Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?  (Gelesen 55324 mal)

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Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #105 am: 01. Mai 2012, 05:29:10 »
@herbertj

Hier im Forum wurden alle Probleme mehrfach angesprochen, nicht nur positiv/negativ, sondern m.E. auch kritisch/konstruktiv!

Wenn die EGNW-Verantwortlichen in der GV nicht endlich mit Fakten und Lösungen rüberkommen, dann dürfte es nicht lustig werden.

Dass die Ergebnisse dann (auf den Punkt gebracht!) unverzüglich an alle Mitglieder schriftlich zu kommunizieren sind, ist wohl selbstverständlich.

Offline Energietourist

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #106 am: 03. Mai 2012, 09:03:21 »
@herbertj
habe auch die Einladung zur HV am 16.5.12 bekommen.
Aber was noch viel interessanter ist, ich habe auch ganz neue AGBs bekommen. Da steht jetzt unter § 2.4 sinngemäß, dass die EGNW  berechtigt ist, für für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten zu beauftragen und man den Vorstand bevollmächtigt alle relevanten Daten weiter zu geben. Vollmachten aus Lieferverträgen zwischen EGNW und Kunden gehen auf den von der EGNW beauftragten Lieferanten über.
Diesen §2.4 gab es in den alten AGBs nicht.

Offline Neu-Genosse

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #107 am: 03. Mai 2012, 11:02:28 »
@Energietourist
ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. Netter Versuch GV-Beschlüsse auf Umwegen zu umgehen. Ich denke nach den Desaster mit  der EGS wird es da von den Mitgliedern kaum Bereitschaft zum Umschwenken geben, zumal mir als Grund für diesen Passus nur sehr Unerfreuliches einfällt.

Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. (Beispiel: ist es unzumutbar die Belieferung fortzusetzen, wenn der Vorstand persönlich beleidigt wird?) Theoretisch wird es hier möglich unliebsame/unbequeme Kunden/Genossen loszuwerden.

Ich denke der 16.5 wird ganz interessant. Wünschenswert wäre für mich, wenn alle Anwesenden sachlich, wenn auch kontrovers miteinander reden. Das habe ich in der Vergangenheit zeitweise vermisst ...... und nicht nur aus dem Plenum.
Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #108 am: 03. Mai 2012, 11:53:27 »
Zitat
Original von Energietourist
... Da steht jetzt unter § 2.4 sinngemäß, dass die EGNW  berechtigt ist, für für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten zu beauftragen und man den Vorstand bevollmächtigt alle relevanten Daten weiter zu geben. Vollmachten aus Lieferverträgen zwischen EGNW und Kunden gehen auf den von der EGNW beauftragten Lieferanten über. Diesen § 2.4 gab es in den alten AGBs nicht.
Die Erkenntnis, dass für die genannten Handlungen eine Berechtigung und Vollmacht notwendig ist, kommt bzgl. der Aufträge an EnerGenSüd wohl ein wenig (zu) spät !

Darüber hinaus wurden insbesondere auch die Bestimmungen § 6 Preis und Preisänderung geändert (was ist eigentlich mit Ziff. 4 letzter Satz des Auftrags zur Gaslieferung: 1. derzeit verwendeter Vordruck - Zitat \"Eine Preisanpassung kann durch verteuerten Bezug von Erdgas für das kommende Gaswirtschaftsjahr erfolgen ...\" und 2. vor dem 01.10.2011 verwendeter Vordruck - Zitat \"Eine Preisanpassung erfolgt jährlich einmal für das kommende Gaswirtschaftsjahr zum 30.09. eines Jahres ...\" ?).

Es erscheint zweifelhaft, ob solch weitgehende AGB-Änderungen durch Stillschweigen des Mitglieds/Kunden wirksam werden, anstatt durch ausdrückliche Zustimmung.

Übrigens kam diese neue AGB Stand April 2012 schon zuvor mit dem Schreiben neue Gaspreise ab 01.06.2012 als Anlage. Und anstatt die wesentlichen Änderungen anzusprechen gab\'s als Begründung lediglich - Zitat \"... abgestimmt auf die neuen Bestimmungen des EnWG ...\". So etwas (gleichzeitig andere Dinge \"unterzuschieben\") kannte ich bisher nur von E.ON & Co. !

Offline bolli

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #109 am: 03. Mai 2012, 12:39:19 »
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten. Selbst kommunale Stadtwerke scheeren sich einen feuchten Kericht um ihre Einkommensschwachen Bewohner und drehen fleißig an der Preisschraube, schließlich muss man ja die Gewinne optimieren, um auch weiterhin auf hohem Niveau \"leben\" zu können.  X(

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #110 am: 03. Mai 2012, 12:53:35 »
Zitat
Original von bolli
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten.
NEIN, daran muss Frau oder Mann sich überhaupt nicht und NIE gewöhnen !!!  X(  X(  X(

Und wenn man es nicht anders kann, dann sollte die GV besser die Auflösung und Abwicklung der Genossenschaft beschließen, bevor das Kind vollständig in den Brunnen gefallen ist!

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #111 am: 03. Mai 2012, 17:19:41 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
... ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. ...
Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. ...
Der § 2.4. geht aus den von @Neu-Genosse genannten Gründen gar nicht. Den § 8.2, letzter Punkt sehe ich nicht so problematisch.

Allerdings gibt es m.E. einige weitere §§, die (auch aufgrund der Zusammenlegung der Strom- und Gas-AGB) so unakzeptabel sind - Beispiele:

1. Für Bestandkunden, da z.B. Preis- und Zahlungsänderungen möglich werden
- der § 5.1.(2), für jede zusätzliche unterjährige Abrechnung eine Kostenpauschale von 15 € zzgl. Ablesekosten (anstatt bisher 10 €);
- der § 7.1. (und § 4.3. für Neukunden), ggf. ein \"einmaliger Sonderabschlag\" (war bisher in der Gas-AGB nicht enthalten und wer weiß, welche Tarife künftig kommen).

2. Für Bestands- und Neukungen, da die Preisgarantie seit der direkten Lieferung durch die EGNW entfallen ist
- der § 6.1, zweitletzter Satz \"Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ...\" (u.U. im Widerspruch zu § 2.2, besser wie in GVVs zu formulieren?);
- der § 8.1., ohne Preisgarantie ist die Mindestlaufzeit/Vertragsverlängerung von/um 12 Monate absolut nicht marktgerecht;
- der § 8.2., ohne Preisgarantie muss auch eine ordentliche Kündigung möglich sein (jederzeit mit einer Frist von max. sechs Wochen zum Monatsende).
   
Zudem fehlt in dem Schreiben Gaspreisänderung auch noch der Hinweis gemäß § 2.2., ab wann die neue AGB in Kraft treten soll (nach den alten AGBs wäre das ab Beginn des sich anschließenden Vertragsjahres, d.h. für Bestandskunden ab 1.10.12 bei Gas bzw. ab 1.1.13 bei Strom).

Insgesamt bleibt m.E. festzustellen, dass auch die neue AGB der EGNW vergleichsweise wenig kundenfreundlich ist (teilweise dürfte sogar eine unangemessene Benachteiligung vorliegen) und daher dringend einer Überarbeitung bedarf.

PS: Für mich steht fest, wenn die AGB nicht kundenfreundlicher verändert wird und ab 1.10.2012 bei Gas nicht zumindest für 6 Monate eine Preisgarantie angeboten werden kann, dann wird gewechselt (das Gemeinschaftsunternehmen der Raiffeisen-Warengenossenschaften in Nds. http://www.rgas.de wird immer interessanter: Keine Mitgliedschaft erforderlich, akzeptable/r AGB und Festpreis für 1 oder 2 Jahre, seriöse Unternehmen mit Ansprechpartner vor Ort) !

Offline angeljustus

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #112 am: 03. Mai 2012, 19:08:16 »
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.

Wenn diese jetzt aber so gültig sind, grenzt das wirklich an Raubrittertum.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #113 am: 03. Mai 2012, 19:52:54 »
Zitat
Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #114 am: 03. Mai 2012, 20:33:09 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!

Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden.Steht doch auch als Top. Ich denke man sollte bis zur GV von Spekulationen absehen und dort (GV) als Mitglied einfach vor Ort sein.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #115 am: 03. Mai 2012, 21:03:01 »
Zitat
Original von herbertj
Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden. Steht doch auch als Top.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?
Die Festlegung der AGB für Verträge mit Kunden ist operatives Geschäft und damit ausschließlich Aufgabe des Vorstandes und nicht der Generalversammlung oder anderer Genossenschaftsorgane (den zuständigen Herrschaften nicht die Verantwortung abnehmen  :D ).

Zudem steht bereits im Schreiben vom 18.04.2012 wg. Anpassung der Preisstruktur Gas - Zitat: \"Wenn Sie ... den AGB widersprechen wollen, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung bis zum 21. Mai 2012. Wenn wir keinen Widerspruch von Ihnen erhalten, werten wir das als Zustimmung Ihrerseits.\" Zitatende!

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #116 am: 03. Mai 2012, 21:09:51 »
@h´berger
Dann ist es doch total unlogisch diesen Punkt noch in der Einladung zu dokumentieren?
Ich persönlich glaube da steckt mehr dahinter und daher u.a auch die GV. Mal abwarten. Dauert ja nicht mehr lange

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #117 am: 03. Mai 2012, 21:14:56 »
Zitat
Original von herbertj
@h´berger
Dann ist es doch total unlogisch ...
Derzeit ist bei der EGNW leider manches unlogisch !  X(

Offline uli07

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #118 am: 04. Mai 2012, 13:43:34 »
@ h\'berger

Habe mal bei \"rgas\" geguckt. Soo günstig ist das aber auch nicht.
Ich habe eine 14 kw Heizung und brauche ca.2000 m3 im Jahr.
Beim 12 Monatsabschluß kostet mich das bei \"rgas\" 1420 Euro.
Bei \"Gelsenwasser\" 1405 Euro.
Bei 24 Monaten ist \"Gelsenwasser\" gerade mal 7 Euro teuerer als \"rgas\".

Gruß  Uli07

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #119 am: 04. Mai 2012, 18:41:54 »
Zitat
Original von uli07
@ h\'berger
Habe mal bei \"rgas\" geguckt. Soo günstig ist das aber auch nicht.
@uli07
Ich suche nicht das absolute \"Schnäppchen\". Wichtig ist mir, dass ich mit der hiesigen Raiffeisen-Warengenossenschaft einen seriösen und professionellen Partner aus der Region habe, den ich seit vielen Jahren kenne. Auch werden die RWGs sicherlich nicht die Kunden ihrer Märkte etc. verärgern wollen, in dem sie mit ihrem neuen Produkt Erdgas, welches nur eine Sortimentsergänzung ist, maximale Gewinne anstreben. Daher ist die Raiffeisen Energie GmbH & Co. KG für mich der potentielle Gaslieferant. Und zumindest in ländlicheren Regionen könnte \"rgas\" ein ernsthafter Konkurrent der großen Anbieter werden!  :]

 

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