Original von thomas.wiegand:
\"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.
Dies ist ein weiterer Beweis für die stümperhafte Arbeitsweise und den unflätigen Umgang mit der Kundschaft.
Die Empfehlung, bei der Avacon Widerspruch als Rechtsmittel einzulegen, ist barer Unsinn! Wogegen denn?
Aus den vorstehenden Beiträgen ist offensichtlich zu schließen, dass die rechtzeitige An-/Ummeldung wohl nur beim Netzbetreiber E.ON Avacon AG unterblieben ist. Sollte sie inzwischen dort erfolgt sein, stellt sich für das weitere Vorgehen immer noch die offen gebliebene Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung wirksam wird. Sollte dies noch zum 01.01.2012 der Fall sein, gäbe es keine Probleme.
Ich habe meinen hilfsbedürftigen älteren Nachbarinnen empfohlen, einstweilen abzuwarten und nichts zu unternehmen (keinen Lieferauftrag an Avacon). Kommt Zeit, kommt Rat. Am Verursacher dieses Schlamassels kann man sich ggf. immer noch schadlos halten.
Anderenfalls greift zunächst automatisch die Ersatzversorgung, und es stellen sich gleichzeitig einige vertragstechnische Fragen.
Ist dann der jetzt noch bestehende ungekündigte Liefervertrag mit der EGNW/EnerGen Süd als obsolet anzusehen?
Kann der Kunde ohne Ansehen dieses, an sich von keiner Seite ordentlich gekündigten Vertragsverhältnisses einen nunmehr beabsichtigten Versorgerwechsel einleiten?
Welchen Problemen sehen sich die bislang in keiner Weise informierten, unbedarften Kunden ausgesetzt, die auf das Angebot/die Forderung der E.ON Avacon Vertrieb GmbH eingegangen bzw. hereingefallen sind und sich dort an Hand der ihnen zugesandten Auftragsunterlagen für die Grundversorgung ab 01.01.2012 oder auch 01.02.2012 angemeldet haben?
@ uwes
Wie beurteilen Sie die vertragliche Sachlage bei Ihrem Protégé aus juristischer Sicht?