbrief erhalten ?

Zitat
Original von angeljustus
Was ist denn nun davon zu halten, dass der Vorstandsvorsitzende H. Lange wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Aufsichtsratmitglied H. Röttges gekündigt hat?
@angeljustus, dazu sollte man wohl nicht spekulieren und ebenfalls die Generalversammlung am 16.05.2012 abwarten:

Zitat
Original von h\'berger am 01.05.2011
Wenn die EGNW-Verantwortlichen in der GV nicht endlich mit Fakten und Lösungen rüberkommen, dann dürfte es nicht lustig werden.
Dass die Ergebnisse dann (auf den Punkt gebracht!) unverzüglich an alle Mitglieder schriftlich zu kommunizieren sind, ist wohl selbstverständlich.

Offline angeljustus

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #122 am: 05. Mai 2012, 12:39:01 »
@ h\'berger

Hier wird nicht spekuliert, siehe hier: Lange

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #123 am: 06. Mai 2012, 07:31:00 »
Zitat
Original von angeljustus
@ h\'berger
Hier wird nicht spekuliert, siehe hier: Lange
@angeljustus
Daher habe ich meine Meinung zu dem Thema auch dort ( Lange ) geäußert.

Überhaupt will ich mich künftig bemühen, bereits bestehende Themen so wenig wie möglich zu vermengen. Wäre schön, wenn ich dafür Mitstreiter gewinne.  ;)

Offline angeljustus

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #124 am: 06. Mai 2012, 12:26:18 »
Jawoll, das soll so sein!

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #125 am: 16. Mai 2012, 18:22:15 »
Für mich ist nunmehr eindeutig, wer Vertragspartner der EGNW-Kunden/-Mitglieder für die Erdgaslieferung bis 30.09.2011 und für die Stromlieferung bis 31.12.2011 war!

Bisher hatte ich übersehen, dass bereits inhaltlich der Mitgliedschafts-Bestätigung vom damaligen EGNW-Vorstand erklärt wurde - Zitat \"Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.\" Zitatende!

Aufgrund dieser individuellen Bestätigung hatte der jeweilige Kunde/EGNW-Mitglied zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Anlass daran zu zweifeln, dass 1. die nachfolgend von der EnerGenSüd (EGS) zugegangene Lieferbestätigung und Ankündigung der Abschlagsabbuchungen nicht im Auftrage der EGNW erfolgte und dass 2. die EGNW nicht der Vertragspartner für die Strom-/Gasbelieferung an EGNW-Kunden/-Mitglieder sein sollte.

Anders kann es auch gar nicht sein, da der EGNW vom Kunden/EGNW-Mitglied ausschließlich eine Lieferauftrag, nicht aber ein Vermittlungs- oder Geschäftsbesorgungsauftrag erteilt wurde. Nur eine Datenweitergabe an \"Erfüllungsgehilfen\" ist vertretbar, die andernfalls nicht autorisierte Weitergabe von Kundendaten an Dritte wäre hingegen ein eklatanter Verstoß gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen.

Ob es im Innenverhältnis zwischen EGNW und EGS an einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mangelt, ist allein das Problem der beiden Genossenschaften. Insofern haftet die EGNW für die durch das Verschulden ihres Partners (Erfüllungsgehilfen) EGS entstandenen/entstehenden Schäden (vgl.: http://www.rechtslexikon-online.de/Erfüllungsgehilfe ).

Offline buck-r

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #126 am: 16. Mai 2012, 21:11:29 »
@h\'berger: danke fuer diese zusammenfassung der diskussion, ich bin da 100% bei ihnen! ich bin nun gespannt auf meine GAS und STROM abrechnungen, da ich beide vertraege aufgrund, meiner meinung nach sittenwidriger, preisanhebungen gekuendigt habe.

 

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