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Autor Thema: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?  (Gelesen 51997 mal)

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Offline Energietourist

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #60 am: 17. April 2012, 09:30:13 »
nochmal für jeden ganz langsam und klar verständlich:
wer Mitglied bei der EGNW ist und einen Gas/Stromlieferungsantrag bei der EGNW gestellt hat, der hat sich in allen Angelegenheiten, die die Mitgliedschaft oder die Belieferung mit Gas/Strom betreffen immer nur an die EGNW zu halten. Woher die EGNW Gas/Strom bezieht, kann den Mitgliedern völlig egal sein. Wenn ich meinen Strom z.B. von der EON Avacon beziehen will und dort einen Antrag stelle, frag ich auch nicht nach, woher die ihren Strom beziehen.
Die EGNW ist dafür verantwortlich, dass Mitglieder einmal jährlich ihre Gas/Stromabrechnung bekommen. Wenn die EGNW meint sie müsste jemand damit beauftragen, die monatlichen Abschläge einzuziehen und die Abrechnungen zu erstellen, dann kann sie das natürlich tun. Sie kann dazu \"Hans Doof\" einstellen oder die Stadtweke Schwäbisch Hall damit beauftragen, das ist allein ihre Sache. Wenn der Dienstleister, den sie damit beauftragt allerdings überfordert ist, dann ist das ein Problem der EGNW, dann muss sie sich jemanden suchen, der das besser kann oder muss es selbst machen.  
Ich weiß nicht, ob es verschiedenes Mitglieds- und/oder Gas/Stromlieferungsanträge bei der EGNW gab. Ich jedenfalls habe niemals in meinen Anträgen jemand anderes als die EGNW mit Gas/Stromlieferung beauftragt.
Hier mal, was auf meinem Begrüßungsschreiben als Neumitglied der EGNW steht (02/2011):
\"Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.\"
Und hier ein Auszug aus meinem Gaslieferungsantrag (selbe gilt für Strom):
\"Das Mitglied beauftragt die Energiegenossenschaft NordWest
(Lieferant) mit der Lieferung seines gesamten Bedarfes an
Erdgas.\"
Schaut man sich die AGBs der EGNW für Gas/Strom an, dann liest man dort immer nur von \"Erfüllungsgehilfen\", \"Beauftragten\" oder \"Call Center\", die für EGNW tätig sind.
Ich hoffe das reicht zur Klarstellung.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #61 am: 17. April 2012, 12:39:44 »
Zitat
Original von buck-r
... es ist spannend zu sehen, wie hier rechtlich fragwuerdiges handeln einer genossenschaft als rechtmaessig dargestellt werden soll.
logisch hat der grundversorger die EGS als lieferanten eingetragen, weil er ja auch in den glauben versetzt worden ist, dass der endkunde einen liefervertrag mit der EGS abgeschlossen hat. somit ist auch der grundversorger ueber die eigentliche situation getaeuscht worden.
so oder so, die EGNW hat sich hier definitiv bei schadensersatzanspruechen zu verantworten. ...
@buck-r, sicherlich meinten Sie hier den Netzbetreiber  ;) - ansonsten volle Zustimmung !

Ein weiteres Indiz, dass die Mitglieder immer ihre eigene Genossenschaft als Vertragspartner sehen mussten - z. B. für Strom vor dem 01.01.2012:

Zitat
Auszug aus Schreiben EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder
... Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90 €/Monat. ...
Von der Beendigung eines Vertragsverhältnisses (mit EnerGen Süd) und von einem neuen Vertragsverhältnis (mit EGNW) ist nirgendwo die Rede !

Nachtrag:
Für die EGNW gibt es m.E. nur einen Weg, berechtigte Schadensersatzansprüche abzuwenden: Alle Mitglieder unverzüglich informieren, wie Überzahlungen an EnerGen Süd korrigiert werden können und ggf. aktiv dabei unterstützen (in den Regionen finden sich dazu ja vielleicht einige Helfer).

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #62 am: 17. April 2012, 14:09:20 »
Zitat
warum kommt die EGNW nicht jetzt, endlich, mal ihrer schuldigkeit nach, die genossen zumindest ueber die \"krummen\" geschaefte der vergangenheit zu informieren, dass die genossen die moeglichkeit haben hier evtl. noch etwas geld zurueck zu bekommen?  [/B]
man hatte doch zum jahreswechsel durchaus mal den mut zur offenheit (stichwort: lage der EGNW und unterstuetzungsmassnahmen - hier hatte aber kurzeitig der aufsichtsrat das sagen...). ist der neue vorstandsvorsitzende auch nur wieder so ein \"geheimniskraemer\"?



wenn es sich tatsächlich um krumme geschäfte handelt, sollten sich doch zumindest diejenigen dazu äußern, die in der vergangenheit (2011) den Mist verzapft haben. der neue vorstand ist ja letzendlich erst seit kurzem dabei, ob er seinen job richtig macht oder nicht wird sich, wenn die zahlen und fakten bei der kommenden gv vorgelegt werden, zeigen. ich persönlich mache da eher den herren (vorstand und aufsichtsrat) aus dem letzten jahr, die ja über alles bescheid wissen müßten, den vorwurf des chaoses und der jetzigen situation. weiß man eigentlich schon wann die nächste gv statt findet? ich habe noch keine info erhalten aber das sagt ja nix, da ja  mitglieder anders informiert werden als andere.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #63 am: 17. April 2012, 14:22:21 »
Zitat
Original von herbertj
... sollten sich doch zumindest diejenigen dazu äußern, die in der vergangenheit (2011) den Mist verzapft haben. der neue vorstand ist ja letzendlich erst seit kurzem dabei, ob er seinen job richtig macht oder nicht wird sich, wenn die zahlen und fakten bei der kommenden gv vorgelegt werden, zeigen. ich persönlich mache da eher den herren (vorstand und aufsichtsrat) aus dem letzten jahr, die ja über alles bescheid wissen müßten, den vorwurf des chaoses und der jetzigen situation. ...
@herbertj,
wollen Sie sich das Geschwafel der vormals Verantwortlichen nochmals antun? Weil die Geschäfte nach Gutsherrenart und nicht wie von einem ordentlichen Kaufmann geführt wurden, hat der Hauptverantwortliche augenscheinlich bis heute nicht kapiert, welchen \"Mist\" er hinsichtlich der Vertragssituation angerichtet hat.

Für die EGNW können und müssen ausschließlich die jetzt Verantwortlichen tätig werden ...... zumal akut reichlich Handlungsbedarf besteht, damit die Genossenschaft überlebt!

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #64 am: 17. April 2012, 14:56:57 »
@h´berger

Das die jetzt verantwortlichen handeln müssen ist ja klar aber wie sich die verantwortlichen, die auch schon im letzten jahr verantwortlich waren, die situation erklären würden interessiert mich schon. super wäre ja eine erklärung die ohne die worte: nicht unsere schuld, ehemalige vorstände und gar nicht so schlimm...\" ist. nichtdestotrotz hilft es ja leider nichts zu spekulieren wer jetzt wie gegen wen angeht sondern einfach mal einen weg aufgezeigt zu bekommen, was gemacht wird um diese misere aus der welt zu schaffen...ich denke, dass das nicht im forum für alle sondern auf einer  gv mit den mitgliedern geklärt werden sollte. eins ist ja klar, in der not ist zum schluß wohl immer der vorstand und die anderen herren sind fein raus, bleiben auf ihren posten und machen lustig weiter ( meine persönliche meinung)

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #65 am: 17. April 2012, 15:09:19 »
Zitat
Original von herbertj
@h´berger
... einfach mal einen weg aufgezeigt zu bekommen, was gemacht wird um diese misere aus der welt zu schaffen...ich denke, dass das nicht im forum für alle sondern auf einer gv mit den mitgliedern geklärt werden sollte.
Nur in der Generalversammlung reicht nicht aus, da dort erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil der Mitglieder erscheinen werden bzw. können.

Da der Insolvenzverwalter der EnerGen Süd sich täglich melden könnte, darf das nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Seit ca. zwei Monaten ist man untätig, verweist lediglich auf den InsVerwalter und ignoriert das eigene Haftungsproblem - so geht das nicht !

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #66 am: 17. April 2012, 15:20:09 »
@ h´berger

aber auf einer gv kann der teil, der sich hier im forum äußert auch dort für die mitglieder einsetzen und da zählt ja auch jede stimme....immer noch besser als vor vollendete tatsachen gestellt zu werden...so kann man wenigstens noch ein bisschen einfluß nehmen...auf alle fälle ist die \"vogel-strauss-taktik\" der egnw nicht die beste und das sollte einfach nicht so sein

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #67 am: 17. April 2012, 15:34:28 »
@herbertj

JETZT besteht Handlungsbedarf und nicht erst in der Generalversammlung. Mit der bisherigen \"vogel-strauss-taktik wird die Zukunft der EGNW auf\'s Spiel gesetzt.

Viele EGNW-Mitglieder (einschließlich Vorstand/Aufsichtsrat) sind ehemalige \"Preisprotestler\" und werden unsaubere Vertragsverhältnisse und deren Folgen kaum hinnehmen!

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #68 am: 17. April 2012, 18:28:30 »
@Neu-Genosse, nochmal zu Ihrem nachstehenden Beitrag vom 25.03.2012:

Zitat
Original von Neu-Genosse
Ich denke die Antwort auf alle Fragen zur Abrechnung aus EngS-Zeiten kann nur einer beantworten, der Insolvenzverwalter. Solange der sich nicht äussert kann es keine Regelungen geben.

Natürlich wäre eine schnelle und vollständige Abrechnung aus dieser Zeit für alle die befriedigendste Lösung. 1. Aber grade bei Nachforderungen aus der Abrechnung könnte nämlich sonst passieren, dass die EGNW fordert, die Forderung auch beglichen wird und einige Monate später der Insolvenzverwalter die gleiche Nachforderung geltend macht und wohl auch bis in die Zwangsvollstreckung durchsetzen wird. Dann wäre das Chaos vollkommen.

Der Insolvenzverwalter trifft erst einmal die Entscheidung, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Geschäft mit den ENGW-Mitgliedern zur Masse gehören. Und wenn er mehr Forderungen als Verbindlichkeiten erwartet ist für mich die Entscheidung voraussehbar. 2. Dann können aber auch die Forderungen der EGNW-Mitglieder nur aus der Masse befriedigt werden und sind entsprechend in jedem Einzelfall anzumelden.

Aus meiner Sicht ist erst einmal abzuwarten ob überhaupt das Insolvenzverfahren für die EngS eröffnet wird. Erst dann ist der Vorstand der EGNW gefordert zu überlegen wie er mit der Situation umgeht.
1. und 2. meine Ergänzungen

zu 1.) berechtigte Nachforderungen sind nicht das Problem ...... sollten die allerdings ausbleiben, wird sicherlich kaum ein EGNW-Mitglied deshalb Tränen vergießen  :D

zu 2.) dass aus der Masse die Forderungen der EGNW-Mitglieder (= Abrechnungs-Guthaben) nicht befriedigt werden können bzw. dass überhaupt keine Abrechnungen erfolgen ist die berechtigte Sorge der EGNW-Mitglieder und sicherlich dann das Problem der EGNW.

Deshalb ist m. E. der Vorstand der EGNW bereits JETZT gefordert! Die evtl. mögliche Rückgabe von Lastschriften aufgrund der für die EnerGen Süd fehlenden Einzugsermächtigung zur Vermeidung von Überzahlungen hatte ich bereits angedacht (der insolventen Genossenschaft wird das keine Schmerzen mehr bereiten).

Offline Neu-Genosse

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #69 am: 17. April 2012, 21:22:22 »
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.

Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.

Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.

@h\'berger
zu 1. berechtigte Nachforderungen sind schon ein Problem, nach Auffassung mancher Schreiber hier, die ja von der EGNW beliefert sein wollen, würde dann ja das Geld der EGNW zustehen. Der Insolvenzverwalter wird das Geld aber bis hin zur Pfändung haben wollen! Was dann??

zu 2. Vordringlich wird das das Problem der Mitglieder ... leider. Die müssen Ihrer Forderungen nämlich nachweisen. Nur ein Problem dabei: selbst abgelesene Zählerstände sind evtl. eher eine Behauptung als ein Nachweis. Ich bezweifle, dass jemand ausserhalb der EngS Zugriff auf die Abrechnungsunterlagen hat. S.-H. kann an Dritte nichts herausgeben und würden auch bestimmt nicht für lau in ihren Unterlagen etwas heraussuchen.

Ob das Probelm überhaupt auftritt steht aber noch in den Sternen, es ist ja bisher nicht einmal klar ob überhaupt (vom Insolvenzverwalter) eine Abrechnung erfolgt. Sollte das der Fall sein,wäre eigentlich auch geklärt wer denn nun der Verkäufer von Strom und Gas war. Für EGNW-Kunden wird der nämlich keine Abrechnung machen. Sollte das der Fall sein wäre natürlich das nächste Probelm, dass die EGNW nie Geld für die Lieferungen erhalten hat. Wenn dann der Kunde an jemanden gezahlt hat, der keine Inkassovollmacht hatte, könnte das sein Problem werden mit dem Ergebnis, dass doppelt zu zahlen ist. (Nur mal so ein paar Gedankenspielereien falls die EngS doch im Namen der EGNW geliefert haben sollte und keine entsprechende Inkassovollmacht erteilt wurde. Der Schuss könnte massiv nach hinten losgehen)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN


Und zum Thema Schmerzen: jeder sollte bedenken, dass bei einer falschen Reaktion die Schmerzen am Ende bei einem selber auftreten. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.
Der Neu-Genosse

Offline Akzent

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #70 am: 17. April 2012, 22:39:52 »
Ich glaube, manche wollen das nicht verstehen. Die Kunden haben nicht freiwillig an die EGS gezahlt. Sie mussten nach der Aussage von H.R. annehmen, die EGS nehme diese Abbuchungen für die EGNW vor. Wenn Aldi mir schriftlich mitteilt, ich solle an der Kasse bei Lidl bezahlen, weil dort die Abrechnungen für Aldi gemacht würden, habe noch lange keinen Kaufvertrag mit Lidl geschlossen. Sie können es drehen, wie Sie wollen, die schriftliche Aussage von H.R., dass die EGS im Auftrag der EGNW handelt, wird der EGNW das Genick brechen. Hoffentlich kann man diesen Herrn dafür zur Verantwortung ziehen.

Offline buck-r

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #71 am: 17. April 2012, 23:13:36 »
Zitat
Original von Neu-Genosse

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN

woher haben sie das wissen, dass es ende april eine GV geben wird? ich habe stand heute *KEINE* einladung der genossenschaft erhalten und m.E. gibt es fristen fuer die einladung!

Offline buck-r

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #72 am: 17. April 2012, 23:40:50 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.

die tatsaechliche liefersituation haben wir hier im thread ja nun heraus gearbeitet. es scheint also, dass EGS die energie geliefert hat und das war auch bei den netzbetreibern (danke h\'berger fuer die klarstellung  :D) so angemeldet. (man hat also auch die netzbetreiber ueber die eigentliche vertragssituation getaeuscht)
was nicht geklaert ist, und wo die EGNW die probleme kriegen wird, ist die beauftragung der EGS. ich habe keinen liefervertrag mit der EGS geschlossen, ich habe nichtmal der datenweitergabe an diese genossenschaft zugestimmt! (laut AGB gibt die genossenschaft daten an dienstleister weiter, eine weitergabe meiner daten, die abtretung der lieferverpflichtung und der forderungen an einen anderen lieferanten wird nirgends erwaehnt!)
somit hat sich die EGNW im sinne des bundesdatenschutzgesetzes strafbar gemacht. weiterhin ist auch der EGS keine einzugsermaechtigung erteilt worden. somit sind also die abbuchungen der abschlaege ohne meine ausdrueckliche genehmigung gelaufen.
es waere also wirklich an der zeit, dass der vorstandes der EGNW dieses, um auf den thread titel zurueck zu kommen, vertrags tohuwabohu den mitgliedern offen legt und ihnen erklaert, warum sie moeglicherweise post von einem insolvenzverwalter einer ihnen fremden genossenschaft erhalten.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #73 am: 18. April 2012, 00:08:56 »
@Neu-Genosse,
mit Verlaub, warum vermengen Sie hier (bewusst?) Dinge, die von niemandem so gesehen, gesagt oder gefordert wurden? Was soll das, ist das Chaos nicht ohnehin schon groß genug?

Zitat
Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte.
Nein, zu diesem Schluss kommt niemand. Die Aussage war, wenn die EnGS nicht im Namen und im Auftrag der EGNW gehandelt hat (geliefert und kassiert) - das ist ja Ihre Version, dann hatte die EnGS keine Einzugsermächtigung (= Frist für Lastschriftrückgabe bis zu 13 Monate)! Oder haben etwa Sie der EnGS eine Einzugsermächtigung erteilt?

Also liegen Sie mit Ihren exklusiven Schlussfolgerungen

Zitat
Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.
völlig falsch und wir müssen uns hoffentlich nicht weiter mit solchem Quatsch befassen.
 
Zitat
Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.
Woher der Sinneswandel? In Ihrem ersten Beitrag am 31.08.2011 war auch für Sie die EnGS der Dienstleister! Und für mich ist sie das immer noch, auch wenn Sie das als abenteuerliche Ideen bezeichnen: Wenn ich 1. bei der EGNW einen Lieferauftrag einreiche, 2. die EnGS mir die Lieferung bestätigt und 3. ein Schreiben des Vorstandsvors. der EGNW zugeht \"... EnerGenSüd aus Ulm ... ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag ...\", dann ist EGNW mein Vertragspartner. Ob der von H. R behauptete Sachverhalt zutreffend ist oder ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Genossenschaften gibt, ist dann ebenso wie alles andere von Ihnen angesprochene allein das Problem der EGNW!  

Vielleicht sollten Sie sich, wie ich das versuche, auch einmal mit Lösungmöglichkeiten befassen, die sowohl den Interessen der Mitglieder/Endverbraucher als auch denen der EGNW (auch im Hinblick auf die aktuelle Liefersituation) dienlich sein könnten.  X(

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #74 am: 18. April 2012, 02:15:16 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da ...
tatsächlich? - sein Honorar interessiert den InsVerwalter weniger?  :D

Zitat
... und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.
Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)?

Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!

Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?

Sicherlich werden die EGNW-Mitglieder/Endverbraucher nach Abrechnungserstellung die berechtigen Rechnungsforderungen bezahlen - aber wohl kaum einen Cent mehr.

edit:
Um erneuten \"Mißverständnissen\" vorzubeugen - meine Ausführungen zu unautorisierten Lastschriften, zur AGB-Einbeziehung usw. unter der Prämisse, dass die EnGS der Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war (Ihre Version!).

 

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