Original von RR-E-ft
Klar ist aber wohl auch, dass ein Anwalt einem betroffenen Kunden, der den Preisänderungen [seit langem] [jeweils in angemessener Frist] widersprochen, die wirksame Einräumung eines Preisänderungsrechts und die Billigkeit der Preisänderung/ des geänderten Preises bestritten und entsprechende Darlegungen zur Kostenentwicklung verlangt und hiernach Abschläge und Rechnungsbeträge entsprechend gekürzt hatte, nicht zur Zahlung der deshalb streitigen Beträge zuraten kann, ohne sich gegenüber dem Mandanten wegen des daraus resultierenden Vermögensschadens schadensersatzpflichtig zu machen, bevor der Versorger die Kostenentwicklung überhaupt nachvollziehbar und prüffähig dargestellt hatte.
Klar ist auch, dass ein Anwalt ergebnisoffen berät und dass die Höhe des Honorars grundsätzlich nicht davon abhängen kann, wie sich die Erfolgsaussichten des betroffenen Kunden danach beurteilen.
Für 69 EUR bzw. ca. 60 EUR nettto kann man realistisch nicht erwarten, dass sich ein Anwalt mit der Sache mit allem drum und dran länger als 20 Minuten befasst, die gesamte Prüfung der gesamten Unterlagen und die Erörterung mit dem Mandanten sowie ggf. die Fertigung entsprechender Schreiben eingeschlossen.
Viele grundversorgte Kunden, die entsprechend kürzen, wurden bisher überhaupt nicht verklagt, selbst wenn sie bereits seit sieben Jahren widersprechen und Rechnungsbeträge kürzen!
Wenn ein betroffener Kunde jedoch - wie marten - bereits seit sieben Jahren (!) - entsprechend anwaltlichem Rat - im bestehenden Vertragsverhältnis so verfährt, dabei auch keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht hatte, so stellt sich die Frage, warum sich dann plötzlich daraus ein höheres Risiko ergeben soll, wenn er - wie bisher - mit dem Kürzen der Abschläge fortfährt.
Mir erscheint das schlicht nicht nachvollziehbar.
Ich verstehe die Logik nicht.
Original von marten
...
Somit faktisch den Protest aufzugeben.
Neben der rechtlichen Empfehlung die ich erhalten habe. gibt es persönliche Gründe dafür.
Daneben wurde mein Vertrauen in den letzten Tagen nachhaltig gestört.Das gab letzendlich den Auschlag, für meine Entscheidung die ich zusammen mit meiner Familie getroffen habe.Das wars.
Selbstverständlich berät ein Anwalt ergebnisoffen und sollte seinem Mandanten Risiken
und Chancen entsprechend aufzeigen, um diesem eine sachgerechte Entscheidung überhaupt erst zu ermöglichen.
Im Fall von @marten ist aber wohl auch klar, da dieser inzwischen seit 7 Jahren anwaltlich beraten wurde, dass ihn allein diese Beratung mittels Energieschutzbrief inzwischen also 7x129,- = 903,- € gekostet haben wird.
Eine vollständige Prüfung aller Unterlagen und ein ausführlichess, entsprechendes Schreiben wird nur einmal am Anfang notwendig gewesen sein, und in den Folgejahren macht ein Schreiben unter der Zugrundelegunge der jeweiligen JRG und Berechnungen auf die gekürzten Preise wohl nur ein paar Minuten Arbeit.
Stellt man die bereits erfolgten Zurückbehaltungen dagegen, dürfte die Bilanz für @marten dürftig ausfallen.
Außerdem bietet der BdEv diese Energieschutzbriefe doch genau deswegen an, um die Mitglieder zu unterstützen und deren Mut zur Wehrhaftigkeit zu stärken! Und wenn ein Verbraucher diese Möglichkeit dann nutzt, kann man doch nicht einfach sagen \"Was darf man schon für diesen Preis erwarten?\"
Andererseits ist bereits jetzt neben einem materiellen ein weiterer Schaden bei @marten angerichtet. All das ganz ohne irgendeine Klage.
Trotz aller umfassenden Äußerungen von RR-E-ft und aller Unterstützung durch Mitstreiter.
@marten hat schlicht das Vertrauen verloren, in seine Anwältin und in den BdEv.
Unter den von ihm geschilderten Umständen erscheint mir
diese Logik sehr nachvollziehbar.
Denn das sind weit größere als ggf. nur angebliche Kommunikationsprobleme.
Es bleibt nur zu hoffen, dass anderen Protestlern derartige Erfahrungen erspart bleiben!
Original von bolli
Ich auch nicht, aber da @marten ja nur dem Rat siener Anwältin folgt, wäre wohl primär DIESE zu fragen, warum er nunmehr sein Verhalten ändern soll.
Nicht, dass auch Sie noch ein Kommunikationsproblem heraufbeschwören

Wahrscheinlich erscheint mir als Erklärung die so genannte und weiter oben erwähnte vermeintliche Berücksichtigung der <\"örtlichen\" Rechtslage> zu sein.
Eine Antwort auf Ihre, aber auch auf
@berghaus Frage, inwiefern im hiesigen Fall eine derartige anwaltliche Empfehlung eine Schadensersatzpflicht begründen könnte, fände ich jedenfalls ebenfalls interessant.
