Original von Neu-Genosse
... ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. ...
Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. ...
Der § 2.4. geht aus den von @Neu-Genosse genannten Gründen gar nicht. Den § 8.2, letzter Punkt sehe ich nicht so problematisch.
Allerdings gibt es m.E. einige weitere §§, die (auch aufgrund der Zusammenlegung der Strom- und Gas-AGB) so unakzeptabel sind - Beispiele:
1. Für Bestandkunden, da z.B. Preis- und Zahlungsänderungen möglich werden
- der § 5.1.(2), für jede zusätzliche unterjährige Abrechnung eine Kostenpauschale von 15 € zzgl. Ablesekosten (anstatt bisher 10 €);
- der § 7.1. (und § 4.3. für Neukunden), ggf. ein \"einmaliger Sonderabschlag\" (war bisher in der Gas-AGB nicht enthalten und wer weiß, welche Tarife künftig kommen).
2. Für Bestands- und Neukungen,
da die Preisgarantie seit der direkten Lieferung durch die EGNW entfallen ist- der § 6.1, zweitletzter Satz \"Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ...\" (u.U. im Widerspruch zu § 2.2, besser wie in GVVs zu formulieren?);
- der § 8.1.,
ohne Preisgarantie ist die Mindestlaufzeit/Vertragsverlängerung von/um 12 Monate absolut nicht marktgerecht;
- der § 8.2.,
ohne Preisgarantie muss auch eine ordentliche Kündigung möglich sein (jederzeit mit einer Frist von max. sechs Wochen zum Monatsende).
Zudem fehlt in dem Schreiben Gaspreisänderung auch noch der Hinweis gemäß § 2.2., ab wann die neue AGB in Kraft treten soll (nach den alten AGBs wäre das ab Beginn des sich anschließenden Vertragsjahres, d.h. für Bestandskunden ab 1.10.12 bei Gas bzw. ab 1.1.13 bei Strom).
Insgesamt bleibt m.E. festzustellen, dass auch die neue AGB der EGNW vergleichsweise wenig kundenfreundlich ist (teilweise dürfte sogar eine unangemessene Benachteiligung vorliegen) und daher dringend einer Überarbeitung bedarf.
PS: Für mich steht fest, wenn die AGB nicht kundenfreundlicher verändert wird und ab 1.10.2012 bei Gas nicht zumindest für 6 Monate eine Preisgarantie angeboten werden kann, dann wird gewechselt (das Gemeinschaftsunternehmen der Raiffeisen-Warengenossenschaften in Nds.
http://www.rgas.de wird immer interessanter: Keine Mitgliedschaft erforderlich, akzeptable/r AGB und Festpreis für 1 oder 2 Jahre, seriöse Unternehmen mit Ansprechpartner vor Ort) !