Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?  (Gelesen 51991 mal)

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Offline bolli

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #30 am: 13. April 2012, 10:14:24 »
Nach dem bisher veröffentlichten Kenntnisstand ist die Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren für die EnS eröffnet wird, tatsächlich noch nicht getroffen.

WENN man aber Seitens der EGNW tatsächlich noch auf wesentliche Verfahrensschritte seitens der EnS bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters wartet oder gar erst abwarten muss, ob überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann wäre es aus Sicht der EGNW-Mitglieder doch sicher wünschenswert, darüber auch informiert zu werden. Das würde z.B. bezgl. der ausstehenden Abrechnungen ne Menge Unmut vermeiden helfen. Und manchmal fragt man sich, wofür es moderne Medien gibt. Da lassen sich Informationen auch kostengünstig verbreiten.

Offline Energietourist

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #31 am: 13. April 2012, 11:03:37 »
die EGNW hat ja so getan als sei sie pleite, wenn sie jetzt keine Zwischenabrechnung macht. Hat sie denn schon eine gemacht?
Bei mir jedenfalls noch nicht. Vielleicht hat sie ja nur bei Leuten abgerechnet, von denen sie meint, Geld zu bekommen (Nachzahlung!).
Von dem damals eifrig Optimismus verbreitenden \"jroettges\" hört man seit langer Zeit schon nichts mehr. Sollte mich nicht wundern, wenn demnächst die selben Meldungen über die EGNW über den Ticker gehen, wie bei der EnergenSüd.

Offline herbertj

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #32 am: 13. April 2012, 14:13:15 »
Zitat
Original von Energietourist

Von dem damals eifrig Optimismus verbreitenden \"jroettges\" hört man seit langer Zeit schon nichts mehr.

Ist vielleicht auch besser so...obwohl mich das auch sehr wundert...denn dem \"jroettges\" gingen ja nie die \" ausreden\" und \"argumente\" aus. Ist es jetzt soweit oder will er sich nur nicht in die nesseln setzen? Ein statement seinerseits wäre, aus meiner sicht, ja nicht das schlechteste,wenn es der egnw so geht, wie er es seiner zeit formuliert hat als das gespräch der insolvenz der egnw im raum stand.
Entweder man äußert sich zur gg zeit, wie in der vergangenheit oder (aus meiner sicht noch cleverer) hält sich mit aussagen einfach von vorne herein raus, wenn man so eine position in der egnw hat, wie er.

Offline uli07

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #33 am: 13. April 2012, 16:11:04 »
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.

Gruß  Uli07

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #34 am: 13. April 2012, 22:01:03 »
Zitat
Original von uli07
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. ...
Es kann sein, dass die EGNW damit sehr viel zu tun hat:

Zitat
Original von uwes am 25.06.2010
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau. Aber ich bekomme Strom ...
Mit wem die EGNW-Mitglieder einen Vertrag hatten bzw. haben, ist die alles entscheidende Frage! Nach meiner Einschätzung von Beginn an ausschließlich mit der eigenen Genossenschaft. Die EnerGen Süd war lediglich Erfüllungsgehilfe, wie vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden - u. a. auch hier im Forum (ebenso der ehemalige Aufsichtsratvorsitzende) - mehrfach kommuniziert.

Insofern haben die EGNW-Mitglieder absolut NICHTS mit dem Insolvenzverwalter der EnerGen Süd zu tun, die EGNW selbst aber sehr viel! Deshalb ist es für die jetzigen EGNW-Verantwortlichen ein Armutszeugnis, wenn die eigenen Mitglieder bzgl. der  Gasabrechnungen per 30.09.2011 und Stromabrechnungen per 31.12.2011 nunmehr an den Insolvenzverwalter der EGS verwiesen werden.  8o

Sich Problemen nicht stellen und \"auf Tauchstation gehen\" - so kann eine Genossenschaft mit ihren Mitgliedern nicht umgehen !

Offline buck-r

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #35 am: 14. April 2012, 00:28:46 »
Zitat
Original von uli07
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.

Gruß  Uli07
haben sie einen vetrag mit der energen sued abgeschlossen? ich nicht! die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter). vom ehemaligen vorsitzenden der egnw habe ich die schriftliche aussage, dass die energen sued nur sublieferant der EGNW ist. somit interessiert mich die insolvenz der energen sued direkt gar nicht. ich erwarte eine saubere abrechnung fuer gesamt 2011 von der EGNW.

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #36 am: 14. April 2012, 00:40:24 »
Zitat
Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Nicht nur...... auch die EGNW !

Offline buck-r

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #37 am: 14. April 2012, 00:52:12 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Nicht nur...... auch die EGNW !

vor gericht waere diese interpretation sicher zulaessig! zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte. zitat \" die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant\"
ja, es kann viel spekuliert und interpretiert werden. ich habe im forum von genossen gelesen, die schon eine abrechnung 2011 erhalten hatten und die falsch war (abschlaege an die EGS nicht enthalten). einzelfaelle? oder wieder diletanttisches vorgehen?

Offline Neu-Genosse

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #38 am: 14. April 2012, 12:25:13 »
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt.

Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung  gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Wie auf jedem Wochenmarkt, Übergabe der Ware und Zahlung des Preises. Auch Aussagen von H. R. oder anderen ändern das BGB nicht. Natürlich waren die Aussagen der EGNW zu diesen Themen für jeden, der von den günstigen Preisen profitieren wollte, gern gehört. Nur hätten um das Gewollte auch auf solide Beine zu stellen dann die Zahlungen an die EGNW erfolgen müssen.

Man könnte auch sagen: Wer heute sich auf den Standpunkt stellt, er hätte einen Vertrag mit der EGNW geschlossen, müsste (theoretisch) erst einmal seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der EGNW nachkommen. An die hat er nämlich noch gar nichts gezahlt (allerdings von ihr auch keine Energie erhalten).

Fakt ist: Die EGS hat Energie geliefert und auch Zahlungen dafür erhalten. Damit ist heute der vorläufige Insolvenzverwalter Herr über das weitere Procedere.

Aber nicht, dass ich vollkommen falsch verstanden werde, EGNW ist auf moralischer Ebene ebenfalls mit im Boot. Sie kann aber erst aktiv werden, wenn Entscheidungen im Insolvenzverfahren gefallen sind. Auch dann kann Sie nur agieren, wenn ihr von der EGS oder Nachfolgern Zugriff auf die Abrechnungsdaten eingeräumt werden. Falls das  Insollvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird stellt sich mir hier schon die Frage, wer denn dann den Zugriff auf diese Daten ermöglichen sollte. Wer ist in diesem Fall rechtlicher Vertreter der EGS?

Zum jetzigen Zeitpunkt Aktionen mit Wirkung auf die Kunden von der EGNW zu fordern ist für mich reine Polemik und zeigt nur, dass sich diese Personen nicht mit den Hintergründen auseinandergesetzt haben. Der einzige Erfolg dieser Aktionen kann nur eine Behinderung von Kontakten zu den Vertretern der EGS und eine generelle Schädigung der EGNW sein. Hilfreich für eine Lösung dieser für alle unleidlichen Angelegenheit ist es bestimmt nicht.
Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #39 am: 14. April 2012, 13:47:38 »
Zitat
Original von buck-r
... zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte - zitat \"die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.\"
@Neu-Genosse,
die vorstehend zitierte Aussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bestätigt, dass keine Lieferverträge zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGen Süd bestanden.

Zu einem mit der EGS geschlossenen Liefervertrag hätte gehört, dass von den EGNW-Mitgliedern bzw. von der entsprechend bevollmächtigten EGNW ein solcher angetragen worden wäre. Ein Lieferauftrag an die EGS bzw. eine entsprechende Vermittlungs-Vollmacht für die EGNW wurde jedenfalls von keinem Mitglied erteilt!

Aufgrund der fehlenden Vermittlungs-Vollmacht und der oben zitierten Aussage der vormaligen EGNW-Verantwortlichen sowie deren Stellungnahmen hier im Forum, mussten die Mitglieder in gutem Glauben davon ausgehen, dass die EGS lediglich im Auftrag der EGNW = ausschließlich als Erfüllungsgehilfe handelt.

Aus dem gleichen Grund bestand für die Mitglieder zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung, der Energielieferung und dem Zahlungseinzug durch die EGS zu widersprechen.

Sollten Lieferverträge mit der EGS bestanden haben, wann wurden diese gegenüber den EGNW-Mitgliedern wirksam gekündigt? Auf Basis welcher Verträge erfolgt die Gaslieferung seit 01.10.2011 sowie die Stromlieferung seit 01.01.2012 und welche AGB-Vereinbarung berechtigt die EGNW, wirksam Preisanpassungen vorzunehmen?

Insofern ist die EGNW weitaus mehr als \"auf moralischer Ebene mit im Boot\"!

Offline PLUS

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #40 am: 14. April 2012, 13:58:37 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt. ...
    @Neu-Genosse, was macht Sie so sicher, dass die EGS nicht Erfüllungsgehilfe der ENGW war? Die Erfüllungen, einschließlich der Zahlung, liefern dafür kaum einen ausreichenden Beweis. Klären Sie definitiv, mit wem der Energieversorgungsvertrag geschlossen wurde.

    Im Ergebnis haftet ein Schuldner für seinen Erfüllungsgehilfen als hätte er selbst gehandelt. Auch Erfüllungsgehilfen können berechtigt sein, Zahlungen mit befreiender Wirkung gegen den Schuldnern entgegenzunehmen. Ist das denn in den AGB oder im Vertrag ausgenommen?

Offline uli07

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #41 am: 14. April 2012, 14:01:20 »
@buck-r

Ich bin EGNW-Kunde,und Energen Süd hat bei mir abgebucht, bei Ihnen wird es ja wohl kaum anders sein; und somit werden wahrscheinlch alle, die an EGS bezahlt haben, vom Insollvensverwalter Post bekommen.

Gruß  Uli07

Offline Neu-Genosse

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #42 am: 14. April 2012, 14:17:02 »
@Plus
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.

Am Ende müsste das aber wohl jeder Belieferte auf dem Rechtsweg klären. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter diese Ansicht teilt. Sein Job ist es schliesslich Geld für die Gläubiger zu generieren.
Der Neu-Genosse

Offline PLUS

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #43 am: 14. April 2012, 14:56:24 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall.
    @Neu-Genosse, Ihr Rechtsverständnis wird da nicht reichen; Sie müssen den geschlossenen Kaufvertrag schon nachweisen.

    Nehmen wir mal an, Türe zu, Sie haben den Schlüssel innen stecken lassen. Anruf beim nächsten Schlosserbetrieb. Sie erteilen den Auftrag die Türe zu öffnen. Ein Geselle kommt, öffnet die Türe. Sie erhalten sofort die Rechnung und zahlen den Betrag bar an den Gesellen.

    Mit wem haben Sie einen Vertrag geschlossen?

Offline userD0003

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\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
« Antwort #44 am: 14. April 2012, 14:57:46 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
@Neu-Genosse

Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist so nicht zutreffend - richtig ist:
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussagen von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).

Ob H. R. = EGNW im Innenverhältnis mit dem Erfüllungsgehilfen EnerGen Süd etwas versäumt hat (z.B. Geschäftsbesorgungsvertrag), ist für das wie vorstehend abgeschlossene Vertragsverhältnis zwischen Kunde/Mitglied und EGNW nicht relevant.

Welcher Vertrag zwischen EGNW (mit wem ?) wurde Ihrer Ansicht nach nie mit Leben erfüllt ?

Ergänzung:
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).

 

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