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Autor Thema: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012  (Gelesen 80671 mal)

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Offline Endverbraucher

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #90 am: 20. Dezember 2011, 18:22:26 »
Habe heute von der EWE-Netz Mitteilung über den Wechsel von Energiesüd nach EGNW zum 1.1.2012 erhalten. \"Ihr neuer Stromlieferant Energiegenossenschaft Nordwest hat die Belieferung Iherer Entnahmestelle mit elektrischer Energie mit dem Gerät xxxxx zum 1.1.2012 angemeldet.\"

Auch mir liegt der EWE-Brief mit der Karte zum Stromstand melden vor. Hier scheint alles klar abzulaufen.
Es sollte natürlich darauf geachtet werden, daß EnergenSüd nicht mehr abbucht und die neue Abschlagszahlung an die EGNW rechtzeitig vereinbart wird.

Offline Christian Guhl

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #91 am: 20. Dezember 2011, 21:15:08 »
Erst wurde von der EGNW gesagt, die Kunden bräuchten nichts zu unternehmen, nun wird plötzlich geraten Widerspruch einlegen. Kunden ohne Internet erhalten überhaupt keine Informationen. Alles, was bei den großen Energiekonzernen kritisiert wurde, wird von der EGNW im negativen Sinne übertroffen. Nachdem nun schon einiger Zeit bekannt ist, dass die Anmeldung von der EGNW nicht vorgenommen wurde, ist das ja hoffentlich mittlerweile nachgeholt worden. Dann dürfte sich ja auch der Widerspruch erübrigen. Sollte die Anmeldung noch nicht erfolgt sein, wird es Schadenersatzklagen hageln.

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #92 am: 21. Dezember 2011, 12:25:30 »
Zitat
Original von thomas.wiegand:

\"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.

Dies ist ein weiterer Beweis für die stümperhafte Arbeitsweise und den unflätigen Umgang mit der Kundschaft.
Die Empfehlung, bei der Avacon Widerspruch als Rechtsmittel einzulegen, ist barer Unsinn! Wogegen denn?

Aus den vorstehenden Beiträgen ist offensichtlich zu schließen, dass die rechtzeitige An-/Ummeldung wohl nur beim Netzbetreiber E.ON Avacon AG unterblieben ist. Sollte sie inzwischen dort erfolgt sein, stellt sich für das weitere Vorgehen immer noch die offen gebliebene Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung wirksam wird. Sollte dies noch zum 01.01.2012 der Fall sein, gäbe es keine Probleme.
Ich habe meinen hilfsbedürftigen älteren Nachbarinnen empfohlen, einstweilen abzuwarten und nichts zu unternehmen (keinen Lieferauftrag an Avacon). Kommt Zeit, kommt Rat. Am Verursacher dieses Schlamassels kann man sich ggf. immer noch schadlos halten.

Anderenfalls greift zunächst automatisch die Ersatzversorgung, und es stellen sich gleichzeitig einige vertragstechnische Fragen.

Ist dann der jetzt noch bestehende ungekündigte Liefervertrag mit der EGNW/EnerGen Süd als obsolet anzusehen?
Kann der Kunde ohne Ansehen dieses, an sich von keiner Seite ordentlich gekündigten Vertragsverhältnisses einen nunmehr beabsichtigten Versorgerwechsel einleiten?
Welchen Problemen sehen sich die bislang in keiner Weise informierten, unbedarften Kunden ausgesetzt, die auf das Angebot/die Forderung der E.ON Avacon Vertrieb GmbH eingegangen bzw. hereingefallen sind und sich dort an Hand der ihnen zugesandten Auftragsunterlagen für die Grundversorgung ab 01.01.2012 oder auch 01.02.2012 angemeldet haben?

@ uwes

Wie beurteilen Sie die vertragliche Sachlage bei Ihrem Protégé aus juristischer Sicht?

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #93 am: 21. Dezember 2011, 15:46:26 »
Um das klar zustellen: Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt und in der ausserordentlichen Hauptversammlung über diesen Umstand informiert. Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.9.2011 gekündigt. In guter Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleister war die Lieferung und Einspeisung an ca. 1500 Haushalte binnen einer Woche erledigt. Weil Eon auch beim Gas Zicken machen wollte, haben wir dem Giganten heftig auf die Finger geklopft. Was jetzt passiert ist, kann ich nicht beurteilen. Weil der Vorstand kein Wort der Erklärung abgibt, ausser diesen komischen Brief an meine Frau. Ich habe die Belieferung durch die EGNW gekündigt und arbeite auf Basis einer anderen Genossenschaft weiter.
Gruß
H. Redeker

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #94 am: 21. Dezember 2011, 17:05:10 »
@ horst redeker

Klargestellt haben Sie zur gegenständlichen Sachlage wenig bis gar nichts!
Ihre Ausführungen sind doch für die vorliegenden Probleme eines bestimmten Kundenkreises ohne Relevanz.
Es geht schlichtweg um die Frage, ob und zu welchem Termin die im Gebiet des Netzbetreibers E.ON Avacon AG ansässigen Stromkunden des Versorgers EGNW bei diesem für sie zuständigen Netzbetreiber für den Strombezug durch die EGNW angemeldet wurden.
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist die EGNW bislang leider schuldig geblieben!

Zitat
Aussage der EGNW an Kunden mit E-Mail-Adresse:
U. a. ...Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.

Diese Aussage steht im Widerspruch zu Mitteilungen der E.ON Avacon AG, siehe hier

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #95 am: 21. Dezember 2011, 19:40:56 »
Hallo didakt,
was habe ich mit dem gegenwärtigen Vorstand zu tun. Für mich sind und waren die Vorstände Sihler und Mücke ein nicht kalkulierbares Risiko. Ich warte nur darauf, wann diese Herren die EGNW vor die Wand gefahren haben. Die Mitglieder werden sicher kein ruhiges Weihnachtsfest genießen können.
Frohe Festtage
Horst Redeker und Familie

Offline userD0003

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #96 am: 21. Dezember 2011, 20:51:58 »
@ horst redeker

Wann geben Sie endlich Ruhe? - Sie haben sich selbst in\'s Abseits gestellt und Ihre ständige Diskreditierung der neuen EGNW-Verantwortlichen ist verzichtbar!

@ all

Die Aufregung und die zunehmend unsachlicher werdenden Beiträge mancher User sind für mich wenig nachvollziehbar. Fakt sind die derzeitigen Auskünfte:
von EGNW \"Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.\"
von E.ON Avacon AG \"Eine neue Netzanmeldung zum 01.01.2012 haben wir nicht erhalten.\"
Was tatsächlich gelaufen ist wird sich sicherlich kurzfristig herausstellen.

Mein Tip: Beim Lieblingsversorger E.ON hat es mal wieder einen \"Systemfehler\" gegeben (vgl. Beitrag vom 15.12. in reclabox).

Sollte es eine Wechsel-Behinderung durch E.ON geben, dann reichen hoffentlich viele Betroffene eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein.

Offline angeljustus

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #97 am: 21. Dezember 2011, 20:59:33 »
Was soll das Palaver?

Ist eh alles gelaufen: egnw

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #98 am: 21. Dezember 2011, 23:18:10 »
Und nun , Freund Berger. Alle meine Warnungen sind ziemlich ungehört verhallt. Da können Sie bestenfalls Beifall für sich selber klatschen. Vielleicht tun Ihnen die verlustigen 120 Euro nicht weh. Ich kenne viele Mitglieder die nun nicht mehr weiter wissen und mit Sicherheit in die teure Grundversorgung fallen. Für meine Bekannten weiß ich einen Ausweg, für Sie nicht.
Gruß H. Redeker

Offline userD0003

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #99 am: 23. Dezember 2011, 10:38:14 »
Gestern Anruf vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG: \"Die Strombelieferung ab Januar im Rahmen der Grundversorgung (richtig wäre wohl Ersatzversorgung) ist hinfällig.\" Die verlangte schriftliche Bestätigung/Begründung wurde zugesichert.

Was ist denn nun: Insolvenzantrag ja oder nein? - liefert EGNW ab Januar oder ist/wird die Geschäftstätigkeit eingestellt ???

Die Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit ist unterirdisch !

Offline userD0003

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #100 am: 03. Januar 2012, 12:02:44 »
Seit heute liegt vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG die schriftliche Bestätigung vor, dass die Strombelieferung seit dem 01.01.2012 über den Anbieter EGNW erfolgt.

Weiterhin beinhaltet das Schreiben die Aussagen
1. die Anmeldung zum 1.1.12 beim örtlichen Grundversorger E.ON Avacon Vertrieb GmbH sei \"versehendlich\" erfolgt; :D
2. deren Vertragsbestätigung für die Grund- und Ersatzversorgung sei als gegenstandslos zu betrachten;
3. ab Mitte Januar würde eine neue Vertragsbestätigung von der EGNW mit den korrekten Vertragsdaten zugehen.

Eine Aufforderung, den am 31.12.2011 abgelesenen Strom-Zählerstand mitzuteilen, vermisse ich !?

Offline Christian Guhl

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #101 am: 03. Januar 2012, 12:27:16 »
Zitat
Original von h\'berger
Eine Aufforderung, den am 31.12.2011 abgelesenen Strom-Zählerstand mitzuteilen, vermisse ich !?
Warum ? Der Zählerstand per 31.12. interessiert Eon-Avacon nicht ! Das ist eine Sache zwischen der EGNW und EnerGenSüd. Die müssen sehen, wie sie das auseinanderrechnen. Notfalls wird mit Schätzwerten gerechnet.

Offline jroettges

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #102 am: 03. Januar 2012, 14:20:46 »
Zitat
Warum ? Der Zählerstand per 31.12. interessiert Eon-Avacon nicht ! Das ist eine Sache zwischen der EGNW und EnerGenSüd. Die müssen sehen, wie sie das auseinanderrechnen. Notfalls wird mit Schätzwerten gerechnet.

Der Netzbetreiber wird seine Netzgrundpreise sowie die mengenabhängigen Nutzungsgebühren bis zum 31.12.2011 von EnerGen Süd und danach von der EGNW einfordern. Dafür braucht er die Zählerstände zum 31.12.2011.

Wenn er die nicht bekommt, wird tatsächlich per Rechenmodell der anteilige Verbrauch ermittelt. Es ist daher auch im Interesse der Kunden, den Zählerstand mitzuteilen.

Offline jroettges

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #103 am: 03. Januar 2012, 19:21:07 »
Es geistern Meldungen über Angebote zur Belieferung mit Strom zu einem bundesweit einheitlichen Arbeitspreis von 19,90 ct./kWh incl. MwSt. herum. Möglicherweise gehen solche Angebote auch gezielt an Mitglieder der EGNW?  :evil:

Man kann nur ausdrücklich vor solchen Dumping-Angeboten warnen. Die jüngste Vergangenheit, auch die unseres früheren Versorgers, hat gezeigt, dass es unmöglich ist, zu solchen Konditionen nachhaltig Energie zu liefern! Dies kann jeder ganz einfach mit dem Taschenrechner nachvollziehen.

Das Ziel der EGNW ist es, Sie zu fairen und marktgerechten Preisen langfristig und nachhaltig zu liefern – auch wenn sie dabei nicht immer der „billigste Jakob“ sein kann.

Man kann bei der EGNW aber sicher sein, dass keine übermäßigen Gewinne angestrebt sind und die Preisgestaltung ständig überprüft wird. Die gerade erfolgenden neuen Beitritte zeigen, dass man dies offenbar verstanden hat!

Am kommenden Samstag fallen erneut wichtige Entscheidungen. Die Mitgliedschaft wird darüber sofort in einem Brief informiert werden.

Die außerordentliche Generalversammlung ist für Samstag den 28. Januar 2012 14:00 Uhr terminiert. Wir sind dabei dem Wunsch aus der Mitgliedschaft gefolgt, auch berufstätigen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen.

Offline superhaase

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #104 am: 03. Januar 2012, 20:12:33 »
Zitat
Original von jroettges
Es geistern Meldungen über Angebote zur Belieferung mit Strom zu einem bundesweit einheitlichen Arbeitspreis von 19,90 ct./kWh incl. MwSt. herum. Möglicherweise gehen solche Angebote auch gezielt an Mitglieder der EGNW?  :evil:
Man kann nur ausdrücklich vor solchen Dumping-Angeboten warnen.
Mal ein wenig bösartig gekontert: ;)

Man kann vor der Wettbewerbsfeindlichkeit der EGNW nur warnen, wenn sie andere Anbieter derart diffarmiert.

Ich nehm doch lieber die Energie vom \"billigen Jakob\", als einen ineffizienten und amateurhaft agierenden Verein mit meinem Energiebezug zu alimentieren - was hätte ich davon?
8) solar power rules

 

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