Original von energienetz v. 11.02.2012 14:52
Grundversorgung: Probleme beim Preisprotest
Entgegen der hier vorab veröffentlichten Version des o. g. Artikels, wurde dieser erfreulicherweise für die Veröffentlichung in der neuesten Ausgabe der ED 1/12 offensichtlich gründlich überarbeitet! (ED 1/12, Seite 12, Leider ohne Angabe des Verfassers)
Insbesondere der letzte Absatz über die
hier in diesem Thread sehr engagiert diskutierte
vermeintlich \"Örtliche \" Rechtslage liest und interpretiert sich nun deutlich anders!
An diesem vormals am seidenen Faden hängenden Damoklesschwert wurden diese Fäden m. E. durch stabile Seile ersetzt.
Nicht zuletzt durch die Informationen zu dem \"Letzten Ausweg: § 267 AEUV, zum Urteil des BGH v. 15.07.2009 VII ZR 56/08 Rn. 36 (beides ED Seite 12), und den Bericht \"Geordneter Volksaufstand\" (ED Seite 10).
ED 1/2012
\"Örtliche\" Rechtslage
EinProblem wird ein versorgerfreundlicher Richter, der die Aussetzung und die Billigkeitsprüfung verweigert, wenn er die letzte Instanz darstellt.
Dies ist in einigen Regionen bekanntermaßen der Fall.
Die Spezialanwälte des Vereins in der Region kennen sich damit aus.
Hier ist dann das Risiko einer Rechnungskürzung deutlich höher und die Anwälte tun gut daran, die Verbraucher auf das Risiko aufmerksam zu machen.
Denn leider ist es in der Bundesrepublik immer noch so, dass nicht automatisch derjenige vor Gericht siegt, der im Recht ist.
Hervorhebungen von mirInteressant ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der Artikel \"Geordneter Volksaufstand\" mit Informationen zu den Verfahren in den einzelnen Bundesländern und der Artikel \"Der Preisprotest und seine Folgen\" auf Seite 8-9 zur allgemeinen Lage der Protestaktionen.
Derenzufolge ist NRW
ganz sicher keine Insel, in denen die Verbraucher angeblich reihenweise Verfahren vor ganz bestimmten Gerichten verlieren!
Unangenehm stach mir lediglich der folgende, nichtssagende Satz ins Auge:
Die Spezialanwälte des Vereins in der Region kennen sich damit aus
Das ist fein. :rolleyes: eine schöne Worthülse. Und was beeinhaltet diese Aussage konkret? Was gedenken diese dann im Einzelfall zu tun?
Ich bleibe daher bei meiner Meinung:
Original von kampfzwerg
Anstatt den Verbraucher auf vermeintlich \"örtliche\" Rechtslagen, Gegebenheiten und Geflogenheiten der Gerichte zu verweisen, sind die durch den BdEV empfohlenen Anwälte doch geradezu in der Pflicht, den Gerichten durch ihre Prozessführung und sachgerechte Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen!...
Recht kriegt jedenfalls ganz sicher nur, wer einen fähigen Anwalt hat!
Jeder Protestler ist sehr gut beraten, sich selbst gründlich zu informieren. Einerseits, um mit seinem Anwalt vernünftig und konstruktiv kommunizieren zu können - und andererseits, um sich selbst eine eigene Einschätzung über dessen Prozessführung und Schriftsätze, natürlich ebenso über die der gegnerischen Anwälte, zu ermöglichen!
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siehe auch
Betroffene nicht wehrlos gegen Nichtzulassung eines Rechtsmittels bei abweichender Rechtsprechung.
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