Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt.
Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Wie auf jedem Wochenmarkt, Übergabe der Ware und Zahlung des Preises. Auch Aussagen von H. R. oder anderen ändern das BGB nicht. Natürlich waren die Aussagen der EGNW zu diesen Themen für jeden, der von den günstigen Preisen profitieren wollte, gern gehört. Nur hätten um das Gewollte auch auf solide Beine zu stellen dann die Zahlungen an die EGNW erfolgen müssen.
Man könnte auch sagen: Wer heute sich auf den Standpunkt stellt, er hätte einen Vertrag mit der EGNW geschlossen, müsste (theoretisch) erst einmal seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der EGNW nachkommen. An die hat er nämlich noch gar nichts gezahlt (allerdings von ihr auch keine Energie erhalten).
Fakt ist: Die EGS hat Energie geliefert und auch Zahlungen dafür erhalten. Damit ist heute der vorläufige Insolvenzverwalter Herr über das weitere Procedere.
Aber nicht, dass ich vollkommen falsch verstanden werde, EGNW ist auf moralischer Ebene ebenfalls mit im Boot. Sie kann aber erst aktiv werden, wenn Entscheidungen im Insolvenzverfahren gefallen sind. Auch dann kann Sie nur agieren, wenn ihr von der EGS oder Nachfolgern Zugriff auf die Abrechnungsdaten eingeräumt werden. Falls das Insollvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird stellt sich mir hier schon die Frage, wer denn dann den Zugriff auf diese Daten ermöglichen sollte. Wer ist in diesem Fall rechtlicher Vertreter der EGS?
Zum jetzigen Zeitpunkt Aktionen mit Wirkung auf die Kunden von der EGNW zu fordern ist für mich reine Polemik und zeigt nur, dass sich diese Personen nicht mit den Hintergründen auseinandergesetzt haben. Der einzige Erfolg dieser Aktionen kann nur eine Behinderung von Kontakten zu den Vertretern der EGS und eine generelle Schädigung der EGNW sein. Hilfreich für eine Lösung dieser für alle unleidlichen Angelegenheit ist es bestimmt nicht.