wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.
Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.
@h\'berger
zu 1. berechtigte Nachforderungen sind schon ein Problem, nach Auffassung mancher Schreiber hier, die ja von der EGNW beliefert sein wollen, würde dann ja das Geld der EGNW zustehen. Der Insolvenzverwalter wird das Geld aber bis hin zur Pfändung haben wollen! Was dann??
zu 2. Vordringlich wird das das Problem der Mitglieder ... leider. Die müssen Ihrer Forderungen nämlich nachweisen. Nur ein Problem dabei: selbst abgelesene Zählerstände sind evtl. eher eine Behauptung als ein Nachweis. Ich bezweifle, dass jemand ausserhalb der EngS Zugriff auf die Abrechnungsunterlagen hat. S.-H. kann an Dritte nichts herausgeben und würden auch bestimmt nicht für lau in ihren Unterlagen etwas heraussuchen.
Ob das Probelm überhaupt auftritt steht aber noch in den Sternen, es ist ja bisher nicht einmal klar ob überhaupt (vom Insolvenzverwalter) eine Abrechnung erfolgt. Sollte das der Fall sein,wäre eigentlich auch geklärt wer denn nun der Verkäufer von Strom und Gas war. Für EGNW-Kunden wird der nämlich keine Abrechnung machen. Sollte das der Fall sein wäre natürlich das nächste Probelm, dass die EGNW nie Geld für die Lieferungen erhalten hat. Wenn dann der Kunde an jemanden gezahlt hat, der keine Inkassovollmacht hatte, könnte das sein Problem werden mit dem Ergebnis, dass doppelt zu zahlen ist. (Nur mal so ein paar Gedankenspielereien falls die EngS doch im Namen der EGNW geliefert haben sollte und keine entsprechende Inkassovollmacht erteilt wurde. Der Schuss könnte massiv nach hinten losgehen)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN
Und zum Thema Schmerzen: jeder sollte bedenken, dass bei einer falschen Reaktion die Schmerzen am Ende bei einem selber auftreten. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.